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1. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz - S. 23

1912 - Breslau : Hirt
§9-10. Verkehrswege. — Abriß der Geschichte. 23 Jetzt vermittelt den Verkehr, abgesehen von den bei den Flüssen angegebenen Wasserstraßen und dem Seewege, ein seit 1826 begonnenes (Warnow-Boizenbnrg) und stetig ausgedehntes Netz von Kunststraßen. Länge derselben in M.-Schw. 1913 km (1903), in M.-Str. 377 km (1903). Seit 1846 (Berlin-Hamburg. dann 1847 Schwerin-Hagenow) durchziehen das Land zahlreiche Eisenbahnen. Länge derselben in M.-Schw. 1180 km (1903), in M.-Str. 291 km (1903). Nach ihrer Hauptrichtung lassen sie sich gruppieren in 3 Längslinien, von W. nach O. bzw. die Küstenbahn von No. nach Sw. (von Ludwigslust nach Waren; von Schönberg nach Neubrandenburg; von Wismar nach Ribnitz), und 5 Quer- linien, von denen 3 von Nw. nach So. und 2 von N. nach S. lansen (von Rostock nach Fürstenberg; von Wismar nach Karow; von Boizenburg nach Grabow; von Rostock nach Plan; von Wismar nach Ludwigslust). Suche sie auf der Karte mit den Hauptknotenpunkten aus! Die Länge der Eisenbahnen im Vergleiche zum Flächeninhalt des Landes ist in M.-Str. etwas größer, in M.-Schw. etwas kleiner als der Durchschnitt des Deutschen Reiches. Auf 100 qkrn Fläche kommen (1903) in M.-Schw. 9 km, in M.-Str. 9,9 km, im Reiche 9,6 km, im Jndustrielande Sachsen 20,4 km. Dagegen kommen auf 10000 Ew. in M.-Schw. 19,4 km, in M.-Str. sogar 28,4 km, im Reiche 9 km, im stark bevölkerten Sachsen 5 km. § 10. Abriß der Geschichte. I. Vorgeschichte. 1. Steinzeit. Bis etwa 1000 v. Chr. Stammeszugehörigkeit der Bevölkerung un- sicher. Geräte aus Holz, Knochen und sehr künstlich bearbeitetem Stein. Erdgruben und „Pfahlbauten" (z. B. in einem Torfmoor nordwestlich von Wismar). Beisetzung der Toten (selten Verbrennung) in „Hünengräbern" oder „Riesenbetten" (schönstes bei Naschen- dorf unweit Grevesmühlen, Bild 20), d. h. langgestreckten, flachen, mit großen Stein- •blocken umsetzten Hügeln, oder in freistehenden Steinkammern („Teufelsbacköfen", z. B. ebenfalls bei Naschendorf, ferner auf einem Berge bei Kl.-Görnow unweit Warin). 2. Bronzezeit. Von 1000 bis etwa 400 v. Chr. Bevölkerung germanisch. Glanzzeit der Vorgeschichte. Bronze, eine Mischung von Kupfer und Zinn, vom Sw. ins Land gebracht und hier mit staunenswerter Kunst bearbeitet. „Kegelgräber" mit reicher Aus- stattung des Toten an Bronze, Gold und Glasperlen. Zahlreiche Fundorte bei Sternberg (im Königsberg bei Rnchow ö. von St., ferner bei Peckatel f.-ö. von Schwerin). Gegen Ende der Periode niedrigere Hügel und Leichenverbrennung, Beisetzung in tönernen Urnen. 3. Eisenzeit. Von 400 v. Chr. bis zum Siege des Christentums. a) Germanische Periode. Bis um 400 n. Chr. Das Eisen, von Sw. eingeführt, verdrängt die Bronze. Beisetzung der verbrannten Leichen in „Urnen", die man stach in die Erde eingrub und mit Steinen umsetzte (Bild 21). Die „Urnenfelder", „Wenden- kirchhöfe" genannt, weil man sie früher fälschlich den Wenden zuschrieb, meist auf natürlichen, sandigen Hügeln. Waffen und Schmuckgegenstände aus Eisen und Bronze, letztere aus römischen Provinzen eingeführt. b) Slawische Periode. Ohne Zusammenhang mit der vorigen. An die Stelle der auswandernden Germanen treten slawische Völkerschaften, zur Gruppe der Wenden gehörig. Die bedeutendsten darunter im W. die Obotriten, im O. die Liutizen, schlechte Ackerbauer, tüchtige Fischer und Seefahrer, vielfach in sich zersplittert und gegen ihre eigenen zahlreichen Fürsten unbotmäßig. Trotz der siebenhundertjährigen Dauer der Wendenherrschast sind sehr wenig slawische Begräbnisplätze erhalten. Der bedeuteudste Bartelsdorf (dicht bei Rostock), auf welchem die Leichen schon nach christlicher -u , vlnc^e.^at^et liegen. Zahlreicher sind aus slawischer Zeit erhalten die Burg- walle, o. h. Befestigungen aus Erdwällen, die im Sumpse oder flachen Wasser ansge- schüttet waren. Der berühmteste Burgwall ist der von Mecklenburg (Michilinbnrg) bei Wismar, einer Burg des Obotritenfürsten Niklot, von welcher das Land den Namen trägt.

2. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz - S. 5

1912 - Breslau : Hirt
§ 1. Lage und Grenzen. Mecklenburg gehört zum nördlichen Teile des Deutschen Reiches; dieses bildet die Mitte des Erdteiles Europci. Der nördlichste Punkt Mecklenburgs (Althagen im Fischlande) liegt nnter 54° 22' n. Br., der südlichste (Tornow a. d. Havel bei Fürstenberg) unter 53° 4', der westlichste (das Gut Horst bei Boizenburg) ist 10" 36', der öst- lichste (die Große Friedläuder Wiese) 13° 51' von Greenwich entfernt. Mecklen- bnrg erstreckt sich also durch 3*/4 Längengrade und l1/4 Breitengrad. Die Bewohner des äußersten Ostens unseres Landes haben 13 Minuten früher Sonnenaufgang als die der Westgrenze. Der längste Tag für den Südpunkt Mecklenburgs beträgt 16 St. 42 M., der kürzeste 7 St. 18 M., für den Nordpunkt der längste 16 St. 58 M., der kürzeste 7 St. 2 M., also ist der Unterschied des kürzesten bzw. längsten Tages zwischen dein Süd- und Nordpnnkt 16 M. Der 360. Teil eines Parallelkreises beträgt für den 53. Breitengrad 67,15 km, für den 54. Breitengrad 65,6 km, am Äquator dagegen lll Km, am 50. Breitengrad 71.7 Km, am 60. Breitengrad 56 km, am Pole 0. Auf dem 50. Breitengrade längster Tag 16 St. 9 M., aus dem 60. 18 St. 30 M. Die im Deutschen Reiche eingeführte Mitteleuropäische Zeit richtet sich nach dem 15. Meridian. Demnach ist sie vor der Ortszeit des östlichsten Punktes von Mecklenburg um 4 M- 36 S., vor der des westlichsten um 17 M. 36 S. voraus. Mecklenburg hat die Gestalt eines Sechsecks, dessen südliche Seite nach innen eingebogen ist. Die Ecken liegen an der kleinen Halbinsel Priewall (bei Dassow), bei Horst (Boizenburg), Dömitz, Tornow (bei Fürstenberg), in dem spitzen Winkel der Großen Wiese bei Friedland, bei Althagen im Fisch- lande. Welche der 6 Seiten haben gleiche Richtung? An welchen Stellen greifen fremde Gebiete über die regelmäßigen Linien herüber? Gib nach der Karte die Staaten und preußischen Provinzen an, welche Mecklenburg begrenzen! Den größten Teil dieses Sechsecks nimmt das Großherzogtum Meckleu- burg^ Schwerin ein. Es bildet ein zusammenhängendes Gebiet. Das Groß- Herzogtum Mecklenburg-Strelitz zerfällt in zwei ungleiche Teile: das Herzog- tum Strelitz, welches den So. Mecklenburgs einnimmt und von Mecklenburg- Schwerin und den preußischen Provinzen Brandenburg und Pommern begrenzt wird, und das viel kleinere Fürstentum Ratzeburg im Nw., eingeschlossen von Mecklenburg-Schwerin, der Provinz Schleswig-Holstein und dem Gebiet der Freien Stadt Lübeck. Natürliche Grenzen bilden im N. die Ostsee, im No. ein 125 km langes, von Flüssen und Gräben durchzogenes Wiesental (Ponunersches Grenztal), im Sw. das Elbtal, doch sind auch die übrigen Abschnitte der Landesgrenze an vielen Stellen dnrch Flüsse, Seen, Wälder und große Wiesen gekennzeichnet. Am wenigsten gilt dies von der Südgrenze. Daher hat auch hier in älteren Zeiten die ^'andesgrenze ziemlich geschwankt. Das obere Havelgebiet gehörte zeitweilig zu Brandenburg. (Vgl. S. 24.) Abkürzungen im Texte: D., S., W., N. = Ost, Süd, West, Nord; ö., f., w., n, = östlich, südlich, westlich, nördlich; r., l. = rechts, links; s. v. a. = so viel als; i. a. •= im allgemeinen.

3. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz - S. 7

1912 - Breslau : Hirt
§3—4. Bodcngeftalt. — Bewässerung. _7 '///////. Urstromtäler ? "> 20 Jf "? km » + Höhenzüge m/t Höhenangaben in Metern Fig. 1. Orographische und hydrographische Übersichtskarte. und kleine Felsblöcke eingebettet, sogenannte Findlingsblöcke. An vielen von ihnen sind noch heute Gletscherschrammen zu entdecken, die durch den Druck des Gletschers und die Berührung mit anderem Gestein verursacht siud. Als bei allmählich steigender Temperatur die Gletscher zurückwichen, bildeten sich an den Stellen, wo der Rückgang zeitweilig zum Stillstand kam, größere Aufschüttungen, die Endmoränen (Bild 9 n. 10). Mecklenburg hat mehrere solcher Endmoränenzüge aufzuweisen. Zwischen den beiden bedeutendsten liegt die Mecklen- burgische Seenplatte (Bild 11 u. 12). Die nördliche Endmoräne erstreckt sich in der Richtung von So. nach Nw. in allerlei Windungen von Feldberg bis zum Dassower Binnensee, die südliche vom Südende der Müritz bis znm Südende des Schaalsees. — Das vor dem Gletscherrande liegende Land wurde von dem Schmelz- Wasser überströmt. Hier bildeten sich infolgedessen ausgedehnte Sandflächen, die » heutigen Heidegebiete. § 4. Bewässerung. 1. Von den Gewässern Mecklenburgs gehen 2/5 durch die Elbe zur Nordsee und 3/5 durch Küstenslüsse zur Ostsee. Die Wasserscheide durchläuft das Land i. a. von So. nach Nw. in einer vielfach gekrümmten Linie zwischen Feldberg und dem Raheburger See. Zur Elbe fließen die Havel, die Elde mit Müritz-, Planer und Schweriner ^ee, die Sude. Zur Ostsee fließen die Peene mit Malchiner, Kummerower und Tollense-See, die Recknitz, die Warnow, die Stepenih.

4. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 9

1913 - Leipzig : Dieterich
schätzt und diese Schätzung nach Schocken, der damaligen Rechnungseinheit, bestimmt worden. Daher hieß diese Taxation Beschockung, und die angefertigten Kataster nannte man Steuerschocke. Von jedem Schock Groschen Vermögenswert wurde eine gewisse Zahl von Pfennigen als Steuer abgegeben. Schon nach kurzer Zeit hatte sich aber der Wert der Grundstücke verändert; darum erfolgte 1628 eine neue Beschockung, die allen ferneren Einschätzungen als Grundlage diente. Beschockt wurden 1. alle Grundstücke einschließlich der Gebäude, 2. die fahrende Habe (das Mobiliar), 3. die werbende Barschaft, 4. die dem Besitztum zustehenden Gerechtigkeiten und Vorrechte und 5. das zur Wirtschaft gehörige Vieh, also jedes nutzbringende bewegliche und unbewegliche Eigentum. Da es aber nicht gelang, das bewegliche Vermögen durch die Steuer zu fassen, wurde es 1660 wieder freigegeben, und dadurch war die Schocksteuer im wesentlichen eine Immobilien-. [teuer geworden. Im Jahre 1640 wurde diese Steuer auf 16 Pfg. von jedem Schocke festgesetzt und in zwei Terminen, März und August, eingehoben. Sie hieß jetzt auch Landsteuer. Da der Dreißigjährige Krieg, der seit 1630 Sachsen in Mitleidenschaft zog, den Wert der Grundstücke außerordentlich beeinträchtigte, wurden die 1628 aufgestellten Steuerkataster wieder unrichtig. Darum ließ man Milderungen eintreten, die dem veränderten Werte entsprachen. So entstanden die „gangbaren" oder ermäßigten Schocke. Manche Steueransätze mußten ganz wegfallen (dekremente Schocke); viele Grundstücke blieben wüst liegen (kaduke [= hinfällige] Schocke); manche konnten nach dem Kriege gar nicht mehr aufgefunden werden (fehlende Schocke). Die Kataster sind wiederholt nach dem wahren Ertrage des Grund und Bodens geändert worden, zuletzt noch 1768, aber ohne dauernden Erfolg. Die 16 Pfg. betragende Schocksteuer genügte feit 1648 (Ende des Großen Krieges) nicht mehr; darum wurden auf jedes Schock des Jmmobilienwertes drei weitere Pfennige als 9

5. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 20

1913 - Leipzig : Dieterich
und zum Unterhalte der Straßen die Gleite zu bezahlen. Johann Georg Ii. (1656—80) setzte 1671 fest, daß die Gleite von jedem Pferde, wenn Güter, 2 Groschen, wenn Personen geladen oder die Wagen leer waren, 1 Groschen zu entrichten seien. Später wurde sie nach Taxen erhoben, die in der „Gleitsrolle" jeder Station (Gleitsstätte) verzeichnet waren. Jeder Reiter oder Fuhrmann hatte sich auf der „ordentlichen" Straße zu halten, sich bei der Gleitsstätte zu melden und die Gleite in jedem Amte aufs neue zu erlegen. Fußgänger, „die nichts bei sich führten", hatten außer dem etwa eingeführten Brücken- oder Fährgeld nichts abzugeben. Nur die Juden, die über 10 Jahre alt waren, bildeten eine Ausnahme. Reisten sie zu Fuß, so zahlten sie 6, zu Pferde aber 8 Groschen. Zoll- und gleitsfrei waren alle deutschen Reichsfürsten, fremde Gesandte, der Adel und die Rittergutsbesitzer, die Geistlichen, die im Aufträge der Regierung reisenden Beamten, die Bergbauenden betreffs ihrer Bergwerksbedürfnisse und solche Reisende, die die Postkutsche benutzten. Alle Steuereinnahmen flössen in 3 Kassen: in die Ober-steuer-, Generalhaupt- und Generalkriegskasse. Die Obersteuerkasse beanspruchte die Donativgelder, die Landschock-, Pfennig-, Quatember-, Personen-, Trank- und Mahlgroschensteuer und den Stempelimpost; sie zog auch die Steuerbeiträge der Stifter Merseburg und Naumburg und das Kontingent der Grafen und Herren von Schönburg ein. Dafür bestritt sie die verwiegten Donativ- und Deputatgelder an den Kurfürsten, 1 Million zur Generalkriegskasse für Unterhaltung der Armee, 1100000 Taler zur Tilgung der Landesschulden, gegen 50000 Taler Beitrag zu den Gesandtschaftsspesen, die Auslösungen für die Stände bei Land- und Ausschußtagen und etwaige außerordentliche Ausgaben. Die Kasse war der Aufsicht und Prüfung der Landstände unterworfen. In die Generalhauptkasse flössen die Einnahmen der Land-und der Generalkonsumtions-Akzise, die Zölle und die Gleite, ferner sämtliche Steuern des Fürstentums Quersurt, der Graf-

6. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 25

1913 - Leipzig : Dieterich
freie Eigentümer und konnten ihr Anwesen vererben oder verkaufen. Genau so standen sich auch die deutschen Kolonisten der Oberlausitz, die im 11. Jahrhundert unter deutsche Herrschaft gekommen war. Die Belastung des bäuerlichen Besitzes war damals also ganz erträglich und wurde auch nicht größer, als die Rittergutsbesitzer im Laufe der Zeit manche Rechte erwarben, die seither dem Markgrafen oder der Kirche zustanden, wie die Einziehung des Wachkorns (Getreide, das an die Stelle von Wachdiensten getreten war, die auf Grenzburgen oder Fürstensitzen zu leisten gewesen: für jedes Dorf 1/2 bis 6 Scheffel Hafer und ebensoviel Schock Groschen, dazu halb so viel Korn wie Hafer), der Landabgabe (für Sicherung der öffentlichen Wege durch Berittene des Landesherrn) und die Ausführung von Baufuhren (zur Herstellung befestigter Plätze, landesherrlicher Gebäude und von Kirchen). Diese Lasten hatten ja die Bauern schon getragen und durften sie, wie bisher, unter sich verteilen. Manchem kam der Wechsel sogar insofern zu statten, als jetzt der Ort, wo Geld oder Arbeit fällig waren, näher lag als seither. Aber im 14. und 15. Jahrhundert, in den unruhigen und gewalttätigen Zeiten des Faustrechts, verschlimmerte sich die Lage der meißnischen Bauern. Wenn auch dank der Macht des Landesherrn die öffentliche Unsicherheit in Meißen nicht gar weit um sich griff, so gab es doch auch in unserem Vaterlande einzelne Ritter, die vom Stegreife lebten. Im Jahre 1382 wurde das Vorwerk Ottenhain, das damals einem Geit-hainer Ratsherrn gehörte, von Strauchdieben überfallen und ausgeplündert. Die Räuber führten ihre Beute bis an die Weiße Elster bei Prödel. Der Geitharner Rat nahm die Verfolgung auf und brachte nicht nur die geraubten Rinder zurück, sondern griff auch einen der Raubritter auf, Heinrich von Etzoldtshain. Er wurde an den Galgen geschmiedet und fein Hos abgebrannt1). Jeschke von Dohna überfiel reifende Kauf- *) Wagner, Aus Geithains vergangenen Tagen, 1910. 25

7. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 32

1913 - Leipzig : Dieterich
waren Landesfronen auszuführen, wie Festungs- und Schanzarbeiten, Ausbesserung von Heeresstraßen und Brücken, Vorspanndienste und Fuhren in Feldzügen, die den Pflichtigen oft monatelang von seinem Gehöfte fernhielten, und wobei er weder für sich noch für seine Pferde eine Verpflegung erhielt. Die Gemeinde verlangte Kommunalfronen: es waren die Dorfwege zu bessern, Gräben zu reinigen, die Kirchen in gutem Zustande zu erhalten, Botengänge zu verrichten, Nachtwachen auszuführen, kurz, es war alles zu tun, was in der Gemeinde im Laufe des Jahres nötig war. Der Grundherr beanspruchte Privatfronen: der Bauer mußte ihm den Acker düngen, pflügen und besäen, Getreide, Heu und Grumt mähen und ernten, das Getreide ausdreschen und in die Mühle fahren, das Vieh hüten, die Schafe waschen und scheren, den Wald lichten, Fronholz fällen, anfahren und zerkleinern, den Teich schlämmen, den Mühlgraben fegen, die herrschaftlichen Gebäude ausbessern, Bier brauen helfen, Botendienste verrichten, bei der Jagd als Treiber dienen usw. Manche Gutsverwalter teilten die Frontage in Halb- und Viertelsfronen, wenn etwa ungünstige Witterung eintrat, so daß die Pflichtigen immer weniger Zeit für die eigene Wirtschaft übrig hatten. „Wie traurig ist es, wenn der Bauer eine fremde, vorige Ernte über Land fahren muß, indes die jetzige, eigene dringend seine Gegenwart fordert; wenn er ein Prunkgebäude aufführen helfen muß, indes seine nutzbare Hütte zerfällt; wenn er oft eines leeren Höflichkeitsbriefes wegen als Bote ausgeschickt wird, indes vielleicht seine sterbende Mutter nach ihm verlangt; wenn er mit zwei, mit vier Pferden stundenweit kommen muß, um ein paar tausend Schritte weit zu fahren, was ein Pferd ziehen könnte; wenn er meilenweit kommen muß, um einige Heller Zins zu entrichten, die ihm auf immer kein Mensch erlassen kann; wenn er nach vollbrachtem Erntetage seines Herrn Hof die Nacht über bewachen muß; wenn er acht Meilen fahren muß, um einige Scheffel Magazinkorn noch vier Meilen weiter zu schaffen! So leistet der Vater zeitlebens und vermacht die drückende 32

8. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 40

1913 - Leipzig : Dieterich
In der Oberlausitz trieb man hauptsächlich Körnerbau. Es folgten 3 oder 4 Jahre lang Halmfrüchte aufeinander, und ein großer Teil der Körner diente als Viehfutter. Wiesenland gab es hier nur wenig. Die Ackerfurchen wurden nicht so tief gezogen wie heute, auch Egge und Walze weit sparsamer gebraucht. An Abwässerung nasser Stellen und Vorkehrungen gegen Abspülung durch Regengüsse dachte man wenig. Allerhand Feldunkräuter machten sich breit. Von Hederich, Wildhafer, Mohn, Trespen, Raden und Brombeersträuchern waren manchmal ganze Strecken eingenommen. Da die Erzeugung von Dünger von Jahr zu Jahr zurückging, verminderten sich die Ernteerträgnisse im ganzen Lande immer mehr. Davon machten auch die kursächsischen Domänen, die doch als bäuerliche Musterwirtschaften galten, keine Ausnahme. Nur die Schafzucht hatte sich gehoben. Der Landmann mußte, auch wenn er nicht gewollt hätte, am Althergebrachten festhalten. Den Aufschwung der Landwirtschaft verhinderte zunächst die Gemengelage der Grundstücke. Die zu einem Gehöft gehörigen Äcker hingen nämlich nicht mehr wie zu Anfang untereinander zusammen (s. S. 24), sondern lagen zerstreut in der Feldmark, oft weit auseinander. Diese Zerstückelung des Grund und Bodens machte die Feldbestellung überaus zeitraubend. Dazu kam der Flurzwang : jeder Bauer war gezwungen, sich der von der ganzen Ortschaft angenommenen Wirtschaftsweise, also der Dreifelderoder auch der Feldgraswirtschaft, anzuschließen. Er konnte mithin nicht andere Früchte bauen als sein Nachbar und hatte zu dulden, daß die Dorfgenossen, deren Felder ja ebenfalls „im Gemenge" lagen, über seine Fluren fuhren oder Vieh trieben, beanspruchte er doch dasselbe Recht auch für seine Bedürfnisse. Es ist daher nicht verwunderlich, daß es so lange dauerte, ehe z. B. Kartoffeln und Klee überall angebaut wurden. Ein weiteres Hindernis waren die „Gemeinheiten": die ländlichen Grundstücke konnten während einer bestimmten Zeit des Jahres gemeinschaftlich zu Weidezwecken benutzt wer- 40

9. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 44

1913 - Leipzig : Dieterich
Nun geschah es, daß int Dorfe Wehlen ein Landmann feinen Wildzaun niedergelegt und einen Teil seines Feldes verwüstet fand. Darüber erregte sich die ganze Gemeinde. Mit Dreschflegeln und Stangen bewaffnet, trieben die Männer Pfingsten 1790 unter großem Geschrei alles Wild aus ihren Fluren. Die Nachbardörfer jagten das Wild weiter; die Verfolgung nahm immer größeren Umfang an, und einige Bauern würden so kühn, die Tiere des Walbes zu töten und in ihrem Nutzen zu verwenben. Der Vorgang rief viel Aufsehen im Lanbe hervor, und Kurfürst Friedrich August Iii. beauftragte einige unparteiische Männer mit der Untersuchung des Falles. Die Beamten fanben, nachbent sie sich von dem üblen Zustanbe der Felber überzeugt hatten, die Klagen der Bauern berechtigt. Daraufhin orbnete der Lanbesherr an, daß die Forstleute das Wilb sofort abschössen, und die Gemeinden würden aufgeforbert, ihren Wilbfchaben beim nächsten Gericht anzuzeigen. Die Übeltäter blieben straflos, was im Laube große Freube erweckte. Der Sommer des Jahres 1790 war sehr trocken. Im Juni schon hatte große Warnte eingesetzt, die sich in den folgenden Monaten noch steigerte, so daß Wassermangel und Dürre überhanb nahmen. Der Wasserstanb der Elbe war so gering, daß Schiffahrt und Handel großen Schaden erlitten, und int Erzgebirge mußten die meisten Hammerwerke (s. S. 62) und Hütten feiern. Die Wiesen sahen ganz verbrannt ans und lieferten wenig Futter. Viele Sanbleute sahen sich genötigt, ihren Viehstanb bis auf die Hälfte zu verminbern. Die teure Zeit und der Futtermangel erfüllten das Herz des Laub-mannes mit großer Sorge. Und babei sollte er, genau wie in besseren Jahren, dem Gutsherrn Abgaben und Zinsen zahlen und Frondienste leisten. Nur wenige Gutsbesitzer waren nämlich so verstänbig und mitjuhlenb, ihren Bauern in Anbetracht der Not entgegenzukommen; die meisten verlangten die schulbigen Dienste wie früher, ließen auch rücksichtslos ihr Vieh auf die Wiesen und Stoppelfelder der Bauern treiben, was den Mißmut der Lanbleute gewaltig steigerte. 44

10. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 52

1913 - Leipzig : Dieterich
4. Die Befreiung des Bauernstandes in Sachsen. Mancherlei Gründe waren es, die dazu führten, den Bauernstand aus seiner üblen Lage zu befreien. Zunächst haben die Pflichtigen selbst dieses Ziel erstrebt. Soviel als sie konnten, suchten sie sich der drückenden Fesseln zu entledigen. Ihre Naturalleistungen waren mangelhaft und nur bei schärfster Kontrolle vollständig. Für den Gutsherrn war geringwertiges oder gar verdorbenes Getreide und das dürftigste Vieh („Mager wie ein Zinshuhn") immer noch gut genug. Die Fronarbeiten wurden unwillig und langsam verrichtet, und das Zugvieh schonte man auf alle Weise. Oftmals wandten sich die Bauern beschwerdeführend an die Gerichte; die Zahl der laufenden Prozesse war zu manchen Zeiten sehr hoch. Auch die Eingaben an den Landesherrn waren gar nicht selten. Das Zwangsgesinde zeigte sich träge und aufsässig, und die Klagen über Widerspenstigkeit und Unwilligkeit der Knechte und Mägde wollten nie verstummen. Die Ausführung solcher Arbeiten^), die im Erbregister nicht besonders erwähnt waren, wurde verweigert, wenn die Herrschaft dafür nicht besondere Löhne zusagte. x) Arbeiten auf Klee- u. Rübenfeldern oder bei der Kartoffelernte. Diese Früchte wurden vorher nicht angebaut, weshalb nichts davon im Erbregister stehen konnte. 52
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