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1. Die Weltgeschichte - S. 170

1835 - Mainz : Kupferberg
170 Auflösung des deutschen Kaiserrstchs. v.c.t. Franz schließt, nach seiner Unterredung zu Saroschütz mit Napoleon, Waffenstillstand, und der von allen Seiten sich zeigenden Hilfe ungeachtet, nachdem Preussen (Haugwitz) zu Wien einen Vergleich eingegangen, den Frieden zu 1805.Preßburg: Oesterreich verliert Tyrol an Baiern; schwä- bische Besitzungen an Würtemberg und Baden, Venedig rc. an Italien; erhalt Salzburg rc. Der Churfürst von Baiern und Würtemberg — Könige, Baden — Churfürst mit völliger Souveränetät. 2806. Ioseph Napoleon erblicher König von Neapel und Sicilien. Ferdinand flüchtet nach Sicilien. Ludwig Napoleon — König von Holland. Prinz iliurai — Herzog von Cleve/und Berg. Berliner — Fürst von Iveufchatcl. Prinz Eugen Beauhamois mit der Prinzessin Auguste von Baiern vermahlt rc. Rheinbund unter Napoleon's Protectorat zwi- schen Baiern, Würtemberg und vierzehn kleineren Fürsten; der Churerzkanzler — Fürst-Primas des Bundes, sämmtlich sou- verän; die anderen Reichsstände mediatisirt. Frankfurt, Sitz der Bundesversammlung, dem Fürsten - Primas. Franz H. legt seine deutsche Krone nieder, erklärt sich zum erblichen Kaiser der österreichischen Monarchie, — völ- Ang. lige Auflösung der deutschen Reichsverfassuug. Die Reichsverfassung ist bis zum Lüneviller Frieden ohne bedeutende Veränderung; durch ihn die Kreisrintlmung aufgehoben. Der Reichs- tag seit 1663 beständig, wurde durch Bevollmächtigte des Kaisers und der Reichsstände beschickt; bei reichstägigen Berathungen drei Collegien: das Churcollegium, der Fürstenrath und das reichsstädtische Collegium. Das Reichsk-mmergericht hatte, mehrer Beschlüsse ungeachtet, seit 1782 doch nur einen Kammerrichter, zwei Präsidenten und fünf und zwanzig Beisitzer. Der Reichshofrath hatte seinen Sitz am kaiser- lichen Hof, seit dem westphälischcn Frieden von gleicher Gerichtsbarkeit mit dem Kammergerichte, ausschließlich für Erkenntnisse über ganze Fürstenthümer rc.; er bestand aus achtzehn Mitgliedern, sämmtlich vom Kaiser ernannt und besoldet. Das Zeitalter der klassischen Litteratur hat vorzüglich durch Fried- richs U. Einfluß begonnen. Die Dichtkunst, durch Lessing und /

2. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 432

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
432 Die neue Zeit. rische Lehre bekennen dürfen, protestierten sie zngleich dagegen, daß sie diejenigen von ihren Unterthanen, welche bei der alten Lehre bleiben wollten, ungestört lassen sollten. Insbesondere erklärten sie, sie könnten nie zugeben, daß ihre Unterthanen die Messe anhörten. Sie verlangten also Freiheit für sich und zugleich das Recht, gegen die katholischen Unterthanen Gewalt anwenden zu dürfen. Fortan mußte sich die Religion der Unterthanen nach der Religion des Landesherrn richten, und ein Religionswechsel des Fürsten zog jedesmal einen gewaltsamen Religionswechsel der Unterthanen nach sich. So mußten z. B. in der Pfalz die Unterthanen in kurzer Zeit viermal die Religion wechseln, zuerst lutherisch, dann reformiert, dann wieder lutherisch und wieder reformiert werden, je nachdem die gebietenden Herren lutherisch ober reformiert waren. Wo aber ein katholischer Fürst die katholische Kirche wieberherftellte, ba schrie man über Glaubenszwang und Gewissenstyrannei. 8 158. Die Reformation tu der Schweiz. 437) Zu gleicher Zeit mit Luther hatte Ulrich Zwingli, Pfarrer in Zürich, die Heilige Schrift als die alleinige Quelle des Glaubens erklärt und war deshalb mit feinem Bischöfe in Streit geraten. Aber der Große Rat in Zürich nahm sich seiner an, und unter dessen Schutze wurden nicht nur dieselben Neuerungen eingeführt, wie in Sachsen, sondern Zwingli ging noch weiter als Luther. Er leugnete sowohl das Opfer der heiligen Messe als auch die Gegenwart Jesu Christi im heiligen Sakramente, welche Luther noch neben dem 33roje znließ. Das Brot und der Wein waren ihm nichts als Sinnbilder, welche nur das Fleisch und Blut Christi bedeuten und an Christi Tod bloß erinnern sollten. Darüber geriet er mit Luther in Streit, der „die Sakrameutierer", wie er Zwingli und seine Anhänger nannte, für „Erzteufel" erklärte. Jeder erblickte in dem andern den Antichrist, und beide überschütteten einander mit denselben Schmähungen, mit denen sie Papst und Bischöfe überhäuften. Wie in Sachsen, so wurde auch iu Zürich die neue Lehre mit Gewalt eingeführt. Die Klöster und die Ehelosigkeit der Priester wurden aufgehoben, und das Abendmahl unter beiden Gestalten, und zwar mit gewöhnlichem Brote, ausgeteilt. Das Beispiel Zürichs, welches die Kirchengüter und die kostbaren Kirchengerätschaften einzog, und die evangelische Freiheit, welche weder Fasten noch guter Werke bedurfte, wirkte auch auf andere Kantone. Basel und Bern ahmten Zürich zuerst nach und verfuhren mit gleicher Gewaltthätigkeit gegen die, welche der alten Kirche treu bleiben wollten. Es entstand ein Krieg zwischen Zürich und Bern und den katholischen Kantonen,

3. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 519

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 190. Die Schweiz. 519 Dienste und zwar in den französischen Religionskriegen sogar Schweizer gegen Schweizer. 524) Auch die Sekten verursachten in den Schweizer Kantonen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, Unordnungen und fanden blutige Unterdrückung. Besonders waren es die Wiedertäufer, welche sich von Walds Hut aus über die Schweiz verbreiteten. Auch der Bauernkrieg fand in der Schweiz feine traurige Fortsetzung. Die von Luzern abhäugigeu Eutlibucher und die zu Bern gehörigen Emmenthal er thaten sich zusammen, um ihre alten Rechte zu wahren, welche sie vou den Städten verletzt glaubten. Zn Snmiswald im Bernischen stifteten sieden Bund aller Bauern. Aber Bern 1653. und Luzern erhielten Hilfe von Zürich, und bei Wohlen-schwyl am Zürcher See wurdeu die Bauern geschlagen. Die Patrizier, welche mit den Schweizerbauern nicht besser umgegangen waren als die deutschen Herren mit den ihrigen, übertrafen die letztem nach Unterdrückung des Aufstandes noch in der Grausamkeit. Unter den andern innern Streitigkeiten ist noch der Toggenbnrger Handel hervorzuheben, der mit dem Frieden^-von Baden endete, in welchem der Abt von St. Gallen die E. Rechte der Toggenbnrger Bauernschaft anerkennen mußte. Anmerkungen. 1. Matthäus Schinn er, Bischof von Sitten und päpstlicher Legat in der Schweiz, hatte den Eidgenossen, die vorher im Solde der Franzosen gekämpft hatten, ein fünfjähriges Bündnis mit dem Papste vorgeschlagen. Da die Schweizer für ihre den Franzosen geleisteten Dienste nicht mehr so reichlich wie früher belohnt, ja öfters beschimpft wurden, so beschlossen sie, sich vom französischen Heere zu trennen und sich auf die Seite des Papstes und des Kaisers zu schlagen. Als sie aber später mit Frankreich den ewigen Bund geschlossen hatten und die katholischen Kantone Hilfstruppen nach Frankreich sandten, so eilten aus den protestantischen Kantonen viele den Hugenotten gegen die Ligue zu Hilfe; auch fanden viele vertriebene Hugenotten Aufnahme in der reformierten Schweiz. 2. Ein großes Verdienst um die Erhaltung des katholischen Glaubens in der Schweiz hatte der heilige Karl von Borromäo, Kardinal und Erzbischof von Mailand. Er brachte den Goldenen oder Borromäischen Bund zu stände, in welchem die Kantone Luzeru, Uri, Schwyz, Uuterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg und Wallis sich zu Luzern auf ewige Zeiten zum katholischen Glauben verpflichteten (1586). 3. Der Anführer der Schweizerbauern war Nikolaus Leuenberg, ein Bauer aus Schönholz im Kanton Bern. Er ließ sich keinerlei Gewaltthätigkeit zu schulden kommen und suchte stets zu vermitteln; auch ging die Regierung von Bern einen Vertrag mit ihm ein, wodurch die Streitigkeiten zwischen Land und Stadt beigelegt werden sollten. Wäh-

