Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien.
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das deutsche Vaterland an Macht und Ehre ungekränkt und unbeschädigt das Ziel des Friedens erreichen möge.
In der Schweiz war der von der Hierarchie veranlaßte Kampf mit der Staatsgewalt von dieser ebenfalls in energischer Weise aufgenommen worden. Es lag in der Natur des republi-canischen Staatswesens, daß die Betheiligung und Mitwirkung des Volkes dabei lebhafter sichtbar wurde. Genf und das Bisthum Basel waren die Ausgangspuncte des Streites. Der Papst hatte den Canton Genf von der Diöcese Lausanne abgezweigt und den Pfarrer Mermillod in Genf zum dortigen Bischof ernannt. Der Staatsrath des Cantons verweigerte dieser Maßregel seine Anerkennung, und als darauf Mermillod vom Papste als apostolischer Vicar mit den Rechten eines Bischofs eingesetzt wurde, erklärte der Bundesrath, die oberste Behörde der Schweiz, daß eine solche ohne die Zustimmung der Staatsbehörde vorgenommene Veränderung in der kirchlichen Verfassung des Cantons null und nichtig sei. Mermillod beharrte bei seiner päpstlichen Beauftragung und wurde darauf aus der Schweiz ausgewiesen. Der Canton Genf stellte nun durch ein Gesetz fest, daß die Wahl neu anzustellender Pfarrer von den katholischen Bürgern vorzunehmen sei, daß sie dem Staate den Eid leisten und von ihm besoldet werden sollten. Auch in andern Kantonen schritt man zu ähnlichen Maßregeln. Im Bisthum Basel hatte der Bischof Lachat, dessen Wohnsitz in Solothurn war, einen Pfarrer abgesetzt, weil derselbe das Dogma von der Unfehlbarkeit nicht annehmen wollte. Darüber war der Bischof nicht nur mit der Gemeinde des Pfarrers, sondern auch mit den Behörden von Solothurn in Widerspruch gerathen. Das neue Dogma wurde von letzteren nicht anerkannt, und als Bischof Lachat dasselbe dennoch verkündigen ließ, erfolgte seine Absetzung und später auch die Aufhebung des Domkapitels von Basel. Ultramontaner Widerspruch fehlte freilich auch in der Schweiz nicht. Im Berner Jura mußte eine ganze Anzahl Geistlicher, welche den vaterländischen Gesetzen sich nicht fügen wollten, abgesetzt werden. Aber in dem größeren Theile der Schweiz wurde das Verlangen nach dem Ende der geistlichen Abhängigkeit von Rom laut ausgesprochen; es solle, forderte man, ein schweizerisches Nationalbisthnm ohne alle Mitwirkung Roms errichtet werden. Die Erreichung eines solchen Zieles lag jedoch noch in der Ferne; vorläufig ge-
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Der Culturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien.
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Ebenso vorübergehend wie der damalige Kampf der preußischen Slaatsregierung gegen die kirchlichen Eingriffe in die Staatsgesetze war der aus dem Volke entspringende Angriff auf die römische Kirche, welchen der Kaplan Ronge in Schlesien unternahm (siehe S. 189). Aber die Kühnheit des Mannes, welcher sich zum Führer auswarf, war größer, als seine reformatorische Kraft; der Anprall der Woge verlief ohne nachhaltige Wirkung. Doch hatten das großartige Aufsehen, welches Ronge hervorrief, und die Aufnahme, welche er bei dem deutschen Volke fand, urplötzlich und überraschend die Möglichkeit eines Abfalls von Rom offenkundig gemacht. Von der Zeit an verdoppelte Rom seine Wachsamkeit und seine Anstrengungen, um solche Abfallgedanken gründlich auszurotten. Diese Bemühungen sind in hohem Grade gelungen. Niemals seit den Zeiten der Gegenreformation war der deutsche Klerus stärker von dem Gedanken durchdrungen: „unser Heil liegt jenseits der Berge"; nie war in der römisch-katholischen Bevölkerung Deutschlands das Gefühl der Zugehörigkeit an Rom so überwiegend, wie nach der Beseitigung des ersten Eindrucks der Ronge'schen Bewegung. Hieraus erklärt sich auch die Thatsache, daß der nach dem römischen Concil in Deutschland auftretende Altkatholicismus ein so zögerndes Entgegenkommen fand.
Die Haltung der Staatsregierungen und ihre Maßregeln gegen die deutsch-katholische Bewegung hatte die römische Kirche zu Dank verpflichtet; sie trug ihn ihrerseits in dem einflußreichen Beistände ab, welchen sie den Regierungen gewährte,, als es galt, die durch die Volksbewegungen von 1848 erschütterte Staatsordnung neu zu befestigen. Die Kirche wurde dabei als ein mächtiger und sicherer Bundesgenosse der Staatsgewalt angesehen und behandelt, und sie benutzte die günstige Situation zu ihrem Vortheil. Diese Verhältnisse hörten auf, als das durch die Ereignisse von 1866 und von 1870/71 verjüngte nationale Leben sich festere Ziele steckte, und als der Staat durch die Verkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit genöthigt wurde, eine Abgrenzung zwischen seinen Rechten und denen der Kirche zu suchen. In Baiern wurde die amtliche Verkündigung des neuen Glaubenssatzes verboten; die Regierungen von Baden und Württemberg erklärten, daß alle Folgerungen, welche aus der neuen Lehre auf Staatsverhältnisse hergeleitet werden sollten, ungültig seien. In Preußen wurde jene Abgrenzung durch neue, die Befugnisse des Staates sichernde Gesetze .(Maigesetze) festgestellt. Die Bischöfe versuchten, das Zu-
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Neueste Geschichte. 3. Periode.
standekommen der neuen Gesetze zu verhindern, und als dies nicht gelang, versagten sie ihre Mitwirkung bei Ausführung derselben. So brach der Kampf zwischen der Staatsregierung und der Hierarchie aus.
