146 Westfälischer Frieden. Neichskammergericht.
Frankreich erhält das österreichische Elsaß, den Sund-
gau, Breisach, Philippsburg und die Bestätig ring der
älteren Eroberungen von Metz, Toul und Verdun.
Schweden? Vorpommern, Stettin, Rügen, Bremen
und Verden mit Wismar und fünf Millionen Thaler.
Chur branden bürg zur Entschädigung für Vorpom.
m c r u: die A n >v a r t s ch a f t auf das E r z b i s t h u m M a g d e b'u r g,
die Bisthümer Halberstadt, Minden und Kamin mit Hin-
te r p o m m e r n.
Hessen-Cassel (Amalia): die Abtei Hersfeld und Au.
theil an der Grafschaft Schaumburg, mit Bückeburg re.
und 600000 Thaler.
Karl Ludwig von der Pfalz: seine Erbländer bis auf
die Ober Pfalz, welche Baiern mit der Chur behält; für
ihn eine n e u e Ch ur w ü r d e in i t d em Erz sch atz m eister-A n> t e rc.
Unabhängigkeit der schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Niederlande.
Religionssache: Der Passauer Vertrag (von 1552)
Grundlage; das Jahr 1624 Normaljahr; die katholische
und protestantische Religion (mit Einschluß der refor-
mirten) gleich herrschend im Reiche.
, Jeder deutsche Reichsstand hat Landeshoheit, kann
Bündnisse, Krieg und Frieden beschließen, nur nicht zum
Schaden des Reichs.
Schweden u u d Frankreich sind Bürgen der deutschen
Verfassung und des Friedens.
Was die übrige Cultur der Periode anbelangt, so erhält das
Reichskammergericht durch den westfälischen Frieden einen katho-
lischen Kammerrichter von hohem Adel, durch den Kaiser präsentirt, vier
Präsidenten, ebenfalls vom Kaiser ernannt (zwei katholisch und zwei
evangelisch) und fünfzig Assessoren in Senate getheilt, wovon der Kaiser
zwei katholische, die protestantischen Reichsstände vier und zwanzig von
ihrer Confessio», und die katholischen vier und zwanzig von der ihrigen
präsentirten rc. *). Daneben gewinnt der kaiserliche Reichs Hofrath
immer mehr Gewicht.
Die Sitten der Nation werden durch die steigende Bevölkerung,
den Handel, aufblühende Künste und Wissenschaften im Allgemeinen
*) So war allerdings die damalige Bestimmung; allein die volle
Zahl der Angestellte» kam niemals zusammen.
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TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland]]
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Extrahierte Personennamen: Metz Karl_Ludwig_von_der_Pfalz Karl Ludwig Religionssache
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Breisach Philippsburg Verdun Schweden Stettin Bremen Wismar Chur Minden Hessen-Cassel Niederlande Frankreich
150
Frieden zu Nimwegen. Reunioiiskaminern.
n.c.g.fürst die unter Wrang el in seine Mark eingebrochenen
1675. Schweden bei Fehr bell in aufreibt, bei Sasbach (Oppen-
heim) seinen Tod, und seine Armee wird bei Altenheim ge-
schlagen. — Die Schweden verlieren durch den mit dem Chur-
fürst verbundenen König Christian V. von Dänemark immer
1676. mehr Besitzungen, wahrend Ruyter in der Schlacht bei Messina
fällt. In den Niederlanden siegen die Franzosen (der Marschall
von Luremburg), und treiben im Breisgau und den Saar-
gegenden ihre Verwüstungen. Endlich, nach wiederholten
1678. Unterhandlungen, Frieden zu Nimwegen mit Holland,
welches nichts verliert, dann ‘ mit Spanien (verliert die
1679. Fr«-mche Comte und zwölf niederländische Festungen), mit
dem Kaiser und Reiche (tritt Freiburg gegen Philippsburg ab);
und zwischen Frankreich, Schweden und dem Churfürstcn zu
8t. Germain en Faye (er behält nur seine Eroberungen auf
der rechten Oder) rc.
Ludwig, der schon 1673 die zehn Reichsstädte im Elsaß
1680. sich unterworfen, errichtet Reunionskammern zu Metz,
Breisach, Tom-Hai und Besançon, nimmt Straßburg und
Luremburg, während der Kaiser von den Türken bedroht wird.
