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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

3. Alte Geschichte - S. 166

1872 - Mainz : Kunze
J * (Kwvhi Sy'jgwv'fvtsfaivt?, /yhvvw C^wv-'t ^ -«v* «vwv?v^lj^Vh./>-?w Ctilh**4*r* v jl- A^f'i 'na^f'wv r 166 .v'^vi^ 'ivv^* Art» ■££**,*** rt*^Wrv**%**v. *£*&*,**., <*rtt*y\nw* * (Cornelii) ©utfa’S Seibnmdlje) feine Reifer. ©atitinaä Sdienfte Bet der 5lu3füf)rung der ^rofcriptionen. ©uffa mürbe burdf) die lex be3 ^nterrej; Sbateriuä $Iaccu§ jurn Sdiftator auf unbeftimntte 3e^ ernannt; baburci) und burcfy die lex de proscriptione mürbe ifjnt eine unerhörte 5ftadf)t einge= räumt, 9fted^t über ße&en und Vermögen der Bürger. 2lud) alte feine fünftigen ©inridfjtungen füllten fogar ©üttigfeit fyaben. *) 2)a3 3iet feiner (Sinridfjtungen mar nadfj ©dfjmäctjung der 33eamtenge= malt die ^errfcfjaft be§ «Senate^ $u fictjern. £)ie (Senturiatcomitien Bilbeten allein die gefe^gebenbe ©emalt; die tri&unicifd()e ©emalt roar fcfyon baburd^ gebrod^en; um ba§ £ribunat üökig tafjm ju legen, fefete er feft, bafc den irißunen jebe§ f)6l)ere ©fjvenamt un= gugänglic^ fein füllte. $)ie richterliche ©eroalt gab er dem «Senate prücf; die ftefjenben ©eri^öfe für Beftimmte Sserbredjen oermefjrt. 2)urd§ die lex de civitate erhielt ©uha die 23efugnifs, ©tabte und Sanbfd^aften §u Beftrafen, mie er burcij die lex de proscriptione ba§ ©efd&icf einzelner Bürger in §änben Ijatte. ®ie lex de ma-gistratibus fe&te die Sßefdfjränfungen feft, unter benen die (Sfjren-ämter gugcinglid) maren. 2tu<$ die (Senfur mürbe Befeitigt. «Sulla regte 79 die £)iftatur nieber, um in ^uteoti dem Vergnügen $u (eben; er ftarb bafelbft 78. Dritter 3lbfd)mtt. Siwfltjnki ->V w (ftt. K *■ <f fayttcgutf, 5ßon dem £obe ©ulla’8 Big gum £obe (Säfar’3 (78—44). .. Kl« w , y^.rrl^, v., 1. 2>er Äricg gegen Uejitbus (78—77) und <5>ertoriu8 (80—t$). ,1 £>ie fofgenben Kriege, der ^rieg gegen den (Sonful 3lemt= liu§ £epibu§, der fertorianifd^e, der $ec§ters und ©flaoenfrieg, der $riea aeaen die ©eeräuber, der britteilrieg gegen den 'Dttitljribateä i ö o o ^ r v fnüpfen fidfj an die ^ßerfon be§ ^ompejuä, der oon ©uuaä £ooe an 6is jum .jafjre 60 ba§ gelb be|crr|cf|te, too et oort gäfar al)--getöft rourbe. ■ ' • v■' fte, , / / (5n. ^ompejuö 931agnug, der «So^n be§ (5n. ^ompeju§ etrabo, eineä 9ttannc§ von §meibeutiger potitifd^er Gattung, ge= ( Wh-* 4c.*jiii, - Mx<a-*’/*'+ <'it /• v'>- , & , *) Cic. de leg.: Omnium legum iniquissimam dissimillimamque legis esse arbitror earn, quam L. Flaccus interrex de Sulla tulit, ut omnia^ quaecunque ille fecisset, essent rata. ,

4. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

6. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

7. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 169

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 61. Die Zeit zwischen dem ersten und zweiten pnnischen Kriege. 166 schwören müssen. Um .diesem Eidschwur nachzukommen, entschloß sich Haunibal, den Krieg gegen die Römer selbst herbeizuführen. Er zog deshalb gegen Sagn nt und eroberte es, konnte sich aber des Besitzes nicht erfreuen, denn die Sagunter zündeten die Stadt an und verbrannten sich mit ihren Weibern, Kindern und Schätzen in ihren eigenen Häusern. Die Römer ließen alsbald durch Qu intus Fabius Maximus die Auslieferung Hanni-bals verlangen, und als der Senat in Karthago diese ver- ^ weigerte, wurde der Krieg erklärt. bl Gl,r' Anmerkungen. 1. Telamon, h. Telcmione, im früheren Toskana am Tyrrhenischen Meere; Gades, H. Cadix; Neu-K ar t h a g o, H. Carthagena; S a-g und lag am Mittelländischen Meere, in der Gegend, wo Valencia lieqt also noch herwärts des Ebro, heute Murviedro. 2. Der^erste illyrische Krieg dauerte von 230—228 v. Chr. und hatte zur Folge, daß Demetrius von Pharos, der Statthalter von Ja0ict)ici (j?orfu), welcher diese Alltel Quslieseite, von den Mömern sie wie-der .als Eigentum und zugleich die Statthalterschaft über Jllyrien erhielt, topater ober trieb er Seeräubern und wollte von Rom sich uuabhäuaiq machen. Der römische Konsul Amilius nahm ihm deshalb die ^nsel Pharos, wo er residierte, und alle feine Besitzungen weg und nötigte ihn, nach Makedonien zu fliehen (219 v. Chr.). Illyrieu ward Provinz.^ Die Griechen gestatteten fortan aus Dankbarkeit den Römern den Zutritt zu den Olympischen und zu den Jsthmischen Spielen 3. Den Galliern kamen die Gäsäten unter dem Könige Viri-d.omar zu Hilfe. Dieser bot dem Konsul M. Claudius Marcellus einen Zweikampf an, der angenommen und in welchem der Gallier besiegt wurde. Dies wirkte entmutigend auf die Gallier. Die Gäsaten gogen frd) zurück. Die Römer gingen das erste Mal über den Po, nahmen Je ed to (aitum und andere gallische Städte ein, und legten an der Grenze von Mittelitalien die Kolonien Placentia (Piacenza), Mit-n ua_ (Modena) und 6 r emo na an und führten die Flaminische Straße, welche von Rom bis Ariminnm (Rimini) sich rog, von da an unter dem Namen Amilische Straße bis nach Placeutia fort. 4. Spamen war zur Zeit Hannibals im Innern von Kelten, an der Küste von Renern bewohnt; nach letzteren nannten die Auswärtigen das ßand Serien Seit der Vermischung beider Völker nannte man tue Einwohner Keltiberer. Die Hauptflüsse sind der Jberus (Ebro) der Sduerus (Duero), Tajus (Tajo), Auas (Guadiana) und Bätis (Guadalquivir). Der Ebro fließt in das Mittelländische, die anderen Flusse tu das Atlantische Meer. Außer den bereits genannten Stadien Gades, Hispalis, Neu-Karthago sind noch zu bemerken: Bar-etno (Sarceuono), Toledum (Toledo), Tarraco (Tarragoua), Portus Eale (Oporto), Numantia, das in Trümmern liegt, und ?!? den vielen einzelnen Völkerschaften sind hervorzuheben: die Gallier im Nordwesten; die Vasconen (Basken), die !1 ^utierttn Norden und die Susi tan er im Westen. Das Land hatte mcht nur Überfluß an Produkten aus dem Pflanzen-reiche, sondern auch an Metallen. Gold und Silber fand man nicht Rolfus, Weltgeschichte. 3. Auff. o

8. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 255

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 93. Die christliche Kirche. 255 welche am Don wohnten. In heißem Kampfe unterlagen die Alanen, vereinigten sich aber mit den Hunnen und beide warfen sich nun gemeinsam aus die Goten. Die Ostgoten wanderten aus; die Westgoten dagegen unter den Häuptlingen Alawif und Fritiger baten den Kaiser Valeus um die Erlaubnis, in der Bulgarei sich niederlassen zu dürfen. Valens bewilligte es, aber unter sehr harten Bedingungen. Sie sollten nicht nur ihre Waffen abgeben und einen Teil ihrer Kinder in die kleinasiatischen Städte als Geiseln senden, sondern auch ihre Lebensmittel teuer bezahlen. Es sollen über eine Million Menschen, worunter 200 000 streitbare Männer, gewesen sein. Die römischen Beamten gaben ihnen um vieles Geld schlechte Nahrungsmittel, so daß sie ihre Sklaven und Kinder verkaufen mußten, um nicht Hungers zu sterben. So zogen denn die Goten es vor, eher in offenem Kampfe zu sterben, als elend umzukommen. In der Schlacht von Adrianopel wurden mit dem Kaiser Valens alle römischen Generale bis auf drei getötet, und zwei Drittelte des Heeres kamen um. 5. Zu Theffalonich wurde der Statthalter ermordet. Theodosius ließ im Zorne unter dem Vorwande öffentlicher Spiele die Einwohner in das Amphitheater locken und 7000 niederhauen ohne Unterschied, die Unschuldigen mit den Schuldigen. Als er bald darauf in Mailand die Kirche besuchen wollte, trat ihm Ambrosius entgegen und wehrte es ihm, weil seine Hände mit Blut befleckt feien. Theodosius erkannte sein Unrecht, nahm die auferlegte Buße an und gab ein Gesetz, daß Todesurteile erst dreißig Tage nach dem Ausspruche vollstreckt werden sollten. 8 93. Die christliche Kirche. 259) Seit die Kirche der Freiheit und des Schutzes sich erfreute, konnte sich die kirchliche Amtsgewalt auf ihreu verschiedenen Rangstufen (Hierarchie) ordnungsgemäß entwickeln. Wir finden deshalb in dieser Zeit schon Erzbischöfe, Primaten und Patriarchen, welche an die Spitze des Episkopates in den einzelnen Ländern traten und ein hervorragendes Ansehen genossen. Ganz besonders konnte das Papsttum die ihm von Christus zugewiesene Aufgabe immer umfassender erfüllen und wurdeu die Nachfolger des Petrus allgemein als die von Gott eingesetzten Vorsteher anerkannt. Ihnen allein blieb der Name Papst, weil man in ihnen den gemeinsamen Vater der Christenheit verehrte. Auch die Kirchenzucht wurde nach bestimmten Satzungen gegen Ungehorsame angewendet. Die Streitigkeiten in Glanbenssachen wurden ans ökumenischen d. i. allgemeinen Konzilien, die Diszipliuarsacheu in der Regel auf Provinzialsynoden untersucht und entschieden. 260) Aber auch das praktische Christentum brachte neue Lebeusverhältnisse hervor. Seit der Decianischen Verfolgung flüchteten sich viele Christen in die Einsamkeit (Eremns), um fern

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 261

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 95. Unabhängige Staaten infolge der Völkerwanderung. 261 Geistesgaben und seltenen Regenteneigenschaften, aber auf seinen Raubzügen ein grausamer Würger, der sich selbst zur Godegisel (Geißel Gottes) berufen glaubte. So lange er Krieg gegen Ost-Rom führte, war er stets siegreich. Als er aber seine Waffen auch gegen Gallien und Deutschland kehrte, verbanden sich die deutscheu Stämme mit den Römern . und Theodor ich, der König der Westgoten, trat ebenfalls auf ihre Seite. Als die ungeheuren Heere bei Chalous an der Marne einander gegenüberstanden, da zweifelte Attila selbst ant Siege und begann die Schlacht erst nachmittags drei Uhr, damit die Nacht den Kampf bald beendige. Es sollen auf beiden Seiten 160—300 000 Menschen gefallen fein. Attila mußte sich zurückziehen, seine Macht war gebrochen. Das nächste Jahr brach er in Italien ein und erschreckt flohen die Völker vor ihm her. Rom zitterte. Da trat ihm Papst Leo I. an der Spitze einer römischen Gesandtschaft entgegen und bewog ihn zur Umkehr, indem er ihn auf die Strafgerichte Gottes hinwies. Als Attila später gefragt wurde, warum er dem Papste so große Ehrfurcht bewiesen und alles gethan habe, was er verlangte, antwortete der Hunne, hinter dem Bischöfe sei noch ein anderer Mann in priesterlichem Gewände, von schöner, ehrwürdiger Gestalt und glänzendem Haare gestanden und habe mit gezücktem Schwert ihm mit dem Tode gedroht. Die Zusammenkunft fand statt bei P es chier a. Bald nach seiner Umkehr erreichte Attila der Tod (453). Die Hunnen, die keinem ihrer Häuptlinge das Vertrauen schenkten, das Attila genossen, trennten sich in verschiedene Horden und wurden in die Länder hinter dem Schwarzen Meere zurückgedrängt. 4. Reihenfolge der oströmischen Kaiser. Arkadins 395 bis 408. — Theodosins Ii. 408—450. — Marciau 450—457. — S e o I., ein Thrakier, 457—472. — Leo Ii., ein Enkel Leos I. und von ihm zum Mitregenten angenommen, 473—474. —Zeno 474—491. Er war der Vater des ihm vorhergehenden Leo Ii. und Gemahl der Ariadne, der Tochter Leos I. Er soll von seiner eigenen Gattin in ein Grabgewölbe gesperrt und so lebendig begraben worden sein. Ariadne reichte hierauf ihre Hand einem alten und rechtschaffenen Minister, dem Anastasius, der aber zu schwach war, weshalb das Reich völlig zerrüttet wurde (491—518). 8 95. Unabhängige Staaten infolge der Völkerwanderung. 265) Infolge der großen Bewegung, welche durch den Übergang der Hunnen über die Wolga stattfand, waren die Vandalen, ein germanischer Stamm, nach Spanien gezogen. Als S-ß-iii4aliu§z der römische Statthalter in Afrika, seine Stellung am Hofe Valentinians Iii. zu Navenna durch Atztius gefährdet sah,' rief er "die Vaudalen zu Hilfe. Ihr König Genserich kam mit 80 000 Mann über die Meerenge von Gibraltar, doch nicht als Freund und Helfer, sondern als Feind und Eroberer. Bonifacius wollte sich nun mit dem römischen Hofe versöhnen und forderte die Vandalen anf, das Land zu verlassen. Aber diese siegten in zwei Schlachten und nötigten den Bonifacius, 429.

