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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 268

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
' 268 angeredet; das deutsche Volk nannte ihn am liebsten unfern Kron-' Prinzen". Als Kaiser Friedrich Iii., der Dulder auf dem throne, wird er der Geschichte unvergelich bleiben. Mit dem zehnten Jahre wurde Friedrich Wilhelm der Sitte des kniglichen Hauses gem Offizier; der eigentliche militrische Dienst begann jedoch erst im 18. Lebensjahre. Bei seinen militrischen Dienstleistungen zeigte sich der Prinz als eifriger und tchtiger Soldat. In rascher Folge stieg er zu den hchsten Stellen empor, und als tchtiger Feldherr errang er sich sogar den Titel Feldmarschall. Wahrend der Vater die krperliche Erziehung berwachte, sorgte die Mutter fr eine grndliche wiffenfchaftliche Ausbildung ihres einzigen Sohnes. Nachdem die vorbereitenden Stndien beendigt waren, bezog der Prinz die Universitt zu Bouu, um sich eine eingehende Kenntnis des Rechtes, der Staatswissenschaften und der Geschichte zu erwerben. Reisen im In- und Auslande erweiterten seinen Gesichtskreis und vertieften seine wissenschaftliche Bildung und seine Liebe znr Kunst. 2. Vermhlung. Auf einer Reise nach London hatte Friedrich Wilhelm die englische Prinzessin Viktoria kennen und schtzen gelernt. Er warb um die Hand der hochgebildeten Knigstochter und fhrte sie am 25. Jannar 1858 als seine Gattin heim. Gott segnete ihre Ehe mit vier Shnen und vier Tchtern;') zwei Shne starben bereits im jugendlichen Alter. 11. Iriedrich Wilhelm als Kronprinz. 1. Der Keldherr. Im Jahre 1864 zog der Kronprinz, ohne jedoch ein Kommando zu bernehmen, mit den Bn^destruppen in den Krieg gegen Dnemark. Es war mitten im Winter; aber gleich dm anderen Soldaten watete er durch Eis und Schnee, schlief in Scheunen und schlechten Bauernstuben und begngte sich mit einfacher Kost. Vor Bppel war er zum erstenmal im Feuer und wohnte dem Sturme aus die Schanzen bei; als Mitglied des Generalstabes erwarb er sich viele Erfahrungen. Wiederholt war er Vermittler zwischen dem eigen-willigen und oft eigenmchtigen Feldmarfchall Wrangel und den Offizieren Kaiser Wilhelm Ii., Prinzessin Charlotte, Gemahlin des Erbprinzen Bernhard von Sachsen-Meiningen, Prinz Heinrich, Prinz Sigismund, gest. 1866, Prinzessin Viktoria, Gemahlin des Prinzen Adolf von Schaum-burg-Lippe, Prinz Waldemar, gest. ]879, Prinzessin Sophie, Gemahlin des Kronprinzen von Griechenland. Prinzessin Margarete, Gemahlin des Prinzen Friedrich von Hessen.

2. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 220

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
220 Haus unternahm, um sich mit Waffen zu versorgen. General Wrangel stellte ohne Blutvergieen die Ruhe in Berlin wieder her. Im Dezember 18^8. erlie.^ann der König eine von ihm selber aufgestellte (oktroyierte} freisinnig^rrfaffnng; sie wurde am 31.Januar 1850 als Staatsgrundsatz verkndet und vom Könige oemworen. Preuens war damit in die Reihe der konstitutionellen tza et ie n^ getreten. Der Verfassung gein teilt der König mit den Vertretern des Volkes die gesetzgebende Gewalt; letztere haben das Recht der Steuerbewilligung. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu; er fhrt den Oberbefehl der das Heer; er hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, das Recht der Begnadigung, Orden zu verleihen und Mnzen zu prgen. Die Person des Knigs ist unverletzlich, fr seine Regierungshandlungen ist er nicht verantwortlich. Die Verantwortlichkeit tragen die Minister, die vom Könige berusey tuvj) entlassen werden. ' . . ,A: " Alledrenen smd vor dem Gesetze gleich/ Standesvorrechte finden nicht statt. Die persnliche Freiheit ist gewhrleistet^ Die Wohnung und das Eigentum ist unverletzlich. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, die Ver-Einigung der Religionsgesellschaften und die gemeinsame husliche und ffentliche Religionsbung sind gewhrleistet. Fr die Bildung der Jugend soll durch ffentliche Schulen gengend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder und Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. Alle Preußen sind wehrpflichtig. ^ . Die Voltsvertretung besteht aus dem Herrenhause"und dem Hanse der Ab geordneten^oeide zusammen bildenden Landtag. Zum Herren-hause gehren die volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses, dann Mit-glieder mit erblicher Kerechtjgusi^und solche, die vom Konige auf.lebenszeit "berufen sind. Dte Mttgltloe?' Bei g corb'n eteriljffitse's''werden vom Volke durch Wahlmnner gewhlt. Whlbar ist jeder Preuße, der das 30/ Lebensjahr vollendet, die brgerlichen Ehrenrechte nicht verloren hat und be- . reits drei Jahre dem preuischen Staate angehrt. Jeder Preuße, der 25 * Jahre alt ist und in der Heimatgemeinde die Berechtigung zu Gemeinde*' whlen besitzt, ist stimmberechtigter Urwhler, Der König lt durch seine Minister dem Landtage die Entwrfe zu neuen Gesetzen vorlegen. Sind beide Huser, denen ebenfalls das Recht zusteht, Gesetze vorzuschlagen, mit einem' Gesetzentwrfe einverstanden, so erhebt ihn der König zum Gesetze und macht ihn bekannt. Die Mitglieder des Herrenhauses und Abgeordnetenhauses werden alljhrlich von dem Könige einberufen. 4. Der Krieg gegen Dnemark. 18481851. a) Der Krieg, von 1848. Die heutige preuische Provinz Schleswig-Holstein zerfiel/,; frher in zwei Herzogtmer, die bis zur Mitte des fnfzehnten Jahr-Hunderts (1459) ihr eigenes Herrscherhaus hatten. Seit dieser Zeit standen beide Lndchen unter dnischer Herrschaft; der König von Dnemark war

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 283

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
fe der Arbeiter geschtzt, und da ihre wirtschaftlichen Bedrfnisse und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben. Bald hierauf traten auf Anregung des Kisers Abgeordnete aus ganz Europa - auch aus dem Arbeiterstande - zu einer internationalen Konferenz in Berlin zusammen, um der Mauahmen zu beraten, wie den Arbeitern geholsen werden knnte. Es kam insolge der getroffenen Vereinbarungen zu einem Arbeiterfchntzgefetze (vom 1. juni 1891), welches die Arbeit in den Bergwerken regelt, die Arbelt der Kinder und Frauen in den Fabriken beschrnkt und die Sonntagsruhe einfhrt. Gewerbegerichte sollen dtc Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schlichten. Fr altersschwache oder arbeitsunfhige Personen aus dem Arbeiterst and e ist durch das Gesetz der Alters - und Jnvalidittsversichernng vom 22. Januar 1889 in ganz besonderer Weise gesorgt. An seine Stelle trat am 1. Januar 1900 das Invalid env ersichernngs-gesetz. Nach dem neuen Gesetze ist der Kreis der Versicherungs-Pflichtigen grer, als nach dem alten, auch knnen sich weit mehr Personen freiwillig versichern, als frher und zwar in allen Klassen. Die Bedingungen fr die Versicherten sind in mancher Hinsicht gnstiger geworden, als dies nach dem alten Gesetze der -^all war. Am 1. Oktober 1900 kamen sr Minderjhrige die Lohnzahlbcher" auf, wodurch Eltern und Vormndern ein Einblick in den Verdienst der jungen Leute ermglicht wurde. Durch das Reichsgesetz vom 30. Mrz 1905 sind sr die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben neue Bestimmungen erlassen. 5. Handel und Verkehr. Den deutschen Anfiedlnngen in Afrika und Australien widmet der Kaifer eine frsorgliche Pflege, um durch Schaffung neuer Absatzgebiete Handel und Verkehr zu heben, aber auch um die Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christlichen Kultur in den heidnischen Lndern zu frdern. Seine kaiserliche Frsorge erstreckt sich auch auf die Deutschen in anderen Lndern und Erdteilen. So hat Kaiser Wilhelm die katholischen Missionen in China, soweit sie von Deutschen gelertet werden, unter den Schutz des Deutscheu Reiches gestellt. Kriegsschiffe der deutschen Marine durchkreuzen die fernsten Meere. Der Kolonialbesitz Deutschlands wurde durch die Erwerbung der Karo l in e n, Marianen, der Pal au-und Samoa-.Jnfeln erheblich erweitert und die Bucht vou K t mit schon und ihr Userland im Vertrage von 1897 von China in Pacht genommen.

