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Die Zeit von 1815 bis 1857
Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern
wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht
alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über
diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl
des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun
wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver-
stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als
eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen
Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick
und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi-
schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat-
gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge-
beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die
evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so
wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger
werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho-
likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen
würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken
vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan-
tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts
zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er-
bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui-
ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder-
lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits
auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur
Mitwirkung herbeigezogen hatte.
Solothurn revidiert seine Verfassung (1840).
Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode
ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich
erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter-
worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit
sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des
Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci-
täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es
verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam-
tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella-
tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie
Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie-
rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und
Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür-
geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Eid der Treue. Lage der Katholiken. 237
wurden; sie wurden ferner für unwürdig erklärt, öffentliche Ämter zu bekleiden, und es mußten endlich alle diejenigen Katholiken , die es nicht vorzogen, auszuwandern, sich zur Ablegung eines neuen „Eides der Treue" verstehen, der die feierliche Zusage enthielt, sich durch feine Befehle, ja auch nicht durch Androhung von Kirchenstrafen zur Untreue gegen den König und die Landesverfassung bestimmen zu lassen. Wer den Eid leistete, sollte nur den gewöhnlichen Strafbestimmungen unterliegen, wer ihn jedoch verweigere, mit Einziehung seiner Güter und lebenslänglicher Kerferhast bestraft werden. Mehrere katholische Priester wurden sogar wegen Verweigerung des Treueides hingerichtet. Als Jakob I. im Jahre 1616 den Katholiken einige Erleichterungen gewahrte, erhoben das Parlament und die anglikanische Geistlichkeit Einsprache dagegen.
Neue Hoffnungen eröffneten sich für die Katholiken, als Jakob I. den bereits früher entworfenen Plan einer Vermählung feines Sohnes Karl, des Prinzen von Wales, mit der spanischen Infantin Maria, der Tochter Philipps Iii., in der Hoffnung wieder aufnahm, durch diese Verbindung Spanien für die Wiedereinsetzung seines Schwiegersohnes, des Pfalzgrafen (und späteren Böhmenkönigs) Friedrich Y. zu gewinnen (S. 164). Der eifrigste Beförderer dieses Planes war des Königs Günstling, der leichtfertige und charakterlose Georg^ Villiers, den Jakob hauptsächlich wegen seines einnehmenden Äußeren und seiner gewandten Umgangsformen liebgewonnen und der von ihm zum Herzog von Bnckingham ernannt nach und nach einen gewaltigen Einfluß auf alle Regierungsangelegenheiten erlangt hatte.
Um die Unterhandlungen, die von dem spanischen Hose mit großer Langsamkeit betrieben würden, zum rascheren Abschluß zu bringen, begab sich Buckingham im März 1623 mit dem Prinzen von Wales insgeheim, nur mit dem Vorwissen des Königs, nach Mabrib, wo beibe an dem spanischen Hofe die ehrenvollste Aufnahme fanben. Nach den bereits früher getroffenen Vereinbarungen sollte den englischen Katholiken fortan der Prioatgottesbienst gestattet sein, die Prinzessin von Wales eine katholische Kapelle im Paläste haben, die erste Erziehung der Söhne aus dieser Ehe von ihr abhängen und selbst bet Übertritt der selben zur katholischen Kirche kein Grnnb zu ihrem Ausschluß von der Thronfolge fein. Nachbem btefe Vereinbarungen nochmals bestätigt worben, erteilte der Papst im November die erbetene Dispensation. Dennoch kam die geplante Verbinbung nicht pstanbe, weil Buckingham, der bnrch sein leichtfertiges Benehmen und butch feilte ungebührliche Vertraulichkeit mit dem Prinzen von Wales
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Extrahierte Personennamen: Jakob_I. Karl Karl Maria Maria Philipps Philipps Friedrich_Y Friedrich Jakob
Extrahierte Ortsnamen: Wales Spanien Wales Mabrib Wales