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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 586

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
586 Die Zeit von 1815 bis 1857. noch schlimmer kommen. Die Bevölkerung des von der Natur außer- ordentlich gesegneten Ländchens war zur Hälfte katholisch, zur Hälfte protestantisch, jedoch so, daß der letztere Theil um etwa 5000 Seelen überwog; die Verfassung hatte deßwegen vollständige Parität bestimmt, so daß in allen Landesbehörden beide Theile gleich repräsentiert waren. Bei Gelegenheit der Revision machte sich eine doppelte Agitation geltend; auf katholischer Seite verlangte man Sicherstellung der konfessionellen Rechte, namentlich in Betreff der Verwaltung des Kirchenguts, des Un- terrichtswesens u. s. w., dagegen wollte der protestantische Theil gerade hierin nichts geändert wissen und stimmte mit den Katholiken nur darin überein, daß er eine demokratische Erweiterung der Volksrechte verlangte. Daran hatte aber der Große Rath kein Wohlgefallen und daher kam es, daß die von ihm vorgelegte neue Verfassung am 5. Oktober 1840 bei der Volksabstimmung mit 23,095 Stimmen gegen 3171 verworfen wurde. Der Große Rath versammelte sich sogleich wieder und brachte in sehr kurzer Frist eine neue Verfassung zu Stande, in welcher die Parität der konfessionellen Vertretung wegfiel, indem die Mehrzahl der katholischen Repräsentanten gegen dieselbe stimmte und nur zwei einläßlich für die- selbe zu sprechen wagten. Am 5. Januar 1841 ging die Volksabstim- mung in Ruhe und Ordnung vor sich und ergab: in den reformierten Bezirken Aarau, Brugg, Kulm, Lenzburg und Zofingen nahm die über- wiegende Mehrheit an, in den katholischen: Baden, Bremgarten, Laufen- burg, Rheinfelden und Muri verwarf sie; da aber die radikalen Katho- liken zahlreicher für die neue Verfassung als die konservativen Protestanten gegen sie stimmten, so zählten die Annehmenden 15,336, die Verwerfen- den 11,454 Stimmen. Dadurch wurde klar: 1. daß die katholischen Großräthe nicht im Sinne des katholischen Volks gestimmt hatten, 2. daß die neue Verfassung dem katholischen Volke nur aufgezwungen wer- den könne, 3. daß der protestantische Aargau dies nur mit der Hilfe radikaler Nachbarkantone auözuführen vermöge. Die aargauische Regie- rung schritt nun nach dem Muster von Solothurn vor, wozu sie beson- ders von dem Regierungsrath Waller, einem Katholiken und radikalen Fanatiker, gespornt wurde. Die Häupter des Komites von Bünzen, das während der Revisionsbewegung für die Parität gearbeitet, aber auch nicht einen ungesetzlichen Schritt gethan hatte, sollten mit Hilfe der Gensdarmerie und der radikalen Schutzvereine verhaftet werden. Dies geschah am 10. Januar morgens an einem Sonntage zu Bremgarten und Muri, an welchen Ort Waller auf sein eigenes Begehren als Ne- gierungskommissär geschickt wurde. Wegen dieser Verhaftungen rottete sich das Volk zusammen, befreite die Gefangenen und sperrte Waller sammt den Gensdarmen ein, aber schon am 11. rückten die von der Re- gierung aufgebotenen Milizen aus den protestantischen Landestheilen ein,

2. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 588

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
588 Die Zeit von 1815 bis 1857. Gericht zu stellen, sondern sie zu beschimpfen und zu pensionieren; es war gegen alles Recht, die Mitglieder einer Korporation anzuklagen, sie nicht zu strafen, aber die Korporation aufzuheben und ihr Gut wegzu- nehmen; die Aufhebung der Klöster schlug endlich das eidgenössische Bun- desrecht ins Gesicht, indem §. 12 der Bundesakte ausdrücklich den Be- stand der Klöster und Stifte verbürgte. Die katholischen Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Fr ei bürg protestierten alsbald energisch gegen die Gewaltthat, Neuen bürg sprach sich in gleicher Weise aus, St. Gallen erklärte sich ebenfalls in diesem Sinne und der Vor- ort Zürich mußte auf das Begehren der sechs ersten Stände eine außer- ordentliche Tagsatzung einberufen, die einzelnen Kantone also ihren Ge- sandten die nothwendigen Instruktionen in der Klosterfrage ertheilen, was das Feuer der Zwietracht in der ganzen Schweiz aufs neue anfachte. Die Tagsatzung kam 1841 den 15. März in dem Vororte Bern zusammen, dessen Schultheiß Neuhaus sie mit einer gespreizten Rede in franzö- sischer Sprache eröffnete. Dieser Neuhaus war ein geborner Vieler, hatte die Handlung erlernt und war lange in Frankreich beschäftigt ge- wesen, woher er den angebornen protestantischen Haß gegen die Klöster mit philosophischem Franzosenthum verquickt in die Schweiz zurückbrachte. Seit dem Zahre 1830 war er in die politische Laufbahn eingerückt, war 1831 Sekretär des Verfassungsraths, hierauf Vorstand des Departements des Erziehungswesens und wurde, als die radikale Partei in Bern das Uebergewicht erhielt, Schultheiß und so Präsident der Tagsatzung. Er hatte der Solothurner Negierung bei der Verfassungsrevision den Ge- fallen gethan und Bataillone an die Gränze geschickt (von nichts sprach er lieber als von Berns 30,000 Bajonetten), hatte das Freienamt er- drücken helfen und der aargauischen Regierung die bestimmte Versicherung gegeben, daß sie auf die Unterstützung Berns unter allen Umständen rechnen dürfe. Schon in seiner französischen Eröffnungsrede zeigte er seine radikale Gewaltthätigkeit und Sophisterei, indem er dem Artikel 12 der Bundesakte den Artikel 1 gegenüber stellte, der jedem Kanton seinen unversehrten Bestand garantierte; Aargau aber könne allein entscheiden, ob der Bestand der Klöster mit dem Bestand des Kantons vereinbarlich sei und bei dem Urtheil des Aargaus werde es die Tagsatzung bewen- den lassen. So beutete damals der Radikalismus die Käntonalsouve- ränität aus, die er sonst als eine Duelle des nationalen Unheils an- klagte; die Tagsatzung jedoch ging nicht darauf ein, sondern erklärte mit Stimmenmehrheit (zu der die reformierten Stände Zürich, Schass- hausen, Waadt, Neuenburg, Baselstadt, die paritätischen St. Gallen, Glarus und Graubünden, nicht aber die katholischen Luzern und Solo- thurn gehörten), Aargau möge wegen seines Dekrets, die Klosteraufhe- bung betreffend, noch einmal eintreten und dem Bunde Genüge thun,

3. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 26

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
26 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands re. er bereits gethan hatte, wenn er der Kirche treu bleiben wollte, zumal einzelne Fürsten ihn durch ihre Ausdrücke gegen das Frohnleichnamsfest („dergleichen Menschensatzung, gottlose, ungereimte menschliche Anordnung, tödtliches, schädliches Gift" ic.) beleidigt hatten. Als nun in Folge des Reichstagsabschiedes das Kammergericht gegen die Protestanten, welche fortwährend auf das Kirchengut griffen, einschritt, schloßen diese das Bündniß zu Schmalkalden (Dez. 1530; förmlicher Abschluß 27. Febr. 1531; die Verbündeten waren 7 Fürsten, 2 Grafen, 24 Städte) und rüsteten sich zum Kriege. Zu gleicher Zeit bewiesen sich auch katholische Stände feindselig gegen Karl, weil er die Wahl seines Bruders Fer- dinand, welcher Böhmen und Ungarn (in welchem die Türken hausten) erworben hatte, zum römischen König, d. h. zum Reichsregenten während Karls Abwesenheit, eifrig zu bewirken strebte. Der König von Frank- reich stachelte die Protestanten und hatte ihnen bereits 100,000 Gulden zugeschickt, und da auch Sultan So ly man nur auf einen deutschen Krieg wartete, so zog es der Kaiser vor, den sogenannten Nürnberger Frieden (1532) abzuschließen. Darin versprach man sich jedes Angriffs zu enthalten und das allgemeine Koncil abzuwarten, welches der Kaiser eifrig betrieb; unterdessen soll der Rechtstrieb wegen der Stiftsgüter ein- gestellt sein; der Stillstand geht aber nur diejenigen Stände an, welche das augsburgische Bekenntniß bereits unterschrieben haben, nicht diejeni- gen, welche jetzt erst unterschreiben wollen. Das war also eine Art Waffenstillstand; Sultan Solyman aber verglich um diese Zeit die deut- schen Fürsten den Füchsen des Simson, mit denen dieser die Weinberge und Fruchtfelder der Philister in Brand steckte. Die Reformation in der Schweiz. Ulrich Zwingli in Zürich (1519—1531). In der Schweiz fand die deutsche Reformation ein augenblickliches Echo und die Erschütterung des Bundesstaates, der längst nur dem Namen nach zum Reiche gehörte, war eine noch heftigere als die des Reiches. Hier war es Magister Ulrich Zwingli, welcher 1519 in der Stadt Zürich zu reformieren begann. Er war wie Luther in den alten Spra- chen gelehrt, von unermüdlicher Thätigkeit, Meister in Wort und Schrift, aber ein Republikaner, dem der leidende Gehorsam, welchen Luther den Unterthanen predigte, nichts weniger als eine christliche Pflicht erschien. In Zürich fand er für seine Lehre denselben Boden wie Luther in Deutsch- land, und wie die Reformation in Deutschland fortschritt, so richteten auch Zwingli und der Rath in Zürich ihren Gang. Im Jahre 1523 schrieb der Rath eine Disputation aus, in welcher bewiesen werden sollte, ob Zwingli mit seinem Reformieren Recht habe oder nicht. Es

4. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 505

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die schweizerischen Wirren. 505 der Dinge nie aufgeklärt wurde; dagegen verdarb die systematische Feind- seligkeit, mit welcher die herrschende Partei gegen die Katholiken ver- fuhr, die edelsten Säfte des schweizerischen Volkslebens. Wir übergehen den Bruch des Konkordates, den sich St. Gallen 1833 zu Schulden kommen ließ, als der Bischof von Chur und St. Gallen starb, weil derselbe doch mit einem neuen Konkordate endigte, auch nicht die refor- mierte Bevölkerung die Schuld trug, da die katholische die überwiegende Mehrzahl bildet; ebenso erwähnen wir nur die 1838 erfolgte Säkulari- sation des uralten Klosters Pfäffers, sintemal der Konvent darum ge- beten hatte. Die gemeinschaftlichen Operationen gegen die Rechte der katholischen Kirche und der katholischen Schweizer begannen nach einem umfassenden Plane 1834 im Januar mit den Beschlüssen der Konferenz zu Baden, welche durch die Regierungen von Luzern, Bern, Thur- gau, St. Gallen, Aargau und Baselland gefaßt wurden, wäh- rend Solothurn sich nur referieren ließ; diese Beschlüsse besagten in Wahrheit nichts anderes, als eine völlige Unterwerfung der Kirche unter Ke Staatsgewalt, eine Vernichtung aller kirchlichen Verträge, die Ein- führung eines unkirchlichen Kirchenrechts. Der Papst und die Bischöfe verwarfen die Artikel der Konferenz, der Klerus protestierte gegen sie, cke Negierungen aber setzten dieselben zuerst in den großen Räthen und dann theilweise mit Waffengewalt durch; es war aber das Schicksal der Konferenz, durch ihre Siege zu Grunde zu gehen. Im Thurgau trug de reformierte Mehrheit des großen Raths kein Bedenken, die Konferenz- be'chlüsse anzunehmen und so in den Angelegenheiten der katholischen Kirche gegen die Stimmen ihrer katholischen Mitbürger zu entscheiden; mot anders verfuhr der große Rath 1836 in Bern, und als die katho- lische Bevölkerung des Jura dagegen tumultuierte, so wurde sie durch die Miliz aus den reformierten Landestheilen, wiewohl ohne Blutver- gießen, zu Paaren getrieben, doch fand auch die Beruer Negierung für gut die Konferenzartikel ad acta zu legen. Im Aargau verweigerten die meisten Geistlichen den unbedingten Eid auf die neue Verfassung, zu der die Badener Artikel gleichsam einen Zusatz bildeten, das katho- lishe Volk erklärte sich in Masse für die mit Strafen heimgesuchten Pfarrer, und nun rief die aargauische Negierung die Hilfe des refor- mierten Kantons Zürich an, der auch wirklich den katholischen Aargau okkupierte; doch gab nun auch die aargauische Regierung den Badener Artikeln keine weitere Folge. Im Kanton Glarus fand die siebenmal stärkere reformierte Bevölkerung 1836 für gut, der katholischen die 1683 feierlich unter eidgenössischer Vermittlung garantierten Rechte zu ent- ziehen; dabei blieb es, denn auf der Tagsatzung fand die Mehrheit nicht für gut, die von eidgenössischen Siegeln schwere Vertragsurkunde, welche der Urner Gesandte empor hielt, zu respektieren; nur von einem ging

5. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 584

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
584 Die Zeit von 1815 bis 1857 Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver- stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi- schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat- gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge- beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho- likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan- tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er- bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui- ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder- lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur Mitwirkung herbeigezogen hatte. Solothurn revidiert seine Verfassung (1840). Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter- worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci- täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam- tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella- tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie- rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür- geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen

6. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 597

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Der sogenannte Sonderbundskrieg. 597 Bourgeoisie der Stadt am 8. Okt. in einem wenig ernsthaften Gefechte gesiegt hatten. James Fazp, ein junger Mann, der die Julirevolution in Paris mitgemacht hatte, errichtete eine durch und durch demokratische Republik und gab auch den Katholiken in der Stadt Genf unbeschränkte Religionsübung, so daß Genf seitdem aufgehört hat, die Stadt Kalvins zu sein. Damit gewann er das katholische Landvolk (in den 1815 von Sardinien abgetretenen Theileu) für seine Umwälzung, dessen Leiter die Gleichberechtigung der katholischen Kirche in Genf höher anschlugen als den dadurch den Radikalen zufallenden Gewinn einer weitern Stimme in der Tagsatzung für das Bündniß, das gegen Luzern und die sechs mit ihm verbundenen Kantone im Werk begriffen war. Die Mehrheit für die Tagsatzung des Jahres 1847 entschied der Kanton St. Gallen und im Sommer erging an Luzern die doppelte Aufforderung, daß es die Jesuiten entlasse und sein Bündniß mit den oben genannten sechs Kantonen auflöse. Luzern und seine Verbündeten, „der Sonderbund", verweigerten beides und hatten dazu alles Recht; sofort aber wurde die Schweiz mit dem Getöse der Rüstungen für den Bürgerkrieg erfüllt. Von den auswärtigen Mächten gaben sich Frankreich und Oesterreich ernstlich Mühe den Ausbruch zu verhindern, aber keine der beiden Mächte unterstützte die Sprache der Gesandten dadurch, daß sie ein Korps an die Gränze marschieren ließ und in klaren Worten mit bewaffneter Intervention drohte; daher kümmerte sich die radikale Schweiz um deren Worte nichts und verhöhnte besonders den französischen Gesandten Bois le Komte durch die Presse, die dessen Namen als „Holzgrafen" über- setzte. Lord Palmerston, der englische Minister des Auswärtigen, er- muthigte die Kantone der Tagsatzungsmehrheit zum energischen Handeln und verhinderte durch seine Einsprachen das französische Kabinet an ernsthaften Schritten, so daß dieses den Sonderbund dringend ermahnte, sich ja nur in geharnischter Defensive zu halten, indem dann gewiß auch kein Angriff gegen ihn gewagt würde. Aber die öffentliche Meinung in Frankreich sprach sich bereits entschieden gegen den Sonderbund und die Jesuiten aus; die Vorzeichen einer Revolution in Frankreich zeigten sich immer häufiger; Sardinien hatte bereits seine frühere Rolle gewechselt; die italienische Revolution war im Anzuge; selbst Deutschland gab das Schauspiel wiederholter Unruhen und seine öffentlichen Stimmen waren fast ausschließlich gegen den Sonderbund gerichtet, den Professor K or- tüm in Heidelberg in einer eigenen Broschüre als ein Glied des großen Bundes bezeichnete, den die Kabinete gegen die bürgerliche Frei- heit der europäischen Nationen geschlossen hätten. Die Tagsatzungs- mehrheit ihrerseits nahm gegenüber der öffentlichen Meinung in Europa und in der Schweiz selbst eine sehr günstige Stellung ein; nichts werde gegen die katholische Religion und gegen die Rechte der Katholiken unter-