Die unter dem Grafen Emmerich von Tökeli empörten
Ungarn unterwerfen sich den Türken (Muhamed Iv.), und
diese, von den Franzosen aufgereizt, dringen unter dem Groß-
1683.wessir Cara Mustapha gegen Wien hin (Rüdiger von
Stahremberg in der belagerten Stadt), werden aber von
dem Könige von Polen Sobieöki und dem Herzoge Karl V.
von Lothringen mit Reichstruppen zurückgeschlagcn; später
1687 ihre Niederlage bei Mohacz; Ungarn — österreichisches
Erbreich, Joseph als Erbkönig gekrönt.
1685. Aufhebung des Edikts von Nantes durch Ludwig;
Verfolgung der Protestanten in Frankreich (Dragoner-Bekeh-
rungen). Auswanderungen der Rcfugies, besonders nach
Brandenburg zu dem großen Churfürstcn.
1688. 3) Abermals gegen den Kaiser und das Reich,
1688 bis 1697, Frieden zu Ryswick. Nach den empö-
renden Grausamkeiten der Franzosen (Louvois) in Franken,
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Extrahierte Personennamen: Christian_V._von_Dänemark Germain Faye_( Ludwig Ludwig Emmerich_von_Tökeli Muhamed_Iv. Mustapha Stahremberg Polen_Sobieöki Karl_V. Karl_V. Joseph Ludwig; Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Nimwegen Sasbach Altenheim Messina Niederlanden Luremburg Nimwegen Holland Spanien Freiburg Philippsburg Frankreich Schweden Elsaß Breisach Tom-Hai Luremburg Ungarn Wien Lothringen Ungarn Nantes Frankreich Brandenburg
432 Die neue Zeit.
rische Lehre bekennen dürfen, protestierten sie zngleich dagegen, daß sie diejenigen von ihren Unterthanen, welche bei der alten Lehre bleiben wollten, ungestört lassen sollten. Insbesondere erklärten sie, sie könnten nie zugeben, daß ihre Unterthanen die Messe anhörten. Sie verlangten also Freiheit für sich und zugleich das Recht, gegen die katholischen Unterthanen Gewalt anwenden zu dürfen. Fortan mußte sich die Religion der Unterthanen nach der Religion des Landesherrn richten, und ein Religionswechsel des Fürsten zog jedesmal einen gewaltsamen Religionswechsel der Unterthanen nach sich. So mußten z. B. in der Pfalz die Unterthanen in kurzer Zeit viermal die Religion wechseln, zuerst lutherisch, dann reformiert, dann wieder lutherisch und wieder reformiert werden, je nachdem die gebietenden Herren lutherisch ober reformiert waren. Wo aber ein katholischer Fürst die katholische Kirche wieberherftellte, ba schrie man über Glaubenszwang und Gewissenstyrannei.
8 158.
Die Reformation tu der Schweiz.
437) Zu gleicher Zeit mit Luther hatte Ulrich Zwingli, Pfarrer in Zürich, die Heilige Schrift als die alleinige Quelle des Glaubens erklärt und war deshalb mit feinem Bischöfe in Streit geraten. Aber der Große Rat in Zürich nahm sich seiner an, und unter dessen Schutze wurden nicht nur dieselben Neuerungen eingeführt, wie in Sachsen, sondern Zwingli ging noch weiter als Luther. Er leugnete sowohl das Opfer der heiligen Messe als auch die Gegenwart Jesu Christi im heiligen Sakramente, welche Luther noch neben dem 33roje znließ. Das Brot und der Wein waren ihm nichts als Sinnbilder, welche nur das Fleisch und Blut Christi bedeuten und an Christi Tod bloß erinnern sollten. Darüber geriet er mit Luther in Streit, der „die Sakrameutierer", wie er Zwingli und seine Anhänger nannte, für „Erzteufel" erklärte. Jeder erblickte in dem andern den Antichrist, und beide überschütteten einander mit denselben Schmähungen, mit denen sie Papst und Bischöfe überhäuften. Wie in Sachsen, so wurde auch iu Zürich die neue Lehre mit Gewalt eingeführt. Die Klöster und die Ehelosigkeit der Priester wurden aufgehoben, und das Abendmahl unter beiden Gestalten, und zwar mit gewöhnlichem Brote, ausgeteilt. Das Beispiel Zürichs, welches die Kirchengüter und die kostbaren Kirchengerätschaften einzog, und die evangelische Freiheit, welche weder Fasten noch guter Werke bedurfte, wirkte auch auf andere Kantone. Basel und Bern ahmten Zürich zuerst nach und verfuhren mit gleicher Gewaltthätigkeit gegen die, welche der alten Kirche treu bleiben wollten. Es entstand ein Krieg zwischen Zürich und Bern und den katholischen Kantonen,
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460 Die neue Zeit.
