88 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands rc.
stand sich daher in jener Zeit wohl von selbst, daß er sich am Klerus er-
holte und deßwegen zum „Evangelium" griff; aber er that es mit äußer-
ster Behutsamkeit, denn er mißtraute dem Adel, der die Königsmacht
nicht gehoben sehen wollte, und den Bauern, welche dem alten Glauben
treu waren. Zuerst ließ er das „Evangelium" nur da und dort verkün-
den, sorgte für eine Bibelübersetzung in das Schwedische und erst 1526
ließ er in Upsala disputieren. Den Hauptschlag führte er auf dem
Reichstage von Westeräs 1527. Er erklärte, daß er nicht mehr
König sein wolle; er habe genug gethan für das Land und wolle sein
Vermögen nicht vollends ruinieren, denn die Krone habe keine Einkünfte,
aber Ausgaben genug; auch Thränen standen ihm zu Gebote, als die
Bürger und Bauern ihn baten, er möchte die Last der Königswürde
noch länger tragen. Er aber entgegnete, daß er Bürger und Bauern
nicht höher besteuern dürfe (von Besteuerung des Adels war keine Rede)
und daß der Krone nur zu helfen sei, wenn ihr von dem großen Gute
der Geistlichkeit nachgebessert werde. Als Bauern und Bürger dergestalt
lediglich die Wahl zwischen neuen Steuern oder der Abdankung des
Königs vor sich sahen, auf welche unfehlbar die alte Adelswirthschaft
mit Dänenherrschaft und Bürgerkriegen gefolgt wäre, opferten sie die
geistlichen Herren, welche sich um so weniger ernstlich zu wehren getrau-
ten, als sie Christian Ii. unterstützt hatten. Den Herren vom Adel,
welchen eine Abdankung des Königs, wenn sie je daran glaubten, nicht
halb so leid, als den Bürgern und Bauern gewesen wäre, hielt er einen
Köder vor: sie sollten die Kirchengüter, welche ihre Ahnen einst gestiftet
hätten, wieder an sich nehmen, sofern sie ihre Ansprüche Nachweisen könn-
ten. Dies wirkte; die Herren griffen zu und nahmen so viel an sich,
daß der König ihnen spater wieder das meiste entreißen mußte und den
Termin der Vergabung auf 1453 setzte; was seit dieser Zeit an die
Kirche gestiftet worden war, das allein blieb den Adeligen. Gustav ließ
bei seiner Reformation eine Art von Bischöfen bestehen, gab ihnen jedoch
Konsistorien bei und machte sie von der Krone abhängig, so daß ein
solcher Bischof sich von einem deutschen Superintendenten außer dem
alten Namen nur dadurch unterschied, daß er ein Neichsstand war und
auf dem Reichstage neben dem Adel saß. Daß die katholische Religion
aufs strengste, bei Landesausweisung, verboten wurde, versteht sich von
selbst (erst 1857 schlug der König den Reichsständen die Abschaffung
der Landesverweisung vor); einige unfügsame Geistliche wurden hinge-
richtet. Den Lübeckern bezahlte Gustav seine Schulden mit Kirchen-
glocken, und zum Danke für ihre Unterstützung entzog er den Hanseaten
ihre Handelsvortheile in Schweden und legte ihnen Zölle auf, während
er den schwedischen Handel entfesselte; ebenso schloß er zu Schwedens
Vortheil, aber zum großen Schaden der Hanseaten, einen Handelsver-
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Extrahierte Personennamen: Christian_Ii Gustav Gustav Gustav Gustav
Die Reformation in Schweden, Dänemark, Norwegen, Polen. 89
trag mit England und den Niederlanden. Im Jahre 1544 erklärten
die Stände die Krone für erblich in seinem Hause und damit beginnt
die merkwürdige Dynastie der Wasa, der nichts fehlte, als ein zahl-
reicheres Volk, um Europa von Grund aus umzugestalten. Gustav
starb im Jahre 1560.
