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1. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 432

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
432 Die neue Zeit. rische Lehre bekennen dürfen, protestierten sie zngleich dagegen, daß sie diejenigen von ihren Unterthanen, welche bei der alten Lehre bleiben wollten, ungestört lassen sollten. Insbesondere erklärten sie, sie könnten nie zugeben, daß ihre Unterthanen die Messe anhörten. Sie verlangten also Freiheit für sich und zugleich das Recht, gegen die katholischen Unterthanen Gewalt anwenden zu dürfen. Fortan mußte sich die Religion der Unterthanen nach der Religion des Landesherrn richten, und ein Religionswechsel des Fürsten zog jedesmal einen gewaltsamen Religionswechsel der Unterthanen nach sich. So mußten z. B. in der Pfalz die Unterthanen in kurzer Zeit viermal die Religion wechseln, zuerst lutherisch, dann reformiert, dann wieder lutherisch und wieder reformiert werden, je nachdem die gebietenden Herren lutherisch ober reformiert waren. Wo aber ein katholischer Fürst die katholische Kirche wieberherftellte, ba schrie man über Glaubenszwang und Gewissenstyrannei. 8 158. Die Reformation tu der Schweiz. 437) Zu gleicher Zeit mit Luther hatte Ulrich Zwingli, Pfarrer in Zürich, die Heilige Schrift als die alleinige Quelle des Glaubens erklärt und war deshalb mit feinem Bischöfe in Streit geraten. Aber der Große Rat in Zürich nahm sich seiner an, und unter dessen Schutze wurden nicht nur dieselben Neuerungen eingeführt, wie in Sachsen, sondern Zwingli ging noch weiter als Luther. Er leugnete sowohl das Opfer der heiligen Messe als auch die Gegenwart Jesu Christi im heiligen Sakramente, welche Luther noch neben dem 33roje znließ. Das Brot und der Wein waren ihm nichts als Sinnbilder, welche nur das Fleisch und Blut Christi bedeuten und an Christi Tod bloß erinnern sollten. Darüber geriet er mit Luther in Streit, der „die Sakrameutierer", wie er Zwingli und seine Anhänger nannte, für „Erzteufel" erklärte. Jeder erblickte in dem andern den Antichrist, und beide überschütteten einander mit denselben Schmähungen, mit denen sie Papst und Bischöfe überhäuften. Wie in Sachsen, so wurde auch iu Zürich die neue Lehre mit Gewalt eingeführt. Die Klöster und die Ehelosigkeit der Priester wurden aufgehoben, und das Abendmahl unter beiden Gestalten, und zwar mit gewöhnlichem Brote, ausgeteilt. Das Beispiel Zürichs, welches die Kirchengüter und die kostbaren Kirchengerätschaften einzog, und die evangelische Freiheit, welche weder Fasten noch guter Werke bedurfte, wirkte auch auf andere Kantone. Basel und Bern ahmten Zürich zuerst nach und verfuhren mit gleicher Gewaltthätigkeit gegen die, welche der alten Kirche treu bleiben wollten. Es entstand ein Krieg zwischen Zürich und Bern und den katholischen Kantonen,

2. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 449

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 165. Die Reformation in England. 449 Grotins. Da sie der schwächere Teil waren und sehr verfolgt wurden, so reichten sie bet den Generalstaaten eine Remonstration (Vorstellung) ein, worauf die Gomaristen eine Ko n trerem on str at i o n vorlegten. Hugo Grotius gab den klugen Rat, den Streit hierüber nicht unter das Volk bringen zu lassen, und ein Edikt von 1614 verbot dies den Predigern. Die Remonstranten unterwarfen sich,, die Kontreremonstranten aber nicht. Eine Synode von Dortrecht entschied zu Gunsten der Gomaristen für den harten calvinischen Lehr-begrifs. Ol den b arnev e ld t wurde im Alter von 72 Jahren noch wegen dieser theologischen Streitfrage vor Gericht gestellt und enthauptet, obwohl kein Mensch so sehr sich um die Freiheit der Niederlande verdient gemacht hatte, wie er. Hugo Grotius wurde in das Gefängnis geworfen, aber durch die List seiner Frau, die ihn in einer Bücherkiste davontragen ließ, daraus befreit. 14 Remonstrantenprediger wurden verbannt, 200 abgesetzt, viele eingesperrt. Erst 1634 hörte die Verfolgung aus. 8 165. Die Reformation in England. 457) In England fand die Reformation noch aus nnedlern Beweggründen Eingang, als sie in Deutschland Fortgang genommen hatte. Heinrich Viii., der zuerst gegen Lnther geschriebenlsoo-und deshalb vom Papste den Ehrentitel: Verteidiger des lo47' Glaubens (defensor fidei) erhalten hatte, wollte sich von seiner Gemahlin Katharina von Aragonien scheiden lassen, um das Hossräuleiu Anna Boleyn (Bohlin) heiraten zu können. Aber der Papst hielt die Giltigkeit der Ehe aufrecht und erbitterte dadurch den rachsüchtigen und wollüstigen König, der nun darauf sann, wie er ohne die kirchliche Erlaubnis seinen Plan ausführen könne. Er fand in seinem Hofprediger Eran-mer (Kränmer) ein gefügiges Werkzeug. Eranmer wurde zum Erzbischof von Canterbnry (Känterböri) erhoben und schied nun die Ehe Heinrichs, der sich aber schon vorher mit der Anita Boleyn heimlich vermählt hatte. Vom Papste mit dem Banne belegt, ließ Heinrich sich vom Parlamente zum Oberhaupte der englischen Kirche erklären und trennte sich von Rom. Damit war aber auch das Zeichen zur Aushebung der Klöster und zu einer blutigen Katholikenverfolgung gegeben. Gegen alle, welche nicht eidlich gelobten, daß sie die Autorität des Königs in den kirchlichen Angelegenheiten (Suprematie) anerkennen wollten, wurden die grausamsten Strafen verhängt. Heinrich nahm sechs Weiber, von denen er zwei enthaupten ließ, unter ihnen die unglückliche Anna Boleyn, welche die Ursache seines Abfalls von der Kirche war. 458) Aber obgleich Heinrich von der katholischen Kirche sich lossagte, so nahm er doch weder das lutherische noch das re- 19**

3. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 436

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
436 Die neue Zeit. 1527. Kaiserlichen war. Der Kaiser entschuldigte sich beim Papste, und es kam eine Zusammenkunft zu Bologna zustande. isw.in dem Frieden von Cambray wurden die hauptsächlichsten Artikel des gebrochenen Vertrags von Madrid wieder ans-22.— genommen. Klemens Vii. krönte Karl V. zuerst zum König inm/ von Italien und zwei Tage nachher zum deut scheu Kaiser. 1530. 0o lüar der Friede mit Frankreich und Italien hergestellt. Anmerkungen. 1. Karl V. rouvbe geboren zu Gent in den Nieberlanben und auch bort erzogen, roeshalb er mehr ein beutscher als ein spanischer Fürst roar. Sein Lehrer roar Abrian von Utrecht, Dechant von Löroen, den er später zu seinem Stellvertreter in Spanien machte und der als Hadrian Vi. den römischen Stuhl bestieg. Als Karl die Kaiserkrone empfing, muteten ihm in Deutschland die Freunde der Reformation, namentlich der Ritter Ulrich von Hutten, zu, er solle sich an die Spitze der Bewegung stellen, um mit Hilfe der Ritterschaft die päpstliche und die fürstliche Geroalt zugleich zu brechen und die kaiserliche Machtvollkommenheit zu proklamieren, roie dies die Hohenstaufen angestrebt. Aber Karl roar zu gerecht und ein zu getreuer Sohn der Kirche, als daß er auf solche Vorschläge einging. Er roar ein Mann nicht nur von seltener Bildung, sondern auch von edler Gesinnung. Als er in feinem 30. Jahre auf den Reichstag von Augsburg kam, schrieb Melanch-thou von ihm: „Bei ihm ist feine Spur von Leidenschaft, Hochmut oder Grausamkeit. Sein häusliches Leben ist voll der herrlichsten Beispiele von Enthaltsamkeit, Mäßigkeit und Nüchternheit. Kein Lasterhafter sann sich in seinen Umgang einschleichen, und zu Freunden hat er nur die größten Männer, die er sich nach ihren Tugenden auswählt." 2. Franz I., geb. 12. Sept. 1494, wurde in der Weise der alten französischen Ritterschaft erzogen und galt als Muster eines französischen Kavaliers, obwohl er sich dem Kaiser Karl gegenüber nichts weniger als ritterlich benahm Persönlich roar er von großer Tapferkeit, roas er besonders in der Schlacht bei Marignano bewies, in welcher er die für Mailand kämpfenden Schweizer besiegte (1515). Nach dieser Schlacht eroberte fein Feldherr Karl von Bourbon Mailand, warb Gouverneur biefer Stadt und Connetable von Frankreich. Der Herzog Mari-miliau Sforza zog als Privatmann nach Frankreich. Franz hatte jeboch zwei große Fehler an sich. Er hielt nie, was er versprach, und roußte seine Freunbe nicht zu schätzen. So handelte er auch höchst unbankbar an Karl von Bourbon, so daß dieser zum Kaiser überging, nunmehr deutsche Truppen gegen Franz führte und viel zum Siege von Pavia beitrug, wo Franz gefangen wurde. Im Vertrage zu Madrid versprach Franz, das Herzogtum Burgund herauszugeben, welches Ludwig Xi. der Maria von Burgund, der Großmutter Karls, gewaltsam genommen hatte. Aber bevor er den Vertrag unterschrieb, ließ er seine Vertrauten rufen und gab vor ihnen die Erklärung ab, daß er den Vertrag nur gezwungen unterschreibe und daß er dagegen protestiere. Alsdann gab er sein Ehrenwort, daß wenn die Reichsstände den Vertrag nicht genehmigen würden, er binnen sechs Monaten in die Gefangenschaft

4. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 519

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 190. Die Schweiz. 519 Dienste und zwar in den französischen Religionskriegen sogar Schweizer gegen Schweizer. 524) Auch die Sekten verursachten in den Schweizer Kantonen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, Unordnungen und fanden blutige Unterdrückung. Besonders waren es die Wiedertäufer, welche sich von Walds Hut aus über die Schweiz verbreiteten. Auch der Bauernkrieg fand in der Schweiz feine traurige Fortsetzung. Die von Luzern abhäugigeu Eutlibucher und die zu Bern gehörigen Emmenthal er thaten sich zusammen, um ihre alten Rechte zu wahren, welche sie vou den Städten verletzt glaubten. Zn Snmiswald im Bernischen stifteten sieden Bund aller Bauern. Aber Bern 1653. und Luzern erhielten Hilfe von Zürich, und bei Wohlen-schwyl am Zürcher See wurdeu die Bauern geschlagen. Die Patrizier, welche mit den Schweizerbauern nicht besser umgegangen waren als die deutschen Herren mit den ihrigen, übertrafen die letztem nach Unterdrückung des Aufstandes noch in der Grausamkeit. Unter den andern innern Streitigkeiten ist noch der Toggenbnrger Handel hervorzuheben, der mit dem Frieden^-von Baden endete, in welchem der Abt von St. Gallen die E. Rechte der Toggenbnrger Bauernschaft anerkennen mußte. Anmerkungen. 1. Matthäus Schinn er, Bischof von Sitten und päpstlicher Legat in der Schweiz, hatte den Eidgenossen, die vorher im Solde der Franzosen gekämpft hatten, ein fünfjähriges Bündnis mit dem Papste vorgeschlagen. Da die Schweizer für ihre den Franzosen geleisteten Dienste nicht mehr so reichlich wie früher belohnt, ja öfters beschimpft wurden, so beschlossen sie, sich vom französischen Heere zu trennen und sich auf die Seite des Papstes und des Kaisers zu schlagen. Als sie aber später mit Frankreich den ewigen Bund geschlossen hatten und die katholischen Kantone Hilfstruppen nach Frankreich sandten, so eilten aus den protestantischen Kantonen viele den Hugenotten gegen die Ligue zu Hilfe; auch fanden viele vertriebene Hugenotten Aufnahme in der reformierten Schweiz. 2. Ein großes Verdienst um die Erhaltung des katholischen Glaubens in der Schweiz hatte der heilige Karl von Borromäo, Kardinal und Erzbischof von Mailand. Er brachte den Goldenen oder Borromäischen Bund zu stände, in welchem die Kantone Luzeru, Uri, Schwyz, Uuterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg und Wallis sich zu Luzern auf ewige Zeiten zum katholischen Glauben verpflichteten (1586). 3. Der Anführer der Schweizerbauern war Nikolaus Leuenberg, ein Bauer aus Schönholz im Kanton Bern. Er ließ sich keinerlei Gewaltthätigkeit zu schulden kommen und suchte stets zu vermitteln; auch ging die Regierung von Bern einen Vertrag mit ihm ein, wodurch die Streitigkeiten zwischen Land und Stadt beigelegt werden sollten. Wäh-

