88 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands rc.
stand sich daher in jener Zeit wohl von selbst, daß er sich am Klerus er-
holte und deßwegen zum „Evangelium" griff; aber er that es mit äußer-
ster Behutsamkeit, denn er mißtraute dem Adel, der die Königsmacht
nicht gehoben sehen wollte, und den Bauern, welche dem alten Glauben
treu waren. Zuerst ließ er das „Evangelium" nur da und dort verkün-
den, sorgte für eine Bibelübersetzung in das Schwedische und erst 1526
ließ er in Upsala disputieren. Den Hauptschlag führte er auf dem
Reichstage von Westeräs 1527. Er erklärte, daß er nicht mehr
König sein wolle; er habe genug gethan für das Land und wolle sein
Vermögen nicht vollends ruinieren, denn die Krone habe keine Einkünfte,
aber Ausgaben genug; auch Thränen standen ihm zu Gebote, als die
Bürger und Bauern ihn baten, er möchte die Last der Königswürde
noch länger tragen. Er aber entgegnete, daß er Bürger und Bauern
nicht höher besteuern dürfe (von Besteuerung des Adels war keine Rede)
und daß der Krone nur zu helfen sei, wenn ihr von dem großen Gute
der Geistlichkeit nachgebessert werde. Als Bauern und Bürger dergestalt
lediglich die Wahl zwischen neuen Steuern oder der Abdankung des
Königs vor sich sahen, auf welche unfehlbar die alte Adelswirthschaft
mit Dänenherrschaft und Bürgerkriegen gefolgt wäre, opferten sie die
geistlichen Herren, welche sich um so weniger ernstlich zu wehren getrau-
ten, als sie Christian Ii. unterstützt hatten. Den Herren vom Adel,
welchen eine Abdankung des Königs, wenn sie je daran glaubten, nicht
halb so leid, als den Bürgern und Bauern gewesen wäre, hielt er einen
Köder vor: sie sollten die Kirchengüter, welche ihre Ahnen einst gestiftet
hätten, wieder an sich nehmen, sofern sie ihre Ansprüche Nachweisen könn-
ten. Dies wirkte; die Herren griffen zu und nahmen so viel an sich,
daß der König ihnen spater wieder das meiste entreißen mußte und den
Termin der Vergabung auf 1453 setzte; was seit dieser Zeit an die
Kirche gestiftet worden war, das allein blieb den Adeligen. Gustav ließ
bei seiner Reformation eine Art von Bischöfen bestehen, gab ihnen jedoch
Konsistorien bei und machte sie von der Krone abhängig, so daß ein
solcher Bischof sich von einem deutschen Superintendenten außer dem
alten Namen nur dadurch unterschied, daß er ein Neichsstand war und
auf dem Reichstage neben dem Adel saß. Daß die katholische Religion
aufs strengste, bei Landesausweisung, verboten wurde, versteht sich von
selbst (erst 1857 schlug der König den Reichsständen die Abschaffung
der Landesverweisung vor); einige unfügsame Geistliche wurden hinge-
richtet. Den Lübeckern bezahlte Gustav seine Schulden mit Kirchen-
glocken, und zum Danke für ihre Unterstützung entzog er den Hanseaten
ihre Handelsvortheile in Schweden und legte ihnen Zölle auf, während
er den schwedischen Handel entfesselte; ebenso schloß er zu Schwedens
Vortheil, aber zum großen Schaden der Hanseaten, einen Handelsver-
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Extrahierte Personennamen: Christian_Ii Gustav Gustav Gustav Gustav
Die Reformation in Schweden, Dänemark, Norwegen, Polen. 89
trag mit England und den Niederlanden. Im Jahre 1544 erklärten
die Stände die Krone für erblich in seinem Hause und damit beginnt
die merkwürdige Dynastie der Wasa, der nichts fehlte, als ein zahl-
reicheres Volk, um Europa von Grund aus umzugestalten. Gustav
starb im Jahre 1560.
