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1. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 432

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
432 Die neue Zeit. rische Lehre bekennen dürfen, protestierten sie zngleich dagegen, daß sie diejenigen von ihren Unterthanen, welche bei der alten Lehre bleiben wollten, ungestört lassen sollten. Insbesondere erklärten sie, sie könnten nie zugeben, daß ihre Unterthanen die Messe anhörten. Sie verlangten also Freiheit für sich und zugleich das Recht, gegen die katholischen Unterthanen Gewalt anwenden zu dürfen. Fortan mußte sich die Religion der Unterthanen nach der Religion des Landesherrn richten, und ein Religionswechsel des Fürsten zog jedesmal einen gewaltsamen Religionswechsel der Unterthanen nach sich. So mußten z. B. in der Pfalz die Unterthanen in kurzer Zeit viermal die Religion wechseln, zuerst lutherisch, dann reformiert, dann wieder lutherisch und wieder reformiert werden, je nachdem die gebietenden Herren lutherisch ober reformiert waren. Wo aber ein katholischer Fürst die katholische Kirche wieberherftellte, ba schrie man über Glaubenszwang und Gewissenstyrannei. 8 158. Die Reformation tu der Schweiz. 437) Zu gleicher Zeit mit Luther hatte Ulrich Zwingli, Pfarrer in Zürich, die Heilige Schrift als die alleinige Quelle des Glaubens erklärt und war deshalb mit feinem Bischöfe in Streit geraten. Aber der Große Rat in Zürich nahm sich seiner an, und unter dessen Schutze wurden nicht nur dieselben Neuerungen eingeführt, wie in Sachsen, sondern Zwingli ging noch weiter als Luther. Er leugnete sowohl das Opfer der heiligen Messe als auch die Gegenwart Jesu Christi im heiligen Sakramente, welche Luther noch neben dem 33roje znließ. Das Brot und der Wein waren ihm nichts als Sinnbilder, welche nur das Fleisch und Blut Christi bedeuten und an Christi Tod bloß erinnern sollten. Darüber geriet er mit Luther in Streit, der „die Sakrameutierer", wie er Zwingli und seine Anhänger nannte, für „Erzteufel" erklärte. Jeder erblickte in dem andern den Antichrist, und beide überschütteten einander mit denselben Schmähungen, mit denen sie Papst und Bischöfe überhäuften. Wie in Sachsen, so wurde auch iu Zürich die neue Lehre mit Gewalt eingeführt. Die Klöster und die Ehelosigkeit der Priester wurden aufgehoben, und das Abendmahl unter beiden Gestalten, und zwar mit gewöhnlichem Brote, ausgeteilt. Das Beispiel Zürichs, welches die Kirchengüter und die kostbaren Kirchengerätschaften einzog, und die evangelische Freiheit, welche weder Fasten noch guter Werke bedurfte, wirkte auch auf andere Kantone. Basel und Bern ahmten Zürich zuerst nach und verfuhren mit gleicher Gewaltthätigkeit gegen die, welche der alten Kirche treu bleiben wollten. Es entstand ein Krieg zwischen Zürich und Bern und den katholischen Kantonen,

2. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 519

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 190. Die Schweiz. 519 Dienste und zwar in den französischen Religionskriegen sogar Schweizer gegen Schweizer. 524) Auch die Sekten verursachten in den Schweizer Kantonen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, Unordnungen und fanden blutige Unterdrückung. Besonders waren es die Wiedertäufer, welche sich von Walds Hut aus über die Schweiz verbreiteten. Auch der Bauernkrieg fand in der Schweiz feine traurige Fortsetzung. Die von Luzern abhäugigeu Eutlibucher und die zu Bern gehörigen Emmenthal er thaten sich zusammen, um ihre alten Rechte zu wahren, welche sie vou den Städten verletzt glaubten. Zn Snmiswald im Bernischen stifteten sieden Bund aller Bauern. Aber Bern 1653. und Luzern erhielten Hilfe von Zürich, und bei Wohlen-schwyl am Zürcher See wurdeu die Bauern geschlagen. Die Patrizier, welche mit den Schweizerbauern nicht besser umgegangen waren als die deutschen Herren mit den ihrigen, übertrafen die letztem nach Unterdrückung des Aufstandes noch in der Grausamkeit. Unter den andern innern Streitigkeiten ist noch der Toggenbnrger Handel hervorzuheben, der mit dem Frieden^-von Baden endete, in welchem der Abt von St. Gallen die E. Rechte der Toggenbnrger Bauernschaft anerkennen mußte. Anmerkungen. 1. Matthäus Schinn er, Bischof von Sitten und päpstlicher Legat in der Schweiz, hatte den Eidgenossen, die vorher im Solde der Franzosen gekämpft hatten, ein fünfjähriges Bündnis mit dem Papste vorgeschlagen. Da die Schweizer für ihre den Franzosen geleisteten Dienste nicht mehr so reichlich wie früher belohnt, ja öfters beschimpft wurden, so beschlossen sie, sich vom französischen Heere zu trennen und sich auf die Seite des Papstes und des Kaisers zu schlagen. Als sie aber später mit Frankreich den ewigen Bund geschlossen hatten und die katholischen Kantone Hilfstruppen nach Frankreich sandten, so eilten aus den protestantischen Kantonen viele den Hugenotten gegen die Ligue zu Hilfe; auch fanden viele vertriebene Hugenotten Aufnahme in der reformierten Schweiz. 2. Ein großes Verdienst um die Erhaltung des katholischen Glaubens in der Schweiz hatte der heilige Karl von Borromäo, Kardinal und Erzbischof von Mailand. Er brachte den Goldenen oder Borromäischen Bund zu stände, in welchem die Kantone Luzeru, Uri, Schwyz, Uuterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg und Wallis sich zu Luzern auf ewige Zeiten zum katholischen Glauben verpflichteten (1586). 3. Der Anführer der Schweizerbauern war Nikolaus Leuenberg, ein Bauer aus Schönholz im Kanton Bern. Er ließ sich keinerlei Gewaltthätigkeit zu schulden kommen und suchte stets zu vermitteln; auch ging die Regierung von Bern einen Vertrag mit ihm ein, wodurch die Streitigkeiten zwischen Land und Stadt beigelegt werden sollten. Wäh-

3. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 441

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Rußland. 441 der Menschenverlust wurde um so mehr empfunden, als die Bevölkerung des Reichs ohnehin eine dünne ist, und die finanziellen Kräfte waren so abgespannt, daß sie allein schon den Frieden als das einzige Heilmittel rathsam machten. Unter Alerander ruhten daher von 1815 bis 1825 die russischen Waffen und die seit Peter I. traditionelle russische Politik zeigte sich während dieses Decenniums nur dadurch, daß 1824 die Nord- westküste von Amerika zum großen Aergeruisse der Briten und Nord- amerikaner förmlich in Besitz genommen wurde; wie das Augenmerk der russischen Herrscher unverrückt gegen Centralasien schaut, bewies die Ge- schicklichkeit, mit der im gleichen Jahre 7 kirgisische und kalmückische Hor- den sich dem chinesischen Reiche entziehen und zu russischen Schützlingen machen ließen. Für den Ackerbau sorgte der Kaiser, insoweit dies über- haupt ein Fürst thun kann, in dessen Lande die Mehrzahl der Bauern Leibeigene sind. Den Ausfuhrhandel mit den Erzeugnissen des Acker- baues, der Viehzucht, der Jagd, des Fischfangs, des Bergbaues (Hanf, Lein, Talg, Häute, Pelzwerk, Hausenblase, Kaviar, Holz, Theer, Kupfer), beförderte er durch weise Gesetze; die Industrie, die den Bedürfnissen Rußlands bei weitem nicht genügte, versuchte er bereits durch die un- mittelbare Betheiligung des Staats zu heben, indem er z. B. Wollen- tuchfabriken auf Regierungskosten anlegte. Erst 1823 jedoch wurde durch den Finanzminister Kankrin (einen Deutschen aus Hanau) das System der russischen Handelspolitik in seinen Grundzügen aufgestellt, das jetzt vollendet dasteht: Ausschließung jedes fremden Fabrikats, dessen Erzeu- gung in Rußland nur irgendwie möglich ist; Herstellung einer einheimi- schen Industrie nicht allein durch diese Sperre gegen das Ausland, son- dern nöthigenfalls dadurch, daß aus den Leibeigenen Arbeiter für die Fabriken wie Rekruten ausgehoben, gedrillt und eingetheilt werden; Ver- schließung des alten Handelswegs nach Centralasien über Kolchis und das kaspische Meer für alle nichtrussischen Maaren. Dadurch strebte Ruß- land sein ungeheueres Gebiet der Abhängigkeit von fremder Industrie zu entziehen, wie es auch andererseits als eine eigene Welt dastehen und dem, was man in dem andern Europa den Zeitgeist zu nennen pflegt, keine Opfergaben oder Tribute darbringen wollte. Anfangs gehörte Ale- rander selbst der liberalen Richtung an (das beweisen die finnländische und polnische Verfassung, die Manifeste im Kriege von 1812—15 re.), er entzog ihr jedoch bald seine Gunst. Er gründete allerdings 5 Uni- versitäten, 50 Gymnasien, 100 Kreis- und mehrere tausend Volksschulen, aber er ließ den öffentlichen Unterricht streng überwachen und führte eine scharfe Censur ein, Maßregeln, die unter seinem Nachfolger bis zur äußersten Konsequenz ausgebildet wurden, so daß der Umfang des Wis- sens jedem Russen der unteren Stände genau zugemessen ist. Religiö- sen Bewegungen und Differenzen wurde er schon 1816 sehr abhold; in

4. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 586

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
586 Die Zeit von 1815 bis 1857. noch schlimmer kommen. Die Bevölkerung des von der Natur außer- ordentlich gesegneten Ländchens war zur Hälfte katholisch, zur Hälfte protestantisch, jedoch so, daß der letztere Theil um etwa 5000 Seelen überwog; die Verfassung hatte deßwegen vollständige Parität bestimmt, so daß in allen Landesbehörden beide Theile gleich repräsentiert waren. Bei Gelegenheit der Revision machte sich eine doppelte Agitation geltend; auf katholischer Seite verlangte man Sicherstellung der konfessionellen Rechte, namentlich in Betreff der Verwaltung des Kirchenguts, des Un- terrichtswesens u. s. w., dagegen wollte der protestantische Theil gerade hierin nichts geändert wissen und stimmte mit den Katholiken nur darin überein, daß er eine demokratische Erweiterung der Volksrechte verlangte. Daran hatte aber der Große Rath kein Wohlgefallen und daher kam es, daß die von ihm vorgelegte neue Verfassung am 5. Oktober 1840 bei der Volksabstimmung mit 23,095 Stimmen gegen 3171 verworfen wurde. Der Große Rath versammelte sich sogleich wieder und brachte in sehr kurzer Frist eine neue Verfassung zu Stande, in welcher die Parität der konfessionellen Vertretung wegfiel, indem die Mehrzahl der katholischen Repräsentanten gegen dieselbe stimmte und nur zwei einläßlich für die- selbe zu sprechen wagten. Am 5. Januar 1841 ging die Volksabstim- mung in Ruhe und Ordnung vor sich und ergab: in den reformierten Bezirken Aarau, Brugg, Kulm, Lenzburg und Zofingen nahm die über- wiegende Mehrheit an, in den katholischen: Baden, Bremgarten, Laufen- burg, Rheinfelden und Muri verwarf sie; da aber die radikalen Katho- liken zahlreicher für die neue Verfassung als die konservativen Protestanten gegen sie stimmten, so zählten die Annehmenden 15,336, die Verwerfen- den 11,454 Stimmen. Dadurch wurde klar: 1. daß die katholischen Großräthe nicht im Sinne des katholischen Volks gestimmt hatten, 2. daß die neue Verfassung dem katholischen Volke nur aufgezwungen wer- den könne, 3. daß der protestantische Aargau dies nur mit der Hilfe radikaler Nachbarkantone auözuführen vermöge. Die aargauische Regie- rung schritt nun nach dem Muster von Solothurn vor, wozu sie beson- ders von dem Regierungsrath Waller, einem Katholiken und radikalen Fanatiker, gespornt wurde. Die Häupter des Komites von Bünzen, das während der Revisionsbewegung für die Parität gearbeitet, aber auch nicht einen ungesetzlichen Schritt gethan hatte, sollten mit Hilfe der Gensdarmerie und der radikalen Schutzvereine verhaftet werden. Dies geschah am 10. Januar morgens an einem Sonntage zu Bremgarten und Muri, an welchen Ort Waller auf sein eigenes Begehren als Ne- gierungskommissär geschickt wurde. Wegen dieser Verhaftungen rottete sich das Volk zusammen, befreite die Gefangenen und sperrte Waller sammt den Gensdarmen ein, aber schon am 11. rückten die von der Re- gierung aufgebotenen Milizen aus den protestantischen Landestheilen ein,

5. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 588

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
588 Die Zeit von 1815 bis 1857. Gericht zu stellen, sondern sie zu beschimpfen und zu pensionieren; es war gegen alles Recht, die Mitglieder einer Korporation anzuklagen, sie nicht zu strafen, aber die Korporation aufzuheben und ihr Gut wegzu- nehmen; die Aufhebung der Klöster schlug endlich das eidgenössische Bun- desrecht ins Gesicht, indem §. 12 der Bundesakte ausdrücklich den Be- stand der Klöster und Stifte verbürgte. Die katholischen Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Fr ei bürg protestierten alsbald energisch gegen die Gewaltthat, Neuen bürg sprach sich in gleicher Weise aus, St. Gallen erklärte sich ebenfalls in diesem Sinne und der Vor- ort Zürich mußte auf das Begehren der sechs ersten Stände eine außer- ordentliche Tagsatzung einberufen, die einzelnen Kantone also ihren Ge- sandten die nothwendigen Instruktionen in der Klosterfrage ertheilen, was das Feuer der Zwietracht in der ganzen Schweiz aufs neue anfachte. Die Tagsatzung kam 1841 den 15. März in dem Vororte Bern zusammen, dessen Schultheiß Neuhaus sie mit einer gespreizten Rede in franzö- sischer Sprache eröffnete. Dieser Neuhaus war ein geborner Vieler, hatte die Handlung erlernt und war lange in Frankreich beschäftigt ge- wesen, woher er den angebornen protestantischen Haß gegen die Klöster mit philosophischem Franzosenthum verquickt in die Schweiz zurückbrachte. Seit dem Zahre 1830 war er in die politische Laufbahn eingerückt, war 1831 Sekretär des Verfassungsraths, hierauf Vorstand des Departements des Erziehungswesens und wurde, als die radikale Partei in Bern das Uebergewicht erhielt, Schultheiß und so Präsident der Tagsatzung. Er hatte der Solothurner Negierung bei der Verfassungsrevision den Ge- fallen gethan und Bataillone an die Gränze geschickt (von nichts sprach er lieber als von Berns 30,000 Bajonetten), hatte das Freienamt er- drücken helfen und der aargauischen Regierung die bestimmte Versicherung gegeben, daß sie auf die Unterstützung Berns unter allen Umständen rechnen dürfe. Schon in seiner französischen Eröffnungsrede zeigte er seine radikale Gewaltthätigkeit und Sophisterei, indem er dem Artikel 12 der Bundesakte den Artikel 1 gegenüber stellte, der jedem Kanton seinen unversehrten Bestand garantierte; Aargau aber könne allein entscheiden, ob der Bestand der Klöster mit dem Bestand des Kantons vereinbarlich sei und bei dem Urtheil des Aargaus werde es die Tagsatzung bewen- den lassen. So beutete damals der Radikalismus die Käntonalsouve- ränität aus, die er sonst als eine Duelle des nationalen Unheils an- klagte; die Tagsatzung jedoch ging nicht darauf ein, sondern erklärte mit Stimmenmehrheit (zu der die reformierten Stände Zürich, Schass- hausen, Waadt, Neuenburg, Baselstadt, die paritätischen St. Gallen, Glarus und Graubünden, nicht aber die katholischen Luzern und Solo- thurn gehörten), Aargau möge wegen seines Dekrets, die Klosteraufhe- bung betreffend, noch einmal eintreten und dem Bunde Genüge thun,

6. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 28

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
28 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands re. fremd waren sie in der Kirche geworden! Die Stadt entschied sich nnn für die Reformation, die Kirchen wurden geräumt, die Orgeln ver- stummten, und jetzt galt auch in der Schweiz der Grundsatz, daß die Religion des Landesherrn die Landesreligion sein müsse.' Dies erfuhren die Leute des Oberhaslithales zuerst; sie hatten sich für die neue Lehre entschieden, weil sie dadurch des Klosters Jnterlachen und ihrer Leistungen an dasselbe loswerden wollten; als nun Bern zwar das Kloster auf- hob, aber jetzt für den Staat forderte, was sonst dem Kloster zugekom- men war, wollten die Leute wieder katholisch werden und riefen die Unterwaldner zu Hilfe. Diese getrauten sich aber nicht gegen die von Bern abgeschickte Mannschaft Stand zu halten und kehrten heim, worauf die Oberhasler sowohl bei dem „Evangelium" als bei den alten Abgaben ausharren lernten. Bald darauf verbanden sich Unterwalden, Uri, Schwyz und Zug mit einander und später mit dem Bruder des Kai- sers, dem Könige Ferdinand, daher dieses Bündniß das ferdinan- dische hieß; die reformierten Stände aber schloßen ein evangelisches Bündniß und hatten ihren Rückhalt an dem Könige von Frank- reich. Dies geschah 1528; im gleichen Jahre enthaupteten die Züricher einen thurgauischen Katholiken, der Schmähreden ausgestoßen hatte, und die Schwyzer fingen und verbrannten den Prediger Kaiser, der in ihrer Vogtei Gaster aufgetreten war. Darauf zogen beide Theile zum Kriege aus; da jedoch die Katholiken viel schwächer waren, so waren sie froh, daß durch den Landamman Aebli von Glarus ein Friede vermittelt wurde; sie mußten den ferdinandischen Bundesbrief herausgeben und ver- brennen lassen, auch einwilligen, daß in den Gemeinden der gemeinschaft- lichen Vogteien das Handmehr über die herrschende Religion entschied; denn daß beide neben einander geduldet wurden, davon war hier so wenig als irgendwo Rede. Im Oktober 1529 disputierten Zwingli und Oekolampadius mit Luther wegen des Abendmahls zu Marburg; Zwingli wich nämlich noch weiter von der Kirchenlehre als Luther ab und sah in Brot und Wein nur Zeichen. Luther konnte ihn nicht überzeugen und man versprach sich nur gegenseitigen Waffenstillstand, was aber Luther nicht hinderte, gegen „die schweizerische Verdammniß" zu donnern und Zwinglis Lehre eine durch-, ver-, über- und eingeteufelte zu nennen. Der erste Religionskrieg. Schlacht bei Lappet (11. C)kt. 1531). Der Kappel er Friede, von dem Zwingli eifrig abgerathen hatte, war von kurzer Dauer; die Reformierten hoben in den gemeinschaft- lichen Vogteien die Klöster einseitig auf, Zürich und Glarus aber, die

7. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 29

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Schlacht bei Kappel. 29 mit Luzern und Schwyz Schirmorte des Stifts St. Gallen waren, ver- kauften dasselbe um ein Spottgeld an die Stadt St. Gallen. Die ka- tholischen Kantone protestierten und wurden nicht gehört, man forderte im Gegentheile von ihnen, sie sollen auch in ihrem Lande das Evange- lium frei predigen und Disputationen abhalten lassen. Das wollten diese nicht; Zwingli rieth zu raschem Kriege (seine kriegerischen Ent- würfe sind noch handschriftlich auf dem Züricher Nathhause erhalten), Bern und Zürich wollten aber die Hirtenkantone allmählig mürbe machen und sperrten ihnen die Zufuhr an Korn und Salz. Vergebens predigte Zwingli, daß sie dadurch nur den Krieg später herbeiführten; hätten sie das Recht die Bergkantone auszuhungern, so hätten sie auch das Recht sie zu bekriegen, und jetzt sei der Zeitpunkt günstiger als im Herbste, jetzt könne man den kleinen Kantonen nehmen, was sie zu viel Recht hätten. Die Städte blieben bei ihrer Sperre, und als die Hirten im Herbste mit ihrem Vieh von den Alpen gefahren waren, rückten sie mit ihren Bannern aus und sandten Zürich den Absagebrief. Die Züricher zogen ihnen über den Albis entgegen auf die Hochebene bei Kappel, ohne Ordnung und Begeisterung, auch der Zahl nach viel schwächer. Dennoch ließen sie sich in ein Treffen ein; „druckend tapfer nach, ihr alten Christen," scholl es aus dem Schlachthaufen der Bergleute, und die Züricher wurden mit einem Verluste von mehr als 400 Bürgern in die Flucht getrieben. Auch Zwingli blieb auf dem Schlachtfelde; er lag schwer verwundet auf dem Gesichte (wie die Augenzeugen melden), als ihn die feindlichen Krieger auffanden und fragten, ob er beichten wolle; er schüttelte mit dem Kopfe und wurde von einem Unterwaldner durch- stochen, sein Leichnam aber zerrissen und verbrannt. Nach dieser Niederlage kamen die Berner und reformierten Landschaften den Zürchern zu Hilfe und standen den Katholischen bei Baar unweit Zug mit großer Ueber- macht gegenüber. Diese überfielen aber (21. Oktober) eine Heeresabthei- lung nächtlicher Weile auf der Höhe des Gubels und rieben sie auf. Nun wurde abermals ein Friede geschlossen, denn das unzufriedene Land- volk zwang Zürich und Bern hiezu, in welchem die Städte versprechen mußten, die Katholiken „bei ihrem wahren christlichen Glauben unarguiert und undisputiert zu lassen", die einseitig aufgehobenen Klöster wieder- herzustellen und in den gemeinsamen Vogteien den Unterthanen die freie Wahl des Glaubens zu gestatten. Jetzt wurde Solothurn wieder ka- tholisch, ebenso viele Leute in den gemeinschaftlichen Vogteien, die Klöster wurden in diesen wieder hergestellt, und der Abt von St. Gallen durfte wieder in sein halbzerstörtes Stift zurückkehren. Dieser Kappeler Friede bezeichnet den Stillstand der Reformation in der deutschen Schweiz.

8. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 26

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
26 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands re. er bereits gethan hatte, wenn er der Kirche treu bleiben wollte, zumal einzelne Fürsten ihn durch ihre Ausdrücke gegen das Frohnleichnamsfest („dergleichen Menschensatzung, gottlose, ungereimte menschliche Anordnung, tödtliches, schädliches Gift" ic.) beleidigt hatten. Als nun in Folge des Reichstagsabschiedes das Kammergericht gegen die Protestanten, welche fortwährend auf das Kirchengut griffen, einschritt, schloßen diese das Bündniß zu Schmalkalden (Dez. 1530; förmlicher Abschluß 27. Febr. 1531; die Verbündeten waren 7 Fürsten, 2 Grafen, 24 Städte) und rüsteten sich zum Kriege. Zu gleicher Zeit bewiesen sich auch katholische Stände feindselig gegen Karl, weil er die Wahl seines Bruders Fer- dinand, welcher Böhmen und Ungarn (in welchem die Türken hausten) erworben hatte, zum römischen König, d. h. zum Reichsregenten während Karls Abwesenheit, eifrig zu bewirken strebte. Der König von Frank- reich stachelte die Protestanten und hatte ihnen bereits 100,000 Gulden zugeschickt, und da auch Sultan So ly man nur auf einen deutschen Krieg wartete, so zog es der Kaiser vor, den sogenannten Nürnberger Frieden (1532) abzuschließen. Darin versprach man sich jedes Angriffs zu enthalten und das allgemeine Koncil abzuwarten, welches der Kaiser eifrig betrieb; unterdessen soll der Rechtstrieb wegen der Stiftsgüter ein- gestellt sein; der Stillstand geht aber nur diejenigen Stände an, welche das augsburgische Bekenntniß bereits unterschrieben haben, nicht diejeni- gen, welche jetzt erst unterschreiben wollen. Das war also eine Art Waffenstillstand; Sultan Solyman aber verglich um diese Zeit die deut- schen Fürsten den Füchsen des Simson, mit denen dieser die Weinberge und Fruchtfelder der Philister in Brand steckte. Die Reformation in der Schweiz. Ulrich Zwingli in Zürich (1519—1531). In der Schweiz fand die deutsche Reformation ein augenblickliches Echo und die Erschütterung des Bundesstaates, der längst nur dem Namen nach zum Reiche gehörte, war eine noch heftigere als die des Reiches. Hier war es Magister Ulrich Zwingli, welcher 1519 in der Stadt Zürich zu reformieren begann. Er war wie Luther in den alten Spra- chen gelehrt, von unermüdlicher Thätigkeit, Meister in Wort und Schrift, aber ein Republikaner, dem der leidende Gehorsam, welchen Luther den Unterthanen predigte, nichts weniger als eine christliche Pflicht erschien. In Zürich fand er für seine Lehre denselben Boden wie Luther in Deutsch- land, und wie die Reformation in Deutschland fortschritt, so richteten auch Zwingli und der Rath in Zürich ihren Gang. Im Jahre 1523 schrieb der Rath eine Disputation aus, in welcher bewiesen werden sollte, ob Zwingli mit seinem Reformieren Recht habe oder nicht. Es

9. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 505

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die schweizerischen Wirren. 505 der Dinge nie aufgeklärt wurde; dagegen verdarb die systematische Feind- seligkeit, mit welcher die herrschende Partei gegen die Katholiken ver- fuhr, die edelsten Säfte des schweizerischen Volkslebens. Wir übergehen den Bruch des Konkordates, den sich St. Gallen 1833 zu Schulden kommen ließ, als der Bischof von Chur und St. Gallen starb, weil derselbe doch mit einem neuen Konkordate endigte, auch nicht die refor- mierte Bevölkerung die Schuld trug, da die katholische die überwiegende Mehrzahl bildet; ebenso erwähnen wir nur die 1838 erfolgte Säkulari- sation des uralten Klosters Pfäffers, sintemal der Konvent darum ge- beten hatte. Die gemeinschaftlichen Operationen gegen die Rechte der katholischen Kirche und der katholischen Schweizer begannen nach einem umfassenden Plane 1834 im Januar mit den Beschlüssen der Konferenz zu Baden, welche durch die Regierungen von Luzern, Bern, Thur- gau, St. Gallen, Aargau und Baselland gefaßt wurden, wäh- rend Solothurn sich nur referieren ließ; diese Beschlüsse besagten in Wahrheit nichts anderes, als eine völlige Unterwerfung der Kirche unter Ke Staatsgewalt, eine Vernichtung aller kirchlichen Verträge, die Ein- führung eines unkirchlichen Kirchenrechts. Der Papst und die Bischöfe verwarfen die Artikel der Konferenz, der Klerus protestierte gegen sie, cke Negierungen aber setzten dieselben zuerst in den großen Räthen und dann theilweise mit Waffengewalt durch; es war aber das Schicksal der Konferenz, durch ihre Siege zu Grunde zu gehen. Im Thurgau trug de reformierte Mehrheit des großen Raths kein Bedenken, die Konferenz- be'chlüsse anzunehmen und so in den Angelegenheiten der katholischen Kirche gegen die Stimmen ihrer katholischen Mitbürger zu entscheiden; mot anders verfuhr der große Rath 1836 in Bern, und als die katho- lische Bevölkerung des Jura dagegen tumultuierte, so wurde sie durch die Miliz aus den reformierten Landestheilen, wiewohl ohne Blutver- gießen, zu Paaren getrieben, doch fand auch die Beruer Negierung für gut die Konferenzartikel ad acta zu legen. Im Aargau verweigerten die meisten Geistlichen den unbedingten Eid auf die neue Verfassung, zu der die Badener Artikel gleichsam einen Zusatz bildeten, das katho- lishe Volk erklärte sich in Masse für die mit Strafen heimgesuchten Pfarrer, und nun rief die aargauische Negierung die Hilfe des refor- mierten Kantons Zürich an, der auch wirklich den katholischen Aargau okkupierte; doch gab nun auch die aargauische Regierung den Badener Artikeln keine weitere Folge. Im Kanton Glarus fand die siebenmal stärkere reformierte Bevölkerung 1836 für gut, der katholischen die 1683 feierlich unter eidgenössischer Vermittlung garantierten Rechte zu ent- ziehen; dabei blieb es, denn auf der Tagsatzung fand die Mehrheit nicht für gut, die von eidgenössischen Siegeln schwere Vertragsurkunde, welche der Urner Gesandte empor hielt, zu respektieren; nur von einem ging

10. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 584

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
584 Die Zeit von 1815 bis 1857 Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver- stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi- schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat- gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge- beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho- likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan- tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er- bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui- ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder- lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur Mitwirkung herbeigezogen hatte. Solothurn revidiert seine Verfassung (1840). Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter- worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci- täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam- tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella- tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie- rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür- geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
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