Ihm folgte sein Sohn Erich; von dessen Brüdern erhielt Johann
Finnland, Magnus Oftgothland, Karl Südermanland als beinahe unab-
hängige Statthalter, durch welche Einrichtung Gustav Wasa über sein
Haus alle die Nebel brachte, welche die alten germanischen Dynastieen
verheerten. Erich war ein leidenschaftlicher, Anfällen von Wahnsinn
unterworfener Mann, welcher seinen Bruder Johann eine Zeit lang ge-
fangen setzte. Dafür wurde er auf Befehl Johanns 1577 gefangen
und ermordet; dieser folgte als Johann Iii. auf dem Throne und er-
weiterte die Rechte des Adels, die Gustav Wasa geschmälert hatte. Sein
Weib Katharina, der letzte Sprosse der polnischen Jagellonendynastie,
gewann ihn halb und halb für die katholische Kirche, doch getraute er
sich nicht alle Folgen eines Uebertritts zu wagen, und verlangte von
Rom allzu große Zugeständnisse; 1583 wurde er wieder zurückhaltender
und blieb bei seinem väterlichen Glauben bis an seinen Tod (1592).
Auf ihn folgte sein Sohn Sigismund, der zugleich König von
Polen und katholisch war; er blieb in Polen, während sein Oheim Karl
von Südermanland als schwedischer Regent in seinem Namen fungieren
sollte. Dieser trachtete aber nach der Krone und während Sigismund
sich auf den Adel stützte, wandte sich Karl an den Bürger- und Bauern-
stand und trat als Beschützer des Lutherthums auf. Auf dem Reichstag
von Upsala 1593 setzte Karl einen Beschluß durch, dem zufolge die Ab-
änderungen, welche Johann Iii. während seiner katholisierenden Periode
im Gottesdienste getroffen hatte, und anderes dergleichen wieder abge-
schafft wurde; ebenso traf den katholischen Kultus wieder ein strenges
Verbot. Sigismund wollte diese Beschlüsse anfangs nicht anerkennen,
mußte sich aber doch dazu verstehen; dafür vermehrte er die Vorrechte
des Adels und setzte Statthalter mit sehr weiten Vollmachten ein. Da-
gegen wehrte sich Karl durch den Bürger- und Bauernstand und ließ
die Katholiken mit Stockschlägen bekehren oder ans dem Lande jagen.
Als die lutherischen Bischöfe, namentlich der von Upsala, einen Geist
des Widerspruchs äußerten, bannte er ihn mit dem Spruche: „ich will
lieber den Papst als den Erzbischof von Upsala als Papst." Auf dem
Reichstage von Arboga zwang er Adel und Geistlichkeit durch die Bauern
und Bürger zum Nachgeben; von dieser Partei flüchteten nun viele zu
dem Könige Sigismund von Polen und forderten ihn auf, nach Schwe-
den zu kommen, um dem Bauernkönigthum sammt dem Lutherthum ein
Ende zu machen. Doch Sigismund war nicht der Mann, der es mit
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Extrahierte Personennamen: Gustav Gustav Erich Johann
Finnland Johann Magnus_Oftgothland Magnus Karl_Südermanland Karl Gustav_Wasa Gustav Johann Johanns Johanns Johann Gustav_Wasa Gustav Katharina Sigismund Karl
von_Südermanland Karl Sigismund Karl Karl Karl Karl Johann_Iii Johann Sigismund Karl Karl Upsala Sigismund_von_Polen Sigismund
Extrahierte Ortsnamen: Schweden Dänemark Norwegen Polen England Niederlanden Europa Rom Polen Polen Bürger-
Der Augsburger Religionsfrieden.
49
die Predigerstellen und schufen dadurch für ihre Bürgerskinder, nament-
lich die vornehmen, einige sichere Anstellungen, besonders wenn die Stadt
ein Gebiet hatte; denn wenn es auch den Söhnen der Bauern nicht
verwehrt war, geistliche Studien zu machen, so kamen doch nur sehr
wenige durch ganze Jahrhunderte auf die Kanzel. Was ihnen aber
nicht gelang, war die Beseitigung der weltlichen Macht der Bischöfe;
denn die Fürsten schützten die Fürstbischöfe - bei derselben, oder wo das
Bisthum verschwand, setzten sie sich selbst an deren Stelle, sogar im
trotzigen Magdeburg.