4. Viertehalb Jahrhunderte - S. 603

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Karl V und die Kirchentrennung in Deutschland. 603 jetzt noch bei dem Reichskammergericht über Religionssachen schwebenden Rechtsstreitigkeiten nachgeben. Hier wurde ihm zugleich noch Anderes abgedrungen. Der Landgraf Philipp hatte kurz vorher, von König Franz durch Geld unterstützt, ein Heer gerüstet und mit Gewalt den Vertriebenen Herzog Ulrich, der zum Protestantismus übergetreten war, in sein Land wieder eingesetzt, was um so leichter gelungen war, als der schwäbische Bund sich im Jahre vorher aufgelöst hatte. Dieser Gewaltthat mußte Ferdinand, der noch auf dem Reichstag zu Augsburg die förmliche Belehnung mit Würtemberg empfangen hatte, seine Be- stätigung ertheilen. Wie der Protestantismus nun einen Stützpunkt im Süden Deutschlands gefunden, breitete er sich auch im Norden aus, wo er im Jahre 1539 Brandenburg durch Joachims I. Sohn Joachim Ii» und das Herzogthum Georgs durch dessen Bruder Heinrich gewann. Unter solchen Umständen erhielt das Schmalkaldner Bündniß immer mehr Kraft. In dasselbe waren auch die vier der Zwinglischen Lehre anhängeuden Reichsstädte in Oberdeutschland ausgenommen worden, und um die Verbindung fester zu knüpfen, wurde in der sogenannten Witten- berger Concordie ein Ausdruck für die Abendmahlslehre gefunden, in welchem die beiden protestantischen Parteien, ungeachtet die Verschieden- heit in dieser Beziehung nicht aufhörte, sich einigten. Dagegen sprach man von protestantischer Seite die Trennung von den Katholiken, als Clemens' Vh. Nachfolger Paul Iii. (1534 bis 1549) ein Concil nach Mantua ausschrieb, recht scharf durch die von Luther verfaßten Schmal- kaldner Artikel aus, nachdem man die Theilnahme an dem Concil ver- weigert hatte. Indessen hatte die religiöse Bewegung auch zu einer großen Störung des Friedens geführt. In Münster hatte der Protestan- tismus allmälig Eingang gefunden, und als er sich im Besitze eines Theiles der Stadt befand, erstreckten sich hieher die Einwirkungen der wiedertäuferischen Secte, die in den nahen Niederlanden heimisch ge- worden war. Ihre Sendlinge rissen das ohnehin schon aufgeregte Münster in einen Strudel von Schwärmerei und Gewaltthat, indem sie mit Verkündigungen eines nahenden Gottesreiches viel Volk aus der Umgegend in die Stadt lockten und mit Hülfe desselben alle Gewalt in ihre Hände brachten. Ein Schneider, Johann Bockhold aus Leyden, der göttliche Offenbarungen zu erhalten vorgab, trat an die Spitze der Bewegung, erklärte sich für den König des neuen Reiches, das unter Vernichtung aller Fürsten über den Erdkreis verbreitet werden sollte, und ließ alle Greuel entmenschter Thorheit und Wuth in der Stadt walten. Der Bischof von Münster, der früher mit den Protestanten einen Vertrag hatte eingehen müssen, war jedoch mit Truppen zur Eroberung der Stadt augerückt, und der Hunger riß in derselben ein. Als nun die wegen der würtembergischen Angelegenheit begonnene Fehde