Diesen Kampf in seinem an Wechselwirkungen so reichem Verlaufe und in feinen Steigerungen zu verfolgen, kann nicht Aufgabe unsrer Geschichtserzählung sein. Es wird genügen, an die hervorragendsten Momente zu erinnern.
An Kaiser Wilhelm war bald nach der Proclamiruug des deutschen Reiches eine Adresse gerichtet worden, daß er für die Wiederherstellung des Kirchenstaates und die weltliche Souverainetät des Papstes eintreten möge. Ernstliche Hoffnungen auf die Erfüllung dieser Bitte sind schwerlich gehegt worden; die preußische Regierung zögerte auch nicht, bei gegebener Veranlassung zu erklären, daß die Beschlüsse des vaticanischen Concils für sie nicht verbindlich, seien; sie werde also nicht aufhören, katholische Geistliche und Lehrer ihrerseits auch in dem Falle fortgesetzt als solche anzuerkennen, wenn dieselben das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit nicht annähmen. Nun ließen Conflicte nicht lange auf sich warten. Zu Braunsberg in Preußen untersagte der Bischof von Ermeland dem Religionslehrer am Gymnasium, welcher das neue Dogma nicht annahm, die Weiterführung seines Amtes und stieß ihn aus der Kirchengemeinschaft aus, während die Staatsbehörde fortfuhr, ihn in seinem Amte als katholischer Religionslehrer zu belassen. Der Bischof erklärte, daß das kirchliche Recht süir ihn verbindlicher sei, als das bürgerliche Gesetz; strenge Maßregeln der Regierung gegen ihn waren die Folge. Aehnliche Fälle ereigneten sich in Schlesien, am Rhein und in Posen. Die römische Priesterschaft kam in Verwickelungen mit den Gegnern des neuen Dogma's und gerieth dann auch in Widerspruch mit der Staatsbehörde.
Dieser Widerstand gegen das Unfehlbarkeits-Dogma innerhalb der katholischen Kirche selbst gewann bald unter dem Namen „Altkatholicismus" eine Gestaltung. Die Bewegung war von den Universitäten ausgegangen. Angesehene Professoren, unter ihnen Lehrer der katholischen Theologie (Professor Döllinger in München) hatten sich gegen die Einführung jenes neuen Glaubenssatzes erklärt; sie fanden weitere Zustimmung und nannten sich Altkatholiken, weil sie meinten, bei der alten, vor der Neuerung des römischen Concils bestehenden Kirchenlehre zu verbleiben. Die Ab-
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Döllinger
Extrahierte Ortsnamen: Braunsberg Schlesien Rhein Posen München
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Neueste Geschichte. 3. Periode.
nehmigte der Bundesrath die Gründung einer altkatholischen Fa-cnltät an der Universität Bern und eines allkatholischen Bisthums, zu dessen Bischof die Synode den Pfarrer Herzog erwählte. Vorher schon hatte die päpstliche Nuntiatur aufgehört; der Nuntius hatte Bern im Februar 1874 verlassen. Pius Ix. sprach im Jahre darauf seinen Zorn über die Vorgänge in der Schweiz aus.
Leo Xiii. dagegen richtete am Tage seiner Thronbesteigung, wie an den deutschen Kaiser, so auch an den Bundesrath der Schweiz ein Schreiben, in welchem er die obwaltenden kirchlichen Differenzen beklagte. Der Bundesrath erwiederte in Ehrerbietung, aber mit Festigkeit: „Die Lage der katholischen Religion in der Schweiz, sei nicht als beklagenswerth zu bezeichnen, sie genieße, wie alle andern Glaubensbekenntnisse die Freiheit, welche durch die Bundesverfassung gewährleistet und nur durch den Vorbehalt beschränkt sei, daß die kirchlichen Behörden weder in die Rechte und Befugnisse des Staates, noch in die Rechte und Freiheiten der Bürger übergreifen dürfen." Auch in der Schweiz wird also nicht eine unftuchtbare Auseinandersetzung über gegenseitige Berechtigungen und Ansprüche zum Ziele führen, sondern der Friede zwischen Staat und Kirche wird nur durch unbefangene Erkenntniß der richtigen Verbindung des religiösen und des nationalen Lebens gefördert werden. Anfänge dazu sind schon wahrnehmbar geworden.
Der Culturkampf in Italien wird außer den Gegensätzen, welche diesen Streit überall charakterisiren, noch durch andre Verhältnisse beeinflußt, welche ihm hier ein ganz eigenthümliches Gepräge verleihen. Das Königreich Italien hatte der weltlichen Herrschaft des Papstthumes ein Ende gemacht, es hatte ihm den Kirchenstaat und mit ihm die landesfürstliche Hoheit genommen. Früher durch staatlichen Besitz Mitglied unter den Souverainen Europas hatte nun der Papst zwar den Rang und die persönlichen Rechte eines Sonverains behalten, aber die Grundlage dieses Rechtes, die Herrschaft über Land und Leute, war ihm doch entzogen. Diese Thatsachen hatten sich unter dem Schutz der Ereignisse von 1870 vollendet; Rom selbst hatte den Herrscher gewechselt, es war die Residenz des Königs von Italien geworden. Pins Ix. protestirte natürlich gegen alle diese von der italienischen Regierung vollzogenen Handlungen, welche er als Attentate der piemonteftschen Regierung bezeichnet?. Er verweigerte die Annahme der ihm über-
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Extrahierte Personennamen: Leo_Xiii Leo
Extrahierte Ortsnamen: Schweiz Schweiz Schweiz Italien Italien Europas Rom Italien