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regiert, das Spanien des Nordens, die Aufrichtung der polnisch-katholischen Vorherrschaft der ganz Nord- und Osteuropa, zunchst der Schweden, dann der Rußland.
5. Zuerst kam die schwedisch-polnische Union 1592 nach Johanns Iii. Tode unter Sigismund Iii. zu stnde. Gegen sie erhob sich Johanns jngerer Bruder, Karl (Ix.) von Sdermannland, an der Spitze der schwedisch-protestantischen Partei. Er lie die lutherische Kirche als Staatskirche Oer-knden (1593), dann machte er sich 1595 zum Gubernator", 1598 nach seinem Siege bei Stngebro der Sigismund 1598 zum 1604 regierenden Erbfrsten, 1604 aus dem Reichstage zu Norrkping als Karl Ix. zum König von Schweden (16041611) Damit lste er die Union auf und begann mit Polen den Kampf um Livland. So wurde Sch w eden, mit Polen zugleich politisch, dynastisch und kirchlich verfeindet, die Vormacht des gordischen Protestantismus.
4. Der Kampf um Rußland.
1. Rußland, seit dem Erlschen der Mongolenherrschaft aus zahlreichen kleinen Teilfrstentmern zu einem Einheits-staate zusammengewachsen, stand unter dem schrankenlosen Des-potismus des Grofrsten von Mo skau als des Rechts-Nachfolgers des Mongolenkhans, der als oberster Besitzer des ganzen Grund und Bodens die Bauern zu willkrlichen Diensten und Leistungen verpflichtete oder mit solchen seine Gefolgsleute (Bojaren) auf Lebenszeit belehnte, und war durch die griechisch-katholische Kirche von allem Zusammenhange mit der abend-lndischen Entwickelung abgeschnitten, im Ganzen ein halb-asiatischer Staat. Daher sein Streben einerseits dem Abendlande sich zu nhern, andrerseits seine Herrschaft der die mongolischen Völker des Ostens zu begrnden.
2. Beides versuchte energisch zuerst Iwan Iv, Wassil-jewitsch der Schreckliche 1534/84 (seit 1546 Zar-Csar). Unter ihm wurden die mongolischen Khanate Kasan und Astrachan unterworfen (1552 und 1554) und von dem Kosaken Jermak Timothejew im Auftrage des Handelshauses Stro-gauow der Anfang zur Eroberung und Kolonisation Sibiriens gemacht (Schlacht am Jrtysch, Einnahme von Sibir
1581 1581). Andrerseits suchte Iwan Livland zu erobern, errichtete ein stehendes Heer (die Strelizen-Schtzen), zog deutsche Gewerb-
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Extrahierte Personennamen: Johanns Johanns Sigismund_Iii Johanns Johanns Karl_( Karl Karl_Ix Karl Jermak_Timothejew Iwan_Livland
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Die Zeit von 1815 bis 1857
Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern
wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht
alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über
diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl
des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun
wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver-
stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als
eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen
Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick
und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi-
schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat-
gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge-
beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die
evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so
wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger
werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho-
likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen
würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken
vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan-
tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts
zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er-
bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui-
ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder-
lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits
auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur
Mitwirkung herbeigezogen hatte.
Solothurn revidiert seine Verfassung (1840).
Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode
ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich
erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter-
worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit
sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des
Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci-
täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es
verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam-
tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella-
tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie
Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie-
rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und
Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür-
geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T68: [Schweiz Zürich Kanton Bern See Stadt Genf Basel Schweizer Schwyz], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]