Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt.
Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben.
V Don der Kleidung.
(£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein.
2. Von der Rüstung.
Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang.
An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei.
Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen.
Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht.
3. wer nicht ins Turnier gehöret.
Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt,
wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete,
wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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lehnten sie jedoch ab. 3n der ebenfalls willfährigen freien Reichsstadt Schweinfurt wurde auf Ansuchen des Fürstbischofs die bisherige kaiserliche Werbung eingestellt, was um so notwendiger erschien, als das höhere kaiserliche Angebot die Erfolge der Würzburger stark beeinträchtigen mußte.
3m allgemeinen verlief das Werbegeschäft rasch und glatt.
Die Bekleidung der Truppen richtete sich nach österreichischer Vorschrift. Der Infanterist trug einen langen, bis an die Waden reichenden, perlgrauen Rock mit Schößen, ein Kamisol, d. H. eine anliegende Armel-weste, enge Kniehosen, deren untere Enden in den langen Strümpfen steckten, und Schuhe, welche die Knöchel frei ließen. Halsbinde und niederer runder Hut mit breiter, auf drei Seiten aufgeschlagener Krempe vervollständigten die Gewandung. Statt des Hutes führten die Grenadiere die mit Bärenfell überzogene Kappe, aus der nach rückwärts ein mit Borten verzierter Sack heraushing.
Die Offiziere unterschieden sich von der Mannschaft durch eine seidene Feldbinde und Goldstickereien an den Armelaufschlägen und den Patten der Seitentaschen.
Die Ausrüstung der Infanterie bestand aus einem Ranzen, der auf dem Marsche an der linken Hüfte hing, einem Lederriemen um den Leib, der an der linken Seite den Bajonettüberzug und an der rechten Seite ein kleines Pulverhorn hatte, einer Patrontasche mit 24 Patronen an der rechten Hüfte und einer Tasche über der Schulter für die Handgranaten. Der Offizier führte einen Stock. Schaufeln, Pickel, Hauen und Zelte gehörten ebenfalls zum Rüstzeuge. Bekleidung und Ausrüstung wurden in der Folge wiederholt geändert und paßten sich dem österreichischen vorbilde an. Partisane, Stoßdegen und Pistol waren die Waffen der Offiziere zu (Ende des \7. Jahrhunderts. Unteroffiziere und Gemeine trugen ebenfalls Degen und als Feuerwaffe die Bajonettflinte mit Feuersteinschloß, die Grenadiere gußeiserne Handgranaten, deren Lunten vor dem Wurfe entzündet wurden. —
Im 3ahre ^793 war in Würzburg der ganze Vorrat an verfügbarer Mannschaft aufgebraucht, so daß es angesichts der allgemeinen Rachfrage nach Rekruten fast unmöglich erschien, weiteren Ersatz auf dem bisher gebräuchlichen Wege der Werbung zu beschaffen. Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal mußte deshalb für seine Saus- und Kreistruppen die Rekrutengestellung, wie es von jeher für das Landregiment geschah und wie man sich im Notfälle schon früher öfter für die stehenden Truppen geholfen hatte, nunmehr dauernd nach dem Steuerfuße den Gemeinden übertragen; die hiezu erlassene Verfügung vom 23. Mai V93 sprach die Hoffnung aus, daß der militärische Geist, der den vormals im Felde gestandenen wie den noch gegen den Reichsfeind kämpfenden Würzburger Truppen so manchesmal bei der obersten Heeresleitung Ruhm und Ehre brachte, auch die zurzeit auf dem Lande vorhandene junge Mannschaft
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Extrahierte Personennamen: Franz_Ludwig_von_Erthal Franz Ludwig