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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 184

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 184 — der durch den To Kol verstärkt wird. — Der Jeniffei, der dem Ob an Größe fast gleich- kommt, entspringt an der Südseite des Sajanischen Gebirges, verläßt bald das Gebirgsland, zieht dann ruhigen Laufes durch eine breite Niederung nach N. und mündet in einen großen Trichter. Nur von rechts gehen ihm größere Nebenflüsse zu, darunter als bedeutendster die Angara oder Obere Tunguska, die als Selenga den Baikalsee durchfließt und den eigentlichen Oberlauf des Jeniffei bildet. Die Lena hat ihre Quelle im Berglande w. vom Baikalsee. Sie beschreibt eine große ö. Ausbuchtung und mündet mit einem Delta. Der Baikalsee (34000 qkm), der größte und tiefste Gebirgssee der Erde, ist 640 km lang und 30—85 km breit. Er füllt einen gewaltigen Gebirgsspalt aus und ist bis 1688 m tief. 1200 m reicht er unter den Meeresspiegel hinab. An landschaftlicher Groß- artigkeit soll er den schönsten Alpenseen gleichkommen. Seine gewaltige Wassermenge nimmt im heißen Sommer soviel Wärme auf, daß er bis Neujahr hin seine Ufer zu ei wärmen vermag. Erst um diese Zeit friert er zu und trägt dann allerdings ununterbrochen bis zum April eine dicke Eisdecke, über die hin sich ein lebhafter Verkehr entwickelt. Im Rufsifch-Japanifchen Kriege (1904 u. 5) bauten die Russen sogar eine Eisenbahn über den See, die monatelang betrieben werden konnte. Im Sommer wird der See von Dampfern befahren. Die sibirischen Flüsse haben trotz ihrer Größe und ihres ruhigen Gefälles für die Schiffahrt nur eine geringe Bedeutung. 5—7 Monate hindurch sind sie zugefroren; zudem führt ihr Unterlauf durch öde, unwirtliche Gebiete, und das Meer, in das sie münden, ist nur selten eisfrei. Doch ist ihr Mittellauf für den Binnenverkehr wichtig, und ohne große Schwierigkeiten ließe sich durch Kanäle eine Wasserstraße durch ganz Südsibirien schaffen. Unglaublich ist der Reichtum der sibirischen Flüsse an Fischen. In dichtgedrängten Scharen schwimmen diese zur Laichzeit stromaufwärts, und Reisende berichten, daß man sie vielerorts mit Körben und andern Gefäßen geradezu schöpfen könne. Wie ein Anhängsel Sibiriens erscheint die keulenförmige Halbinsel Kamt- schatka. Sie ist ungefähr so groß wie Italien und ganz von Gebirgen erfüllt, aus denen zahlreiche, z. T. noch tätige Feuerberge bis zu Höhen von fast 5000 m emporragen. Da die Schneegrenze bereits bei 1500—1700 m beginnt, gewähren diese Riesenkegel einen prachtvollen Anblick. Obwohl Kamtschatka unter der Breite Norddeutschlands und Südschwedens liegt, ist doch sein Klima so feucht- kalt, daß das Land ganz unwirtlich ist und nur von einigen Tausend Menschen bewohnt wird. Klima. Sibirien ist viel kälter als die unter gleicher Breite gelegenen Landschaften Europas und hat unter allen Ländern der Erde das am stärksten ausgeprägte Landklima. Die Gegensätze zwischen Sommer und Winter, die schon im europäischen Nußland sehr groß sind (Iii, S. 388), erreichen im ö. Sibirien ihren höchsten Grad. Jrkutsk, das mit Berlin unter gleicher Breite liegt, hat dieselbe Juliwärme wie dieses (18,5 °), aber eine Januar- kälte von — 210 gegen — 0,2 in Berlin, und während hier die Jahreswärme 8,6 0 beträgt, liegt die von Jrkutsk 0,4 unter Null. Weiter nach N. und O. verschärfen sich die Gegen- sätze noch. Jakutsk hat im Jahre — 11,1, im Januar —42,9, im Juli 18,5 °; für Wercho- jausk, dem bis jetzt bekannten kältesten Punkt der Erde, sind die entsprechenden Zahlen — 17,2, —51,2 und 15°, und als größte Kälte hat man —70° gemessen. Infolge dieser hohen und lang andauernden Kälte frieren die seichteren Gewässer bis auf den Grund zu, und auf den Flüssen und Seen erreicht die Eisdecke eine Stärke von 2—3 m. Der Erd- boden taut im Sommer nur in den oberen Schichten auf, und in einem Bergwerksschachte hatte das Gestein noch in einer Tiefe von mehr als 100 m das ganze Jahr hindurch eine

