64 Zweiter Teil. Das Mittelalter.
schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten.
I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517).
§ 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254.
1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen.
1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt.
1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache.
1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena.
§ 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-
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Extrahierte Personennamen: Nürnberg Rudolfs_von_Habsburg Rudolfs Friedrich_Vi Friedrich Sigismund Friedrich_Kurfürst Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Albrecht_Achilles Albrecht Johann_Cicero Johann Joachim_Nestor Habsburg Ottokar_von_Böhmen Ottokar Rudolfs Adolf Albrecht_I. Albrecht_I. Rudolfs Johannes_Parricida Heinrich_Vii Heinrich Ludwig_Iv Ludwig Friedrich_der_Schöne Friedrich
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65
wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag.
§ 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters.
<rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große
m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417).
s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se
iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher.
8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken.
Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen.
Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r
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Seite
B. Die Mark Brandenburg unter den Askaniern, 1134 bis 1320. I. Albrecht der Bar, 1134—1168. —
Ii. Albrechts Nachfolger............................... 238—242
C. Die Mark Brandenburg unter dem bayerischen Hause,
1324 — 1373. I. Das Interregnum. — Ii. Die bayerischen Markgrafen, 1324—1373 ..................... 242—244
D. Die Mark unter dem luremburgischenhause, 1373—1415 244—246 Zweiter Zeitraum der brandenburgisch-preußischen
Geschichte. Das Kurfürstentum Brandenburg unter den Hohenzollern bis zur Entstehung des Königreichs Preußen, 1415—1701.
A. Vorgeschichte der Hohenzollern.
B. Die ersten 10 Kurfürsten ans dem Hause Hohenzollern.
Anhang. Vorgeschichte Preußens......................... 246—261
Zweite Periode. Die Zeit der unumschränkten Selbstherrschaft, 1648-1789.
Erster Abschnitt. Die Zeit des französischen Übergewichts, 1648—1740.
Allgemeiner Charakter der Zeit. — Frankreich. Ludwig Xiv. —
England. I. Die beiden letzten Stuarts, 1660—1688. Ii. Das Haus Dramen, 1688—1714. — Deutschland. I. Leopold I.
Ii. Joseph I. Iii. Karl Vi..................................... 261—270
Kortsehung der brandenburgisch-preußischen Geschichte.
C. Die letzten beiden Kurfürsten. (Xi. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, 1640—1688. Xii. Friedrich Iii., 1688—1713.).............................................. 271—277
Dritter Zeitraum der brandenburgisch-preußischen Geschichte. Von der Entstehung des Königreichs Preußen bis zur Gründung des neuen Deutschen Reiches, 1701—1871.
I. Friedrich I., 1701—1713. — Ii. Friedrich Wilhelm I., 1713—1740 277—281
Die nordischen Reiche. I. Schweden. Ii. Polen. Iii. Rußland 281—285
Zweiter Abschnitt. Die Zeit Friedrichs des Großen.
Preußen. Iii. Friedrich der Große, 1740—1786. — Friedrichs des Großen Zeitgenossen. — Der noti)amerikanische Freiheitskrieg, 1775—1783. — Kultur.................................. 285—306
Dritte Periode, 1789—1871. Das Zeitalter der Revolution.
Erster Abschnitt, 1789—1815. Von der französischen Revolution bis zum Sturze Napoleons.
Die französische Revolution. (A. Die entfernteren Ursachen. B. Die nähere Veranlassung.) I. Die konstituierende Versammlung.
Ii. Die gesetzgebende Versammlung. Iii. Der Nationalkonvent 306—311 Preußen. Iv. Friedrich Wilhelm Ii., 1786—1797. — V. Friedrich Wilhelm Iii., 1797-1840. (1. Preußens Neutrali-
tät. 2. Preußens Erniedrigung im Kriege mit Napoleon, 1806—1807. 3. Preußens Erhebung, 1808—1812. 4. Napoleons fernere Kriege. 5. Die Befreiungskriege, 1813—1815.
6. Der Wiener Kongreß.)..........................................311—338
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Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg Brandenburg Brandenburg Frankreich England Deutschland Schweden Polen Napoleons
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zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt.
2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke.
3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen.
V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte.
1. Rechtspflege.
a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode.
b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden.
c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein.
2. Verwaltung.
a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.
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Extrahierte Personennamen: Johann Joachim Joachim Joachim
Extrahierte Ortsnamen: Stendal Worms Frankfurt Stendal Berlin
242
Regent, ist er eine der glänzendsten Gestalten des 14. Jahrhunderts. Um das Deutschtum hat er sich große Verdienste erworben.
a) Den Polen entriß er Pommerellen und überließ einen Teil dem
deutschen Orden, den andern vereinigte er mit den Marken.
b) Da er als Schutzherr der Hansastadt Stralsund auftrat, entstand gegen ihn ein Bündnis der benachbarten Staaten; von
der Übermacht erdrückt, ward er nach tapferer Gegenwehr bei Gransee besiegt. Der Friede zu Templin gab ihm und Stralsund aber alle Besitzungen zurück.
Zu früh wurde Waldemar durch einen plötzlichen Tod der Mark entrissen, 1319.
Mit einem minderjährigen Neffen Waldemars starb im nächsten Jahre das Haus der Askauier aus.
