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1. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 3

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
Einleitung. 1. Die 4 Haupthimmelsgegenden heißen Norden, Süden, Osten und Westen. 2. Osten ist da, wo am 21. März und am 23. September oder im Frühlingsanfang und im Herbstanfang die Sonne aufgeht. 3. Westen ist da, wo am 21. März und am 23. September oder im Frühlingsanfang und im Herbstanfang die Sonne untergeht. 4. Süden ist da, wo die Sonne des Mittags steht. *) 5. Norden ist Süden gegenüber. Der Nordstern. Der Kompaß. 6. Zwischen Norden und Osten in der Mitte ist Nordosten. 7. Zwischen Norden und Westen in der Mitte ist Nordwesten. 8. Zwischen Süden und Osten in der Mitte ist Südosten. 9. Zwischen Süden und Westen in der Mitte ist Südwesten. N Nw W No 0 Sw s Die Windrose. Die Grenze unseres Schulzimmers. Der Grundriß unseres Schulhauses. * *) Die Umgebung unseres Schulhauses. Der Plan unseres Ortes. * *) So *) In unserer Gegend ist die Mitte des Tages 28 Minuten nach 12 Uhr. **) Sinnt. Derselbe ist während der Lektion an der Wandtafel zu entwerfen.

2. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 6

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
_ 6 — Oldenburg liegt größtenteils am linken Ufer der Hunte; nur ein kleiner Teil liegt am rechten Ufer dieses Flusses. Der Stau ist der Anlegeplatz für Flußschiffe und kleine Seeschiffe. Die bedeutendsten Märkte der Stadt Oldenburg sind: der Medardusmarkt, der Augustmarkt und Kramermarkt. 12. Durch das Heiligengeistthor kommt man nach Norden, durch das Haarenthor nach Westen, durch das Stauthor uach Osten und durch das Dammthor, sowie durch das. Everstenthor nach Süden. 13. Von der Stadt Oldenburg aus führt die Nadorster Chaussee nach Norden, die Wieselsteder Chaussee uach Nordwesten, die Ohmsteder Chaussee nach Nordosten, die Ofener Chaussee und die Petersoehner Chaussee uach Westen; außerdem führen von Osternburg aus die Bremer- Chaussee nach Osten und die Cloppenbnrger Chaussee nach Süden. Grand-Chaussee und Klinker-Chanssee. 14. Von der Stadt Oldenburg aus führen 5 Eisenbahnen, nämlich eine nördlich nach Wilhelmshaven, eine andere westlich nach Leer, eine dritte südlich nach Osnabrück, eine vierte östlich nach Bremen und die fünfte nordöstlich nach Brake. 15. Stadt und Stadtgebiet bilden die Stadtgemeinde Olden- bürg. Außerdem giebt es eine Landgemeinde Oldenburg. Die Bürger der Stadtgemeinde wählen aus ihrer Mitte mehrere Männer, welche das Wohl der Stadt zu beraten haben. Diese Männer bilden den Stadtrat. Derselbe wählt die Behörde der Stadt. Die Behörde der Stadt heißt Magistrat. Zu demselben gehören der Ober- bürgermeister, der Syndikus, der Auditor und 5 Ratsherren. Magistrat und Stadtrat halten ihre Beratungen im Rathause. Die Bewohner der Landgemeinde wählen ebenfalls Männer, die über das Wohl der Gemeinde zu beraten haben. Diese Männer bilden den Gemeinderat. Der Gemeinderat wählt die Obrigkeit der Gemeinde. Diese Obrigkeit besteht aus dem Gemeindevorsteher und einigen Beigeordneten. Rottmeister. — Bezirksvorsteher. — Armenväter. — Aktuare. — Polizeiwacht- meister. — Polizeidiener. — Feldhüter. Fast sämtliche Bewohner von Stadt und Landgemeinde Oldenburg gehören zu einer Kirchengemeinde, und zwar zur lutherischeu Kirchen- gemeinde Oldenburg. Diese hat 5 Pfarrer. Außerdem giebt es in Olden- bürg eine katholische Kirchengemeinde, eine jüdische Gemeinde und andere kleine Kapellengemeinden mehr, zu denen indes auch Bewohuer aus Ostern- bnrg und umliegenden Ortschaften gehören. Karte vou der Stadt, vom Stadtgebiet und von der Land- gemeinde Oldenburg.*) 16. Ans einer Landkarte ist Norden oben, Süden unten, Osten rechts und Westeu links. 17. Die Landgemeinde Oldenburg zerfällt in eine östliche und West- liche Landgemeinde. *) Anm. Dieselbe ist an der Wandtafel zu entwerfen.

3. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 33

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
— 33 — 20, Dldüe und Gerold. Im Jahre 1400 hatten die Bremer Butjadingen erobert und einige Zeit später bei Atens die Friedeburg erbaut. Didde Lübben, der Hänpt- ling von Rodenkirchen, war geächtet. Seine heldenmütigen Söhne, Didde und Gerold, gedachten die Schmach ihres Vaters zu rächen und die Feinde zu vertreiben. Zuerst sollte die Friedeburg fallen. Mit ca. 40 mutigen Männern zogen sie in einer Nacht nach Atens und versuchten, die Burg zu erstürmen. Allein die ganze Heldenschar ward gesaugeu genommen und nach Bremen geführt. Hier wurden mehrere von den Männern hingerichtet. Auch Didde und Gerold wurden zum Tode verurteilt. Sie sollten durch das Beil sterben. Das blutige Urteil ward vollzogen. Diddens Hanpt fiel zuerst. Gerold hob es auf, küßte es und benetzte es mit Thränen. Die Zuschauer waren tief ge- rührt von dem brüderlichen Schmerze. Selbst der Rat der Stadt schien geneigt, dem Verurteilten das Leben zu schenken. Man sagte ihm, er solle sich in Bremen niederlassen und eine ehrsame Bürgerstochter zur Frau nehmen. Da fühlte sich der stolze Jüngling beleidigt und rief: „Ich mag eure Pelzer- und Schustertöchter nicht; Wohl aber will ich mich mit Gold loskaufen." Er bot eine Kanne voll Goldgulden als Lösegeld, und schon waren viele bereit, das anzunehmen. Da trat ein alter Ratsherr vor und sprach kopfschüttelnd: „Meint ihr, daß Gerold den blutigen Bruderkuß vergißt? Nur auf Rache wird er sinnen gegen die Stadt!" Dieses Wort tilgte schnell alles Mitleid; auch Gerolds Haupt fiel. — So starben zwei heldenmütige Brüder im Kampf für die Freiheit. Nach Focke. Ein Haus bei Rodenkirchen, das jetzt von dem Landmann Ummo Lübben bewohnt wird, enthält ein Wandgemälde, auf dem die Geschichte dargestellt ist. 21. Die Sage vom hohen Weg. Vor vielen Jahren war der hohe Weg festes Land und gehörte zur Gemeinde Langwarden. Das Land war sehr fruchtbar, und seine Bewohner waren so reich, daß sie ihre Pferde mit Gold beschlugen und mit silbernen Pflugscharen das Land bestellten. Aber die Herren „vom hohen Weg waren gar übermütige, gottlose Lente, und dnrch ihren Über- mnt sind sie zu Grunde gegangen. Nur der Prediger des Ortes wurde gerettet. Diesem gab der liebe Gott durch einen Traum kund, daß er das Land durch eine Wasserflut vernichten wolle. Zum Zeichen, daß die Flut komme, solle ein frischer, glatter Aal aus dem glühenden Back- ofen des Pastors hervorkriechen. Kurze Zeit darauf wareu die Leute des Predigers beim Brotbacken. Der Knecht heizte den Ofen, und schon war der Ofen glühend heiß und der Knecht im Begriff, das Feuer heraus zu ziehen, als ein frischer, glatter Aal sich vom hinteren Ende des Backofens nach der Mündung schlängelte. Rasch lief der Knecht 2

4. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 27

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
— 27 — goß den Inhalt aus. Einige Tropfen, die auf des Pferdes Rücken fielen, hatten sogleich das Haar versengt. Die Jungfrau verlangte das Horn zurück. Der erschrockene Otto gab seinem Pferde die Sporen und eilte davon. Er nahm das Horn mit nach Oldenburg, wo es lange aufbewahrt wurde. Jetzt befindet sich dasselbe in der Kunstkammer zu Kopenhagen. Nach Hamelmanns Oldenb. Chronik. Eine getreue Nachbildung des Wunderhorns ist in der Altertümer- sammlung zu Oldenburg ausgestellt. 11. Die Sage vom Kistenberge. Wenn man einen Schatz heben will, darf man nicht sprechen. Zwei Bauern aus Streek wollten in den Osenbergen Schätze heben. Wo sie einen Schatz vermuteten, fingen sie an zu graben. Endlich stießen sie mit dem Spaten auf eine Kiste. Sie schoben ein Tau unter der Kiste durch und zogen sie in die Höhe. Als die Kiste bis an den Rand der Grube gekommen war, wackelte eine Gans daher. Da rief der eine Bauer voll Verwunderung: „Heda, wo kommt die Gans her!" In demselben Augenblicke riß das Tau; die Kiste rollte in die Tiefe und die Wände der Grube stürzten ein. Nach L. Strackerjan. Il. Don den Iwergen in den Osenbergen. In alten Zeiten braute ein Wirt zu Streek so gutes Bier, daß sogar die Zwerge aus den Osenbergen oft einen Krug voll holten. Das Geld, welches sie dafür bezahlten, war in der Gegend nicht gebräuchlich; weil es aber aus gutem Silber war, wies der Wirt es nicht zurück. An einem heißen Mittag kam auch ein Zwerg, ein eisgraues Männlein, mit seinem Kruge und ging nach seiner Gewohnheit ohne weiteres in den Keller, um sich Bier zu zapfen. Wahrscheinlich hatte das Männlein erst selbst einen tüchtigen Trunk gethan; denn es war bei dem Fasse eingeschlafen. Erst gegen Abend kam das Männlein aus dem Keller und heulte und schrie: „Nun wird mein Großvater mich prügeln, weil ich mich verspätet habe!" Er vergaß in der Eile, seinen Krug mit- zunehmen, lief aus dem Hause und kam nie wieder. Der Krug wurde noch viele Jahre in dem Wirtshause aufbewahrt, und so lange er im Hause war, hatte der Wirt gute Kundschaft und verdiente viel Geld. Eine unachtsame Magd aber zerbrach den Krug, als sie das Zimmer ausfegte. Von der Zeit an war kein Glück mehr im Hause. Nach Winkelmann. 13. Graf Friedrichs Löwenkampf. Huuo war ein Graf des Ammergaues und wohnte zu Rastede. Er und seine ganze Familie führten ein gottseliges Leben. Zu der Zeit wollte der deutsche Kaiser Heinrich Iv. zu Goslar einen Reichstag halten und lud alle Fürsten und Grafen Deutschlands dazu ein. Weil Graf

5. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 29

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
M — 29 — Fräulein Maria von Aever. Um zehn und winters schon Um neun hört man es läuten Zu Jever in der Stadt. Was hat das zu bedeuten? — Das ist kein Nachtgeläut, Wie anderswo erklingt, Das ist ein Gruß, den uus Fräulein Maria bringt. Sie liegt nicht in der Gruft, Obwohl bestattet lauge. Vier Rosse vorgespannt, Im nnterird'schen Gange Durchfährt sie nnsre Stadt, Fährt nach Upjever schnell Zur Jagd. Man hört von fern Hifthörner und Gebell. Einst sprach Fräulein Marie: „Hört, Bürger, mein Verlangen! Ihr sollt zur Abendzeit, Wenn ich nun heimgegangen, Die Glocken ziehn und mein Gedenken immerdar!" Und also ist's geschehn Schon seit dreihundert Jahr. K. A. Mayer. 13. Graf Anton I. führt Schiffe über die Osenberge. Graf Anton I. von Oldenburg wollte Delmenhorst erobern. Die- Delmenhorster aber hatten gesagt: „Ebensowenig wie Schisse über die Osenberge kommen, ebensowenig werden die Oldenburger Delmenhorst erobern." Graf Anton sammelte in aller Stille 500 Streiter und zog an einem Abend auf Delmenhorst los, und zwar über die Osenberge; denn das war damals der gebräuchliche Weg dahin. Dem Zuge folgten mehrere Wagen mit Sturmleitern und lederneu Schissen. Noch vor Sonnenaufgang erreichten sie die Festung Delmenhorst, setzten mit den ledernen Schiffen über die Festungsgräben und eroberten die Stadt. Nach v. Halem. Erst im Jahre 1647 kam Delmenhorst für immer an Oldenburg. 16. Der Freiheitskampf der Stedinger. In früherer Zeit hatte Stedingen oft durch Überschwemmungen zu leiden. Da ließen die Erzbischöse von Bremen Ackerleute aus Holland kommen, die das Land eindeichten und fleißig bearbeiteten. Immer mehr Holländer zogen herbei und siedelten sich in Stedingen an. Das gewonnene Land erhielten sie als Eigentum, und nur geringe Abgaben hatten sie zu zahlen an den Erzbischos von Bremen. Sie lebten als freie Friesen und hatten selbstgewählte Richter. Ihren Fleiß sahen sie reich belohnt; das Land brachte immer mehr auf, und seine Bewohner wurden wohlhabend.

6. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 3

1918 - Breslau : Hirt
Allgemeines. — Staatsverfassung. 3 Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith- Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums führen diesen Mittelschild des großen Wappens. Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen; 5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen, die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb- ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht. Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver- tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest- zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt. Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle 20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten erstattet und beziehen Tagegelder. Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse, wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege. Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden- bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor- gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das 1*

7. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 14

1918 - Breslau : Hirt
14 3 Das Herzogtum Oldenburg. begegnet mehr an der Küste, besonders in den dem Meere abgewonnenen Groden. Auch in den anderen Marschen finden trnr da große Weideflächen, wo zäher Boden sich nur schwer bearbeiten läßt. Auf \ bis f ha der Fett- Weiden wird ein Stück Vieh von bewunderungswürdiger Stärke ernährt und gemästet. Für die innere Kolonisation kommt die Marsch mit ihrem fast durchweg graswüchsigen Boden und ihrer blühenden Viehzucht nicht in Frage. Aber auf der Geest sind noch weite Ödlandsgebiete, die in den letzten Jahrzehnten vom Staat und noch mehr von den Landwirten be- deutend in Angriff genommen wurden, seit die starke Abwanderung der Bevölkerung mehr und mehr aufgehört hat und die Methode der Kultivierung besser entwickelt ist. Private pflegen im Oldenburgischen auf ihrem Grund und Boden keine neuen Kolonisten anzusetzen; denn der mittlere Bauern- stand hat hier die Herrschaft, große Güter gibt es nur wenige. Desto eifriger sind sie aber bemüht, mit Hilfe des Kunstdüngers zu ihrem eigenen Wirt- schaftsbetriebe neues Land hinzuzufügen. Der Staat besitzt Einkünfte aus Gemeinheitsanteilen im Norden der Geest, Markenanteile, ein Drittel oder ein Zehntel des geteilten Markengrundes für markenrichterliche Gebühr- nisse, im Süden, besonders in den Amtern Vechta, Cloppenburg und Fries- oythe, und Staatsmoore. Diese Gründe werden entweder aufgeforstet oder mit Kolonisten besetzt. Die Leitung der inneren Kolonisation auf staatlichem Besitz liegt ausschließlich in der Hand der Behörde des Landes- kulturfonds, der seit Jahrzehnten außerordentlich segensreich gewirkt hat. Leichtere Sandböden der staatlichen Heideflächen, die für Acker- und Grünlandkultur nicht zu gebrauchen waren, wurden der Forstverwaltung zur Aufforstung überwiesen,- die anderen staatlichen Gründe, besonders in der Garreler Mark, in den Gemeinden Lastrup, Huntlosen, Löningen, wurden neuen Ansiedlern übertragen. Um sie in ihrem Bestreben, sich eine eigene Scholle zu erwerben, zu unterstützen, erhalten die Kolonisten ihre Stelle als Eigentum. So werden kleinbäuerliche Betriebe in rentengutähnlicher Form geschaffen. Der Kolonist zahlt eine feste jährliche Grundrente von 15 bis 16 Mark für das Hektar. Erfüllt er die Einweisuugsbedingungen, und kultiviert er sein Kolonat möglichst rasch, ohne die Torfgewinnung übermäßig zu betreiben, so genießt er in den ersten zehn Jahren Freiheit von Rente und Grund- und Gebäudesteuer. Innerhalb dreier Jahre hat er ein Wohn- und Wirtschaftshaus zu errichten, und dazu erhält er von der Staatlichen Kreditanstalt gegen Bürgschaft des Landeskulturfonds Darlehen bis zur vollen Höhe des Feuerversicherungswertes für 3 % Zinsen und eine jährliche Amortisationsquote von \ %. Die Verwaltung sucht ihn in seiner Bewegungsfreiheit und wirtschaftlichen Selbständigkeit möglichst wenig zu behindern, der Kolonist kann sich sein Haus bauen, wie er will, ob niedersächsisch auf Hochmoor und Geest oder ostfriesisch auf Untermoor. Aber innerhalb der ersten dreißig Jahre nach erfolgter Einweisung gelten die Kolonate als Grunderben- oder Anerbenstellen. Um die Kolonisten anzuspornen, werden Kultivierungsprämien bis zu 100 Mark für das Hektar und Jahr für fertiges Kulturland auf Moorboden und bis zu 60 Mark auf Geestboden verliehen. Selten hat ein Kolonat in den neuen Kolonien

8. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 49

1913 - Oldenburg : Schmidt
Großherzog Friedrich August. 49 § 20. Großherzog Friedrich August. Die Entwicklung der öffentlichen Verhältnisse hat seit dein Tode des Großherzogs Peter weitere Fortschritte gemacht, das Verhältnis zu Preußen und dem Reich ist stets ungetrübt geblieben. Da es nötig erschien, die Thronfolge gesetzlich zu regeln, so wurde folgendes bestimmt: Erlischt der Mannesstamm des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, so folgt der Mannesstamm des Herzogs Friedrich (f 1885) von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, dessen Sohn Herzog Friedrich Ferdinand also nach dem Erbgroßherzog Nikolaus Friedrich Wilhelm die nächste Anwartschaft auf den oldenburgifchen Thron zusteht. Der Kaiser von Rußland als Oberhaupt der älteren Linie des Hauses Gottorp und die oldenburgischen Prinzen der russischen Nebenlinie haben zugunsten der Glücksburger Linie auf ihre Rechte verzichtet. Die Staatsverfassung hat insofern eine Änderung erfahren, als seit 1902 der Landtag nicht mehr alle drei Jahre, sondern jährlich berufen wird und durch ein neues Wahlgesetz die indirekten Wahlen durch direkte ersetzt worden sind. Es werden also nicht mehr erst Wahlmänner, sondern sogleich vom Volk die 45 Abgeordneten gewählt. Dabei hat jeder Wühler über 40 Jahre 2 Stimmen. Der Rechtsschutz wurde durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhöht. Die Einnahmen des Staates wurden dadurch vermehrt, daß ein neues Stempelsteuergeseh erlassen, das Einkommensteuergesetz wesentlich nach preußischem Vorbilde abgeändert und eine Vermögenssteuer eingeführt wurde. So konnte ein Teil der Grundsteuern, die von den Grundeigentümern als Doppelbesteuerung empfunden wurden, aufgehoben werden. Tie geistigen Interessen, Kunst und Wissenschast erfuhren freundliche Pflege. Für die Kirche zeigte Großherzog Friedrich August eine warme Teilnahme. Das Hoftheater bewährte seinen alten guten Ruf. Durch Einstellung erhöhter Mittel für den Kunstgewerbeverein und zum Ankauf von Werken der bildenden Kunst in den Voranschlag, durch Kunstausstellungen und Preisausschreiben suchte man neue Anregungen zu geben und bestehende Einrichtungen zu fördern. Mancher schöne Neubau öffentlicher Gebäude und besonders die Wiederherstellung der Alexanderkirche zu Wildeshausen legten ein beredtes Zeugnis von der Kunst der Architekten ab. Staatliche Mittel wurden auch bereitgestellt für die Herausgabe eines Werkes über die Bau- und Kunstdenkmäler des Landes, das schon unter Großherzog Peter begonnen war, für die Unterstützung des literarisch sich betätigenden Vereins für Altertumskunde und Landes-geschichte und den Ankauf des alten Pestruper Gräberfeldes aus vorchristlicher Zeit. Durch ein gutes Denkmalschutzgesetz suchte man Kunst-altertümer zu erhalten und das Interesse für heimische Kunst zu beleben. Auch die Naturdenkmäler wurden unter staatlichen Schutz gestellt. Rüthning, Oldenburgischc Geschichte für Schulen. 4 Großherzog Friedrich August seit 1900 Thronfolgegesetz Staats- verfassung Kirche, Kunst und Wissenschaft

9. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 12

1913 - Oldenburg : Schmidt
12 Oldenburgische Geschichte für Schulen. § 9. Die Grafen Moritz, Dietrich und Christian. Die Grafen Unter Gras Konrads Ii. Sohn Moritz, der mit feinen Vettern Moritz. Dietrich und Christian zusammen regierte, trat der alte Gegensatz zur Dietrich und Stadt Bremen stärker hervor. Da sie sich nicht scheuten, in Ermangelung 140^-1440 ein6r ei0enen $totte ^ch der Vitalienbrüber zu bebienen, so beschloß der ' 1,1 Rat, den Handel des Kaufmanns durch weitgreisenbe Maßregeln zu schützen. Die Kirche von Esenshamm, die wie artbere friesische Gotteshäuser zu einem Raubhause gemacht worben war, würde erstürmt, Varel, das den Grafen gehörte, überfallen und in Asche gelegt und dann in kurzer Zeit bei Atens Friedeburg in Butjabingen die starke Friebeburg gebaut. Es war klar, daß die erbaut Grasen von Dlbenburg bies nicht ruhig mit ansehen konnten. Sie hatten 1407 aber kein Glück. Junker Christian, der eine Abteilung gegen die Bremer führte, versäumte die nötige Vorsicht, er würde gefangen genommen und in den Botenkeller des soeben erbauten Rathauses gesperrt. Seine Frei- Land Würden Fassung konnte nur baburch erreicht werben, daß die Grasen Land Würben verpfändet an Bremen verpsänbeten. So besaß die Hansestabt das ganze Gebiet an 1408 der Wesermünbung. Dude und Aber der Amtmann der Friebeburg mußte auf seiner Hut sein. In Gerhard der Nacht vom 25. zum 26. September 1418 brangen Dube und Gerolb Lnbben Lubben, die Sohne Dube Lubbens, den die Bremer aus Stablanb ver-1418 trieben hatten, heimlich mit ihren Mannschaften in die Burg ein. Ein heftiger Kampf tobte balb barauf im Hos, sie suchten die Bergsriebe und das Steinhaus mit Sturm zu nehmen, aber die Besatzung hielt staub, und ein Hagel von Geschossen, Steinen und Holz prasselte aus die Ein-bringlinge nieber. Der Kamps bauerte die ganze Nacht durch bis an den Morgen ohne einen anberen Erfolg, als daß der tapfere Schloßhauptmann Arnb Balleer, der sich von oben zu weit vorgewagt hatte, erschossen würde. Da kam den Belagerten beim Morgengrauen unerwartete Hilfe. Die Lanbwürbener hatten das nächtliche Schießen gehört, rüsteten sich und setzten eilig über die Weser. Kanin hatten Dube und Gerolb ihre Ankunft bemerkt, so stürzten sie mit allen ihren Leuten aus die Brücke los, um das Freie zu gewinnen. Aber hier stemmten sich ihnen die Würbener entgegen, die Besatzung der Friebeburg brach aus, und die ganze feindliche Mannschaft würde mit den Führern gefangen genommen. Dube und Gerolb ßubben würden nach Bremen geführt, unter dem Galgen geköpft, ihre Leichen aufs Rab geflochten und die Köpfe barüber aufgesteckt. Die Sage spann biefes Ereignis weiter. Es würde erzählt, Gerolb habe den Kopf feines enthaupteten älteren Brubers aufgehoben und geküßt und baburch auch den Rat gerührt; er sollte begnabigt werben, wenn er eine Bremerin heiraten und sich in Bremen nieberlassen wollte. Aber er wies das Anerbieten zurück und ließ sich lieber auch den Kops abhauen.

10. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 21

1913 - Oldenburg : Schmidt
Die Zeit der Reformation. Karl V., den Schwager des Vetters von Dänemark, König Christians Ii., nicht unnötig reizen. In aller Stille wurde das Augsburgische Bekenntnis in allen Kirchen des Landes durchgeführt und in großem Umfange das Kirchengut, auch das des Johanniterordens, eingezogen und rein weltlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die katholischen Geistlichen des Lambertistifts in Oldenburg ließ Gras Anton ruhig gewähren. Erst als der letzte gestorben war, zog er das Stift ein. Ähnlich verfuhr er mit dem Kloster Blankenburg, die Nonnen blieben bis an ihr Lebensende, dann richtete er dort ein Vorwerk und eine Brauerei ein, deren Betrieb in dem trunksesten Zeitalter der herrschaftlichen Kasse große Vorteile brachte. Eine allgemeine Kirchenordnung erließ er nicht, einen Superintendenten ernannte erst sein Nachfolger. So ließ er die Dinge in der Landeskirche treiben, Münster zum Trotz gewährte er sogar den Wiedertäufern einen Unterschlupf. Mit Ostsriesland machte er im Utrechter Vertrage reine Bahn. Gras Enno heiratete seine Schwester Anna und ließ alle Ansprüche aus Stad-und Butjaderland sallen, während Graf Anton ihm Jever preisgab und sich damit einverstanden erklärte, daß Fräulen Maria aus ihrem Erbe verdrängt würde. Dies gelang aber nicht. Daß er diesen Schritt nicht zu bereuen brauchte, hatte er ihrer Charakterstärke zu verdanken. Auch zum Reich stellte er sich anders als sein Vater. Er gab den Widerstand gänzlich aus und nahm seine Grafschaft von Kaiser und Reich zu Lehn. Dabei erreichte er, daß Delmenhorst ihm zugesprochen wurde, obgleich es noch immer in der Hand des Bischofs von Münster war, ein deutlicher Wink, was dieser von Graf Anton und feinen Brüdern zu erwarten hatte. Bald tobte eine wilde Fehde durch das Land und brachte unsäglichen Jammer über das Niederstift Münster und die Grafschaft Oldenburg. Die Grafen äscherten die Dtadt Delmenhorst ein, die Burg war ihnen zu fest, dann ritten sie bis Vechta, plünderten es aus und besetzten die Burg, und nun ging die wilde Jagd über Cloppenburg und Haselünne in das Kirchspiel Meppen und bis in die Gegend von Papenburg, eine Abteilung nahm auch Friesoythe ein. Mehr als 12000 Landsknechte hausten mit Raul) und Erpressung auf das entsetzlichste. Da rückte ein starkes münsterisches Aufgebot heran. Statt nun aber mannhaft im Felde zu widerstehen, traten die Oldenburger eilig den Rückzug an und bezeichneten ihre Straße durch schreckliche Verheerung. Ganz Vechta mit der Burg und das Schloß zu Wildeshausen wurden ein Raub der Flammen. Die Urkunden des Gerichts zu Vechta und des Gogerichts aus dem Desum bei Ernstes wurden mutwillig verbrannt, um die Rechtsverhältnisse in Verwirrung zu bringen. Dann setzten sie ihre Flucht bis Oldenburg fort und schlugen die Tore hinter sich zu, ihre eigenen Untertanen der Rache des schwergekränkten Gegners überlassend. Die Münsterischen drängten nach, verbrannten die Dörfer Hundsmühlen, Tungeln, Bümmerstede, Wardenburg mit der Kirche und verheerten aus ihrem Marsche nach Apen das Oldenburger ßanb. Dann wurde zu Wildeshausen Friede geschlossen. 1529 Vertrag mit Ostfriesland Oldenburg Reichslehn 1531 Münsterische Fehde 1538
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