Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 12

1911 - Breslau : Hirt
12 Aus der Geschichte des Altertums. Den Versuch, die Reichsgrenze vom Rhein nach der Elbe zu verschieben, gibt man nach einer schweren Niederlage endgltig auf; die Germanen bleiben frei. Die Christengemeinden breiten sich trotz ihrer rechtlosen Stellung im Staat und trotz der Verfolgungen durch die kaiserlichen Beamten der das ganze Reichsgebiet aus und gewinnen bestndig neue Anhnger. 1. Das Rmische Kaiserreich. 1. Das Julisch-Klaudische Herrscherhaus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.). Das'rmische Kaisertum ist eine Schpfung des Augustus. Als C. Julius Csar Octavianus sich im Jahre 27 v. Chr. den Anschein gab, auf sein auerordentliches Imperium verzichten und dem Gemeinwesen seine Freiheit zurckgeben zu wollen, bertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl der das Heer und die Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein "Heer stand, ausgenommen Afrika. (gypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.) Am 16. Januar des Jahres 27 v. Chr. empfing Octavian den Namen Augustus", der Erhabene, der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Konsul erwhlt, alljhrlich zum Tribunen, womit ihm die tribunizische Saerosanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er Mitglied der obersten Priester-kollegien. Dem Senate blieb die Verfgung der die Staatskasse, das ra-rium, und die Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er nahm an der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung Anteil. Das Volk bte das Recht aus, die Beamten zu whlen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis Tiberius auch diesen letzten Rest seiner politischen Aufgaben an den Senat bertrug. Die Reihen-folge der mter blieb erhalten, nur waren alle Beamten dem Kaiser untergeordnet. Augustus nahm den Titel eines Knigs nicht an, er wollte nichts als der Princeps, der erste Brger, sein*); er vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie; die Rechte, die dem Senat verblieben, htete er sich anzutasten. Es entstand eine Form der Verfassung, die man als Dyarchie, Zweiherrschaft, Herrschaft des Princeps und des Senats, bezeichnet hat. In Wahrheit war der Princeps das Oberhaupt, er hatte die grere Gewalt in den Hnden und geno als Tribun das Recht, gegen jeden Beschlu des Senats sein Veto einzulegen und ihn da-durch aufzuheben. Allmhlich bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit eigener Kasse, dem Fiskus, und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstande entnahmen. *) Princeps senatus hatte in den Zeiten der Republik derjenige geheien, der die Ehre hatte, im Senate zuerst um seine Meinnng befragt zu werden.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 62

1911 - Breslau : Hirt
62 Aus der Geschichte des Mittelalters. 30. Innere Zustnde. Die Herrschaft der Frankenknige reichte vom Atlantischen Meere bis etwa zum Bhmerwalde, sie berhrte das Mittelmeer und die Kste des Kanals. In der Bevlkerung berwogen im Westen die Keltormer, da-gegen waren die stlichen Stmme, Franken, Alamannen, Bayern und Thringer, uuvermischt germanisch. Die Merowinger waren weit entfernt davon, ihre Lnder zu einem Staatsganzen zu verknpfen oder die gesamte romanische und germanische Bevlkerung zu einer neuen Einheit zu verschmelzen. Die Abhngigkeit der einzelnen Vlkerschaften war nur lose, die ehemals selbstndigen >z. B. Bayern) behielten ihren Herzog; der Treueid des Herzogs, die jhrliche Zahlung eines Zinses waren die einzigen Merkmale seiner Unterwerfung. Den unterworfenen Stmmen, z. B. Bayern und Thringen, wurde es leicht, sich wieder zu befreien. Die Verfassung der Urzeit, bei der im Ding die oberste Entscheidung lag, hat sich nicht erhalten. Sogar bei den salischen Franken bestand eine Versammlung des ganzen Volkes nur noch als Heerschau, die alljhrlich im Mrz vom Könige oder seinem Beamten abgehalten wurde Mrzfeld). Die oberste Gewalt ist auf den König bergegangen. Die Knigs-wrde war erblich