5. Viertehalb Jahrhunderte - S. 595

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Karl V. und die Kirchentrennung in Deutschland. 595 stanz. Zwingli's Lehre entfernte sich noch weiter von der kirchlichen, als die lutherische, und kam in Zürich so schnell zur Alleinherrschaft, daß diejenigen, welche katholisch bleiben wollten, keine Kirche zum Gebrauche erhalten konnten und aus der Obrigkeit die katholisch gebliebenen Mit- glieder ausgestoßen wurden. Außer Zürich fielen die Cantone Basel, Bern und Schaffhausen von der Kirche ab, während die neun übrigen nach einem im Jahre 1526 zu Baden von Eck mit Hausschein oder Oekolampadius, der Zwingli's Melanchthon war, gehaltenen Religions- gespräche die neue Lehre als Jrrthum erkannt zu haben erklärten. Von den nicht im Bunde befindlichen, sondern nur dem Bunde zugewandten Orten hatte St. Gallen eine förmliche Empörung zu erleben, die mit dem Wechsel der Religion endete. Als nun in den übrigen Cantonen der Fortgang der neuen Lehre gehemmt wurde, verlangten die abgefalle- nen Cantone, in- denen die Fortdauer katholischen Gottesdienstes nicht gestattet wurde, von den katholischen die Zulassung des ihrigen. So war ein Krieg unvermeidlich, und im Jahre 1531 brach er wirklich aus. Die Schlacht bei Cappel im Cantón Zürich an der Zuger Grenze, wo Zwingli fiel, entschied für die katholischen Cantone, die dadurch für sich ihren Glauben bewahrten, den Abt von St. Gallen, obgleich die Stadt nicht wieder katholisch wurde, wieder in Besitz seiner Herrschaft setzten und in den dem Bunde gemeinschaftlichen Gebieten die Freiheit der Religionsübung für die Katholiken schützten. Doch breitete das Ge- biet der Zwingli'schen Lehre, deren Anhänger die Reformirten genannt wurden, sich nach Westen weiter aus. Sie erhielt einen neuen Mittel- punkt in der Stadt Genf, wo Calvin aus Nopon, nachdem die katholische Religion daselbst schon unterdrückt war, in unermüdlicher Thätigkeit ein eigenes Lehrgebäude aufftellte, und in Nähe und Ferne, auch unter den bisherigen Bekennern von Zwingli's Lehre, großen Anhang gewann. Die Vergrößerung des Berner Gebietes auf Kosten Savoyens schaffte auch dem reformirten Kirchenwesen, das die Anhänger Calvins ebenfalls in sich schloß, größeren Raum. Wie Bern der Stadt Genf zur Be- freiung aus der Herrschaft Savoyens behülsiich gewesen, entriß es im Jahre 1536 demselben mit Hülfe von Wallis und Freiburg, die ihren Antheil erhielten, auch das ganze Waadtland, das nun in der bereits gewöhnlichen Weise reformirt ward. Die weltliche Gewalt der Bischöfe von Genf und Lausanne war vernichtet. Der Herzog von Savoyen, Karl Iii., aus der Familie von Herzog Ludwigs zweitem Sohne Phi- lipp, die nach dem Erlöschen der von dem älteren, Amadeus Ix., aus- gegangenen zur Herrschaft gelangt war, konnte den Verlust nicht hin- dern, da er, zugleich von König Franz angegriffen, selbst sein Stamm- land Savoyen verlor. Die reformirte Lehre der Schweiz breitete sich einerseits nach Frankreich aus und gewann anderseits Anhänger im bis-

6. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1028

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
1028 Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. 'zu freiwilligem Gehorsam Eintrag gethan habe, und Geister, die er herbeigerufen, nun nicht mehr zu beschwören vermöge. Daß die Ant- wort auf diese Frage eine bejahende sein müsse, wird um so wahrschein- licher, je mehr sich die Erscheinung wiederholt, daß die Revolution da am wenigsten Eingang findet, wo die Kirche ihre Macht über die Ge- müther ungestört zu üben vermag, und daß die Revolution überall, wo sie austritt, zugleich die Grundlagen des Staates unterwühlt und der Kirche den Krieg erklärt. Doch es ist allerdings schwer abzusehen, wie die Regierungen in einer Zeit, wo ihnen durch den Geist der Revo- lution fortwährend ihr Gebiet streitig gemacht wird, sich sollten ent- schließen können, zu Gunsten der Kirche einen Theil dessen, was sie für ihr Gebiet halten, abzutreten. Erinnerungen aus der Zeit, wo die Kirche bei der Unbestimmtheit des Staatswesens als Richterin zwischen Fürsten und Völkern, zwischen Fürsten und Fürsten, aufzutreten gezwun- gen war, oder in Abwehr fürstlicher Uebergriffe wider Willen das fürst- liche Ansehn schwächte, stiegen auf als schreckende Bilder der Beeinträchti- gung, welche auch die fürstliche Gewalt durch die Kirche zu erleiden haben würde. Während daher die Kirche von allen gegen die fürstliche Gewalt andrängenden Gewalten als deren Bundesgenossin behandelt wird, wird sie bloß von der fürstlichen Gewalt nicht leicht als solche behandelt. Freilich müssen sich in den christlichen Ländern getheilten Be- kenntnisses die Regierungen, wenn sie selbst außerhalb der Kirche stehen, noch um so mehr dazu außer Stande fühlen, als es für sie, in deren Bereich die Angelegenheiten ihres eignen Kirchenwesens hineinfallen, unendliche Schwierigkeiten hat, kirchliche Angelegenheiten aus ihrem Wirkungskreise auszuscheiden. Dazu kommt noch die Befürchtung, durch völlige Freigebung der katholischen Kirche das eigne Kirchenwesen der Gefahr einer Erschütterung auszusetzen, eine Befürchtung, die in dem Hinblick auf die nicht lange nach der Kirchentrennung von der Kirche vollbrachten Wiedereroberung verlorenen Gebietes eine Begründung findet. 12. Königs Karl X. hatte mit seinem Bruder und Vorgänger die Neigung, den seit der Revolution auch bei den Gemäßigten gangbar gewordenen Forderungen Genüge zu thun, nicht gemein. Die Ungunst, welche sich gegen das in seinem Sinne verfahrende Ministerium Villele richtete, brachte Wahlen von Abgeordneten zuwege, die den König be- wogen, mittelst des Ministeriums Martignac ein Einlenken zu versuchen. Dieses neue Ministerium, unter welchem die Befreiung Morea's ge- schah, fand durch die vermittelnde Stellung, die es einnahm, gleich wenig Billigung bei dem Hofe und bei dessen Gegnern. Der König gelangte zu der Ansicht, daß alle Zugeständnisse ihn seinem Ziele, Frank- reichs Glück zu gründe«, nicht näher führten. Er berief daher, als er sich durch das von Rußlands Fortschritten in der Türkei bewirkte engere

