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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 25

1899 - Wiesbaden : Behrend
Dritter Abschnitt. Die Gründung des brandcnbnrgisch-prcußischen Staates unter Friedrich Wilhelm, dem großen Kurfürsten. Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst 1640—1688. Wahlspruch: Gott meine Stärke. 1. Die Jugendjahre des großen Kurfürsten. Der bedeutendste in der Reihe der Kurfürsten ist der Sohn Georg Wilhelms, Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst. Von ihm sagt der Dichter im Hinblick auf die Macht und Größe unseres Vaterlandes: „Man fraget nach der Quelle des mächtig flutenden Stroms, Man fragt nach dem Erbauer des riesenhaften Doms; So höret, wer zum Baue den festen Grund gelegt, In dessen Höh' und Tiefe sich Licht und Leben regt. — Vom großen Knrfürst schallet und hallt es weit und breit. Denn groß war er im Frieden, und groß war er im Streit." Friedrich Wilhelm, den die Nachwelt „den Großen" nennt, wurde _ unter den Donnern des 30jährigen Krieges am 6. Februar 1620 in Berlin geboren. Seine fromme Mutter Elisabeth Charlotte, die Schwester des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, leitete die erste Erziehung des Prinzen. Sie war besonders daraus bedacht, eine echt religiöse Gesinnung in dem Herzen des künftigen Thron- folgers zu befestigen. Dnrntn gab sie ihm die Lehre, Gott vor allem und seine Unterthanen zu lieben, das Laster aber zu hassen, dann werde Gottes Beistand seinen Thron befestigen. Als Knabe von 7 Jahren mußte er vor den Schrecknissen und Gefahren des Krieges nach Küstrin fliehen. In dieser stillen Oderfeste verbrachte er seine Knabenjahre. Treffliche Lehrer unterrichteten ihn in allen Wissenschaften, und bald machte der überaus fleißige Prinz glänzende Fortschritte. Die ganze Erziehung Friedrich Wilhelms lag in der Hand des durch tiefe Frömmigkeit und Sittenreinheit ausgezeichneten von Leuchtmar. Über dem Lernen wurden aber die ritterlichen Übungen keineswegs vergessen. Auf seinem Rößlein tummelte sich der muntere Knabe, auf der Jagd warf er den Dpeer nach dem flüchtigen Wilde und ließ den Falken steigen.; so zeichnete er sich bald durch Mut und Gewandtheit aus. Im Jahre 1633 begab sich der junge Prinz auf Wunsch seines Vaters zwei Jahre lang an den Hof des letzten Pommernherzogs in Stettin. Weil Pommern nach dem Absterben

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 210

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 210 — rühmte Freiheit des Zukunftsstaates. — Nun kommen wir zur Verteilung des Gewinnes. Jeder Arbeiter soll gleichen Anteil am Gewinn erhalten. Also der Fleißige und Träge, der Kräftige und der Schwache, der Geschickte und der Ungeschickte bekommen gleichviel. Da würde der Fleißige bald keinen Anreiz mehr haben zu unermüdlichem Schaffen. Warum soll er denn für den Faulen und Dummen mitarbeiten? Nun muß es im Zukunftsstaate doch auch Ärzte, Richter, Künstler und Gelehrte geben. Sollen diese gerade so viel erhalten wie jeder andere? Es wäre doch auch wiederum Unrecht, z. B. dem erfahrenen und geschickten Arzt dasselbe zu geben, wie dem unerfahrenen und ungeschickten. — Endlich soll allen eine gleiche Erziehung zu teil werden. Das kann aber im elterlichen Hause nicht geschehen. Wenn Vater und Mutter 6 Kinder haben und die Nachbarleute keines, so würde der Nachbar vielleicht in Überfluß leben können, und bei euch wäre Dchmalhanv Küchenmeister. Die Kinder müßten vom Staate in großen Anstalten gemeinsam erzogen und unterrichtet werden. Fern von Vater und Mutter, die mit jeder Faser des Herzens an ihren Kindern hangen, wachsen sie heran unter liebeleerer Pflege von bezahlten Wärtern. Ein Kind wird krank! Wo ist die liebende Mutter, die an seinem Krankenbette sitzt, um es Tag und Nacht zu hegen und zu pflegen, auf jeden Atemzug des Lieblings zu lauschen und freudig ihr Leben einzusetzen, um das ihres Kindes zu retten! Wer wünscht sich ein solches Los! Wer soll nun von den heranwachsenden Kindern studieren? Die Unfähigen können es nicht! Die Fähigen? Wenn aber im späteren Leben gar kein Vorteil damit verbunden ist, so werden sich wohl wenige finden, die sich den großen Anstrengungen des Studierens unterziehen wollen. Wer soll Handwerker werden, und welches Handwerk soll er erlernen? Was soll geschehen, wenn sich zu viele zu einem Handwerke drängen? Es muß den Überzähligen einfach ein anderes Handwerk zugewiesen werden. — Auch das blödeste Auge muß einsehen, daß im Zukunstsstaate statt der versprochenen goldenen Freiheit überall ein unerträglicher Zwang herrschen würde. Das sind also wahnwitzige Vorspiegelungen, die niemals Wirklichkeit werden können; eine solche Umgestaltung des Staates ist undenkbar. Alles, was den vorhandenen Staat schützte, Monarchie, Religion und Vaterlandsliebe, mußte den Anhängern dieser verderblichen Lehre im Wege stehen. Wo sie Boden faßte, machte sich denn auch die Wirkung bald in erschreckender Weise geltend. Die Ehrfurcht vor Thron und Altar wich, die Ausschreitungen im Reden und Handeln wurden maßlos; die Arbeiter machten immer größere Ansprüche, während ihre Leistungen stets geringwertiger wurden. Dem jungen Anordnungen über Umfang und Art des Betriebes erlassen rc. Und nichtandäs wäre es auf einem Schiffe zu halten: der Posten des Kapitäns käme der Reihe nach an alle, ebenso der des Steuermanns, des Maschinenmeisters, des Kochs rc. Und nicht minder gingen natürlich die staatlichen Funktionen in der Reihe um: jeder würde nach der Ordnung Gesetzgeber und Richter und Feldherr und Polizeihauptmann — doch ich vergesse, wo wir uns befinden: im Zukunftsstaate, wo es keine Kriege mehr geben wird, und keine Diebe und keine Fälscher und keine Faulenzer und Landstreicher, und wo also auch keine Richter und keine Soldaten mehr nötig fein werden, im Lande Utopien, wo die Wölse aus der Weide mit den Lämmern spielen und Gras fressen, wo der Ozean mit Limonade gefüllt ist und treue Walfische die Schiffe ziehen, wo Neid, Haß, Herrschsucht, Ehrgeiz, Trägheit, Thorheit, Eitelkeit nicht mehr sein wird, wo es nur noch Weise und Gute giebt, im tausendjährigen Reich, für das ausführliche Ordnung und Gesetze zu entwerfen denn in der That nicht eben notwendig scheint."