Der Adel gewann nichts, obwohl sich Luther zuerst an ihn gewandt
hatte; der reichsunmittelbare durfte sich seine Religion wählen, der mittel-
bare nicht; keine Rede davon, daß die Stifte, welche durch die Schen-
kungen seiner Vorfahren entstanden oder reich geworden waren, nun ihm
anheimfielen; diese zogen die Landesherren ein und bestimmten höchstens
einen kleinen Abfall für arme Fräulein und Junker, um sie in etwas für
die ehemaligen klösterlichen Versorgungsanftalten zu entschädigen. Da-
gegen suchte in mehr als einem Lande der Adel den Protestantismus als
Waffe gegen den katholischen Landesherrn in Händen zu behalten.
Die Fürsten zogen aus der Reformation den größten Nutzen; die
Stiftsgüter wurden Kammergüter, die Stiftslande fürstliche Erblande,
Macht und Einkommen wuchsen dadurch außerordentlich, und zudem
wurde der Landesherr auch Religionsherr, band so die Unterthanen
durch ein doppeltes Band und hatte einen doppelten Zügel, um die-
selben zu leiten. Eine Landesuniversität sorgte für die passende Wis-
senschaft, für fügsame Geistliche und Juristen, und die Söhne der Geist-
lichen und Juristen folgten dem Stande der Väter, wenn es immer
möglich war, wodurch sich ein beinahe erblicher Stand ergebener Geist-
licher und Beamten bildete. Die Landeshoheit war seitdem vollendet, und
da der Kaiser katholisch war und dem protestantischen Volke nicht anders
denn als der erste Lieutenant des Antichrists dargestellt wurde, wenn
man aus irgend einem Grunde mit ihm unzufrieden war, so mußte er dem
Volke allmählig entfremdet werden, so sehr es sich auch instinktartig an
den Gedanken des Kaiserthums klammerte. Ging es gegen den Kaiser, so
hatten die protestantischen Fürsten leichtes Spiel, sie erklärten nur die
protestantische Religion in Gefahr, und damit war das Volk für sie
gewonnen. So viel erreichten die katholischen Fürsten nicht; sie konnten
die Stifte und Kirchengüter nicht einziehen, jedoch mußte ihnen der Papst
zugestehen, daß sie einen beträchtlichen Theil des kirchlichen Einkommens
erheben durften, zuerst behufs der Vertheidigung der katholischen Religion,
und wo daraus ein Recht wurde, befand sich der katholische Fürst und
sein Land besser, weil der Baum stehen blieb, der silberne Früchte trug,
während in protestantischen Ländern vielmal mit dem Stifte auch der
Burnüller, Neue Zeit. /i
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584
Die Zeit von 1815 bis 1857
Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern
wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht
alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über
diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl
des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun
wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver-
stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als
eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen
Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick
und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi-
schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat-
gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge-
beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die
evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so
wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger
werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho-
likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen
würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken
vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan-
tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts
zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er-
bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui-
ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder-
lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits
auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur
Mitwirkung herbeigezogen hatte.
Solothurn revidiert seine Verfassung (1840).
Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode
ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich
erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter-
worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit
sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des
Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci-
täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es
verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam-
tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella-
tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie
Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie-
rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und
Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür-
geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
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Eid der Treue. Lage der Katholiken. 237
wurden; sie wurden ferner für unwürdig erklärt, öffentliche Ämter zu bekleiden, und es mußten endlich alle diejenigen Katholiken , die es nicht vorzogen, auszuwandern, sich zur Ablegung eines neuen „Eides der Treue" verstehen, der die feierliche Zusage enthielt, sich durch feine Befehle, ja auch nicht durch Androhung von Kirchenstrafen zur Untreue gegen den König und die Landesverfassung bestimmen zu lassen. Wer den Eid leistete, sollte nur den gewöhnlichen Strafbestimmungen unterliegen, wer ihn jedoch verweigere, mit Einziehung seiner Güter und lebenslänglicher Kerferhast bestraft werden. Mehrere katholische Priester wurden sogar wegen Verweigerung des Treueides hingerichtet. Als Jakob I. im Jahre 1616 den Katholiken einige Erleichterungen gewahrte, erhoben das Parlament und die anglikanische Geistlichkeit Einsprache dagegen.
Neue Hoffnungen eröffneten sich für die Katholiken, als Jakob I. den bereits früher entworfenen Plan einer Vermählung feines Sohnes Karl, des Prinzen von Wales, mit der spanischen Infantin Maria, der Tochter Philipps Iii., in der Hoffnung wieder aufnahm, durch diese Verbindung Spanien für die Wiedereinsetzung seines Schwiegersohnes, des Pfalzgrafen (und späteren Böhmenkönigs) Friedrich Y. zu gewinnen (S. 164). Der eifrigste Beförderer dieses Planes war des Königs Günstling, der leichtfertige und charakterlose Georg^ Villiers, den Jakob hauptsächlich wegen seines einnehmenden Äußeren und seiner gewandten Umgangsformen liebgewonnen und der von ihm zum Herzog von Bnckingham ernannt nach und nach einen gewaltigen Einfluß auf alle Regierungsangelegenheiten erlangt hatte.
Um die Unterhandlungen, die von dem spanischen Hose mit großer Langsamkeit betrieben würden, zum rascheren Abschluß zu bringen, begab sich Buckingham im März 1623 mit dem Prinzen von Wales insgeheim, nur mit dem Vorwissen des Königs, nach Mabrib, wo beibe an dem spanischen Hofe die ehrenvollste Aufnahme fanben. Nach den bereits früher getroffenen Vereinbarungen sollte den englischen Katholiken fortan der Prioatgottesbienst gestattet sein, die Prinzessin von Wales eine katholische Kapelle im Paläste haben, die erste Erziehung der Söhne aus dieser Ehe von ihr abhängen und selbst bet Übertritt der selben zur katholischen Kirche kein Grnnb zu ihrem Ausschluß von der Thronfolge fein. Nachbem btefe Vereinbarungen nochmals bestätigt worben, erteilte der Papst im November die erbetene Dispensation. Dennoch kam die geplante Verbinbung nicht pstanbe, weil Buckingham, der bnrch sein leichtfertiges Benehmen und butch feilte ungebührliche Vertraulichkeit mit dem Prinzen von Wales
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Extrahierte Personennamen: Jakob_I. Karl Karl Maria Maria Philipps Philipps Friedrich_Y Friedrich Jakob
Extrahierte Ortsnamen: Wales Spanien Wales Mabrib Wales
158 Dreißigjähriger Krieg. Unruhen in Böhmen.
gesetzlichen Boden zu verschaffen suchen würden. Ans diesem Streben ist zunächst und hauptsächlich der dreißigjährige Krieg hervorgegangen.
L. Die böhmischen Unruhen.
In den meisten österreichischen Erblanden halten die hohen Adelsfamilien freie Religionsübung erlangt. Die protestantischen Stände des Erzherzogtums Österreich hatten sie von Maximilian Ii. erzwungen, als er ihre Unterstützung gegen die Türken bedurfte; Erzherzog Matthias hatte sie den Protestanten von Ungarn und Mähren als Preis des Beistandes bewilligt, den sie ihm gegen seinen Bruder Rndols Ii. geleistet, als er von diesem die Abtretung jener Länder zu erzwingen suchte. Rndols Is. hatte seinem Beispiele folgen und den böhmischen Lehnsherren, die juit^ Abfall drohten, durch die Ausstellung des Majestätsbriefes im Jahre 1609 das gleiche Recht der freien Religionsübung bewilligen müssen.
