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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 149

1914 - München : Oldenbourg
Verbindung von dem deutschen Reichskörper lossagen, befolgen sie bloß das durch frühere Vorgänge und selbst durch Erklärungen der mächtigeren Reichsstände aufgestellte System. Sie hätten zwar den leeren Schein einer erloschenen Verfassung beibehalten können, allein sie haben im Gegenteil ihrer Würde und der Reinheit ihrer Zwecke angemessener geglaubt, eine offene und freie Erklärung ihres Entschlusses und der Beweggründe, durch welche sie geleitet worden sind, abzugeben . . . Regensburg, {. August J806. 2. publifcmbum, welches den 30. September ^806 in der hiesigen stäupt» und Residenzstadt öffentlich unter Trommelschlag bekanntgegeben wurde: Don Gottes Gnaden, wir Ferdinand, königlicher Prinz von Z7 Ungarn und Böheim, (Erzherzog von Österreich, Großherzog von würzburg, Herzog zu Franken usw. Die Nachricht, daß zwischen dem Minister der auswärtigen Geschäfte Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen und Königs von Italien, sperrn Herzog von Benevent, und Unserem bevollmächtigten Minister bey allerhöchstgedachter kaiserl. königl. Majestät ein Vertrag über Unfern Beytritt zum rheinischen Bunde Zu Paris unterzeichnet worden sey, ist Uns soeben zugekommen. Zvir säumen daher nicht, diese Nachricht Unfern sämtlichen Untertanen besannt zu machen, und indem wir Uns vorbehalten, die weiteren Verfügungen als Folgen Unseres Beytritts zu dem rheinischen Bunde demnächst zu erlassen, erklären Zvir vor der Hand, daß Ivir den Q-itel eines Großherzogs von Würzburg von dem heutigen Tage an angenommen haben. Unsere sämtlichen Tandes- und anderen Stellen werden sich demnach von heute an des Titels: „Großherzoglich" bedienen. Diese Unsere Entschließung ist sogleich öffentlich bekannt zu machen. Gegeben in Unserer Residenzstadt Würzburg, den 30. September \806. 3. Mit dem Nachbarstaate Bayern stand das neue Großherzogtum in nicht gerade gutem Einvernehmen. Bayern hatte bei der Übergabe des Fürstentums an Ferdinand von (Losfana die Besitzungen der ehemaligen Abtei Ebrach und der Reichsritterschaft für sich behalten und damit einen Zankapfel auf längere Zeit geschaffen. Der mächtige Nachbar kümmerte sich wenig um die Ansprüche der Würzburger Regierung, Napoleon und Kaiser Franz enthielten sich vorerst der Einmischung. Ant 25. September \806 wurde zwischen Bayern und Mürzburq ein Staatsvertrag abgeschlossen, demzufolge die von würzburgischem Gebiete umschlossenen Güter der fränkischen Reichsritterschaft zu Iviirzburg, die übrigen an Bayern kamen. Für Ebrach gewährte erst ein weiterer Staatsvertrag vom 26. Mai \8\o eine Entschädigung, indem Würzburg die Reichsstadt Schweinfurt, das Landgericht Zeil, die Grafschaft Eastell, die limburgifchen Dörfer Sommer- und Winterhausen, das ebrachische 2-lmt Sulzheim, die schönbornfche Herrschaft wiesentheid, die schwarzenberqische Enklave Marktbreit und die ansbachischen Bezirke Marksteft und Utairtbemheim zugesprochen erhielt. Damit war ein vierjähriger Federkrieg zu Ende geführt, der wohl Mitveranlassung zur Errichtung von verschiedenen Gesandtschaften am Würzburger Hofe u>ar. Anfangs April ^807 entschloß sich Bayern zur Absendung eines ständigen Gesandten nach Würzburg, nachdem Napoleon schon vorher den Posten eines französischen Gesandten geschaffen und besetzt hatte. Am \5. August folgte (Österreich dem Beispiele der beiden anderen Mächte nach. Das Großherzogtum unterhielt eine Gesandtschaft in Paris und mußte dafür bedeutende Geldopfer bringen. Der

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 166

1914 - München : Oldenbourg
— ^66 — Hoo Jahre später mar es mit der Freiheit der Märkerschaft vorbei. Das Kurbistum Mainz und die Grafen von Hanau hatten sich im Laufe der Zeit viele Guter im Gericht Milmundsheim erworben. Da die Streitigkeiten im kleinen Lande nicht aufhörten, weil eine starke Hand fehlte, und „da die Inwohner dadurch in Armut und Unrat kamen", verlieh Kaiser Maximilian in einem Briefe, gegeben zu Augsburg am 9. Juni ^500, „das Freygericht vor dem Berge bei Altznahe mit allen feinen Zugehörungen und Rechten, Dörfern und Leuten, Gerichten und Nutzungen . . dem Kurfürsten Erzbischof Berthold von Mainz und dem Grafen Heinhart von Hanau als ein gemeinschaftliches Mannlehen. Die vorher vom Volke gewählten Richter wurden durch Beamte ersetzt, welche die Herrschaften ernannten, doch wurde die alte Verfassung in ihren Grundzügen beibehalten. Jetzt wie vorher zerfiel das Freigericht — auch der Name blieb — in Zent- oder Untergerichte zu Hörstein, Somborn und Alzenau. Der Zentgraf richtete mit sieben Schöffen alljährlich viermal, zuerst noch unter freiem Himmel auf den alten Gerichtsplätzen, später in den Gerichtsstuben. Die Gerichte wurden im Namen beider Herren gehegt, Zentgrafen und Schöffen von diesen aufgestellt. Die Bußen fielen größtenteils den Herrschaften zu. Die Steuerfreiheit hörte auf. Das Märkerding wurde aufgehoben. Die Stelle eines Landrichters füllte ein besoldeter Amtmann aus, der in Schloß Alzenau wohnte. Vorbei war es mit Freiheit und Vorrechten; die freien Markgenossen waren jetzt Untertanen geworden. Zweieinhalb Jahrhunderte später ging auch die Einheit des Händchens in Stücke. 3/4 des Gebietes fielen nach dem Aussterben des Geschlechtes der Grafen von Hanau an Mainz, 1/4 erhielt Hessen-Kassel. ^802 kam Amt Alzenau, als das Kurerzbistum Mainz in Trümmer geschlagen wurde, mit der Zent Hörstein an Hessen-Darmstadt, \8\6 wurde es bayerisch. Somborn blieb bis \866 bei Hessen-Kassel und gehört jetzt zu Preußen. Von der Selbständigkeit und Freiheit des kleinen Gebietes ist nichts mehr geblieben; nur der noch überall übliche Name „Freigericht" erinnert die einzelnen Gemeinden und Ortschaften im Kahlgrunde an ihre ehemalige Zusammengehörigkeit und an die Zeiten, da die Ahnen nach echter deutscher Art in der Volksversammlung unter der Linde berieten und nach altem Herkommen Hecht und Urteil sprachen. 3. Das Mißjahr 1816. „3m Mai fror es fast alle Tage, hat aber keinen Schaden getan, weil der Weinstock und das Getreide wegen der üblen Witterung noch sehr weit zurückgeblieben waren. Den ganzen Monat Juni hat es mehrenteils geregnet, so daß kaum sechs Tage Sonnenschein gewesen; kurz, die Lage war trostlos. Im Juli hat es alle Tage geregnet und zwar so, daß es große Überschwemmung gemacht hat. Alles war betrübt. Die Trauben konnten nicht blühen und das Korn nicht zeitigen. Im August fing die (Ernte an
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