Einleitung.
1. Die 4 Haupthimmelsgegenden heißen Norden, Süden,
Osten und Westen.
2. Osten ist da, wo am 21. März und am 23. September oder
im Frühlingsanfang und im Herbstanfang die Sonne aufgeht.
3. Westen ist da, wo am 21. März und am 23. September oder
im Frühlingsanfang und im Herbstanfang die Sonne untergeht.
4. Süden ist da, wo die Sonne des Mittags steht. *)
5. Norden ist Süden gegenüber.
Der Nordstern. Der Kompaß.
6. Zwischen Norden und Osten in der Mitte ist Nordosten.
7. Zwischen Norden und Westen in der Mitte ist Nordwesten.
8. Zwischen Süden und Osten in der Mitte ist Südosten.
9. Zwischen Süden und Westen in der Mitte ist Südwesten.
N
Nw
W
No
0
Sw
s
Die Windrose.
Die Grenze unseres Schulzimmers.
Der Grundriß unseres Schulhauses. * *)
Die Umgebung unseres Schulhauses.
Der Plan unseres Ortes. * *)
So
*) In unserer Gegend ist die Mitte des Tages 28 Minuten nach 12 Uhr.
**) Sinnt. Derselbe ist während der Lektion an der Wandtafel zu entwerfen.
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TM Hauptwörter (100): [T81: [Sonne Erde Tag Mond Himmel Nacht Stern Zeit Licht Stunde], T50: [Klima Land Meer Gebirge Europa Zone Norden Küste Süden Winter], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
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_ 6 —
Oldenburg liegt größtenteils am linken Ufer der Hunte; nur ein kleiner Teil
liegt am rechten Ufer dieses Flusses. Der Stau ist der Anlegeplatz für Flußschiffe
und kleine Seeschiffe.
Die bedeutendsten Märkte der Stadt Oldenburg sind: der Medardusmarkt, der
Augustmarkt und Kramermarkt.
12. Durch das Heiligengeistthor kommt man nach Norden, durch
das Haarenthor nach Westen, durch das Stauthor uach Osten und durch
das Dammthor, sowie durch das. Everstenthor nach Süden.
13. Von der Stadt Oldenburg aus führt die Nadorster Chaussee
nach Norden, die Wieselsteder Chaussee uach Nordwesten, die Ohmsteder
Chaussee nach Nordosten, die Ofener Chaussee und die Petersoehner
Chaussee uach Westen; außerdem führen von Osternburg aus die Bremer-
Chaussee nach Osten und die Cloppenbnrger Chaussee nach Süden.
Grand-Chaussee und Klinker-Chanssee.
14. Von der Stadt Oldenburg aus führen 5 Eisenbahnen, nämlich
eine nördlich nach Wilhelmshaven, eine andere westlich nach Leer, eine
dritte südlich nach Osnabrück, eine vierte östlich nach Bremen und die
fünfte nordöstlich nach Brake.
15. Stadt und Stadtgebiet bilden die Stadtgemeinde Olden-
bürg. Außerdem giebt es eine Landgemeinde Oldenburg.
Die Bürger der Stadtgemeinde wählen aus ihrer Mitte mehrere
Männer, welche das Wohl der Stadt zu beraten haben. Diese Männer
bilden den Stadtrat. Derselbe wählt die Behörde der Stadt. Die
Behörde der Stadt heißt Magistrat. Zu demselben gehören der Ober-
bürgermeister, der Syndikus, der Auditor und 5 Ratsherren.
Magistrat und Stadtrat halten ihre Beratungen im Rathause.
Die Bewohner der Landgemeinde wählen ebenfalls Männer, die
über das Wohl der Gemeinde zu beraten haben. Diese Männer bilden
den Gemeinderat. Der Gemeinderat wählt die Obrigkeit der Gemeinde.
Diese Obrigkeit besteht aus dem Gemeindevorsteher und einigen
Beigeordneten.
