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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 97

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Verfassung des Lykurg. 97 Fünftes Kapitel. Sparta. Verfassung des Lykurg (? 800 v. Chr.). Unter den vielen griechischen Völkerschaften und Städten, welche in Freundschaft und viel öfter in Eifersucht und Fehde neben einander lebten, ist die dorische Stadt Sparta im Peloponnes zuerst zu großer Macht und Ehre gelangt. Die dorischen Einwanderer bemächtigten sich der ganzen Halbinsel sehr langsam, im Laufe mehrerer Jahrhunderte, da sie nicht sehr zahlreich waren und die Achäer in ihren Festungen hartnäckigen Widerstand leisteten. Daher mußten die Spartaner (Spar- tiaten) beständig in kriegerischer Bereitschaft stehen, weil sie vor einem Angriffe der noch freien Achäer oder einem Aufstande der unterworfenen nie sicher waren. Dies erhielt zwar den kriegerischen Geist wach und die Waffen in beständiger Uebung, war aber nicht geeignet die angeborene Härte zu mildern, welche alle dorische Stämme gegen Nachbarn und Besiegte übten. Ehe noch die Eroberung Lakoniens durch die Spartaner ganz vollendet war, wurden diese durch langjährige Unruhen ermüdet, bis ein Mann aus königlichem Geschlechte, Lykurg (wir wissen von seinen Lebensumständen nichts, selbst nicht genau, wann er lebte, zwischen 1000 und 600 v. Ehr.), die zerrüttete Verfassung wieder herftellte und durch neue Gesetze so ausbildete, daß sie zu den wunderbarsten Einrich- tungen gehört, welche je auf der Erde bestanden haben. Er wollte, daß die Spartaner ihre eroberte Heimath behaupten, frei sein und frei blei- den sollten; deßwegen mußten sie arm, kriegskundig und todesverachtend, den Gesetzen getreu und Obrigkeiten und Eltern gehorsam leben und jede fremde Beimischung ferne halten. Darauf zielen alle Einrichtungen der lykurgischen Verfassung, die jeder Spartaner kennen und auch ihrem Zwecke nach verstehen mußte. Die ganze Landschaft (mit dem später eroberten und vertheilten Messene ungefähr 150 Q.-M. groß, kein Drittheil größer als der Kanton Bern) wurde in 39,000 Stücke (Kleren) getheilt, wovon 9000 auf die Spartaner kamen, 30,000 den unterworfenen Achäern blieben (den P e r i ö k e n); die zu Sklaven gemachten Achäer, die Heloten, erhielten kein Grundeigenthum. In der eigentlichen Stadt, die sich aus vier neben einander liegenden Dörfern: Pitaña, Mesoa, Kynosura und Limne gebildet hatte, wohnte der dorische Adel (die Spartiaten), die Gleichen genannt, zu allen Aemtern befähigt. Die Periöken (die eigent- lichen Lakedämonier) bewohnten die offenen und befestigten Flecken des Landes, die Heloten saßen auf den Kleren der Spartiaten, oder folgten Bumüller, Gesch. d. Alterth. 7

