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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 41

1914 - München : Oldenbourg
— — hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen. 3. 3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386). Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt. 4. Aus fehdereicher Zeit. Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden. Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern

2. Bd. 1 - S. 297

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 297 — furftentfaemen vorordent, und . . . haben wir unsern ampthmanne zne W-isens-ls und Doetor Ludwig Fachsse ordinario zue Leipzk befehd geben , wie ft« beneben . . . unsern awptmanne zue Leipzk euch an andern orten von unserntwegen Vorsorgen und vorgleichen sollen. Hyrnmb ist unser gened.gs begeren, ir wollet inen in deine gevolgig seyn und euch an dt)e orte, wie w,r °°-°rd-nt, begeben, äld-r ir vorsehen und vorsorget werden sollet, etc. - Datum Dresden sreitags nach Erasmi den 8 junii anno etc. Xliii. (Cod. dipl. Sax. reg. Ii, X. Nr. 192.) b) Die Nonnen sollen in das Kloster Langendorf bei Weißenfels ziehen. 1543 8. Juni. (Aus einem Briefe des Herzogs an seinen Amimann zu Weißenfel«.) betten wir beschlossen sie an einen andern ort, als x) legen Langendes in das doster vor unser stadt Weisenfels gelegen zu vorordenen und aldar mit pillicher nottorft vorsehen und Vorsorgen lassen; sei derwegen unser genedrgs be-aeren, sie wolten uns in deine, inen selbst zum besten, gevolgig fern und dowrder nicht setzen. Und soll durch dich, unsern ampthman zue Wersenfels , die vororde-nunge zum allerforderlichsten bescheen, dormit die junckfrawen rn das closter zue Langendorf genommen und dorinne unterhalten werden . - - Ab es aber der ;nnck-frawen eins teils ader aller 2) gelegenheit nicht sein wolle stch fegen Langendorf zu begeben, so sollen unsere rete mit denselben handeln uf eine Pension lerhch^uf ore lebtage aus unserm ampt Leipzk ader auch aus unser kammer zu geben etc. (Cod. dipl. Sax. reg. Ii, X. Nr. 193.) i) nämlich. 8) oder aller (Nonnen). c) Verhandlungen mit den Nonnen, die nicht ins Kloster Langendorf ziehen wollen. ' 1543, 17. Juni. (Bericht an den Herzog.) „Durchlauchter hochgeborner surfte —- Wir haben lants e. f. g- instruction ) mit den closterjuncksrawen zue Leipzigk gehandelt, dorunter ir viel vom adell, . . . und feint der junckfrauen alle zusammen, die noch wesentlich dorynne semt, neun-nndzwanzigk, dorunther feint neunzehen koerjunckfrauen und zehen leyhenschwestern. Dieweil sye aber nach vylem fceiffe nit zu bewegen gewest sich fegen Langendorst behandeln zu lassen, haben wir biß uff e. f. g- wolgefallen, zue ader abeschrieben, uns mit irer freundschafft2) und inen hiruff vorglychen. Der eptischin, welche ist eine von Erthmansdorff, Xxxii st; . . . Und hat der rath gewilligt, ir von dem erkaufften vorrathe zwu fuhe zu sehenden. Der alten eptischin, ist ein Pflugin von Zschocher und zweyundfunffzigk jhare profeffa gewest, dreissigf gülden. ... Der vorigen eptischin, einer von Haugwchs, vyr-huudert gülden bares geldis zue abesertigunge gegeben etc. Sonst den andern chorjunckfrauen idern3) dreissigf gülden weil ) sye leben, dan sye feint mehrnteils vorlebte alte Personen, die einstheils Lx, L, Xl, Xxxvi jhare und der wenigiste theil unter Xxx jharen dorynnen gewest, dorunther feint ir zwue nit wol bey fynnen und die eyne ein natürliche nerrin, die weren wol zu Vorsorgen ... , pj Aber die leyhenschwestern feint fehre alth und viel jhare im closter gewest, auch grosse arbeith gethan, die wollen an Xv fl. nit begnngigf fein; weil sye dan die andern junckfrauen hefftig vorbitten5) und dan noch ethwas redelichs hynnein-bracht, haben biß an e. f. g. wir iber uff ir lektage des jhares Xx fl. vorhaischen, i) Vgl. vor. Nr. ») Verwandtschaft. 8) jeder. 4) solange. 5) fürbitten.