2. Römische Geschichte - S. 17

1896 - Dresden : Höckner
fern (vici) oder Landstädten (oppida) seßhaft, von da ans feine Felder bewirtschaftete. Nnr vorübergehend bezog der vornehme und wohlhabende Mann sein städtisches Hans in der urbs, welche außerdem neben den öffentlichen Gebäuden nur die Wohnstätten der eigentlich städtischen Handwerker oder Lohnarbeiter umfaßte 2. In bezug auf die agrarischen Verhältnisse ist für die älteste Zeit Feldgemeinschaft anzunehmen. Das römische Landgebjet zerfiel in eine Anzahl Geschlechterbezirke derart, daß die einzelnen Geschlechter je einen Gau bewohnten, dessen Ackerland wesentlich unter Beihilfe der Klienten gegen einen Anteil vom Ertrage gemeinschaftlich bestellt wurde; als Einzelbesitz verblieb dem Einzelnen nur das heredium, d. h. Hofstelle und Gartenland. 3. Von eingreifenden Veränderungen der agrarischen Verhältnisse muß die Aufnahme der Plebejer in den Staatsverband und ihre Verschmelzung mit den Klienten begleitet gewesen sein. Die Servianische Verfassung setzt bereits Sondereigentum an Grund und Boden voraus, aber Vermutlich war die Ungleichheit desselben im einzelnen viel größer, als sie sich in den Klassen darstellt. Alles nicht aufgeteilte Land wurde als Gemeindegut (ager publicus) behandelt und soweit es nicht für Bauten, Heiligtümer und dgl. zum Nutzen der Gemeinde in Anspruch genommen war, im wesentlichen der Benutzung als Weide (pascua) überlassen. 4. Ganz erheblich stand gegen den Ackerbau das Handwerk zurück. Die Abneigung der Römer gegen dasselbe hat sehr lange bestanden, und noch in der Zeit hochgesteigerter Kultur galt der Grundsatz für den römischen Landwirt, alles was zur Nahrung und Kleidung gehörte, sowie die meisten Geräte im Hause selbst anzufertigen. Eine für die Ausfuhr arbeitende Industrie hat es jedenfalls damals noch nicht gegeben. 5. Darum darf auch der Einfluß der örtlichen Verhältnisse, insbesondere des Tiber auf die Stellung des i aktiven) Handels für die älteste Zeit nicht überschätzt werden, zumal da Rom weder einen Überschuß an Produkten der Landwirtschaft erzeugte, noch (abgesehen von dem in den Salinen von Ostia gewonnenen Salze) im Besitze mineralischer Bodenschätze war. Aber auch die Erzeugnisse der umliegenden Landschaften konnten bei der Gleichartigkeit derselben in Rom nicht zum Austausch kommen (Passivhandel), und zum Stapelplatz für Waren, welche von der See eingeführt, dann weiter nach dem Innern des Landes zu vertreiben waren, konnte Rom deshalb so bald nicht werden, weil hierfür lange Zeit ein entsprechendes Absatzgebiet fehlte. An dem Handel mit den nach Rom eingeführten Erzeugnissen der etruskischen und der griechischen Industrie Unteritaliens blieben die Römer selbst ohne wesentlichen unmittelbaren Anteil (vicus Tuscus in Rom). Die Prägung römischer Müuzen ist denn auch gewiß nicht vor 500 v Chr. erfolgt (vgl. die Stellung der Fremden in Rom: peregrini = hostes). 6. Diesen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen der ältesten Zeit entsprach der einfache und beschränkte Zustand des privaten Lebens, die Arbeitsamkeit und Genügsamkeit aller Bürger trotz der Unterschiede des Besitzes. Der Bauer lag mit seiner Familie fleißig den Geschäften des Ackerbaues und der Viehzucht ob und trennte sich von denselben nur, wenn ihn die Pflicht gegen den Staat entweder zur Führung der Waffen oder eines friedlichen Amtes abrief. Der Grundcharakter römischen Wesens als eines nüchternen, kernhaften, soldatischen Bauerntums prägt sich vor allem im Familienleben und im Religionswesen aus.

