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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 97

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Verfassung des Lykurg. 97 Fünftes Kapitel. Sparta. Verfassung des Lykurg (? 800 v. Chr.). Unter den vielen griechischen Völkerschaften und Städten, welche in Freundschaft und viel öfter in Eifersucht und Fehde neben einander lebten, ist die dorische Stadt Sparta im Peloponnes zuerst zu großer Macht und Ehre gelangt. Die dorischen Einwanderer bemächtigten sich der ganzen Halbinsel sehr langsam, im Laufe mehrerer Jahrhunderte, da sie nicht sehr zahlreich waren und die Achäer in ihren Festungen hartnäckigen Widerstand leisteten. Daher mußten die Spartaner (Spar- tiaten) beständig in kriegerischer Bereitschaft stehen, weil sie vor einem Angriffe der noch freien Achäer oder einem Aufstande der unterworfenen nie sicher waren. Dies erhielt zwar den kriegerischen Geist wach und die Waffen in beständiger Uebung, war aber nicht geeignet die angeborene Härte zu mildern, welche alle dorische Stämme gegen Nachbarn und Besiegte übten. Ehe noch die Eroberung Lakoniens durch die Spartaner ganz vollendet war, wurden diese durch langjährige Unruhen ermüdet, bis ein Mann aus königlichem Geschlechte, Lykurg (wir wissen von seinen Lebensumständen nichts, selbst nicht genau, wann er lebte, zwischen 1000 und 600 v. Ehr.), die zerrüttete Verfassung wieder herftellte und durch neue Gesetze so ausbildete, daß sie zu den wunderbarsten Einrich- tungen gehört, welche je auf der Erde bestanden haben. Er wollte, daß die Spartaner ihre eroberte Heimath behaupten, frei sein und frei blei- den sollten; deßwegen mußten sie arm, kriegskundig und todesverachtend, den Gesetzen getreu und Obrigkeiten und Eltern gehorsam leben und jede fremde Beimischung ferne halten. Darauf zielen alle Einrichtungen der lykurgischen Verfassung, die jeder Spartaner kennen und auch ihrem Zwecke nach verstehen mußte. Die ganze Landschaft (mit dem später eroberten und vertheilten Messene ungefähr 150 Q.-M. groß, kein Drittheil größer als der Kanton Bern) wurde in 39,000 Stücke (Kleren) getheilt, wovon 9000 auf die Spartaner kamen, 30,000 den unterworfenen Achäern blieben (den P e r i ö k e n); die zu Sklaven gemachten Achäer, die Heloten, erhielten kein Grundeigenthum. In der eigentlichen Stadt, die sich aus vier neben einander liegenden Dörfern: Pitaña, Mesoa, Kynosura und Limne gebildet hatte, wohnte der dorische Adel (die Spartiaten), die Gleichen genannt, zu allen Aemtern befähigt. Die Periöken (die eigent- lichen Lakedämonier) bewohnten die offenen und befestigten Flecken des Landes, die Heloten saßen auf den Kleren der Spartiaten, oder folgten Bumüller, Gesch. d. Alterth. 7