3. Bd. 1 - S. 328

1911 - Leipzig : Wiegandt
ft,rn1 ®E" ®,0ct wurden °ll° einheimische Buchführer in die Renterev vor gemelte S , Visitatores furgesordert / vnb ihnen im Namen Hertzog Friedrich Wilbelrns furgehall-n / und bey höchster Straff gehalten / daß Sie hi-.wischmne«^ knnffngen Ostern alle Calvimsche / und fürnehmlich Bremische / Herbornische / J>nl =" H°'b°lbergisch- / Theologische Bücher ab / *lb Tmtj/Z i ft f 2 on, me. met)r ins Land bringen / feil haben / und verkaufen vnb erlaubet ,em°n6 infonbe^cit 60n den Herren Visitatoribus vergönnet ,, , lsi"";Jr 1593') Nachdem nun die Visitation in dem not,tum Eburffirft™. thumb Sachsen zu eub gebracht / und glücklich verrichtet / hat man barauff 7u f.mnrnlfeü Sclne..l’,|Cni|e Dancksagnng angestellet / das Te De Um landarm.« Qe. iätf.zss? äuc $Cr,Crm'9 * Setaä I -ch beständigen Ä znm the. auch den Visitations Artiealn Noch znr Zeit nicht vnkrschrkben hatten verursachet wordenber S!,ur Achsen Administrator L° urjachet worden , zu auffrichtung und fortpflantzung gemeiner Ruhe / und des i en er Tllents"8 t'l !Mt' d” -nstl-ches Mandat zu publiciren b«! innen er allen Standen und Bnthertanen befohlen / daß dieselben c\U «„ notiges Gezanck m Religionssachen znm höchsten fliehen / und meiden /' v„b ntochnnb gefährliche / und ofstmals vnnötige Reden / und be^en / daraus Nach'd ekem b7 ?^^^ ^ ^ ' g-ntz-ich' einstellen sollen' 3„,,. btefem hat sich em Tumult zu Leipzig den 29. Mab in der Zahlwochen erhoben / und verhelt sich derselbige kärtzlich also: Es wurden etliche Studiosi von ihren Landes Leuten / so bet) Adolfs Wein. Wen emem Bürger / vnb «mnbetemun am Marckte allhier geherberge / -7m Nachteffen geladen / darunter auch etliche Riebetl.3) / trnb anbete Kalvinisten oetoeseh rne benn der Wirth auch selbst war / welche onter andern Gespräch 2'den S r ff1s o°n ifcr ^ton discurriren angefangen / jhre Calvinische / und «ch-n aern^met ^°und r" i|"f°nbe?eit bcn abgeschafften D. Gnnderrnan höch-liehen gerichmet / und hingegen die Lutheraner in spöttische Verachtuna aeaoaen / welchen dann die Stndios, Wiberpart gehalten / und so gut sie ve moch / sich verantwortet / biß endlich des B-rachtens vnb Lästerens soviel worben ?daß bk btudiosi tni Zorn davon gangen. 1 y Hund L^Tdl Lnell Ä Ä1ä W&Ää’Ä"80' toci,e on8ef,ifftet 1 ,onbern °uch "N'°ß -u qeraum^t^aew^n^ 19‘ / b“ ^on die Buden von dem Marckt weg. K Z ' J lf r § grosse Collegium ein Zettel geschlagen / und die J fi andern ermahnet worden / des Abends vmb 8. Bhr auf den Valnrj^meu 1 Tl l m Weinhausen des Calvinisten Hanß zu stürmen. mtrf. fxauff bestimmte Zeit von Herren und dienstlosen Gesindlein / 5 Handwerckspursch eine grosse Anzahl / aber wenig Bürger / Bürgers Söhne und Studenten zusammen kommen / und haben gedachten Adolph Weinhausen noch *) bis zu. 3) niederländische. “) Burschen = Sludenten.

