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1. Neuere Geschichte - S. 27

1869 - Mainz : Kunze
27 Vierte Fahrt 1502—1504. Vergeblicher Versuch einer Durch- fahrt nach Ostindien. Nach dem Tode Jsabellas (1504) von Ferdinand kalt be- handelt, starb Columbus in Dürftigkeit 1506. Eroberung Mexicos durch Ferdinand Cortez von 1519—1521 ; Entdeckung des Seewegs in den stillen Ocean und erste Erdum- seglung durch Ferdinand Magellans*) 1520; Entdeckung Perus durch Franz Pizarro 1526, Eroberung seit 1531. 4. Durch die Verbindung mit dem Hause Habsburg und durch die i t a l i e n i sch e n Kriege. •— Alle Kinder des Königs- hauses starben bei Lebzeiten ihrer Eltern außer der dem Wahnsinn ver fallenen Johanna; Ferdinand übernimmt nach seines Schwieger- sohnes Philipps des Schönen Tod die Regentschaft in Castilien für den jungen Karl, auf den nach des Großvaters Tod (1516) die Krone der vereinigten Reiche übergeht. B. Ursprung der reformierten Kirche in der Zchweh. 1. Die deutsch-schweizerische Reformation durch Huldrich (Ulrich) Zwingli aus Wildcnhaus (1481—1531), der, in Basel humanistisch und theologisch gebildet, zu Glarus, Kloster Einsiedcln, daun in Zürich als Pfarrer thntig war und Neujahr 1519 zur Reformation der Kirche aufrief. Sein Auftreten gegen den Ablaßprediger Samson; sein Gegen- satz zu Luther in der Abendmahlslehre, Religionsgespräch zu Mar- bllrg 1529. Verbindung der kirchlichen mit politischer Oppositivli, die sich besonders gegen die Söldnerverträge mit dem Ausland richtet. — Spaltung der deutschen Schweiz in zwei feindliche Lager: Zürich, Appenzell, Basel (Oekolampadins), Bern, St. Gallen, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, Graubünden nach zunl Theil heftigen Kümpfen reformiert; die Waldstätte Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug und Luzern katholisch. Schlacht bei Cappel 1531, in der Zürich geschlagen wurde, Zwingli fiel. 1531 2. Die französisch-schweizerische Reformation durch Johann Calvin (1509—1564) aus Nopon in der Picardie, Jurist und Thcolog, wegen seiner Hinneigung zur Reformation ans Frankreich flüchtig 1534, giebt in Basel dic institutio Lnristiaime religionis heraus 1536. Nach Wan- derungen in Italien und Frankreich von seinem Landsmann Farel in dem schon zum Theil reformierten Genf festgchalten. Dorthin wach dreijährigem Exil (in Straßburg 1539 — 1541) zurückgekehrt, übt er in der städtischen Republik eine *) Der Name eigentlich geschrieben Magalhaes, ausgesprochen etwa wie Magaliängs,

2. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 519

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 190. Die Schweiz. 519 Dienste und zwar in den französischen Religionskriegen sogar Schweizer gegen Schweizer. 524) Auch die Sekten verursachten in den Schweizer Kantonen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, Unordnungen und fanden blutige Unterdrückung. Besonders waren es die Wiedertäufer, welche sich von Walds Hut aus über die Schweiz verbreiteten. Auch der Bauernkrieg fand in der Schweiz feine traurige Fortsetzung. Die von Luzern abhäugigeu Eutlibucher und die zu Bern gehörigen Emmenthal er thaten sich zusammen, um ihre alten Rechte zu wahren, welche sie vou den Städten verletzt glaubten. Zn Snmiswald im Bernischen stifteten sieden Bund aller Bauern. Aber Bern 1653. und Luzern erhielten Hilfe von Zürich, und bei Wohlen-schwyl am Zürcher See wurdeu die Bauern geschlagen. Die Patrizier, welche mit den Schweizerbauern nicht besser umgegangen waren als die deutschen Herren mit den ihrigen, übertrafen die letztem nach Unterdrückung des Aufstandes noch in der Grausamkeit. Unter den andern innern Streitigkeiten ist noch der Toggenbnrger Handel hervorzuheben, der mit dem Frieden^-von Baden endete, in welchem der Abt von St. Gallen die E. Rechte der Toggenbnrger Bauernschaft anerkennen mußte. Anmerkungen. 1. Matthäus Schinn er, Bischof von Sitten und päpstlicher Legat in der Schweiz, hatte den Eidgenossen, die vorher im Solde der Franzosen gekämpft hatten, ein fünfjähriges Bündnis mit dem Papste vorgeschlagen. Da die Schweizer für ihre den Franzosen geleisteten Dienste nicht mehr so reichlich wie früher belohnt, ja öfters beschimpft wurden, so beschlossen sie, sich vom französischen Heere zu trennen und sich auf die Seite des Papstes und des Kaisers zu schlagen. Als sie aber später mit Frankreich den ewigen Bund geschlossen hatten und die katholischen Kantone Hilfstruppen nach Frankreich sandten, so eilten aus den protestantischen Kantonen viele den Hugenotten gegen die Ligue zu Hilfe; auch fanden viele vertriebene Hugenotten Aufnahme in der reformierten Schweiz. 2. Ein großes Verdienst um die Erhaltung des katholischen Glaubens in der Schweiz hatte der heilige Karl von Borromäo, Kardinal und Erzbischof von Mailand. Er brachte den Goldenen oder Borromäischen Bund zu stände, in welchem die Kantone Luzeru, Uri, Schwyz, Uuterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg und Wallis sich zu Luzern auf ewige Zeiten zum katholischen Glauben verpflichteten (1586). 3. Der Anführer der Schweizerbauern war Nikolaus Leuenberg, ein Bauer aus Schönholz im Kanton Bern. Er ließ sich keinerlei Gewaltthätigkeit zu schulden kommen und suchte stets zu vermitteln; auch ging die Regierung von Bern einen Vertrag mit ihm ein, wodurch die Streitigkeiten zwischen Land und Stadt beigelegt werden sollten. Wäh-

3. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 259

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die neuen und neuesten Santene der Schweiz. §. 57. 259 enthält die größte, bevölkertste (31,000, mit den Außengemeinden 40,000 E.) und reichste Stadt der Schweiz, welche ihrer Stellung am Fuße des Alpenlandes und an der Oeffnung verschiedener, dort auslau- fender Thäler ihre historische und commercielle Bedeutung verdankt, zu- gleich in geistiger Beziehung allen Städten der französischen Schweiz weit überlegen ist und dem „gelehrten" Zürich an wissenschaftlicher Bil- dung und literarischen Berühmtheiten nicht nachsteht. 17—19. Die drei neuen Cantone der deutschen Schweiz haben das Gemeinschaftliche, daß sie alle drei auf bedeutende Strecken vom Rheine (einschließlich des Bodensees) begrenzt werden, Aargau ge- hört größtentheils, Thurgau ganz der hier hügelsörmigen Ebene an, St. Gallen vorzugsweise dem Alpenlande. — Aargau umfaßt das Gebiet des Zusammenflusses sämmtlicher Aar-, Reuß-, Limmat- und Rheingcwässer, in welchem außer der wenig bedeutenden Hauptstadt Aarau der älteste und besuchteste Badeort der Schweiz, Baden (von der Limmat durchströmt), liegt. In einiger Entfernung von dem Ein- flüsse der Reuß und Liinmat erheben sich über der Aar die Trümmer der Habsburg. — Die hügelförmige Landschaft des Thurgau, zu beiden Seiten der Thur und östlich bis zum Bodensee, hat viele Schlösser, aber keine irgend bedeutende Stadt (Hauptstadt Frauenseld, mit nur 2500 E.). — Im Canton St. Gallen, welcher sich vom Züricher- und Wallenstätter- bis zum Bodensee und Rhein ausdehnt, ist die gleich- namige Hauptstadt (11,000 E.) durch Fabrikfleiß und die literarischen Schätze der um das Jahr 630 vom hl. Gallus gestifteten Abtei (auf- gehoben 1805), von wo aus die Eultur sich einst über das Schwaben- land und über ganz Deutschland verbreitete, Rorschach, als Hafenort am Bodensee, und Rapperschwyl, als Hafen am Zürichersee (der Brücke gegenüber), wichtig. Das Bad Pfäffers s. S. 222. 20—22. Die drei südlich en und südöstlichen Cantone gehören sämmtlich dem Alpenlande an. Graubünden (das Land der grauen, d. h. alten Romanen, Grisons) oder das Quellengebiet des Rheines, an welches sich das kleinere Quellengebiet des Inn angeschlossen hat, ist der größte (140 □ M., also beinahe Vs der Schweiz) und zugleich der am schwächsten bevölkerte von allen Cantonen. Er gibt durch seine schroffen Gegensätze in der plastischen Gestaltung, in der Vegetation (fruchtbare Thäler, auf dem Südabhang der Alpen Kastanienwälder, wechseln ab mit wüsten Einöden und Gletschermassen) und in der Bevölkerung nach Abstammung, Sprache, Religion und Sitten (Vz deutsch, % romanisch mit verschiedenen Dialeeten, Vr katholisch, Zu protestantisch, selbst pro- testantische Italiener finden sich im S.) ein Bild der Alpenwelt im Kleinen und macht so speziell den Uebergang von Mittel- zu Südeuropa, wie dies von der ganzen Schweiz im Allgemeinen behauptet werden kann. Der Canton bildete lange neben der schweizerischen Eidgenossen- schaft einen besondern Bund für sich, zusammengesetzt aus drei Bünden: dem grauen Bund, dem Gotteshausbund und dem Zehngerichte- bund, welche (bis zur Verfassung von 1848) wieder aus einer Anzahl (26) kleiner, unabhängiger Republiken, Hochgerichte genannt, bestanden. 17 *

