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1. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. uncounted

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin Quellensammlung zur deutschen Geschichte Herausgegeben von Erich Brandenburg und Gerhard Seeliger Die Sammlung soll in erster Linie pädagogischen, in zweiter Linie wissenschaftlichen Zwecken dienen. In jedem Bändchen wird das für die erschöpfende seminaristische Behandlung eines bestimmten Problems erforderliche Material von deutschen Hochschullehrern zugänglich gemacht. Einmal gilt es die Quellen für die historische Erörterung jener Fragen zu sammeln, die in den historischen Seminaren der deutschen Universitäten behandelt zu werden pflegen. Dann aber soll auch die Besprechung solcher Probleme ermöglicht werden, die bisher wegen der Verstreutheit des Materials in den historischen Übungen an den Universitäten nicht erörtert werden konnten. Quellen zur Geschichte der Entstehung des Kirchenstaates. Von Johannes Haller. Doppel-Heft. 1907. M. 3.60. Quellen zur Geschichte der deutschen Königswahl und des Kurfürstenkollegs. Von Mario Krammer. I. Zur Entwicklung der Königswahl vom 10. bis zum 13. Jahrhundert. 1911. M. 1.80. Ii. Königswahl u. Kurfürstenkolleg von Rud. von Habsburg bis zur Gold. Bulle. 1912. M. 2.20. Quellen zur Geschichte des Investiturstreites. Von Ernst Bernheim. I. Zur Geschichte Gregors Vii. und Heinrichs Iv. 2. Auflage. 1913. M. 1.50. Ii. Zur Geschichte des Wormser Konkordats. 1907. M. 1.20. Quellen zur Geschichte der ostdeutschen Kolonisation im 12.—14. Jahrhundert. Von Rudolf Kötzschke. 1912. M. 2.— Die politischen Testamente der Hohenzollern nebst ergänzenden Aktenstücken. Von Georg Küntzel und Martin Haß. I. Die Hofordnung Joachims Ii. Die politischen Testamente des Großen Kurfürsten von 1667 und Friedrich Wilhelms I. von 1722. 1911. M. 1.60. Ii. Friedrich der Große. Das politische Testament von 1752 nebst Ergänzungen. — Friedrich Wilhelm Iii. „Gedanken über die Regierungskunst“ von 1796/97. Denkschrift über das preußische Heerwesen vom November 1797. Generalinstruktion für die Kommission der Finanzen vom 19. Februar 1798. 1911. M. 2.20. Briefe, Aktenstücke und Regesten zur Geschichte der hohenzollernschen Thronkandidatur in Spanien (1866 -1870). Von R. Fester. I. Bis zum 6. Juli 1870. 1913. M. 2.20. Ii. Die Emser Verhandlungen und die Nachspiele der Kandidatur. 1913. M. 2.20. Briefe und Aktenstücke zur Geschichte der Gründung des Deutschen Reiches (1870/71). Von Erich Brandenburg. I. Vorverhandlungen. 1910. M. 1.80. — Ii. Hauptverhandlungen in Versailles. 1910. M.2.— Die deutschen Parteiprogramme. Von F. Salomon. Je M. 1.80. I. Von 1845-1871. 2. Aufl. 1912. M. 1.80. - Ii. Von 1871-1912. 2. Aufl. 1912. M. 1.80. Marsilius von Padua, Defensor Pacis. Von R. Scholz. 1914. M. 2.20. Quellen zur Geschichte der mittelalterlichen Geschichtschreibung. Von F. Vigner und F. Kern. I. Geschichtschreiber des früheren Mittelalters. (Von Eusebius bis Regino von Prüm.) Von Fr. Kern. [In Vorbereitung.] Ii. Deutsche Geschichtschreiber der Kaiserzeit. Von F. Vigener. 1914. M. 2.40.

