TM Hauptwörter (50): [T32: [Vgl Stadt Aufl Frankreich fig Maas Sch. Einw. Vergl Festung], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Die Zeit von 1815 bis 1857
Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern
wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht
alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über
diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl
des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun
wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver-
stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als
eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen
Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick
und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi-
schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat-
gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge-
beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die
evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so
wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger
werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho-
likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen
würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken
vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan-
tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts
zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er-
bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui-
ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder-
lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits
auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur
Mitwirkung herbeigezogen hatte.
Solothurn revidiert seine Verfassung (1840).
Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode
ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich
erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter-
worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit
sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des
Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci-
täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es
verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam-
tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella-
tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie
Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie-
rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und
Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür-
geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
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630 Die Kirchentrennung in England, im Norden und in Polen.
Königen streitig machte. Auch seit die Türken unter Suleiman Ii. die
Herrschaft über jene beiden walachischen Staaten gewonnen hatten, be-
saß Polen noch eine große Ausdehnung« Doch hatte es an den Türken,
Tartaren und Russen so lästige Feinde, daß es keiner großen Kraft-
entwicklung fähig wurde. Selbst während der glücklichen Kriege mit
dem deutschen Orden hatte es durch innere Veränderungen, zu denen
eben dieser Krieg beitrug, an Kraft eingebüßt. Dadurch, daß der Adel
Behufs der für den Krieg zu leistenden Hülfe häufiger hatte versammelt
werden müssen, war der König von demselben abhängiger geworden
und, da die häufigen Versammlungen bei dem Adel das Bedürfniß einer
Vertretung hervorgerufen, hatte sich die Einrichtung gebildet, daß der-
selbe in Lezirksversammlungen Abgeordnete wählte, welche unter dem
Namen von Landboten zu den Reichstagen gingen, um Steuern zu be-
willigen oder zu verweigern und dem Könige in Angelegenheiten der
Regierung zu rathen. So erhielt diejenige Gewalt, welche dem Könige
beschränkend gegenüberstand, durch festere Einrichtung eine zusammen-
hängendere und ausgedehntere Wirksamkeit. Die drei jüngeren Brüder
des böhmisch-ungarischen Königs Ladislaus, welche nacheinander (1492
bis 1548) Polen regierten, Johann Albrecht, Alexander und Sigis-
mund I., hatten neben den äußeren Feinden auch den Widerstand des
auf Erhaltung und Erweiterung seiner Befugnisse bedachten Adels zu
bekämpfen. Unter Sigismund fand nun auch die Glaubensneueruug
Eingang, indem einerseits von Böhmen aus die sogenannten böhmischen
Brüder, die Nachkommen der nicht zur Kirche zurückgekehrten Husfiten,
ihr den Weg bahnten, und anderseits in dem polnischen Preußen das
Uebergewicht der deutschen Bevölkerung und das Beispiel der in Ost-
preußen vorgegangenen Veränderung dem Lutherthum festen Fuß zu
fassen erlaubte. Dazu kamen noch reformirte Gemeinden, deren sich
namentlich in Litthauen viele bildeten. Sowohl Sigismund als sein
Sohn Sigismund August (1548—1572) leisteten dem Eindringen der
Neuerung entschiedenen Widerstand. Einen großen Antheil daran hatte
der Cardinal Hosius, Bischof von Culm und nachher von Ermland, der
mit unermüdlicher Thätigkeit an Erhaltung und Wiederherstellung der
Kirche arbeitete, wie er später auch eines der bedeutendsten Mitglieder
des Concils von Trient war und zur Befestigung der katholischen Lehre
in Polen noch die Hülfe des Jesuitenordens gewann. Einen Anhalt
fanden die verschiedenen protestantischen Sekten an dem zur Auflehnung
geneigten Adel, der durch Anschluß an die Neuerung einen Boden zu
gewinnen glaubte, auf welchem der Widerstand gegen die königliche
Gewalt eine höhere Berechtigung zu erhalten schien. Als mit Sigis-
mund August der Stamm Jagello's ausstarb, benutzte der Adel die Ge-
legenheit, Polen in ein Wahlreich zu verwandeln, und da der nach
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TM Hauptwörter (200): [T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt], T57: [Orden Polen Preußen Land Hochmeister Ritter Marienburg Stadt deutsch Jahr], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T88: [Türke Ungarn Krieg Rußland Kaiser Sultan Wien Jahr Frieden Polen], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land]]
Extrahierte Personennamen: Ladislaus Johann_Albrecht Johann Albrecht Alexander Alexander Sigismund Sigismund Sigismund August Cardinal_Hosius Culm August
Extrahierte Ortsnamen: England Polen Polen Polen Polen Polen