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1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. uncounted

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
Vorrede. Von der Historie glaubet man insgemein, daß ste ohne die Geographie nicht könne gelet^ net werden: Und da ist ja wohl kein vernünf- tiger Mensch, der solches leugnen wollte. Aber nunmehro ist es dahin kommen, daß auch die Geographie nicht ohne die Historie kan gelernet werden; weil die Leute nicht nur wissen wol- len , wo ein Land gelegen ist, sondern auch wie es bald diesen, bald jenen Landes-derrn bekom- men hat. Man darf aber nicht ills Wesen hinein gantze Flecke aus der Historie ausschrei- den , sondern es gehöret eine eigene Methode darzu, daß man nicht zu viel und auch nicht zu wenig saget. Am allermeisten habe ich mich über das Jus Publicum zu beschweren, welches sich in allen Provintzen mit eingedrungen hat: Und da ich nach meinen Gedancken alle Beschreibungen der Deutschen Provintzen nach dem Geschmack der Herren Publicilten eingerichtet hatte, stehe, so waren noch viel Dinge unverständlich, daß ich am Ende des Buches noch einm Anhang von etlichen sechszig Artickeln habe machen müssen. So wie ich nun hiermit meine sogenannte vollständige Geographie w»# *, so muß ich mir zwar gefallen lassen , was ein je, der

2. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 2

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
r Dom heiligen Römischen Reiche ten Constitutione Qtton1ana, jtti* schm Kayser Ottone I. und zwischen Pñbst Leo- ne Ve einmal vor allemal ist feste gestellet wor- den, daß die Deutschen Ronige allemal zugleich Römische Rapser seyn sollen. Als auch der König in Franckreich,Caro!u8 Viil den bekannten Zug nach Italien that , und sich bey solcher Gelegenheit zum Könige von Italien vom Pabste wolle crönen lassen : so drang Kayser Ma- ximilianus L. darauf, daß es ins künftige das heili- ge Römische Reich Deutscher Nation muste ge- nennet werden. 2. Von den Gmitzen. Das Römische Reich stöst i. gegen Osten an Ungarn unv Polen, 2. gegen Süden an die Scbweitz und Italien, z.gegen Wellen an Francs reich und Niederland; und 4. gegen Norden an \ die Nord-See und an die Ost See. 3. Von der Grosse. Das Römische Reich hat sich einmal weiter er- * strecket, als das andere, davon wir am Ende dieses r Buch s in einem besondem Articul Nachricht ge-- den wollen. Was aber das eigentliche Deutschland an sich i selber betrift, so kan man die Grösse von Westen ge-e gen Osten nicht über 220. Meilen; und von Sü-1 den gegen Norden nicht mehr, als i?4. Meilen« rechnen. Von der Beschaffenheit des Landes. Deutschland ist durchgebends fruchtbar, starckk bewohnet, und wohl bebauet.

3. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 39

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
von Böhmen. 39 dasselbe länger Nicht als bis U. 1742. behaupten konie. Immittelst ließ sich die Ertz-Hertzogin A. 174;. da das gantze Köargreich durch die glücklichen Waffen geraumer war, zu Präge krönen. A. 1744- aber ergrif Preussen wieder von neuen die Parihey des Hauses Bauern, fiel mit 80020. Mann ein, und eroberte Präge, muste es aber auch wieder verlassen > und sich nach Schleen ziehen; Als nun A> r?4?. der Cdutt'ürst zu Bayern, als erwählter Römischer Kayser, mit Tode abgteng, so ward erst Friede mit dem Hause Bayern, und in eben dem Jahre auch mit dem Könige in Prenssen, daß also die Königin uunmehro wieder Las König, reich in ruhigem Besitz hat. Xxx. Von der Landes-Verfassung. Die gantze Nation wird in drey Stände abgetheilet, die Werden i. der Herren. Stand, r. der Adel «Stand, und z. der Bürger. Stand genennet. Die Regierung zu Präge bestehet, wenn Ruhe im Lande ist aus Xv. Stadlhaltern, aus dem Herren-Stande, die pra- fidiren in den Collegiis, und der Vornehmste darunter rst der Oberste Burggraf zu Präge; die Befehle aber werden zu Wien auß der Böhmischen Cantzley ausgefertigct. Xxxi. Von den Einkünften. Weil vieselbigen steigend und fallend sind, so. kan man kei- neu gewissen Calculum ziehen : Die es dem ohngeachtet wis, sen wollen, die versichern, das sich die jährlichen Revenüen r wenn nemlich Ruhe und Friede im Lande ist, nur allein aus Böhmen auf drey Millionen Gulden, oder welches eben das ist, auf zwey Millionen Reichsthaler belauffen sollen. Auf dem letzten Land Tage zu Präge, welcher in hoher Ge- genwart der jetzigen Königin, M Arl ie Thereslie, A. 174?. kurtz vor ihrer Krönung gehalten ward, waren ihre Poftulata pro Quanto ordinario 1 $00000. pro extraordinario 7-00000. Und pio Quanto Camerali 180000. Gulden. C 4 Xxxii

4. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 546

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
546 Das Vili* Buch, (gtafct Detmold. Ctrl lateinischer Poete hat folgen- des Rätzel daranfgemacht: Jlippia trifolium íiílitmemorabile, cuius Autores Pater & Filius atque Nepos, Eft Lapis, & Cornu currens, & fplendida Vallis, E quibus enatum nobile trifolium. Der Ix. Articul. Die Grafen von Manderscheid. Sie haben ihre Güter in der Eiffel. ausser Westphalen. Der X. Articul Die Grafen von der Marck. Sie haben ihre Güter auch in der Eiffel, ausser Westphalen, gehören aber auch zum Kreise. Der Xl Articul. Die Grafschaft Marck. Hierdurch wird die Marck inwestphalen ver- standen, welche daschur-Hausbrandenburg aus der Iülichischen Erbschaft zur Ausbeute bekommen hat. Es ist aber dieses gar eine groffegrafschaft, die wol ein kleines Fürstenthum bedeuten könte,weil sie zwölf Meilen lang, und acht Meilen breit, auch er- giebig an Wildpret und Fischen ist. Sie lieget zwischen Berg, Nvelìpbalen und Münller, und bestehet aus 20. Aemtern. Hamm , die Hauptstadt des Landes, ist ein grosser Ort ander Lwpe, und die Einwohner sind wohlhabende Lenke. Die Schtncken in dieser Gegend haben vielen Vorzug, und werden in Holland Hammen genennet. Das Bier, Reut genannt, wird weil und breit verführet. Die Re, formirten haben ern gutes Gymnasium daselbst: es hat die gute Stadt viel Brand, Schaden gelitten. Unna,

5. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 686

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
686 Das Ix. Buch, von Nieder-Sachse", gen, Ludovicus der Springer, einen entietzlichen Sprung in die vorbeyß essende Saale gethan, und damit auch sein Leben erhalten har. Er halte den Pfaltz, Grafen zu Sachsen , Fridericum, auf bec Weiffenburg^nicöt weil pon Frey bürg , 51. io^ij. auf bcc ¡Jagt mit einem Sau. Spiesse erstochen, damit er dessen ehebrecherische Gemahlln, Adelheit, heyraihen könle, deswegen ihn Kayser Henricu8 Iv. auf dieses Schloß Halle setzen las- sen. Es ist ein Königlicher Amrmann daselbst , der nicht nur die Königlichen Güter, sondern auch die Iustitz über die Vorstädte von Halle, als Glaucha und Bieumarck, Pachtweise administriret. Es werden da Stein. Kohlen gegraveu. Wettin, ist ein Slädllein und Schloß an der Saale, da viele Stein. Kohlen gegraben werden. Ist vor diesem eine berühmte Grafschaft gewesen, und ihre Besitzer ba, den alle Well überredet, daß sie aus W ltekindischen Ge. blute entstanden wären. 5li»etzo gehöret dieser Ort, nebst der dazu gehörigen Herrschaft, dem Adelichen Hause ans dein W1nckel. Das Bier in der Stadl wird Reh. Terl1ng qenennet, in weichem Worte ein Poetischer Kops baf retne Anagramma, Elx Gui Kerf, gefunden hat. Diemnitz, ein Adeliches Schloß, eine Stunde von Halle , gehörte dem Frehherrlichm Hause von Danckel- Mann, welches dasselbe verkaufte. Man kan es mit Recht den Küchen , Garten von Halle nennen. Petersberg oder Lauterberg, Lat. Mons Sere~ nus. Vor diesem ist es ein Kloster gewesen, und es liegen verschiedene Meißnische Marggraftn und Grafen von Wet- tin daselbst begraben: Doch wird in der Kirche noch Got. tesdienst gehauen. Das Kloster. Gebäude, welches auf einem hohen Berge, zwey Meilen poit Halle, lieget, ist gantz zerfallen, daß niemand drauf wohnen kan. Dieser Ort gehörte vor diesem dem Chur-Hause Sachsen, und Churfürst Johannes Fridericus hat es 51 1540. in ei» welt- liches Amt verwandelt. 51.1697. aber hat das Haus Bran- denburg Mittel erfunden . diesen gar wichtigen Ort kauf, lick an sich zü bringen. Gantz oben wohnt der Prediger,und unten am Berge der 51mtmann. Könnern, ist ein Städtgenander 5»als, da die Po, sten

6. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 892

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
892______ ,Er hat im Anfänge auch nicht einmal die neuer- wählten Bischöffe Lnvestiren können, sondern das thaten die Kayser per baculum & annulum , wo- durch die Bischöffe ihres Amts erinnert wurden, daß sie die Schaafe als Hirten weyden; und ihre Kirche eben so lieben selten, als wenn ihnen diesel- be angetrauet wäre. Jedoch hat der Pabst nicht geruhet, bis ihm die Kayser das Jus Investiendi Episcopos abgetreten haben, welches Kayser Elenricus V. 1122. gethan hat. Weil aber die Deutschen Bischöffe Reichs-Stän- de sind, so muffen sie in temporalibu8 die sogenann- ten Regalia beym Kayser suchen, welcher sie ordentlicher Weise mit solchen hohen Gerechtsa- men belehnet. Vor diesem geschahen dergleichen geistliche Be- lehnungen per Sceptrum: Nunmehr aber ge- schicht es per Gladium. Der Xliii. Articul. Voll dem Concordato Nationis Ger Mani Cie. Nachdem Kayser Henricus V. dem Pabste An. 1122. das jus Investiendi Episcopos abgetreten hatte, so wurde solches von Päbstlicher Seite so sehr gemißbraucht, daß es die Deutsche Nation nicht mehr leiden konte. Endlich wurden diese Gravamina Nationis Ger- manica durch das berühmte Concordatum gehoben, welches Kayser Ericlericu8 Iii. und Pabst Nicolaus V. im Jahre I148. mit einander aufge- xichtet haben. Die-

7. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 893

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
zu Deutschland. S93 Dieser Vertrag halt sechs Haupl-Pmrcte in jw die wir aufs allerkürtzeste anführen wollen/ weil sie täglich Vorkommen. I. Alle geistliche Benellcia zu Rom. und zwey Tage-Reisen um Rom herum, sollen dem Päbstli- chen Stuhle Vorbehalten seyn. Ii. In den andern Stiftern soll die Can onische Wahl statt haben t und der Pabst hat sich nur die Bestätigung Vorbehalten. 11!. Die kleinen Benellcla sollen die Päbste und die Blschöffe Wechselsweise vergeben. Iv. Was im januario, Martio, Majo, Julio, Septembri und Novembri vacant wird, soll dev Pabst wieder besetzen; und deswegen werden dieses Menses Papales genennet. V. Hillgegen Eebruarlus. Aprilis, Junius, Au- guftus, Otftober und December sind Menses Episcopales; und die Beneficia, die darinn vacant werden, haben die Bischöffe zu vergeben. Vi. Vor die Annaten, das ist, vor die Ein- künfte des ersten Jahres/ soll dem Pabst eine gewis- se Summe Geldes erleget werden. Der Xliv. Articul. Von dem Pallio von Rom. Die Nonnen zu S. Agnes in Rom erziehn alle Jahre zwey Lämmer/ die werden den ri.ian. am Agneten-Tage auf den Altar gesetzt/ und eingeseg- net : Ihre Wolle/ die nicht anders als heilig seyn kaw wird mit gemeiner Wolle vermischt/ und dar- aus werden die berühmten Pallia gemacht. Sie sehen keinem Dinge weniger ähnlich, als ei- nem Mantel; sondern es sind Hals Binden / vier Querfinger breit/daran sind zweybänder mitbley beste-

8. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 867

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
zu Deutschland. 867 4.Das Schwerdtcaroli M. 5.Dasschwerdt des heiligen Mauritii. 6. Das Kayserliche Oberkleid. ?.Der Kayserliche weise Ta!ar,0a1matila gerannt 8. Die güldene 8to1a. 9. Der Chor-Vlantel. ^ c. Die Handschuhe. 11. Die Pantoffeln. 12. Die Haus-Krone Kaysers Rudolphi il Zur Zeit einer Krönung werden diese Kleinodien von den beyden Städten ausgeliefert, und auch wieder in Verwahrung genonnnen. Der Xv. ‘Hrticui. Von den Römer * Zügen, und Römer - Monaten. Vor Alters muste ein nerr-erwählter Kayser ei- tteti Zug nach Rom thury allwo er von dem Pabste gekrönet ward. Sein Comitat bestund in 20000. zu Fusse und 4000. zu Pferde/ die musten von dem Römischen Reiche alle Monat richtig bezahlet werden. Es muste also nothwendig eine Reparation ge-' machet werden / was ein jedweder Reichs-Stand Ntonatlich darzu beytragen muste. Kayser U0hleli8 ist der erste gewesen/ der A.n 3 3* einen solchen Zug nach Rom gethan hat: der letzte Kayser aber/ den der Pabst A.i s zo. nicht zwar zu Rom sondern zu Bologna gekrönet hat/ ist Kayser Carolus V. gewesen. Es war was sonderliches/ daß damals die Brü- cke einbrach; denn daraus enstund gleich die Muthmaffung / daß dieses die letzte Kayserliche Krönung in Italien seyn würde, welches auch ein- getroffen ist. Es war unterdessen diese kostbare Ceremonie gantzer 400. Jahr nach einander beob- achtet worden. Jiir Ob

9. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 220

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
22 O Das Ul Buchs von Bayern. cuiarisiret worden : So behauptet er Primas Ger- mania zu seyn. 2. Er ist Pabstlicher Legatus Natus. Von ihm darf niemand an diepabstliche Nundos ap- pelliren. Denn er ist gleichsam selbst des Pabsts Vicarius, der alle diejenigen Streit-Sachen ent- scheiden kan, die sonst nach Rom gehörten. 3. Er sitzt zu Regenfpurg auf der geistlichen Banck oben an, doch so, daß er mit Oesterreich alterniret: Sie führen auch Wechsels-weift das Diredorium im Fürstett-Goiiegio. 4. Im Chur-Bayrischen Kreise ist er nebst dem Chur-Fürsten zugleich Mit-ausschretbender Fürst : Sie alterniren beyde. 5. Wenn er in der Kayftrlichen Residentz ist, so speiset er in Gegenwart der Kayserin mit an der Tafel, welche hoheehren-Bezeugung sonst keinem Fürsten im heil. Römischen Reiche wiederfaheet. 6. Die Ertz-Hertzoge von Oesterreich müssen die 4. Erb-Hof-Aemter vom Stifte zu Lehen nehmen; Die belehnen wieder andere Familien damit, wel- che dein Ertz-Bischof gefällig seyn. 7. Wenn die drey Saltzburgischen Bißthümer, i.chiemfee. 2. Seccau, und 3- Lavant, in Päpst- lichen Monate!^ ledig werden, so besetzt er dieselben wieder, und last den neuen Bischof nicht einmal vorn Pabste bestätigen. 8. A. t728. suchte das Bißthum Pallm seine al- te Prasteniion wieder hervor, daß es nemlich mol- te vom Ertz-Bißthum 8a!t^buig eximirct seyn. Es ward auch vom Pabstlichen Hofe mit einer be- sondern Bulle unterstützet: Ob nun gleich der Ertz- Vi-

10. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 440

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
44-Q_________Das Vi. Buch,________________. Der Xxiii. Articul. Von der Abtey Fulda. Diese reiche gefürstete Abtey gehöret allerdings zum Ober-Rheinischen Kreise , und der Abt steht unmittelbar unter dem Pabste. Sie ist is. Meilen lang und eben so breit.sie liegt zwischenheffen und Francken, in einem Landgen, welches Buchau »Derbuchenau, ober fcer Buchgow, Lat. - pägonia, genennet wird. Die Pulua fliestet mitten durch, und es giebet gar viel Bißthümer in der Welt, die so vie! Land nicht haben, als ein Abt zu Fulda hat. Er ist über dieses der Römischen Kay- serin Archl-Cancellarius, und muß ihr als Primarius Officialis t>ie Krone aufsetzen. Er ist auch A. 1727. vom Pabste dahin autorisirt worden, daß er sich kan einen Suffraganeum oder Vicarium Generalem halten. Vor diesem wollen die Aebte zu Fulda nicht einmal denbischöffen zuhildesheim weichen, und als sie A. 1063. zu Goslar in einer Kirche mit ihrenbedienten zusamen kamen,so wur- de wegen dieses Präcedentz-Streits, in Gegenwart Kaysers Henrici Iv. zu beyden Setten so vielblut vergossen,daß es zurkirche hinaus floß; doch behiel- ten die Bischöflichen die Ober-Hand. Das Dom- Capttul bestehet aus Xill. Dom-Herren. Fulda, am Flusse Fulda, iß die Haupt,Stadt des Landes und iteqt mitten in der Abtey. Das merckwür. digste ist das Schloß mit dem prächtigen Lust . Garten , und die vor der Stadt dem Schlosse gegen über neu er. baute Stifts*Kirche. Die Haupt - Kirche ist dem beili. gen Bonifacio gewidmet; welcher nebst Kayfer Conrado I. darinne begraben lieget. Ingleichen ist der Iesuitcr ibr 8eminarium und Kirche ein schönes Gebäude, welches der Abt Adoiphus von Dahlberg An. 17t4. tu einer Univer. sttät erhoben hat. Das rareste daselbst ist die alte Biblia. theek,
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