5. Viertehalb Jahrhunderte - S. 603

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Karl V und die Kirchentrennung in Deutschland. 603 jetzt noch bei dem Reichskammergericht über Religionssachen schwebenden Rechtsstreitigkeiten nachgeben. Hier wurde ihm zugleich noch Anderes abgedrungen. Der Landgraf Philipp hatte kurz vorher, von König Franz durch Geld unterstützt, ein Heer gerüstet und mit Gewalt den Vertriebenen Herzog Ulrich, der zum Protestantismus übergetreten war, in sein Land wieder eingesetzt, was um so leichter gelungen war, als der schwäbische Bund sich im Jahre vorher aufgelöst hatte. Dieser Gewaltthat mußte Ferdinand, der noch auf dem Reichstag zu Augsburg die förmliche Belehnung mit Würtemberg empfangen hatte, seine Be- stätigung ertheilen. Wie der Protestantismus nun einen Stützpunkt im Süden Deutschlands gefunden, breitete er sich auch im Norden aus, wo er im Jahre 1539 Brandenburg durch Joachims I. Sohn Joachim Ii» und das Herzogthum Georgs durch dessen Bruder Heinrich gewann. Unter solchen Umständen erhielt das Schmalkaldner Bündniß immer mehr Kraft. In dasselbe waren auch die vier der Zwinglischen Lehre anhängeuden Reichsstädte in Oberdeutschland ausgenommen worden, und um die Verbindung fester zu knüpfen, wurde in der sogenannten Witten- berger Concordie ein Ausdruck für die Abendmahlslehre gefunden, in welchem die beiden protestantischen Parteien, ungeachtet die Verschieden- heit in dieser Beziehung nicht aufhörte, sich einigten. Dagegen sprach man von protestantischer Seite die Trennung von den Katholiken, als Clemens' Vh. Nachfolger Paul Iii. (1534 bis 1549) ein Concil nach Mantua ausschrieb, recht scharf durch die von Luther verfaßten Schmal- kaldner Artikel aus, nachdem man die Theilnahme an dem Concil ver- weigert hatte. Indessen hatte die religiöse Bewegung auch zu einer großen Störung des Friedens geführt. In Münster hatte der Protestan- tismus allmälig Eingang gefunden, und als er sich im Besitze eines Theiles der Stadt befand, erstreckten sich hieher die Einwirkungen der wiedertäuferischen Secte, die in den nahen Niederlanden heimisch ge- worden war. Ihre Sendlinge rissen das ohnehin schon aufgeregte Münster in einen Strudel von Schwärmerei und Gewaltthat, indem sie mit Verkündigungen eines nahenden Gottesreiches viel Volk aus der Umgegend in die Stadt lockten und mit Hülfe desselben alle Gewalt in ihre Hände brachten. Ein Schneider, Johann Bockhold aus Leyden, der göttliche Offenbarungen zu erhalten vorgab, trat an die Spitze der Bewegung, erklärte sich für den König des neuen Reiches, das unter Vernichtung aller Fürsten über den Erdkreis verbreitet werden sollte, und ließ alle Greuel entmenschter Thorheit und Wuth in der Stadt walten. Der Bischof von Münster, der früher mit den Protestanten einen Vertrag hatte eingehen müssen, war jedoch mit Truppen zur Eroberung der Stadt augerückt, und der Hunger riß in derselben ein. Als nun die wegen der würtembergischen Angelegenheit begonnene Fehde

