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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 15

1861 - Freiburg : Herder
Die Reformation in Deutschland. 15 nicht durch Schrift und Predigt zu befehden, so sprach doch Luther sein Verdammungsurtheil über die Zwinglische Lehre öffentlich und in den härtesten Worten aus. Erster Kappcler Krieg und Friede (1528). K 37. Die vier kleineren Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug) schloßen unter sich und später auch mit des Kaisers Bruder Ferdinand einen Bund, die reformierten einen evangelischen und hatten ihren Der Fer- Rückhalt an dem französischen König. Schon 1528 zogen beide Theile Bund, mit ihren Bannern aus, die schwächeren Katholiken willigten aber bei Kappel gerne ein, für den Frieden den ferdinandischen Bundesbrief herauszugeben und öffentlich verbrennen zu lassen, so wie daß in den gemeinsamen Vogteien die Gemeinden durch das Handmehr über die in Zukunft allein gütige Religion entscheiden sollten. Zweiter Aappeter Krieg und Friede (1531). 8 38. Dieser Kappeler Friede dauerte aber nicht lange; die Re- formierten hoben in den gemeinschaftlichen Vogteien die Klöster auf, Zürich und Glarus, die mit Luzern und Schwyz Schirmorte des Klosters St. Gallen waren, verkauften dasselbe an die Stadt St. Gallen, und die katholischen Orte wurden zu allem hin aufgefordert, auf ihrem Gebiete freie Predigt des Evangeliums und Disputationen zu gestatten. Auf ihre Weigerung wurde ihnen die Zufuhr von Ge- treide und Salz angeschnitten, was die Hirten bis in den Herbst dulde- ten. Als sie aber mit ihren Heerden von den Alpen zu Thal gefahren waren, sandten sie den Absagebrief nach Zürich und zogen mit ihren Bannern aus. Bei Kappel, auf der Hochfläche zwischen demzüricher- und Zugersee, trafen sie auf die Züricher, warfen sie durch einen raschen Angriff und erschlugen über 400 derselben, unter ihnen auch Zwingli (11. Oktober 1531). Eine noch blutigere Niederlage er- litten die Berner und der Zuzug der benachbarten reformierten Land- schaften auf der Höhe des Gubels bei Menzingen (21. Oktober), worauf die Städte, durch das unzufriedene Landvolk mehr als durch die Niederlagen eingeschüchtert, Frieden schloßen, worin sie den katholi- schen Orten gelobten, sie „bei ihrem wahren christlichen Glauben uu- arguiert und undisputiert zu lassen", die in den gemeinsamen Vogteien aufgehobenen Klöster wieder herzustellen und in den Gemeinden der ge- meinschaftlichen Vogteien die freie Wahl des Glaubens zu gestatten. Dieser Friede bezeichnet den Stillstand der Reformation in der deutschen Schweiz. Die Wiedertäufer. 8 39. Als Luther und Zwingli die christliche Freiheit predigten und auf die Bibel als die einzige Ouelle christlicher Erkenntniß hinwiesen, wollten viele Männer ein vollkommeneres Christenthum als die Refor- matoren in derselben gefunden haben und dasselbe Herstellen: einen christlichen Staat ohne Arme und Reiche, weil alle Güter gemein- schaftlich sein sollten, mit allgemeiner Gleichheit und Freiheit, denn nur das verschiedene Maß, in welchem über den einzelnen der Geist ausgegossen wäre, sollte in der Gemeinde erheben und auszeichneu;