Ihm folgte sein Sohn Erich; von dessen Brüdern erhielt Johann
Finnland, Magnus Oftgothland, Karl Südermanland als beinahe unab-
hängige Statthalter, durch welche Einrichtung Gustav Wasa über sein
Haus alle die Nebel brachte, welche die alten germanischen Dynastieen
verheerten. Erich war ein leidenschaftlicher, Anfällen von Wahnsinn
unterworfener Mann, welcher seinen Bruder Johann eine Zeit lang ge-
fangen setzte. Dafür wurde er auf Befehl Johanns 1577 gefangen
und ermordet; dieser folgte als Johann Iii. auf dem Throne und er-
weiterte die Rechte des Adels, die Gustav Wasa geschmälert hatte. Sein
Weib Katharina, der letzte Sprosse der polnischen Jagellonendynastie,
gewann ihn halb und halb für die katholische Kirche, doch getraute er
sich nicht alle Folgen eines Uebertritts zu wagen, und verlangte von
Rom allzu große Zugeständnisse; 1583 wurde er wieder zurückhaltender
und blieb bei seinem väterlichen Glauben bis an seinen Tod (1592).
Auf ihn folgte sein Sohn Sigismund, der zugleich König von
Polen und katholisch war; er blieb in Polen, während sein Oheim Karl
von Südermanland als schwedischer Regent in seinem Namen fungieren
sollte. Dieser trachtete aber nach der Krone und während Sigismund
sich auf den Adel stützte, wandte sich Karl an den Bürger- und Bauern-
stand und trat als Beschützer des Lutherthums auf. Auf dem Reichstag
von Upsala 1593 setzte Karl einen Beschluß durch, dem zufolge die Ab-
änderungen, welche Johann Iii. während seiner katholisierenden Periode
im Gottesdienste getroffen hatte, und anderes dergleichen wieder abge-
schafft wurde; ebenso traf den katholischen Kultus wieder ein strenges
Verbot. Sigismund wollte diese Beschlüsse anfangs nicht anerkennen,
mußte sich aber doch dazu verstehen; dafür vermehrte er die Vorrechte
des Adels und setzte Statthalter mit sehr weiten Vollmachten ein. Da-
gegen wehrte sich Karl durch den Bürger- und Bauernstand und ließ
die Katholiken mit Stockschlägen bekehren oder ans dem Lande jagen.
Als die lutherischen Bischöfe, namentlich der von Upsala, einen Geist
des Widerspruchs äußerten, bannte er ihn mit dem Spruche: „ich will
lieber den Papst als den Erzbischof von Upsala als Papst." Auf dem
Reichstage von Arboga zwang er Adel und Geistlichkeit durch die Bauern
und Bürger zum Nachgeben; von dieser Partei flüchteten nun viele zu
dem Könige Sigismund von Polen und forderten ihn auf, nach Schwe-
den zu kommen, um dem Bauernkönigthum sammt dem Lutherthum ein
Ende zu machen. Doch Sigismund war nicht der Mann, der es mit
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Extrahierte Personennamen: Gustav Gustav Erich Johann
Finnland Johann Magnus_Oftgothland Magnus Karl_Südermanland Karl Gustav_Wasa Gustav Johann Johanns Johanns Johann Gustav_Wasa Gustav Katharina Sigismund Karl
von_Südermanland Karl Sigismund Karl Karl Karl Karl Johann_Iii Johann Sigismund Karl Karl Upsala Sigismund_von_Polen Sigismund
Extrahierte Ortsnamen: Schweden Dänemark Norwegen Polen England Niederlanden Europa Rom Polen Polen Bürger-
584
Die Zeit von 1815 bis 1857
Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern
wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht
alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über
diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl
des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun
wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver-
stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als
eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen
Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick
und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi-
schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat-
gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge-
beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die
evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so
wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger
werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho-
likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen
würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken
vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan-
tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts
zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er-
bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui-
ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder-
lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits
auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur
Mitwirkung herbeigezogen hatte.