6. Viertehalb Jahrhunderte - S. 595

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Karl V. und die Kirchentrennung in Deutschland. 595 stanz. Zwingli's Lehre entfernte sich noch weiter von der kirchlichen, als die lutherische, und kam in Zürich so schnell zur Alleinherrschaft, daß diejenigen, welche katholisch bleiben wollten, keine Kirche zum Gebrauche erhalten konnten und aus der Obrigkeit die katholisch gebliebenen Mit- glieder ausgestoßen wurden. Außer Zürich fielen die Cantone Basel, Bern und Schaffhausen von der Kirche ab, während die neun übrigen nach einem im Jahre 1526 zu Baden von Eck mit Hausschein oder Oekolampadius, der Zwingli's Melanchthon war, gehaltenen Religions- gespräche die neue Lehre als Jrrthum erkannt zu haben erklärten. Von den nicht im Bunde befindlichen, sondern nur dem Bunde zugewandten Orten hatte St. Gallen eine förmliche Empörung zu erleben, die mit dem Wechsel der Religion endete. Als nun in den übrigen Cantonen der Fortgang der neuen Lehre gehemmt wurde, verlangten die abgefalle- nen Cantone, in- denen die Fortdauer katholischen Gottesdienstes nicht gestattet wurde, von den katholischen die Zulassung des ihrigen. So war ein Krieg unvermeidlich, und im Jahre 1531 brach er wirklich aus. Die Schlacht bei Cappel im Cantón Zürich an der Zuger Grenze, wo Zwingli fiel, entschied für die katholischen Cantone, die dadurch für sich ihren Glauben bewahrten, den Abt von St. Gallen, obgleich die Stadt nicht wieder katholisch wurde, wieder in Besitz seiner Herrschaft setzten und in den dem Bunde gemeinschaftlichen Gebieten die Freiheit der Religionsübung für die Katholiken schützten. Doch breitete das Ge- biet der Zwingli'schen Lehre, deren Anhänger die Reformirten genannt wurden, sich nach Westen weiter aus. Sie erhielt einen neuen Mittel- punkt in der Stadt Genf, wo Calvin aus Nopon, nachdem die katholische Religion daselbst schon unterdrückt war, in unermüdlicher Thätigkeit ein eigenes Lehrgebäude aufftellte, und in Nähe und Ferne, auch unter den bisherigen Bekennern von Zwingli's Lehre, großen Anhang gewann. Die Vergrößerung des Berner Gebietes auf Kosten Savoyens schaffte auch dem reformirten Kirchenwesen, das die Anhänger Calvins ebenfalls in sich schloß, größeren Raum. Wie Bern der Stadt Genf zur Be- freiung aus der Herrschaft Savoyens behülsiich gewesen, entriß es im Jahre 1536 demselben mit Hülfe von Wallis und Freiburg, die ihren Antheil erhielten, auch das ganze Waadtland, das nun in der bereits gewöhnlichen Weise reformirt ward. Die weltliche Gewalt der Bischöfe von Genf und Lausanne war vernichtet. Der Herzog von Savoyen, Karl Iii., aus der Familie von Herzog Ludwigs zweitem Sohne Phi- lipp, die nach dem Erlöschen der von dem älteren, Amadeus Ix., aus- gegangenen zur Herrschaft gelangt war, konnte den Verlust nicht hin- dern, da er, zugleich von König Franz angegriffen, selbst sein Stamm- land Savoyen verlor. Die reformirte Lehre der Schweiz breitete sich einerseits nach Frankreich aus und gewann anderseits Anhänger im bis-