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 27

1861 - Freiburg : Herder
Die Reformation außerhalb Deutschland. 27 Sitz, den sie auf romanischem Boden bis zu Ende des vorigen Jahr- hunderts inne hatte. Die Städte und Bischofssitze Genf und Lau- sanne waren durch Kaiser Konrad Ii. (Th. Ii. § 185) an das deut- sche Reich gekommen, und beide Bischöfe erhielten im Laufe der Zeiten fürstliche Rechte wie ihre Amtsbrüder im eigentlichen Deutschland, indem die Kaiser in den geistlichen Fürsten ein Gegengewicht gegen die Macht der weltlichen aufstellen wollten. Die Städte Genf und Lausanne hatten seitdem manchen Zwist mit ihren geistlichen Oberherren, so lange jedoch das Haus Savoyen über das Waadtland und das untere Wallis herrschte, fanden die Bischöfe bei ihm Schutz gegen die Frei- heitsgelüste der Städte, aber in dem Kriege gegen Burgund (1474 bis 1477) verlor der Herzog von Savoyen das untere Wallis und drangen die Schweizer bis Genf vor, so daß der Einfluß Berns in jenem Theile Burgunds maßgebend wurde. § 70. Das mit seinem Bischose hadernde Genf horchte dem Frei- heitsrufe der Reformation, der von dem eidgenösstschen Boden herüber- schallte, freudig, die neue Lehre fand Anhänger, welche durch französi- sche Flüchtlinge verstärkt wurden, und obwohl sie der Zahl nach den Katholiken höchstens gleich waren, vertrieben sie durch ihre Kühnheit den Bischof, der seinem Amte ohnehin nicht gewachsen war. Er flüchtete sich nach Savoyen, die Genfer aber riefen gegen das verhaßte Savoyen die Hilfe der Berner an, und da der Bischof von Lausanne insgeheim 1536. gegen sie für Savoyen Partei nahm, so vertrieben ihn die Berner, welche das ganze Waadtland fast ohne Schwertstreich eroberten und in Vogteien theilten, welche von den Angehörigen der Patricierfamilien verwaltet wurden. Genf getrauten sie jedoch nicht ihrer Oberherrschaft zu unterwerfen, daher blieb es eine eigene Republik, an deren Erhal- tung als einer festen Gränzstadt gegen Savoyen und Frankreich Bern und der Eidgenossenschaft sehr viel gelegen sein mußte. § 71. Hier fand Kalvin (geb. 1509 zu Noyon in der Pikardie) den Schauplatz für seine wichtige Thätigkeit, als er 1536 auf einer Reise in die Stadt kam, welche durch die tumultuarische Reformation eines Farel und Viret zerrüttet wurde. Man hielt ihn zurück, da- mit er Ordnung schaffe; er stellte hierauf eine Glaubensnorm auf, welcher sich jedermann zu fügen hatte, führte eine strenge Zucht ein, mußte zwar 1538 Gens verlassen, wurde aber 1540 wieder zurückbe- rufen und blieb bis zu seinem Tode (24. Mai 1564) der Dictator der Republik. Er organisierte ein Konsistorium, das aus sechs Geistlichen und zwölf Laien bestand und die höchste kirchliche Gewalt übte, eine aus Geistlichen und Laien zusammengesetzte periodische Synode, überließ der Gemeinde die Wahl der Geistlichen, gab also seiner Kirche eine ganz republikanische Einrichtung (Presbyterial- verfassung). Er verbot Schauspiele, Tanzgesellschaften und öffentliche Lustbarkeiten, entfernte Orgel und jeden Schmuck aus den Kirchen, schaffte alle Festtage ab, führte aber eine äußerst strenge Sonn- tagsordnung ein. Uebertretungen wurden unnachsichtlich bestraft, den Geistlichen die Befugniß ertheilt, in den Häusern Religionsunterricht zu ertheilen und den Glauben der Bewohner zu prüfen, sowie von der Kanzel herab Tadel und Zurechtweisung gegen einzelne Personen, ohne Unterschied des Standes, auszusprechen. Widerspruch duldete er nicht;