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 132

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
132 Perser und Griechen. Europas Sieg über Asien. Familien, hatten die ganze Staatsgewalt in Händen; ihnen waren die kleineren Besitzer so verschuldet, daß sie einen bedeutenden Theil des Ertrags von deren Gütern (sie klagten, fast allen Ertrag) als Zins empfingen; ganz Attika glich also einem großen Landgute, welches von Pächtern und Sklaven für die Eupatriden bearbeitet wurde. Die kleinen verschuldeten attischen Bauernbürger hätten sich wahrscheinlich aus ihrem bisherigen Zustande nie aufgerafft, wenn die Küstenbewohner, die unruhigen Seeleute, nicht gewesen wären; diese fachten die Un- zufriedenheit zu wilden Ausbrüchen an, so daß zuletzt die Eupatriden gerne einwilligten, die Solonische Verfassung als eine Art Vergleich hinzunehmen. Die Aussöhnung dauerte jedoch nur kurze Zeit; die Tyrannen aus dem Hause des Pisistratus drückten auf die Eupatriden und zuletzt auf das gemeine Volk; nach ihrer Vertreibung begann der Kampf zwischen Aristokratie und Demokratie mit erneuerter Erbitterung. Aber trotzdem, daß Sparta die Aristokratie unterstützte, wurde Isagoras Unternehmen, die dorischen Formen den Athenern aufzuzwingen, durch die Volksmassen vereitelt und Klisthenes zerbrach durch seine Zehntheilung der Phylen das gemeinsame Einwirken mehrerer aristokratischer Familien auf die ärmeren Genossen der Phratria und zerstörte damit die ange- erbte Gewöhnung des ärmeren Bürgers, auf die Worte seiner ange- sehenen Stammgenossen zu hören, deren Väter und Vorväter mit den seinigen, wenn auch öfters uneinig, doch immer wieder versöhnt zu- sammengelebt, berathen, geopfert und gestritten hatten. In den Perser- kriegen wurde die Kraft jedes einzelnen Bürgers so stark als möglich angespannt; die Bürgergaben wurden zu dem Bau der Kriegsschiffe verwandt, der Arme wie der Reiche leistete so viel er konnte. Sonst wurde die Flotte besonders durch die armen Bürger bemannt, bei Salamis aber fochten Arm und Reich hinter den hölzernen Mauern, das Haus des Armen wie des Reichen war durch den Feind in Flam- men aufgegangen; in das Feld bei Platää zogen Arm und Reich und kehrten als Sieger zurück, alle hatten gleichviel gethan und gleichviel gelitten, alle mit einander Athen gerettet und vor ganz Griechenland verherrlicht, wie konnte man nach den Tagen von Salamis und Platää noch einem athenischen Bürger gleiche Rechte verweigern? Deßwegen wurde auf den Antrag des Aristides, eines Eupatriden, vor den Männern der vierten Klaffe die Schranke friedlich hinweggeräumt, welche sie bis- her von den Aemtern ausschloß, und ihnen volle Bürgerehre gegeben. Nach dem Entscheidungskampfe gegen Xerreö verfolgte Athen mit dem Aufgebot aller Kraft den großen Gedanken, alle griechischen Städte auf den Znseln und an den Küsten des Perserreiches zu befreien, während die Spartaner sich mit der Abwehr des Feindes begnügen und die asiatischen Griechen in Europa ansiedeln wollten, wo sie ihnen Raum genug durch