3. Römische Geschichte - S. 15

1896 - Dresden : Höckner
— 15 — Abschluß der Stadt zum septimontium (durch Hinzunahme des Viminalis und Esquilinus) durch den agger Servianus und als die dritte die Grundlegung der Hegemonie Roms über Latium durch einen neuen Bundesvertrag, nach dem der auf dem Aventin erbaute Dianatempel zu einem der lati-uischen Bundesheiligtümer wurde. 4. Tarquiuius Superbus vollendet die von Tar-quinius Priscus begonnenen Bauten (cloaca maxima und Jupitertempel auf dem Capitolinns) und befestigt die römische Hegemonie über Latium (latiuische Bundeskolonien Signia und Circeji); aber die Monarchie artet in absolute Gewaltherrschaft aus (Mißachtung der Servianischen Verfassung, von Gesetz und Sitte, Bedrückung des Volkes durch Fron- und Kriegsdienste, Leibwache, Verbindung mit Gewalthabern der Nachbarstaaten — vgl. die griechische Tyrannis). Deshalb unterliegt er einem Aufstande der patricischen Geschlechter (Sp. Lucretius, Vater der Lueretia) im Einvernehmen mit einer Partei innerhalb der eigenen Dynastie (Tarquiuius Collatiuus, L. Junius Brutus) und der Plebs, welcher wahrend der Belagerung der Latinerstadt Ardea in Rom ausbricht (regifugium 510). 510 5. Die Servianische Werfassmrg. 1. Die notwendige Erweiterung der militärischen Dienstpflicht erforderte zunächst eine das ganze Volk ohne Unterschied der Geburt umfassende Einteilung. Neben die alte Tribuseinteilung in 3 abgeschlossene Stammtri-bus mit 30 Kurien, welche fortbestand, trat deshalb eine andere in 4 lokale Tribus. Die Stadt und das angrenzende Landgebiet (z. Z. der Reform etwa 20 ^Meilen) wurde in 4 nach Stadtteilen benannte Bezirke oder Tribus geteilt, Suburbana, Palatina, Esquilina, Collina. Diese bildeten fortan bis in die spätesten Zeiten die tribus urbanae im Gegensatz zu den allmählich aus den ländlichen Gauen, den uralten pagi der Feldmark, erwachsenden tribus rusticae. Die Zugehörigkeit zu einer Tribus, d. h. die vererbliche Heimatsberechtigung in einem solchen Bezirke, verlieh alle politischen Rechte eines Vollbürgers und volle privatrechtliche Selbständigkeit. Dies setzt voraus, daß den in diese Einteilung cirt'bezogenen Plebejern das bisher nur widerruflich belassene Grundeigentum durchgängig, den Klienten das von der gens in Erbpacht gegebene Grundeigentum wenigstens vielfach als volles Eigentum überlassen wurde und zwar als Entgelt für die nunmehrige volle Heranziehung derselben zu den Lasten des Staates. Nach dieser Tribuseinteilung wurde auch die in Zeiten der Not ausgeschriebene Kriegs st euer (tributum) erhoben; einer regelmäßigen Besteuerung aber waren die Bürger nicht unterworfen, sondern nur die Fremden, Klienten und Freigelassenen, welche nicht in den Tribuslisten verzeichnet waren (aerarii). 2. Die Teilnahme der neuen Bürgerschaft am Staate wurde geregelt nach einer von Zeit zu Zeit gesetzlich zu erneuernden Vermögensschät-

4. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

5. Römische Geschichte - S. 14

1896 - Dresden : Höckner
Klienten durch das Erloschen patrieischer Geschlechter oder durch Freilassung seitens ihrer Patrone der Plebs zugeführt, die sich überdies fortwährend durch den Zuzug Fremder vermehrte. 4. Are 3 tetzlen Könige: das dynastische Königtum. 1. Die weitere Entwickelung des römischen Staates in der zweiten Hälfte des Königtums wird bezeichnet: durch die Erhebung eines aus der Fremde (aus Tarquiuii) eiugewan-derten (und angeblich von dem Bacchiaden Demaratns von Korinth abstammenden) Geschlechtshauptes Tarquinius Pris-cus zur Königswurde, die Behauptung seiner Familie in derselben (etruskische Fremdherrschaft) und durch das erste Einströmen griechischer Kultur in das römische Leben (Apollokult im Zusammenhang mit den sibyllinischen Weissagungen), durch die Einordnung der Plebs in die Gemeinde, den Ausbau der Stadt und durch den Anschluß des römischen Staates an den lati-nischen Bund. 2. Tarquinius Priscus erweitert die Stadt durch großartige Nutzbauten (Kloaken, durch welche die Niederungen zwischen den Stadthügelu: Forum, Velabrum, Cirkusthal, Sub-ura erst bewohnbar wurden, und Beginn der steinernen Ringmauer) und Prachtbauten (Grundlegung des Jupitertempels auf dem Capitolium, circus maximus in der Niederung zwischen Palatin und Aventin für die Wettkämpse und Wagenrennen beim jährlichen Stadtsest, ludi Romani oder maximi), die Landschaft nach dem Binnenlande zu durch siegreiche Kämpfe mit den Nachbarvölkern (Kolonie Collatia) und baut den Staat aus durch Vermehrung der Bürger innerhalb der bestehenden Tribus und aus den Plebejern (patres minorum gentium) und Verdoppelung der Rittercenturien (Ramnes, Tities, Lueeres primi et secundi — Vorbereitung der Servianischen Reform), sowie durch den Abschluß des Königtums in seiner Hoheit und äußeren Würde (Insignien: goldener Reif, Scepter, Thron, Purpurgewand, 12 Liktoren mit den Fasces). 3. Servins Tullius, nach der Sage der Sohn des in der Herdflamme erscheinenden Hauslaren der Königsburg und einer latinischen Sklavin, später Schwiegersohn des Königs Tarquinius, schwingt sich begünstigt durch dessen Gemahlin Tanaquil, wahrscheinlich nicht ohne eine gewaltsame Revolution (Ermordung des Tarquinius durch die vom väterlichen Throne verdrängten Söhne des Ancus Marcius) empor; er gilt vor allem als der Reformator der Verfassung im plebejischen Sinne (S. 17). Als die zweite Hauptthat desselben erscheint der

6. Römische Geschichte - S. 3

1893 - Dresden : Ehlermann
§ I. Die Anfänge Roms. 3 Älteste Gemeinde der Hausväter (patres-Patricier) aus 3 Stämmen, den Ramnes, Ti ties (vielleicht sabinisch) und den Luceres (wahrscheinlich die auf dem Cälius angesiedelten Albaner. S. u. Vi, a) bestehend. Jeder Stamm in io Kurien und jede Kurie wieder in io Geschlechter (gentes) geteilt. (Vgl. die attische Einteilung der jonischen Phylen in Phratrien und Geschlechter in Abt. I, S. 13). Neben diesen Vollbürgern schon früh Schutzverwandte, die Klienten („Hörige“, doch nicht Leibeigene). Sie waren durch Pietät an ihren Schutzherrn (patronus) gebunden und wurden durch diesen vor Gericht vertreten, mussten ihm aber dafür bestimmte Dienste leisten, auch dem Geldbedürfnis des Herrn in bestimmten Fällen aufhelfen (Mitgift bei Verheiratung der Töchter u. a ). Sie trieben meist Gewerbe und Kleinhandel. Eine Aufnahme unter die Geschlechter war nicht ausgeschlossen; es gab „Hausväter geringerer Geschlechter“ (patres minorum gentium). Zu den niederen Diensten in Feld und Haus wurden Sklaven verwandt, aus denen eine Klasse der „Freigelassenen“ hervorging. Mit zunehmender Machterweiterung trat durch Hinzukommen der Bevölkerung unterworfener Gebietsteile und Einwanderung ein neuer Stand zu den alten Vollbürgern hinzu, die plebs. Die Plebejer zwar frei, auch zu den Staatslasten verpflichtet, doch ohne Anteil an der Stadtverwaltung. Auch Eheschliessung mit Patriciern nicht rechtsgültig. Sie sassen als Grundbesitzer auf Bauernhöfen oder waren in der Stadt als Handel- und Gewerbetreibende angesiedelt. (Vgl. die Periöken in Lacedämon). V. Stadtverfassung. 1) Die Gemeindeversammlung der Hausväter, nach Kurien zusammentretend (comitia curiata), übt die Herrschaft (imperium) über die Stadt aus und überträgt deren Machtbefugnisse an die von ihr gewählten Beamten. 2) Die Gemeinde wählt sich durch Zwischenwahl (interrex) einen Leiter (rex), den „König“, dem die kriegsherrliche, priesterliche und richterliche Gewalt übertragen wird. Sagenhafte Geschichten dieser „Könige“. (Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Martius; Tarquinius Priscus, Servius Tullius, Tarquinius Superbus). An jeden von ihnen wird in der Sage etwas von der ältesten geschichtlichen Entwickelung der Stadt geknüpft. 3) Dem König zur Seite ein Rat der (Geschlechts-) Ältesten, der Senat. Aus jedem Geschlecht einer, daher 300 an Zahl. 1*