7. Viertehalb Jahrhunderte - S. 890

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
890 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätigen Staatskunst. wogen, den Kaiser um Unterstützung gegen die Ansprüche desselben zu ersuchen. Damals war dieses Verlangen erfolglos geblieben. Doch in der Zeit, wo Joseph als Regent seiner Erblande mit den Angriffen auf die Kirche beschäftigt war, sagte er einem wiederholten Verlangen seine Unterstützung zu. Eine besondere Veranlassung zur Erneuerung jener Frage hatte ein Streit über die päpstlichen Nuntien gegeben, welche zur Erleichterung des Geschäftsganges in den dem Papste vorbehaltenen Angelegenheiten an Ort und Stelle im Namen desselben entschieden. Der Kurfürst Karl Theodor, der als Sprößling des Hauses Pfalz- Sulzbach im Jahre 1742 dem Hause Pfalz-Neuburg in der Herrschaft über Kurpfalz, Jülich und Berg, dann, nachdem das baierische Haus im Jahre 1777 mit Maximilian Joseph ausgestorben, auch diesem Ln der Herrschaft über Baiern gefolgt war, hatte einen Nuntius für seine Lande gewünscht, da Baiern unter solchen Bischöfen stand, die als selbststän- dige Fürsten außerhalb desselben ihre Sitze hatten. Als ihm gewillfahrt wurde, lebte der Streit wegen der päpstlichen Vorrechte wieder auf, und die betheiligten Bischöfe sträubten sich gegen das, was sie Beeinträchti- gung ihrer Gerichtsbarkeit nannten. Ihre Bemühungen richteten sich nicht bloß gegen den nen in München eingesetzten Nuntius, sondern auch gegen den, der seit langer Zeit in Köln seinen Sitz hatte, während der zu Wien schon durch Josephs Maßregeln außer Thätigkeit gesetzt war. Da aber die Nuntien zu Köln und zu München, ohne sich um die von dem Kaiser unterstützte Einsprache der Bischöfe zu kümmern, ihr Amt verwalteten, einigten sich die drei Kurfürsten und der Erzbischof von Salzburg durch ihre im Jahre 1786 in Ems bei Koblenz zusammen- getretenen Abgeordneten über eine Richtschnur für ihr künftiges Verhal- ten gegen den römischen Stuhl, wonach sie die Nuntien nur als päpst- liche Gesandte behaudeln und die dem Papste bisher vorbehaltenen Rechte selbst üben wollten. Der Kaiser rieth ihnen, dem Werke durch Ein- verständniß mit ihren Suffraganbischöfen größere Festigkeit zu geben. Doch diese erklärten sich großentheils dagegen. Die ganze Sache wurde sodann von ihnen aufgegeben, nachdem der Kurfürst Clemens Wences- laus, besserer Einsicht folgend, zuerst von der Vereinigung zurückge- treten war. Wenn auf diese Weise für den Kaiser Joseph die Ge- legenheit, dem kirchlichen Zustande, den er in seinen Staaten herbei- führte, auch im Reiche Eingang zu verschaffen, vorübergegangen war, so bereitete sich doch auch im Reiche unter den höheren Klassen der Be- völkerung eine Stimmung, die einem entschiedenen Abfalle von der Kirche gleich kam. Ihren stärksten Ansdruck hatte diese Stimmung durch förm- liche Stiftung einer Genossenschaft gefunden, deren Mitglieder, bis zum völligen Atheismus vorgeschritten, eine Verpflichtung zum Kriege gegen Religion und Negierung übernahmen. Ein Lehrer des Kirchenrechts,

8. Viertehalb Jahrhunderte - S. 615

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Karl V. und die Kirchentrennung in Deutschland. 615 saßen. Der nachfolgende Papst Pius Iv. (1559—1565), den der heil- same Einfluß seines Neffen, des großen Karl Borromäus, Cardinals und Erzbischofs von Mailand, leitete, berief das Concil von Neuem, um' dem, was es bereits geleistet, durch die Vollendung Ansehn und höheren Werth zu geben. So lange die Arbeiten nicht beendet waren, konnte nicht dazu geschritten werden, die beschlossenen Verbesserungen der Kir- chenzucht als eur Ganzes ins Werk zu setzen. Das Ausbleiben der von dem Concil erwarteten Entscheidungen hatte auch schon den Kaiser Fer- dinand und seinen Schwiegersohn, den Herzog Albrecht von Baiern, Wilhelms Sohn, zu dem Versuche bewogen, die unter ihren Unterthanen sich kundgebende Unruhe durch eigenmächtige Bewilligung des Kelches beim Abendmahle zu beschwichtigen. Es ließ sich noch Mehreres be- fürchten, da Paul Iv. dem Kaiser die Anerkennung seiner Würde, für die er nicht die päpstliche Bestätigung eingeholt, verweigert hatte. Auf den Rath des Karl Borromäus erkannte Pius Iv. Ferdinand als Kaiser an, und ließ das im Jahre 1502 wieder zusammengetretene Concil in einer Weise leiten, daß den Berathungen die größte Freiheit ward und die Rücksicht auf die päpstliche Macht gegen die Rücksicht auf das Heil der Kirche, wo nicht beide zusammenfielen, zurücktrat. Zur Theilnahme an den Berathungen des letzten Zeitraumes waren auch die deutschen Protestanten, damit kein Mittel der Verständigung unversucht bliebe, eingeladen worden, allein eine Versammlung protestantischer Fürsten, die im Jahre 1561 aus Anlaß von Lehrstreitigkeiten unter ihren Theo- logen zu Naumburg stattfand, hatte die Einladung als eine Anmaßung ausgenommen, und dem Papste sogar das verargt, daß er sie als Söhne angeredet. So blieb die Wirksamkeit des Concils auf die Katholiken beschränkt, und hier bewirkte es, wie es die Bezeichnung der Lehre und die Anordnung für kirchliches Leben während seiner ganzen Thätigkeit verbunden hatte, in beiden Beziehungen Großes. Es sammelte sich der ganze Reichthum christlicher Einsicht in einem Brennpunkte, und wie da- durch eine Vertiefung des kirchlichen Bewußtseins eintrat, erleichterte sich auch für die Glieder der Kirche die Aufnahme und Bewahrung der Lehre. Es durchdrang aber auch ein frischeres und regeres Leben die Kirche vermittelst der Ausführung des zur Förderung der Kirchenzucht Festgesetzten. Die Gesammtheit der Entscheidungen erhielt, nachdem das Concil im Jahre 1563 geschlossen worden, die päpstliche Bestätigung. In Betreff der Lehre ward das Ergebniß allgemein als das Zeugniß von dem allgemeinen Glauben der Kirche ausgenommen. In Betreff der Kirchenzucht blieb die Durchführung eine große Aufgabe, wie die reformatorische Thätigkeit in der Kirche eine immer fortdauernde ist und nach Maßgabe fördernder oder hemmender Umstände und größerer oder geringerer für dieselbe aufgcwandten Kraft hier rascher, dort langsamer Kiesel, Weltgeschichte. H. 40

