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1. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 248

1887 - Leipzig : Kesselring
248 Neue Geschichte. Bewilligung der Kammer durchzufhren. Dadurch stieg die Berbitterunq in Preußen (18621864) hher, denn je. Diese Verlegenheit des preuischen Staates glaubte sterreich zur Be-festigung seiner Macht in Deutschland benutzen zu knnen. Der Kaiser-Frsten- Franz Joseph berief daher einen Frstenkongre nach Frankfurt 1863 ^u9uf* bis 1. September 1863) und legte demselben einen Reform- plan vor, durch,, welchen mit Verkmmerung der Stellung Preuens das Ubergewicht sterreichs im Bunde verbrgt werden sollte. Doch schon das 9chtei'fcheinen des Knigs von Preußen lie den Reformplan im Entstehen scheitern. 2. Deutschland 18631870. Trotz der gegenseitigen Eifersucht Sckleswia- ^en sich die beiden deutschen Gromchte um diese Zeit (1864) zu gc= Holstein meinfamem Handeln berufen. Christian Ix. war (15. November 1863) 1864. König von Dnemark geworden und hatte die Gesamtstaatsverfassung" genehmigt, durch welche Schleswig der dnischen Monarchie einverleibt wurde. Dagegen erhob sich der Deutsche Bund, beschlo Exekution und lie 12 000 Mann Hannoveraner und Sachsen in Holstein einrcken (23. De-zember 1863). Um auch Schleswig zu gewinnen, hielten es indes die beiden Gromchte fr geraten, die ganze Angelegenheit in eigene Hand zu nehmen. Sie erklrten an Dnemark c-ett Krieg und zwangen dasselbe nach einem siegreichen Feldzug zum Wiener Frieden (30. Oktober 1864), in welchem Dnemark die Herzogtmer Holstein, Schleswig und Lauen-brg an den Kaiser von sterreich und den König von Preußen abtrat. In dem gemeinschaftlichen Besitz der wiedergewonnenen Nordmarken lag aber fr Preußen und sterreich der Keim zu neuen Zerwrfnissen. Preußen, welches in dem Kriege am meisten gethan, war nicht ge-sonnen, aus den Herzogtmern einen souvernen Mittelstaat entstehen zu lassen, welcher, wie fast alle anderen, an sterreich sich anlehnend, eine gegen.,Preußen gerichtete Politik befolge. Da aber weder die Herzogtmer noch Osterreich fr diese Ansicht zu gewinnen waren, so schrfte sich der Gegensatz zwischen beiden Grostaaten so zu, da man bereits im Sommer Gastein 1865 einen Zusammensto befrchtete. Die Konvention von Gastein 1865. (14, August 1865), durch welche das Herzogtum Lauenburg gegen eine Entschdigung von 7 V2 Mill Mark von sterreich an Preußen abgetreten und, unbeschadet der gemeinsamen Besitzrechte, die Verwaltung Schleswigs an Preußen und die Holsteins an sterreich berlassen wurde, wandle fr diesmal die Gefahr eines Krieges noch ab. Die genannte Konvention war jedoch nur ein Waffenstillstand. Neuezer- Da sterreich nach wie vor Preuens Wnsche hintansetzte, so kam es ursnliie. t,Dn neuem zu einem sehr gereizten Depeschenwechsel, welcher in beiden Staaten umfassende Rstungen hervorrief. Auch die Mittelstaaten trafen kriegerische Vorkehrungen, um, wie sie erklrten, den Frieden im Bunde zu wahren". Bei solcher Sachlage sah sich Graf Bismarck veranlat, auf die Not-wendigkeit einer Bundesreform hinzuweisen und beim Bundestage die Einberufung eines aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen deutschen Parlaments zu beantragen. Dieser Vorschlag stie auf den heftigsten Widerstand und blieb ohne Erfolg.

2. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 265

1887 - Leipzig : Kesselring
Holland, Belgien und Schweiz seit 1815. 265 von 1830 innere Wirren aus. In den einzelnen Kantonen bten dort von Alters fyer gewisse Geschlechter einen vorwiegenden Einflu aus und dieses P atriziat suchte die verschobenen Gebietsteile des Landes mglichst Patriziat, auseinander zu halten, um sich durch solche Zerrissenheit in seiner einflureichen Stellung zu behaupten. Infolge beffen regte sich berall, namentlich in dem gebildeten Mittelstnde, der Geist der Unzusriebeuheit, und die Vorgnge in Paris beschleunigten auch hier den Ausbruch der Bewegung. Dieselbe vollzog sich meist ohne Blutvergieen, nur in Bern und Neue Kan-Basel1 kam es zu.einigen Kmpfen. Fast in allen Kantonen wurden tonver-hieraus 18301831 nderungen der Kantonverfassungen im Sinne der sassungen. Volkspartei vorgenommen. Anla zu weiteren Verwickelungen und Kmpfen gab erst die am 13. Januar 1841 von der Regierung verfgte Aufhebung smtlicher Klster im Aargau. Dieses Vorgehen rief in den katholischen Kantonen groe Aargau Erbitterung hervor. Letztere verbanben sich, sieben an der Zahl (Luzern, 1841. Schwyz, Uri, Unterwalben, Zug, Freiburg und Wallis), strzten in Luzern die liberale Regierung und zogen die Jesuiten (1844) herbei. Dagegen vereinigten sich die Radikalen der brigen Kantone zur Wiedervertreibung des Orbens. Jeboch schlug ein zu biesem Zweck gegen Luzern unternommener Freischarenzug (Marz 1845) fehl. Die sieben Kantone forberten nun Bestrafung der Freischrler, und ba ihnen nicht gewillfahrt wrbe, so schlssen sie (Juni 1845) einen Sonberbunb, um ihre Freiheit und ihre Gerecht- Sonder-same zu schtzen und Gewalt mit Gewalt zurckzuweisen." Die Tagsatzung2 bund dagegen verbot den Sonderbund und rief die brigen Kantone zum bewaff- 18i5-neten Einschreiten auf. Da die Sonderbndler, von auswrtigen Mchten mit Geld und Waffen untersttzt, dem Bundesbeschlu den Gehorsam verweigerten, so kam (Novem- Krieg der 1847) der Sonderbundkrieg" zum Ausbruch, der aber binnen 19 Tagen 1847. sein Ende erreichte und mit der vlligen Nieberlage der Sonberbndler schlo. Die besiegten Kantone muten die Kriegskosten bezahlen, liberale Regierungen einsetzen, den Sonderbunds auflsen und die Jesuiten verweisen. Hierauf erfolgte eine eingehende Revision der Bundesverfassung, Bundes-und 1848^ wurde der neue Bundesstaat der Schweizer Kantone" gegrndet. Verfassung An die Spitze desselben ward mit dem Sitze zu Bern ein bestndiger, aus 1848. ' sieben Gliedern bestehender Bundesrat gestellt; diesem stehen ein von den Kantonalregierungen" erwhlter Stnderat" (erste Kammer) und ein frei von dem ganzen Volk gewhlter Nationalrat" (zweite Kammer) zur Seite. An die Stelle dieser Verfassung ist 1874 eine abgenderte Bundesverfassung", namentlich in bezug auf die kirchlichen Verhltnisse, in Kraft getreten. 1 Der Kanton Basel ward 1833 in zwei Kantone geteilt: Basel-Stadt und Basel-Land. 2 Die sogenannte Tagsatzung, in deren Hnde seit 1815 die Bundesleitung lag, bestand aus den Abgeordneten der Kantone, die sich aller zwei Jahre in einem der Vororte" (Zrich, Bern, Luzern) versammelten; an die Stelleder Tagsatzung trat 1848 die Bundesversammlung" mit 2 Kammern. 5 In demselben Jahre ri sich der Kanton Neuenburg (S. 201) von Preußen los (S. 240), doch hat der König von Preußen erst 1857 aus das Schutzrecht der das genannte Frstentum verzichtet.

3. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 241

1887 - Leipzig : Kesselring
D eutscher Befreiungskrieg 18131815. 241 Hamburg, Lbeck, Bremen, Frankfurt a. M.; spter kam noch dazu: 1 Landgrafschaft: Hessen-Homburgs. Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Bundesakte waren folgende: Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte. Die ge-meinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung besorgt, bei welcher sterreich den Borsitz fhrt: sie hat ihren bestndigen Sitz zu Frankfurt a. M. Alle Bundesmitglieder versprechen, mit einander gegen jeden Angriff zu stehen und, wenn der "Bundestag Krieg erklrt, keine ein-fettige Unterhandlung mit dem Feinde anzuknpfen oder Frieden zu schlieen. Ebenso sollten sie unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. In allen Bundesstaaten wird eine landstndische Verfassung stattfinden. Die christ-lichen Religionsparteien genieen gleiche Rechte. Wie eine bessere Stellung der Israeliten in brgerlicher Hinsicht zu bewirken sei, wird die Bundes-Versammlung beraten. Die Unterthanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Lande frei in das andere wegzugehen und dort brger-lichen oder Kriegsdienst anzunehmen, wenn keine Verbindlichkeit zum Kriegs-dienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht. Die Bundesver-sammlung wird sich mit Abfassung gleichfrmiger Gesetze der die Prefreiheit, den Nachdruck, sowie der Handel und Verkehr zwischen den Bundes-staaten beschftigen. Der Bundestag wurde am 5. November 1816 erffnet. Die Schluakte von 1820 vollendete die Verfassung Deutschlands als Bundes-staat. Nach den Bestimmungen von 1821 und 1822 zerfiel das deutsche Bundesheer in 10 Armeekorps und zhlte 300000 Mann Der Bundesfeldherr war von der Bundesversammlung zu erwhlen und in Pflicht zu nehmen. 77. Deutschland seit 1815. I. Die ahre 1815-1851. 1. Deutschland 18151830. Heitiger Bund 1815. Die unbeschrnkte Monarchie. Metternich. Frstenkongresse. Deutsche Zustnde. Wartburgfest 1817. Kotzebues Ermordung 1619. System Metternichs. Preußen. Einige Mittel- und Kleinstaaten mit konstitutionellen Verfassungen. '2. Deutsch lan d 18301848. Die leitenden Ideen: Konstitutionen fr die Einzelstaaten und einheitlicher Bundes-staat. Verhalten des Bundestages. sterreich: Metternich unter Franz I. (f 1835) und Ferdinand I. 1835 - 1843. Preußen: Friedrich Wilhelm Iii bis 1840. Pro-vinzialstnde 1823. Zollverein 1834. Union. Klner Wirren. Friedrich Wilhelm Iv. 1840 1861. Sein Ziel. Widerstand sterreichs. Verbesserung der Bundeskriegs- 1 Die Linie Sachsen-Gotha starb 1825 aus, und in das Erbe teilten sich Koburg (fortan Sachsen-Koburg Gotha), Meiningen (fortan Sachsen-Meiningen-Hild-burghausen) und der Herzog von Hildburghausen, welcher Herzog von Sachsen-Attcnbmg wurde. Eine weitere Venninderung der Bundesstaaten erfolgte durch das Erlschen der Linien .Rthen (1847) und Bernburg (1863), so da der Herzog von Dessau alle Anhaltiuischen Lnder vereinigte. Die Fürsten von Hohen-zoll ern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen verzichteten 1849 zu grinsten der preuischen Hohenllen!, und im Mrz 1866 fiel die Landgrafschaft H ess en H omburg infolge des Todes des Landgrafen an das Groherzogtum Hessen-Daunstadt. Auerdem war 1864 der König von Dnemark infolge des Verlustes von Holstein mit Lauenburg ans der Zahl der deutschen Bundesglieder ausgeschieden, so da der Bund bei seiner Auflsung im Jahre 1866 nur noch 32 Glieder umfate. Spie u. Beriet, Weltgeschichte Iii. 5. Auflage. 16

4. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 244

1887 - Leipzig : Kesselring
244 N eue Geschichte. verlangte, und die Idee der Einheit, welche um alle deutschen Staaten ein festes Band legen und so den vorhandenen Staatenbund in einen Bundesstaat verwandeln wollte. Ans Grund der ersteren kam es zu gewaltsamen Erhebungen, infolge deren in Braunschweig, Kurhessen, Sachsen, Hannoverund einigen kleineren Staaten konstitutionelle Ver-fassungen gewhrt wurden. Die andere Idee sollte durch Antrge in den sddeutschen ^ Kammern, durch das Hambacher Fest (1832) und das Verhalten Frankfurter Attentat (1833) gefrdert werden, war aber von keinem des Bundes^ Erfolg begleitet. Denn der Bn ndestag, welcher durch diese einheitlichen tages. Bestrebungen sich gefhrdet glaubte, trat entschieden dagegen auf. Der Bundestag konnte energisch vorgehen, weil die beiden Hauptstaaten, Osterreich und Preußen, wenig von der Julirevolution berhrt wurden. sterreich. Fr Ost er reich war noch Metternich magebend und blieb es auch, als Franzi, am 2. Mrz 1835 starb und ihm sein Sohn Ferdinand I. (1835 1848) folgte. Alles politische Leben erstarb unter solchem System. Mannichfaltiger war die Entwicklung in Preußen. Hier hatte Preußen. Friedrich Wilhelm Iii., als Ersatz fr die verheiene Verfassung, Provinzial- wenigstens (1823) Pro v inzialstnde eingefhrt, und auch sonst geschah 189s unter ihm viel Gutes. Wir nennen nur die Grndung des Deutschen Zollverein Zollvereins. Nachdem Preußen im Jahre 1828 mit Hessen-Darmstadt 1834. und Anhalt, 1829 mit Baiern und Wrtemberg, 1831 mit Kurhessen Zoll- und Handelsvertrge abgeschlossen hatte, kam im Jahre 1833 auch der Beitritt Sachsens und der thringischen Staaten zu stnde. In der Mitternacht zum 1. Januar 1834 fielen die Schlagbume, welche an den Grenzen der verbundenen Staaten errichtet waren, und 25 Millionen Deutsche sahen sich in Handel und Verkehr zu einem Volke geeinigt. So geringe Hindernisse Friedrich Wilhelm Iii. in politischer Beziehung eli iie fan^ um f greren Widerspruch sollte erlauf kirchlich-religisem Gebiete Gebiet, erfahren. Schon die Errichtung der Union, d. h. die Vereinigung zwischen Lutheranern und Reformierten, und besonders die Einfhrung einer gc-meinfamen Agende rief Zerwrfnisse in der evangelischen Kirche hervor, welche zur Bildung altlutherischer" Gemeinden fhrten. Noch bedenklicher aber wurde der zwischen der Staatsgewalt und der katholischen Kirche entstandene Streit. Da die Kurie jeden Ausgleich zurckwies, so kam es endlich dahin, da die Erzbischfe Droste von Vischering zu Kln (1837) und Martin von Dunin zu Posen (1839) ans kniglichen Befehl verhaftet und auf die Festung abgefhrt wurden. Friedrich Wil-Helm Iii. war entschlossen, die widerstrebenden Bischfe zur Anerkennung der Staatsgewalt zu zwingen, aber er starb vor Beilegung des Streites am 7. Juni 1840. Ihm folgte sein ltester Sohn Friedrich Wilhelm Iv. Als dieser reichbegabte, hochgebildete und kunstsinnige Fürst in voller Manneskraft (geb. Friedrich 1795) die Zgel der Regierung ergriff, waren die Blicke nicht nur Preuens, 1840-61 sondern ganz Deutschlands auf ihn gerichtet. Gleich seine ersten Regierungs- 1 Im badischen Landtag stellte Professor Welcker, Abgeordneter der Univer-fitt Freiburg, den Antrag, neben dem Deutschen Bund eine !ltalionalrcprsenlation zu schaffen, die bei allen ganz Deutschland betreffenden Angelegenheiten milzu-wirken habe.

5. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 249

1887 - Leipzig : Kesselring
D euts chland seit 1815. 249 Ein gleiches Schicksal hatten alle anderen Vorschlge Preuens, so da endlich nur die Waffen entscheiden konnten. Der deutsche Krieg" brach aus und fhrte durch die raschen Deutscher Siege Preuens im Frieden zu Prag (23. August 1866) zu einer Neu- Krieg gestaltung Deutschlands ohne sterreich. Dieses erkannte die 1866-Auflsung des Deutschen Bundes an, und Preußen nahm die weitere Ent-Wickelung der deutschen Frage in die Hand. Noch vor dem Schlu des Jahres 1866 begannen zu Berlin die Verhandlungen der die Grndung eines Norddeutschen Bundes, die zu dem Ergebnis fhrten, da der König Norddeut-von Preußen als erblicher Bundesprsident die ausbende Gewalt und den scher Bund. Oberbefehl der Bundesheer und Bundesflotte empfing. Die Gesetzgebung stand dem Bundesrat und dem Reichstag zu. Am 1. Juli 1867 trat die neue Verfassung in Kraft. Graf Bismarck ward Bundeskanzler. Mit den sddeutschen Staaten (Baiern, Wrtemberg, Baden und Sdhessen) Sddeutsche schlo Bismarck ein geheimes Schutz- und Trutzbndnis; auerdem wurde aten* durch einen neuen Zollvertrag (8. Juli 1867) und das deutsche Zoll-Parlament" (April 1868) das gegenseitige Verhltnis noch fester gestaltet. Noch im Jahre 1867 schien es, als ob das neu konstituierte Deutschland seine Feuerprobe bestehen sollte. Das Groherzogtum Luxemburg hatte Luxemburg bis 1866 zum Deutschen Bunde gehrt (S. 264). Nach Auflsung des letzteren 1867-war es unabhngig geworden, doch hielt Preußen nach den Vertrgen von 1815 die Stadt Luxemburg, eine wichtige Festung, auch ferner besetzt. Da verlangte Napoleon Iii. die Rumung dieser Festung, und zugleich verbreitete sich das Gercht, derselbe habe das Land von dem König der Niederlande erkauft. Hiergegen erhob Preußen die entschiedenste Einsprache. Sckon erhitzten sich die Gemter auf deutscher und franzsischer Seite, als die Sache durch eine europische Konferenz zu London (7.11. Mai 1867) beigelegt wurde. Das Groherzogtum Luxemburg, dessen Neutralitt durch die Gromchte garantiert wurde, blieb auch ferner mit Holland durch Personalunion verbunden; Frankreich verzichtete auf den Ankauf und Preußen auf das Besatzungsrecht, die Festungswerke wurden geschleift. Die Zuge-Hrigkeit Luxemburgs zum deutschen Zollverein ward aufrecht erhalten. In Osterreich, welches durch den Krieg von 1866 aus Italien und sterreich Deutschland verdrngt worden war, gingen unterdes gleichfalls wichtige feit 1866-nderungen vor sich. Der frhere schsische Minister Freiherr v. Benst bernahm im Oktober 1866 das Ministerum des Auswrtigen, im Februar 1867 die Stelle des Ministerprsidenten. Auf Grundlage der Zwei-teilnng (des Dualismus) suchte er die Monarchie neu zu begrnden: die Forderungen der Ungarn wurden bewilligt, ihre Verfassung von 1848 wieder hergestellt, ein selbstndiges Ministerium dort ernannt und am 8. Juni 1867 Franz Joseph als König von Ungarn in Buda-Pest ge-krnt. Diesem Transleithanien^ (Ungarn mit Kroatien und Sieben-brgen) steht die andere Hlfte des Reiches, Cisleithanienl, gegenber , ^ welches die deutsch-slavischen Provinzen umfat und gleichfalls eine eigene Verfassung und ein selbstndiges Ministerium erhielt. Zur Verwaltung der beiden Reichshlften gemeinsamen Angelegenheiten (Aus- 1 Trans- und Cisleithanien sind nach der Leitha, einem rechten Neben-flu der Donau,..benannt, welcher die Grenze zwischen dem Knigreich Ungarn und dem Kaisertum sterreich bildet.
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