7. Römische Geschichte - S. 4

1893 - Dresden : Ehlermann
4 I. Die Anfänge Roms. Vi. Machterweiterung durch a) Eroberung von Städten, wie Alba longa, Haupt des uralten Städtebundes der „prisci Latini“, mit dem Religionsmittelpunkt Lavinium), Gabii u a. b) Bundesschliessung mit latinischen Städten (Erbschaft von Albalonga?). Anfangs Gleichberechtigung der Bundesglieder. Rom Vorort, später Herrscherin (vgl. den athenischen Seebund); Bundesheiligtum: Tempel der Diana auf dem Aventin. Gegen 500 Roms Herrschaft im S. bis nach Kampanien (Circeji, Terracina), im O. bis in die Sabiner- und Äquer-berge reichend. Vii. Neuordnung des Gemeinwesens. Die Erweiterung des Stadtgebietes, die Steigerung der Volkszahl und die Rechtsungleichheit der Patricier und Plebejer machten neue Einrichtungen notwendig. An den Namen des Königs Servius Tullius knüpft sich eine Einteilung: 1) nach dem Wohnsitz in Bezirke, die gleich den alten Stämmen „tribus“ hiessen und bestimmt waren, die geringeren Geschlechter in die Bürgerschaft einzureihen und den ausschliesslichen Einfluss der Patricier zu beschränken. (Vgl. Klisthenes Abt. I, S. 24). 4 Bezirke in der Stadt (urba-riae), 26 auf dem Lande (rusticae), Grundlage der späteren Tributkomitien; 2) nach dem Vermögen in Klassen. 5 Klassen: 1) 100000, 2) 75000, 3) 50000, 4) 25000, 5) 11 000 As Vermögen. Nach dem Vermögen wurde die Steuer bestimmt, die dadurch gerechter verteilt und geringer wurde; 3) nach der Dienstpflicht in Hundertschaften (centuriae). Der ersten Klasse lag der Dienst als schwerbewaffnete Mannschaft und als Reiterei ob. Sie stellte 80 Centurien Fussvolk und 18 Reitercenturien. Die zweite, dritte und vierte enthielt je 20 Centurien; ihr Dienst war nach der Schwere der Bewaffnung abgestuft. Die letzte Klasse enthielt die Leichtbewaffneten (Schleuderer und Bogenschützen) und stellte 30 Centurien. Ausserdem gab es noch 3 Centurien der Ersatzmänner und Spielleute (accensi, tubicines, cornicines), 2 der Werkleute (fabri) und eine Centurie, der die nach Köpfen gezählte Masse (capite censi) zugehörte und die vom Kriegsdienst frei war. Zusammen waren es also 194 Hundertschaften. Die Versammlung der ,,Centurien“ — die Centuriat-komitien — stellte das Volk in Waffen dar. Zunächst nur