In dem Majestätsbriefe war den böhmischen Herren und Rittern, sowie Prag, Kuttenberg und anderen Städten der Bau von Kirchen auf ihren Gütern gewährt worden. Allein bald erhob sich ein Streit über die Auslegung desselben. Der Abt von Braunan ließ nämlich eine hier erbaute protestantische Kirche sperren, und der Erzbischof von Prag eine andere in Klostergrab bei Teplitz niederreißen, indem sie sich auf den Wortlaut des Majestätsbriefes stützten, in welchem zwar allen Unterthanen freie Religionsübung gestattet, das Recht des Kirchenbaues aber nur den drei höheren Ständen, d. i. Herren, Rittern und königlichen Städten, erlaubt sei. Kaiser Matthias wies die Beschwerde führenden Protestanten ab und erklärte sich für die buchstäbliche Auslegung des Majestätsbriefes, folglich, daß der Bau der erwähnten Kirchen hätte unterbleiben sollen. Den protestantischen Grundherren und Ständen Böhmens war hierdurch ein willkommener Vorwand zur offenen Rebellion gegeben. Sie forderten in fcharfeu Ausdrücken von dem Kaiser, daß er zu Gunsten ihrer „unterdrückten Glaubensbrüder" einschreite. Die protestantischen Geistlichen verkündeten von der Kanzel, man gehe damit um, den Majestätsbrief, die Religionsfreiheit und sonstige Vorrechte des Landes zu, vernichten. Die Erbitterung wuchs, als Matthias 1617 die Verwaltung von Böhmen zehn Statthaltern übertrug, deren sieben katholisch waren. Zugleich versammelten sich die Häupter der protestantischen Partei, an deren
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_Ii Maximilian Matthias Matthias Matthias
Widerstand der Bischöfe. Einkerkerung derselben n. s. w. 267
die natürlichen und wohlerworbenen Rechte der katholischen Kirche und die Gewissens- und Religions-Freiheit der Katholiken so arg verletzende Bestimmungen dieser Entwürfe und der etwa ans Grund derselben zu erlassenden Gesetze förmliche und feierliche Verwahrung eingelegt, und nachdem die Gesetze am 15. Mai publiciert waren, dem Staatsministerium die gemeinschaftliche Erklärung überreicht, daß sie nicht ünstande seien, zum Vollzüge derselben mitzuwirken. In voller Übereinstimmung mit den Bischöfen empfahlen die politischen Führer der Katholiken (v. M a l l i n k r o d t, v. S ch o r l e m e r - A l st, v. W i n d t-h o r st) den passiven Widerstand gegenüber den in das Glaubensgebiet der Kirche eingreifenden Gesetzen , nachdem das Centrum deu Erlaß derselben Schritt für Schritt ans das energischste bekämpft hatte.
Praktisch äußerte sich der Widerstand der Bischöfe gegen die Maigesetze in einer Reihe maigesetzwidriger Anstellungen und der Ablehnung der Staatsaufsicht hinsichtlich der geistlichen Bildungsanstalten. Die Regierung ihrerseits versuchte die Ausführung der neueu Gesetze durch Anwendung der härtesten Strafbestimmungen zu erzwingen. Ten theologischen Anstalten wurden die auf rechtlicher Verpflichtung beruhenden Staatszufchüffe entzogen und dann deren Schließung verfügt. Es erfolgten in großer Zahl Verurteilungen von Bischöfen und Priestern, jener, weil sie maigefetzwidrige Anstellungen, dieser, weil sie maigesetzwidrige Amtshandlungen vorgenommen hatten. Da die Verurteilten freiwillig nicht zahlten, kam es regelmäßig zur Zwangsvollstreckung , zur Pfändung und Versteigerung der gepfändeten Gegenstände; wenn auf dem Wege der Execntion die Geldstrafen nicht mehr beizntreiben waren, mußten die Verurteilten ins Gefängnis wandern, wo man sie wie gewöhnliche Verbrecher behandelte.