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 240

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
240 Die Römer. mit sich, wo immer sie angelegt wurde, und ebenso das römische Recht. Der Kolonist war römischer Bürger, konnte aber von seinem Stimm- rechte in der Regel keinen Gebrauch machen; er bezahlte Kopfsteuer und Grundsteuer (der Staat hatte ihm von seinem Eigenthume verliehen, der Kolonist war demnach Lehensmann des Staates), wenn die Kolonie nicht ausdrücklich befreit war (das jus iialicum gewährte Befreiung von der Grundsteuer, das jus immunitatis gänzliche Steuerfreiheit), konnte aber nur dann römische Staatsämter begleiten, wenn er freien Grundbesitz in Italien hatte. Die Kolonieen waren ein Hauptmittel, durch welches das republikanische Rom seine Eroberungen festhielt und die Einwohner an römische Sprache, Sitte und römisches Recht gewöhnte. Kein Wunder, daß Fregellä die Samniter ärgerte; sie unterstützten da- her insgeheim kampanische Städte, z. B. Neapolis, welche den Römern Trotz boten, und diese erklärten den Krieg. Er wurde grimmig; Pa- pirius Kursor und Q. Fabius Marimus brachten den Sammlern blutige Niederlagen bei, aber 321 erlitten die Römer einen großen Unfall. Beide Konsuln drangen nämlich in das samnitische Gebirge vor, wurden jedoch von dem samnitischen Feldherrn Pontius in den Engpässen von Kaudium eingeschlossen. Die Römer suchten mit verzweifelter Anstrengung durch- zubrechen, sie opferten ihre besten Soldaten, allein sie mußten endlich den Kampf aufgeben und ihr Schicksal von den Samnitern abwarten. Pontius ließ seinen greisen Vater fragen, was er mit den eingeschlos- senen Römern anfangen solle und dieser ließ zurücksagen: „tödte alle!" Das schien dem Sohne zu hart, er fragte zum zweitenmale an; „laß sie alle ziehen," war die Antwort. Das gefiel dem Pontius abermal nicht und er wählte einen Mittelweg: die Konsuln beschworen einen Frieden, wodurch Rom seine Eroberungen in Kampanien aufgab; 600 Ritter blieben als Geisseln zurück, das Heer aber mußte durch den Ioch- galgen abziehen. Ein solcher Galgen bestand aus drei Lanzen, zwei waren in den Boden gesteckt und eine dritte quer übergebunden. Zuerst gingen die Konsuln und Hauptleute durch, dann folgte das ganze Heer Mann für Mann, halb nackt, niedergeschlagenen Blickes. (Im Mittel- alter ließen die Deutschen einen Feind, der sich auf Gnade ergeben hatte, in bloßem Hemde, mit einem Stabe in der Hand, abziehen.) Das war in Italien die größte Schmach, welche einem besiegten Heere angethan wer- den konnte, und so war noch kein römisches heimgekehrt! Spät Abends betraten die Schandbedeckten die Stadt, versteckten sich in ihre Häuser und keiner ließ sich sehen. Ueberall war Trauer, aller Schmuck wurde abgelegt, keine Gerichtssitzung mehr gehalten, die ganze Stadt schien ausgeftorben. Der Senat aber trat zusammen und erklärte den mit den Samnitern geschlossenen Frieden für ungiltig, weil die Konsuln ohne den Senat keinen Frieden abschließen könnten. Die unglücklichen Feldherrn