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 24

1891 - Dresden : Höckner
dem Wuotan heiligen Rosse oder aus dem Rauschen seiner Eichen und aus dem Werfen der mit Runen geritzten „Buchstabe" erforscht. Priester und Priesterinnen, meist aus dem Adel, bildeten keinen geschlossenen, herrschenden Stand. Ii. Abschnitt. Die Vorboten der Völkerwanderung 100—375. 1. Tie Blüte des römischen Reichs unter den Adoptivkaisern 98 -180. 1. Die Erhebung des würdigen und wohlwollenden Senators Nerva (96—98) nach der Ermordung Domitians bezeichnet die Wiederherstellung des Einverständnisses zwischen Senat und Princeps. Im Gefühle seiner Schwäche namentlich gegenüber den Legionen und Prätorianern erhob indessen der neue Kaiser schon 97 den bewährten Befehlshaber der oberrheinischen Legionen, M. Ulpius Trajauus, zu seinem Adoptivsohn und Mitregenten, den der Senat als solchen bestätigte. 2. Trajanus (98—117), der erste aus einer Provinz (aus der römischen Kolonie Jtalica in Spanien) stammende Kaiser, war ein Mann von gesundem und anspruchslosem Sinn, kraftvoll und umsichtig. Dem Senat gewährte er einen umfassenden Anteil an der Verwaltung, das Volk gewann er durch gewissenhafte Rechtspflege, durch die Beseitigung des Delatorenunwesens, auch durch Spenden und Spiele, vor allem aber durch das Gesetzmäßige seines persönlichen Regiments (Brieswechsel mit dem jüngeren Plinius, Statthalter von Bilhynien). 3. In zwei Kriegen (101—107) unterwarf er Dacien jenseits der Donau (Rumänien und Siebenbürgen. König Decebalus, Hauptstadt Sarmizegethusa). Die eingeborene Bevölkerung wurde aus dem besten Teil des Landes ausgetrieben und für den Betrieb der dortigen Goldwerke durch eine bunt-gemischte Bevölkerung aus den Gebirgen Dalmatiens und aus Kleinasien ersetzt (Trajanssäule auf dem Forum Trajani in Rom, Donaubrücke). — Mit dcm Partherkönig Chosroes kam es 114 zum Bruch und zwar wiederum über das römische Lehnsfürstentum Armenien. Trajan machte Armenien, daraus auch Mesopotamien und von Rifibis aus über den Tigris in die Landschaft Adiabene vordringend, auch diese unter dem Namen Assyrien zu römischen Provinzen. Das römische Reich erlangte dadurch seine größte Ausdehnung. 4. Doch schon der unkriegerische Älius Hadrianus (117—138), ein Verwandter Trojans und wie dieser aus Spanien gebürtig, räumte freiwillig Assyrien und Mesopotamien wieder, und Armenien trat in seine frühere Stellung als römischer Lehnsstaat zurück. Im übrigen beschränkte er sich nach außen darauf, die Reichsgrenzen durch verstärkte Grenzbefestigungen zu sichern (Piktenwall in Britannien). Ein Aufstand der Juden (131—133) unter Bar- Kokaba, veranlaßt durch Begründung der Kolonie Aelia

9. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 49

1886 - Dresden : Höckner
49 als sie ihrer Leitung sich fgte, daher die Kalenderreform Gre-gors Xiii. 1582. Die Kunst machte sie zu einem mchtigen Werkzeug ihrer Herrschaft, vor allem die Baukunst (Barock-oder Jesuitenstil; Vollendung der Peterskirche durch Domenico Fontana unter Sixtus V.) und die Musik (Palestriua Reformator des Kirchengesanges). 2. Die Grndung der calvinischeu Kirche. Der Calvinismus ist die romanische, insbesondere sranz-sische Gestaltung des Protestantismus, erhielt aber seine Aus-Prgung im sranzsisch-schweizerischen Genf. 1. In Genf, das politisch unter der Herrschaft seines Bischofs und seines erblichen Vogtes, des Herzogs von Savoyen, stand, erstrebten die Mameluken" die vllige Einverleibung in Sa-voyen, die Huguenots (nach ihrem Fhrer Huguenot benannt), welche zu den Protestanten neigten, die Unabhngigkeit der Stadt-Mit Hilfe Berns verdrngten 1530 die Huguenots ihre Gegner, und Genf trat 1531 in die Eidgenossenschaft. Unter deren Schutz fhrte Wilhelm Farel auch die protestantische Bewegung zum vollstndigen Siege 1535, worauf 1536 Savoyen die Unabhngigkeit Genfs anerkannte. Entscheidende Bedeutung gab ihr aber erst Johann Calvin*) (Jean Canvin) 15091564. 2. Mit Farel erhielt er den Austrag, eine neue Kirchenorvnuug zu entwerfen. Ihrer unbeugsamen Strenge wegen muten sie je-doch 1538 aus Genf weichen, bis die nun vllig haltlos gewordene Gemeinde sie September 1541 wieder zurckrief. Die Ordou-z ^n. nanzen" Calvins 2. Januar 1542 legten dann den Grund zur 1542 Genfer Kirche. 3. In dem Streben, die ursprngliche christliche Kirche wiederherzustellen, im schrfsten Gegensatz zur rmisch-katholischen, die sich im geraden Widerspruch mit jener entwickelt habe, legte *) Geboren 10. Juli 1509 zu Noyon in der Picardie, wurde er von seinem Vater, procureur fiscal, zum Studium der Theologie bestimmt, das er nach trefflicher Vorbereitung in Paris begann. Spter der Rechts-Wissenschaft zugewandt, berzeugte er sich in Orleans durch Verkehr mit deutschen Lutheranern von der Bedeutung ihrer Lehre und wandte sich, die glnzendsten Aussichten aufgebend, mit ganzer Entschiedenheit dem Pro-testantismus zu, mute aber deshalb Frankreich verlassen und lebte in Bafel und Ferrara. Bereits 1536 stellte er in der Institutio christianae re-ligionis das fertige System seiner Lehre auf. Auf der Rckreise aus Italien hielt ihn sein Landsmann Farel in Genf fest. 4 Kaemmel und Ulbricht, Grundzge Hl.

10. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 33

1886 - Dresden : Höckner
bchlein; die beiden Katechismen). Doch blieb das Verhltnis zu den Katholiken sehr gespannt (1528 die sogenannten Pack-schen Hndel"). 2. Unabhngig davon war die Reformation in der deutschen Schweiz durch Ulrich Zwingli.*) Doch richtete sie sich zugleich auf politische Umgestaltung, insbesondere auf Beseitigung des unbilligen bergewichts der Fnforte (vier Waldsttte und Aug) und Abschaffung der verderblichen Sold-nerei, die mit dem herrschenden Patriziat eng verflochten war. Zwingli trat 1519 gegen den Ablaprediger Samson auf und ^ setzte nach siegreicher Disputation Januar 1523 seine kirchlich- 1523 politischen Reformen (Trennung vom Bistum Konstanz, Auf-Hebung des Clibats, Einziehung des Kirchengutes, deutscher Gottesdienst in schlichtester Form, Abschaffung der Sldnerei) in Zrich unter Autoritt des Rates durch, woraus die Ge-meinden des ganzen Kantons eine Landeskirche bildeten. der die widerstrebenden Geschlechter siegte die Reformpartei 1528 auch in Bern, 1529 in Basel (Oecolampadius), vorbergehend in Schaffhausen und St. Gallen. Doch die kirchliche Gestaltung der gemeinen Vogteien" (Unterthanenlande unter gemeinsamer Herrschast mehrerer Kantone) fhrte 1529 zum ersten Konflikt zwischen den verbndeten evangelischen Kantonen und den streng katholischen, auf sterreich gesttzten Fnforten, den gegen Zwinglis Rat der Land friede von Kappel Juni 1529 zu Gunsten der Evangelischen, aber ohne Brgschaft der Dauer be-endete. Der Versuch einer Verstndigung mit den deutschen Lutheranern, als Grundlage eines politischen Bndnisses, durch das Religionsgesprch zu Marburg zwischen Luther und Okt. Zwingli Oktober 1529 scheiterte an dem Gegensatz in der 1529 Abendmahlslehre und fhrte zur Scheidung der deutsch-lutherischen und schweizerisch - resormierten Kirche. ^ Bei einem zweiten Zusammensto erlagen die Zricher den Fnf- Okt. orten in der Schlacht von Kappel 11. Oktober 1531 1531 (Zwinglis Tod). Der Friedensschlu berlieferte die gemeinen Vogteien der katholischen Reaktion und entschied die konsessio-nelle Spaltung der Schweiz. 3. Der zweite italienische Krieg 15261529 steigerte 1526 unterdes Karls V. Macht zu einem den Evangelischen geshr- ^9 lichen bergewicht. Zum Entstze Bourbons in Mailand, das *) geb. 1. Januar 1484, 1506 Pfarrer in Glarus, 1519 Prediger am Mnster in Zrich. Kaemmel und Ulbricht. Grundzge m. 3
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