in der Familie der Merowinger, ein Recht der Erst-geburt gab es nicht, sondern nach germanischer Sitte wurde das Reich unter die Shne geteilt. Das Abzeichen der Merowinger war das lang herab-wallende Haar, von Jnsignien der kniglichen Wrde findet sich allein der Speer; auf mit Ochsen bespanntem Wagen fuhr der König zur Volksverfamm-lung; Erhebung auf den Schild kannte man nach 550 nicht mehr. Der König bot das Heer auf und hielt Gericht ab. Das wichtigste Recht, das ihm zustand, war das der kniglichen Banngewalt, d. h. das Recht, Gebote und Verbote auf militrischem und brgerlichem Gebiet mit zwingender Gewalt zu erlassen und die Strafe des Knigsbannes (60 Solidi) auf ihre Nichtbefolgung zu setzen. Seine Einknfte bestanden in den Ertrgen der Knigsgter, den Steuern und Zllen, die er von den ehemals rmischen Untertanen, ebenso wie von den bis dahin steuerfreien Franken erhob, den Gerichtsbuen und freiwilligen Geschenken der Germanen. Der König bte seine Gewalt durch die Grafen aus. In den gallo-rmischen Gebieten fiel die Grafschaft mit der civitas (d. h. der Stadt samt der sie umgebenden Landgemeinde) zusammen, woraus sich Namen wie Worms-gau und Speyergau erklären. In den germanischen Gebieten deckte sich die Grafschaft in der Regel mit dem (alten) Gau: doch konnte eine Grafschaft auch mehrere Gaue umfassen ( 36). Der König lie die Grafen nicht vom Volke whlen; er ernannte sie selbst. Sie schalteten aber als seine Vertreter mit groer Selbstndigkeit. Sie beriefen die Freien zum Heere und fhrten sie dem Könige zu. Wie sie die Befehlshaber waren, so waren sie die obersten Richter, die an Stelle des frheren Volksgerichts Recht sprachen. Nicht aus dem Herkommen wurden die Entscheidungen geschpft, sondern aus (lateinisch) geschriebenen Gesetzsammlungen. Unter andern sind die der salischen und ripnarischen Franken erhalten. Die Merowinger hatten keine feste Residenz, sondern zogen mit ihrem Hofstaat umher, von einem Knigsgut zum andern. Der Hof stand
   bis 2 von 2
2 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 2 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 1
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 1
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 2
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 0
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 0
47 0
48 1
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 0
9 3
10 0
11 0
12 0
13 5
14 0
15 0
16 0
17 5
18 0
19 0
20 1
21 0
22 1
23 0
24 0
25 0
26 3
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 1
36 0
37 0
38 0
39 0
40 0
41 0
42 0
43 4
44 0
45 1
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 1
53 0
54 1
55 0
56 0
57 0
58 0
59 0
60 0
61 0
62 0
63 2
64 0
65 2
66 0
67 1
68 3
69 0
70 0
71 0
72 2
73 0
74 0
75 0
76 0
77 1
78 0
79 0
80 0
81 0
82 1
83 1
84 1
85 0
86 1
87 0
88 0
89 0
90 1
91 0
92 4
93 0
94 0
95 0
96 0
97 0
98 0
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 1
6 0
7 0
8 0
9 0
10 11
11 1
12 0
13 0
14 0
15 0
16 2
17 0
18 2
19 15
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 2
32 0
33 2
34 0
35 0
36 0
37 0
38 3
39 0
40 0
41 1
42 0
43 1
44 0
45 0
46 0
47 1
48 1
49 0
50 1
51 0
52 0
53 0
54 19
55 0
56 6
57 0
58 3
59 0
60 0
61 0
62 2
63 2
64 0
65 0
66 0
67 0
68 0
69 0
70 0
71 1
72 0
73 0
74 0
75 0
76 0
77 0
78 0
79 0
80 1
81 1
82 0
83 1
84 0
85 0
86 1
87 0
88 1
89 0
90 0
91 4
92 0
93 3
94 0
95 0
96 2
97 1
98 0
99 4
100 0
101 0
102 0
103 0
104 0
105 10
106 0
107 0
108 0
109 0
110 0
111 0
112 1
113 0
114 0
115 0
116 0
117 1
118 4
119 0
120 1
121 0
122 0
123 0
124 0
125 0
126 4
127 5
128 7
129 0
130 0
131 1
132 3
133 0
134 0
135 0
136 1
137 0
138 0
139 1
140 0
141 0
142 0
143 0
144 0
145 3
146 0
147 0
148 1
149 0
150 0
151 0
152 0
153 0
154 0
155 2
156 1
157 0
158 0
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 1
166 1
167 0
168 0
169 0
170 0
171 4
172 1
173 2
174 0
175 0
176 0
177 1
178 0
179 1
180 0
181 5
182 0
183 0
184 0
185 0
186 1
187 5
188 0
189 0
190 0
191 0
192 28
193 0
194 1
195 0
196 0
197 4
198 0
199 0