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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 548

1858 - Weimar : Böhlau
548 Die englische Literatur bis zur Mitte des 18. Jahr- hunderts. Obergericht übertragen. Zu der Würde eines Präsidenten ward zuerst Washington erhoben und blieb es durch wiederholte Wahl bis 1797. Auch an der Spitze der Verwaltung beförderte er den Wohlstand, den Frieden und die Befestigung des jungen Staates und vollendete dadurch sein Werk und seinen Ruhm. Es gelang ihm nicht, von allen Parteien seines Vaterlandes anerkannt zu werden, besonders wurde er als ein Anhänger und Begünstiger des englischen Einfluffeß angegriffen, als er 1794 einen Handelsvertrag mit England schloß. Er erklärte im Sep- tember 1796, daß er die Würde eines Präsidenten bei einer neuen Wahl nicht wieder annehmen werde. Washington starb 1799. In seinem Testament vermachte er fünfzig Aktien, jede von hundert Pfund, zur Errichtung einer Hochschule in dem District Columbia. Auch schenkte er allen seinen Sklaven die Freiheit und sicherte den hülflosen Alten eine lebenslängliche Unterstützung zu. Den religiösen Interessen gegenüber bildeten sich im Laufe unseres Zeitraums die Reflexion des Verstandes und die Bestrebungen der Wis- senschaft mit nicht minderer Stärke und Erfolg aus. Die Grundlage für alle folgenden naturwissenschaftlichen und philosophischen Bestrebun- gen legte Franz Baco von Verulam (1561 — 1626). Er stammte aus einer angesehenen Familie und gelangte selbst zu den höchsten Staatsämtern; er wurde aber wegen Bestechungen seiner Würden ent- setzt und starb in ärmlichen Verhältnissen. In der Wissenschaft glänzt sein Name als Heller Stern. Er entwarf den Plan zu einer Reform der Philosophie und schrieb das Organon oder eine allgemeine Metho- denlehce und eine Encyklopädie der Wissenschaften. Seiner Methode liegt die Ueberzeugung zum Grunde, daß man nicht durch Speculation, sondern allein durch Beobachtung und Erfahrung zur Wahrheit gelan- gen könne. Der scholastischen Methode oder der Ableitung des Wissens aus dem Begriff, d. h. aus unerwiesenen Abstractionen, setzte er die Forderung entgegen, von der Wirklichkeit und der Erfahrung auszuge- hen. Von den übersinnlichen Gegenständen wies er die Forschung auf die Natur und Geschichte hin. Baco's Gedanken führte auf eigenthümliche Weise John Locke (1632 —1704) weiter aus. Wenn Baco zur Erforschung der Wahrheit auf das sinnliche Dasein verwies, so leugnete Locke die selbständige Existenz und Wahrheit des Denkens überhaupt. Er bestritt die Lehre des Cartesius von den angebornen Ideen, unter welchen dieser allgemeine, dem menschlichen Geiste ungehörige Bestimmungen verstanden hatte. Locke behauptete, daß die Seele deß Kindes eine leere Tafel sei, welche nur im Verlaufe der Zeit mit den Zeichen angefüllt und durch die sinnliche Wahrnehmung beschrieben werde. Sein Bestreben ging dahin, zu zeigen, wie auch die metaphysischen Begriffe aus der Erfahrung ab- geleitet und aufgenommen werden, z. B. Raum, Bewegung, Form aus der äußern, Denken, Wollen u. s. w. aus der innern Wahrnehmung. Der Verstand bildet alle diese Begriffe, indem er die durch die Wahr- nehmungen gewonnenen Vorstellungen bearbeitet, zusammenfügt, ver- gleicht und gegen einander stellt. Isaak Newton (1642 — 1727) hat sich um die Mathematik und Physik die größten Verdienste erworben. Seine berühmte Theorie des