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 285

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
Vermgenssteuer, die ein Vermgen der 6000 Mark zu einer be-sonderen Steuer heranzieht. Dagegen verzichtet der Staat zugunsten der Gemeinden auf die Grund-. Gebude- und Gewerbesteuer. (Realsteuern). Zur Deckung der gesteigerten Ausgaben des Deutschen Reiches wurde eine Besteuerung der Fahrkarten, des Bieres, der Zigaretten it. s. w. genehmigt. Aas Acichstagsgcude in 23crfi von Ssatfot. 7. Kunst, Wissenschaft und Schule. Nach deu Worten des Kaisers soll die Kunst dazu beitragen, erzieherisch auf das Volk einzuwirken und anch den nnteren Klassen der Bevlkerung nach harter Mhe und Arbeit die Mglichkeit bieten, sich an den Idealen wieder auszurichten. Im Berliner Tiergarten lie er die Siegesallee mit 32 Standbildern der brandenburgisch-preuischen Fürsten schmcken, fr seinen Grovater das National-

5. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 64

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
64 - Uierter Abschnitt. Greuen. König Friedrich I. 17011713. 1. Streben nach der Knigskrone. Friedrich hatte von seinem Vater ein Land geerbt, grer als manches Knigreich;^) dazu konnte er ein Heer aufstellen, wie es nur wenige Fürsten vermochten. Sein Streben ging nun dahin, seiner Macht den Glanz des kniglichen Namens hinzuzufgen. - In diesem Streben bestrkte ihn das Beispiel anderer Fürsten. Sein Vetter Wilhelm Iii. von Oranien erhielt nmlich den englischen Knigsthron (S. 45), sein Schwiegervater, der Herzog Ernst August, war Kursrst von Hannover geworden und hatte Aussicht, bald König von England zu werden; seinen Nachbar, den Kurfrsten August Ii., den Starken, hatten die Polen zu ihrem Könige gewhlt. (S. 47). Als Kur fr st stand Friedrich unter dem Kaiser; als solcher ver-mochte er also fr sein Knrla n d keine Standeserhhung zu erlangen. Er besa aber auerdem Preueu als unabhngiges Besitztum; es konnte also wohl die Knigswrde an dieses Land geknpft und das Herzogtum zu einem Knigreiche erhoben werden. Aber auch hierzu wnschte Friedrich die Zustimmung des Kaisers. Am Kaiserhofe zu Wien jedoch frchtete man. Brandenburg, dieser krftig emporstrebende Staat in Norddeutschland, wrde zu mchtig werden, und deshalb weigerte sich der Kaiser auf Anraten seiner Mi-nister lngere Zeit, seine Zustimmung zu einer Rangerhhung des Kur-srsten zu geben. Nachdem sich die Unterhandlungen sieben Jahre hin-geschleppt hatten, willigte der Kaiser Leopold I. endlich ein, weil der Kurfürst Friedrich versprach, fr deu bevorstehenden Spanischen Erbfolgekrieg 10 000 Mann Hilfstruppen auf eigene Kosten zu stellen, und sich berdies noch verpflichtete, bei einer neuen Kaiserwahl einem habsburgischeu Prinzen seine Stimme zu geben, in Reichsangelegenheiten dem Kaiser nicht zu-wider zu seil; und seine Verpflichtungen als "deutscher Reichsfrst zu erfllen. So kam nach langwierigen Verhandlungen endlich im Jahre 1700 am 16. November der sog. Kronvertrag (Krontraktat)zustande, worin ') Der Staat war im Jahre 1700 so groß wie heute Bayern, Wrttem-berg und Baden zusammen.