Rottmeister. — Bezirksvorsteher. — Armenväter. — Aktuare. — Polizeiwacht-
meister. — Polizeidiener. — Feldhüter.
Fast sämtliche Bewohner von Stadt und Landgemeinde Oldenburg
gehören zu einer Kirchengemeinde, und zwar zur lutherischeu Kirchen-
gemeinde Oldenburg. Diese hat 5 Pfarrer. Außerdem giebt es in Olden-
bürg eine katholische Kirchengemeinde, eine jüdische Gemeinde und andere
kleine Kapellengemeinden mehr, zu denen indes auch Bewohuer aus Ostern-
bnrg und umliegenden Ortschaften gehören.
Karte vou der Stadt, vom Stadtgebiet und von der Land-
gemeinde Oldenburg.*)
16. Ans einer Landkarte ist Norden oben, Süden unten, Osten rechts
und Westeu links.
17. Die Landgemeinde Oldenburg zerfällt in eine östliche und West-
liche Landgemeinde.
*) Anm. Dieselbe ist an der Wandtafel zu entwerfen.
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— 33 —
20, Dldüe und Gerold.
Im Jahre 1400 hatten die Bremer Butjadingen erobert und einige
Zeit später bei Atens die Friedeburg erbaut. Didde Lübben, der Hänpt-
ling von Rodenkirchen, war geächtet.
Seine heldenmütigen Söhne, Didde und Gerold, gedachten die
Schmach ihres Vaters zu rächen und die Feinde zu vertreiben. Zuerst
sollte die Friedeburg fallen.
Mit ca. 40 mutigen Männern zogen sie in einer Nacht nach Atens
und versuchten, die Burg zu erstürmen. Allein die ganze Heldenschar
ward gesaugeu genommen und nach Bremen geführt. Hier wurden
mehrere von den Männern hingerichtet. Auch Didde und Gerold wurden
zum Tode verurteilt. Sie sollten durch das Beil sterben. Das blutige
Urteil ward vollzogen. Diddens Hanpt fiel zuerst. Gerold hob es auf,
küßte es und benetzte es mit Thränen. Die Zuschauer waren tief ge-
rührt von dem brüderlichen Schmerze. Selbst der Rat der Stadt schien
geneigt, dem Verurteilten das Leben zu schenken. Man sagte ihm, er
solle sich in Bremen niederlassen und eine ehrsame Bürgerstochter zur
Frau nehmen. Da fühlte sich der stolze Jüngling beleidigt und rief:
„Ich mag eure Pelzer- und Schustertöchter nicht; Wohl aber will ich
mich mit Gold loskaufen." Er bot eine Kanne voll Goldgulden als
Lösegeld, und schon waren viele bereit, das anzunehmen. Da trat ein
alter Ratsherr vor und sprach kopfschüttelnd: „Meint ihr, daß Gerold
den blutigen Bruderkuß vergißt? Nur auf Rache wird er sinnen gegen
die Stadt!" Dieses Wort tilgte schnell alles Mitleid; auch Gerolds
Haupt fiel. — So starben zwei heldenmütige Brüder im Kampf für
die Freiheit.
Nach Focke.
Ein Haus bei Rodenkirchen, das jetzt von dem Landmann Ummo
Lübben bewohnt wird, enthält ein Wandgemälde, auf dem die Geschichte
dargestellt ist.