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 160

1888 - Leipzig : Teubner
- 160 - gestrzt war, Jstrien und Dalmatien. Ein Kongre zu Rastatt soll den Reichsfrieden vermitteln. Im geheimen willigt Ostreich in die Abtretung des linken Rheinufers; die verlierenden Fürsten sollen in Deutschland entschdigt werden, ausgenommen Preußen. Schliee auf das Verhltnis der deutschen Fürsten zu einander und auf die Politik Napoleons! Das herrische Auftreten der franzsischen Gesandten in Rastatt und die Gewaltthtigkeiteu der Franzosen gegen Rom und die Schweiz bereiten eine neue Koalition vor. >. 207. Trotzdem unternimmt Bonaparte 1798 auf Veranlassung des Direktoriums den Zug nach gypten, um Englands Herrschaft im Orient zu brechen und Frankreich fr den Verlust seiner Kolonieen zu entschdigen. Welche Absicht hatte das Direktorium dabei gegenber Bonaparte? (Die Birne ist noch nicht reif.") Wie werden die Blicke der Englnder von Toulou abgezogen? Unterwegs wird Malta besetzt (die Johanniter). Die Mamelucken werden bei den Pyramiden geschlagen (Von der Hhe dieser Pyramiden blicken vier Jahrtausende auf euch herab 1"). Dagegen vernichtet Nelson die franzsische Flotte bei Abukir 1798. Bonapartes Zug gegen Syrien scheitert an der Un-einnehmbarkeit von Akkon (Pest im Lager). Riesenhafte Plne gehen damit zu Grunde: den Englndern Ostindien zu entreien, das ostrmische Kaisertum zu erneuern, Europa von Sdosten aus anzugreifen. Die Nachrichten aus Europa veranlassen Napoleon, sein Heer im Stich zu lassen und allein nach Frankreich zurckzukehren. (Nach der Ermordung des Generals Kleber muten die Franzosen gypten rumen. Die Erforschung des Landes und seiner Denk-mler durch die franzsischen Gelehrten war der dauernde Erfolg.) Inzwischen war die zweite Koalition (17991801) von Rußland, Ostreich, England, der Trkei u. s. w. geschlossen; Kaiser Paul I. von Rußland war Gromeister der Malteser Ritter. Der Kongre von Rastatt lste sich auf; drei abreisende franzsische Gesandte wurden von streichischen Husaren berfallen, zwei ermordet. Die Franzosen wurden zuerst berall geschlagen. Als Bona-parte aus gypten zurckkehrte (Oktober 1799), war indes die grte Gefahr bereits vorber, denn Suworow war mit dem russischen Heere wegen eines Mierfolgs der Verbndeten nach Rußland zurckberufen worden.

3. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 29

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 29 X 1. Ferner . . . überläßt die Kais. Majestät mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs . . . dem Reiche Schweden nachfolgende Landschaften mit allen ihren Rechten zu einem immerwährenden und unmittelbaren Reichslehen. 2. Das ganze Vorpommern samt der Insel Rügen. ... Nächst diesem Hinterpommern, Stettin, Garz, Damm, Gollnau und die Insel tdoilin samt der darin fließenden Oder und dem Meere, das insgemein das frische Haff genannt wird, und feinen drei Ausflüssen Peene, Swine und Divenow und beiderseits angrenzendem Lande vom Hnfange des königlichen Gebietes bis an das baltische Meer, in der Breite des östlichen Ufers, über welche die königlichen und kurfürstlichen Kommiffarien ... sich gütlich einigen werden. 4. . . . Was aber den Herzogen in Hinterpommern zugestanden, solches soll nebst dem ganzen Bistum (lammin . . . dem Herrn Kurfürsten zu Brandenburg zustehen.. . . 6. Der Kaiser überläßt auch der durchlauchtigsten Königin in Schweden ... die Stadt und den Hafen zu Wismar. ... 7. . . . (ebenso) das (Erzbistum Bremen und das Bistum Verden___________ 8. Der Stadt Bremen aber . . . soll ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheiten . . . verbleiben. . . . 9. Für alle obengenannten Länder und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reiche die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger im Reiche Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf. . . . 12. Dazu überläßt er ihnen in allen besagten Lehen das privilegium de non appellando. . . . Xi 1. Zu gleichwertiger Entschädigung aber soll dem Kurfürsten zu Brandenburg, Herrn Friedrich Wilhelm, . . . übergeben werden das Bistum Halberstadt. . . . 4. (Eben diesem Herrn Kurfürsten soll auch ... das Bistum Xttinben ... übergeben werden. . . . 6. Gleicherweise soll dem Herrn Kurfürsten die Anwartschaft auf das (Erzbistum Magdeburg eingeräumt werden, und zwar so, daß, wenn es durch den Tod des gegenwärtigen Administrators, Herrn Augusts, Herzogs zu Sachsen, oder durch seine Nachfolge in der Kur oder eine andere Nachfolge frei werden sollte, dieses ganze (Erzbistum . . . dem Herrn Kurfürsten . . . übertragen wird. 7. Unterdessen aber soll das Kapitel samt den Ständen und Untertanen besagten (Erzstiftes gehalten fein, gleich nach dem Friedensschlüsse ... für den eintretenden Fall (in eventum) den huldigungseid zu leisten. 8. Der Stadt Magdeburg aber soll ihre alte Freiheit. . . wie auch ihre übrigen Privilegien und Rechte . . . verbleiben. . . . Xii 1. Für das, was dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin . . . (mit löismar) abgeht, sollen ihm und seinen männlichen (Erben die Bistümer Schwerin und Ratzeburg gehören. . . . Georg-Eckert-Instltut für international© Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibliothek

4. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

5. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

6. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

7. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 20

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
20 Vi. Goldene Bulle Karts Iv. 1356 und daß er nicht der Anerkennung, Bestätigung, Ermächtigung ober Zustimmung des Papstes, des apostolischen Stuhles ober sonst jemanbes bedarf. Vi. Goldene Bulle Karls Iv. 1356. 5eumer, Die Goldene Bulle Kaiser Karls Iv. 2. Teil. I. 15. Wir setzen fest und verordnen, daß der jeweilige Erzbischof von Mainz jebent einzelnen seiner Tttitfurfürften ... die Wahl durch seine Boten schriftlich lunbtun soll. . .. Diese Schreiben sollen enthalten, daß innerhalb breier Utonate von bent im Schreiben selbst angegebenen Tage an alle Kurfürsten in Frankfurt ant Main versammelt sein ober ihre rechtmäßigen Botschafter für biefe Zeit und biefen Ort mit unbeschränkter vollmacht und ihren offenen, mit dem großen Siegel besiegelten Schreiben zur Wahl des zum Kaiser zu erhebenben Königs der Körner entfenben sollen. Ii, 1. Tlachbem aber die Kurfürsten ober ihre Gesandten die Stadt Frankfurt betreten haben, sollen sie sogleich am folgenben Gage in der Frühe in der Kirche des heiligen Bartholomäus... in beutscher Sprache bett Idahieib schwören, bett ihnen der Kurfürst von Mainz vorspricht. 3. Nach Leistung des Ceibes durch die Kurfürsten ober Gesanbten sollen sie zur Wahl schreiten und nicht eher die Stadt Frankfurt verlassen, bis die Majorität der Welt und dem christlichen Volke ein weltliches (Oberhaupt gewählt hat, nämlich bett König der Körner, der zum Kaiser zu erheben ist. 4. Nachbetn aber an selbigem Orte sie selbst ober ihre Majorität die Wahl vorgenommen, muß eine solche Wahl gehalten und geachtet werben, als wäre sie von allen ohne Widerspruch einmütig vollzogen worben. . . . Wir bestimmen, daß der, welcher auf die vorausgeschickte Weise zum König der Körner erwählt worben ist, sogleich nach der Wahl, bevor er kraft der Keichsgeroalt in irgenbtvelchen Angelegenheiten und Geschäften die Regierung ausübt, allen einzelnen Kurfürsten . . . alle Privilegien, Urkunden, Rechte, Freiheiten und Schenkungen, Gewohnheiten und Würden ... durch Brief und Siegel bestätigen und ihnen nach der Kaiserkrönung all dieses erneuern soll— Iv, 2. ... Der Erzbischof von Mainz und kein andrer soll die Stimmen seiner Mitkurfürsten zu erfragen haben, einzeln und in folgender Ordnung: zuerst soll er den Erzbischof von Trier befragen, dem wir die erste Stimme zugestehen, wie wir es bisher gefunden haben, zweitens den Erzbischof von (Töln, dem die Ehrenpflicht zusteht, dem römischen König zuerst die Königskrone aufs Haupt zu setzen, drittens den König von Böhmen, der unter den Laienkurfürsten infolge seiner königlichen Würde von Rechts wegen die erste Stelle einnimmt, viertens den Pfalzgrafen bei Rhein, fünftens den Herzog von Sachsen, sechstens den Markgrafen von Brandenburg. ... hierauf sollen seine Mitkurfürsten ihn ihrerseits befragen, damit er auch feine Absicht kund tue und ihnen seinen Willen eröffne. — 3. Ferner soll bei der Feier eines kaiserlichen Hoftages der Markgraf von Brandenburg dem römischen Kaiser und König das Wasser zum Waschen der Hände darreichen, den ersten Trunk

8. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 21

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vi. Goldene Bulle Karls Iv. 1356 21 der König von Böhmen ...; der Pfalzgraf bei Rhein soll gehalten sein, die Speisen aufzutragen, und der Herzog von Sachsen das Marschallamt üben, wie es von alters her Sitte ist.1 V, 1. So oft überdies das heilige Reich erledigt ist, soll der erlauchte Pfalzgraf bei Rhein, des heiligen Reiches Lrztruchseß, ... int rheinischen und schwäbischen Gebiet und im Bereich des fränkischen Rechts . . . Verweser (provisor) des Reiches sein, mit der Gewalt, die Gerichtsbarkeit zu üben, zu den kirchlichen Pfründen zu präsentieren, die Reichseinkünfte zu erheben, Reichslehen zu verleihen (mit Ausnahme der Zahnlehen), Treueide im Harnen des heiligen Reiches entgegenzunehmen. . . . Und desselben Verweserrechts soll sich der erlauchte herzog vonsachfen erfreuen in den Gebieten des sächsischen Rechts. — 2. Und obgleich der Kaiser und König der Römer in betreff der Sachen, deren er angeklagt wird, nach Gewohnheitsrecht, wie es heißt, vor dem Pfalzgrafen bei Rhein,... sich zu verantworten hat, soll der Pfalzgraf doch jenes Gericht nirgend anderswo als aus einem kaiserlichen hoftage abhalten dürfen, in Gegenwart des Kaisers und Königs der Römer.' 1 Über die Königswahl vgl. neben 1,1. 3. Ii, 2, c. V 3. 4 vor allem das älteste deutsche Rechtsbuch, den zwischen 1215 und 1235 entstandenen Sachsenspiegel Likes von Repgotv, Landrecht Iii, 54. 57: Wenn man den König wählt, soll er dem Reiche hulde tun und schwören, daß er das Recht stärke und das Unrecht kränke und für das Reich sorge an seinem Rechte, so gut er kann und mag. Seither soll er keinen Eid mehr schwören, es sei denn, daß ihn der Papst beschuldige, daß er an dem rechten Glauben zweifle. (Einen lahmen und aussätzigen Mann oder einen, der mit Recht in des Papstes Bann gekommen ist, muß man nicht zum Könige wählen. Der König soll sein frei und echt geboren . . .; der König soll haben fränkisches Recht, wenn er gekoren wird, welcher Geburt er auch sei. — 3n des Kaisers Kur soll der erste sein der Bischof von Trier, der andre der Bischof von Mainz (erst jüngere Handschriften des Sachsenspiegels setzen den Mainzer an die erste Stelle), der dritte der Bischof von Cöln. Unter den Laien ist der erste an der Kur der Pfalzgraf vom Rhein, des Reiches Truchseß, der zweite der Marschall, der Herzog von Sachsen, der dritte der Kämmerer, der Markgraf von Brandenburg. Der Schenk des Reiches, der König von Böhmen, hat keine Kurstimme, darum, daß er kein Deutscher ist. Nachher wählen des Reiches Fürsten alle, Pfaffen und Laien. Die zum ersten an der Kur benannt sind, sollen nicht wählen nach ihrem Mutwillen, sondern wen alle Fürsten zum Könige erwählt haben, den sollen sie zu allererst mit Hamen küren. 1 Das Derfahren der vier rheinischen Kurfürsten gegen König Wenzel 1400 entbehrte jeder Rechtsgrundlage. 3n der flbfetzungsurkünde heißt es: Wir Johann, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche zu Mainz, des Heil. Reichs durch Deutschland (Erzkanzler Unsere Herren und Mitkurfürsten und auch wir haben den durchlauchtigen Fürsten, Herren Wenzel, römischen König und König zu Böhmen, seit langer Seit viel und ernstlich ermahnt .. . und ihm auch vorgehalten . . ., daß er der Heil. Kirche nicht zum Frieden verhelfen hat, was ihm als einem Vogte und Schirmer der Kirche zukam ..., daß er auch das heil. Römische Reich schwer und zu seinem großen Schaden entgliedert hat . . . nämlich Mailand und das Land in der Lombardei, das dem heil. Reiche zubehört, darinnen der von Mailand ((Biangaleazzo Visconti) Diener und Rmtmann des Reiches war, den er zum herzog und zu einem Grafen von pavia gemacht und dafür wider seinen Titel und fein Recht Geld gewonnen hat. — Und wir Johann..