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 263

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 95. Unabhängige Staaten infolge der Völkerwanderung. 263 mischen. P et tontu § M arimns , der den Valentinian Iii. hatte niederhauen lassen, wollte dessen Gemahlin Endoxia zwingen, ihm die Hand zu reichen. Diese rief Genserich zu Hilfe. Geuserich kam nach Rom. Auch ihm ging Papst Leo entgegen und erwirkte durch seine Fürbitte wenigstens Schonung des Lebens der Einwohner und der Häuser, sowie der Kirchen der heiligen Apostel Petrus und Paulus. Die Stadt aber wurde geplündert, und man ging mit den herrlichsten Werken der Kunst in einer Weise um, daß rohe und barbarische Zerstörungswut heute noch Vandalismus genannt wird. Der (Sudoxia kam die begehrte Hilfe teuer zu stehen. Sie ward mit ihren zwei Kindern als Gefangene abgeführt und schmachtete sieben Jahre zu Karthago im Kerker. 2. Theodorich I., König der Westgoten, der auf den Katalanischen Feldern stritt, aber den Sieg mit dem Leben bezahlen mußte, darf nicht verwechselt werden mit Theodor ich dem Großen, König der Ostgoten, der den ödoafer stürzte. Thorismund, der Sohn Theodorichs, erhielt als Anteil der in der Hunnenschlacht gemachten Beute eine 250 kg schwere, mit Edelsteinen besetzte Schüssel. In der Schlacht bei Von gl 6 an der Vienne (507) unterlagen die Westgoten zwar den Franken, doch hielten sie sich noch eine Zeitlang und König Amalarich erhielt sogar Klotilde, die Tochter des Franken Chlodwig, zur Gemahlin. Als er aber sie zwingen wollte, vorn katholischen Glauben abzufallen und arianisch zu werden, rief Klotilde ihre Brüder zu Hilfe Bei Narbonne wurde Ainalarich geschlagen (531). Jetzt gaben die Goten Gallien aus, zogen nach Spanien und wählten Toletum (Toledo) zur Hauptstadt. Der berühmteste König ist R ec-cared I., der sich für die katholische Religion entschied, „die durch Gründe der Schrift und durch Wunder unterstützt werde" (587). Der letzte König war Roderich, der bei Leres de la Frontera geschlagen wurde. 3. Hengist und Horsa waren Seeräuber, die 449 mit drei großen Schiffen an der Nordküste Englands landeten. Der König von Kent forderte sie aus, gegen die Kaledonier (Schotten) zu ziehen. Sie segelten nun nach Hause und holten sich Verstärkung. Die sieben Königreiche, welche die Angelsachsen gründeten, sind: Kent, ©ujjer, W es sey, ($ s [e r, Wesiengländ, Nort h u mb er la nf>((Roartshöm-berländ) und Mercia. Leider mußte unter den Angelsachsen das Christentum, das bereits Ausnahme gefunden, dem Heidentum wieder weichen; es wurde gänzlich ausgerottet. Erst 150 Jahre nachher wurde Ethelb ert, König von Kent, wieder für das Christentum gewonnen. Egbert, der Gründer des angelsächsischen Einheitsstaates, war König von Weffer. 4. Die Burgunder (sie sollen ihren Namen von den Burgen haben) wohnten ursprünglich am Baltischen Meere, zogen mit den Sueven und Vandalen nach Italien, wo ein Hause von ihnen unter Rhadagais Florenz belagerte. Aber die Stadt wurde durch Stilicho entsetzt und die Burgunder geschlagen. Die übriggebliebenen setzten sich nun im Gebiete der Rhone, Loire und Seine fest. Der letzte König, Godo-mar, unterlag den Franlenkönigen Ehildebert und Chlotar. Diese machten das Land tributpflichtig. Es behielt feine Herzoge, die aber Vasallen der Könige von Frankreich waren.
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