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1. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 19

1871 - Koblenz : Bädeker
Einfhrung des Christenthums in Deutschlands . 6. 19 unter den frnkischen Groen, bis der Australier Pipin von Heristal (bei Lttich) durch einen blutigen Sieg der den neustrischen König und Maior domus (bei Tetry an der Somme, in der Nhe von St. Quentin, 687) und durch seine Anerkennung in Burgund alleiniger Maior domus im gesanmtten frnkischen Reiche wurde. Die von Pipin gegrndete, fast unabhngige Herrschaft (der Karolinger) befestigte sein Sohn Karl Martell (717741) durch wiederholte Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der frnkischen Herrschaft lossagen wollten (wie die Alemannen und Baiern), theils feindlich gegen dieselbe auftraten, wie die Sachsen und Frisen. Kaum war sein Reich im Innern beruhigt, als die Ar ab er unter Abderrhaman (mit 400,000 M.) aus Spanien durch die baskischen Psse in Aquitanien einfielen, alle Festungen eroberten, die Einwohner niedermachten und den Herzog von Aquitanien durch eine Niederlage nthigteu, beim Maior domus Karl Schutz zu suchen. Dieser fand jetzt selbst bei den Stmmen des innern Germaniens die bereitwilligste Untersttzung und setzte, nach siebentgigen kleineren Gefechten, durch den entscheidenden Sieg zwischen Tours und Poitiers (732) den Eroberungen der Araber ein Ziel. Durch diese Rettung des Christenthums und des frnkischen Reiches befestigte er die Macht des Karolingifchen Haufes im Innern so, da er nach dem Tode des jungen Knigs Dietrich Iv. den Thron unbesetzt lassen konnte. Um aber mit der Macht auch die Wurde eines Knigs zu verbinden, lie sein Sohn Pipin, nachdem der Adel und die Geistlichkeit fr den Plan gewonnen waren, mit Zustimmung des (von den Longobarden bedrngten) Papstes (Zacha-rias), durch die Wahl der Bischfe und der weltlichen Groen (zu Soissons) sich selbst als König der Franken anerkennen, 752; den letzten Merovinger (Childerich Iii.) verwies er in ein Kloster. 6. Culturzustand Deutschlands zur Zeit der Merovinger. I. Religion. a) Die Einfhrung des Christenthums unter den ger-manischen Vlkern ist das wichtigste Ergebni der groen Wanderungen im 3: und 6. Jahrhundert. Die Gothen haben von allen germanischen Vlkern zuerst die christliche Religion angenommen. Schon auf dem Concilium zu Nica (325) erscheint ein gothischer Bischof (Theophilus), 2*

2. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

3. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 3

1871 - Koblenz : Bädeker
Religion der Deutschen. . 2. 3 Zu der sdlichen Gruppe oder den neben gehrten die Hermunduren (im sptem Thringen) und die Markomannen zwischen dem Main und der obern Donau, welche letztere sich, beim Vordringen der Rmer, nach Bhmen zurckzogen und hier an die 5) na den, den sdstlichsten Suebenstamm, grenzten. Zu der nrdlichen Gruppe gehrten die Longobarden an der untern Elbe, die Burgundionen zwischen Oder und Weichsel, die Gothonen jenseits der un-tern Weichsel. 2. Culturzuftand des alten Deutschlands. A. Die Religion der alten Deutschen scheint ursprnglich vom Monotheismus ausgegangen zu sein. Die Vielheit der Götter ent-stand (tote bei den Griechen) erst durch die Verbindung des Gottes-dieustes verschiedener Vlkerstamme, welche ihre eigenthmlich ausgebildeten Vorstellungen von dem hchsten Wesen nicht aufgeben wollten. In der Folge ward dieser Polytheismus noch gesteigert durch die Beinamen der Götter, welche anfnglich einzelne Eigen-schaften einer Gottheit bezeichneten, bald aber zu selbstndigen Wesen erhoben wurden. Götter. Von der Allmacht des alten einzigen Gottes hat am meisten bewahrt Wuotan. Von ihm geht alles Leben in der physischen Natur, wie auf dem geistigen Gebiete aus, insbesondere der kriegerische Geist. Er lehrt die von ihm begnstigten Helden die Kriegskunst, er berleiht den Sieg als das Wnschens-Wertheste Gut sr kriegerische Völker, er empfngt die in der Schlacht Gefallenen in seiner himmlischen Halle (Walhalla), wo ihr Leben eine Fortsetzung, aber zu-gleich eine Verklrung des irdischen ist. Die zweite Hauptgottheit ist Donar, der der Donner und Blitz, daher auch'ber Wetter und Gedeihen der Frchte gebietet. Unter den Gttinnen, von denen das menschliche Geschlecht die Geschfte und Knste des Haushalts und des Ackerbaues erlernt, ist Wuotan's Gemahlin Hertha oder Nerthns (die Mutter Erde) die besondere Beschtzerin des Hauses und des Familienlebens. Tacitus beschreibt den Cultus derselben aus einer Insel des Oceans (an der Ostkste Holsteins?). Sie, d. h. ihr Bildni, wurde von Zeit zu Zeit auf einem von Khen gezogenen Wagen von einem Priester im Lande umhergefahren, während welcher Tage berall Ruhe und Friede herrschte. Neben den Hauptgottheiten hatte sast jeder Stamm seine eigenen Dmonen, theils wohlwollende und schtzende, theils plagende und schadende Geister (Riesen, Elben, Zwerge, Kobolde u. s. w.). Der Gtterdienst wurde, so lange die Baukunst nicht der die ersten rohen Anfnge hinausgekommen war, weniger in Tempeln gefeiert, als auf Bergen und in heiligen Hainen, unter uralten Bau-men, manchmal auch bei geheiligten Seen, Flssen oder Quellen, und bestand vorzugsweise in Gebet und Opfern. l*

4. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 2

1871 - Koblenz : Bädeker
2 Die deutschen Vlkerstmme, . 1. 2) Die Vlkerstmme in Grogermanienv). Die Germanen, ein Zweig der groen indisch-europischen Vlker-familie, waren in Stmme getheilt, welche durch kein politisches Band zusammengehalten, aber durch Sprache, Rechtsgewohnheiten und Gtter-glauben verwandt waren. Bei aller Zersplitterung hatte sich doch das Gefhl der Einheit erhalten ttt der Sage von einem gemeinschaftlichen Stammvater, Thuisco, von dessen drei Enkeln die drei Hauptstmme, die Jngvonen, Jstvonen und Hermioneu, ihren Ursprung herleiteten. A. Die Vlkerstmme in West- und Nordgermanien (vom Niederrhein bis der die untere Elbe hinaus). a) Die Jstvonen (oder Westlnder), auf dem rechten Ufer des Mittel- und Niederrheins (vom Einstusse des Mains bis zur Mndung der Assel). Unmittelbar am Niederrheine wohnten die Usipeten und Tenktsren, in der Sdostecke des istvonischen Landes die Sigambern (sdlich von der Ruhr). Das mchtigste unter den istvonischen Vlkern waren die Bructlrer zu beiden Seiten der Lippe, nrdlich bis zur Ems. b) Die Jngvonen (oder Kstenbewohner), an den Ksten der Nordsee vom Ausflusse des Rheines bis in die cimbrische Halbinsel (Jtland). 1) Die Frisen zwischen Rhein und Ems und auf den Inseln an dieser Kste; 2) die Ehauken, der ausgedehnteste Stamm der Jngvonen, in den Marschlndern von der Mndung der Ems bis zur Mndung der Elbe; 3) die Saxonen im O. der untern Elbe, im heutigen Holstein. c) Die Hermionen, sdlich von den Jngvonen und stlich von den Jstvonen. Zu diesen gehrten nur die beiden Vlkerbndnisse der Eherusken (vom Teutoburger-Walde bis zur Elbe und Saale) und der Chatten (sdlich von den Eherusken bis zur Vereinigung des Rheins und Mains). B. Die V lkerstmme in Sd- und Ostgermanien. Wie schon frher' germanische Schaaren als Kolonisten der den Niederrhein nach dem belgischen Gallien ausgewandert sind, so ber-schritten andere theils den hercynischen Wald, theils die Elbe und lieen sich als herrschende Kriegerstmme unter der einheimischen Be-vlkerung nieder. *) Siehe den Earton auf der ersten am Ende beigefgten Karte oben rechts und bergt, das letzte Blatt in Ptz, historisch-geographischem Schulatlas, 1. Abteilung, nebst Text, 3. Aufl.
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