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 89

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 89 — Übelwollende wußten die Unzufriedenheit des Volkes zu steigern, sodaß man wohl Schmähreden ans den König hörte. Eines Tages fuhr er durch die Jägerstraße in Berlin und sah einen großen Volksauflauf. Er schickte seinen Diener näher, um zu erfahren, was da los sei. „Sie haben etwas auf Ew. Majestät angeschlagen!" war die Antwort. (Ein Zerrbild, das den alten Fritz mit einer Kaffeemühle zwischen den Knieen darstellte.) Da winkte der König und rief: „Hängt es doch niedriger, daß sich die Leute nicht die Hälse ausrecken müssen!" Das Volk brach in lauten Jubel aus, riß das Plakat in 1000 Stücke und begleitete den Wagen des Königs mit Lebehochs. 5. Sorge für Rechtspflege und für die Unterdrückten. Das Schulwesen. Förderung der Rechtspflege. Als erste Pflicht des Königs sah Friedrich die Pflege der Gerechtigkeit an. In der Rechtspflege sah es damals traurig aus. Die Prozesse dauerten ungebührlich lange, und in der Regel gewann der Reiche gegen den Armen. Das gewöhnliche Volk wußte nicht, was Rechtens sei; denn das gelehrte Recht kannten nur die Richter. Der König aber betrachtete sich in erster Linie als den Anwalt der Unterdrückten. Im Jahre 1745 bestimmte nun eine Verordnung, daß jeder Prozeß wenigstens in einem Jahre beendet sein müsse. Zur Freude des Königs wurden dadurch in einem Jahre mehrere tausend alte Prozesse aus der Welt geschafft. 1747 erschien die neue Gerichtsordnung. Anstellung als Richter fanden jetzt nur zuverlässige Männer, welche die Gesetze studiert hatten. Friedrich wollte den Gang der Prozesse nicht stören. Er sagte: „Die Gesetze müssen sprechen und der Fürst schweigen". Aber den Richtern war die strengste Unparteilichkeit geboten. Jedermann konnte sich zu jeder Zeit an den König wenden, wenn er meinte, daß ihm Unrecht geschehen sei. „Der geringste Bauer, ja der Bettler", sprach Friedrich, „ist ebensowohl ein Mensch wie Se. Majestät, und ihm muß alle Gerechtigkeit widerfahren werden". Ein Müller Arnold hatte sich bei ihm beschwert, weil der Pachtherr ihm das Wasser zur Mühle abgeleitet habe, sodaß er nicht mehr mahlen könne; das Gericht hätte ihn mit seiner Klage abgewiesen. Der König legte die Sache dem Kammergericht vor, und auch dieses entschied zu Ungunsten des Klägers. Friedrich ließ nun die Sache durch einen Offizier untersuchen und kam zu der Überzeugung, dem gemeinen Manne sei Unrecht geschehen zu Gunsten des Vornehmen. Er ließ den Vorsitzenden des Kammergerichts zu sich kommen und fuhr ihn in höchster Entrüstung an: „Mein Name zu einer solchen Sache! Habe ich jemals einen armen Mann aus Liebe zu einem reichen unterdrückt?" Sofort erhielt der Vorsitzende seine Dienstentlassung, und die Räte des Kammergerichts schickte er auf die Festung. Zwar stellte sich später heraus, daß der Müller nicht bei der Wahrheit geblieben war, aber die Armen im Volke priesen laut die strenge Gerechtigkeitsliebe ihres Herrn und Königs. Damals gebrauchte er die genannten Worte und fügte noch hinzu: „Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande; vor dieser kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, vor denen kann sich kein Mensch hüten; die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt finb, und verdienen eine doppelte Strafe."
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