dolfs Brüder beit Erzherzog Matthias zum Haupte ihres Hauses aufstellten. Rudolf mußte demselben Österreich und Ungarn abtreten. Zuletzt erklärten die böhmischen Stände ihn auch dieser Krone verlustig und übertrugen sie ebenfalls dem Matthias, obwohl Rudolf den Protestanten durch den Ma-1609.jestätsbrief große Rechte und Freiheiten verliehen hatte. Wie seinem Vorfahren, dem Kaiser Wenzeslans, so blieb auch ihm keine Krone mehr, als die kaiserliche. Auch diese hätte er noch verloren, wenn ihn der Tod nicht davor bewahrt hätte. 1612.Nach 36jähriger Regierung starb Rudolf Ii. in ziemlicher Dürftigkeit.
Anmerkungen.
1. Maximilian Ii. war ein sehr gebildeter Herr. Er verstand sechs Sprachen, und konnte also alle Verhandlungen zwischen ihm und den fremden Fürsten selbst leiten. Er war seit 1562 König von Böhmen und seit 1563 König von Ungarn. Die Böhmen empfahlen ihn den Polen in folgenden Worten: „Unser Böhmen befindet sich unter seiner Regierung besser, als wenn es von einem angebornen Vater beherrscht würde; unsere Vorrechte, Gesetze und Freiheiten werden von ihm geschützt, und er läßt alles unverändert in Kraft. Und was man fast ein Wunderwerk nennen könnte, ist die große Klugheit und Unparteilichkeit, mit welcher er den verschiedenen Glaubensgenossen begegnet und sie dadurch zur Einmütigkeit, Duldung und gegenseitigen Liebe führt."
2. Rudolf Ii. hatte nicht nur eine große Neigung zur Trägheit, sondern wenn er sich beschäftigte, trieb er in der Regel Dinge, die ebenso kostspielig als thöricht waren, z. B. Alchimie und Astrologie, und würde das Opfer von Betrügern, die seine Leichtgläubigkeit mißbrauchten; infolge bessert verarmte er beratenen, daß er ein Jahr vor seinem ‘-tobe bei den Kurfürsten anhielt, man möge ihm boch ein hinreichenbes Einkommen aussetzen.
3. Unter Rubels gingen viele katholische Bistümer verloren und wurden in weltliche protestantische Fürstentümer verwandelt. Rudolfs Einfluß war weder im Süden noch im Norden Deutschlands im stände, Mißbräuchen zu steuern. Die einfachste Weise, die geistlichen Stifte zu säkularisieren, bestand darin, daß ein protestantischer Fürst einen Prinzen aus seiner Familie vom Kapitel zum Administrator wählen ließ. Wenn dieser Administrator alsdann zur Landesregierung gelangte, so vereinigte er diese mit der Regierung des Bistums. So gingen Havel 6 erg, Brandenburg, Lebus, Merseburg, Naumburg, Meißen, Kam min, Schwerin, Magdeburg, Bremen, Verden, Lübeck, Osnabrück, Ratze bürg, Halberstadt und Minden verloren. Während aber die protestantischen Fürsten für sich das Recht zu reformieren in Anspruch nahmen, beschwerten sie sich wegen Religionsbedrückung ihrer Glaubensverwandten, als der Bischof Julius von Würzburg und der Markgraf Philipp von Baden dasselbe Recht in Anspruch nahmen.
4. Im Majestätsbrief gewährte Rudolf den böhmischen Protestanten freie Religionsübung und ein eignes Konsistorium. Es wurde ihnen die Prager Universität eingeräumt und den Herren, Rittern und
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Extrahierte Personennamen: Matthias Rudolf Rudolf Matthias Rudolf Rudolf Wenzeslans Rudolf_Ii Rudolf Maximilian_Ii Maximilian Rudolf_Ii Rudolf Rudolfs Julius_von_Würzburg Philipp_von_Baden Philipp Rudolf Rudolf
§ 190. Die Schweiz. 519
Dienste und zwar in den französischen Religionskriegen sogar Schweizer gegen Schweizer.