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 667

1858 - Weimar : Böhlau
667 aufstecken. La Fayette rückte mit einigen Bataillons Nationalgarde gegen die Ausrührer heran und zersteute sie mit wenigen Schüffen. Die Nationalversammlung benutzte den Sieg nicht dazu, die An- stifter des Aufruhrs zu verfolgen und die Klubs der Jakobiner und Cordelierß zu vernichten, sondern setzte ohne weitere Störung die Ver- fassungsarbeit fort. Am 3. September 1791 wurde die Verfas- sung in der Nationalversammlung als vollendet verlesen. Sie war ein Versuch, die menschlichen Verhältniffe lediglich aus mate- riellem Stoffe nach den Gesetzen des rechnenden Verstandes ganz neu zu erschaffen, ohne die geschichtliche Entwickelung, die Sitte und den Na- tionalgeist einer Rücksicht zu würdigen und ohne die kirchliche Gesetz- gebung, auch nur bei Taufe und Ehe, als eine nothwendige Ergänzung staatsbürgerlicher Handlungen gelten zu lassen. Gefährlich war die Vor- stellung einer unbedingten Gleichheit, welche der Verfassung zu Grunde lag. Dem aufgestellten Satze, daß alle Menschen frei und gleich an Rechten geboren werden und bleiben, widersprach die Eintheilung in thätige und nicht thätige Staatsbürger. Nur diejenigen, welche eine, den Werth dreier Tagelöhne erreichende Abgabe bezahlten, sollten zur Theilnahme an den Wahlen berechtigt, und fähig sein, zu Abgeordneten erwählt zu werden. Mit dem ausgestellten Rechte deß Widerstandes ge- gen Unterdrückung stand das Gesetz im Widerspruch, daß jeder Bürger durch Widerstand gegen einen Verhaftsbefehl straffällig werde. Verderb- lich war das widersinnige Verhältniß, in welches die gesetzgebende und die vollziehende Gewalt, oder die Nationalversammlung und der König, zu einander gestellt waren. Die erstere hatte sich alle Macht zugeeignet; der König war nur der Beamte der Versammlung, deren Gesetze an die Behörden zu schicken und sonst bekannt zu machen, sein Hauptgeschäft war. Die Mängel der Verfassung würden weniger hervorgetreten sein, wenn die Stifter derselben nicht genöthigt gewesen wären, ihr Amt ro- heren und ungeschickteren Nachfolgern zu überlassen. Die Vollendung der Verfassung wurde als der Zeitpunkt angesehen, wo die Vollmachten der Abgeordneten erlöschen würden. Die öffentliche Meinung, die der Versammlung zur Stütze ihrer Macht diente, legte ihr auch die Noth- wendigkeit auf, sich an dem angegebenen Zeitpunkt aufzulösen. Die Ge- fahr dieses Wechsels würde vermindert worden sein, wenn wenigstens ein Theil der bisherigen Abgeordneten durch abermalige Erwählung in die neue Versammlring übergegangen wäre. Aber die Jakobiner verlangten eine ganz neue Versammlung und machten den Vorschlag, daß keinß der gegenwärtigen Mitglieder an der nächsten Sitzung Theil nehmen solle. Diesen Antrag vertheidigte Robespierre mit einem Feuer der Ueber- zeugung, welches seiner mittelmäßigen Beredtsamkeit zum ersten Male einen mächtigen Eindruck verschaffte. Mit den Freiheitsmännern der lin- ken Seite vereinigten sich die aus der rechten Seite sitzenden Freunde der unumschränkten Königsgewalt, weil sie h.offten. daß die alte Ordnung der Dinge unter den Trümmern der Verfassung wieder erstehen werde. Der Beschluß wurde im wildesten Getümmel gefaßt. Am 14. September 1791 erschien Ludwig in der Versammlung und bekräftigte durch einen feierlichen Eid die Annahme der Verfaffung. Am 30. September 1791 erfolgte durch den König die Auflösung der Annahme der Verfaffung. Auflösung der conflituiren- den Ver- sammlung.