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 240

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
240 Die Römer. mit sich, wo immer sie angelegt wurde, und ebenso das römische Recht. Der Kolonist war römischer Bürger, konnte aber von seinem Stimm- rechte in der Regel keinen Gebrauch machen; er bezahlte Kopfsteuer und Grundsteuer (der Staat hatte ihm von seinem Eigenthume verliehen, der Kolonist war demnach Lehensmann des Staates), wenn die Kolonie nicht ausdrücklich befreit war (das jus iialicum gewährte Befreiung von der Grundsteuer, das jus immunitatis gänzliche Steuerfreiheit), konnte aber nur dann römische Staatsämter begleiten, wenn er freien Grundbesitz in Italien hatte. Die Kolonieen waren ein Hauptmittel, durch welches das republikanische Rom seine Eroberungen festhielt und die Einwohner an römische Sprache, Sitte und römisches Recht gewöhnte. Kein Wunder, daß Fregellä die Samniter ärgerte; sie unterstützten da- her insgeheim kampanische Städte, z. B. Neapolis, welche den Römern Trotz boten, und diese erklärten den Krieg. Er wurde grimmig; Pa- pirius Kursor und Q. Fabius Marimus brachten den Sammlern blutige Niederlagen bei, aber 321 erlitten die Römer einen großen Unfall. Beide Konsuln drangen nämlich in das samnitische Gebirge vor, wurden jedoch von dem samnitischen Feldherrn Pontius in den Engpässen von Kaudium eingeschlossen. Die Römer suchten mit verzweifelter Anstrengung durch- zubrechen, sie opferten ihre besten Soldaten, allein sie mußten endlich den Kampf aufgeben und ihr Schicksal von den Samnitern abwarten. Pontius ließ seinen greisen Vater fragen, was er mit den eingeschlos- senen Römern anfangen solle und dieser ließ zurücksagen: „tödte alle!" Das schien dem Sohne zu hart, er fragte zum zweitenmale an; „laß sie alle ziehen," war die Antwort. Das gefiel dem Pontius abermal nicht und er wählte einen Mittelweg: die Konsuln beschworen einen Frieden, wodurch Rom seine Eroberungen in Kampanien aufgab; 600 Ritter blieben als Geisseln zurück, das Heer aber mußte durch den Ioch- galgen abziehen. Ein solcher Galgen bestand aus drei Lanzen, zwei waren in den Boden gesteckt und eine dritte quer übergebunden. Zuerst gingen die Konsuln und Hauptleute durch, dann folgte das ganze Heer Mann für Mann, halb nackt, niedergeschlagenen Blickes. (Im Mittel- alter ließen die Deutschen einen Feind, der sich auf Gnade ergeben hatte, in bloßem Hemde, mit einem Stabe in der Hand, abziehen.) Das war in Italien die größte Schmach, welche einem besiegten Heere angethan wer- den konnte, und so war noch kein römisches heimgekehrt! Spät Abends betraten die Schandbedeckten die Stadt, versteckten sich in ihre Häuser und keiner ließ sich sehen. Ueberall war Trauer, aller Schmuck wurde abgelegt, keine Gerichtssitzung mehr gehalten, die ganze Stadt schien ausgeftorben. Der Senat aber trat zusammen und erklärte den mit den Samnitern geschlossenen Frieden für ungiltig, weil die Konsuln ohne den Senat keinen Frieden abschließen könnten. Die unglücklichen Feldherrn

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 215

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
S. Tullius, Tarquinius Superbus. Veränderungen in Rom. 215 4. Von den Plebejern waren ursprünglich die Klienten verschieden. Sie gehörten gleichsam zur Familie der Patricier; der Miente erhielt von seinem Patronus Feld zum Anbau; davon entrichtete er eine Ab- gabe, gab Beitrage zur Ausstattung der patricischen Töchter und hatte seinen Antheil an den Freuden und Trauerfällen seiner Patricierfamilie. Sein Patronus vertrat ihn vor Gericht, der Kliente aber begleitete seinen Herrn in das Feld und auf das Forum und war ihm zur Treue ver- pflichtet; ein Bruch derselben galt als eine impietas, als Verletzung der Familien- und Bürgerpflichten. Die Klienten verschmolzen im Laufe der Zeit mit den Plebejern und waren die Hauptftärke der Patricier in ihren Streitigkeiten mit den Plebejern. Servius Tullius theilte die Stadt in vier Bezirke (regiones) und das Land in sechsundzwanzig; die jeder Region angehörigen Plebejer bildeten einen Tribus. Die städtischen Bezirke waren in vici (in unfern mittelalterlichen Städten Viertel, wenn die Vierzahl auch überschritten war z.b. erstes bis zehntes Viertel), die ländlichen in pagi eingetheilt, was man Untergemeinden oder Zünfte nennen kann, wenn die alte Bedeutung des Wortes Zunft festgehalten wird; die in den pagi, den Landzünften, an- sässigen Plebejer hatte Servius Tullius vor seiner Eintheilung mit Grund- besitz ausgestattet. In der Stadt selbst wohnten regelmäßig nur die Hand- werker und Gewerbsleute; die reichen und vornehmen Bürger dagegen brachten die meiste Zeit auf ihren Gütern zu und bauten das Feld, denn der Ackerbau galt in dem alten Italien als das ehrenvollste Geschäft. Von dieser Eintheilung der Plebejer nach der Oertlichkeit (vergl. die solonische Eintheilung der Athener) war die bürgerliche Eintheilung des gesammten freien Volkes zum Behufe der Besteuerung und des Kriegs- dienstes eine ganz verschiedene. Die Grundlage dieser Eintheilung bil- dete das Vermögen; nach ihr zerfiel die Bürgerschaft in sechs Klassen, und die Klassen in Centurien (Hundrede in alemannischer Übersetzung, ohne daß die Zahl 100 als feftgehalten zu denken ist), die Centurien selbst theilten sich in die der Zungen und Alten nach der Hälfte. Die 1. Klasse mußte besitzen 100,000 Asses (2132 Thaler) und zählte 98 Centurien. Zn die erste Klasse gehörten die sechs patricischen und zwölf plebejischen Centurien der Ritter. Die 2. Klasse mußte besitzen 75,000 Asses (1600 Thl.) u. hatte 22 Cent. 3. „ * tr i/ 50,000 „ (1066 Thl.) „ „ 20 „ 4. „ // // 25,000 „ (533 Thl.) „ „ 22 ¡r 5. „ r/ n 11,000 „ (266 Thl.) „ // 30 „ 6. „ mit und über 1500 Asses begriff die accensi und velati. mit 375 Asses und darüber die proletarii, und unter 375 Asses die capite censi (nach dem Kopf gezählt) ; die ganze Klasse hatte 1 Cent. Zm ganzen also 193 Cent.