524) Auch die Sekten verursachten in den Schweizer Kantonen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, Unordnungen und fanden blutige Unterdrückung. Besonders waren es die Wiedertäufer, welche sich von Walds Hut aus über die Schweiz verbreiteten. Auch der Bauernkrieg fand in der Schweiz feine traurige Fortsetzung. Die von Luzern abhäugigeu Eutlibucher und die zu Bern gehörigen Emmenthal er thaten sich zusammen, um ihre alten Rechte zu wahren, welche sie vou den Städten verletzt glaubten. Zn Snmiswald im Bernischen stifteten sieden Bund aller Bauern. Aber Bern 1653. und Luzern erhielten Hilfe von Zürich, und bei Wohlen-schwyl am Zürcher See wurdeu die Bauern geschlagen. Die Patrizier, welche mit den Schweizerbauern nicht besser umgegangen waren als die deutschen Herren mit den ihrigen, übertrafen die letztem nach Unterdrückung des Aufstandes noch in der Grausamkeit. Unter den andern innern Streitigkeiten ist noch der Toggenbnrger Handel hervorzuheben, der mit dem Frieden^-von Baden endete, in welchem der Abt von St. Gallen die E. Rechte der Toggenbnrger Bauernschaft anerkennen mußte.
Anmerkungen.
1. Matthäus Schinn er, Bischof von Sitten und päpstlicher Legat in der Schweiz, hatte den Eidgenossen, die vorher im Solde der Franzosen gekämpft hatten, ein fünfjähriges Bündnis mit dem Papste vorgeschlagen. Da die Schweizer für ihre den Franzosen geleisteten Dienste nicht mehr so reichlich wie früher belohnt, ja öfters beschimpft wurden, so beschlossen sie, sich vom französischen Heere zu trennen und sich auf die Seite des Papstes und des Kaisers zu schlagen. Als sie aber später mit Frankreich den ewigen Bund geschlossen hatten und die katholischen Kantone Hilfstruppen nach Frankreich sandten, so eilten aus den protestantischen Kantonen viele den Hugenotten gegen die Ligue zu Hilfe; auch fanden viele vertriebene Hugenotten Aufnahme in der reformierten Schweiz.
2. Ein großes Verdienst um die Erhaltung des katholischen Glaubens in der Schweiz hatte der heilige Karl von Borromäo, Kardinal und Erzbischof von Mailand. Er brachte den Goldenen oder Borromäischen Bund zu stände, in welchem die Kantone Luzeru,
Uri, Schwyz, Uuterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg und Wallis sich zu Luzern auf ewige Zeiten zum katholischen Glauben verpflichteten (1586).
3. Der Anführer der Schweizerbauern war Nikolaus Leuenberg, ein Bauer aus Schönholz im Kanton Bern. Er ließ sich keinerlei Gewaltthätigkeit zu schulden kommen und suchte stets zu vermitteln; auch ging die Regierung von Bern einen Vertrag mit ihm ein, wodurch die Streitigkeiten zwischen Land und Stadt beigelegt werden sollten. Wäh-
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Extrahierte Personennamen: Matthäus_Schinn Karl_von_Borromäo Karl Nikolaus_Leuenberg Nikolaus
Extrahierte Ortsnamen: Luzern Baden Schweiz Frankreich Frankreich Mailand Schwyz Solothurn Freiburg Bern
§ 174. Von dem Prager Frieden bis zum westfälischen Frieden. 473
Vorpommern und angrenzende Länderteile als deutsches Reichslehen und Sitz und Stimme aus den deutschen Reichs- und Kreistagen. Dazu erhielt es noch fünf Millionen Thaler. Frankreich behielt das Elsaß und den Suudgau mit den darin gelegenen Reichsstädten, ebenso die Bistümer.metz, Toul und Verdun, welche es schon seit 1552 in Besitz hatte. Karl E. Ludwig, Sohn Friedrichs V., erhielt die Rheinpfalz und es wurde für denselben eine achte Kur würde errichtet. Eine Anzahl anderer deutscher Fürsteu wurde wieder in ihre Länder eingesetzt oder für ihre Verluste entschädigt. Sämtlichen Fürsten wurde das Recht zugesprochen, zu ihrer Sicherheit sowohl unter sich als mit auswärtigen Mächten Bündnisse einzugehen, nur sollten sie nicht wider den Kaiser und das Reich gerichtet sein. Überdies erhielten die Fürsten die Landeshoheit, was der deutschen Reichsversassnng den Todesstoß gab, denn es sank dadurch die kaiserliche Gewalt ebensosehr herab, als die ständischen Rechte verloren gingen. Gegen die Artikel, in welchen die Kirche geschädigt wurde, legte der Papst Verwahrung ein, aber ohne gehört zu werden.