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 720

1858 - Weimar : Böhlau
720 Neue Ver- fassung. Auf- lösung des Convents. publikaner und wurden fast alle erschossen. Auch Charette und Stafflet, die Hauptanführer der Vendeer, wurden gefangen genommen und erschossen. Während dieser Zeit wurde die neue Verfassung vollendet. Fünf Direktoren mit vollziehender Gewalt wurden an die Spitze deß Staates gestellt. Einer der Direktoren sollte jährlich außtreten und erst nach fünf Jahren wieder erwählt werden können. Die gesetzgebende Ge- walt wurde zwei Kammern übertragen, dem Rathe der Fünfhun- dert, zur Einleitung und Abfassung der Gesetze, und dem Rathe der Alten von 250, über 40 Jahre alten Deputirten, zur Bestätigung der Gesetze. Zum Eintritt in den Rath der Fünfhundert war nur ein Alter von 30 Jahren erforderlich. Die beiden Räthe sollten alle Jahre zum dritten Theile erneuert werden. Das Volk wählte in Urversammlungen die Wähler, die dann in Wahlversammlungen die Mitglieder der die Nation vertretenden Versammlungen erkoren. Die Mitglieder des Convents suchten sich den Wiedereintritt in die beiden Kammern zu sichern. Aus diesem Grunde erließen sie die Verfügung, daß zwei Drittheile der beiden Räthe aus dem Convent genommen und nur ein Drittheil durch Urversammlungen gewählt werden solle. Nachträg- lich wurde noch verordnet, daß, wenn bei dem neu zu wählenden Drittheil die Wahlen mehrerer Collegien auf dieselben Männer fallen wür- den, die entstehenden Lücken durch eine vom Convent selbst aus seiner Mitte gemachte Wahl ergänzt werden sollten. Ueber diesen Zusatzartikel gerieth Paris in Gährung. Die Sectionen der Bürgerschaft riefen das Wahlcollegium des Seinebezirks im französischen Theater zusammen und umgaben dasselbe mit bewaffneter Macht; der Convent aber bildete zum Schutze gegen die Nationalgarde eine Conventsgarde von 8000 Mann, deren Oberbefehl an Barras und von diesem wiederum dem damals ohne Anstellung in Paris sich aufhaltenden Napoleon Bonaparte übergeben wurde. Dieser übernahm bereitwillig den Auftrag, das Lum- pengesindel gegen die rechtlichen Bürger zu führen. Durch sachkundige Anwendung von Kartätschenfeuer errang Napoleon dem Convente den Sieg. Am 26. Oktober 1795 schloß der Convent seine Sitzun- gen, und am 28. Oktober versammelten sich zum ersten Male die gesetz- gebenden Räthe. Sie schritten bald zur Wahl der fünf Direktoren. Die Wahl traf auf Barras, Letourneur, La-Reveillere-Le- peaux, Reubel und Carnot.

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 730

1858 - Weimar : Böhlau
730 Stiftung Gleichzeitig mit dem Papstthum ward auch die Eidgenossen- emer^clveti- bet Schweizer zertrümmert. In den Freistaaten der Schweiz Republik, hatten sich mancherlei Verfaffungsformen gebildet, die alle einander darin ähnlich waren, daß die obrigkeitliche Gewalt nicht der lasse aller ein- zelnen Bewohner zustand, sondern nur einer bald größeren, bald gerin- geren Zahl von erblich angesessenen Bürgern. Selbst die kleineren Kan- tone, die für wahre Demokratien galten, weil alle ins Bürgerrecht auf- genommene Haukväter zur Landsgemeinde gerufen wurden, hatten doch auch Schutzverwandte und Dienstleute, die das Bürgerrecht nicht besaßen, sowie unterthänige Ortschaften und Landvogteien, über welche die Ge- meinde Herrschaftsrechte ausübte. In den größeren Kantonen gemischter oder ganz aristokratischer Verfassung trat die oligarchische Richtung noch mehr hervor. In Bern, dem größten der verbündeten Kantone, waren die sämmtlichen Einwohner deß Landgebietes Unterthanen der Haupt- stadt, aber unter den Bürgern der letzteren hatten nur etwa drittehalb hundert Familien das Recht, in den Rath erwählt werden zu können; die Zahl derer aber, auf welche sich die Wahl zu beschränken pflegte, belief sich 1785 auf neun und sechzig Familien. Das Stadtadelsregi- ment bot manche schöne Seiten dar, und die väterliche Regierung der gnädigen Herrn von Bern konnte für musterhaft gelten. Doch machten sich auch manche Gebrechen bemerkbar, wie in der regimentßfähigen Bürgerschaft ein dein Adelstölze ähnlicher Dünkel und dagegen in den von der Regierung ausgeschlossenen Klassen ein Geist der Unzufriedenheit und des Mißmuths, der in dem bestehenden Verhältnisse der Regierenden und der Regierten die entschiedenste Ungerechtigkeit sah. Am ungünstig- sten war die Stimmung in dem wälschen Theile des becner Gebiets, in der 1536 dem Herzoge von Savoien entrissenen Landschaft Waat. Die Bewohner, den Franzosen durch Sprache und Denkweise verwandt, be- gannen zu Anfange der Revolution ihre Ausschließung vom Staats- regiment als einen Zustand arger Unterdrückung zu betrachten, und wur- den revolutionären Entwürfen und Grundsätzen geneigt. Die Patrioten des Waatlandes richteten Vorstellungen an den Senat zu Bern und baten, der Provinz die Rechte zu gewähren, die ihr bei dem Regierungs- wechsel zugesichert worden waren. Die Weigerung veranlaßte Unruhen, in deren Folge mehrere der Bittsteller auswanderten und über einige die Acht ausgesprochen ward. Ausgewanderte Waatländer wandten sich an daß Direktorium, und dieses nahm das Hülfegesuch freundlich auf. So- bald ein kleines französisches Heer an der Grenze erschien, stand das Waatland auf und sagte sich von dem Rathe zu Bern los. Der regie- rende Rath wurde durch Furcht gelähmt und meinte durch Unterhand- lungen das Vaterland retten zu können. Der Anführer der bernischen im Waatlande stehenden Kriegsmacht, Oberst Weiß, wurde auf ein un- bedingt friedliches Verhalten angewiesen. Ebenso herrschte Unentschlos- senheit auf der Tagsatzung, welche nach Aarau ausgeschrieben war, um über die von der Gesammtheit zu stellende Hülfe zu rathschlagen. Zu dem Mangel kräftiger Einheit, der den erschlafften Bund der Eidgenos- sen 'zum Widerstande gegen einen auswärtigen Feind ungeschickt machte, kam noch die in den Kantonen herrschende politische Gehrung, die von dem französischen Geschäftsträger zu Basel, Mengaud, durch alle Künste des Jakobinismus genährt wurde. Ueberall gab es Schweizer,