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 12

1861 - Freiburg : Herder
12 Geschichte der neueren Zeit. Widerlegung (confutano) der Augsburger Konfession ausarbeiten und vorlesen und am 19. November erfolgte der Reichstagsabschied, der im wesentlichen besagt: das Vekenntniß der Protestanten ist angehört und gehörig widerlegt worden; sie erhalten bis 15. April des kommenden Jahres Zeit, sich mit der Kirche wieder zu vereinigen, ein allgemeines Koncil wird über alle streitigen Artikel und Klagen entscheiden; unter- dessen sollen die Katholiken nirgends unterdrückt, die Sakramentierer und Wiedertäufer aber gemeinschaftlich verfolgt werden. § 31. Die Protestanten fügten sich diesem Reichstagsabschiede so wenig als dem zu Speyer erlassenen, und als der Kaiser drohte, schloßen sie nach längerer Vorbereitung am 27. Februar 1531 zu Schmalkal-Schmalkalden ein förmliches Bündniß, das aus sieben Fürsten, am°27^Fk- 5^ Grafen und 24 Städten bestand und als Häupter den Kurfürsten bruariö3i. von Sachsen und den Landgrafen von Hessen anerkannte. Dessenun- geachtet unternahm weder der Kaiser noch sein Bruder Ferdinand, der im December 1530 zum römischen Könige erwählt wurde, etwas gegen die Protestanten, weil diese an dem französischen Könige einen sichern Rückhalt hatten, von Ungarn her Sultan Solyman ll. die österreichischen Länder bedrohte, und die katholischen Fürsten in ihrer Mehrzahl eine Wiederherstellung der alten Kaisergewalt, welche durch einen vollständigen Sieg Karls über die protestantischen Stände in Aussicht stand, mit mehr Besorgniß erfüllte als die Reformation. Daher schloß Karl mit den Protestanten den sogenannten Nürnberger 1532. Frieden, in welchem beide Theile sich jedes Angriffs zu enthalten und ein allgemeines Koncil abzuwarten gelobten, während dessen der Rechtstrieb wegen der bisher eingezogenen Stiftsgüter eingestellt bleiben sollte. Dieser Frieden war daher ein Waffenstillstand auf unbestimmte Zeit, da der Kaiser die Lehre der Protestanten niemals anzuerkennen entschlossen war, und die Protestanten die Berufung auf ein allgemeines Koncil nur insoferne annahmen, als dasselbe kein „päpstliches" sein dürfe. Die Reformation in der Schwei) (1519—1531). Ulrich Zwingli. §32. Die schweizerische Eidgenossenschaft bestand, als 1513 Appenzell in den ewigen Bund ausgenommen war, aus 13 Orten oder Ständen (Kantonen): Uri, Schwyz, Unterwal- den, Luzern, Zürich, Zug, Glarus, Bern, Freiburg, So- lothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell, die als völlig selbstständige Staaten ihren „ewigen" Bund geschloffen hatten. Mit der Eidgenossenschaft verbündet waren die drei rhätischen Bünde (Graubünden, der graue oder obere, der Gotteshaus- und Zehentgerich- ten-Bund, im 14. und 15. Jahrhundert entstanden), der Fürstabt von St. Gallen, der Fürstbischof von Basel, der Graf von Neuen- burg und das Walliserland, im Elsaß die Reichsstadt Mühl- hausen, in Schwaben die Reichsstadt Nottweil. Die befreundeten Herren und „zugewandten Orte" hatten aber auf den eidgenössischen Tagsatzungen keine Stimme und mußten aus eigene Kosten auf eidgenössi- sche Mahnung Bundeshilfe leisten, während die Eidgenossen sich die Entscheidung vorbehielten, ob sie der Aufforderung zum Zuzuge ver- pstichtet seien. § 33. Die bürgerlichen Einrichtungen der eidgenössischen Orte