21. Die Sage vom hohen Weg.
Vor vielen Jahren war der hohe Weg festes Land und gehörte
zur Gemeinde Langwarden. Das Land war sehr fruchtbar, und seine
Bewohner waren so reich, daß sie ihre Pferde mit Gold beschlugen und
mit silbernen Pflugscharen das Land bestellten. Aber die Herren „vom
hohen Weg waren gar übermütige, gottlose Lente, und dnrch ihren Über-
mnt sind sie zu Grunde gegangen. Nur der Prediger des Ortes wurde
gerettet. Diesem gab der liebe Gott durch einen Traum kund, daß er
das Land durch eine Wasserflut vernichten wolle. Zum Zeichen, daß
die Flut komme, solle ein frischer, glatter Aal aus dem glühenden Back-
ofen des Pastors hervorkriechen. Kurze Zeit darauf wareu die Leute
des Predigers beim Brotbacken. Der Knecht heizte den Ofen, und schon
war der Ofen glühend heiß und der Knecht im Begriff, das Feuer
heraus zu ziehen, als ein frischer, glatter Aal sich vom hinteren Ende
des Backofens nach der Mündung schlängelte. Rasch lief der Knecht
2
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
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— 27 —
goß den Inhalt aus. Einige Tropfen, die auf des Pferdes Rücken
fielen, hatten sogleich das Haar versengt. Die Jungfrau verlangte
das Horn zurück. Der erschrockene Otto gab seinem Pferde die Sporen
und eilte davon. Er nahm das Horn mit nach Oldenburg, wo es
lange aufbewahrt wurde. Jetzt befindet sich dasselbe in der Kunstkammer
zu Kopenhagen.
Nach Hamelmanns Oldenb. Chronik.
Eine getreue Nachbildung des Wunderhorns ist in der Altertümer-
sammlung zu Oldenburg ausgestellt.
11. Die Sage vom Kistenberge.
Wenn man einen Schatz heben will, darf man nicht sprechen.
Zwei Bauern aus Streek wollten in den Osenbergen Schätze heben.
Wo sie einen Schatz vermuteten, fingen sie an zu graben. Endlich
stießen sie mit dem Spaten auf eine Kiste. Sie schoben ein Tau unter
der Kiste durch und zogen sie in die Höhe. Als die Kiste bis an den
Rand der Grube gekommen war, wackelte eine Gans daher. Da rief der
eine Bauer voll Verwunderung: „Heda, wo kommt die Gans her!"
In demselben Augenblicke riß das Tau; die Kiste rollte in die Tiefe und
die Wände der Grube stürzten ein.
Nach L. Strackerjan.
Il. Don den Iwergen in den Osenbergen.
In alten Zeiten braute ein Wirt zu Streek so gutes Bier, daß
sogar die Zwerge aus den Osenbergen oft einen Krug voll holten. Das
Geld, welches sie dafür bezahlten, war in der Gegend nicht gebräuchlich;
weil es aber aus gutem Silber war, wies der Wirt es nicht zurück.
An einem heißen Mittag kam auch ein Zwerg, ein eisgraues
Männlein, mit seinem Kruge und ging nach seiner Gewohnheit ohne
weiteres in den Keller, um sich Bier zu zapfen. Wahrscheinlich hatte
das Männlein erst selbst einen tüchtigen Trunk gethan; denn es war bei
dem Fasse eingeschlafen. Erst gegen Abend kam das Männlein aus dem
Keller und heulte und schrie: „Nun wird mein Großvater mich prügeln,
weil ich mich verspätet habe!" Er vergaß in der Eile, seinen Krug mit-
zunehmen, lief aus dem Hause und kam nie wieder. Der Krug wurde
noch viele Jahre in dem Wirtshause aufbewahrt, und so lange er im
Hause war, hatte der Wirt gute Kundschaft und verdiente viel Geld.
Eine unachtsame Magd aber zerbrach den Krug, als sie das Zimmer
ausfegte. Von der Zeit an war kein Glück mehr im Hause.
Nach Winkelmann.
13. Graf Friedrichs Löwenkampf.
Huuo war ein Graf des Ammergaues und wohnte zu Rastede.