4. Bd. 1 - S. 86

1911 - Leipzig : Wiegandt
vns vnde vnsirn erbin vride allen vnsirn nach komelingen alz eyn recht eygin vnde also vorgeschrebin stet, vsgesloßen 4) alleyne vnsem Halsgerichte, daz wir vns vnde vnsern erben in dem obgenanten dorfe vnde in felde zcn Melkaw behaldin. Dissir eygintschaft sint gecznge5) dy edeln vnde dy gestrengen etc. etc. ünfer heymelichin vnde liebin getrnwen 6) ünde ander lute genug, den wol ist zeu gloubin.............................. Gegebin zcu Pygaw 7) nach gocz geburtin dryczenhundirt iar dar nach in dem eyn ünde achczigistin iare am mantage nach Mauricii". (Cod. dipl. Sax. reg. Ii, Ix. Nr. 150.) 4) ausgeschlossen. 6) Zeugen. 6) Getreuen. 7) Pegau. f) Markgraf Wilhelm verkauft dem Thomaskloster die Dörfer Holzhausen und Zuckelhausen und stiftet eine Messe. 1384. „Wir Wilhelm üon gotes gnaden margrafe zcu Mißen . .. bekennen, etc. daz wir den erb ent und geistlichen dem probeste ünd dein conuente zcu sente Thomas zcu Lip-czik regeler ordins ünd iren nachkomen . . . diße nachgeschrebene dorfere Holezhusen mit deme wüsten dorfe zcu Kolmen ünd Czuckelosen mit deme wüsten dorfe czu Lippran-disdorf, ... die da legen in der phlege zcu deme Nuweuhose, mit sibenczen schocken geldez ierlichir gulde, die wir yn r) an unstr bete, schoße2) ünd binste bewifet habin an den felbin borfern an gelde, an körne ünd an obeley 3), recht ünd redelich üor-konst haben üor czwenczik fchok ünd czweihundert schok grofchen Fribergifcher muncze, dy st üns nuczlich ünd gancz beczalt haben, ünd waz wir übir die sibenczen schok in den felbin dorfern noch habin ünd gehabet habin, daz habe wir gegebin willeclich durch got zcu deme altare, den man buwen4) fol in der kirchen zcu fente Thomas zcu Lipczik an deme philer 5j üor ünfer ürouwen 6) altare ünd den man ouch wihen fal7) in ünfir ürouwen ünd fente Jorgen ere, über deme altare man ouch alle tage eine meße lesen ünd alle funnalmnde eine meße erberlich8) singen fal üan vnfer liben ürouwen mit acht fchulern ünd die mit geluchte9), gelute 10) ünd mit orgelfange frü mit dem tage ünd an allen ünfer ürouwen abenden ünd tagen erberlich begen n) fal. Dor ümme wir ouch luterlich 12) durch got ünd durch siner liben muter Marian ... die egencnten dorfer Holezhusen, Kolmen, Czuckelosen ünd Lippronbes-dorf mit allen iren renten dinste schoße gülden bete2) rechte lehen ünd nemelich mit allen czu ghehorunge ünd allen gerichten in üelde ünd in dorfe, übir wunden ünb übir czetirgefchrei, mit wetten ünd bufen13), üßgenomen alleine daz obirste gerichte, daz man halzgerichte nennet, daz da halz u) ünb hont ane trit 15); baz wir üns ünb ünfern erben beholben ünuorgeben 16), den egenonten dem probeste, beme conuente gemeinlich zcu fente Thomos zcu Lipczik. . . üon ünfer fürstlicher gemalt geeigent ünb gegeben haben etc. . . . Vnd heifen ünd gebiten ouch allen ünfern üoyten vndirvoyten botelen17) ünd omptlüten ünd wollen ouch die ünfer Hulden . . . doz fi sich üort mer 18) in die dorfere egenonte ünd in ire czngehorunge in keinen wifen werren 19), dar ynne griffen noch befweren füllen ane arg, ane alleine ob 20) freüel, gewelde21) obir anbir sache geschege22), baz halz ünb hont antrete, baz sullen sie ünb mögen üon ünfern wegen richten, wie oste baz czu schulbe queme23), ..... . i) ihnen (= den Dörfern). 2) Steuern, Abgaben. s) Obliegenheiten. 4) bauen. 5) Pfeiler. 6) Frauen (— Jungfrau Maria). 7) weihen soll. 8) ehrbarlich. 9) Lichtern. I0) Geläute. u) be- gehen. 12) lauter l— aufrichtig). 1s) Geldstrafen. M) Hals. 1s) antritt (— betrifft). 16) un- vergeben. 17) Bütteln (vgl. S. 22 ff.). 18) hinfort. 19) in keiner Weise hineinmengen. 20) ob. 21) Gewalt. 2s) geschehe. 2s) käme.

