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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Provinz Pommern - S. 42

1914 - Stettin : Schuster
liefert die meisten Fettschweine in Deutschland. Auch die Pferdezucht ist be- deutend. In Labes befindet sich ein königliches Landgestüt, das Zuchthengste an Verschiedeue Orte der Provinz sendet. Unter dem Federvieh sind besonders Gänse und Hühner ertragbringend. — In den Wäldern finden wir Laub- und Nadelbäume Die Wälder sind reich au Wild. Rudel von Hirschen und Rehen leben darin. Wildschweine finden reichliche Mast. An Raubzeug wird Fuchs und Dachs, Marder und Iltis gefangen. Auf den Feldern werden Hasen und Rebhühner gejagt. Auch Fasaue, Schnepfen, Enten und Trappen sind häufiger zu treffen. — Eine gute Erwerbsquelle ist auch die Fischerei. Karpfen, Blei, Barsch, Plötze, Aal, Zander, Hecht und Wels sind die Be- wohner der Landseen. In den Bächen und Flüssen wohnt die Forelle, in der Madü die Maräue. Die Ostsee liefert Heringe, Flundern, Lachse, Schollen, Steinbutten, Dorsche, Breitlinge n. a. Auch der Krebsfang be- ginnt laugsam wieder eine lohnendere Beschäftigung zu werden. — An natürlichen Bodenschätzen ist Pommern arm. Es finden sich nur Braun- kohlen, Kalk und Kreide. In früheren Zeiten war anch das Salz eine Quelle des Reichtums. Heute werden die Solquellen nur zu Heilzwecken benutzt. — Schiffahrt, Handel und Gewerbetätigkeit geben einer großen Zahl von Menschen lohnenden Verdienst. Im Gewerbe herrscht der Hand- betrieb vor. Die Industrie d. i. das Großgewerbe mit Maschinenbetrieb beginnt sich mehr und mehr zu heben. Wir finden zahlreiche Zucker- und Stärkefabriken, Dampfschueidemühleu, Papierfabriken, Glashütten, Eisen- gießereien, Maschinenbananstalten, Zündholz- und Zementfabriken, Kalköfen, Ziegeleien, Brauereieu und Brennereien. — Pommerns Handel ist Haupt- sächlich Durchgangshandel. Die Ausfuhr beschränkt sich auf Vieh, Ge- treibe, Holz, Fische, Maschinen. Die Einfuhr besteht aus Kolonialwaren, Kohlen, Eisen n. dergl. vom Schulwesen. Jedes Kind ist vom 6.—14. Lebensjahre schulpflichtig und muß in dieser Zeit eine Schule besuchen. Taubstumme und Blinde werden in besonderen Anstalten unterrichtet. Verwahrloste fiuden in den Rettungshäuseru Aufnahme. Für die aus der Schule entlassenen Knaben sind Fortbildungsschulen eingerichtet, hier und da auch schon für Mädchen. — Alle Schulen stehen uuter der Aufsicht des Staates. Die Volksschulen sind der Regierung unterstellt. Unter dem Provinzial-Schulkollegium steheu die Gymnasien Stralsund, Putbus, Greifswald, Demmin, Anklam, Stettin (3), Gartz a.d., Pyritz, Stargard, Greifenberg, Treptow a. R., Kolbcrg, Belgard, Köslin, Stolp, Neustettiu, Dramburg; die Nealgymuasieu Stettin (2), Stralsund, Kolberg; die Progymnasien Laueubnrg, Schlawe; die Realprogymuafien Greifswald, Wolgast, Wollin, Stargard, Stolp; die Lehrerseminare Franzbnrg, Anklam, Pölitz, Kaminin, Pyritz, Dramburg, Köslin, Bütow und die Präparanden-Anstalten. — In Greifswald befindet sich die Hochschule oder Universität. Evangelische ttirchenordnung. Jede evangelische Geineinde wird von dein Ge- meindekirchenrat verwaltet. Derselbe besteht aus 4—12 Mitglieder». Der Pfarrer führt deu Vorsitz. Ist die Gemeinde über 500 Seelen groß, so wird eine Gemeinde- vertretuug gewählt. Die Zahl der Gemeindevertreter ist dreimal so groß als die des Kirchenrats. — Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammeu einen Kreis, Bezirk oder eine Diözese An ihrer Spitze steht der Superintendent. Die Diözese wird von der Kreissynode verwaltet. Letztere zählt zu ihren Mitgliedern alle Geistlichen des Bezirks und doppelt so viele gewählte Mitglieder. Die Kreissynode führt die Aufsicht über die Gemeidevermögen, soll aber vor allem für Ansbreitnng kirchlichen Lebens sorgen. Aus deu Abgeordneten der Kreissynode setzt sich die Proviuzialfynode zusammen. Zu ihr gehören auch der Vertreter der Universität und die vom Könige ernannten Mitglieder. An der Spitze steht das Konsistorium. Dasselbe prüft und ordiniert die Geistlichen, regelt den Gottesdienst und hat die Aufsicht über die kirchliche Lehre und das Kirchenvermögen.

2. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 584

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
584 Die Zeit von 1815 bis 1857 Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver- stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi- schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat- gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge- beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho- likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan- tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er- bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui- ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder- lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur Mitwirkung herbeigezogen hatte. Solothurn revidiert seine Verfassung (1840). Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter- worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci- täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam- tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella- tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie- rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür- geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
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