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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 584

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
584 Die Zeit von 1815 bis 1857 Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver- stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi- schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat- gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge- beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho- likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan- tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er- bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui- ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder- lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur Mitwirkung herbeigezogen hatte. Solothurn revidiert seine Verfassung (1840). Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter- worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci- täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam- tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella- tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie- rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür- geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen

2. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 984

1874 - Mainz : Kunze
984 Europ a — Ruß land. gische Fakultät zu Wilua ließ. Es fehlt auch nicht an glänzenden und reich ausge- statteten wissenschaftlichen Sammlungen und Instituten; unter letzteren nimmt die Aka- demie der Wissenschaften zu Petersburg als erster Gelehrtenverein des Reiches den vor- nehmsten Rang ein. — Die Seemacht Rußlands besteht aus 26 l Schiffen und Kanonenböten mit 1600 Kanonen. Die Landmacht wurde bis vor kurzem aus den Nichtprivilegirten gebildet, indem der Adel, der Beamtenstand, selbst die höhere Kauf- mannsgilde von der Rekrutirung der Art befreit waren, daß sie nicht einmal Stellver- tretung zu besorgen hatten. Peter der Große verlangte zwar, daß der Adel dem Staate mit seiner Kraft und seinem Leben diene, die übrigen Stände aber durch Abgaben und verschieden normirte Leistungen; hatte ein Edelmann nicht genug gelernt, um Offizier oder Beamter zu werden, so wurde er unbedingt Soldat und diente in dieser Eigen- schast bis zu seinem Tode. Bis jüngst war es nun so geblieben, daß die Nichtprivile- girten Kopfsteuern zahlten und zur Rekrutirung nach dem Loose herangezogeu wurden. Die Edellente aber erlangten allmählich zuerst die faktische, dann die ausdrückliche Be- freiung vom Dienstzwange, iudem unter Katharina Ii. endgiltig bestimmt wurde, daß der Adel nicht gegen seinen Willen zum Dienste gezwungen werden könne und daß nur, wenn der Zar bei großer Kriegsgefahr ihn besonders aufbietet, die Edellente sich sämmt- lich einzustellen hätten als eine Art von Landsturm, was z. B. 1812 und 1854 ge- fchah. Im übrigen nahmen die Edelleute mit Vorliebe die Offizierslaufbahn in An- spruch. Durch Ukas vom 13. Jan. 1874 wurde eine Militärreform in der Weise be- stimmt, daß künftig jeder waffenfähige russische Staatsbürger zur Bertheidiguug des Baterlandes verpflichtet sei (allgemeine Wehrpflicht). Der Bildungsgrad macht jedoch für die Dienstfristen einen Unterschied, indem z. B. Studirende der höchsten Lehran- stalten nur 3 Monate, Zöglinge der zweithöchsten Klasse der Mittelschulen 6 Monate aktive Dienstzeit haben :c. Nichtsreiwillige haben 6 Jahre im Heere zu dienen, ein Theil derselben erhält jedoch nur eine allgemeine Instruktion und kommt dann gleich in die Reserve (Sapass, d. h. Vorrath). Die ganze reguläre Militärmacht Rußlands i. I. 1873 betrug mit den Urlaubern und Reservisten 732000 Mann (Kriegsstärke 1,700000) ohne die Offiziere. — Das Budget für das Zareuthum Rußland beträgt 518 Mill-, die Staatsschuld 2475 Mill, Thlr.; dazu kommt noch das Großfürsten- thum Finnland mit einem Budget von 5 und einer Schuld von 12 Mill. Thlr. Eingetheilt ist Rußland in (50) Gouvernements, wozu noch die (10) des ehe- maligen Königreichs Polen kommen; das Großfürstenthnm Finnland enthält 8 Läne. Wir betrachten hier den Staat nicht nach der Gonvernementseintheilung, sondern nach den älteren, geschichtlich merkenswerten Landschaften. 1) Großrußland im Innern des Reiches und bis zum Eismeere. Der westliche Theil am obern Dnjepr hieß Weißrußland, das zum großen Theil Jahrhunderte lang den Polen gehörte. Moskan, alte gewerbthätige Hauptstadt mit 612000 E. (1871), worunter 18000 Soldaten und 13000 Adlige nebst großer Dienerschaft, liegt in sanftgehügelter Ebene, am gleichnamigen Fluß, der in die Oka sich ergießt. Seit dem großen Brande im Herbst 1812, wodurch 2/3 der Stadt zerstört wurden, ist sie wieder neu und besser aufgebaut. Viele Paläste des hohen Adels, mehrere hundert Kirchen voller Thürme, zum Theil mit vergoldeten Kuppeln, und 21 Klöster. Die Kathedrale zur Himmelfahrt dient zur kaiserlichen Krönung. Die im 15. Jahrhundert
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