4. Geschichte des Mittelalters - S. 247

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die schweizerische Eidgenossenschaft gegründet. 247 Die schwehcrische Eidgenossenschaft gegründet (1308). Der ermordete König hatte besonders eifrig darnach getrachtet, die Leute im schweizerischen Alpengebirge an sich zu bringen; denn er er- kannte die Wichtigkeit dieses Landes als Eckstein gegen Frankreich und Italien recht wohl und als tüchtiger Kriegsmann schätzte er das aleman- nische Fußvolk wie sein Vater, der sich ausgesprochen hatte, mit 40,000 Fußgängern und 4000 Reitern aus Alemannien wolle er der ganzen Welt die Schlacht anbieten; denn die Natur jener Thäler und Berge hatte dafür gesorgt, daß die altdeutsche Kriegsweise dort erhalten blieb. Albrecht hatte vieles ererbt und vieles erworben in diesen Gegen- den, und es brauchte nur noch einige Schritte, bis seine Herrschaft ab- gerundet war. Thurgau, Zürichgan, Aargau, Zug, Freiburg und Luzern gehörten ihm; als Schirmvogt von Säckingen war er Oberherr von Glarus, als Schirmvogt von St. Gallen, Bisthum Chur und Kloster Einsiedcln war er in diesen Stiftslanden Oberrichter und Pannerherr; in Schwyz und Unterwalden hatte er Landvogtrechte, überdies Herr- schaften und Güter; dagegen sind die Rechte Habsburgs in Uri noch nicht hinlänglich aufgehellt. Von diesen drei Ländern ging ein Wider- stand aus, dessen Veranlassung und Umfang wir nicht mehr bestimmen können; denn was die Schweizer erzählen, ist Volkssage, durch lange Feindseligkeit gänzlich verunstaltet, und gleichzeitige Geschichtschreiber haben wir über jene Ereignisse keine. Wir lassen demnach die Geschichte von Tell, Melchthal, Walter Fürst und Staufacher der Poesie und Sagen- geschichte und begnügen uns, die Punkte herauszustellen, die unbestritten bleiben müssen. Obwohl kein Geßler auf der Burg bei Küßnacht ge- schichtlich erwiesen ist, so haben jedenfalls Adelige des Königs, mögen diese Vögte gewesen sein oder nicht, das Landvolk durch Uebermuth er- bittert; dies war bei der damals überhaudnehmenden Entartung des Adels allbereits an der Tagesordnung. Noch gewisser ist, daß die Land- gemeinden in den Bergen die Wirren der Zeit so gut benutzt hatten als die Fürsten; als kein Kaiser die Rechte des Reiches wahrte, die Adeligen sich für oder gegen die Hohenstaufen oder in eigenen Fehden schlugen, als selbst die beiden Habsburger Linien einander bekriegten, nahmen die Städte im damaligen Oberdeutschland (so nennt es noch der Schweizer Tschudi im sechszehnten Jahrhundert) z. B. Zürich und noch mehr Bern die Gelegenheit wahr sich jeder Oberherrlichkeit, die doch keinen Schutz, sondern nur Lasten im Gefolge hatte, zu entziehen, was um so leichter anging, als Schwaben keinen Herzog von Burgund, keinen Neichsstatt- halter mehr hatte. Das gleiche thaten die Bauern, voran die Schwyzer, welche bereits zweihundert Jahre mit dem Kloster Einsiedeln in einem Streite wegen Wäldern und Alpen lagen; Zürich hatte sich an ihnen

5. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 588

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
588 Die Zeit von 1815 bis 1857. Gericht zu stellen, sondern sie zu beschimpfen und zu pensionieren; es war gegen alles Recht, die Mitglieder einer Korporation anzuklagen, sie nicht zu strafen, aber die Korporation aufzuheben und ihr Gut wegzu- nehmen; die Aufhebung der Klöster schlug endlich das eidgenössische Bun- desrecht ins Gesicht, indem §. 12 der Bundesakte ausdrücklich den Be- stand der Klöster und Stifte verbürgte. Die katholischen Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Fr ei bürg protestierten alsbald energisch gegen die Gewaltthat, Neuen bürg sprach sich in gleicher Weise aus, St. Gallen erklärte sich ebenfalls in diesem Sinne und der Vor- ort Zürich mußte auf das Begehren der sechs ersten Stände eine außer- ordentliche Tagsatzung einberufen, die einzelnen Kantone also ihren Ge- sandten die nothwendigen Instruktionen in der Klosterfrage ertheilen, was das Feuer der Zwietracht in der ganzen Schweiz aufs neue anfachte. Die Tagsatzung kam 1841 den 15. März in dem Vororte Bern zusammen, dessen Schultheiß Neuhaus sie mit einer gespreizten Rede in franzö- sischer Sprache eröffnete. Dieser Neuhaus war ein geborner Vieler, hatte die Handlung erlernt und war lange in Frankreich beschäftigt ge- wesen, woher er den angebornen protestantischen Haß gegen die Klöster mit philosophischem Franzosenthum verquickt in die Schweiz zurückbrachte. Seit dem Zahre 1830 war er in die politische Laufbahn eingerückt, war 1831 Sekretär des Verfassungsraths, hierauf Vorstand des Departements des Erziehungswesens und wurde, als die radikale Partei in Bern das Uebergewicht erhielt, Schultheiß und so Präsident der Tagsatzung. Er hatte der Solothurner Negierung bei der Verfassungsrevision den Ge- fallen gethan und Bataillone an die Gränze geschickt (von nichts sprach er lieber als von Berns 30,000 Bajonetten), hatte das Freienamt er- drücken helfen und der aargauischen Regierung die bestimmte Versicherung gegeben, daß sie auf die Unterstützung Berns unter allen Umständen rechnen dürfe. Schon in seiner französischen Eröffnungsrede zeigte er seine radikale Gewaltthätigkeit und Sophisterei, indem er dem Artikel 12 der Bundesakte den Artikel 1 gegenüber stellte, der jedem Kanton seinen unversehrten Bestand garantierte; Aargau aber könne allein entscheiden, ob der Bestand der Klöster mit dem Bestand des Kantons vereinbarlich sei und bei dem Urtheil des Aargaus werde es die Tagsatzung bewen- den lassen. So beutete damals der Radikalismus die Käntonalsouve- ränität aus, die er sonst als eine Duelle des nationalen Unheils an- klagte; die Tagsatzung jedoch ging nicht darauf ein, sondern erklärte mit Stimmenmehrheit (zu der die reformierten Stände Zürich, Schass- hausen, Waadt, Neuenburg, Baselstadt, die paritätischen St. Gallen, Glarus und Graubünden, nicht aber die katholischen Luzern und Solo- thurn gehörten), Aargau möge wegen seines Dekrets, die Klosteraufhe- bung betreffend, noch einmal eintreten und dem Bunde Genüge thun,

6. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 28

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
28 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands re. fremd waren sie in der Kirche geworden! Die Stadt entschied sich nnn für die Reformation, die Kirchen wurden geräumt, die Orgeln ver- stummten, und jetzt galt auch in der Schweiz der Grundsatz, daß die Religion des Landesherrn die Landesreligion sein müsse.' Dies erfuhren die Leute des Oberhaslithales zuerst; sie hatten sich für die neue Lehre entschieden, weil sie dadurch des Klosters Jnterlachen und ihrer Leistungen an dasselbe loswerden wollten; als nun Bern zwar das Kloster auf- hob, aber jetzt für den Staat forderte, was sonst dem Kloster zugekom- men war, wollten die Leute wieder katholisch werden und riefen die Unterwaldner zu Hilfe. Diese getrauten sich aber nicht gegen die von Bern abgeschickte Mannschaft Stand zu halten und kehrten heim, worauf die Oberhasler sowohl bei dem „Evangelium" als bei den alten Abgaben ausharren lernten. Bald darauf verbanden sich Unterwalden, Uri, Schwyz und Zug mit einander und später mit dem Bruder des Kai- sers, dem Könige Ferdinand, daher dieses Bündniß das ferdinan- dische hieß; die reformierten Stände aber schloßen ein evangelisches Bündniß und hatten ihren Rückhalt an dem Könige von Frank- reich. Dies geschah 1528; im gleichen Jahre enthaupteten die Züricher einen thurgauischen Katholiken, der Schmähreden ausgestoßen hatte, und die Schwyzer fingen und verbrannten den Prediger Kaiser, der in ihrer Vogtei Gaster aufgetreten war. Darauf zogen beide Theile zum Kriege aus; da jedoch die Katholiken viel schwächer waren, so waren sie froh, daß durch den Landamman Aebli von Glarus ein Friede vermittelt wurde; sie mußten den ferdinandischen Bundesbrief herausgeben und ver- brennen lassen, auch einwilligen, daß in den Gemeinden der gemeinschaft- lichen Vogteien das Handmehr über die herrschende Religion entschied; denn daß beide neben einander geduldet wurden, davon war hier so wenig als irgendwo Rede. Im Oktober 1529 disputierten Zwingli und Oekolampadius mit Luther wegen des Abendmahls zu Marburg; Zwingli wich nämlich noch weiter von der Kirchenlehre als Luther ab und sah in Brot und Wein nur Zeichen. Luther konnte ihn nicht überzeugen und man versprach sich nur gegenseitigen Waffenstillstand, was aber Luther nicht hinderte, gegen „die schweizerische Verdammniß" zu donnern und Zwinglis Lehre eine durch-, ver-, über- und eingeteufelte zu nennen. Der erste Religionskrieg. Schlacht bei Lappet (11. C)kt. 1531). Der Kappel er Friede, von dem Zwingli eifrig abgerathen hatte, war von kurzer Dauer; die Reformierten hoben in den gemeinschaft- lichen Vogteien die Klöster einseitig auf, Zürich und Glarus aber, die

7. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 29

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Schlacht bei Kappel. 29 mit Luzern und Schwyz Schirmorte des Stifts St. Gallen waren, ver- kauften dasselbe um ein Spottgeld an die Stadt St. Gallen. Die ka- tholischen Kantone protestierten und wurden nicht gehört, man forderte im Gegentheile von ihnen, sie sollen auch in ihrem Lande das Evange- lium frei predigen und Disputationen abhalten lassen. Das wollten diese nicht; Zwingli rieth zu raschem Kriege (seine kriegerischen Ent- würfe sind noch handschriftlich auf dem Züricher Nathhause erhalten), Bern und Zürich wollten aber die Hirtenkantone allmählig mürbe machen und sperrten ihnen die Zufuhr an Korn und Salz. Vergebens predigte Zwingli, daß sie dadurch nur den Krieg später herbeiführten; hätten sie das Recht die Bergkantone auszuhungern, so hätten sie auch das Recht sie zu bekriegen, und jetzt sei der Zeitpunkt günstiger als im Herbste, jetzt könne man den kleinen Kantonen nehmen, was sie zu viel Recht hätten. Die Städte blieben bei ihrer Sperre, und als die Hirten im Herbste mit ihrem Vieh von den Alpen gefahren waren, rückten sie mit ihren Bannern aus und sandten Zürich den Absagebrief. Die Züricher zogen ihnen über den Albis entgegen auf die Hochebene bei Kappel, ohne Ordnung und Begeisterung, auch der Zahl nach viel schwächer. Dennoch ließen sie sich in ein Treffen ein; „druckend tapfer nach, ihr alten Christen," scholl es aus dem Schlachthaufen der Bergleute, und die Züricher wurden mit einem Verluste von mehr als 400 Bürgern in die Flucht getrieben. Auch Zwingli blieb auf dem Schlachtfelde; er lag schwer verwundet auf dem Gesichte (wie die Augenzeugen melden), als ihn die feindlichen Krieger auffanden und fragten, ob er beichten wolle; er schüttelte mit dem Kopfe und wurde von einem Unterwaldner durch- stochen, sein Leichnam aber zerrissen und verbrannt. Nach dieser Niederlage kamen die Berner und reformierten Landschaften den Zürchern zu Hilfe und standen den Katholischen bei Baar unweit Zug mit großer Ueber- macht gegenüber. Diese überfielen aber (21. Oktober) eine Heeresabthei- lung nächtlicher Weile auf der Höhe des Gubels und rieben sie auf. Nun wurde abermals ein Friede geschlossen, denn das unzufriedene Land- volk zwang Zürich und Bern hiezu, in welchem die Städte versprechen mußten, die Katholiken „bei ihrem wahren christlichen Glauben unarguiert und undisputiert zu lassen", die einseitig aufgehobenen Klöster wieder- herzustellen und in den gemeinsamen Vogteien den Unterthanen die freie Wahl des Glaubens zu gestatten. Jetzt wurde Solothurn wieder ka- tholisch, ebenso viele Leute in den gemeinschaftlichen Vogteien, die Klöster wurden in diesen wieder hergestellt, und der Abt von St. Gallen durfte wieder in sein halbzerstörtes Stift zurückkehren. Dieser Kappeler Friede bezeichnet den Stillstand der Reformation in der deutschen Schweiz.

8. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 344

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
344 Zeitalter der Revolution. Gebirges. Von der Aufhebung der Landsgemeinden in den Hirtenkan- lonen mußten ihm die Abgeordneten ebenfalls schweigen, er wollte keine Kantonsverfassungen, die über einen Leisten geschlagen wären; „gerade diese Kantone machen euch für Europa interessant," sagte er, und in diesen wurzelte in der That bis in die neueste Zeit der altschweizerische Geist und Heldensinn, während die Städte und neuen Landschaften im Jahre 1798 keine Probe von kriegerischer Tüchtigkeit und ebenso wenig von politischem Verstände gegeben hatten. Das großsprecherische Beru- fen auf die alten Kriege gegen Oesterreich und Burgund wies er derb zurecht; „die Zeiten sind andere geworden; neben Mächten wie Frank- reich, Oesterreich und Rußland hat die euere keine Bedeutung; wollt ihr kriegerischen Ruhm erwerben und Eroberungen machen, so werdet fran- zösisch!" Endlich machte er aus der einen und untheilbaren helvetischen Republik eine Eidgenossenschaft von 19 Kantonen, indem Thurgau, Aargau, Waadt, Tessin, Graubünden, St. Gallen den alten 13 Orten beigefügt wurden. Die Vorrechte von Städten, Landschaften und Stän- den blieben aufgehoben; eine Tagsatzung, in der die größeren Kantone durch zwei Stimmen vertreten wurden, die sich abwechselnd in den Vor- orten Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern versammeln sollte, wurde wieder die oberste Behörde der Eidgenossenschaft; seine in- neren Angelegenheiten besorgte jeder Kanton selbst. Diese Verfassung nahmen die Schweizer widerwillig an, weil sie weder den Aristokraten noch den Einheitspolitikern zusagte, aber Bonaparte drohte, wenn sie in den englischen Zeitungen eine Fehde gegen ihn und seine Einrichtun- gen erhöben, der Eidgenossenschaft ein Ende zu machen; um wie viel eher wäre dies geschehen, wenn eine Auflehnung gegen seine „Media- tionsakte" erfolgt wäre? Er behielt den Titel „Vermittler" in seinem Verkehr mit der Schweiz bei, und in der officiellen Sprache der schwei- zerischen Behörden heißt er bis 1814 „der erhabene Vermittler." Je- doch vereinigte er das Wallis, dessen Pässe nach Italien er in seiner Gewalt haben wollte, als Departement Simplon mit Frankreich, das Veltlin hingegen, das zu Graubünden gehört hatte, mit Italien. Die Schweiz mußte ferner 18,000 Mann in seinen Sold stellen und diese Zahl komplet erhalten. Er erklärte sie für neutral, und sie blieb es auch wenigstens gegen Oesterreich in den folgenden Kriegen, indem sie Oesterreich weder Kriegsbedarf noch Mundvorräthe zukommen ließ, die französischen Heere aber, wenn sie in der Nähe waren, mit beiden nach Möglichkeit versorgte. Sonapartes Schalten mit Italien. Während des Friedens gab Bonaparte der kleinen ligurischen Republik eine neue Verfassung nach dem Muster der französischen,

9. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 505

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die schweizerischen Wirren. 505 der Dinge nie aufgeklärt wurde; dagegen verdarb die systematische Feind- seligkeit, mit welcher die herrschende Partei gegen die Katholiken ver- fuhr, die edelsten Säfte des schweizerischen Volkslebens. Wir übergehen den Bruch des Konkordates, den sich St. Gallen 1833 zu Schulden kommen ließ, als der Bischof von Chur und St. Gallen starb, weil derselbe doch mit einem neuen Konkordate endigte, auch nicht die refor- mierte Bevölkerung die Schuld trug, da die katholische die überwiegende Mehrzahl bildet; ebenso erwähnen wir nur die 1838 erfolgte Säkulari- sation des uralten Klosters Pfäffers, sintemal der Konvent darum ge- beten hatte. Die gemeinschaftlichen Operationen gegen die Rechte der katholischen Kirche und der katholischen Schweizer begannen nach einem umfassenden Plane 1834 im Januar mit den Beschlüssen der Konferenz zu Baden, welche durch die Regierungen von Luzern, Bern, Thur- gau, St. Gallen, Aargau und Baselland gefaßt wurden, wäh- rend Solothurn sich nur referieren ließ; diese Beschlüsse besagten in Wahrheit nichts anderes, als eine völlige Unterwerfung der Kirche unter Ke Staatsgewalt, eine Vernichtung aller kirchlichen Verträge, die Ein- führung eines unkirchlichen Kirchenrechts. Der Papst und die Bischöfe verwarfen die Artikel der Konferenz, der Klerus protestierte gegen sie, cke Negierungen aber setzten dieselben zuerst in den großen Räthen und dann theilweise mit Waffengewalt durch; es war aber das Schicksal der Konferenz, durch ihre Siege zu Grunde zu gehen. Im Thurgau trug de reformierte Mehrheit des großen Raths kein Bedenken, die Konferenz- be'chlüsse anzunehmen und so in den Angelegenheiten der katholischen Kirche gegen die Stimmen ihrer katholischen Mitbürger zu entscheiden; mot anders verfuhr der große Rath 1836 in Bern, und als die katho- lische Bevölkerung des Jura dagegen tumultuierte, so wurde sie durch die Miliz aus den reformierten Landestheilen, wiewohl ohne Blutver- gießen, zu Paaren getrieben, doch fand auch die Beruer Negierung für gut die Konferenzartikel ad acta zu legen. Im Aargau verweigerten die meisten Geistlichen den unbedingten Eid auf die neue Verfassung, zu der die Badener Artikel gleichsam einen Zusatz bildeten, das katho- lishe Volk erklärte sich in Masse für die mit Strafen heimgesuchten Pfarrer, und nun rief die aargauische Negierung die Hilfe des refor- mierten Kantons Zürich an, der auch wirklich den katholischen Aargau okkupierte; doch gab nun auch die aargauische Regierung den Badener Artikeln keine weitere Folge. Im Kanton Glarus fand die siebenmal stärkere reformierte Bevölkerung 1836 für gut, der katholischen die 1683 feierlich unter eidgenössischer Vermittlung garantierten Rechte zu ent- ziehen; dabei blieb es, denn auf der Tagsatzung fand die Mehrheit nicht für gut, die von eidgenössischen Siegeln schwere Vertragsurkunde, welche der Urner Gesandte empor hielt, zu respektieren; nur von einem ging

