88 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands rc.
stand sich daher in jener Zeit wohl von selbst, daß er sich am Klerus er-
holte und deßwegen zum „Evangelium" griff; aber er that es mit äußer-
ster Behutsamkeit, denn er mißtraute dem Adel, der die Königsmacht
nicht gehoben sehen wollte, und den Bauern, welche dem alten Glauben
treu waren. Zuerst ließ er das „Evangelium" nur da und dort verkün-
den, sorgte für eine Bibelübersetzung in das Schwedische und erst 1526
ließ er in Upsala disputieren. Den Hauptschlag führte er auf dem
Reichstage von Westeräs 1527. Er erklärte, daß er nicht mehr
König sein wolle; er habe genug gethan für das Land und wolle sein
Vermögen nicht vollends ruinieren, denn die Krone habe keine Einkünfte,
aber Ausgaben genug; auch Thränen standen ihm zu Gebote, als die
Bürger und Bauern ihn baten, er möchte die Last der Königswürde
noch länger tragen. Er aber entgegnete, daß er Bürger und Bauern
nicht höher besteuern dürfe (von Besteuerung des Adels war keine Rede)
und daß der Krone nur zu helfen sei, wenn ihr von dem großen Gute
der Geistlichkeit nachgebessert werde. Als Bauern und Bürger dergestalt
lediglich die Wahl zwischen neuen Steuern oder der Abdankung des
Königs vor sich sahen, auf welche unfehlbar die alte Adelswirthschaft
mit Dänenherrschaft und Bürgerkriegen gefolgt wäre, opferten sie die
geistlichen Herren, welche sich um so weniger ernstlich zu wehren getrau-
ten, als sie Christian Ii. unterstützt hatten. Den Herren vom Adel,
welchen eine Abdankung des Königs, wenn sie je daran glaubten, nicht
halb so leid, als den Bürgern und Bauern gewesen wäre, hielt er einen
Köder vor: sie sollten die Kirchengüter, welche ihre Ahnen einst gestiftet
hätten, wieder an sich nehmen, sofern sie ihre Ansprüche Nachweisen könn-
ten. Dies wirkte; die Herren griffen zu und nahmen so viel an sich,
daß der König ihnen spater wieder das meiste entreißen mußte und den
Termin der Vergabung auf 1453 setzte; was seit dieser Zeit an die
Kirche gestiftet worden war, das allein blieb den Adeligen. Gustav ließ
bei seiner Reformation eine Art von Bischöfen bestehen, gab ihnen jedoch
Konsistorien bei und machte sie von der Krone abhängig, so daß ein
solcher Bischof sich von einem deutschen Superintendenten außer dem
alten Namen nur dadurch unterschied, daß er ein Neichsstand war und
auf dem Reichstage neben dem Adel saß. Daß die katholische Religion
aufs strengste, bei Landesausweisung, verboten wurde, versteht sich von
selbst (erst 1857 schlug der König den Reichsständen die Abschaffung
der Landesverweisung vor); einige unfügsame Geistliche wurden hinge-
richtet. Den Lübeckern bezahlte Gustav seine Schulden mit Kirchen-
glocken, und zum Danke für ihre Unterstützung entzog er den Hanseaten
ihre Handelsvortheile in Schweden und legte ihnen Zölle auf, während
er den schwedischen Handel entfesselte; ebenso schloß er zu Schwedens
Vortheil, aber zum großen Schaden der Hanseaten, einen Handelsver-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg]]
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Extrahierte Personennamen: Christian_Ii Gustav Gustav Gustav Gustav
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Die Zeit von 1815 bis 1857
Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern
wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht
alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über
diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl
des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun
wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver-
stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als
eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen
Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick
und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi-
schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat-
gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge-
beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die
evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so
wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger
werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho-
likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen
würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken
vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan-
tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts
zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er-
bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui-
ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder-
lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits
auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur
Mitwirkung herbeigezogen hatte.
Solothurn revidiert seine Verfassung (1840).
Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode
ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich
erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter-
worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit
sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des
Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci-
täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es
verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam-
tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella-
tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie
Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie-
rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und
Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür-
geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T68: [Schweiz Zürich Kanton Bern See Stadt Genf Basel Schweizer Schwyz], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]