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 277

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Tiberius und Kajus Gracchus. 277 führung dieser Gesetze sollte eine Kommission von drei Männern er- wählt werden, die zugleich anszuscheiden hätten, was bei den großen Gütern Privatbesitz wäre und was ursprünglich dem Staatsacker ange- hörte. Aber gerade diese Ausscheidung war eine Unmöglichkeit. Seit Jahrhunderten war keine Kontrole über den alten Staatsacker geführt worden, daher konnte der Nachweis nur bei neueren Erwerbungen ge- liefert werden; zwar besaßen die Patricier ursprünglich nur Staatsackcr, den ihre Klienten anbauten, aber die Klientel selber hatte sich von Grund aus geändert und konnte für keine Familie mehr als Maßstab des ok- kupierten Staatsackers angesehen werden; seitdem Plebejer und Patricier gleichberechtigt geworden, hatten auch plebejische Familien von dem Staats- acker erworben, erheirathet und ererbt, so daß plebejischer Besitz so wenig ein Merkmal von Privateigenthum, als patricischer ein Kennzeichen von okkupiertem Grundbesitze war. Auf den alten aus Staatsländereien entstandenen Gütern waren zum Theil verschiedene Gebäude errichtet, es waren auf diese Grundstücke Schulden kontrahiert worden — kurz, man hatte sie als Privateigenthum behandelt. Das Gesetz des Gracchus besagte also in der That nichts mehr und nichts weniger als: die großen Grundeigenthümer geben von ihrem Landbesitze den größten Theil heraus und werden dafür auf Staatskosten entschädigt, das ab- getretene Land aber wird in kleinen Stücken unter die armen Bürger vertheilt. Diese mußten sich natürlich des gracchischen Gesetzes freuen; die großen Grundbesitzer hingegen, die Nobiles von patricischer und plebejischer Herkunft, konnten nicht anders als im höchsten Grade er- bittert werden, sonst wären sie keine Menschen, welche an Ehre und Gut hängen, sondern Geschöpfe höherer Natur gewesen. Zudem bildete der Grundbesitz die Grundlage ihres Vermögens; nun wäre ihnen derselbe geschmälert worden, im Laufe der Zeit hätte er sich durch Erbtheilung zerstückelt und so hätte der Abel nothwendig verarmen müssen, da der Kapitalbesitz gar leicht verloren oder verschleudert werden kann, während der Grundbesitz immer sicher bleibt. Der Adel glaubte also einen Kampf für seine Eristenz wagen zu müssen und bot nun alle Mittel auf. Zuerst gingen beide Theile auf dem gesetzlichen Wege. Ein Tribun Oktavius setzte dem Gracchus sein veto entgegen und ließ sich nicht umstimmen weder durch Bitten noch durch Drohungen; dafür hinderte Gracchus durch sein veto den Gerichtsgang und versiegelte die Schatz- kammer. Durch den Widerstand erbittert ließ er bei seinem zweiten Vorschläge die Klauseln zu Gunsten der Inhaber von Staatsland weg; Oktavius hinderte die Abstimmung. Die Aufregung des Volkes wurde drohend und Gracchus ging in den Senat, um mit demselben die nö- thigen Maßregeln zur Sicherheit der Stadt zu berathen, allein der Senat hörte ihn gar nicht an. Er eilte in die Volksversammlung zurück und

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 320

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
320 Das Reich der Cäsaren. Kriege brachte Marcellus aus dem eroberten Syrakus eine Menge Kunst- werke nach Rom, und wenn der Zerstörer Korinths, Mummius, den Werth der Bilder aus Stein und Erz nicht besser zu tarircn wußte als ein marsischer oder umbrischer Soldat, so schickte er doch einen tüch- tigen Transport derselben nach Rom, wo es also Leute geben mußte, welche auf solche Sachen einen sehr hohen Werth legten. Es ist wirk- lich überraschend, wie schnell die gebildeten oder vornehmen Römer Kunst- freunde und Kunstkenner wurden; schon zur Zeit des Sulla gehörten Kunstwerke griechischer Meister zu den begehrtesten Schätzen, und Verres, der Erpresser in Sicilien, welchen Cicero anklagte, griff nach ihnen mit gleicher Gier wie nach den edeln Metallen. Durch die Statthalter in den griechischen Provinzen wurden vielleicht ebenso viele Meisterwerke den Eigenthümern weggeuommen oder abgezwungen, als durch Eroberung und Kauf nach Rom kamen. Denn eigentliche Künstler wurden die Römer nie; in den guten Zeiten der Republik nahm die Sorge für Staat und Stand Patricier und Plebejer in Krieg und Frieden, letztere auch die Anstrengung für ihr Hauswesen zu sehr in Anspruch, als daß sie mit der Kunst sich hätten befreunden können; zudem hatte keines der italienischen Völker, mit welchen die Römer zu thun bekamen, selbst die Tusker nicht ausgenommen, sich in jenen Richtungen so weit ent- wickelt, um den stahlharten politischen Geist der Römer dadurch zu mildern; sie lernten von den Tuskern wahrscheinlich in der Baukunst, welche durch ihren unmittelbaren Nutzen dem praktischen Römer'zusagte und die er großartig weiter bildete, ebenso in den Geschäften des Feld- baues, in welchen die Tusker Meister waren. Als durch die Schätze Asiens die römischen Patricier sich von der einfachen und strengen Lebens- weise ihrer Vorfahren abbringen ließen, so gewannen sie gleichzeitig Geschmack an der griechischen Kunst und eigneten sich deren Schätze an, wie sie die Neichthümer der Provinzen ausbeuteten. Vornehme Kunst- freunde und Kunstkenner gab es bald in Menge, aber der römische Adel erzeugte keine Künstler aus seiner Mitte (wie der Adel überhaupt nie; sein Element ist Krieg und Politik, und entzieht er sich diesen, so stirbt er ab), die römische Plebs wurde aber nur roher, begehrlicher und niederträchtiger; sie verachtete den Stand des Handwerkers, aus dem der Künstler erwächst, und suchte ihre Freude bei den Nennspielen, Thier- und Gladiatorenkämpfen u. s. w., für welche der Staat oder die Vornehmen sorgten. Das Meiste noch wirkte die griechische Kunst auf den Handwerkerstand in den Provinzen; die verschiedenen Geräthe, sowohl die zum Schmucke als die zu dem Bedarf und der Bequemlichkeit des Hauses gehörigen, wurden bei den Römern ebenso zweckmäßig als schön gearbeitet, wofür die Ausgrabungen in Pompeji das vollkommenste Zeugniß ablegen.