10. Das Großherzogthum Baden - S. 26

1861 - Freiburg im Breisgau : Herder
26 wird; doch ist der 4 Stunden lange und V2 Stunde breite Ueberlingersee ausschließlich badisches Desitzthum^. Der See, dessen absolute Höhe über dem adriatischen Meer und der Nordsee nun ermittelt ist, liegt 1232' ü. d. M., mißt von Bregenz bis Constanz 10 bad. Stunden und bis zur Mün- dung der Stockacher Aach 14 Stunden. Seine größte Breite zwischen Arbon und Bregenz beträgt 5 Stunden; zwischen Friedrichshafen und Romanshorn 3 Stunden, zwischen Constanz und Meersburg 1v2 Stunden. An Flächenraum nimmt er 9*/2 lum. ein. Er ist also dreimal größer als das Fürstenthum Lichtenstein (3 sim.). Uebrigens sind außer diesem noch 7 Deutsche Staaten an Umfang kleiner als der Bodensee: die Landgrafschaft Hessen (5 s)M-), das Fürstenthum Lippe-Schaumburg 8 ssim., das Fürsten- thum Reuß-Greiz 7 s)M. und die 4 freien Reichsstädte: Frank- furt 2, Hamburg 6, Lübeck 6, Bremen 3y2 f)M. Unter der Benennung Dbersee begreift man die süd- lichere Seehälfte: von Immenstaad-Romanshorn bis Bregenz. Im Ueberlingersee liegt die hochanstcigende aber kleine Insel Mainau mit schönem Schloß, setzt Eigenthum des Großherzogs. Ehedem eine Besitzung des deutschen Ordens, wurde diese Insel im 30iährigen Krieg 1647 von den Schweden mit einer Flotille von 17 Schiffen erstürmt und geplündert. Die vorzüglichsten Seehafen sind: Constanz, Ludwigs- hasen, Meersburg (badisch), Friedrichshafen (württember- gisch), Lindau (bayerisch, auf einer Insel im südöstlichen Theil des Bodensees), Bregenz (österreichisch), Rorschach und Romanshorn (schweizerisch). Bei starkem Wind, namentlich beim Südwind, „Föhn" genannt, ist der See sehr bewegt und auch für größere Schiffe gefährlich; der Obersee ist selbst zeitweise sehr stürmisch, während die Seefläche bei Constanz sich ruhig verhält; doch zeigt er manchmal bei stil- lem Wetter ein starkes sogenanntes „Grundgcwell", wobei der ganze See in Bewegung ist. Die tiefste Stelle desselben ist in der Mitte zwischen Friedrichshafen und Romanshorn 856'. Bei Constanz zwischen Horn und Kreuzlingen beträgt dieselbe 140'. In den See ergießen sich gegen 50 Bäche und Flüsse. Unter den vielen (26) Fischarten, die derselbe enthält, sind die Felchen und Gangfische dem See allein eigentümlich. Von crsteren werden die Blaufel- chen nur zwischen der Mainau, Meersburg und Bottighofen und in der Bucht von Constanz im Juni und Juli gefangen; die Sand- felchen im Winter am Untersce; die Gangfische aber in den Mo- naten November und December. Der Fang der letzteren beginnt im Untersee bei Ermatingen und Gottlieben und endet bei Constanz oberhalb der Rheinbrücke, wo sie zu Tausenden innerhalb der nach
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