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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 584

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
584 Die Zeit von 1815 bis 1857 Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver- stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi- schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat- gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge- beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho- likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan- tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er- bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui- ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder- lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur Mitwirkung herbeigezogen hatte. Solothurn revidiert seine Verfassung (1840). Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter- worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci- täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam- tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella- tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie- rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür- geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen

2. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 740

1874 - Mainz : Kunze
740 Europa — Frankreich. war der unglückliche Karl Vii. muthlos und im Begriff gegen die Alpen zu fliehen, als ihm durch die für ihr Vaterland begeisterte Jungfrau I ea un e d'arc unerwartete Hilfe kam. Das belagerte Orleans ward gerettet und Karl nach Reims zur Krönung geführt. Die Engländer, in deren eigenem Lande sich wilde Zwietracht entspann, verloren alles b.s auf die einzige Stadt Calais. — Nunmehr wäre es für Frankreich erwünscht gewesen, wenn es für Bauern und Bürger wie für Adel und Klerus wahre Sicherheit gegeben, und die Könige regelmäßig mit den Generalstaaten (etats generaux) be- x-athcn hätten. Dies geschah nicht. Im Gegentheil wnchs die Königsmacht zur Tyrannei aus. Louis Xi., der nach des Burgunder Herzogs Karl des Kühnen Tod das Herzogthum Bonrgogne und anderes einzog, hielt die Großen des Reichs in Furcht und Zittern. Ein stehendes Heer diente als Hauptmittel dazu. Franz I. (1515—1547) wußte kauni von Beschränkungen feines Willens; statt der Reichstage berief man höch- stens die Notabeln, und nur in der Roth. Damals drang von Genf her die Kirchenreformation anch in Frankreich ein und fand zahlreiche Anhänger; allein Deutschland und Frankreich befanden sich am Schlüsse des Mittelalters in ganz verschiedenen Verhältnissen: dort Vielheit und Schwäche, hier Einheit und Macht. Die deutscheu Kaiser hatten mächt^e Herren gegen sich, deren Vorfahren schon längst ans Großbeamten und Kronvasallen zu erblichen Regenten geworden; in Frankreich dagegen war die Macht und die Widerstandsfähigkeit des hohen und des Niedern Adels gebrochen, daher das Ansehen der Krone überwiegend. Die Bürger vieler Städte, nebst vielen Barouen und Großen des Reichs, die für die Reform sich bewaffneten, mußten unterliegen; jedoch waren die Kämpfe ernsthaft, blutig und langdauernd. Der Hof uahm selbst zu schändlichem Verrath und Meuchelmord seine Znflucht, wovon die Bartholomäusnacht 1572, die man in Rom mit einem Te Deum feierte, ewig zeugen wird. Köuig H e in ri ch Iv. aber, ein trefflicher Fürst, noch jetzt dem Volke in der Erinnerung lieb, gab endlich zur Beruhigung des Landes das Edikt von Nantes 1598, wodurch den noch übrigen Reformirten Duldung und Sicherheit zugesichert ward. Den Namen Capetinger trug die regierende Dynastie damals nicht mehr. Als nämlich die gerade Nachfolge von Vater auf Sohn 1328 ausgestorben war, hatte der nächste Verwandte den Thron bestiegen, Philipp von Valois. Es war dasselbe Haus Capet, ward aber Valois genannt. Mit Heinrich Iv. kam wieder eine Nebenlinie desselben Geschlechts, die von Bo urb on, zur Regierung, und behielt gleich- falls ihre» Namen. Nur dieser Heinrich, der erste der Bourbonen, ist zu preisen, seine Nachfolger nicht. Unter den Ludwigen, dem Xiii,, Xiv., Xv., stieg zuerst der Despotismus bis zur Vollendung und verbreitete einen gewiffen prunkenden Glanz um sich her, sank aber dann in ohnmächtige Schwäche und zerrüttete das Reich. Hiezu wirkte zuerst unter Ludwig Xiii. der Premierminister Cardinal Richelieu (von 1 ß24—1642), der, während des 30 jährigen Krieges (zur Schwächung Deutschlands) mit den Schweden verbunden, im eigenen Lande die Reformirten entwaffnete, den Adel bekämpfte, die Justiz, die Parlamente und den Klerus zu unterdrücken strebte. Ihm folgte, mit gleichen Grundsätzen, in der Ministerwürde der Cardinal Mazarin, der den nenen König in den Ansichten absoluter Gewalt erzog. Kaum war auch Lud- w i g Xiv. 17 Jahre alt, als er gestiefelt und gespornt im Parlamente erschien und den