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 61

1861 - Freiburg : Herder
Der dreißigjährige Krieg. 61 haßten, daher alle in Klagen über Wallensteins und seines Heeres Er- pressungen und Gewaltthaten, die allerdings an der Tagesordnung waren, sich erschöpften. § 157. Der Kaiser mußte auf den Sommer einen Kurfürsten- tag in Regensburg abhalten und hier forderte man von ihm, Max von Bayern voran, die Entlassung Wallensteins sowie der über- flüssigen Truppen. Das Anerbieten Wallensteins, der in Schwaben stand, einen Theil des Heeres nach Frankreich zur Unterstützung der Hugenotten zu entsenden und so die französische Politik mit der gleichen Waffe zu strafen, die sie gegen Deutschland brauchte, nahm der Kaiser nicht an, und vor dem Plane seines Generals, die drohenden Fürsten mit seinem Heere zum Schweigen zu bringen, schreckte er zurück. Da- her erhielt Wallenstein seinen Abschied, den er ruhig hinnahm, und 162g im da der größte Theil seines Heeres entlassen wurde, so war der Kaiser "11911 wieder entwaffnet. Der Mantuanischc Crdfolgekricg (1628—1631). § 158. Auch in Italien mußte der Kaiser nachgeben. Dort sprachen nach dem Tode des Herzogs Vincenz U. vonmantua- Montferrat der Herzog Gonzaga - Rev ers, also ein Halbfran- zose, sowie die Herzoge von Guastalla und Savoyen das Erbe an, aber der Herzog von Revers bemächtigte sich desselben, ohne sich um den Kaiser zu bekümmern, obwohl Mantua ein Lehen des Reichs war. Weder Spanien noch Oesterreich wollten sich das Einnisten der Franzosen in dem wichtigen Mantua gefallen lassen, daher sandte Ferdinand Ii. 1629 den Spaniern 20,000 Wallensteiner zu Hilfe; diese erstürmten und plünderten zwar Mantua, aber da der Kaiser von den Reichsstanden nicht unterstützt, sondern vielmehr zum Frieden ermahnt wurde, so endete der Krieg 1631 damit, daß der Herzog von Revers das mantuanischc Erbe behielt und Savoyen durch ein Stück von Montserrat entschädigt wurde, weil Frankreich ihm Pignerol und da- mit ein Thor nach Italien entriß. Gustav Adolfs Krieg in Deutschland (1630—1632). Z 159. Gustav Ii. Adolf (geb. 1594) folgte 1611 seinem ge- waltthätigen Vater Karl Ix. und erbte von demselben auch den Krieg mit Dänemark, Rußland und Polen. Den dänischen Krieg führte er nicht ohne Ruhm, aber mit wenig Glück, so daß er 1613 den Frieden mit Gelvopfer und einemstückelapplands erkaufte; Rußland dagegen mußte ihm in dem Frieden von Stolbowa 1617 Kare- lien, Jngermanland und Kexholm (am finnischen Meerbusen und Ladogasee) abtreten. Mit König Sigismund von Polen, seinem Oheim, führte er 1621—1623 und wieder von 1626 bis 1629 einen hartnäckigen Krieg; Gustav behauptete Livland und Riga und als einstweiliges Unterpfand ein Stück von Preußen, bei welchem Friedensschlüsse Richelieu entscheidend mitwirkte. Gustav Friede von hatte schon früher mit dem französischen Kardinal wegen eines Einfalls in Aumark. Deutschland unterhandelt, 1627 nicht minder aber auch mit Wallenstein wegen eines Angriffs auf Dänemark, als aber Wallenstcin an der