Er und seine ganze Familie führten ein gottseliges Leben. Zu der Zeit
wollte der deutsche Kaiser Heinrich Iv. zu Goslar einen Reichstag halten
und lud alle Fürsten und Grafen Deutschlands dazu ein. Weil Graf
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Extrahierte Personennamen: Otto Hamelmanns_Oldenb L._Strackerjan Winkelmann Friedrichs_Löwenkampf Friedrichs Huuo Heinrich_Iv Heinrich
M
— 29 —
Fräulein Maria von Aever.
Um zehn und winters schon
Um neun hört man es läuten
Zu Jever in der Stadt.
Was hat das zu bedeuten? —
Das ist kein Nachtgeläut,
Wie anderswo erklingt,
Das ist ein Gruß, den uus
Fräulein Maria bringt.
Sie liegt nicht in der Gruft,
Obwohl bestattet lauge.
Vier Rosse vorgespannt,
Im nnterird'schen Gange
Durchfährt sie nnsre Stadt,
Fährt nach Upjever schnell
Zur Jagd. Man hört von fern
Hifthörner und Gebell.
Einst sprach Fräulein Marie:
„Hört, Bürger, mein Verlangen!
Ihr sollt zur Abendzeit,
Wenn ich nun heimgegangen,
Die Glocken ziehn und mein
Gedenken immerdar!"
Und also ist's geschehn
Schon seit dreihundert Jahr.
K. A. Mayer.
13. Graf Anton I. führt Schiffe über die Osenberge.
Graf Anton I. von Oldenburg wollte Delmenhorst erobern. Die-
Delmenhorster aber hatten gesagt: „Ebensowenig wie Schisse über die
Osenberge kommen, ebensowenig werden die Oldenburger Delmenhorst
erobern." Graf Anton sammelte in aller Stille 500 Streiter und zog
an einem Abend auf Delmenhorst los, und zwar über die Osenberge;
denn das war damals der gebräuchliche Weg dahin. Dem Zuge folgten
mehrere Wagen mit Sturmleitern und lederneu Schissen. Noch vor
Sonnenaufgang erreichten sie die Festung Delmenhorst, setzten mit den
ledernen Schiffen über die Festungsgräben und eroberten die Stadt.
Nach v. Halem.
Erst im Jahre 1647 kam Delmenhorst für immer an Oldenburg.
16. Der Freiheitskampf der Stedinger.
In früherer Zeit hatte Stedingen oft durch Überschwemmungen
zu leiden. Da ließen die Erzbischöse von Bremen Ackerleute aus Holland
kommen, die das Land eindeichten und fleißig bearbeiteten. Immer
mehr Holländer zogen herbei und siedelten sich in Stedingen an. Das
gewonnene Land erhielten sie als Eigentum, und nur geringe Abgaben
hatten sie zu zahlen an den Erzbischos von Bremen. Sie lebten als
freie Friesen und hatten selbstgewählte Richter. Ihren Fleiß sahen sie
reich belohnt; das Land brachte immer mehr auf, und seine Bewohner
wurden wohlhabend.
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Extrahierte Personennamen: Maria_von_Aever Maria Maria Maria Fräulein_Marie K._A._Mayer Anton_I._von_Oldenburg Anton
Allgemeines. — Staatsverfassung.
3
Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde
mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith-
Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten
oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene
Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker
Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten
links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten
rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen
Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums
führen diesen Mittelschild des großen Wappens.
Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem
Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt
folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen
Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen;
5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern
sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen
Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen
und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das
Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen,
die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister
bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von
Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb-
ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die
Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht.
Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver-
tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der
Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung
mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest-
zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der
Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto
gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst
und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein
Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer
und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt
und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr
vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt.
Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen.
Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle
20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten
erstattet und beziehen Tagegelder.
Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse,
wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen
haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege.
Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht
in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden-
bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor-
gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das
1*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
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14
3
Das Herzogtum Oldenburg.
begegnet mehr an der Küste, besonders in den dem Meere abgewonnenen
Groden. Auch in den anderen Marschen finden trnr da große Weideflächen,
wo zäher Boden sich nur schwer bearbeiten läßt. Auf \ bis f ha der Fett-
Weiden wird ein Stück Vieh von bewunderungswürdiger Stärke ernährt
und gemästet.