Solothurn revidiert seine Verfassung (1840).
Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode
ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich
erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter-
worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit
sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des
Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci-
täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es
verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam-
tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella-
tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie
Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie-
rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und
Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür-
geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
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954
Eur opa —
Skandinavien.
Sternwarte, Predigerseminar, Gymnasium und Bibliothek von 6000 Bänden. Ans-
suhrhasen für die Ergebnisse des Fischfangs und der Jagd, für Talg und Thran, für
Wolle und Pferde (im ganzen jährlich für 4 Mill. Thlr.). Die Einfuhr besteht in
Korn. Kolonialwaaren, Holz, Steinkohlen, Tabak und verschiedenen Fabrikaten. Ak-
reyri an einer tief einschneidenden Bucht der Nordküste.
Außereuropäische Besitzungen.
Einige ärmliche Niederlassungen an der Südwestküste Grönlands (2200 Q.-M.
mit 9800 E.) und die westindische (virginische) Insel St. Croix (Santa Cruz). —
Trankebar u. a. Kolonien in Ostindien sind an England, St. Thomas und St.
John in Westindien an Nord-Amerika verkauft.
b) Die Königreiche Schweden und Norwegen.
(Zusammen Größe: 13829 £X°2ji.*) mit 5,992000 E. Volksdichtigkeit: 435 auf 1 Q.-M.).
Neuere Geschichte.
Regierende Häuser: Wasa 1523 bis 1654. Wittelsbach-Zweibrücken bis
1751. Ho lstei n-G ottorp bis 1818. Jetzt das Haus Bernadotte.
Die 38jährige Regierung Gustav Wasas ist dem Volke unvergeßlich; nachdem die
politische Selbständigkeit wiederhergestellt, wurde das unwürdige Handelsmonopol der
Hansa abgeworfen und die Reformation eingeführt. Von den Gütern des Klerus, der
fast 2/s des Grnnoeigenthums besaß, kamen viele an den Staat, viele an Adel und
Volk, doch ward der verringerten Zahl der Geistlichkeit genug zu guter Besoldung ge-
lassen. Der Reichstag zu Weste ras 1527, wo außer dem Adel auch 6 Bauern
aus jedem Gerichtsbann und städtische Deputirte erschienen, setzte dies durch. Nun be-
gann die Nation ihre innern Kräfte zu entwickeln und konnte unter Wasas Enkel
Gustav Adolf (1611—1632) mächtig erscheinen. Bekannt sind dieses ruhmreichen
Fürsten Thaten und seine Siege über Polen, Oesterreich und Baiern. Königin
Christine, seine Erbin, war freilich adligem Glänze und pedantischer Gelehrsamkeit
zu sehr ergeben und eine unkluge eitle Verschwenderin; allein zum Glück dankte sie
1654 freiwillig ab, den Thron dem tapfern Prinzen Karl Gustav von Pfalz-Zwei -
brücken überlassend, den die Nation als einen Großenkel Gustav Wasas erwählte.
Sechs Jahre hat er (im sogen, schwedisch-polnischen Erbfolgekrieg) Europa mit seinem
Namen erfüllt; Kenner der Kriegskunst Priesen ihn noch höher alk Gustav Adolf. Durch
diesen aber war Schweden wahrhaft mächtig geworden. Es besaß außer Finnland
noch Karelien, Jug ermauulaud, Esthland und Livland, Vorpommern,
Wismar in Mecklenburg, und die Herzogtümer Verden und Bremen (nicht die
Hansastadt, sondern das Land umher); wozu Karl Gustav noch die den Dänen von
alters her gehörige Südspitze Schwedens, nämlich Schonen mit Ha?-and (Küftm-
strich am Kattegat bis nach Göteborg hin) und Blekingen (Küstenlandschaft bil zur
*) Einschließlich der Wasserflächen, die ca. 1000 Q.-M. ausmachen.