5. Bd. 1 - S. 96

1911 - Leipzig : Wiegandt
96 nostris successoribus in eis competere poterit in futurum, volentes quod idem monasterium seu sanctimoniales ejusdem dictas curias cum earum proprietate possidere debeant liberas et ab omni exactione precaria et servitutibus qui-buscunque quocunque nomine nuncu-pentur immunes penitus et exemptas. etc. Actum et datum Lypzk anno domini M.cc°.Xlvi, Xvii. Kal. aprilis etc.“ selben in Zukunft zustehen könnte, und wollen, daß besagtes Kloster diese Höfe mit allem Eigentum derselben besitzen möge frei von aller Steuer und Bede und allen Diensten, wie sie auch heißen mögen, usw. Gegeben Leipzig i. I. 1246, 16. März usw." (Cod. dipl. Sax. reg. Ii, X. Nr. 7.) c) Die Pfarrkirche zu Rötha. 1255. „In nomine sancte et individue tri-nitatis. Henricus dei gratia Mersebur-gensis ecclesie episcopus omnibus in perpetuum..............donationem parrochie in Rothowe, quam honorabilis et di-lectus in Christo princeps dominus H. marchio Misnensis etc. conventui „Im Namen der heiligen und untrennbaren Dreieinigkeit. Heinrich, von Gottes Gnaden Bischof der Kirche zu Merseburg allen auf ewig......................Wir genehmigen die Schenkung der Pfarrkirche zu Rötha, die der ehrenwerte und in Christo geliebte Fürst, Herr Heinrich, sanctimonialium in Lipzk dedit1),............ Markgraf zu Meißen etc. der Gemein- presentis scripti testimonio approbamus schaft der Nonnen zu Leipzig gegeben et gratiam eidem cenobio factam nostris hat *),.... und bestätigen dem Kloster litteris confirmamus. etc.“ die erwiesene Gnade mit unserm Briefe. etc." ___________________________ (Merseburg, Urk.-Buch, I. Nr. 280.) 2) Die Urkunde des Markgrafen Heinrich ist nicht erhalten. 6) Der Rat zu Leipzig gestattet dem Nonnenkloster die Anlegung einer Mühle und eines Mühlgrabens. 1287. „In nomine domini. Amen. etc. | „In Gottes Namen. Amen. usw. dominus Symon scultetus / in Lipsic Wir Simon, Schultheiß, und Ratmannen et / nos consules etc. recognoscimus von Leipzig machen bekannt, daß Frau quod domina Jutta abatissa sanctimonia- 1 Jutta, Äbtissin des Nonnenklosters bei uns lium circa nos morancium totusque ejus und dessen ganzer Konvent usw. einen conventus etc. agrum sibi aptum aput ! paffenden Acker bei unfrer Wiefe zum nostrum pratum ad molendinum et ejus Bau einer Mühle und eines Mühlgrabens fossatum justo empcionis titulo com- rechtlich gekauft hat, usw. aber unter der paravit, etc. hoc autem interjecto quod Bedingung, daß vorgenannte Nonnen zwei prefate domine edificent duos pontes | feste und breite Brücken bauen, bequem etc. firmos amplos et aptos curribus zum Hinüberfahren unfrer Wagen und nostris transeuntibus et (ad) civitatis zum Hinübertreiben unseres Viehes usw. nostre pecora transpellenda. etc. Pre- Außerdem sei zu wissen, daß die Weiden terea sciendum quod salices et quidquid und alles [Holz], was auf der unserer creverit aut plantatum fuerit in uno ~~ latere fossati adversus pratum nostrum, cedet in usum burgensium etc. Datum anno domini M0.Cc°.Lxxx.vii°. in die festo beati Georgii.“ (Cod. dipl. Sax. reg. Ii, X. Nr. 23.) Wiese zugewandten Seite des Mühlgrabens wachsen oder gepflanzt werden wird, im Nutzungsrechte unserer Bürger verbleiben soll, usw."