Für die innere Kolonisation kommt die Marsch mit ihrem fast
durchweg graswüchsigen Boden und ihrer blühenden Viehzucht nicht in
Frage. Aber auf der Geest sind noch weite Ödlandsgebiete, die in den
letzten Jahrzehnten vom Staat und noch mehr von den Landwirten be-
deutend in Angriff genommen wurden, seit die starke Abwanderung der
Bevölkerung mehr und mehr aufgehört hat und die Methode der Kultivierung
besser entwickelt ist. Private pflegen im Oldenburgischen auf ihrem Grund
und Boden keine neuen Kolonisten anzusetzen; denn der mittlere Bauern-
stand hat hier die Herrschaft, große Güter gibt es nur wenige. Desto eifriger
sind sie aber bemüht, mit Hilfe des Kunstdüngers zu ihrem eigenen Wirt-
schaftsbetriebe neues Land hinzuzufügen. Der Staat besitzt Einkünfte aus
Gemeinheitsanteilen im Norden der Geest, Markenanteile, ein Drittel
oder ein Zehntel des geteilten Markengrundes für markenrichterliche Gebühr-
nisse, im Süden, besonders in den Amtern Vechta, Cloppenburg und Fries-
oythe, und Staatsmoore. Diese Gründe werden entweder aufgeforstet
oder mit Kolonisten besetzt. Die Leitung der inneren Kolonisation auf
staatlichem Besitz liegt ausschließlich in der Hand der Behörde des Landes-
kulturfonds, der seit Jahrzehnten außerordentlich segensreich gewirkt
hat. Leichtere Sandböden der staatlichen Heideflächen, die für Acker- und
Grünlandkultur nicht zu gebrauchen waren, wurden der Forstverwaltung
zur Aufforstung überwiesen,- die anderen staatlichen Gründe, besonders
in der Garreler Mark, in den Gemeinden Lastrup, Huntlosen, Löningen,
wurden neuen Ansiedlern übertragen.
Um sie in ihrem Bestreben, sich eine eigene Scholle zu erwerben, zu
unterstützen, erhalten die Kolonisten ihre Stelle als Eigentum. So
werden kleinbäuerliche Betriebe in rentengutähnlicher Form geschaffen.
Der Kolonist zahlt eine feste jährliche Grundrente von 15 bis 16 Mark für
das Hektar. Erfüllt er die Einweisuugsbedingungen, und kultiviert er sein
Kolonat möglichst rasch, ohne die Torfgewinnung übermäßig zu betreiben,
so genießt er in den ersten zehn Jahren Freiheit von Rente und Grund-
und Gebäudesteuer. Innerhalb dreier Jahre hat er ein Wohn- und
Wirtschaftshaus zu errichten, und dazu erhält er von der Staatlichen
Kreditanstalt gegen Bürgschaft des Landeskulturfonds Darlehen bis
zur vollen Höhe des Feuerversicherungswertes für 3 % Zinsen und eine
jährliche Amortisationsquote von \ %. Die Verwaltung sucht ihn in
seiner Bewegungsfreiheit und wirtschaftlichen Selbständigkeit möglichst
wenig zu behindern, der Kolonist kann sich sein Haus bauen, wie er will,
ob niedersächsisch auf Hochmoor und Geest oder ostfriesisch auf Untermoor.
Aber innerhalb der ersten dreißig Jahre nach erfolgter Einweisung gelten
die Kolonate als Grunderben- oder Anerbenstellen. Um die Kolonisten
anzuspornen, werden Kultivierungsprämien bis zu 100 Mark für das Hektar
und Jahr für fertiges Kulturland auf Moorboden und bis zu 60 Mark auf
Geestboden verliehen. Selten hat ein Kolonat in den neuen Kolonien
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TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Oldenburg
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Großherzog Friedrich August.
