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1. Geschichte des Mittelalters - S. 269

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Friesen. 269 Burgundien Bern heiße. Durch die Verbindung Berns mit den Eid- genossen am Vierwaldstättersee und mit Zürich gewann dieser Bund eine Stärke, der für die Streitkräfte der damaligen Könige und Herzoge be- reits unbezwinglich sein mußte; doch änderte der Beitritt der Städte auch den Charakter des Bundes, wie die Folge zeigen wird. Die Frirscn. Die sieben Seelande. Wie in den oberen deutschen Landen die Bauern im Gebirge die alte Freiheit gegen den Adel behaupteten oder wieder errangen, so ver- theidigten sich mit gleichem Glücke die friesischen Bauern im niederdeut- schen Lande hinter ihren Gräben und Deichen, durch ihren oft grund- losen Boden begünstigt, gegen die Uebermacht der Fürsten und des Adels, so daß an den Quellströmen des Rheins wie an dem Meere, in das er sich ergießt, Eidgenossenschaften wehrhafter Bauern sich bildeten. Die Angriffe der normannischen Seeräuber zwangen die Friesen gleichsam zur Wache unter Gewehr, und die Entfernung ihres Küsten- landes von dem Kriegsschauplätze der späteren Kaiser gewährte ihnen Sicherheit ihrer Heimath vor den Wechselfällen des Krieges und der verschiedenen Belehnungen, durch welche die Kaiser die Großen sich zu verbinden pflegten. Die Herren, welchen das kaiserliche Richteramt, die Grafenwürde, über die Friesen übertragen war, benutzten aber dieses Recht, um da wie anderwärts aus den freien Leuten dienstbare zu machen. Daraus entstanden vielfache Kämpfe, welche die Bildung einer friesischen Eidgenossenschaft veranlaßten. Diese Eidgenossenschaft hieß die der sieben Seelande und umfaßte: 1) westflingisches Land oder Westfriesland, 2) Westergau, 3) Qstergau, 4) Drenthe, 5) Gröningen, 6) Emden und Emsiger-, Aurich-, Brokmer-, Ostringer-, Harlinger- und Norderland, 7) Rustringen mit dem Wanger- und Butjadingerlande, Dithmarschen, so daß diese Eidgenossenschaft von den Rheinmündungen bis Schleswig reichte. Von den einzelnen Kämpfen der Friesen führen wir an: Der Bischof von Utrecht, dem die Oberherrlichkeit über Drenthe zustand, überwarf sich mit seinem Lehensmanne von Vorenburg, der das Grafenamt begleitete. Zm Jahre 1236 kam es zum Kriege und an der Vecht zum Kampfe; die schwerbewaffneten Leute des Bischofs konnten in dem Sumpflande gegen die Friesen von ihren Waffen fast keinen Gebrauch machen, viele sanken in den Morast und wurden wehrlos erschlagen, unter ihnen Bischof Otto von Utrecht mit 400 Adeligen; denn die friesischen Bauern gaben wie die schweizerischen fast niemals Gnade. Auch die folgenden Feldzüge gegen sie waren erfolg-