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 75

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die lotharingisch-italienischen Karolinger. 75 Lothar behielt mit dem Kaisertitel Italien, den südlichen Theil von Rhätien und Noricum, von Helvetien die heutigen schweizerischen Kan- tone Wallis, Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, Solothurn, Aargau jenseits der Aare, Basel; den Länderstreifen an der Rhone bis zum Genfersee, nordwärts den zwischen Saone, Maas und Schelde einerseits und dem Rhein andererseits; diesseits des Rheins noch Fries- land. Ludwig bekam Deutschland diesseits des Rheins, jenseits des- selben die Bisthümer Mainz, Worms und Speier, den nordöstlichen Theil von Helvetien und Rhätien; Karl endlich den von Lothars Herr- schaft westlich gelegenen Theil des Reiches (Neustrien, Aquitanien, ein Stück von Burgund, die spanische Mark), mußte aber noch längere Zeit mit dem Aquitanier Pipin kämpfen. Daß diese Theilung keineswegs die deutschen und romanischen Völ- ker auseinander schied, ergibt der Augenschein, obwohl sich in Folge der Theilung der Gegensatz zwischen deutsch und romanisch rascher entwickelte; auch lag dem Vertrage von 843 der Gedanke, Karls des Großen Reich dauernd in drei Reiche aufzulösen, nicht entfernt zu Grunde, es bestand vielmehr das Erbrecht der drei karolingischen Dynaftieen im Falle des Aussterbens der einen oder andern fort, woraus wir neue Theilungen, eine kurz dauernde Wiedervereinigung und endlose Kriege werden entstehen sehen, da alle Karolinger, selbst die größten Schwächlinge unter ihnen, von der Ländergier wie von einem Dämon geplagt wurden. Die lotharingisch-italienischen Karolinger (840—875). Lothar I. scheint seit 843 genügsamer geworden zu sein; wenigstens verließ er 851 seinen früheren Schützling Pipin von Aquitanien, der hierauf von seinen eigenen Leuten an Karln den Kahlen ausgeliefert und von diesem in ein Kloster gesteckt wurde. Ebenso nahm sich Lothar Karls an, als die Aquitanier 853 Ludwig den Deutschen zum König verlangten und dieser ihnen einen seiner Söhne schickte; derselbe mußte von Lotharn und Karln bedroht nach Hause zurückeilen. Zu dieser Mäßigung bewogen ihn wohl hauptsächlich die Angriffe der Normannen und Mohammedaner auf seine Staaten. Die eine Ruthe hatte er selbst binden helfen, denn er hatte die nordischen Räuber gegen seine Brüder herbeigerufen und ihnen Walchern eingeräumt; daß sie nach dem Vertrage von Verdun sein Gebiet mit ihren Raubzügen so wenig verschonten als die Länder seiner Brüder, war gerade die natürliche Folge seiner Versöhnung mit diesen (s. unten Normannen). An dem Einfalle der Mohammedaner dagegen war er nicht selbst Schuld und gegen diese war er auch glücklicher. Der Herzog Sikard von Benevent wollte das griechische Herzogthum Neapel erobern, was ihm

6. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 226

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
226 Deutschland und Italien sinken. chen besonders das südwestliche Deutschland verwüstet wurde. In den oberen deutschen Landen hatten sich die Städte für Ludwigen erklärt (weil er bei ihnen keine Besitzungen hatte) und ebenso die schweizeri- schen Eidgenossen. Da Ludwig den Habsburgern alle Lehen absprach, so griffen die Bauern wacker auf das habsburgische Gut in ihren Thä- lern, denn es war für sie das sicherste Mittel, aller Herrschaft los zu werden. Dafür wollte sie Friedrichs feuriger Bruder, Herzog Leopold, die Blume der Nitterfchaft genannt, strafen und so züchtigen, daß künftig kein Bauernvolk mehr wage zu thun, wie die Fürsten und großen Herren des Reiches thaten. Aber Leopold war wohl ein hochgemutster, tapferer Ritter, jedoch kein Feldherr wie sein Vater und Großvater. Er drang am 15. November 1315 mit mehr als 1000 Rittern und den Bürgern der nächsten habsburgischen Städte in den Gebirgspaß des Morgarten, der von Zug am Aegerisee vorbei nach Schwyz führt. In dem Passe griffen ihn die Landleute an; zuerst rollten sie Baumstämme und große Steine herunter, und als sie die Reiterei in volle Unordnung gebracht hatten, fielen sie selbst von der Höhe herab auf den Zug, er- schlugen viele Adelige und Bürger und jagten die Ueberlebenden in wilde Flucht. Der Verlust des Herzogs war sehr groß, weil aller Vortheil auf Seite des Feindes war und dieser keine Gefangenen machte. Darauf ver- sammelten sich die Sieger in Brunnen und beschworen und besiegelten einen ewigen Bund. Die wesentlichen Punkte des Bundesbriefes sind folgende: 1) Kein Ort darf einen Bund machen ohne den Willen der anderen, und der eidgenössische Bund geht jedem andern Bunde voran. 2) Kein Ort beherrt sich ohne den Willen der anderen (d. h. kein Ort anerkennt mehr die Rechte des Landgrafen). 3) Die Verbündeten helfen einander auf eigene Kosten gegen jeden Angriff. 4) Streitigkeiten unter ihnen schlichtet ein Schiedsgericht; der Ort, der sich des Gehorsams weigert, wird von den andern dazu gezwungen. 5) Mörder und Mordbrenner (die Selbstrache) werden gestraft und kein Ort gibt einem Entwichenen Schutz. 6) Keiner wird als Richter anerkannt, der nicht Landsmann ist. 7) Die Herrschaften sollen den „ziemlichen" Dienst erhalten (d. h. die rechtmäßig geforderten Abgaben sollen entrichtet werden). 8) Das Reich, d. h. die Pflichten gegen den Kaiser, wird Vorbehalten. Daß König Ludwig alles bestätigte, versteht sich von selbst; 1332 nahmen die Bauern auch die Stadt Luzern in ihren Bund auf, die von Habs- burg abfiel, als das Kriegsunglück über dasselbe so hereinbrach, daß es der Gnade seiner Feinde überlassen schien. So war der Kern der Eidgenossenschaft gebildet, das Gebirge umschloß ihn als harte, schützende Schale.

7. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 291

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das burgundische Erbe. 291 32,000 Mann stark, nahmen eine durch Gehölz gedeckte Stellung auf einer Anhöhe, und nun beriethen ihre Hauptleute nicht wie sie den Feind schlagen, sondern wie sie ihn vernichten könnten. Den einen Flügel führte der Edle von Hallwyl, ein Berner Bürger, das Mitteltreffen der Bürgermeister Hans Waldmann von Zürich, den anderen Flügel der greise Hertenstein aus Luzern. Es regnete am Morgen des 22. Juni mehrere Stunden lang; die Burgunder standen unterdessen auf der Ebene in Schlachtordnung, während die Schweizer auf der Anhöhe den Angriff vorbereiteten. Da kam der rechte Augenblick; die Sonne blickte aus den Wolken, Hallwyl schwang sein Schwert und rief: „Auf, Freunde, Gott will uns zum Siege leuchten!" Wohl schlug das Ge- schütz der Burgunder einige Hundert nieder, als die Schweizer aus dem Walde vordrangen, die andern liefen nur um so schneller auf dasselbe, nahmen es, drückten mit Macht auf den feindlichen Flügel und trieben ihn mit Stich und Hieb vor sich her. Unterdessen griff auch Wald- mann an, warf das Mitteltreffen, und das feindliche Heer würde nun gern sein Heil in der Flucht gesucht haben, wenn ihm Hertenstein die Straße nach Wisiisburg, den einzigen Weg nach Burgund, nicht ver- legt hätte. Der Herzog hatte vergebens die Ordnung herzustellen ge- sucht, sich vergebens mit der Reiterei auf den Feind geworfen, er mußte entfliehen und entkam mit wenigen Reitern. Ueber 20,000 Burgunder wurden erschlagen, 4000 schwere Reiter in den See gesprengt, in wel- chem Roß und Mann versanken. Später wurden die verblichenen Knochen in ein Beinhaus gesammelt und darauf die Inschrift gesetzt: „Das Heer des berühmten Herzogs Karl von Burgund hat von den Schweizern ver- nichtet dieses Denkmal hier von sich zurückgelassen." Dieses Beinhaus wurde 1798 von einer französischen Halbbrigade niedergebrannt. Karl verlor ob dieser neuen Niederlage fast den Verstand; Herzog Renat von Lothringen eroberte sein Erbe wieder, und da Karl über den „Buben" von Lothringen besonders erzürnt war, so raffte er ein neues Heer zusammen und belagerte im strengen Winter die Stadt Nancy. Herzog Renat war in die Schweiz entwichen und bat flehentlich um Hilfe, worauf 15,000 Schweizer unter Hans Waldmann nach Nancy zogen. Mit einem kaum so starken Heere, das durch Hunger und Kälte litt, wagte Karl dennoch die Schlacht^ er verlor sie und wurde auf der Flucht getödtet (7. Januar '1477). V, Y - tu ' . '-Zülr' sah) a.hä] .n mnd Das burgundische Erbe. Ssiibf, Niemanden erfreute der Tod des Herzogs mehr, als dessen Vetter, den König von Frankreich, der sich nun daran machte, ganz Burgund an sich zu reißen. In dieser Sache hatten die Schweizer ein entschei- 19*

8. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 323

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das Geschütz und die stehenden Heere. 323 außerordentlichen gemeint, die von alters her geleisteten bedurften keiner Bewilligung) verschiedene Bedingungen, durch welche ihre Rechte nicht allein gesichert, sondern auch ausgedehnt wurden. Sie verlangten z. B. die Entfernung einer mißliebigen Person aus der Umgebung des Fürsten, indem sie dieselbe als Urheber eines Uebelstandes oder einer verhaßten Maßregel ansahen; sie schrieben diese oder jene Abänderung in dem Staatshaushalte und dem fürstlichen Hofhalte vor, wehrten den Ver- kauf oder die Verpfändung von Landschaften und Orten, verweigerten zum voraus jede Steuer, wenn ohne ihren Willen ein Krieg ange- fangen würde u. s. w. Am weitesten wurden die ständischen Rechte (die Bauern waren selten vertreten, da es nur sehr wenige freie Bauern gab) in Deutschland und Spanien ausgedehnt, während die Königs- macht in Frankreich und England eine ganz unbeschränkte wurde. In Italien war die Fürstenmacht schon deßwegen unbeschränkt, weil sie mei- stens auf vernichtete demokratische Republiken gegründet wurde. Wie man sieht, traten besonders der Adel und die Geistlichkeit der Fürsten- macht im Ständesaale entgegen, denn die Städte waren nicht so zahl- reich vertreten, daß der Ausschlag von ihnen abhing; aber wenn es zur Widersetzlichkeit gegen den Fürsten kam, eröffneten sie den Neigen und gaben meistens durch ihre Volksmassen und feste Mauern die Ent- scheidung. Das Geschütz und die stehenden Heere. Die Macht des Adels erlitt durch die Feuerwaffe den Todesstoß; hatte er früher fast ausschließlich die Kriege geführt und sich bis zu einer Kriegerkaste ausgebildet, so mußte er nun seine festen Häuser aufgeben und sich an die Kriegermasse anschließen, welche aus dem niedersten Stande, dem Bauernstände, hervorging; der Adel, früher das Heer, ward zum Offizierkorps. Das Schießpulver wurde nach der Sage von einem deutschen Mönche, Berthold Schwarz, in Freiburg erfunden. Er stampfte einmal Schwefel, Salpeter und Kohlen in einem Mörser, heißt es, und deckte den Mörser zu; zufällig fand doch ein Feuerfunke den Weg zu jener Mischung, diese entzündete sich und warf den Deckel mit großer Gewalt in die Höhe; Schwarz habe nun noch mehrere Versuche angestellt, fährt die Sage fort, und endlich durch eine Erplosion das Leben eingebüßt. Chinesen und Araber kannten und brauchten das Schießpulver jedenfalls viel früher als das abendländische Europa; zuerst wandte man das Pulver in den deutschen Bergwerken zum Sprengen des Gesteins an, man brauchte es zur Ueberwältigung der harten, starren Massen, gegen welche die Kraft des menschlichen Armes gar wenig vermag, und wie 21*

9. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 109

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Stadt Athen. Gesetzgebung des Solon. 109 Solonische Gesetzgebung schützte ferner die Heiligkeit der Ehe; sie erlaubte namentlich die Ehescheidung nur in sehr wenigen Fällen. Die attischen Frauen erfreuten sich jedoch nicht so vieler Rechte wie die spartanischen; sie durften nicht ausgehen, wie sie wollten, sondern brachten die meiste Zeit in dem Gpnäkeum (dem für das weibliche Geschlecht bestimmten Theile des Hauses, Weiberhaus) zu. Es zeigt sich hierin der Einfluß, welchen die jonischen Verbindungen mit dem Morgenlande auf die griechische Sitte ausübten; während das dorische Mädchen in Sparta fast ganz wie der Knabe erzogen wird und wie dieser in Luft und Licht sich des jungen Lebens freut, die dorische Frau bei öffentlichen Festen erscheint, an den freudigen und traurigen Ereignissen, welche dem Staate begegnen, öffentlich lebhaften Antheil nimmt und von Mann und Sohn Achtung em- pfangt, wird das jonische Mädchen in der Erziehung vernachlässigt und die Frau eingeschlossen; die Sklaverei der Frauen im Oriente wirft ihren Schatten von Ionien herüber nach Attika. So strenge das solonische Gesetz die Rechte des Vaters gegen die Familie überhaupt und gegen die Kinder wahrt, so verpflichtet es den Sohn doch nur dann zu der Verpflegung des alten Vaters, wenn ihn dieser, etwas hatte erlernen lassen. Bettelkinder sah man in Attika so wenig als in Sparta; das Gesetz duldete den Müssiggang nicht, die Stadt beschäftigte jeden Bürger und nöthigte ihn zur öffentlichen Arbeit, wenn derselbe sich nicht von einem Grundstücke, von Handel oder Gewerbe ernährte. Oeffentliche Arbeiten aber gab es genug; Athen war ja ein Handelsplatz, hatte eine Seemacht, Festungswerke, öffentliche Gebäude, Spaziergänge, Haine und Gärten. Gegen die Fremden zeigte sich Athen gastlicher als Sparta; der Fremde konnte sich in Athen niederlassen (Metöke), Insasse werden und ein Geschäft treiben, aber kein Grundeigenthum erwerben. Vor Gericht mußte sich der Metöke durch einen Bürger vertreten lassen; das Gesetz sicherte ihm Leben, Freiheit und Eigenthum, erschwerte überdies die Aufnahme in das Bürgerrecht nicht gar zu sehr, ja viele Metöken, besonders solche, deren Mütter Athenerinen waren, drängten sich in großer Anzahl in das Bürgerrecht ein. Auch der Sklaven gedachte die milde Weisheit des Solon; sein Gesetz schützte sie gegen Mißhandlung und Mord. Der mißhandelte Sklave konnte zu dem Tempel des The- seus flüchten, wo ihn sein Herr nicht wegreißen durfte, sondern ver- kaufen mußte. Ein grausamer Herr behielt demnach keine Sklaven, weil sie ihm alle in den Theseustempel liefen, und ohne Sklaven konnte ein Athener kaum leben; denn wenn er an den Volksversammlungen theil- nehmen wollte, oder ein Amt begleitete, so konnte er unmöglich den gewöhnlichen Arbeiten viel nachgehen. Die Athener waren aber auch im ganzen Alterthume wegen der Milde gegen ihre Sklaven berühmt und man redete ihnen sogar nach, sie hätten dieselben frech gemacht.

10. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 245

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Karthago. 245 Eilftes Kapitel. Karthago. Als Pyrrhus Sicilien und Unteritalien räumte, sagte er: „welch* schönen Kampfplatz lasse ich da den Römern und Karthagern!" Es dauerte auch kaum zehn Jahre, bis die beiden größten Republiken des Alterthums zusammenstießen. Karthago (d. h. Neustadt) war, wie oben gesagt wurde, eine Kolonie des phönicischen Tyrus, ungefähr um 900 v. Ehr. angelegt, und hatte ursprünglich die tyrische Verfassung: eine Aristokratie mit einem lebenslänglichen König. Eine mächtige Prie- sterschaft aber mangelte Karthago, weil es eine Kolonie war, denn das große Heiligthum war und blieb in Tyrus und bei demselben mußte auch die Priesterschaft ausharren. Karthago wurde frühe selbständig; die asiatischen Eroberer, welche Phönicien so oft heimsuchten, mögen be- sonders dazu beigetragen haben, daß Tprus zuschauen mußte, wie seine Kolonieen sich unabhängig machten, die auf der Nordküste Afrikas, wie die in Spanien. Zuerst war Karthago Vorort der afrikanisch-phönici- schen Städte: Utika, Groß- und Klein-Leptis, Hadrumet, Hippo u. s. w., verwandelte aber diese Hoheit allmälig in Herrschaft, wie es noch überall geschehen ist, wo sich der Schwache mit dem Mächtigen verbündete. Außerdem legte Karthago von der kprenäischen Gränze bis an die mau- retanische viele hundert Städte an, welche in strenger Unterthänigkeit gehalten wurden. In diese Kolonieen vereinigte es die libyschen Ein- gebornen und schickte denselben aus seiner ärmeren Bürgerschaft einen phönicischen Grundstock, welchen es mit Landbesitz ausstattete und mit der Magistratur oder dem Ehrenrechte bekleidete; dadurch erreichte es einen doppelten Zweck: erstens entledigte es sich armer Bürger und machte sie reich, zweitens mußten diese der Mutterstadt treu bleiben, wenn sie sich in ihrem Besitz und Vorrecht erhalten wollten. Ein Theil der liby- schen (eingebornen) Bevölkerung blieb unvermischt mit den Phöniciern und trieb Ackerbau, ein anderer Theil wurde landeinwärts gedrängt und führte ein unabhängiges Nomadenleben, blieb jedoch von dem Einflüsse der Karthager in keiner Weise frei; denn Fürsten und Häuptlinge der Libyer vertauschten das Zelt mit festen Städten und Burgen, heiratheten adelige Töchter aus Karthago und geriethen in eine Bundesgenossenschaft, welche sich oft von der Unterthänigkeit nicht viel unterschied. Diese Stämme waren für Karthago von großer Wichtigkeit; sie waren Ab- nehmer seiner Fabrikate, lieferten ihm die Produkte ihrer Jagd und Viehzucht und ihre Karawanen vermittelten den Handel Karthagos mit dem innern Afrika. Besonders war es der Stamm der Nasamonen, welcher im Dienste des karthagischen Handels die Sahara durchzog und
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