49
§ 20.
Großherzog Friedrich August.
Die Entwicklung der öffentlichen Verhältnisse hat seit dein Tode des Großherzogs Peter weitere Fortschritte gemacht, das Verhältnis zu Preußen und dem Reich ist stets ungetrübt geblieben. Da es nötig erschien, die Thronfolge gesetzlich zu regeln, so wurde folgendes bestimmt: Erlischt der Mannesstamm des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, so folgt der Mannesstamm des Herzogs Friedrich (f 1885) von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, dessen Sohn Herzog Friedrich Ferdinand also nach dem Erbgroßherzog Nikolaus Friedrich Wilhelm die nächste Anwartschaft auf den oldenburgifchen Thron zusteht. Der Kaiser von Rußland als Oberhaupt der älteren Linie des Hauses Gottorp und die oldenburgischen Prinzen der russischen Nebenlinie haben zugunsten der Glücksburger Linie auf ihre Rechte verzichtet.
Die Staatsverfassung hat insofern eine Änderung erfahren, als seit 1902 der Landtag nicht mehr alle drei Jahre, sondern jährlich berufen wird und durch ein neues Wahlgesetz die indirekten Wahlen durch direkte ersetzt worden sind. Es werden also nicht mehr erst Wahlmänner, sondern sogleich vom Volk die 45 Abgeordneten gewählt. Dabei hat jeder Wühler über 40 Jahre 2 Stimmen. Der Rechtsschutz wurde durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhöht. Die Einnahmen des Staates wurden dadurch vermehrt, daß ein neues Stempelsteuergeseh erlassen, das Einkommensteuergesetz wesentlich nach preußischem Vorbilde abgeändert und eine Vermögenssteuer eingeführt wurde. So konnte ein Teil der Grundsteuern, die von den Grundeigentümern als Doppelbesteuerung empfunden wurden, aufgehoben werden.
Tie geistigen Interessen, Kunst und Wissenschast erfuhren freundliche Pflege. Für die Kirche zeigte Großherzog Friedrich August eine warme Teilnahme. Das Hoftheater bewährte seinen alten guten Ruf. Durch Einstellung erhöhter Mittel für den Kunstgewerbeverein und zum Ankauf von Werken der bildenden Kunst in den Voranschlag, durch Kunstausstellungen und Preisausschreiben suchte man neue Anregungen zu geben und bestehende Einrichtungen zu fördern. Mancher schöne Neubau öffentlicher Gebäude und besonders die Wiederherstellung der Alexanderkirche zu Wildeshausen legten ein beredtes Zeugnis von der Kunst der Architekten ab. Staatliche Mittel wurden auch bereitgestellt für die Herausgabe eines Werkes über die Bau- und Kunstdenkmäler des Landes, das schon unter Großherzog Peter begonnen war, für die Unterstützung des literarisch sich betätigenden Vereins für Altertumskunde und Landes-geschichte und den Ankauf des alten Pestruper Gräberfeldes aus vorchristlicher Zeit. Durch ein gutes Denkmalschutzgesetz suchte man Kunst-altertümer zu erhalten und das Interesse für heimische Kunst zu beleben. Auch die Naturdenkmäler wurden unter staatlichen Schutz gestellt.
Rüthning, Oldenburgischc Geschichte für Schulen. 4
Großherzog Friedrich August seit 1900 Thronfolgegesetz
Staats-
verfassung
Kirche, Kunst und Wissenschaft
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_August Friedrich August Friedrich_August Friedrich August Peter Peter_Friedrich_Ludwig Friedrich Ludwig Friedrich_( Friedrich Friedrich_Ferdinand Friedrich Ferdinand Nikolaus_Friedrich_Wilhelm Nikolaus Friedrich Wilhelm Friedrich Friedrich August Peter Oldenburgischc Friedrich_August Friedrich August
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Oldenburg
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
12 Oldenburgische Geschichte für Schulen.
§ 9.
