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Die Zeit von 1815 bis 1857
Mehrzahl ihrer Mitbürger in Religion, Unterricht und Sitten meistern
wollte und dabei über Meineid und Verrath schrie, wenn man ihr nicht
alle Aemter in Händen ließ. Die schweizerischen Radikalen waren über
diese Niederlage furchtbar erbittert; unleugbar hatte sich die Mehrzahl
des Volkes im Wallis gegen den Radikalismus entschieden, aber nun
wurde das souveräne Volk, dem man sonst neben dem richtigsten Ver-
stände alle guten Eigenschaften des Herzens zuschrieb, mit einemmal als
eine Bestie tituliert, die sich von einigen Schlauköpfen und egoistischen
Schurken gegen die besten Freunde hetzen und dann wieder an Strick
und Halsband führen lasse. Auch wurde eine Verordnung des wallisi-
schen Großen Raths, die den protestantischen Ansaßen nur einen Privat-
gottesdienst gestattete, gegen den katholischen Klerus unermüdlich ausge-
beutet; daß damals die Verfassung des Kantons Zürich ausdrücklich die
evangelische Religion als Landesreligion bezeichnete, daß in Zürich so
wenig als in Schaffhausen, Bern, Genf u. s. w. ein Katholik Bürger
werden konnte; daß in Appenzell-Außerrhoden kein Bürger eine Katho-
likin heirathen durfte, und wenn auch alle Kinder protestantisch erzogen
würden; daß der Heidelberger Katechismus, in welchem die Katholiken
vermaledeite Abgötterer genannt werden, in Bern und andern protestan-
tischen Kantonen als Schulbuch fungierte, alles dies hatte natürlich nichts
zu bedeuten, wenn gegen römische Intoleranz gestürmt wurde. Die Er-
bitterung gegen den katholischen Klerus und besonders gegen die Jesui-
ten steigerte sich durch deren Sieg im Wallis (ihnen wurde die Nieder-
lage der Radikalen am Trient Schuld gegeben) um so mehr, als bereits
auch in der andern Schwei; die politische Parteiung die religiöse zur
Mitwirkung herbeigezogen hatte.
Solothurn revidiert seine Verfassung (1840).
Für den Kanton Solothurn lief mit 1840 die 10jährige Periode
ab, während welcher die 1831 in das Leben getretene Verfassung sich
erproben sollte; nach Verfluß dieser Zeit mußte sie einer Revision unter-
worfen werden, wenn der Große Rath mit absoluter Stimmenmehrheit
sich für dieselbe entschied. Dies geschah und zwar ganz im Sinne des
Volks, weil dieses aus der Beamtenherrschaft („Herrschaft der Kapaci-
täten" von den Herren genannt) eine Demokratie machen wollte. Es
verlangte direkte Wahlen für die Großräthe, Verminderung der Beam-
tungen und Besoldungen, namentlich weniger Regierungs- und Appella-
tionsräthe; freie Wahl der Gemeindebeamten durch die Gemeinden, freie
Gemeindeverwaltung und Beschränkung des Aufsichtsrechts der Regie-
rung; Aufhebung der Sporteln und Taren der Gerichtspräsidenten und
Oberamtmänner; Aufhebung des Zwangs für die Gemeinden bei Bür-
geraufnahmen; endlich das allgemeine Veto. Außer diesen Forderungen
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300 Europa.
v)alt steht bei dem kleinen und großen Rathe, deren
ersterer aus 25, der letztere aus 195 Mitgliedern be-
steht. — Jetzt ist der Kanton Zürich in die fünf
Distrikte: r) Zürich, 2) Horgen, 3) Uster,
4) Bulach und 5) Winterthur abgetheilt, deren
zeder 13 Zünfte in sich faßt.
Zürich, am nördlichen Ende des Züricher-See-,
beim Ausflüsse der Limmat, die wohlgebaute Hauptstadt
von 1300 H. und 11,000 E., mit einer Akademie, ver-
schiedenen ansehnlichen Sammlungen, guten Manufakturen
in Seide, Halbseide, Wolle und Baumwolle, und einem
beträchtlichen Handel.
Winterthur, nordöstlich von Zürich, ein« vormal.
frei« Municipalstadt unter dem Schutze von Zürich, eine
kleine, nahrhafte Stadt mit 3300 E.
5. Der Kanton Thurgau.
Eine vormalige Landgrafschaft, zwischen dem Kan-
ton Zürich und dem Bodensee, war die wichtigste von
allen vormaligen Landvogteien, und gehörte den acht
alten Orten. Es ist wohl angebauet, und hat Ge-
traide, Obst, Wein und Weide im Ueberflusse. Ein an-
sehnlicher Theil des Landes gehörte zum Hochstifte
Konstanz unter der Landeshoheit der alten Orte.
Größe: 16 Qu. M.; 74,000 Einw. * katholisch und
§ reformirt. Die Regierung führt ein großer Rath
von ioo, und ein kleiner Rath von y Mitgliedern.
Jetzt ist dieser Kanton in die Distrikte: 1) Ar don,
2) Steckborn, 3) Frauenfeld, 4) Weinfel-
den, 5) Bischoffszell, 6) Tobel, 7) Gottlie-
bcn, und Z) Diessenhofen, jeder von vier Kreisen
abgetheilt.
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Bulach Winterthur Winterthur Thurgau Frauenfeld Weinfel-
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Europa.
Hauptstadt mit 1200 Einw. und drei alten Schlössern,
hat gute Nahrung vom Transttohandel.
Lauis (Lugano), gewerbsame Stadt mit 8009
Einw. am Luganer.- See, und mit verschiedenen Fabri-
ken und lebhaftem Handel.
B. Das Walliser Land oder die
Republik Wallis.
Diese jetzt von der Helvetischen getrennte kleine
Republik im Süden des Kantons Bern, ein großes,
von den höchsten Alpen eingeschlossenes Thal, das die
Rhone durchfließt, die am östlichen Ende desselben aus
den Gletschern der Furka entspringt und sich am nord-
westlichen Ende des Thals in den Genfersee ergießt.
Es ist in den niedrigen Gegenden ungemein warm, und
an Getraide, Wein und Baumfrüchten sehr fruchtbar,
hat auch edle Früchte, und eine starke Viehzucht. —
Größe: 92 Qu. M.; Volksmenge: 100,000.
Es besteht aus zwei Theilen: Oberwallis, oder'
der bisherigen Republik, und Unterwallis, wel-
ches der Republik unterworfen war. Die Gränze zwi-
schen beiden ist gleich unter der Hauptstadt. Die Re-
publik (Oberwallis) war in sieben Zehenden,
(Zehnten) getheilt, welche eben so viele demokratische
Republiken ausmachten, bis auf einen (die Stadt),
welcher aristokratisch war: und ließ Unterwallis
durch Landvögte regieren. Die allgemeinen und aus-
wärtigen Angelegenheiten besorgte der Landratl),
(die allgemeine Landesversammlung) bei welcher der
Bischof von Sitten immer Präfekt war. Die Republik
stand mit den 7 katholischen Orten im ewigen Bunde.
Im 1.1802 aber wurde sie von Frankreich zu einer für
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Lugano Bern Frankreich