6. Bd. 1 - S. 112

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 112 — roth vnnd schwartz von samyt gemacht vnnd gerourcht6) vnnd ein fasfeel5) von blawen da-maschken und eine schivartze von vorftab7) vnnb ein weyße alba8) von colenischen barchent vnnb ein silbern pacetn9).................." e) gewirkt. 7) Name eines Stoffes. 8) weißes Chorhemd. 9) Reliquienbehälter, beim Gottesdienst zum Kusse dargereicht. 3. Die Sage vom Marienborn. „Im Jahre 1441 klopfte kurz nach dem Neubau des Hospitals zu St. Georg eines Nachts eine junge Pilgerin an die Pforte desselben und bat um Aufnahme. Sie war wunderbar schön, verklärt in Unschuld und Liebe, kam aus dem gelobten Lande und führte den Namen der hochgelobten und benedeieten Jungfrau Maria. Als nun am andern Morgen das Glöcklein auf St. Johannes die unglücklichen Leprosen zur Andacht versammelte, erhob sich Maria rasch, um am St. Laurentius-Altar daselbst zu beten. Sie wiederholte dann täglich ihr Gebet und entflammte durch ihre stumme Andacht die Herzen der Gläubigen mehr als durch laute Worte. Da kam endlich der Tag Johannis des Täufers, und das Glöcklein rief wieder so brünstig und silberhell zum Gebete. Maria wendete sich zu allen Kranken und Siechen in St. Georgen und sprach in heiliger Begeisterung: „Im Namen Gottes sage ich euch: wer heute mir folgt, der wird gesunden." Und die Kräfte der Kranken stählten sich im Vertrauen zu der wunderbaren Pilgerin, und sie gingen mit ihr zum Altare des H. Laurentius. Und ihre Herzen flogen voll Andacht im Gebete der schönen Jungfrau auf zum Himmel. Da sie gebetet hatte, erhob sie ihr Antlitz von den Stufen des Altars, wandte sich zu den Aussätzigen und sprach zu ihnen: „Im Namen Gottes sage ich euch: Wer heute mir folgt, der wird gesunden." Da zog ihr viel Volk nach, Gesunde und Kranke, und sie ging die Straße gen Morgen bis auf die Höhe, von da man die Stadt überschaut, und kniete nieder und betete lange. Und da sie ausstand vom Gebete, siehe da sprudelte ein reiner Quell aus dem Boden, den ihr gebeugtes Knie berührt hatte, und alles Volk erstaunte, denn es war noch nie ein Quell daselbst zu finden gewesen. Und Maria segnete den Quell und sprach: „Solange der Quell hier fleußt, die Gnade sich ergeußt." Und alles Volk fiel nieder und betete. Da zog Maria aus ihrem Pilgerkleide einen Kelch, den ihr ein sächsischer Priester in der Kapelle des h. Johannes zu Jerusalem gegeben hotte, um ihn dem Leprosenhanse seiner Vaterstadt Leipzig zu übergeben. Und sie füllte den Kelch mit dem Waffer des Quells, hob ihre Hände zum Himmel und sprach: „Im Namen Gottes mag gesunden > wer heute den Weg hierher gefunden." Damit reichte sie den Kelch denen, die von einer Krankheit überwältigt waren. Und alles Volk trank daraus und fühlte der Gesundheit neue Lebenskraft mächtig durch die Adern rinnen. Und da Alle getrunken hatten, nahm Maria den Kelch und gab ihn den Aussätzigen von St. Johannes, auf daß sie ihn bewahren möchten für ewige Zeiten nach dem Willen des Gebers. Maria aber kehrte nicht zurück nach der Stadt. Im Garten des Probstes zu St. Thomas war aber ein weißes Reh, das war zahm wie ein Lamm, lief oft ungestört durch die Straßen der Stadt, und alle Leute hatten das zarte Tierlein lieb. Da Maria jetzt geendet hatte, drängte sich das Reh von St. Thomas durch die Menge hindurch, stellte sich vor sie hin und fiel nieder auf seine Kniee. Und die Jungfrau schwang sich wie ein verklärter Engel auf des Tierleins Rücken und hastig sprang dasselbe nach dem Walde gen Konnewitz. Die Jungfrau ward niemals wieder gesehen, und einige Wanderer wollten sie mit dem schneeweißen Reh auf dem Wege nach dem Kloster Paulinzell erblickt