9. Viertehalb Jahrhunderte - S. 758

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
758 Die Zeit des französischen Übergewichtes von Nom aus ergangenen Verfügungen fanden die königliche Unter- stützung, und das Frauenkloster Port Nopal bei Paris, das der Mittel- punkt und Sammelplatz des gegen die kirchlichen Entscheidungen gerich- teten Widerstandes gewesen war, büßte im Jahre 1705 seine beharrliche Widersetzlichkeit mit seiner Auflösung. Dagegen hinderte den König seine Begierde nach unbedingter und unbegrenzter Herrschaft, der Kirche hin- sichtlich ihrer Negierung die ihr zukommende Freiheit unverkümmert zu lassen. Die Kirche in Frankreich hatte schon längst eine gewisse Son- derstellung dadurch eingenommen, daß von dort aus der Vereinigung der Verwaltungssachen in den Händen des Papstes widerstrebt worden war. Die pragmatische Sanktion Ludwigs Ix., die Annahme der Baseler Beschlüsse durch Karl Vii., der Streit Philipps Iv. mit Bonifacius Viii., das Concordat Franzens I. mit Leo X. hatten einen Inbegriff von Be- schränkungen der päpstlichen Gewalt geschaffen, die man mit dem Na- men der gallikanischen Freiheiten bezeichnete. Hatte es nun auch Zeiten gegeben, wo hierin eine Schutzwehr gegen Ausschreitungen einer nicht zum Vortheile der Kirche geübten päpstlichen Gewalt gefunden werden konnte, so hatte sich nach der Beseitigung jenes Uebelftandes, die nach der Kirchentrennung durch die Reformation der Kirche erfolgt war, viel- mehr das Bedürfniß ergeben, durch Wahrung der nach Grundsätzen ge- regelten päpstlichen Befugnisse die geistliche Gewalt gegen jene Schwä- chung zu schützen, der sie seit der Kirchentrennung auch in den katholisch gebliebenen Ländern ausgesetzt war. Das an sich nicht unberechtigte Streben, die königliche Gewalt in rein weltlichen Angelegenheiten unab- hängig zu stellen und das unmittelbare Eingreifen des Papstes in die geistlichen Verhältnisse des Landes auf kanonische Weise zu begrenzen, schloß auch Gefahren für die Kirche in sich, da die vielfachen Verschlin- gungen geistlicher und weltlicher Angelegenheiten die Könige über die Wahrung ihres eigenthümlichen Rechtes hinaus zu Eingriffen in das geistliche Gebiet führte und dieselben dasjenige, was der Papst den Bi- schöfen des Landes überließ, oft in den Kreis ihrer Entscheidung zogen. Daher hatten die französischen Bischöfe die Annahme der Trienter Be- schlüsse begehrt, während die Könige von einer solchen Annahme den Verlust derjenigen Rechte, die sie an sich gezogen, befürchteten. Die Könige hatten in diesem Verfahren auch an den Parlamenten eine Stütze gefunden, und es war eine besondere Lehre von den Vorrechten der französischen Kirche ausgebildet worden, welche der naturgemäßen und nothwendigen Stellung des päpstlichen Stuhles in manchen Punkten zu nahe trat. Für Ludwig war es bei seinem Verlangen nach unumschränk- ter Waltung von Wichtigkeit, dieser Lehre Geltung zu verschaffen. Zu dem Ende suchte er für sie die Gutheißung der französischen Bischöfe zu gewinnen, was ihm auch gelang, weil dieselben in der Erinnerung an