3. Leitfaden der Weltgeschichte zum Gebrauche für Schulen - S. 98

1882 - Mainz : Kirchheim
— 98 — ihre Schuld zur ewigen Verdammnis bestimmt. Zwingli leugnete die Gegenwart Christi im heiligsten Altarssakramente. Es fand deshalb 1529 ein Religionsgespräch zwischen Lut hex und Zwingli in Marburg statt, das aber nicht zu dem erwünschten Vergleiche führte. Aus dem Reichstage zu Augsburg 1530 überreichten die Protestanten dem Kaiser ein von Melanchthon abgefaßtes Glaubensbekenntnis, die sogenannte Augsburger Confession. (gelehrte katholische Theologen widerlegten dieselbe; doch wurde eine Einigung nicht zu Stande gebracht. Da der Kaiser mit der Reichsacht drohte, traten die protestantischen Fürsten zusammen und bildeten den Schmal-kaldisch en Bund 1531. Die Häupter desselben waren: Friedrich der Beständige von Sachsen und Philipp der Großmütige von Hessen. Zwar wurde durch den Nürnberger Religionsfrieden 1532 eine augenblickliche Ruhe geschaffen, doch dauerte der innere Zwiespalt fort. Schon kurz nachher 1534 verübten die Wiedertäufer in Münster Gräuelthaten, wie sie nicht schändlicher gedacht werden können. Zwei Niederländer. Johann von Leyden ibockelsohn) und Johann Mathiesen gaben sich als Propheten aus; ihnen schloß sich der Prediger Rothmann an nebst Krechting und Knipperdolling. Johann von Leyden ließ sich sogar als König ausrufen. Endlich gelang es den Gutgesinnten, die Stadt in ihre Gewalt zu bringen. Johann von Leyden, Krechting und Knipperdolling wurden hingerichtet, ihre Leichname aber zum abschreckenden Beispiele in eisernen Käsigen an dem Turme der Lambertus-kirche ausgehängt. Die Seeräubereien des berühmten Haireddinbarba-rossa nötigten Karl V., zwei Züge nach Afrika zu unternehmen. 1535 siegte die christliche Flotte unter dem kühnen Genuesen Andreas Doria über Haireddin. Viele Tausende von Christensklaven wurden befreit, Muley Hassan, der Beherrscher von Tunis, wieder in seine Rechte eingesetzt. Der zweite Zug Karls (1541) hatte nicht den gewünschten Erfolg. Stürme und Krankheiten nötigten den Kaiser zur schleunigen Rückkehr. In Deutschland wurden die Verhältnisse immer trauriger und drohender. Der Schmalkaldische Bund verweigerte es, Abgesandte auf das nach Trient zusammenberufene

4. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 206

1855 - Mainz : Kunze
204 Mittel-Europa. zwischen Schwaben- u. Baierland, in flacher Gegend, war ehmals die vornehmste Reichsstadt Schwabens und hat 40000 (£. Das von Elias Holl und andern Meistern ausgemalte Rathhaus soll das schönste Deutschlands sein, mit dem 52' hohen und 110' langen jetzt zur Gemäldegallerie dienenden Fürstensaal, der ohne Stützpfeiler und durch 52 Fenster erhellt ist. In der Kapellstube des bischöflichen Palastes wurde 1530 die Augsburgische Confession dem Kaiser übergeben. Ein Theil der Stadt mit eigner Kirche heißt die Fuggerei und wurde im 16. Jahrh, zu Wohnungen für arme Leute von 3 Brüdern Fugger erbaut. Diese Familie, in früherer Zeit mit Leinweberei, dann mit dem Handel beschäftigt, erwarb im Verlauf des 15. Jahrh, solche Reichthümer, daß die Kaiser des Reichs sich in Geldnöthen au sie wandten. Von Kaiser Max in den Adelstand, von Karl V. zur Grafenwürde erhoben, wurde später 1805 die eine Linie (von Babenhausen) sogar gefürstet. Als Karl V. einmal bei Anton Fugger einkehrte, zündete dieser, aus Artigkeit und um die Ehre des Besuchs wett zu machen, das Kaminfeuer mit einer kaiserlichen Schuldverschreibung an. Das Emporsteigen der Fugger ähnelt dem der Familie Medici zu Florenz; jetzt als mediatisirte Standesherrn in Baiern u. Wirtemberg besitzen sie noch Güter von 14 Qm. Die Augsburger Stadtgeschichte ist unterrichtend, wie die von Nürnberg. Köln, Strasburg und andern. Man sieht daraus, wie ein Bürgerstaud entsteht, nach Befreiungen strebt, sich der Obergewalt eines Herrn, geistlichen oder weltlichen, zu entledigen sucht, um ganz den Fürsten gleich blos den Kaiser über sich zu haben, und so die Reichsfreiheit erwirbt. Alsdann brechen, wie im alten Rom, Zwiste aus zwischen Patriziern und Plebejern, indem die letzteren, am Wissen und Wohl- stand Theil nehmend, auch an der Regierung des Gemeinwesens Antheil ver- langen. Kaum sind diese Zwiste zu Gunsten der Plebejer beigelegt, so zieht die Reformation, fast überall der Reichsbürgerschaft willkommen, neue Bewegungen im Innern und große Gefahren von Außen herbei. Augsburg kann solchen Ge- fahren wegen seiner zu südlichen Lage in Deutschland am wenigsten mit glück- lichem Erfolg widerstehen, und so wird die reiche herrliche Stadt in den Refor- mationskriegen mehrmals ihren Gegnern zur Beute. Karl V. zwingt ihr den Bischof und Patrizierherrschaft auf, und Moritz von Sachsen stellt Bürger- und Religionsfreiheit wieder her, die Karl V. dann von neuem vernichtet. Der Religionsfriede schafft zweifelhafte Ruhe. Endlich fährt der dreißigjährige Krieg so furchtbar über die Stadt hin, daß ihre Bevölkerung von 80000 bis auf 30000 Menschen herabsinkt. Katholiken und Protestanten erhalten zwar im westfälischen Frieden gleichen Antheil an der Rathswahl, aber der Wohlstand und die Be- deutung Augsburgs kommt nicht wieder auf die alte Höhe, ja im Jahr 1806 wird die schwäbische Reichsstadt ihrer Selbständigkeit beraubt und dem neuen Königreiche Baiern einverleibt. Die Ebene zwischen Wertach und Lech von Landsberg bis Augsburg, 10 Stunden lang, heißt das Lechfeld. Es ist geschichtlich berühmt, doch weniger weil 1633 der finstre Tilly besiegt und tödtlich verwundet von hier nach Ingol- stadt floh, als durch Otto des Großen Sieg am 10. Aug. 955. Das war ein Mann wie wenige auf dem Thron, seines großen Vaters würdig! Sein

5. Geschichte des Altertums - S. 143

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Die lykurgische Verfassung. 143 gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in die Erziehungshuser, wo sie, in Riegen und Rotten (Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Klte fr nichts achten und bten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwlften Jahre an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloem Eurotasschils. Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung krperlicher Schmerzen lieen sich alljhrlich 15- oder 16jhrige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut peitschen; wer am lngsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jnglinge hauptschlich Waffen-bungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militrische Dienste, durften auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorbung fr den Krieg betreiben. Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Krze im Reden, Gehorsam und Ehr-furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die Ausbildung fr den Beruf des Kriegers lie keine Beschftigung mit Knsten und Wissenschaften zu, sie mten denn gerade wieder dem hphern Zweck der Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben und Jnglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Ahnen und in Lobgesngen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den erwhnten Svssitien. oder Pheiditien teil, fr die er seinen Beitrag an Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Auer der berhmten schwarzen Suppe" gab es aber auch fters ein gespendetes Sondergericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Kse, Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl-zeiten gewhrten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesnge und Festzge auch leiblichen Genu. Die Wohnungen waren Blockhuser; nur Axt und Sge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveruerlich und unteilbar war. Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros vereint werden; daher sorgte das Gesetz fr die Verheiratung der Erbtchter und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb ein Gewerbe. Dafr waren die Heloten oder Periken da. In Kriegszeiten wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevlkerungsklassen als Leicht-
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