7. Schleswig-holsteinischer Kinderfreund - S. 199

1901 - Neuwied [u.a.] : Heuser
in Familie, Gemeinde und Staat. 199 Revolution der Befehl der Regierung, die gewöhnliche gottesdienstliche Feier solle aufhören; die Steinthaler sollten sich einen Präsidenten wählen, dieser sollte einen Bruder Redner ernennen, und dann sollten an gewissen Tagen Ver- sammlungen gehalten werden, bet denen der Bruder Redner gegen die Tyrannen sprechen und mit der Gemeinde sich über ihre Abschaffung beraten solle. Selbst im Stetnthale fehlte es damals nicht an einzelnen, denen diese neue Sache gar anlockend vorkam, und die auch gern das mit- und nachge- macht hätten, was die große Nation ihnen vormachte. Der Pfarrer Oberlin ließ mithin seine Gemeinde unter der Linde zusammenkommen. Er las ihr das eingegangene Schreiben vor und fügte hinzu, das sei Befehl ihrer welschen Regierung; und da es die Obrigkeit gebiete, müsse man auch ge- horchen. Er halte es für gut, noch heute gleich zu den nötigen vorläufigen Beratungen zu schreiten. Zuerst müsse ein Präsident gewählt werden; und da er als der gewesene Pfarrer des Orts für heute wohl noch einmal sich das Recht nehmen dürfe, seine Meinung zuerst zu sagen, so schlage er den Schulmeister des Orts als Präsidenten vor. Der Schulmeister sträubte sich zwar etwas gegen diese Wahl, aber Oberlin bestimmte ihn bald, sie an- zunehmen; und so wurde denn die Wahl des Bruder Schulmeisters zum Bruder Präsidenten einstimmig von den Bauern bestätigt. Jetzt war nun die Reihe an dem Präsidenten, aus der Mitte der Versammlung jemand zum Bruder Redner zu ernennen. Wer paßte aber dazu besser als der bis- herige Pfarrer Oberlin? Die Wahl wurde mit lautem Beifallrufen bestätigt. „Jetzt ist nun die Frage/' sagte Oberlin, „welches Haus und welchen Tag wir zu unsern Versammlungen wählen wollen. Das Haus des Bruder Präsidenten hat nur eine große Stube, die Schulstube; da geht aber kaum die Hälfte von uns hinein, besonders da auch die Weiber gern werden zu- hören wollen; im bisherigen Pfarrhause ist auch der Raum gering, und so wüßte ich eben im ganzen Steinthale kein schicklicheres Haus zu unsern Klubs als die bisherige, gewesene Kirche." — Die Bauern gaben hierzu allgemein ihren Beifall. — „Was nun den Tag der Versammlung betrifft," sagte Oberlin, „so ist der Montag nicht geeignet, weil da viele nach Straß- burg zu Markte fahren; ebenso Mittwoch und Freitag. Ich dächte aber doch, der geeignetste und bequemste Tag zu unsern Versammlungen wäre der bis- herige und gewesene Sonntag, und zwar vorzüglich die Vormittagszeit von 9 Uhr an." — Die Bauern gaben auch hierzu ihren allgemeinen Beifall. Als nun die Bauern am Sonntag in die Kirche kamen, stand der Bruder Redner in der Nähe des Altars auf ebener Erde. „Was dünkt euch," sagte er zu den sich Versammelnden, „sollte es nicht besser sein, ich stellte mich auf die bisherige Kanzel? Wir sind hier zu arm, um uns einen be- sonderen Rednerstuhl machen zu lassen, und da oben könnt ihr mich besser sehen und hören." Die Bauern billigten das.

8. Schleswig-Holstein in geographischen und geschichtlichen Bildern - S. 137

1884 - Flensburg : Westphalen
137 land bilden sollte, wurde von den holsteinischen Grafen als eine Schutzwehr gegen Dänemark benutzt, bis es völlig mit Holstein vereinigt war. Die durch Teilungen geschwächte holsteinische Grafschaft erhob sich in der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts (nach dem Erlöschen der Kieler Linie) zu einer bedeutenden Stufe der Macht und des Ansehens uuter deu beiden Grafen Gerhard dem Großen (einem Sohne Heinrichs I. zu Rendsburg) und Johann dem Milden (einem Sohne Gerhard Ii. zu Plön*). Gerhard der Große, der berühmteste unter allen holsteinischen Grafen, war der erstgeborene Sohn Heinrichs L, der auf der Reiuoldsburg residierte. Da er bei dem Tode seines Vaters, 1304, noch minderjährig war, so führte er die Regierung in den ersten Jahren unter der Vormundschaft seines Onkels, des Grafen Gerhard zu Plön. Auf die Entwickelung seiner reichen Anlagen gewann der Ritter Hartwig Reventlow, ein aus Ditmarschen vertriebener Edelmann, großen Einfluß. Derselbe war zunächst zu dem Grafen Adolf Vi. von Segeberg in Beziehung getreten, hatte sich aber später mit ihm entzweit und danach bei dem jungen Gerhard freundliche Aufnahme gefunden. Dem hochstrebenden Jüngling wurde bald _ Gelegenheit geboten, sich tu seiner Größe zu zeigen. Die holsteinischen Grafen hatten teils durch die Landesteilung, teils durch Streitigkeiten unter einander fo an Einfluß verloren, daß sie nicht mehr imstande waren, die staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Der mächtige Adelstand wagte es, sich den Anordnungen der Landesherren zu widersetzen, das Volk aufzuwiegeln und den öffentlichen Frieden zu stören. Im Jahre 1306 machten mehrere Edelleute einen Ausruhr in der Wilstermarsch, die unter der Oberhoheit der Rendsburger Linie stand. Nachdem sie ihren Anhang durch einen Haufen beutegieriger Ditmarscher verstärkt hatten, zogen sie nach der Gegend von Hamburg, um reisende Kaufleute zu plündern. Auch die Bewohner des Kirchspiels Langend rot**), die sich von der Herrschaft der Rendsburger Grafen befreien wollten, schlossen sich dem Zuge an. In dem Kampfe der Holsteiner gegen diese Raubschar hat sich Gerhard durch Umsicht und Tapferkeit in solchem Grade ausgezeichnet, daß das ganze Heer mit Staunen auf ihn hinblickte. An der Pinnau, westlich von Ütersen, kam *) Gerhard Ii. heißt auch der Blinde, weil er in seinem Alter erblindete. Sein Sohn Johann Iii. (Hennecke) wurde wegen seiner Freigebigkeit der Milde genannt. **) Jetzt Nenendorf, 7 km westsüdwestlich von Elmshorn; Langen- brok, wo ursprünglich die Kirche stand, liegt noch weiter westlich Nach anderen Nachrichten 'ollen die Unruhen des Jahres 1306 gerade von dem Kirchspiel Langenbrok ausgegangen sein. Der Erzbischof von Bremen hatte dieses Kirchspiel an den Grafen Heinrich I. von Rendsburg verpfändet; die Bewohner wollten aber lieber in ihre alte Verbindung mit der H a s e l d o r f e r Marsch zurücktreten