5. Geschichte der Neuzeit - S. 12

1883 - Freiburg : Herder
12 Von der Reformation bis zum westflischen Frieden. geschieden war. Noch schroffer zeigte sich die religise Trennung im tg-lichen Leben; so lud z. B. der Kaiser in Augsburg die protestantischen Fürsten zur gemeinschaftlichen Feier des Fronleichnamsfestes ein, erhielt aber zur Antwort: sie wollen dergleichen gottlose, ungereimte menschliche Anordnungen keineswegs befolgen, halten vielmehr dafr, dieselben abzu-schaffen und zu vertilgen, damit nicht die gesunden und reinen Glieder der Kirche mit eben dem schdlichen und tottichen Gifte angesteckt wrden." Der Kaiser lie durch eine Kommission von Theologen eine Wider-legung (Confutatio) der Augsburger Konfession ausarbeiten und vorlesen, worauf am 19. November der Reichstagsabschied (Beschlu der Mehrheit) erfolgte: das Bekenntni der Protestanten ist angehrt und gehrig wider-legt worden; sie erhalten bis 15. April des kommenden Jahres Zeit, sich mit der Kirche wieder zu vereinigen; ein allgemeines Konzil wird der alle streitigen Artikel und Klagen entscheiden; unterdessen sollen die Katholiken nirgends unterdrckt, die Sakramentierer und Wiedertufer aber gemeinschaftlich verfolgt werden. Die Protestanten fgten sich diesem Reichstagsabschiede so wenig als frher dem in Worms und Speyer ergangenen, und als der Kaiser drohte, schloffen sie am 17. Februar 1531 zu Schmalkalden einen frmlichen Bund, der aus sieben Fürsten, zwei Grafen und vieruud-zwanzig Reichsstdten bestand; als Bundeshupter wurden der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von Heffen anerkannt. Dessen-ungeachtet unternahm weder Karl V., noch sein Bruder Ferdinand, der 1530 zum rmischen Könige, d. h. zum Stellvertreter und Nachfolger des Kaisers erwhlt worden war, etwas gegen die Protestanten; denn diese durften auf Frankreich zhlen, von Osten her bedrohte der Sultan So lim an die sterreichischen Lnder, und die katholischen Reichsstnde selbst wnschten nicht, da der Kaiser die protestantischen unterwerfe, denn sie frchteten die Wiederherstellung der Kaisermacht weit mehr als die Reformation. Daher schlo Karl V. mit den Protestanten 1532 den Nrnberger Religions-Frieden, in welchem beide Teile gelobten, sich jedes Angriffes zu enthalten und ein allgemeines Konzil abzuwarten. Die Reformation in der Schweiz. (1519-1531.) Die Hidsgenoffenschaft seit 1477. 13. Die schweizerische Eids gen ossenschaft bestand zu jener Zeit aus dreizehn Stnden (Orten, Kantonen), nmlich: Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zrich, Zug, Glarus, Bern, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell. Diese hatten mit vllig gleichen

6. Geschichte der Neuzeit - S. 13

1883 - Freiburg : Herder
Die Reformation in der Schweiz. 13 Rechten einen ewigen Bund geschlossen. Mit der Eidsgenossenschaft verbndet waren Grctnbnnden, der Frstabt von St. Gallen, der Frst-bischof von Basel, der Graf von Vienenburg und das Walliser Land. Die schweizerischen Städte beherrschten grere und kleinere Gebiete oder Vogteien; sie verfuhren gegen sie in der Regel flug und mild, behielten aber die mter, sowie die eintrglichsten Zweige des Handels und Gewerbes den Stadtbrgern vor. Es gab aber auch Herrschaften oder Vogteien, die mehreren Stnden gemeinschaftlich gehrten, z. B. der Thnrgan und Aargau; die freien Stdter- und Bauerngemeinden in der Schweiz waren also Herren der Land und Leute geworden, wie ehemals die Grafen von Habsburg und andere Dynasten. Nach dem Burgunderkriege (f. Th. Ii. S. 106) war ein fremder Geist in die Schweiz eingewandert. Die Schweizer hielten sich fr nnber-windlich und waren in der That das beste Fuvolk jener Zeit, daher wurden sie fr hohen Sold in den Dienst mchtiger Fürsten angeworben und gingen in solcher Menge in das Ausland, da während des Sommers nicht viele junge Männer daheim blieben. Die Sldner oder Reislufer" verwilderten in ihrem blutigen Handwerke, gewhnten sich an ein unordentliches Leben, verachteten die friedliche Arbeit und brachten fremde Sitten und Laster heim. Die Männer aus den vornehmen Familien machten fr hohen Lohn die Werber fr die fremden Fürsten und lieen sich endlich von den franzsischen Knigen frmlich besolden (Pensionre). Die Eidsgenossenschaft (Schweiz) beteiligte sich seit 1521 als Staat an keinem Kriege mehr, denn sie schlo mit keinem Monarchen oder freien Staate ein Schutz- und Trutzbndnis, sondern gestattete der einen oder andern Macht vertragsmig Werbungen. Die Mehrzahl dieser Soldner, 10 000 bis 20 000, stand immer in franzosischen Diensten, wurde jedoch von schweizerischen Offizieren befehligt. Ulrich Iwingli. 14. Als Luther in Deutschland seine ersten Erfolge errungen hatte, fing Ulrich Zwingli in Zrich zu reformieren an. Schon 1525 schaffte der Zricher Rat die kirchlichen Prozessionen ab, verbot die Feier des Meopfers, hob die Kloster auf, lie die Wandgemlde in den Kirchen bertnchen, die Orgeln und Bilder, Fahnen 2c. zc. aus deu Kirchen entfernen. Die Bilder hieen in der Sprache der schweizerischen Refor-matoren Gtzen", daher strmte das Volk in vielen Gegenden die Kirchen, zertrmmerte Altre und Bilder, oder schleppte, was aus Holz und Lein-wand bestand , heraus, warf alles auf einen Haufen und zndete Feuer an, wodurch namentlich in St. Gallen die herrlichsten Schtze der alten deutschen Kunst vernichtet wurden. Bern, der mchtigste Staat, schwankte