10. Viertehalb Jahrhunderte - S. 883

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätigen Staatskunst. 883 Abneigung gegen das Kirchenthum herübergetragen hatte, es war be- reits auch ein Versuch gemacht, für Deutschland Forderungen zur Gel- tung zu bringen, deren Befriedigung eine Vernichtung der Gewalt des päpstlichen Stuhles gewesen sein würde. Im Jahre 1763 hatte Hont- heim, der Weihbischof des Kurfürsten von Trier, unter dem erdichteten Namen Febronius ein Buch in jenem Sinne herausgegeben, das in der Zeit, wo so viele Feindseligkeit gegen die Kirche thätig war, mit um so größerer Freude begrüßt wurde, als die von Außen kommende Feind- seligkeit jetzt in der Kirche einen Bundesgenoffen gefunden hatte, der mit Schaustellung von Wissenschaft zw demselben Zwecke wirkte und die Wohl- fahrt der Kirche zu bezwecken schien. Zn der Meinung, daß die von den Päpsten in Anspruch genommene Gewalt als größtes Hinderniß der Wiedervereinigung der christlichen Confesstonen entgegeuftehe, unternahm er es, dieselbe auf ein angeblich ursprüngliches Maß zurückzuführen, worin ihm seiner Meinung nach Papst Clemens Xlll. durch Verzichtung auf alle weitergehenden Rechte freiwillig folgen sollte. Er kehrte zu den bedenklichsten Ansichten des Concils von Basel zurück, bestritt dem Papste jede Gerichtsbarkeit über die gesammte Kirche, machte die Gültigkeit seiner Anordnungen von einstimmigem Beitritt der Bischöfe abhängig und läugnete die göttliche Einsetzung des Primates, den er als eine von der Kirche an die römischen Bischöfe übertragene Würde bezeichnete und mit dem Range des Vorsttzenden in einem Parlamente auf gleiche Linie stellte. Wie diese Ansichten, waren auch die zu ihrer Verwirklichung vorgeschlagenen Mittel gänzlich im Sinne der Zeit. Concilien der einzelnen Nationen sollten die dem Papste nicht zustehenden Rechte zurücknehmen und, falls derselbe sich diesen Veränderungen nicht füge, der Kirche des Landes einstweilen ein besonderes Haupt geben. Dann sollten die Fürsten durch Hemmung des Verkehrs der Kirchen mit Nom den Papst zum Nachgeben zwingen und selbst das Werk der Verbesserung beginnen. Zwar ward das Werk von Papst Clemens ver- urtheilt, auch durch Schriften kundigerer und gelehrterer Männer wider- legt, ja die Gesammtheit der darin enthaltenen Zrrthümer von dem Verfasser auf Betreiben seines Erzbischofs im Zahre 1778 widerrufen, doch fuhr es fort, seine Wirkungen bei Ausbildung der Ansichten zu äußern, nach welchen die Staatsmänner in Behandlung der kirchlichen Verhältnisse verfuhren. Es fehlte nicht an Schriften, welche die Hont- heimffchen Lehren in Umlauf setzten und in Anwendung brachten. Ganz besonders fanden dieselben in Oeftreich Eingang, wo ungeachtet der kirchlichen Haltung der Maria Theresia eine Partei, die ihre Hoffnungen auf Zoseph setzte, den Fürsten Kaunitz an der Spitze, einer kirchenfeind- lichen Staatskunst huldigte. 32. Mit Kaiser Zoseph (1780—1730) kam auf den Thron Oest-
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