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 275

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Tiberius und Kajus Gracchus. 275 Hause zu Aemtern gelangte; ein solcher (homo novus) galt ihnen als kecker Eindringling. Ohnedies konnte ein armer Mann kaum mehr zu Aemtern gelangen; seit dem ersten punischen Kriege mußten die Aedilen die Festspiele selbst bezahlen und da die Kosten sich sehr hoch beliefen, so war für alle weniger Begüterte eine Schranke vor den Staatsämtern aufgerichtet. Die Nobiles aus den plebejischen Familien kümmerten sich so wenig um das licinische Ackergesetz als die aus den patricischen, sie okkupierten wie diese und kauften die kleinen Güter zusammen, um daraus ein großes Familiengut zu bilden. In Rom stehen also nicht mehr Patricier und Plebejer einander gegenüber, sondern das gemeine und arme Volk den reichen Familien der Nobiles. Armes Volk gab es nach den großen Kriegen in Nom so gut als vor denselben, ja noch mehr, denn die Kriegsbeute macht den gemeinen Soldaten nie reich, wohl aber verschwenderisch, und wenn er aus einem vieljährigen Kriegsleben zurückkommt, so befreundet er sich selten mehr mit den Geschäften des Landbaues und der Werkstätte. Das gemeine Volk hatte sich aber verändert wie das vornehme; der gemeine Soldat hatte in Asien und Griechenland gelernt wie der Feldherr, und er trat ungerne in das armselige Plebejerleben zurück. Er hielt sich lieber in der Stadt auf als auf dem Lande, und in die Stadt strömten auch diejenigen, die ihr kleines Gut verkauften oder verloren, denn in der Stadt gab es Verdienst, gab es Versammlungen, Festspiele und — Spenden. Die Herren nämlich, welche Aemter suchten , erhielten dieselben durch das Stimmenmehr der Bürgerschaft, und von dieser bildete das gemeine Volk einen beträchtlichen Theil; diesem machte man nun Geschenke, theilte Geld oder Lebensmittel aus oder bereitete ihm Freude durch Schauspiele nach seinem Geschmacke. Und gerade bei der müßigen Bevölkerung der Stadt griff der Gedanke die tiefsten Wurzeln, daß der Römer zu etwas Besserem da sei, als daß er den Karst und das Grabscheit zur Hand nehme, wenn er eben das Schwert weggelegt habe. Das ging noch an, so lange man mit den hartnäckigen Sabinern und Galliern kämpfte und auf italienischem Boden stand, aber seit alle Länder ringsum zinsbar wurden, schien es dem gemeinen Manne billig, daß er auf Kosten der eroberten Welt erhalten werde und die Unterworfenen für ihn ar- beiteten. So verlangte das gemeine Volk seinen Antheil an der großen Beute und um so heftiger, je mehr es den Reichthum und die Pracht der Vornehmen anschwellen sah; je mehr diese die alte einfache Sitte verließen, um so weniger hielt auch das Volk in der Stadt an derselben fest, denn das Beispiel der Vornehmen reißt die Gemeinen immer mit sich fort, und wenn sie ihnen nicht nachmachen können, so greifen Un- zufriedenheit, Neid und Zorn um sich. Das gemeine Volk war damit nicht zufrieden, wenn es bald von dieser, bald von jener vornehmen 18*

6. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 277

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Tiberius und Kajus Gracchus. 277 führung dieser Gesetze sollte eine Kommission von drei Männern er- wählt werden, die zugleich anszuscheiden hätten, was bei den großen Gütern Privatbesitz wäre und was ursprünglich dem Staatsacker ange- hörte. Aber gerade diese Ausscheidung war eine Unmöglichkeit. Seit Jahrhunderten war keine Kontrole über den alten Staatsacker geführt worden, daher konnte der Nachweis nur bei neueren Erwerbungen ge- liefert werden; zwar besaßen die Patricier ursprünglich nur Staatsackcr, den ihre Klienten anbauten, aber die Klientel selber hatte sich von Grund aus geändert und konnte für keine Familie mehr als Maßstab des ok- kupierten Staatsackers angesehen werden; seitdem Plebejer und Patricier gleichberechtigt geworden, hatten auch plebejische Familien von dem Staats- acker erworben, erheirathet und ererbt, so daß plebejischer Besitz so wenig ein Merkmal von Privateigenthum, als patricischer ein Kennzeichen von okkupiertem Grundbesitze war. Auf den alten aus Staatsländereien entstandenen Gütern waren zum Theil verschiedene Gebäude errichtet, es waren auf diese Grundstücke Schulden kontrahiert worden — kurz, man hatte sie als Privateigenthum behandelt. Das Gesetz des Gracchus besagte also in der That nichts mehr und nichts weniger als: die großen Grundeigenthümer geben von ihrem Landbesitze den größten Theil heraus und werden dafür auf Staatskosten entschädigt, das ab- getretene Land aber wird in kleinen Stücken unter die armen Bürger vertheilt. Diese mußten sich natürlich des gracchischen Gesetzes freuen; die großen Grundbesitzer hingegen, die Nobiles von patricischer und plebejischer Herkunft, konnten nicht anders als im höchsten Grade er- bittert werden, sonst wären sie keine Menschen, welche an Ehre und Gut hängen, sondern Geschöpfe höherer Natur gewesen. Zudem bildete der Grundbesitz die Grundlage ihres Vermögens; nun wäre ihnen derselbe geschmälert worden, im Laufe der Zeit hätte er sich durch Erbtheilung zerstückelt und so hätte der Abel nothwendig verarmen müssen, da der Kapitalbesitz gar leicht verloren oder verschleudert werden kann, während der Grundbesitz immer sicher bleibt. Der Adel glaubte also einen Kampf für seine Eristenz wagen zu müssen und bot nun alle Mittel auf. Zuerst gingen beide Theile auf dem gesetzlichen Wege. Ein Tribun Oktavius setzte dem Gracchus sein veto entgegen und ließ sich nicht umstimmen weder durch Bitten noch durch Drohungen; dafür hinderte Gracchus durch sein veto den Gerichtsgang und versiegelte die Schatz- kammer. Durch den Widerstand erbittert ließ er bei seinem zweiten Vorschläge die Klauseln zu Gunsten der Inhaber von Staatsland weg; Oktavius hinderte die Abstimmung. Die Aufregung des Volkes wurde drohend und Gracchus ging in den Senat, um mit demselben die nö- thigen Maßregeln zur Sicherheit der Stadt zu berathen, allein der Senat hörte ihn gar nicht an. Er eilte in die Volksversammlung zurück und

7. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 320

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
320 Das Reich der Cäsaren. Kriege brachte Marcellus aus dem eroberten Syrakus eine Menge Kunst- werke nach Rom, und wenn der Zerstörer Korinths, Mummius, den Werth der Bilder aus Stein und Erz nicht besser zu tarircn wußte als ein marsischer oder umbrischer Soldat, so schickte er doch einen tüch- tigen Transport derselben nach Rom, wo es also Leute geben mußte, welche auf solche Sachen einen sehr hohen Werth legten. Es ist wirk- lich überraschend, wie schnell die gebildeten oder vornehmen Römer Kunst- freunde und Kunstkenner wurden; schon zur Zeit des Sulla gehörten Kunstwerke griechischer Meister zu den begehrtesten Schätzen, und Verres, der Erpresser in Sicilien, welchen Cicero anklagte, griff nach ihnen mit gleicher Gier wie nach den edeln Metallen. Durch die Statthalter in den griechischen Provinzen wurden vielleicht ebenso viele Meisterwerke den Eigenthümern weggeuommen oder abgezwungen, als durch Eroberung und Kauf nach Rom kamen. Denn eigentliche Künstler wurden die Römer nie; in den guten Zeiten der Republik nahm die Sorge für Staat und Stand Patricier und Plebejer in Krieg und Frieden, letztere auch die Anstrengung für ihr Hauswesen zu sehr in Anspruch, als daß sie mit der Kunst sich hätten befreunden können; zudem hatte keines der italienischen Völker, mit welchen die Römer zu thun bekamen, selbst die Tusker nicht ausgenommen, sich in jenen Richtungen so weit ent- wickelt, um den stahlharten politischen Geist der Römer dadurch zu mildern; sie lernten von den Tuskern wahrscheinlich in der Baukunst, welche durch ihren unmittelbaren Nutzen dem praktischen Römer'zusagte und die er großartig weiter bildete, ebenso in den Geschäften des Feld- baues, in welchen die Tusker Meister waren. Als durch die Schätze Asiens die römischen Patricier sich von der einfachen und strengen Lebens- weise ihrer Vorfahren abbringen ließen, so gewannen sie gleichzeitig Geschmack an der griechischen Kunst und eigneten sich deren Schätze an, wie sie die Neichthümer der Provinzen ausbeuteten. Vornehme Kunst- freunde und Kunstkenner gab es bald in Menge, aber der römische Adel erzeugte keine Künstler aus seiner Mitte (wie der Adel überhaupt nie; sein Element ist Krieg und Politik, und entzieht er sich diesen, so stirbt er ab), die römische Plebs wurde aber nur roher, begehrlicher und niederträchtiger; sie verachtete den Stand des Handwerkers, aus dem der Künstler erwächst, und suchte ihre Freude bei den Nennspielen, Thier- und Gladiatorenkämpfen u. s. w., für welche der Staat oder die Vornehmen sorgten. Das Meiste noch wirkte die griechische Kunst auf den Handwerkerstand in den Provinzen; die verschiedenen Geräthe, sowohl die zum Schmucke als die zu dem Bedarf und der Bequemlichkeit des Hauses gehörigen, wurden bei den Römern ebenso zweckmäßig als schön gearbeitet, wofür die Ausgrabungen in Pompeji das vollkommenste Zeugniß ablegen.

8. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 373

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Konstantins Söhne. 373 Der kaiserliche Hof hatte alle nur möglichen Beamtungen, die aus der Vereinigung morgenländischer und abendländischer Form entstehen konnten, auch blieben alle Gewohnheiten und Vorschriften des Despo- tismus, wie derselbe sich durch die Vergötterung der Cäsaren ausgebildet hatte, namentlich die Heiligung des Kaisers und alles desjenigen, was ihm gehörte. Auch wurden die Beamtuugen des Reichs ungemein zahl- reich und genau gegliedert, so daß Konstantins Monarchie das voll- kommenste Muster eines Beamtenstaats war, wie vielleicht noch keiner mehr entstanden ist. Die Titulaturen waren größtentheils die bis auf unsere Zeit gebrauchten; es gab illustres, speotubiles, elurissimi, xerteotissimi, e^re^ii u. s. w. Daß ein ungeheurer Steuerdruck auf der Bevölkerung des Reiches lastete, ist schon mehrmals gesagt worden; der Hof, die Armeen, die Beamtungen kosteten ungeheure Summen, während die Hilfsquellen mehr und mehr versiegten. Zu den alten Steuern kamen immer neue, und die Negierung eignete sich endlich noch das Monopol der Seiden- und Linnenmauufaktur an. Zum Behufe der Grundsteuer wurde alle fünf- zehn Zahre das Vermögen des Bürgers abgeschätzt und für diese ganze Periode festgesetzt (indictio); die Gewerbsteuer wurde alle vier Zahre revidiert. Durch den Steuerdruck und die Einfälle der Barbaren ver- armten Städte und Landvolk; letzteres wurde größtentheils zu unfreien Kolonen, weil es sein Eigenthum verkaufen mußte, das es fortan als Zinsbauer des Gutsherrn bearbeitete. Die Steuererhebung erfüllte jedesmal das Reich mit Wehklagen. Zn den Städten mußten die De- kurionen mit ihrem Vermögen für den Steuerbetrug haften, dafür wurden ihnen aber auch die gesummten Gemeindeämter eingehändigt, so daß unter der Despotie eine allgemeine Gemeindearistokratie aufkam. Zede bürger- liche Freiheit verschwand; nur die Kirche, dem Despotismus gegenüber die einzige selbständige Macht, behauptete auf ihrem Gebiete die ihrige. Konstantin rüstete sich zu einem großen Feldzuge gegen die Perser, als ihn den 22. Mai 337 der Tod in Rikomedien überraschte; er war im 56sten Jahre seines Alters und hatte sich kurz vor seinem Ende noch taufen lassen. Konstantins Söhne (337—361). Deren waren drei: Konstantin, Konstans und Konstantiuö, unter welche der Vater das Reich getheilt hatte; der erste erhielt die Prä- fektur Gallien, der andere die von Italien und Jllyrikum, Konstantius den Orient. Bald geriethen die Brüder in Streit; Konstantin wollte dem Konstans Italien entreißen und verlor in der Schlacht von Aqui- leja das Leben (340). Zu gleicher Zeit fielen die Franken ein, welchen Konstans Holland, Belgien und das nördliche Gallien überließ. Im

9. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 21

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Einrichtung der neuen Reiche. 21 Angelsachsen und Alemannen); wo ehemals römische Städte erhalten blieben, scheint auch die römische Städteverfassung fortgedauert zu haben. Zu den unfreien Dienftleuten gehörten ursprünglich auch die Mi- nisterialen, denen entweder ein Dienst um die Person des adeligen Herrn oder ein besonderer Kreis von Geschäften angewiesen war. Aus ihnen nahm der Herr in der Regel den Verwalter (Major) seiner Güter, aus ihnen bildete er sein Hofgesinde dem königlichen nach (Schenk, Kämmerer je.), und mit der Zeit erhielten sie immer mehr Ehre, so daß ans ihnen hauptsächlich der niedere Adel hervorging. Der Ausdruck Ministerialis bezeichnete deßwegen in späterer Zeit einen Freien oder Edeln, der irgend ein Amt oder einen bestimmten Dienst hatte. Zu den eigenthümlichen germanischen Einrichtungen gehört nament- lich das Lehenwesen (Feudalwesen, Vasallenthum). Der König gab von seinen eigenen Gütern einem Adeligen oder Freien ein solches als Lehen (von leihen; beneficium, feudum), d. h. er überließ ihm die Nutz- nießung desselben, wogegen sich dieser durch Eid (homagium, hominium, vassaticum, fidelitas) verpflichtete, den Lehensherrn mit Rath und That im Frieden und Krieg zu untehlützen; der Bruch des Lehenseides hieß Felonie. Ebenso übernahmen Freie von Adeligen Lehen und damit die gleiche Verpflichtung gegen sie. Wollte der Lehensherr nach dem Tode des Lehensträgers sich dessen Sohn auf gleiche Weise verpflichten, so mußte er ihm auch das väterliche Lehen übergeben und es ist deß- wegen begreiflich, daß sich die Erblichkeit der Lehen schon frühe zu ent- wickeln begann. Da der Lehensträger den Schutz des Lehensherrn genoß, so übergaben in unruhigen anarchischen Zeiten gemeine Freie ihre Güter dem Könige oder einem geistlichen oder weltlichen Herrn und ließen es sich von demselben wieder als Lehen übertragen; dadurch kamen sie in den Schutz desselben, verpflichteten sich aber auch zum Kriegs- dienste und in der Regel auch zu einer bestimmten Abgabe; in späterer Zeit waren die Männer äußerst selten, welche sich rühmen konnten „sie haben ihr Gut allein von Gott und der Sonne." (Lehen im weiteren Sinn des Wortes, feudastra, waren und sind theilweise noch Bauern- lehen, Erb-, Erbzinslehen, Kolonate.) Damals gab es noch sehr wenige Burgen, und die adeligen Herrn wohnten größtentheils auf ihren Gütern in großen hölzernen Häusern, um welche zunächst die Oekonomiegebäude standen. Die Viehzucht war wichtiger als der Ackerbau, wie es bei jedem halbcivilisierten Volke der Fall ist. Waldungen bedeckten den größten Theil des Landes, daher war die Schweinezucht sehr bedeutend und Wild im Ueberfluß vorhanden. Ein Hauptvergnügen der Herren war die Zagd; sie hatten ver- schiedene Arten von Jagdhunden, die in den Gesetzbüchern theilweise zu

10. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 22

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
22 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven. sehr hohem Werthe angesetzt sind; sie hielten auch gezähmte Hirsche, selbst Bären, verschiedene Vogel, namentlich Jagdfalken. Die Lebens- weise der höhern und nieder« Stände war noch so ziemlich dieselbe, wie sie Tacitus beschreibt, obwohl die römische Kunst das Leben zu ge- nießen sich bereits in einzelnen Zügen äußert. Die Landesverfassung. Jedes deutsche Volk dieser Zeit hatte Könige oder Herzoge an seiner Spitze, deren Würde in ihrem Geschlechte forterbte, jedoch nicht ohne die Wahl oder wenigstens die Zustimmung der Freien. Waren mehrere Söhne da, so theilten sie sich bei den Franken nicht nur in das Gut, sondern auch in die Würde des königlichen Vaters, so daß das Königreich in mehrere Königreiche zerfiel; dies war theilweise auch bei den Angelsachsen der Fall, sonst fänden wir nicht z. B. zeilenweise zwei Könige in Mercia, in Kent re. Bei anderen Völkern erhielt jeder königliche Prinz seine Apanage in Land und Leuten, die er unter der Oberhoheit des Königs regierte; denn es gab damals fast kein anderes Einkommen als das von Grundbesitz, und keinen Rang als den mit einer wirklichen Herrschaft verbundenen; diese Theilungen sind die Ur- sache der vielen Bruder- und Verwandtenmorde in den attgermanischen Herrscherhäusern, der vielen Empörungen und Verräthereien. Das Einkommen des Königs bestand in dem Ertrage seiner Güter, welche von Hörigen oder Leibeigenen bebaut und von Meiern verwaltet wurden. Standen die Güter unter einer schlechten Verwaltung oder waren die meisten als Lehen fortgegeben, so konnte es wohl geschehen, daß der König darbte. Zn den königlichen Schatz stoßen ferner die Abgaben der römischen Provinzialen von Grundstücken, Personen und Erbschaften; ferner Konfiskationen und Strafgelder, die Geschenke der Adeligen und Freien, die Zölle; dem Könige gehörte endlich auch das Münzregal. Bei den Frankenkönigen war der Hofstaat sehr beträchtlich und wurde für andere Könige das Muster. Die Umgebung des Königs be- stand aus Adeligen, welche auch die ersten Hofämter verwalteten: der Kämmerer (Oudieularius, Camerarius, Thesaurarius) besorgte den königlichen Hofhalt; der Marschall beaufsichtigte den königlichen Pferde- stall; der Seneschall oder Truchseß (Dapifer) versorgte den königlichen Tisch, der Schenk (Pincerna, Buticularius) hatte den Trunk beizu- schaffen; der Kanzler (Cancellarius), in der Regel ein Geistlicher (da- her auch Archicapellanus genannt), war der königliche Geheimerath und fertigte die königlichen Urkunden aus. Der Großhofmeister, Haus- meier (Majordomus regiae), vertrat im Kriege die Stelle des Königs und war oberster Verwalter von dessen Besitzungen.
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