7. Geschichte des Mittelalters - S. 116

1882 - Freiburg : Herder
116 Von dem Ende der Kreuzzüge bis zur Entd. Amerikas u. der Reformation. Deutschland unter Kaiser Maximilian I. (1493—1519.) Der ewige Landfriede. Das Weichskammergericht. Die Kreiseinteilung. § 44. Auf dem Reichstage zu Worms (1495) brachte der Kaiser einen ewigen Landfrieden zustande, dessen Bruch mit der Neichsacht bedroht wurde; damit hatte das Fehderecht in Deutschland ein Ende. Entstand zwischen deutschen Neichsständen eine Streitigkeit, so waren sie an das Reichskammergericht verwiesen, das aus einem fürstlichen oder gräflichen Kammerrichter und 16 Beisitzern bestehen sollte. Es hatte seinen Sitz zuerst in Frankfurt, dann in Speier, zuletzt in Wetzlar. Die Großen des Reichs bekümmerten sich jedoch nicht um das Gericht, sondern bekriegten sich nach wie vor. Auch die Einteilung des Reichs in 10 Kreise ist das Werk Maximilians, obwohl sie erst 1522 durchgeführt wurde. Ein Kreis war ein Bund vou Reichsständen unter der Oberhoheit des Kaisers, eine Nachahmung des schwäbischen Bundes, der sich uach dem Vorbilde der benachbarten Schweizer gebildet hatte. Die Kreisstände versammelten sich auf Landtagen, welche der „ausschreibende Fürst" einberief, bestimmten die Mannschafts- und Geldkontingente, wählten den Kreishauptmann u. s.' w. Die zehn Kreise hießen: 1) der österreichische; 2) bayerische; 3) schwäbische; 4) fränkische; 5) knrrheinische; 6) oberrheinische; 7) nieder- rheinisch-westfälische; 8) obersächsische; 9) niedersächsische und 10) bnr- gundische. Der Krieg gegen die Schweizer. (1499.) 8 45. Der Kaiser verlangte von den Schweizern, daß sie in den schwäbischen Bund eintreten sollten, und da er überdies mit den Grau- bündnern, den Bundesgenossen der Schweizer, wegen seiner Besitzungen innerhalb ihrer Grenze im Streite war, so entstand ein kurzer, aber blutiger Krieg. Die Schweizer schlugen die Ritter, Stadtbürger und Söldner des schwäbischen Bundes und des Kaisers bei Hardt uuweit Bregenz, bei Hallan unweit Schaffhausen, bei Ermatingen im Thurgau, bei Frastenz im Vorarlberg, am Bruderholz bei Basel, auf der Malfer Heide an den Etschquellen, zuletzt bei Dorneck zwischen Basel und Solo- thurn. Im Herbste wurde Friede geschlossen, durch welchen dem Scheine nach der Zustand vor dem Kriege wiederhergestellt wurde, in der That aber war die Schweiz von Deutschland getrennt und auf französischer Seite. Damals wurde Basel und Schaffhausen in den Bund der Eidgenossen aufgenommen, bald darauf auch Appenzell. In diesem Um- fang blieb der Bund bestehen bis 1798.