Anmerkungen.
1- Herzog Bernhard von Weimar stellte seine Armee förmlich unter französische Oberhoheit, wogegen er jährlich 5v2 Millionen Livres und das Versprechen erhielt, das zu erobernde Elsaß als Herzogtum behalten zu dürfen. Bernhard starb in Neuenbura am Rhein (1639). '
2. Die vorzüglichsten Schlachten, welche nach dem Prager Frieden geschlagen wurden, sind folgende: Ban er schlägt die Sachsen bei Wittstock (1636); Bernhard von Weimar siegt über Savelli und Johann von Werth bei Rheinselden (1638); er nimmt Breisach (13. Dez. 1638). Beiner schlägt die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold bei Chemnitz (1639). Gnebriant siegt bei Wolfenbüttel über die Kaiserlichen mit Hilfe der Braunschweiger und Hessen (1641); Torstenson siegt bei Breiteufeld über Erzherzog Leopold und Piccolomini (1642) und schlägt bei Jankowitz in Böhmen die ganze böhmische und kaiserliche Macht unter Götz und Hatzfeld (1645).
'£ ii rett ne und Conds siegen bet Allersheim über die Bayern unter Mercy (1645). Wrangel und Sit rett ne schlagen die Kaiserlichen und Bayern bei Zusmarshausen unweit Augsburg (1648). Die letzte schwedische Waffenthat ist die Eroberung der Kleinseite Prags durch Königs mark (1648). So endigte der Krieg, wo er angefangen. Dagegen überfielen Mercy und Hatzfeld das französische Heer bei Tuttlingen (1643) und vernichteten zum Teil das Fußvolk, zum ^.eil nahmen sie es gefangen. Ebenso siegte Mercy über die Franzosen in den Schlachten bei F r e i b u r g (1644) und bei M c r a e n t-h eint (1645).
3. Der Kaiser mußte au zwei Orten unterhandeln, in Münster tritt den auswärtigen Mächten und in Osnabrück mit Schweden und
20**
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Extrahierte Personennamen: Karl Ludwig Ludwig Friedrichs_V. Friedrichs_V. Bernhard_von_Weimar Bernhard Bernhard_von_Weimar Johann_von_Werth Johann Leopold Leopold Leopold Leopold Hatzfeld Hatzfeld
Kaiser Karl V und die Kirchentrennung in Deutschland. 603
jetzt noch bei dem Reichskammergericht über Religionssachen schwebenden
Rechtsstreitigkeiten nachgeben. Hier wurde ihm zugleich noch Anderes
abgedrungen. Der Landgraf Philipp hatte kurz vorher, von König
Franz durch Geld unterstützt, ein Heer gerüstet und mit Gewalt den
Vertriebenen Herzog Ulrich, der zum Protestantismus übergetreten war,
in sein Land wieder eingesetzt, was um so leichter gelungen war, als
der schwäbische Bund sich im Jahre vorher aufgelöst hatte. Dieser
Gewaltthat mußte Ferdinand, der noch auf dem Reichstag zu Augsburg
die förmliche Belehnung mit Würtemberg empfangen hatte, seine Be-
stätigung ertheilen. Wie der Protestantismus nun einen Stützpunkt im
Süden Deutschlands gefunden, breitete er sich auch im Norden aus,
wo er im Jahre 1539 Brandenburg durch Joachims I. Sohn Joachim Ii»
und das Herzogthum Georgs durch dessen Bruder Heinrich gewann.