Die Grafen Moritz, Dietrich und Christian.
Die Grafen Unter Gras Konrads Ii. Sohn Moritz, der mit feinen Vettern Moritz. Dietrich und Christian zusammen regierte, trat der alte Gegensatz zur Dietrich und Stadt Bremen stärker hervor. Da sie sich nicht scheuten, in Ermangelung
140^-1440 ein6r ei0enen $totte ^ch der Vitalienbrüber zu bebienen, so beschloß der ' 1,1 Rat, den Handel des Kaufmanns durch weitgreisenbe Maßregeln zu schützen. Die Kirche von Esenshamm, die wie artbere friesische Gotteshäuser zu einem Raubhause gemacht worben war, würde erstürmt, Varel, das den Grafen gehörte, überfallen und in Asche gelegt und dann in kurzer Zeit bei Atens Friedeburg in Butjabingen die starke Friebeburg gebaut. Es war klar, daß die erbaut Grasen von Dlbenburg bies nicht ruhig mit ansehen konnten. Sie hatten
1407 aber kein Glück. Junker Christian, der eine Abteilung gegen die Bremer führte, versäumte die nötige Vorsicht, er würde gefangen genommen und in den Botenkeller des soeben erbauten Rathauses gesperrt. Seine Frei-
Land Würden Fassung konnte nur baburch erreicht werben, daß die Grasen Land Würben verpfändet an Bremen verpsänbeten. So besaß die Hansestabt das ganze Gebiet an
1408 der Wesermünbung.
Dude und Aber der Amtmann der Friebeburg mußte auf seiner Hut sein. In
Gerhard der Nacht vom 25. zum 26. September 1418 brangen Dube und Gerolb
Lnbben Lubben, die Sohne Dube Lubbens, den die Bremer aus Stablanb ver-1418 trieben hatten, heimlich mit ihren Mannschaften in die Burg ein. Ein heftiger Kampf tobte balb barauf im Hos, sie suchten die Bergsriebe und das Steinhaus mit Sturm zu nehmen, aber die Besatzung hielt staub, und ein Hagel von Geschossen, Steinen und Holz prasselte aus die Ein-bringlinge nieber. Der Kamps bauerte die ganze Nacht durch bis an den Morgen ohne einen anberen Erfolg, als daß der tapfere Schloßhauptmann Arnb Balleer, der sich von oben zu weit vorgewagt hatte, erschossen würde. Da kam den Belagerten beim Morgengrauen unerwartete Hilfe. Die
Lanbwürbener hatten das nächtliche Schießen gehört, rüsteten sich und
setzten eilig über die Weser. Kanin hatten Dube und Gerolb ihre Ankunft bemerkt, so stürzten sie mit allen ihren Leuten aus die Brücke los, um das Freie zu gewinnen. Aber hier stemmten sich ihnen die Würbener entgegen, die Besatzung der Friebeburg brach aus, und die ganze feindliche Mannschaft würde mit den Führern gefangen genommen. Dube und Gerolb ßubben würden nach Bremen geführt, unter dem Galgen geköpft, ihre Leichen aufs Rab geflochten und die Köpfe barüber aufgesteckt. Die Sage spann biefes Ereignis weiter. Es würde erzählt, Gerolb habe den Kopf feines enthaupteten älteren Brubers aufgehoben und geküßt und baburch auch den Rat gerührt; er sollte begnabigt werben, wenn er eine Bremerin heiraten und sich in Bremen nieberlassen wollte. Aber er wies das Anerbieten zurück und ließ sich lieber auch den Kops abhauen.
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Extrahierte Personennamen: Moritz Christian Konrads Moritz Moritz Christian Christian Dube_Lubbens Schloßhauptmann_Arnb_Balleer
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Oldenburg
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Die Zeit der Reformation.