6. Vaterländische Geschichte in Bildern - S. 67

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
Scharnhorst. untertnig, d. h. sie waren mit ihrer Person an das Gut gebunden, aus dem ihre Wiege gestanden hatte. Der Bauer mute seinem Gutsherrn mehrere Tage in der Woche mit Knechten und Pferden Hosdienste (Hand- und Spanndienste) verrichten, im Winter sein Vieh durchfttern helfen, seinen Flachs spinnen und dazu noch viele Abgaben entrichten. Die Kinder des Bauern durften ohne Er-laubnis des Gutsherrn nicht in fremde Dienste treten oder ein Handwerk erlernen, die Tchter sich ohne seine Zustimmung uicht verheiraten. Das Feld, das er bewirtschaftete, gehrte nicht ihm; er zog aus demselben nur seinen kmmerlichen Lebensunterhalt; ein groer Teil des Ertrages fiel an den Gutsherrn. Daher wurde der Acker 5*

7. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 4

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
4 - getrnt war das Bier, ein Aufgu von Gerste und bittern Krutern, und Met, den sie aus Honig und Wasser zu bereiten wuten. In den Gegenden an der Donau und am Rhein wurde auch Wein gezogen. Als einziges Gewrz benutzte man das Salz, Die alten Deutschen bewohnten roh zusammengefgte Lehm- und Blockhusel, die mit Rohr oder Schilf gedeckt waren. Da ein Schorn-stein fehlte, mute sich der Rauch durch ffnungen seinen Weg suchen. Menschen und Tiere wohnten unter einem Dache/) Die Feldfrchte wurden in Hhlen aufbewahrt, wohin auch die Bewohner, um sich gegen die Unbilden der Witterung zu schtzen, in strengen Wintern ihre Zu-flucht nahmen. An den Hofraum stieen die Felder, Wiesen und Wlder. Jagd, Viehzucht und Ackerbau bildeten die Erwerbsquellen der alten Deutschen. Ursprnglich war der Grund und Boden Gesamteigentum der Gaugenossen; zur Zeit des Tacitus dagegen hatten sich bereits feste Anteile an Wald, Weide und Ackerland (Allmende) gebildet, deren Nutzung durch die einzelnen Genossen wechselte. Erst allmhlich entstand der Eigen-besitz. Es herrschte vllige Naturalwirischast und Eigenwirtschaft.^) Die ursprngliche Form der Feldbestellung war die Feldgraswirt-schast.'') Whrend die Frauen unter Beihilfe der Unfreien und Sklaven den Acker bebauten und das Vieh versorgten, zogen die freien Männer, die die Arbeit unter ihrer Wrbe hielten, in den Krieg und auf die Jagd, oder sie lagen auf der Brenhaut" und zechten und wrfelten mit Freunden und Nachbarn. Unter den Gewerben war das Schmieden bekannt, um Waffen und Schmucksachen herzustellen. Die ntigsten Gerte und Kleidungsstcke wurden von den Freien und Unfreien fr jede Familie hergestellt (Eigen-Wirtschaft). Auch Handel wurde in beschrnktem Mae getrieben, und ein freier Deutscher hielt es nicht unter seiner Wrde, Handelsreisen, die meist nicht ohne Gefahr waren, zu unternehmen. Der Handel war ein Tauschhandel; Bernstein, Pelze usw. wurden gegen Waffen und J) In den Alpenlndern hatten es die Bewohner schon weit vor Beginn der beglaubigten Geschichte zu einer recht bedeutenden Kultur gebracht. Dafr zeugen die Pfahlbauten, die 4090 m tief in einzelne Schweizer Seen hinein-gebaut sind. Ihre Besitzer waren Jger und Fischer, aber auch Viehzucht, Ackerbau und Handel waen nicht vllig unbekannt. 2) Naturalwirtschaft: Was die Natur erzeugt, war alles, was das Leben bedurfte; bei der Eigenwirtschaft verarbeitet die einzelne Familie den ganzen Lebensunterhalt. Z. 3) Ein und dasselbe Grundstck wurde nur fr ein Jahr bebaut und blieb dann jahrelang als Erasnntzung liegen. <Wanderliebe der Germanen.) Z.

8. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 154

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
- 154 Aus Bergen brachten ihre reichbeladenen Schiffe Holz und Metalle, aus Rußland Pelze und Leder, aus London hauptschlich Wolle, und auch der ganze Heringsfang bei Schonen lag in ihren Hnden. Auf den groen Mrkten in Flandern kauften sie franzsische Weine, die herrlichen Kunsterzeugnisse der gewerbreichen Städte Italiens und die feinen Gewebe und kostbaren Schmucksachen des Orients. Ihre Wacht nach auen. Eine Hauptaufgabe erblickte die Hansa darin, ihre Mitglieder und deren Warensendungen gegen freche Ruber zu schtzen. Den Wegelagerern und Raubrittern trat sie mit bewaffneter Hand erfolgreich entgegen, das Meer suberte sie von khnen Seerubern und legte besonders auf der Ostsee deu Vitalienbrdern, die unter dem Wahlspruche: Gottes Freund und aller Welt Feind!" frchterlich gegen die Hanseaten wteten, ihr unsauberes Handwerk. Als diese in die Nordsee flohen und auch hier wie frher in der Ostsee ihre Rubereien trieben, zog der Hamburger Brger Simon von Utrecht gegen sie, berfiel ihre Flotte bei Helgoland und nahm ihren Anfhrer Klaus Strtebecker gefangen; mit 70 Genossen wurde er zu Hamburg auf dem Grasbrook enthauptet. Mit auswrtigen Staaten schloffen die Hanseaten Bndnisse und Handelsvertrge, und wenn die eingegangenen Verpflichtungen nicht ge-halten wurden, dann wuten sie selbst Könige durch Gewalt zu zwingen, die vertragsmigen Freiheiten anzuerkennen. Den König von Norwegen brachten sie dadurch, da sie die Einfuhr von Getreide abschnitten, wodnrch im Lande eine Hungersnot auszubrechen drohte, zur Anerkennung der ver-brieften Rechte; gegen den König Waldemar von Dnemark schickte die Hansa eine mchtige Flotte, eroberte und zerstrte Kopenhagen, und die dnischen Stnde muten fnfzehn Jahre auf deu Besitz der Kste von Schonen verzichten, sich auerdem verpflichten, ohne Einwilligung der Hansa keinen König zu whlen. Auch England und Frankreich muten fhlen, zu welch gewaltiger Macht die Hansa sich entwickelt hatte Die G el d Wirtschaft nahm einen groartigen Aufschwung, und im Verkehr mit den italienischen Kaufleuten wurden die Hanseaten mit dem Wechselgeschft bekannt. Zkre Mackt nach innen. Ein so lockerer Bund die Hansa anfangs war, so fest waren spter all ihre Glieder miteinander verknpft. Sie bildete einen Staat im Staate, und das weite Gebiet, das sie umsate, war in vier Qnar-tiere eingeteilt, das westflische mit dem Vorort Cln, das wendische mit Lbeck, das schsische mit Braunschweig, das im 15. Jahrhundert ftatt des g otlndischen mit Wisbh eingerichtet wurde, und das preuische mit Dan zig. Alle Glieder waren zur Beobachtung einer besonderen Ver-sassuug verpflichtet, und auf den groen Hansatagen, die unter dem Vor-sitze des Brgermeisters zu Lbeck alle drei Jahre stattfanden, wurden die Angelegenheiten des Bundes besprochen und geordnet. Hier erschienen die Abgesandten fremder Fürsten und Staaten, um Bndnisse zu schlieen und Handelsvertrge zu vereinbaren, hier wurde der Gleichheit in Mn-zen und Maen verhandelt, hier wurden die Beitrge der Städte frdie gemeinsame Kasse fest gesetzt, hier wurde auch beraten, wie sich die Besitzer eines gestrandeten Schiffes oder eines auf schlechtem Wegen versunkeneu Wagens gegen das Strand- und Grundrecht schtzen knnten, endlich

9. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 180

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
180 das er Bei feiner Wahl den Fürsten gegeben hatte, nicht nachkommen ^nnte, auch die Städte in besonderer Weise begnstigte, um von den anderen Stnden unabhngig zu sein, lieen ihn die Fürsten fallen und whlten den frher verschmhten Sohn Rudolfs, Albrecht von fter-reich, zum König. Mutig kmpfte Adolf fr feine Krone, fiel aber in dem Reitertreffen bei Gllheim in der Rheinpfalz. Noch heute bezeichnet ein Denkstein die Sttte, wo er seinen Tod. sartb. 2. mvt)t I. (1298-1308.) Nach dem Tode Adolfs whlten die Kurfrsten Albrecht einstimmig zum Könige. Er war ein entschlossener, tatkrftiger Mann, der dem Knigtum von neuem Glanz zu verleihen, die Krone dauernd an fein Haus zu bringen und gleich feinem Vater die Hausmacht zu vergent suchte. Den rheinischen Kurfrsten befahl er, die sich widerrechtlich angeeigneten Rheinzlle, wodurch Handel und Verkehr auf dem Rheine ungemein gehemmt wurden, aufzuheben. Als sie sich seiner Anordnung nicht sgen wollten, wute er seinen Befehl durch Waffengewalt durchzufhren, wobei ihm der niedere Adel und die Städte hilfreiche Hand reichten. Er gebot einen allgemeinen Reichsfrie den und forderte von den Reichsfrsten die Gter zurck, die sie sich seit Friedrich Ii. angeeignet hatten. Von seinem Neffen Johann von Schwaben, beffen Erbe Albrecht verwaltete, wurde er beim bergange der die Rens im Angesichte der Habsburg meuchlings gettet.') Johann von Schwaben fhrt die-serhalb den Beinamen Parricida", d. i. Verwandtenmrder. Schweizer Eidgenossenschaft. In der Schweiz hatte sich ein freier Bauernstand erhalten, der aber von den umwohnenden Adelsgeschlechtern bedrngt und vielfach feiner allen Freiheiten beraubt wurde. Besonders waien r die Habsburger, welche es darauf abgesehen hatten, die Gerichtsbarkeit in jenen Gebie-ten, wo ihre Besitzungen lagen, an sich zu bringen. Kaiser Friedrich Ii. besttigte den sogenannten Waldsttten Uri, Schwyz und Unter Wal den ihre Reichsunmittelbarkeit, und nach dem Tode Rudolfs von Habsburg traten die genannten Waldsttte zu einer Eid-genoffen fchaft, dem ewigen Bund von Brunnen, zusammen; auch Alb recht, der spter die Landeshoheit der die Urkantone an sich zu bringen suchte, hat ihre Unabhngigkeit anerkannt; seine sptere Herrschaft war jedoch keine Gewaltherrfchaft. Die Bedrckung des Landes durch grausame Vgte wie Geler und Laudenberg und die Erhebung des Volkes zur Befreiung von dem verhaten sterreichischen Joche gehren ebenso in das Gebiet der Sage, wie die Erzhlungen von Teils khnen Heldentaten. Wiederholt haben die Schweizer fr die Freiheit ihres Landes Blut und Leben einsetzen mssen. Heldenmtig kmpften sie in der Schlacht bei Mor- ]) Vergleiche Schillers Drama: Wilhelm Tell".

10. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 41

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
41 wohnern einer furchtbaren Krankheit, dem schwarzentode, zum Opfer. Andere Ungelegenheiten entstanden, als Ludwig von Bayern in Karl von Bhmen einen Gegenkaiser erhielt, der zur Ver-grerung seiner Hausmacht die Mark Brandenburg an sich zu reien suchte. Der falsche Waldemar. Im Jahre 1348 meldete sich beim Erzbischof von Magdeburg ein alter Pilgersmann, der sich fr den Markgrafen Waldemar ausgab. Er erzhlte, voll Reue der eine Snde habe er eine Wallfahrt zum Grabe des Erlsers gemacht, um dort Bue zu tun. Das Gercht von seinem Tode habe er selber verbreiten lassen, und während ein anderer beerdigt sei, habe er sein Gelbde erfllt. Als Beweis fr die Richtigkeit feiner Angaben zeigte er den Siegelring Waldemars; auch wute er vieles aus dem Leben des Fürsten zu erzählen. Dazu mar er durch seine Gesichtszge und seine Gestalt,- durch seine Stimme und seine Be-megungen dem Waldemar so hnlich, da viele glaubten, den be-rhmten Markgrafen vor sich zu sehen. Das Volk jubelte ihm zu, und bald mar er im Besitze des grten Teiles der Mark Branden-brg, vor allem der Städte. Nur Spandau, Frankfurt und Brietzen, letzteres seitdem Treuenbrietzen genannt, blieben Ludwig ergeben. Auch Karl Iv. hatte den falschen Waldemar untersttzt, um feinem bayrischen Gegenkaiser zu schaden. Als dieser aber abgedankt hatte und bald daraus starb, lie Karl Iv. den angeblichen Waldemar fallen und shnte sich mit Ludwig dem lteren aus. Jetzt verlor auch Waldemar seinen brigen Anhang; nur die Anhaltitter hielten an ihm fest und gewhrten ihm eine Zufluchtssttte in Dessau, wo er frstlich gehalten und nach seinem Tode in der Familiengruft bei-gefetzt wurde. Ludwig Ii. und Otto. Im Jahre 1351 verzichtete Ludwig der ltere zu gunsten seiner Brder Ludwig und Otto auf die Mark Brandenburg und beschrnkte sich auf die Erblande Bayern und Tirol. Ludwig Ii., genannt der Rmer, weil er in Rom geboren war, erhielt im Jahre 1356 infolge des Erlasses der goldenen Bulle" durch Kaiser Karl Iv. den Titel Kurfürst: das Amt eines Kur-frsten hatten die Markgrafen von Brandenburg tatschlich bereits "der ein Jahrhundert lang ausgebt. Diese neue Wurde berechtigte die Herrscher Brandenburgs zur Teilnahme an der Wahl des Kaisers, gab ihnen den dritten Sitz zu seiner Linken, bertrug ihnen die Ehrenpflicht, bei der Kaiserkrnung das Reichszepter und den Reichsapfel vorzutragen, brachte ihnen die Unteilbarkeit der Kurlande und ferner das unbeschrnkte Recht der Bergwerke, Mnzen, Zlle u. s. w. Im Jahre 1363 schlo Karl Iv. mit den beiden Brdern einen Erbvertrag, wonach Brandenburg mit Bhmen vereinigt werden
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