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 748

1858 - Weimar : Böhlau
748 Napoleon Bonaparre errichtet das Kaiserthum. England höchst nachtheilige Neutralität Spaniens in offenen Kriegsstand zu verwandeln. Die Macht Bonaparte'ß war eine monarchische, und es fehlte ihr nur der Titel. Im März 1804 wurde im Senat die Erblichkeit der höchsten Magistratur für nöthig erachtet, und am 30. April im Tribunal der Antrag gestellt, die Regierung der Republik einem Kaiser anzuver- trauen und dieses Kaiserthum in der Familie Bonaparte erblich zu inacheil. Nur einer der Tribunen, nämlich Car not, sprach gegen die Errichtung des Kaiserthums. Am 18. Mai wurde unter dem Vorsitze des zweiten Consuls Cambacereß ein S e n a ruße o n su l t beschlossen, welches dem ersten Con sul den Kaiser titel zuerkannte und die Erblichkeit der kaiserlichen Würde in dessen Familie feststellte. Am 20. Mai, am Pfingstsonntage, wurde das neue Kaiserthnm in Paris feierlich aus- gerufen und angebliche Verbesseruilgen der Staatsverfassung bekannt ge- macht, welche nur Verstärkungen der schon bestehenden souveränen Mo- narchie waren. Von der Republik blieben nur einige gehaltlose Formen übrig. Die Prunkformen des neuen Kaiserthums waren zum Theil dem Mittelalter entlehnt. Es wurden sechs Erzämter mit fürst- lichen Ehren und drei Klassen von Kronbeamten des Reichs er- nannt, unter welchen die militärischen mit sechzehn Marschällen und acht General-Jnspectoren der Armee zuerst ins Dasein traten. Die zu fran- zösischen Prinzen erhobeneil Brüder Napoleons Joseph und Ludlvig erhielten das Recht der Erbfolge und den Titel: Kaiserliche Hoheit. Den beiben anderen Brüdern, Sudan und Hieronymus, wurde nicht gleiche Ehre zuertheilt, weil sie sich unter ihrem Stailde oder wenigstens gegen den Willen Napoleons verheirathet hatten. Ein zahlreicher Hofstaat wurde für den Kaiser, die Kaiserin, die Brüder und Schwe- stern des Kaisers angestellt, und das Ceremoniel aus das sorgfältigste be- stimmt. Die Generale und die Staatsbeamten drängten sich zum Hul- digungseide, die Dichter und Redner priesen in Versen und in Prosa das neue Kaiserthum, die Armee freute sich des ihrem siegreichsten An- führer beizulegenden neueil Titels: Kaiserliche Majestät, und das Volk ließ sich das neue Schauspiel gefallen; nur die Pariser zeigten ungewöhn- liche Gleichgültigkeit. Das französische Volk hat vor allen Nationen Europa's für sein geschichtliches Dasein den meisten Siml. Die vorübergehende revolutio- näre Wuth der Franzosen gegen Alterthum, Adel und Königthum be zeugt nur die grenzeillose Erbitterung der Zurückgesetzten und feen großen Werth, welchen sie auf die beneideten Vorzüge legten. Wegen dieser nationalen Denkungsart wurde den Söhnen und Töchtern des corsischen Gerichtsbeisitzers Carlo Buonaparte die Begründung einer neuen Dyna- stie in Frankreich schwerer, als in Staaten, die an den Wechsel der herrschenden Familien schon gewöhnt sind. Die Familie Napoleons hatte keine Wurzel in der Vergangenheit des französischen Volkes, und Napo- leon suchte diesen Mangel durch eine Menge kleinlicher Vorschriften zu verdecken, durch die. im neuen Hof- und Staatswesen alles genau be- stimmt wurde. Der alte Adel, der sich zu den Hofämtern drängte, war dem Kaiser für diesen Zweck sehr willkommen, weil er sich weit besser als alle Neulinge auf die Wissenschaft der Formen verstand. Es wurde