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Extrahierte Personennamen: Thomas John Gustav_Wasas Gustav Gustav_Adolf Gustav Adolf Christine Karl_Gustav_von_Pfalz-Zwei Karl Gustav Gustav_Wasas Gustav Gustav_Adolf Gustav Adolf Karl_Gustav Karl Gustav
Extrahierte Ortsnamen: Skandinavien Ostindien England Westindien Nord-Amerika Schweden Norwegen Haus_Bernadotte Oesterreich Baiern Europa Finnland Karelien Esthland Livland Wismar Mecklenburg Schwedens Göteborg
Zunftwesen.
257
Stadtherr oder dessen Vogt von ihnen wie von Leibeigenen und Hörigen auf dem Lande das beste Stück des Nachlasses von Hausrat, Vieh oder Kleidung aus der Erbmasse entnehmen durfte. Doch schon im 11. Jarhnndert werden kaiserliche Städte von diesen Lasten durch kaiserliche Gu ade abriefe befreit, da sie als Verteidiger bedrängter Kaiser, wie z.b. die Worrn-f e r unter Heinrich Iv., die Erkenntlichkeit derselben gewinnen. So erhält auch Spei er von Heinrich Y. einen Gnadenbrief, der die gegenwärtigen oder zukünftigen hörigen Stadtbewohner, mögen sie kommen, woher sie wollen, von dem Rechte des Best-hanptes befreit, und einen andern, der die Stadt in Anerkennung standhafter Treu von Zöllen (z. B. Pfeffer, den die Handelsschiffe abgeben mußten), Baunpfennig (Strafgeld), Schatzpfennig (Vermögenssteuer) von Naturalverpflegnngs - und Transportpflicht frei macht und der Stadt Gerichts- und Münzrecht verbürgt. Diesem Beispiel folgten viele andere nicht bloß von Seiten der Kaiser, sondern auch von geistlichen und weltlichen Stadtherren, und wo dies nicht freiwillig geschah, wurde es von den erstarkenden Städten ertrotzt.
2. Zunftwesen der Handwerker.
An Stelle der vielen kleinen Verkaufsbuden, die feit dem 9. und 10. Jahrhundert cm die Kirchen, besonders an Wallfahrtsorten, sowie an Hofburgen sich anschlössen und der zuströmeudeu Menge nicht nur Reliquien und Heiligenbilder, sondern auch Gegenstände der Leibesnahrung und Bekleidung feil boten, traten zunächst leicht aus Holz errichtete Hallen, bald aber in reichen Städten solide, mit Geschmack aus festen Steinen erbaute, meist gewölbte Kauf- oder Gilde hallen, Legehäuser, Lauben; sie waren um so mehr Bedürfnis, weil in den älteren Städten die Zahl namentlich der geräumigen Häuser gering war. In den einzelnen Abschlägen derselben schlug der kleine Gewerbtrei-bende seine „Bänke" auf, so daß die Läden oder Bänke der gleichartigen^Waaren neben einander in einer gemeinschaftlichen Halle ihre Stelle fanden; es entstanden Brotbänke, Fleischbänke, Wein ^ und Bierbänke, Leder - und Schuhbäuke. Diese Sänke wurden bald in den Familien der Inhaber erblich, sowohl nach dem Herkommen, das zum Erbrecht führte, als auch gegen Geldzahlung der Gewerbsgenoffeu an die Obrigkeit, welche diesen das Recht durch Verbriefung sicherte; so in Köln am Ende des 12., in Breslau am Anfange des 14. Jahrhunderts. Früh-Zeitig hatten die Fleischer einen V e r e in i g nn g s p u n k t in §o ff mann, Weltgeschichte Ii. 17
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Iv. Heinrich_Iv. Heinrich_Y Heinrich
158 Dreißigjähriger Krieg. Unruhen in Böhmen.
gesetzlichen Boden zu verschaffen suchen würden. Ans diesem Streben ist zunächst und hauptsächlich der dreißigjährige Krieg hervorgegangen.
