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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 88

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
88 Die Reformation. Religionskriege. Verfall Deutschlands rc. stand sich daher in jener Zeit wohl von selbst, daß er sich am Klerus er- holte und deßwegen zum „Evangelium" griff; aber er that es mit äußer- ster Behutsamkeit, denn er mißtraute dem Adel, der die Königsmacht nicht gehoben sehen wollte, und den Bauern, welche dem alten Glauben treu waren. Zuerst ließ er das „Evangelium" nur da und dort verkün- den, sorgte für eine Bibelübersetzung in das Schwedische und erst 1526 ließ er in Upsala disputieren. Den Hauptschlag führte er auf dem Reichstage von Westeräs 1527. Er erklärte, daß er nicht mehr König sein wolle; er habe genug gethan für das Land und wolle sein Vermögen nicht vollends ruinieren, denn die Krone habe keine Einkünfte, aber Ausgaben genug; auch Thränen standen ihm zu Gebote, als die Bürger und Bauern ihn baten, er möchte die Last der Königswürde noch länger tragen. Er aber entgegnete, daß er Bürger und Bauern nicht höher besteuern dürfe (von Besteuerung des Adels war keine Rede) und daß der Krone nur zu helfen sei, wenn ihr von dem großen Gute der Geistlichkeit nachgebessert werde. Als Bauern und Bürger dergestalt lediglich die Wahl zwischen neuen Steuern oder der Abdankung des Königs vor sich sahen, auf welche unfehlbar die alte Adelswirthschaft mit Dänenherrschaft und Bürgerkriegen gefolgt wäre, opferten sie die geistlichen Herren, welche sich um so weniger ernstlich zu wehren getrau- ten, als sie Christian Ii. unterstützt hatten. Den Herren vom Adel, welchen eine Abdankung des Königs, wenn sie je daran glaubten, nicht halb so leid, als den Bürgern und Bauern gewesen wäre, hielt er einen Köder vor: sie sollten die Kirchengüter, welche ihre Ahnen einst gestiftet hätten, wieder an sich nehmen, sofern sie ihre Ansprüche Nachweisen könn- ten. Dies wirkte; die Herren griffen zu und nahmen so viel an sich, daß der König ihnen spater wieder das meiste entreißen mußte und den Termin der Vergabung auf 1453 setzte; was seit dieser Zeit an die Kirche gestiftet worden war, das allein blieb den Adeligen. Gustav ließ bei seiner Reformation eine Art von Bischöfen bestehen, gab ihnen jedoch Konsistorien bei und machte sie von der Krone abhängig, so daß ein solcher Bischof sich von einem deutschen Superintendenten außer dem alten Namen nur dadurch unterschied, daß er ein Neichsstand war und auf dem Reichstage neben dem Adel saß. Daß die katholische Religion aufs strengste, bei Landesausweisung, verboten wurde, versteht sich von selbst (erst 1857 schlug der König den Reichsständen die Abschaffung der Landesverweisung vor); einige unfügsame Geistliche wurden hinge- richtet. Den Lübeckern bezahlte Gustav seine Schulden mit Kirchen- glocken, und zum Danke für ihre Unterstützung entzog er den Hanseaten ihre Handelsvortheile in Schweden und legte ihnen Zölle auf, während er den schwedischen Handel entfesselte; ebenso schloß er zu Schwedens Vortheil, aber zum großen Schaden der Hanseaten, einen Handelsver-

2. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 584

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
584 Die Zeit von 1815 bis 1857 Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver- stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi- schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat- gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge- beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho- likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan- tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er- bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui- ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder- lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur Mitwirkung herbeigezogen hatte. Solothurn revidiert seine Verfassung (1840). Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter- worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci- täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam- tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella- tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie- rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür- geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
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