Unter solchen Umständen erhielt das Schmalkaldner Bündniß immer
mehr Kraft. In dasselbe waren auch die vier der Zwinglischen Lehre
anhängeuden Reichsstädte in Oberdeutschland ausgenommen worden, und
um die Verbindung fester zu knüpfen, wurde in der sogenannten Witten-
berger Concordie ein Ausdruck für die Abendmahlslehre gefunden, in
welchem die beiden protestantischen Parteien, ungeachtet die Verschieden-
heit in dieser Beziehung nicht aufhörte, sich einigten. Dagegen sprach
man von protestantischer Seite die Trennung von den Katholiken, als
Clemens' Vh. Nachfolger Paul Iii. (1534 bis 1549) ein Concil nach
Mantua ausschrieb, recht scharf durch die von Luther verfaßten Schmal-
kaldner Artikel aus, nachdem man die Theilnahme an dem Concil ver-
weigert hatte. Indessen hatte die religiöse Bewegung auch zu einer
großen Störung des Friedens geführt. In Münster hatte der Protestan-
tismus allmälig Eingang gefunden, und als er sich im Besitze eines
Theiles der Stadt befand, erstreckten sich hieher die Einwirkungen der
wiedertäuferischen Secte, die in den nahen Niederlanden heimisch ge-
worden war. Ihre Sendlinge rissen das ohnehin schon aufgeregte
Münster in einen Strudel von Schwärmerei und Gewaltthat, indem sie
mit Verkündigungen eines nahenden Gottesreiches viel Volk aus der
Umgegend in die Stadt lockten und mit Hülfe desselben alle Gewalt
in ihre Hände brachten. Ein Schneider, Johann Bockhold aus Leyden,
der göttliche Offenbarungen zu erhalten vorgab, trat an die Spitze der
Bewegung, erklärte sich für den König des neuen Reiches, das unter
Vernichtung aller Fürsten über den Erdkreis verbreitet werden sollte,
und ließ alle Greuel entmenschter Thorheit und Wuth in der Stadt
walten. Der Bischof von Münster, der früher mit den Protestanten
einen Vertrag hatte eingehen müssen, war jedoch mit Truppen zur
Eroberung der Stadt augerückt, und der Hunger riß in derselben ein.
Als nun die wegen der würtembergischen Angelegenheit begonnene Fehde
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Extrahierte Personennamen: Karl_V Karl Philipp Philipp Franz Franz Ulrich Ferdinand Joachim_Ii» Heinrich Heinrich Johann_Bockhold Johann
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschlands Brandenburg Joachims Georgs Oberdeutschland Mantua
Kaiser Karl V. und die Kirchentrennung in Deutschland. 595
stanz. Zwingli's Lehre entfernte sich noch weiter von der kirchlichen, als
die lutherische, und kam in Zürich so schnell zur Alleinherrschaft, daß
diejenigen, welche katholisch bleiben wollten, keine Kirche zum Gebrauche
erhalten konnten und aus der Obrigkeit die katholisch gebliebenen Mit-
glieder ausgestoßen wurden. Außer Zürich fielen die Cantone Basel,
Bern und Schaffhausen von der Kirche ab, während die neun übrigen
nach einem im Jahre 1526 zu Baden von Eck mit Hausschein oder
Oekolampadius, der Zwingli's Melanchthon war, gehaltenen Religions-
gespräche die neue Lehre als Jrrthum erkannt zu haben erklärten. Von
den nicht im Bunde befindlichen, sondern nur dem Bunde zugewandten
Orten hatte St. Gallen eine förmliche Empörung zu erleben, die mit
dem Wechsel der Religion endete. Als nun in den übrigen Cantonen
der Fortgang der neuen Lehre gehemmt wurde, verlangten die abgefalle-
nen Cantone, in- denen die Fortdauer katholischen Gottesdienstes nicht
gestattet wurde, von den katholischen die Zulassung des ihrigen. So
war ein Krieg unvermeidlich, und im Jahre 1531 brach er wirklich
aus. Die Schlacht bei Cappel im Cantón Zürich an der Zuger Grenze,
wo Zwingli fiel, entschied für die katholischen Cantone, die dadurch für
sich ihren Glauben bewahrten, den Abt von St. Gallen, obgleich die
Stadt nicht wieder katholisch wurde, wieder in Besitz seiner Herrschaft
setzten und in den dem Bunde gemeinschaftlichen Gebieten die Freiheit
der Religionsübung für die Katholiken schützten. Doch breitete das Ge-
biet der Zwingli'schen Lehre, deren Anhänger die Reformirten genannt
wurden, sich nach Westen weiter aus. Sie erhielt einen neuen Mittel-
punkt in der Stadt Genf, wo Calvin aus Nopon, nachdem die katholische
Religion daselbst schon unterdrückt war, in unermüdlicher Thätigkeit ein
eigenes Lehrgebäude aufftellte, und in Nähe und Ferne, auch unter den
bisherigen Bekennern von Zwingli's Lehre, großen Anhang gewann.