8. Neuere Geschichte - S. 19

1869 - Mainz : Kunze
19 fessio Augustana am 25. Juni verlesen (Luther, noch geächtet, inzwischen in Coburg), die Confutatio (3. August) durch Mayr von Eck u. a. Das versuchte Versöhnungswerk scheitert, der Reichstagsabschied verlangte bis zum Mai 1531 die Unterwerfung der Protestanten unter die alte Kirche unter Androhung ihrer Ausrottung; Melanchthons Apologie vom Kaiser nicht angenommen, aber durch den Druck veröffentlicht. Confessio Tetrapolitnna der Städte Straßburg, Memmingen, Constanz, Lindau, die aber 1532 dem Bunde der Protestanten beitraten. Der Abschluß des Schmalkaldner Bundes (auf 6 Jahre, dann verlängert) folgt auf dem Fuß im Dezember 1530; förmlich abgeschlossen Anfang 1531. Später werden zu Bundeshauptleuten 1531 ernannt der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen. Luthers „Schmalkaldener Artikel" 1537. — 1533 ein katholischer Gegenbund norddeutscher Fürsten zu Halle, ans die süddeutschen wie auf Kaiser und König ausgedehnt zu Nürnberg 1533. Der wieder heftiger entbrennende Türkenkrieg veranlaßt den milden Nürnberger Religio ns frieden, wesentlich eine 1532 Wiederholung des erste n Speirer Reichstagsabschiedes (Einstellung aller Prozesse gegen die protestantischen Stände bis znm Con- cilium). Würtemberg, anfangs Oesterreichifchen Rätheu, feit 1522 denn Erzherzog Ferdinand zur Verwaltung übergeben, erhält 1534 Herzog Ulrich, durch Landgraf Philipp von Hessen mit französischer Unterstützung zürückgeführt, wieder. Vertrag zu Cadan in Böhmen mit Ferdinand. Durchführung der Refor- mation in Würtemberg und Beitritt Zmn Schmalkaldischen Bund. Die auswärtigen Kriege, gegen Osmanen und Franzosen, halten den Ausbruch des Religionskrieges auf. Gleichzeitig der Aufruhr der Wiedertäufer tit Müu- ste r 1534—1535. Schon 1532 hatte sich, besonders durch den Prediger Bernt (Bernhard) Rvthmann, in Münster eine evan- gelische Gemeinde (anfangs lutherischer, dann zwinglischer Richtung) gebildet, die sich durch Philipps von Hessen Vermittlung 1533 auch gegem Bischof und Domkapitel behauptete. Bewegungen der Gilden gegen den Rath gingen mit der kirchlichen Gährnng Hand in Hand. Hier fanden wiedertüuferische Lehren, die, von den Zwickauer Schwarmgeistern und Thomas Münzer ausgehend, in Oberdeutschland und der Schweiz trotz aller Verfolgungen sich festgesetzt hatten, von den Niederlanden her durch Flüchtlinge und Sendboten (Jan Bockelson von Leiden, Jan Mathys ans Hartem) 1533 Eingang. Politisch-kirchliche Umgestaltung der Stadt; Bernt 2*