Resultat der Regierung der Askanier. Beim Erlöschen des Geschlechts umfaßte ihr Gebiet folgende Teile: Altmark, Mittelmark, Priegmtz, Uckermark, Neumark und Lausitz. Der Markgraf war Erzkämmerer des deutschen Reiches und erlangte im 13. Jahrhunderte das Recht, den deutschen Kaiser zu wählen. Die Germanisierung war durch Gründung deutscher Städte und Dörfer, sowie durch die Umwandlung slavischer Städte in deutsche mit System und Nachdruck durchgeführt worden. Die Städte erhielten meist branden-burgisches Recht (dem magdeburgischen nachgebildet) und blühten unter der Teilnahme der Bürgerschaft an der Verwaltung. Gewerbefleiß und Handel lebten auf; das Christentum war fest begründet.
Das Aufblühen der Mark wurde durch manche äußere Umstände begünstigt: a) Das Herzogtum Sachsen wurde 1180 aufgelöst (Albrechts des Bären jüngster Sohn Bernhard erhielt die Herzogswürde in dem geschmälerten Sachsen); b) die Macht der Dänen war seit 1227 zerfallen; c) die Mark war eine der jüngeren Gründungen in Deutschland und konnte sich daher in ihrer Einrichtung dem, was jener Zeit als Muster staatlicher Ordnung vorschwebte, nähern; d) die Markgrafen nahmen auf dem schwierigen Posten an der Slavengrenze von Anfang an eine selbständige Stellung ein.
C. Die Mark Krandenvireg unter denr baxjevisdjen Dause- 1324—1873»
I. Das Interregnum, 1320—24.
Da die Ansprüche verwandter askanischer Fürsten auf die Mark als unbegründet zurückgewiesen wurden und niemand die Macht hatte, dieselben geltend zu machen, so rissen die benachbarten Fürsten Teile der Mark an sich, und dieselbe schien der Auflösung entgegen zu gehen. Als aber der zu gleicher Zeit stattfindende Streit um den Kaiserthron
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Extrahierte Personennamen: Neumark Albrechts Albrechts Bernhard
Extrahierte Ortsnamen: Gransee Altmark Uckermark Sachsen Sachsen Deutschland
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und Verwaltung seines unteritalienischen Knigreichs zu vollenden. Die Grundlage desselben war nicht mehr das Lehnswesen und die Natural-Wirtschaft, sondern die Geld Wirtschaft. Die Beamten erhielten Gehlter. Neben das Vasallenaufgebot trat eiu Sldnerheer, in das der Kaiser viele Sarazenen ausnahm. Die Staatseinnahmen setzten sich aus den Ertrgen der Krongter und aus direkten und indirekten Steuern zusammen. Vor dem Gesetze sollten alle Untertanen gleich sein. Auf die Reichstage schickten auch die Städte Vertreter. Die Rechte der Städte, des Adels und die Selbstndigkeit der Kirche suchte Friedrich zu beschrnken, um eine absolute Herrschaft aufzurichten. Dnrch ein Gesetzbuch schuf er ein einheitliches Recht.
Friedrich war nicht nur ein geschickter Staatsmann, sondern auch ein eifriger Frderer der Wissenschaften und Knste. Sein Hof zu Palermo war der Sammelplatz von Dichtern und Gelehrteu. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glnzend ans-gestattete Universitt gegrndet. Er sammelte Klassiker, legte Tiergrten an und lie Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen.
5. Der Kaiser in Deutschland, 12331236. Whrend Friedrich fern vom Reiche seine Hansmacht im bilden befestigte, setzten die Fürsten und aufblhenden Städte Hamburg und Lbeck ihre Kolonial-Politik im Nordosten Deutschlands fort. Sie schlugen 1227 den Dnenknig, dem der Kaiser die Gebiete im Norden und Osten der Elbe preisgegeben hatte, um ihn von der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck.
Als um diese Zeit der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von einem persnlichen Feinde ermordet worden war, trachtete König Heinrich danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Städte.
Der Kaiser zog nach Deutschland, lie Heinrich gefangen nach Apulien führen und erlie auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das in dentfcher Sprache geschriebene groe Landfriedensgesetz. Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate angebahnt. Nachdem Friedrich Ii. die Wahl seines zweiten Sohnes Konrad zum Nachfolger durchgesetzt hatte, wandte er sich wieder den italienischen Angelegenheiten zu.
6. Streit mit den Lombarden und dein Papste, 12361250.
Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Oberitalien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren alten Bund erneuert hatten, bei Cortennvo am Oglio und fhrte eine der sizilifchen hnliche Verwaltung ein. Als
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Extrahierte Ortsnamen: Palermo Neapel Deutschland Hamburg Deutschlands Bornhved Deutschland Apulien Mainz Sizilien Oberitalien
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der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor.
3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh.
4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden.
Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes
Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50.
Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51.
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Extrahierte Personennamen: Karls Karls Karls Karl Karl Karl Karl Matthias_von_Neuenburg
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Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein.
Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte.
Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie.
Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden.
5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen
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Extrahierte Personennamen: Karl_Iv Karl Karls Karls Georgsund_Lwenbund Eberhard_von_Wrttemberg Karl_Iv Karl Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Italien Burgund Rhein Sachsen Brandenburg Berg-Werks-