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 724

1858 - Weimar : Böhlau
724 Schlacht vermeiden und wurde unter unaufhörlichen Gefechten von der Piave und dem Tagliamento bis hinter Klagenfurt gedrängt. Zu An- fange Aprils befand sich die östreichische Armee im vollen Rückzüge auf der Straße nach Wien. Aber jetzt erließ der Kaiser ein Gebot zum Auf- stande in Masse, und die Nation leistete mit edler Bereitwilligkeit Folge. Den Stadien ging Wien mit dem Beispiel allgemeiner Bewaffnung und der Stellung freiwilliger Streiter voran; die Ungarn rüsteten, und die braven Tyroler waren zur Vertheidigung ihrer Berge bereits in den Waffen. Bonaparte's Lage wurde jetzt bedenklich. Er hatte erwartet, daß zwei französische Armeen unter Moreau und Ho che über den Rhein vordringen und ihm die Hand bieten würden. Aber das geschah nicht, und hinter ihm kam in den venetianischen Provinzen die Volkswuth ge- gen die Franzosen zum Ausbruch. In dieser Verlegenheit machte er dem Erzherzog Karl Friedensanträge, die dieser aber ablehnte. Da aber Bonaparte feste Miene behielt und weiter auf Wien zog, so zeigte sich der Kaiser zum Frieden geneigt. Am 18. April 1797 wurde auf dem Schlöffe Eckwald bei Leoben ein Präliminarfriede zwischen Oestreich und Frankreich unterzeichnet. Oestreich trat Belgien und das Mailändische bis an den Po ab, gegen das Versprechen, durch ve- netianische Provinzen entschädigt zu werden. Vemdigs einst so ruhmvolle Republik Venedig war in äußere Be- deutungßlosigkeit und innere Erschlaffung versunken. Die Volkshecrschaft war schon im dreizehnten Jahrhundert bei der schnell wachsenden Ver- mögensungleichheit zur Adelsherrschaft zusammengeschrumpft; an die Stelle der Volksversammlung war ein bloß aus Adeligen (Nobiliv) be- stehender großer Rath getreten. In. der folgenden Zeit aber stand der große Rath unter dem Einflüsse einer Anzahl mächtiger Familien, welche die Stellen im Senate als Erbstücke inne hatten. Ein Ausschuß des Senats, der Rath der Zehn, war mit unumschränkter Vollmacht beklei- det. Der rechte Arm der Zehn war die Staarsinguisition, welche auf namenlose Anklagen hin den Dogen wie den gemeinsten Bürger vor ihren nächtlichen Richterstuhl zog. In den Augen dieser Wächter des abgelebten Staates war nichts strafbarer, als Theilnahme an den öffentlichen An- gelegenheiten. Alles war erlaubt, nur kein Urtheil über den Staat. Alle Mittel des Sinnengenuffes wurden gehegt, und von der flnstersten aller Regierungen jeder Liederlichkeit der Zügel gelockert. Die Aristokraten von Venedig waren wehrlos, kraftlos, kopflos, als der Sturm der französischen Revolution über Italien hereinbrach. Die Schiffe verfaulten in den Häfen, die Festungen fielen in Trümmern, das Landheer, aus Slavoniern und geworbenen Abenteurern zusammen- gesetzt, wurde von Fremden befehligt. Der Staatsinquisition fehlte es an Geschicklichkeit oder an Kraft, um eine Faction von Revolutionsmännern zu entdecken, oder zu strafen, die sich theils aus den verdorbenen Ele- menten der Bevölkerung, theils aus bethörten, häufig wohlmeinenden Menschen bildete. Der Einfluß der Revolutionspartei und die Schwäche und Einfalt der Regierung verhinderten jede kräftige Maßregel, welche das Verhältniß zu Frankreich forderte. Die Republik Venedig beglau.