9. Von 911 - 1198 - S. 28

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
28 V. Die Machtentfaltung der Staufer unter Friedrich I. und Heinrich Vi. schwanden, schickte er nach Utrecht und den Kheingegenden, ferner 311 denen, die am Ozeane wohnen und von der Gewalt des Meeres zu leiden hatten, nämlich an die Holländer, Seländer und Fläminger, und zog von dort gar viele Ansiedler herbei, die er in den Burgen und Flecken L>ev Slawen wohnen ließ. Durch die herankommenden Fremdlinge wurden auch die Bistümer Brandenburg und Havelberg sehr gehoben, weil die Kirchen sich mehrten und die Zehnten zu einem ungeheuren (Ertrage erwuchsen. Rber auch das südliche (Elbufer begannen zu derselben Seit die Holländer zu bewohnen; sie besaßen von der Burg Zoltwedel an alles Sumpf= und Ackerland, nämlich das Balfemer und Trarsciner £anö mit vielen Städten und Flecken bis zum Böhmer Walde hin. Diese Länder sollen nämlich einst zur Zeit der (Dttonen die Sachsen bewohnt haben, wie man das an alten Dämmen sehen kann, welche an den (Elbufern im Sumpflande der Balsemer aufgeführt waren; als aber späterhin die Slawen die Oberhand gewannen, wurden die Sachsen erschlagen und das Land bis in unsere Seit hinein von den Slawen besessen. Jetzt aber sind, weil der Herr unserem Herzoge und den anderen Fürsten heil und Sieg in reichem Maße spendete, die Slawen aller Drten vernichtet und verjagt; von den Grenzen des Ozeans sind unzählige starke Männer gekommen und haben das Gebiet der Slawen bezogen und Städte und Kirchen gebaut, und haben zugenommen an Reichtum über alle Berechnung hinaus. 3. Städtepolitik der Staufer.1 a) Die Mainzölle. M. G. Ss. sect. Iv, I, 162. Dom 6. April 1157. Friedrich, von G. G. römischer Kaiser. . . . Ais wir von der Kaiserkrönung aus Italien zurückkehrten und nach Würzburg kamen, begegnete uns laute Klage der Bürger und Kaufleute, daß auf dem Main von Bamberg bis nach Mainz neue, ungewohnte und jeder Dernunft entbehrende Zölle an sehr vielen (Drten von den Kaufleuten gefordert und bei derselben Gelegenheit die Kaufleute häufig ausgeplündert würden. Da es unsre Pflicht ist, denjenigen, welche unrecht leiden, Schutz zu gewähren, ... so haben wir nach dem Urteil der Fürsten alle Zölle von Bamberg bis nach Mainz für immer verdammt, drei ausgenommen, deren einer bei Neustadt stets im Monat August sieben Tage vor und nach Mariä Himmelfahrt erhoben wird und wobei von jedem Schiff vier Pfennig gegeben werden; ebenso bei Aschaff euburg, und der dritte Zoll ist bei Frank* fürt, der dem Kaiser zusteht. Zur Beseitigung jedes nicht herkömmlichen Zolles und jeder verdammlichen Forderung befehlen wir kraft kaiserlicher Gewalt, daß nie jemand sich erdreistet, die Kaufleute, welche den Main hinauffahren oder am Flußufer, das als königliche Straße bekannt ist, die Seile ziehen, durch Soll oder auf irgendeine andre Weise zu beunruhigen. . . . 1 Dgl. Heil, Die Entwicklung der Städte im Mittelalter, Reihe Ii dieser Sammlung, Heft 38.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 194