Mit der Handhabung der maigesetzlichen Strafbestimmungen hielten V erwaltuugsm aßrege ln zur Brechung des positiven Widerstandes gleichen Schritt. Der Kriegsminister erließ eine Verfügung über die Heranziehung der Theologen zum Militärdienste ; die katholischen Vereine wurden der strengsten Aufsicht, die politischen Versammlungen der Centrumspartei der eifrigsten Überwachung unterstellt. Auch die Strafprozesse gegen katholische Blätter erreichten eine außerordentlich hohe Zahl.
Alle Versuche, die katholische Bevölkerung zu einer andern Haltung zu bringen, blieben indes erfolglos. Der am 12. November 1873 zusammentretende neue Landtag fand die Fraktion des Centrums in bedeutend verstärktem Bestände vor. Die
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630 Die Kirchentrennung in England, im Norden und in Polen.
Königen streitig machte. Auch seit die Türken unter Suleiman Ii. die
Herrschaft über jene beiden walachischen Staaten gewonnen hatten, be-
saß Polen noch eine große Ausdehnung« Doch hatte es an den Türken,
Tartaren und Russen so lästige Feinde, daß es keiner großen Kraft-
entwicklung fähig wurde. Selbst während der glücklichen Kriege mit
dem deutschen Orden hatte es durch innere Veränderungen, zu denen
eben dieser Krieg beitrug, an Kraft eingebüßt. Dadurch, daß der Adel
Behufs der für den Krieg zu leistenden Hülfe häufiger hatte versammelt
werden müssen, war der König von demselben abhängiger geworden
und, da die häufigen Versammlungen bei dem Adel das Bedürfniß einer
Vertretung hervorgerufen, hatte sich die Einrichtung gebildet, daß der-
selbe in Lezirksversammlungen Abgeordnete wählte, welche unter dem
Namen von Landboten zu den Reichstagen gingen, um Steuern zu be-
willigen oder zu verweigern und dem Könige in Angelegenheiten der
Regierung zu rathen. So erhielt diejenige Gewalt, welche dem Könige
beschränkend gegenüberstand, durch festere Einrichtung eine zusammen-
hängendere und ausgedehntere Wirksamkeit. Die drei jüngeren Brüder
des böhmisch-ungarischen Königs Ladislaus, welche nacheinander (1492
bis 1548) Polen regierten, Johann Albrecht, Alexander und Sigis-
mund I., hatten neben den äußeren Feinden auch den Widerstand des
auf Erhaltung und Erweiterung seiner Befugnisse bedachten Adels zu
bekämpfen. Unter Sigismund fand nun auch die Glaubensneueruug
Eingang, indem einerseits von Böhmen aus die sogenannten böhmischen
Brüder, die Nachkommen der nicht zur Kirche zurückgekehrten Husfiten,
ihr den Weg bahnten, und anderseits in dem polnischen Preußen das
Uebergewicht der deutschen Bevölkerung und das Beispiel der in Ost-
preußen vorgegangenen Veränderung dem Lutherthum festen Fuß zu
fassen erlaubte. Dazu kamen noch reformirte Gemeinden, deren sich
namentlich in Litthauen viele bildeten. Sowohl Sigismund als sein
Sohn Sigismund August (1548—1572) leisteten dem Eindringen der
Neuerung entschiedenen Widerstand. Einen großen Antheil daran hatte
der Cardinal Hosius, Bischof von Culm und nachher von Ermland, der
mit unermüdlicher Thätigkeit an Erhaltung und Wiederherstellung der
Kirche arbeitete, wie er später auch eines der bedeutendsten Mitglieder
des Concils von Trient war und zur Befestigung der katholischen Lehre
in Polen noch die Hülfe des Jesuitenordens gewann. Einen Anhalt
fanden die verschiedenen protestantischen Sekten an dem zur Auflehnung
geneigten Adel, der durch Anschluß an die Neuerung einen Boden zu
gewinnen glaubte, auf welchem der Widerstand gegen die königliche
Gewalt eine höhere Berechtigung zu erhalten schien. Als mit Sigis-
mund August der Stamm Jagello's ausstarb, benutzte der Adel die Ge-
legenheit, Polen in ein Wahlreich zu verwandeln, und da der nach
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Extrahierte Personennamen: Ladislaus Johann_Albrecht Johann Albrecht Alexander Alexander Sigismund Sigismund Sigismund August Cardinal_Hosius Culm August
Extrahierte Ortsnamen: England Polen Polen Polen Polen Polen
724 Der dreißigjährige, der französisch-spanische
von Spanien in Münster mit den freien Niederlanden einen Frieden
schloß und seiner Anerkennung ihrer Unabhängigkeit von Seiten des
Reiches keine Einrede entgegengesetzt wurde. Dabei wurden den freien
Niederländern die nördlichen Striche von Flandern, Brabant und Lim-
burg, die sie erobert hatten, abgetreten, und diese galten unter dem Na-
men Generalitätslande als gemeinschaftlicher Besitz der vereinigten Lande.