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 725

1858 - Weimar : Böhlau
725 bigte einen Gesandten bei dem Nationalconvente und fügte sich dem Ge- böte, Ludwig Xviii. aus Verona hinweg zu weisen. Die furchtsamen Staatshäupter glaubten durch gänzliche Wehrlosig- keit die kriegführenden Mächte von Venedigs Parteilosigkeit zu überzeu- gen und zur gutwilligen Schonung seines Gebietes zu bewegen. Die Folge dieser friedfertigen Staatskunst war, daß 1796 die venetianische Festung Pesckiera von den Oestreichern, dann die ganze Terra firma von den Franzosen besetzt ward. Der Senat zahlte große Summen an Bonaparte und machte unermeßliche Lieferungen an dessen Heer, be- harrte aber bei dem Systeme völliger Wehrlosigkeit. Dennoch traute Bonaparte dieser widersinnigen Wegwerfung nicht. Als er seinen Zug in das Innere von Oestreich antrat, hielt er es für nöthig, den Senat durch ein Schreckmittel noch mehr im Zaum zu halten. Er munterte die Anhänger revolutionärer Grundsätze auf, sich zu Volksgesellschaften zu vereinigen. Als aber die Revolutionäre zu den Waffen griffen und sich von der bisherigen Regierung lossagten, erklärte sich ein weit zahl- reicherer Theil der Bevölkerung für die alte Verfassung und gegen die Franzosen. Bei der Kunde von Bonaparte's Verstrickung in die Berge von Kärnthen kam die Volkswuth am 17. April 1797 in Verona zum Ausbruch. Viele Franzosen wurden niedergemacht und die Besatzung in dem Fort heftig, wiewohl vergebens, bestürmt. Jetzt glaubte der Senat von Venedig dem Drange des Volkes zum Kriege gegen Frankreich nach- geben zu müssen und erklärte sich durch Absendung slavonischer Truppen für die Veronesen. Da kam die Schreckenspost von dem Vertrage zu Leoben, ukld der feigherzige Senat sah sich von der Rache deß gesürch- teten Feldherrn bedroht. Friedensboten wurden an Bonaparte geschickt, und dieser verstand sich endlich unter sehr harten Bedingungen zu einem Stillstände von sechs Tagen. Die aristokratische Verfassung sollte abge- schafft und eine französische Division nach Venedig übergesetzt werden, um bis zur Einführung der neuen demokratischen Verfassung daselbst die Ruhe zu erhalten. Während sich Abgeordnete des Senats nach Mailand begaben, um von Bonaparte die Begnadigung Venedigs zu erlangen, versammelten sich in Venedig die Demokraten und setzten unter der Leitung des fran- zösischen Gesandtschaftssekretärß Villebast eine an den Senat gerichtete Schrift auf, in welcher sie dem Senat augenblickliche Abdankung, Er- richtung einer provisorischen Municipalität und schleunige Herüberholung der Franzosen geboten. Auf diese Schrift erklärte am 12. Mai 1797 der Senat, daß er sich auflöse und es dem Volke überlasse, sich neue Obrigkeiten zu wählen, und damit stürzte das alte Staatsgebäude ver venetianischen Aristokratie in Trümmern. Am 16. Mai zogen die Fran- zosen in Venedig ein, und ihr erstes Geschäft war, sich alles anzueig- nen, was von der alten Herrlichkeit Venedigs in den Schiffswerften und Zeughäusern vorgefunden wurde. In den Unterhandlungen mit Oestreich war bereits über Venedig verfügt. Auf dem gutßherrlichen Schlosse des Dorfes Campo Formio, bei Udine in Friaul, wurde sechs Monate nach dem Vertrage zu Leoben der Definitivfriede zwischen Oestreich und Frankreich ge- schlossen, am 17. Oktober 1797. Der Kaiser überließ die Niederlande Der Friede zu Eamvo Formio.