7. Viertehalb Jahrhunderte - S. 628

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
628 Die Kkrchentrennung in England, im Norden und in Polen. wig-Holstein, trat bewaffnet gegen ihn auf und wurde von den Jüt- ländern als König anerkannt, worauf Christian, der es nicht auf Ent- scheidung der Waffen ankommen kaffen wollte, in der Hoffnung, den Thron mit fremder Hülfe wieder zu gewinnen, das Land verließ und so den Uebergang der Inseln zu dem neuen Könige beschleunigte. Die Hoffnung, an der Spitze der von ihm bisher begünstigten lutherischen Partei in seinem Reiche wieder festen Fuß zu fassen, sah Christian ver- eitelt, da Friedrich (1523—1533) nun selbst als Beschützer dieser Partei auftrat und mit den im Fortgange der kirchlichen Bewegung eingezogenen Gütern den Adel für sich gewann. Obgleich er bei seiner Erhebung, zu welcher die Bischöfe mitgewirkt, in einer Wahlkapitulation die Er- haltung der katholischen Religion gelobt hatte, bewirkte er im Jahre 1527 auf dem Reichstage zu Odense eine Gleichstellung der lutherischen Lehre mit der katholischen, wodurch die Anhänger der ersteren hin- reichende Sicherheit erhielten, um gegenüber einem zur Vertheidigung seiner Lehre nicht geeigneten Klerus die weitere Umwandlung mit Erfolg zu betreiben. Run suchte Christian bei seinem Bemühen um Wieder- eroberung des Reiches durch Anschließen an die katholische Partei eine Stütze zu gewinnen und landete mit brandenburgischer und braun- schweigischer Hülfe im Jahre 1531 in Norwegen, wo er sich in Opslo, dem späteren Christianta, eine Zeitlang behauptete. Doch er wurde nicht bloß von den Dänen, sondern auch von den Schweden, deren König durch einen Frieden mit Friedrich die Anerkennung der schwe- dischen Unabhängigkeit erhalten hatte, dort angegriffen, und ließ sich bewegen, sich zu persönlicher Unterredung mit seinem Oheim nach Däne- mark zu begeben, worauf dieser ihn nach dem Rathe schwedischer und lübeckischer Abgeordneten festhielt, um ihn für die Zeit seines Lebens auf der Insel Alsen in enger Haft zu verwahren. Hier lebte er noch zur Zeit, da Friedrich starb, und als der katholische Theil der Stände der Wahl von Friedrichs Sohne Christian, der als eifriger Anhänger der neuen Lehre bekannt war, sich widersetzte, und die Negierung von einem Reichsrathe geführt wurde, benutzte die Stadt Lübeck, die ihren Einfluß in Dänemark wiederzugewinnen und dem niederländischen Han- del die Ostsee zu verschließen trachtete, den Namen des Gefangenen, um einen Krieg zu beginnen. Wirklich wurde Kopenhagen erobert, aber die Widerstandskraft Dänemarks wuchs, als Christian Iii. zum Könige (1534—1559) gewählt wurde. Nachdem er bis zum Jahre 1536 Herr des Reiches geworden war, verhalf er der neuen Religion, die sein Vorgänger der alten gleichgestellt hatte, zur Alleinherrschaft. Die bischöfliche Würde wurde abgeschafft, und nur der Name ging auf die Kirchenvorsteher über, welche nach einer von dem Reichstage zu Odense im Jahre 1539 genehmigten Kirchenordnung eingesetzt wurden. Das

8. Viertehalb Jahrhunderte - S. 630

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
630 Die Kirchentrennung in England, im Norden und in Polen. Königen streitig machte. Auch seit die Türken unter Suleiman Ii. die Herrschaft über jene beiden walachischen Staaten gewonnen hatten, be- saß Polen noch eine große Ausdehnung« Doch hatte es an den Türken, Tartaren und Russen so lästige Feinde, daß es keiner großen Kraft- entwicklung fähig wurde. Selbst während der glücklichen Kriege mit dem deutschen Orden hatte es durch innere Veränderungen, zu denen eben dieser Krieg beitrug, an Kraft eingebüßt. Dadurch, daß der Adel Behufs der für den Krieg zu leistenden Hülfe häufiger hatte versammelt werden müssen, war der König von demselben abhängiger geworden und, da die häufigen Versammlungen bei dem Adel das Bedürfniß einer Vertretung hervorgerufen, hatte sich die Einrichtung gebildet, daß der- selbe in Lezirksversammlungen Abgeordnete wählte, welche unter dem Namen von Landboten zu den Reichstagen gingen, um Steuern zu be- willigen oder zu verweigern und dem Könige in Angelegenheiten der Regierung zu rathen. So erhielt diejenige Gewalt, welche dem Könige beschränkend gegenüberstand, durch festere Einrichtung eine zusammen- hängendere und ausgedehntere Wirksamkeit. Die drei jüngeren Brüder des böhmisch-ungarischen Königs Ladislaus, welche nacheinander (1492 bis 1548) Polen regierten, Johann Albrecht, Alexander und Sigis- mund I., hatten neben den äußeren Feinden auch den Widerstand des auf Erhaltung und Erweiterung seiner Befugnisse bedachten Adels zu bekämpfen. Unter Sigismund fand nun auch die Glaubensneueruug Eingang, indem einerseits von Böhmen aus die sogenannten böhmischen Brüder, die Nachkommen der nicht zur Kirche zurückgekehrten Husfiten, ihr den Weg bahnten, und anderseits in dem polnischen Preußen das Uebergewicht der deutschen Bevölkerung und das Beispiel der in Ost- preußen vorgegangenen Veränderung dem Lutherthum festen Fuß zu fassen erlaubte. Dazu kamen noch reformirte Gemeinden, deren sich namentlich in Litthauen viele bildeten. Sowohl Sigismund als sein Sohn Sigismund August (1548—1572) leisteten dem Eindringen der Neuerung entschiedenen Widerstand. Einen großen Antheil daran hatte der Cardinal Hosius, Bischof von Culm und nachher von Ermland, der mit unermüdlicher Thätigkeit an Erhaltung und Wiederherstellung der Kirche arbeitete, wie er später auch eines der bedeutendsten Mitglieder des Concils von Trient war und zur Befestigung der katholischen Lehre in Polen noch die Hülfe des Jesuitenordens gewann. Einen Anhalt fanden die verschiedenen protestantischen Sekten an dem zur Auflehnung geneigten Adel, der durch Anschluß an die Neuerung einen Boden zu gewinnen glaubte, auf welchem der Widerstand gegen die königliche Gewalt eine höhere Berechtigung zu erhalten schien. Als mit Sigis- mund August der Stamm Jagello's ausstarb, benutzte der Adel die Ge- legenheit, Polen in ein Wahlreich zu verwandeln, und da der nach

9. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1048

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
1048 Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. lichung zu wecken. Die Gefahr schwoll mit jedem Tage höher au, da man alten vertragsmäßigen Festsetzungen zuwider nicht die Katholiken und die Protestanten ihre Kirchen- und Schnlangelegenheiten besonders verwalten ließ, sondern das katholische Kirchen- und Schulwesen unter das Joch der voin Geiste des Radikalismus erfüllten Regierungen zwang, um für die Zukunft immer freier von dem Widerstande einer der Kirche anhängeudeu Partei zu werden. Der Kampf entbrannte da, als man iin Laufe der Klofteraufhebungen, die überall ein wesentliches Ge- schäft der Revolution bilden, im Jahre 1841 bei den Klöstern des Aar- gaus augekommen war. Der Raub, den die aargauische Negierung an dem großen Vermögen derselben beging, war eine so schreiende Frevel- that, daß die katholische Bevölkerung der Schweiz, wie durch einen hef- tigen Stoß, zur Erkenntniß des vor ihr sich öffnenden Abgrundes geweckt wurde. Die Einsprache des päpstlichen Stuhles und der öftreichischen Regierung blieb unbeachtet. Die Gesuche der Katholiken an die Tag- satzung hatten ebenfalls keine Wirkung, da hier im Jahre 1842 der größtentheils katholische Cantón St. Gallen durch seine als die zwölfte Stimme für einen die Ungerechtigkeit gutheißenden Beschluß den Aus- schlag gab. Die nächste Frucht des Unwillens, welcher die katholische Bevölkerung ergriff, war eine Umwandlung der Cantone Luzern und Freiburg, wodurch au die Stelle der radikalen Regierungen eifrig katho- lisch gesinnte traten. Wallis hatte sich im Jahre 1840 in Folge des Gegensatzes zwischen der katholischen und der radikalen Partei in Ober- wallis und Unterwallis, deren Regierungen in Siders und Sitten saßen, getrennt. Doch brachte das Verfahren der im Jahre 1842 in Unter- wallis aus der Regierung verdrängten Radikalen einen Kampf hervor, der im Jahre 1844 mit einen: entscheidenden Siege der Oberwalliser endigte und so zur Wiedervereinigung des Cantono führte. Nun waren es, da Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug noch keine Umwälzung er- litten hatten, sieben Cantone, welche au der Kirche festhielten und der Revolution gegenüberstanden. Je entschlossener sie sich zur Wahrung der von ihnen heilig gehaltenen Sache zeigten, desto stärkere Feindschaft hegten gegen sie diejenigen Cantone, welche sich die Aussicht benommen sahen, in Kurzem den bei ihnen heimischen Radikalismus über die ganze Schweiz zu verbreiten. Die Unruhe steigerte sich, als die Regie- rung in Luzern, um für katholische Erziehung der Jugend und richtige Ausbildung künftiger Priester eine Bürgschaft zu gewinnen, im Jahre 1844 Glieder des Jesuitenordens berief. Wie der Name der Jesuiten überall eine kirchenfeindliche Gesinnung zu loderndem Zorne entflammt, regte sich jetzt mit einem Male die äußerste Geschäftigkeit zu dem Zwecke, in dem Cantone Luzern, der gerade damals auch der Vorort der Eidge- nossenschaft war, eine Umwälzung zu bewirken, welche der katholischen
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