1887 - Leipzig : Teubner
194 Karl Iv. 1347—1378. Goldene Bulle 1356. vs6. ließen, Ludwig abzusetzen und Karl von Mähren, den Sohn des erblindeten Königs Johann von Böhmen, an seine Stelle zu wählen. Im nächsten Jahre 1347 starb hfd' Ludwig am Schlagfluß aus der Bärenjagd. Seine Partei V) o wählte den Grafen Günther von Schwarzburg zu seinem Nachfolger, und erst als dieser im I. 1349 gestorben war, A wurde Karl Iv. allgemein als Kaiser anerkannt. xvni. Die luäemtmrgifdjß« Kaiser Karl Iv., Menzel und Sigisnrrrnd. 1347—1378. 1378 — 1400 (1410). 1410—1437. -Vy7 Karl Iv. aus dem Hause der Luxemburger, ein sehr gebildeter und gelehrter Mann, that für Deutschland wenig, um so mehr aber für sein Erbland Böhmen und Mähren, womit er die Mark Brandenburg, die Lausitz, einen Teil der Oberpfalz und Schlesien vereinigte. Er gründete im I. 1348 zu Prag die erste deutsche Universität. Das Bemerkenswerteste, was er für Deutschland schuf, war ein Reichsgruudgefetz, das von der goldenen Kapsel, in welcher das Siegel hing, den Namen die goldene Bulle trägt k und heute noch zu Frankfurt im Römer gezeigt wird. In demselben war besonders festgesetzt, wie es hinfort mit der Königswahl gehalten werden sollte. Seit längerer Zeit schon hatten die sieben vornehmsten Reichssürsten sich das Wahlrecht angeeignet; aber diese Einrichtung beruhte noch nicht aus einem Gesetz, und öfter hatten die einzelnen Fürstenhäuser über das Kurrecht unter einander gestritten. Jetzt wurde gesetzlich bestimmt, daß die sieben Kurfürsten ' - sein sollten: Die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wütenberg und der Markgraf von Brandenburg. Diese Kurfürsten sollten den ersten Rang unter den Reichsständen einnehmen; sie erhielten gewisse -< Hoheitsrechte und Mitwirkung beim Reichsregiment. Die
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