7. Die Neuzeit - S. 158

1884 - Mainz : Kirchheim
158 Dreißigjähriger Krieg. Unruhen in Böhmen. gesetzlichen Boden zu verschaffen suchen würden. Ans diesem Streben ist zunächst und hauptsächlich der dreißigjährige Krieg hervorgegangen. L. Die böhmischen Unruhen. In den meisten österreichischen Erblanden halten die hohen Adelsfamilien freie Religionsübung erlangt. Die protestantischen Stände des Erzherzogtums Österreich hatten sie von Maximilian Ii. erzwungen, als er ihre Unterstützung gegen die Türken bedurfte; Erzherzog Matthias hatte sie den Protestanten von Ungarn und Mähren als Preis des Beistandes bewilligt, den sie ihm gegen seinen Bruder Rndols Ii. geleistet, als er von diesem die Abtretung jener Länder zu erzwingen suchte. Rndols Is. hatte seinem Beispiele folgen und den böhmischen Lehnsherren, die juit^ Abfall drohten, durch die Ausstellung des Majestätsbriefes im Jahre 1609 das gleiche Recht der freien Religionsübung bewilligen müssen. In dem Majestätsbriefe war den böhmischen Herren und Rittern, sowie Prag, Kuttenberg und anderen Städten der Bau von Kirchen auf ihren Gütern gewährt worden. Allein bald erhob sich ein Streit über die Auslegung desselben. Der Abt von Braunan ließ nämlich eine hier erbaute protestantische Kirche sperren, und der Erzbischof von Prag eine andere in Klostergrab bei Teplitz niederreißen, indem sie sich auf den Wortlaut des Majestätsbriefes stützten, in welchem zwar allen Unterthanen freie Religionsübung gestattet, das Recht des Kirchenbaues aber nur den drei höheren Ständen, d. i. Herren, Rittern und königlichen Städten, erlaubt sei. Kaiser Matthias wies die Beschwerde führenden Protestanten ab und erklärte sich für die buchstäbliche Auslegung des Majestätsbriefes, folglich, daß der Bau der erwähnten Kirchen hätte unterbleiben sollen. Den protestantischen Grundherren und Ständen Böhmens war hierdurch ein willkommener Vorwand zur offenen Rebellion gegeben. Sie forderten in fcharfeu Ausdrücken von dem Kaiser, daß er zu Gunsten ihrer „unterdrückten Glaubensbrüder" einschreite. Die protestantischen Geistlichen verkündeten von der Kanzel, man gehe damit um, den Majestätsbrief, die Religionsfreiheit und sonstige Vorrechte des Landes zu, vernichten. Die Erbitterung wuchs, als Matthias 1617 die Verwaltung von Böhmen zehn Statthaltern übertrug, deren sieben katholisch waren. Zugleich versammelten sich die Häupter der protestantischen Partei, an deren
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