Die Vergrößerung des Berner Gebietes auf Kosten Savoyens schaffte
auch dem reformirten Kirchenwesen, das die Anhänger Calvins ebenfalls
in sich schloß, größeren Raum. Wie Bern der Stadt Genf zur Be-
freiung aus der Herrschaft Savoyens behülsiich gewesen, entriß es im
Jahre 1536 demselben mit Hülfe von Wallis und Freiburg, die ihren
Antheil erhielten, auch das ganze Waadtland, das nun in der bereits
gewöhnlichen Weise reformirt ward. Die weltliche Gewalt der Bischöfe
von Genf und Lausanne war vernichtet. Der Herzog von Savoyen,
Karl Iii., aus der Familie von Herzog Ludwigs zweitem Sohne Phi-
lipp, die nach dem Erlöschen der von dem älteren, Amadeus Ix., aus-
gegangenen zur Herrschaft gelangt war, konnte den Verlust nicht hin-
dern, da er, zugleich von König Franz angegriffen, selbst sein Stamm-
land Savoyen verlor. Die reformirte Lehre der Schweiz breitete sich
einerseits nach Frankreich aus und gewann anderseits Anhänger im bis-
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Extrahierte Personennamen: Karl_V. Karl_V. Melanchthon Cappel Zwingli Calvins Karl_Iii Karl Ludwigs Ludwigs Amadeus Franz Franz
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Basel Schaffhausen Cantón_Zürich Genf Savoyens Savoyens Freiburg Genf Lausanne Frankreich
Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp H. $37
geben und von dem Verdachte religiöser Abtrünnigkeit frei war, sich
jedoch von Oranien hatte verführen lassen und in einem Gefühle seiner
Bedeutung durch unfreundliche Berührungen mit Granvetta auf dem
Wege der Gegenpartei vorwärts getrieben wurde.
3. Der erste Gegenstand des Streites war das von Philipp in den
Niederlanden zur Stütze für die Negentin zurückgelassene spanische Kriegs-
volk. Die Negentin, die zur Vermittlung geneigt war, beseitigte die
Beschwerde, indem sie es dahin brachte, daß die Truppen im Jahre
1560 abberufen wurden. Während der hierüber geführten Streitigkeiten
wurde eine Maßregel getroffen, die von den Uebelwollenden zur Stei-
gerung der Unzufriedenheit benutzt wurde, auch den Kreis der Unzufrie-
denen erweiterte. Ein schon von Karl V. gehegter Plan zur Verände-
rung der kirchlichen Verfassung kam jetzt zur Ausführung, weil die vier
im Lande bestehenden Bischofftühle von Arras, Tournay, Cambray und
Utrecht für die kirchliche Verwaltung, die jetzt gerade des größten Nach-
drucks bedurfte, nicht hinzureichen schienen, und außerdem die Verbindung
eines Theiles des Landes mit dem außerhalb befindlichen Stuhle von
Lüttich, so wie die Unterordnung der vier inländischen Bisthümer unter
die ausländischen Metropolen von Rheims und Köln, Uebelftände mit
sich brachte. Es sollten deshalb aus dem Lande siebzehn den Provinzen
entsprechende Bisthümer gebildet werden, von welchen Utrecht, Mecheln
und Cambray die Metropolen sein sollten. Gegen diesen Plan waren
alle diejenigen eingenommen, welche als Mitglieder von Klöstern oder
Inhaber von kirchlichen Stiftungen eine Schmälerung für sich besorgten,
indem sie erwarteten, daß dasjenige Vermögen, an dessen Genuß sie be-
theiligt seien, zur Bestreitung des durch jene Maßregel geforderten
höheren Aufwandes werde in Anspruch genommen werden. Noch be-
deutender aber war der Schrecken derjenigen, welche eine verstärkte
kirchliche Aufsicht, wie sie bezweckt wurde, zu fürchten hatten. Er wurde
gebraucht, um die Abneigung gegen die Regierung zu vermehren. In-
dem man das naturgemäß den Bischöfen zustehende Recht der Inquisi-
tion, von dem bei dieser Gelegenheit die Rede war, mit den Gerichten
der besondern spanischen Inquisition verwechselte, ängstigte man das Volk
durch die Vorstellung von einem alle persönliche Freiheit vernichtenden
Zwange, und setzte dieses Verfahren auch da noch fort, als der König
selbst erklärt hatte, daß er die Einführung der Inquisition nicht beab-
sichtige. Daher ward gerade in solchen Städten, die zu Bischofssitzen