Karl V., den Schwager des Vetters von Dänemark, König Christians Ii., nicht unnötig reizen. In aller Stille wurde das Augsburgische Bekenntnis in allen Kirchen des Landes durchgeführt und in großem Umfange das Kirchengut, auch das des Johanniterordens, eingezogen und rein weltlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die katholischen Geistlichen des Lambertistifts in Oldenburg ließ Gras Anton ruhig gewähren. Erst als der letzte gestorben war, zog er das Stift ein. Ähnlich verfuhr er mit dem Kloster Blankenburg, die Nonnen blieben bis an ihr Lebensende, dann richtete er dort ein Vorwerk und eine Brauerei ein, deren Betrieb in dem trunksesten Zeitalter der herrschaftlichen Kasse große Vorteile brachte. Eine allgemeine Kirchenordnung erließ er nicht, einen Superintendenten ernannte erst sein Nachfolger. So ließ er die Dinge in der Landeskirche treiben, Münster zum Trotz gewährte er sogar den Wiedertäufern einen Unterschlupf.
Mit Ostsriesland machte er im Utrechter Vertrage reine Bahn. Gras Enno heiratete seine Schwester Anna und ließ alle Ansprüche aus Stad-und Butjaderland sallen, während Graf Anton ihm Jever preisgab und sich damit einverstanden erklärte, daß Fräulen Maria aus ihrem Erbe verdrängt würde. Dies gelang aber nicht. Daß er diesen Schritt nicht zu bereuen brauchte, hatte er ihrer Charakterstärke zu verdanken. Auch zum Reich stellte er sich anders als sein Vater. Er gab den Widerstand gänzlich aus und nahm seine Grafschaft von Kaiser und Reich zu Lehn. Dabei erreichte er, daß Delmenhorst ihm zugesprochen wurde, obgleich es noch immer in der Hand des Bischofs von Münster war, ein deutlicher Wink, was dieser von Graf Anton und feinen Brüdern zu erwarten hatte. Bald tobte eine wilde Fehde durch das Land und brachte unsäglichen Jammer über das Niederstift Münster und die Grafschaft Oldenburg. Die Grafen äscherten die Dtadt Delmenhorst ein, die Burg war ihnen zu fest, dann ritten sie bis Vechta, plünderten es aus und besetzten die Burg, und nun ging die wilde Jagd über Cloppenburg und Haselünne in das Kirchspiel Meppen und bis in die Gegend von Papenburg, eine Abteilung nahm auch Friesoythe ein. Mehr als 12000 Landsknechte hausten mit Raul) und Erpressung auf das entsetzlichste. Da rückte ein starkes münsterisches Aufgebot heran. Statt nun aber mannhaft im Felde zu widerstehen, traten die Oldenburger eilig den Rückzug an und bezeichneten ihre Straße durch schreckliche Verheerung. Ganz Vechta mit der Burg und das Schloß zu Wildeshausen wurden ein Raub der Flammen. Die Urkunden des Gerichts zu Vechta und des Gogerichts aus dem Desum bei Ernstes wurden mutwillig verbrannt, um die Rechtsverhältnisse in Verwirrung zu bringen. Dann setzten sie ihre Flucht bis Oldenburg fort und schlugen die Tore hinter sich zu, ihre eigenen Untertanen der Rache des schwergekränkten Gegners überlassend. Die Münsterischen drängten nach, verbrannten die Dörfer Hundsmühlen, Tungeln, Bümmerstede, Wardenburg mit der Kirche und verheerten aus ihrem Marsche nach Apen das Oldenburger ßanb. Dann wurde zu Wildeshausen Friede geschlossen.
1529 Vertrag mit Ostfriesland
Oldenburg
Reichslehn
1531
Münsterische
Fehde
1538
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Extrahierte Personennamen: Karl_V. Karl_V. König_Christians Anton Enno Anna Anton_ihm_Jever Maria Maria Anton Raul)