Unerledigt blieb das Verhältniß Lothringens, das in Folge der Verwick-
lung seines Herzogs in den französisch-spanischen Krieg von den Fran-
zosen besetzt worden war und ihnen ungeachtet der durch den Herzog dem
Kaiser geleisteten Dienste jetzt preisgegeben wurde. Noch wichtiger als die
Gebietsveränderungen war die Veränderung der Neichsverfassung. Der
westphälische Friede that einen entscheidenden Schritt zur Auflösung des
Reiches in eine Anzahl von einander unabhängiger Staaten. Insbe-
sondere gab das den Reichsständen neu beigelegte Recht, auch mit Aus-
wärtigen Bündnisse, sofern sie nicht gegen Kaiser und Reich oder gegen
den Landfrieden gerichtet seien, zu schließen, vielfache Veranlassung, den
Vortheil des Reiches über den besonderen zu vergessen. Dem Kaiser
blieb nur die Leitung der in Angelegenheiten des Reiches zu pflegenden
Berathungen und die durch Reichskammergericht und Reichshofrath zu
übende Rechtspflege. Der Abnahme kaiserlicher Gewalt entsprach die
Steigerung der fürstlichen Macht in den einzelnen Gebieten. Dazu
trug in der Folge die im Laufe des Krieges aufgekommene Gewohnheit
bei, stehende Heere zu halten. Im Kriege hatte das Bedürfniß die Bei-
behaltung der einmal geworbenen Söldnerheere geboten und zu deren
Vermehrung durch Aushebung im Lande geführt. Dabei verlor der
Ritterstand, dessen Dienst sich mit der veränderten Kriegführung nicht
mehr vertrug, die Bedeutung eines besonderen Kriegerstandeö und behielt
nur den Genuß der Vorrechte, welche seiner früheren Stellung ent-
sprochen hatten. Das so veränderte Heerwesen wurde nun die sicherste
Stütze für die Ausübung der Landeshoheit, da es jedem Versuche des
Widerstandes vorbeugte oder begegnete und eine Beschränkung landstän-
discher Thätigkeit erlaubte. Hinsichtlich der Religion und des sie betref-
fenden Besitzstandes wurden der Passauer Vertrag und der Religions-
friede vom Jahre 1555 bestätigt und auf die Reformirten ausgedehnt.
Dabei sollte das Jahr 1624 in der Art maßgebend sein, daß jeder Fürst
seinen andersgläubigen Unterthanen freie Religionsübung soweit zu ge-
statten habe, als dieselben in jenem Jahre dieselbe genossen, daß ferner
in protestantischen Ländern ein Recht zur Beitreibung der Einkünfte
katholischer Stiftungen gelte, soweit es in jenem Jahre bestanden, daß
endlich hinsichtlich des kirchlichen Güterbesitzes der erste Tag jenes Jahres
entscheide. Es dauerte eine geraume Zeit, bis die aufgestellten Grund-
sätze durchgeführt waren und Alles sich von Neuem geordnet hatte. Noch
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