9. Bd. 2 - S. 79

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 79 werden möge, darneben uns auch die bei euch eingelaufene Nachricht zu unserer ferneren gnädigsten Anordnung, da er derselbigen bedarf, unterthänigst einsenden, davon geschieht unsere Meinung, Datum Dresden am 16. Novembriy Anno 1668. Carl Fh. von Friesen, I. L. Wilhelmi S." (Nach d. Leipz. Tagebl. 1906, 14. Jan.) 3. Amt und Einkommen des Schulmeisters zu Eutritzsch. 1683. „Vom Ampt und Verrichtung des Schulmeisters. Der Schulmeister verrichtet das lauten täglich dreymal Morgens, Mittags und Abends, und des Sonntags, wie auch in der Woche bey den Predigten, Beht-stunden, Taufen, Copulatioueu und Leichen. Stellet das Uhrwerk. Singet in der Kirche. Hält wöchentlich Schule. Examiniret in der Fasten an zweyen Freytagen die Kinder zu Golitz und Möckern aus dem Catechismo. Bereitet und verwahret der Kirchen Schmuck. Höhlet Wein und Hostien zur Communion. Trägt den Klingelbeutel herum. Schreibet und überbringet die Gevatterbriefe. Setzet auf Kindtaufen und Hochzeiten die Kirchenbüxe auf. Vom Besoldung und Einkommen des Schulmeisters. Der Schulmeister bekömt jährlich zu seiner Besoldung aus der Kirche 20 rthl. Die werden ihm alle Quartale mit 5 rthl. abgetragen, ferner 1 rthl. von den Zinsen des Capitals auf dem Wermischen Guth. 1 rthl. 3 gr. zur Klockenschmier, 1 rthl. 3. gr. das Uhrwerk zu stellen, 12 gr. das Kirchengeräthe waschen zu lassen. — Überdies bekömt er aus allen 3 Dörfern, von ieder Hofstadt, alle Quartale 6 Pfg. und zu Euteritzsch noch 3 Psg. wegen des Seigerstellens und also aus Euteritzsch 1 rthl. 5 gr. 3 Pfg., aus Golitz 20 gr., aus Möckeru 12 gr. Auf das Quartal Luciae aber aus Golitz auch Sprengelgeld 12 gr. und Saltzgeld 4 gr. Aus Möckern aber 8 gr. Sprengelgeld. Von iedem Pahr Hausgenossen bekömt er jährlich 6 Psg., welche dem Pfarrer an Luciae abgehen. Ferner bekömt er anstatt der sonst gewöhnlichen Brodte, in allen drey Dörfern, aus ieder Hofstadt ein Kuchen°Maß Korn, und an Ostern und Kirmeß aus ieder Hofstadt 3 halbe Kuchen und 2 Eyer; zu Möckern aber anstatt des Kuchens noch ein Maß Korn aus ieder Hofstadt und also zu Euteritzsch 37 Maß, zu Golitz 40 Maß, zu Möckern 24 Maß. Dies muß er selber hohlen, wie auch die 2 Bündel Holtz und Stroh, so er am neuen Jahr aus iedem Hofe bekömt. Wegen des Klingelbeutels bekömt er alle mahl, wenn er solchen nmbträgt, 10 Pfg. Tranksteuer geueust er 40 nschck., die ihm, gleich dem Pfarrer unterschrieben werden. Über der Schulwohnung hat er auch ein Gärtchen zu genießen. Bey einer Taufe bekömt er die Mahlzeit, und von jedem Gevatterbrief zu schreiben 2 gr. Bey einer Copulation die Mahlzeit und eine Brautsuppe, oder an derer statt 4 bis 6 gr. Bey einer Leiche halb so viel als der Pfarrer, bisweilen auch etwas weniger. Von jedem Schulkind wöchentlich 6 Pfg. Bei Berichtigungen ist nichts gewisses. Die Pfingst-Meyen und das Pfiugstgras bleibt auch fein." (Nach Krebs, Aus der Vergangenheit von Eutritzsch, S. 74 f.) 4. Der Rat zu Leipzig regelt das Winkelschulwesen. 1711. „Nachdem Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Leipzig wahrgenommen was massen einige Zeit hero in der Stadt so wohl / als denen Vorstädten sich Leute gesunden / welche ohne unserm Vorbewust und Vergünstigung Kinder an sich