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 741

1858 - Weimar : Böhlau
741 Anstandes trat bei Verhandlungen mit auswärtigen Mächten an die Stelle der derben republikanischen Sprache. Der Todestag Ludwigs Xvi. hörte auf ein Volksfest zu sein. Die Zahl der Tagesblätter wurde be- schränkt. Nach langen Jahren erfreuten sich die Vendäe und Bretagne eines wahren Friedens. Künsten und Wissenschaften wurde die lange entzogene Anerkennung wieder zu Theil. Nach zehn Jahren wilden Treibens hatte der Bürger jetzt wieder daß Gefühl der Ruhe und Sicher- heit. Die Besorgniß vor einer Rückkehr der Revolution war geschwunden. Von zwei Commissionen der gesetzgebenden Körper wurde unter Aus- sicht der Konsuln die neue Verfassung bearbeitet. Schon am 24. De- cember 1799 wurde sie bekannt gemacht und in Wirksamkeit gesetzt. Napoleon Bonaparte wurde auf zehn Jahre zum ersten Cónsul ernannt; er war der eigentliche Regent, harte die Besetzung der Aemter und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Um den Schein der Republik zu erhalten, waren dem ersten Cónsul noch zwei Consuln bei- gegeben, die aber nur eine berathende Stimme hatten. Es waren die- ses Ca mb aceres und Lebrun. Dem ersten Cónsul zur Seite stand ein von ihm ernannter Staatsrath. Die monarchische Gewalt des ersten Consuls wurde dadurch einigermaßen versteckt, daß ein Theil der Aemterbesetzung dem Senat übertragen war. Dieser bestand aus acht- zig lebenslänglichen Mitgliedern, welche zuerst vom ersten Cónsul er- nannt wurden, später sich selbst ergänzten, bei jeder Wahl aber auf drei vom ersten Cónsul vorgeschlagene Männer beschränkt waren. Die Se- natoren erhielten jährlich fünfundzwanzigtausend Francs, und der Senat wurde gleich anfangs zu einer Versammlung von Hosleuten und Pfründ- nern, die sich später zum Werkzeuge der despotischen Regierung her- gaben. Die National-Repräsentation bestand aus zwei Kammern, dem Tribunat von hundert, und dem gesetzgebenden Körper von drei- hundert Mitgliedern. Beide Kammern wurden jährlich um ein Fünftel erneuert. Alle Gesetzeßvorschläge gingen von der Regierung allein aus; der gesetzgebende Körper hatte dieselben bloß anzunehmen oder zu ver- werfen. Eine Discussion über die Vorschläge war nur in dem Tribunal gestattet. Der erste Cónsul nahm mit kriegerischem Pompe seine Woh- nung in den Tuilerien, dem ehemaligen Königspalaste. Die französische Nation, durch die lange Reihenfolge der revolu- tionären Gewalthaber ermüdet, war mit Einführung einer Regierung zufrieden, welche Aussicht auf innere Ruhe, Sicherheit und Ordnung darbot. Die Jakobiner hingen sich an den neuen Gebieter, als er ihnen Würden und Reichthümer als Lohn ihrer Ergebenheit verbürgte; von den Royalisten schlossen sich angesehene Männer an die neue Ordnung der Dinge an, welche ihnen die glänzendsten Aussichten er- öffnete. Das Volk suchte Bonaparte durch materielle Vortheile im Innern und durch politische und kriegerische Ueberlegenheit über das Ausland zu gewinnen. In der Verwaltung, den Finanzen und dem Gerichtswesen wurde unter Bonaparte's eigener Aufsicht alles vortreff- lich geordnet. Die tüchtigsten Geschäftsmänner standen ihm zur Seite. In der Verwaltung wurde schon damals der Grund gelegt, auf welchem Bonaparte nachher seine Despotie gründete. Dies geschah durch die Einführung der Pr äs ec turen und durch den an sie geknüpften Mecha- nismus der Verwaltung. Die ganze Verwaltung wurde so eingerichtet,
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