L. Die böhmischen Unruhen.
In den meisten österreichischen Erblanden halten die hohen Adelsfamilien freie Religionsübung erlangt. Die protestantischen Stände des Erzherzogtums Österreich hatten sie von Maximilian Ii. erzwungen, als er ihre Unterstützung gegen die Türken bedurfte; Erzherzog Matthias hatte sie den Protestanten von Ungarn und Mähren als Preis des Beistandes bewilligt, den sie ihm gegen seinen Bruder Rndols Ii. geleistet, als er von diesem die Abtretung jener Länder zu erzwingen suchte. Rndols Is. hatte seinem Beispiele folgen und den böhmischen Lehnsherren, die juit^ Abfall drohten, durch die Ausstellung des Majestätsbriefes im Jahre 1609 das gleiche Recht der freien Religionsübung bewilligen müssen.
In dem Majestätsbriefe war den böhmischen Herren und Rittern, sowie Prag, Kuttenberg und anderen Städten der Bau von Kirchen auf ihren Gütern gewährt worden. Allein bald erhob sich ein Streit über die Auslegung desselben. Der Abt von Braunan ließ nämlich eine hier erbaute protestantische Kirche sperren, und der Erzbischof von Prag eine andere in Klostergrab bei Teplitz niederreißen, indem sie sich auf den Wortlaut des Majestätsbriefes stützten, in welchem zwar allen Unterthanen freie Religionsübung gestattet, das Recht des Kirchenbaues aber nur den drei höheren Ständen, d. i. Herren, Rittern und königlichen Städten, erlaubt sei. Kaiser Matthias wies die Beschwerde führenden Protestanten ab und erklärte sich für die buchstäbliche Auslegung des Majestätsbriefes, folglich, daß der Bau der erwähnten Kirchen hätte unterbleiben sollen. Den protestantischen Grundherren und Ständen Böhmens war hierdurch ein willkommener Vorwand zur offenen Rebellion gegeben. Sie forderten in fcharfeu Ausdrücken von dem Kaiser, daß er zu Gunsten ihrer „unterdrückten Glaubensbrüder" einschreite. Die protestantischen Geistlichen verkündeten von der Kanzel, man gehe damit um, den Majestätsbrief, die Religionsfreiheit und sonstige Vorrechte des Landes zu, vernichten. Die Erbitterung wuchs, als Matthias 1617 die Verwaltung von Böhmen zehn Statthaltern übertrug, deren sieben katholisch waren. Zugleich versammelten sich die Häupter der protestantischen Partei, an deren
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_Ii Maximilian Matthias Matthias Matthias
Sparta. Die lykurgische Verfassung.
143
gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in die Erziehungshuser, wo sie, in Riegen und Rotten (Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Klte fr nichts achten und bten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwlften Jahre an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloem Eurotasschils. Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung krperlicher Schmerzen lieen sich alljhrlich 15- oder 16jhrige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut peitschen; wer am lngsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jnglinge hauptschlich Waffen-bungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militrische Dienste, durften auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorbung fr den Krieg betreiben. Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Krze im Reden, Gehorsam und Ehr-furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die Ausbildung fr den Beruf des Kriegers lie keine Beschftigung mit Knsten und Wissenschaften zu, sie mten denn gerade wieder dem hphern Zweck der Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben und Jnglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Ahnen und in Lobgesngen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den erwhnten Svssitien. oder Pheiditien teil, fr die er seinen Beitrag an Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Auer der berhmten schwarzen Suppe" gab es aber auch fters ein gespendetes Sondergericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Kse, Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl-zeiten gewhrten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesnge und Festzge auch leiblichen Genu. Die Wohnungen waren Blockhuser; nur Axt und Sge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveruerlich und unteilbar war. Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros vereint werden; daher sorgte das Gesetz fr die Verheiratung der Erbtchter und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb ein Gewerbe. Dafr waren die Heloten oder Periken da. In Kriegszeiten wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevlkerungsklassen als Leicht-
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