2. Geschichte des Mittelalters - S. 288

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
288 Deutschland und Italien sinken. und nun sollte Deutschland durch die beiden Herren der Schauplatz eines großen Krieges werden. Doch Kaiser und Koncil blieben fest; es bannte den Papst, den Herzog und ihre Helfershelfer, und Sigismund that sie in die Acht. Zohann fand nirgends Anhang, auch Friedrich wurde von den Seinigen verlassen und die österreichischen Vorlande fielen fast sämmtlich in die Gewalt seiner Feinde. In der Schweiz griff Bern zu und riß die an- deren Kantone mit sich fort, denn diese wollten nicht alles an Bern kom- men lassen, welchem der Kaiser für einige tausend Gulden den Besitz alles dessen zugesichert hatte, was es von dem Herzog erobern würde. So wurde der schöne Aargau, die Wiege des Hauses Habsburg, eine bernische und eidgenössische Vogtei; denn die Schweizer nahmen schon keine eroberte Landschaft oder Stadt mehr in ihren Bund auf, sondern sie behaupteten alle Rechte, welche der frühere Besitzer inne hatte, daher nun das sonderbare Schauspiel, daß die Bauern aus dem Gebirge in den Aargau und Thurgau Landvögte schickten, während sie es beständig im Munde führten, wie ihre Väter einstens die Vögte vertrieben hätten. Zuletzt blieb dem Herzog keine andere Wahl übrig, als sich vor Sigis- mund zu demüthigen; er bat fußfällig um Gnade, und dieser sprach zu den welschen Herren sich wendend: „Ihr Herren aus Ztalia, ihr wüssend und wähnend nit anders, denn daß die Herzogen von Oesterrich die gewaltigsten Herren in Germania sigend; nun sehend ihr, daß ich mech- tiger und über sie, auch all ander Fürsten, Herren und Stett der düt- schen Zung gewaltig bin." Es kostete die Fürsten noch manches Zu- reden, bis Sigismund befahl, daß dem Herzoge sein Besitzthum zurück- gegeben wurde; er erhielt außer dem Aargau fast alles zurück, aber Oesterreich erholte sich lange nicht wieder von diesem Schlage. Johannes, Friedrichs Genosse, wurde gefangen, frühzeitig zwar begnadigt, dock- überlebte er seine Schmach nicht viele Jahre. Die Arbeiten des Konrils -ur Deformation in Haupt und Gliedern. Papst Martin V. Das Koncil hatte nun zwei wichtige Angelegenheiten geordnet, die husfitische Häresie verworfen und das Aergerniß einer Mehrheit von Päpsten beseitigt. Es bestimmte ferner, das Koncil stehe über dem Papste, daß nach fünf, hierauf nach sieben und endlich je nach zehn Jahren ein Koncil zu halten sei, und stellte einige Grundsätze in Beziehung ans die Rechte des Papstes gegenüber den Bischöfen und Aebten, ihre Einsetzung, Versetzung und Besteuerung betreffend, auf, ebenso, in welchem Falle und wie ein Papst zurechtgewiesen oder abgesetzt werden könne u. s. w. Nach eifriger Berathung wurde beschlossen einen Papst zu wählen und die

3. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 584

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
584 Die Zeit von 1815 bis 1857 Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver- stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi- schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat- gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge- beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho- likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan- tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er- bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui- ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder- lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur Mitwirkung herbeigezogen hatte. Solothurn revidiert seine Verfassung (1840). Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter- worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci- täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam- tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella- tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie- rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür- geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen

4. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 108

1877 - Mainz : Kunze
108 entweder Leibeigene oder Zinshrige und zu Frohndiensten der-pflichtet. Das Eigenthum des Ackers, den sie bebauten, stand meist dem Grundherrn, dem adeligen Gutsherrn oder einem Kloster zu. Wenn der Inhaber eines Ackerstckes starb, nahm sich der Grundherr, um sein Eigenthumsrecht zu zeigen, das beste Stck von der Habe des Zinshrigen, ein Recht des Guts-Herrn, das man Besthauptrecht nannte. Die Bauern stellten ihre Forderungen in zwlf Punkten auf; sie verlangten unter anderm die Wahl der Pfarrer (also Aufhebung des Patronats), Abschaffung der Leibeigenschaft, des Besthauptrechtes, Freiheit der Jagd, Feststellung der Frohndienste. Weil diese Forderungen nicht bewilligt wurden, brach der Ausstand im sdlichen Deutschland aus, in Schwaben, im Elsa, in Franken, Bayern, im Salzburgischen, ging auch nach Lothringen, zog sich nach dem Rheingau hin, lief den Rhein hinab und verbreitete sich durch Westfalen. Wohin die wilden Schaaren der Bauern kamen, steckten sie adelige Schlsser, reiche Klster in Brand, erschlugen und mihandelten die Adeligen. Es fehlte aber ihren Schaaren eine wirksame Bewaffnung, die Kriegszucht und einheitliche, verstndige Fhrung. Sie erlagen schlielich den schweren Geschtzen und der Reiterei. Bei Knigs-Hofen an der Tauber wurden sie 1525 schwer geschlagen; ein schreckliches Strafgericht wurde gehalten; die Zahl derjenigen Bauern, die in den Kmpfen und in den brennenden Drfern umkamen, wird auf 100,000 berechnet. Die Lasten der Bauern wurden noch vermehrt und dauerten fort bis zur franzsischen Revolution: von da an begann allmhlich ein freier Bauern-stand sich zu bilden. Die Wiedertufer in Mnster (15341535). Mnster die Hauptstadt Westfalens, wurde von zwei Wieder-tufern, dem Bcker Johann Matthiesen aus Haarlem und dem Schneider Johann Bockhold aus Leyden in groe Verwirrung gebracht; es schloffen sich der reformirte Prediger Rothmann in Mnster, der reiche Tuchhndler Knipperdolling und Krech-ting an sie an; sie predigten auer der Wiedertaufe Gterge-
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