10. Bd. 2 - S. 390

1911 - Leipzig : Wiegandt
- 390 - Wir haben die Lasten der Kirchen und Schulen zu tragen, wir geben ihren Dienern das, was ihnen gebührt; aber leider sehen wir uns außerhalb des Genusses der entsprechenden Rechte im Kirchen- und Schulwesen . . . Mögen Ew. Königl. Majestät der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen lassen, durch welches den Kirchengemeinden ihr natürliches Recht: Geistliche und Schullehrer selbst zu wählen, ihre Kirchen- und Schulangelegenheiten selbst zu besorgen, das Kirchen-und Schulvermögen selbst zu verwalten, gegeben, das Einkommen der Geistlichen sixirt und ihre Stellung in der Kirchengemeinde vom Betrieb einer Landwirthschaft und ähnlichem weltlichen Beisatze gänzlich geschieden wird." (Die Adresse weist ferner hin auf die Lasten, die Grund und Boden bedrücken, und fährt fort:) „Die neuere Gesetzgebung hat zwar viel von dem alten Unrechte, das auf unfern Grundstücken lastete, gehoben; allein noch darf der Geistliche eine Ausnahme machen in Ablösung der Pfarrzehuteu, noch zertreten die Jagdberechtigten unsere Saatfelder und ihr Wild zernagt unsere Pflanzen und Bäume, noch lastet der furchtbare Druck des Lehugeldes auf uns und Hunderte von Processen legen sich saugend an den Wohlstand der Gemeinden; immer klarer wird es uns auch, daß der Erwerb eines Theiles dieses Rechtes mit rechtswidrigem Verfahren der Gerichte behaftet war. Möge Ew. Königl. Majestät der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen, worin die Ablösbarkeit des Pfarrzehntes wiederhergestellt, die Ablösung der Jagd vermittelt, und die von Rechtswidrigkeiten der Gerichte begleiteten Fälle einer Lehngeldszahlnng als zum Erwerb des Lehngeldsbesugnisses unfähig erklärt werden. Wenn Ew. Königl. Majestät unsere Wünsche erhören wollen, so sind wir der einfachen Überzeugung, daß solche Gesetze nur dann zum vollen Glücke des Landes gereichen können und gesichert sind, wenn sie von Ministern ausgeführt werden, welche auch mit ganzer Seele ihnen zugethan sind und dabei nicht erst entgegenstehende Grundsätze zu verlängnen oder aufzuschieben brauchen. Jeder Anruf Ew- Königl. Majestät an Ihre Sachsen wird einen froheren und begeisterteren Anklang finden, wenn er von Männern gegengezeichnet ist, die das Vertrauen, die Liebe, die Achtung des Volkes genießen. In unbegrenzter Verehrung und Anhänglichkeit Ew. Königlichen Majestät treueste und gehorsamste (Folgen die Unterschriften). Groß- und Kleinzschocher und nachverzeichnete Orte den 7. März 1848." (Leipziger Tageblatt 1848, Nr. 70.) 7. Die Aufhebung der Preßzenfur. a) Aus einer Eingabe der Zensoren an das Ministerium um Abschaffung der Zensur, vom 7. März 1848. „. . . Eine mehrjährige Uebung der Censur ... hat uns zu der innigen Ueberzeugung gebracht, daß die Censur, abgesehen von Dem, was ihr principiell entgegensteht, ein Institut sei, welches seinen Zweck dergestalt verfehlt, daß durch dasselbe der Geist der Ungesetzlichkeit nicht zurückgehalten, sondern vielmehr herausgefordert und durch die Reizung zur gefährlichsten Böswilligkeit aufgestachelt wird, daß mancher ehrenwerthe und besonnene Mann durch die Vorstellung einer Bevormundung von der Discussiou der wichtigen Fragen des öffentlichen Lebens sich zurückschrecken läßt, während viele von denen, welche sich der Schriftstellerei aus-
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