bestimmt waren, die Aufregung sehr heftig, und in Deventer, Roermonde
und Leuwarden wurde deshalb von Errichtung der Bischofssitze abge-
standen. Der durch die Angelegenheit erregte Haß richtete sich um so
mehr gegen Granvella, als derselbe nach Begründung der neuen Ein-
richtung zum Erzbischöfe von Mecheln und Primas der Niederlande er-
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Extrahierte Personennamen: Philipp_H. Philipp Philipp Philipp Karl_V. Karl_V. Cambray Cambray Granvella
Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp Ii. 551
Seite wurde zweimal, das erste Mal im Jahre 1575 zu Breda von
Mariimlian, das zweite Mal im Jahre 1579 kurz nach Abschluß der
Utrechter Union zu Köln von Rudolph, der Versuch zur Vermittlung
ohne Erfolg gemacht. Dagegen hatte Deutschland an dem Kampfe in-
sofern Antheil, als aus einem Theile seiner protestantischen Gebiete der
Partei der Aufständischen Hülfsmittel zustoffen, wie auch in den gleich-
zeitigen französischen Religionskriegen die dortige protestantische Partei
von ihren deutschen Glaubensgenossen Unterstützung erhielt. In Deutsch-
land selbst dauerte die Unruhe, welche der Religionsfriede nur dürftig
für kurze Zeit beschwichtigt hatte, während des ganzen Zeitraumes fort
und bereitete den Ausbruch inneren Krieges für die Zeit vor, wo der
Kampf in den Niederlanden fast, der in Frankreich ganz aufgehört hatte.
In dem nördlichen Deutschland vollendete sich der Abfall von der Kirche
durch die Gewalt, welche die Fürsten über die Bisthümer erlangten,
und durch die Uebertretung des kirchlichen Vorbehaltes. In vielen
Bisthümern setzten die Fürsten theils durch eigenmächtige Ernennung,
theils durch eine von ihnen bewirkte Wahl Söhne ihrer Häuser als
Verwalter der Bisthümer durch, unter welchen dann, wenn sie selbst in
ihren Ländern zur Negierung kamen, die bischöfliche Gewalt in die lan-
desherrliche aufging. In anderen Bisthümern erlosch das bischöfliche
Amt durch den Uebertritt der Bischöfe, die dann, indem sie sich dennoch
im Besitze ihres Amtes erhielten, die Wahl eines katholischen Nachfol-
gers verhinderten, wie es im Sinne des von den Fürsten stets gegen
den kirchlichen Vorbehalt erhobenen Widerspruches war. So gingen,
da das Capitel, die zur Bischofswahl berufenen Geistlichen, selbst oft
durch Abfall eines Theils seiner Mitglieder gespalten war und der
katholische Theil, dem kein benachbartes katholisches Fürstenhaus zur
Hülfe bereit war, der Uebermacht weichen mußte, nach und nach ver-
loren die Bisthümer Havelberg, Brandenburg, Lebus, Merseburg,
Naumburg, Meißen, Kamin, Schwerin, Magdeburg, Bremen, Verden,
Lübeck, Osnabrück, Natzeburg, Halberstadt, Minden. Die Vernichtung
der kirchlichen Einrichtungen erleichterte natürlich den Fürsten auch die
Ausübung des von ihnen in Anspruch genommenen Rechtes, zu refor-
miren oder die Religion ihrer Unterthanen zu bestimmen. Auf einzel-
nen Punkten gelang es den Katholiken, sich in dem bedrohten Besitz-
stände zu behaupten. Solcher Fälle gehören mehrere der Regierungszeit
Rudolphs an. In Köln machte im Jahre 1583 der Erzbischof Gebhard
von Köln, nachdem er sich mit einer Gräfin Agnes von Mansfeld ver-
mählt hatte, den Versuch, das Kurfürftenthum zu reformiren. Doch die
Bürgerschaft und das Capitel widerstanden so nachdrücklich, daß die Wahl
eines neuen Erzbischofs zu Stande kam, und der neu Gewählte, dem
baierischen Herzogshause angehörig, bedrängte mit Hülfe einer aus den
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TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche]]
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Extrahierte Personennamen: Philipp Mariimlian Rudolph Gebhard
von_Köln Agnes_von_Mansfeld
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Deutschland Italien Breda Deutschland Deutsch- Niederlanden Frankreich Deutschland Brandenburg Lebus Merseburg Naumburg Schwerin Magdeburg Bremen Osnabrück Natzeburg Halberstadt Minden