9. Neuere Geschichte - S. 27

1869 - Mainz : Kunze
27 Vierte Fahrt 1502—1504. Vergeblicher Versuch einer Durch- fahrt nach Ostindien. Nach dem Tode Jsabellas (1504) von Ferdinand kalt be- handelt, starb Columbus in Dürftigkeit 1506. Eroberung Mexicos durch Ferdinand Cortez von 1519—1521 ; Entdeckung des Seewegs in den stillen Ocean und erste Erdum- seglung durch Ferdinand Magellans*) 1520; Entdeckung Perus durch Franz Pizarro 1526, Eroberung seit 1531. 4. Durch die Verbindung mit dem Hause Habsburg und durch die i t a l i e n i sch e n Kriege. •— Alle Kinder des Königs- hauses starben bei Lebzeiten ihrer Eltern außer der dem Wahnsinn ver fallenen Johanna; Ferdinand übernimmt nach seines Schwieger- sohnes Philipps des Schönen Tod die Regentschaft in Castilien für den jungen Karl, auf den nach des Großvaters Tod (1516) die Krone der vereinigten Reiche übergeht. B. Ursprung der reformierten Kirche in der Zchweh. 1. Die deutsch-schweizerische Reformation durch Huldrich (Ulrich) Zwingli aus Wildcnhaus (1481—1531), der, in Basel humanistisch und theologisch gebildet, zu Glarus, Kloster Einsiedcln, daun in Zürich als Pfarrer thntig war und Neujahr 1519 zur Reformation der Kirche aufrief. Sein Auftreten gegen den Ablaßprediger Samson; sein Gegen- satz zu Luther in der Abendmahlslehre, Religionsgespräch zu Mar- bllrg 1529. Verbindung der kirchlichen mit politischer Oppositivli, die sich besonders gegen die Söldnerverträge mit dem Ausland richtet. — Spaltung der deutschen Schweiz in zwei feindliche Lager: Zürich, Appenzell, Basel (Oekolampadins), Bern, St. Gallen, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, Graubünden nach zunl Theil heftigen Kümpfen reformiert; die Waldstätte Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug und Luzern katholisch. Schlacht bei Cappel 1531, in der Zürich geschlagen wurde, Zwingli fiel. 1531 2. Die französisch-schweizerische Reformation durch Johann Calvin (1509—1564) aus Nopon in der Picardie, Jurist und Thcolog, wegen seiner Hinneigung zur Reformation ans Frankreich flüchtig 1534, giebt in Basel dic institutio Lnristiaime religionis heraus 1536. Nach Wan- derungen in Italien und Frankreich von seinem Landsmann Farel in dem schon zum Theil reformierten Genf festgchalten. Dorthin wach dreijährigem Exil (in Straßburg 1539 — 1541) zurückgekehrt, übt er in der städtischen Republik eine *) Der Name eigentlich geschrieben Magalhaes, ausgesprochen etwa wie Magaliängs,

10. Erdkunde - S. 11

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 11 — Parallelkreise 72) Bäume und Kulturpflanzen überhaupt verschwinden. Geradezu reich hingegen sind die kalten Zonen an Wasser- und Pelz- tieren. Haustier aber und Hauptreichtum ist in vielen Gegenden des Nordens das Renntier. Im allgemeinen gelten folgende Grundregeln: 1. Die Tierwelt ist in ihrem Fortkommen und in ihrer Verbreituug viel weniger vom Klima abhängig als die Pflanzenwelt. 2. Vom Äquator nach den Polen hin vermindert s i ch d i e Fülle und K r a f t d e s Pflanzen- n n d T i e r l e b e n s. Man sieht gegen die Pole hin nicht nur die Zahl der Arten, sondern auch die Größe und Entwicklung der einzelnen Lebewesen abnehmen. Aie Lufthülle der Erde und ihre wichtigsten Eigenschaften. Atmofphänfche Erscheinungen. An der Erdoberflüche wechseln Wasser und Festland mitein- ander ab — beide umflossen von einer Gas- und Dampfhohlkugel, die wir Luft nennen. Die Lufthohlkugel oder Atmosphäre besteht aus einem Gemenge von Sauerstoff, Stickstoff und Kohlensäure. In geringer Menge ist diesen Bestandteilen auch Wasserdampf beigemischt und zwar durchschnittlich in wärmeren Gegenden mehr als in kälteren, im Sommer mehr als im Winter, auf Ebenen mehr als auf Bergen, bei Tag mehr als bei Nacht. Indem die Sonne ihre erwärmenden Strahlen über die Erd- oberfläche ausgießt, veranlaßt sie die Verdunstung von Wasser. Unendlich feine Duuftbläschen erheben sich in die Luft, steigen darin höher und höher, werden von ihr fortgeführt, bis sie infolge der Berührung mit kälteren Luftregionen eine Abkühlung erfahren. Hat die letztere einen gewissen Grad erreicht, so verdichtet sich der Wasser- dunst und wird unserem Auge als Nebel, Wolke u. s. w. sichtbar, bis er unter gewissen Umständen als Tan, Regen, Schnee, Hagel:c. wieder zur Erde gelangt. Die Eigenschaft der Luft, das zumal
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