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1. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 22

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
22 11. Bürgerliches Leben in Niedersachsen um 1400. wtnb die nicht ba, so sollen sie auf jeben Fall geben feinen Brustpanzer und Wams, ferner: Armschienen, Stahlhanbschuh, Beinschienen, Schwert, Lanze und Schilb ober Tarzen?) 3. Königszins. Ans einem Bremer Rechtsbrief. Zeitschrift d. historischen Vereins f. Nieder,achsen 189o. Könrgszins wurde von jeder Hofstelle, Wurf oder area die auf königlichem Gnind und Boden lag, entrichtet. Lag die Stadt auf landes-oder grundherrlichem Boden, so zahlte sie einen ähnlichen Zins, gewöhnlich „Worth-Zins," eine Art Grundsteuer. , >>Ock schal de vaget van wegen des königs gerechtigkeit alle iare uppe 5. Martens by sunnenschin den königzins entsanken und de den nicht utgift by den sunnenschin, de schal de tins dubbelt upschlau, so vaken de klocken sleyt, de hane kreyt, de wind weyt, sunne und rnond, ebbe und flot up und dale geyt.“ 4. Von Hochzeiten und Kindtaufen. Übersetzung aus den vermutlich Älteren Statuten der Stadt Alfeld veröffentlicht in der Zeitschrift d. historischen Vereins f. Niedersachsen. Jahrg. 1896 durch Archivrat Dr. Doebner. In biefer nachgeschriebenen Weise sind alle bret Räte eins geworben zum Besten der Stadt mit Zustimmung der Gilbemeister, daß feiner unserer Bürger ober ba der Rat Gewalt über hat, binnen unserer ^tabt zu Brautgelagen Kost und @ä)te haben mag zu zwanzig Fässern und je vier Menschen zu dem Fasse, acht Drosten^ und ba-zu Jungfrauen nach ihrer Bequemlichkeit, mehr nicht. Weniger mag inan loohl haben. Dazu Ausleute^) bitten, so viel ihnen bequem ist. Die sollen in biefe Zahl nicht gerechnet fein bei einer Mars,4) die soll er in vier Wochen bei feinen Eiben auf das Rathaus bringen. Auch wer fein Kind zur Taufe fenbet, ba sollen nicht mehr mitgehn zur Kirchen als zwölf Frauen und die Gevattern. Die Gevattern sollen dem Kinbe nicht über vier Schillinge4) geben. Auch mag der Gevatter dem Gesinbe geben einen Schilling und mehr nicht und sollen nicht mehr zu Gaste haben des Morgens benn zu fünf Fässern, je vier Menschen zu dem Fasse, des Abenbs zu brei Fässern, wen des gelüftet, und nicht mehr. Ferner soll der binnen den nächsten acht Tagen feine ©alteret haben, es wäre benn, daß ihm fromme Leute kämen von außen her, die mag er wohl haben. Bei einer halben Mars. Auch soll niemanb unserer Bürger, Bürgerinnen ober Bürgersfind, die bei uns wohnhaft finb, außerhalb unserer Stadt ]) Kleiner, länglich runder Schild. ’) Drost — Truchseß, Küchenmeister. a) Auswärtige Gäste. *) S. 20, Fußnote 3 und 7.

2. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 62

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
62 31. Zeit- und Sittenbild aus Niedersachsen um 1600. bte abziehen, zu teilen . . . Und damit die Höfe und Köten um so gewisser unzersplittert bleiben, so sollen keine Feuerstätten in den Scheunen oder Backhäusern gemacht, noch dieselben bewohnt werden. Vom Bankettieren. Die Gäste sollen im Sommer nicht über zehn, im Winter nicht über neun Uhr sitzen. In den Städten dürfen nicht mehr als 60, auf den Dörfern nur 30 Personen zu Hochzeiten geladen werden, dort 4, hier nur 3 Essen, ohne Butter und Käse, aufgetrageu werden ... Es sollen auch, wenn man von der Hochzeit gehet, durchaus feine Nachttänze gehalten werden. Im übrigen soll sich ein jeder bei den Tänzen ehrbar und züchtig halten und sich des ungebührlichen Verdrehens und Umwerfens äußern . . . Verbieten auch bei Pön von 20 Reichstalern, daß in Städten, Flecken und Dörfern bei Kindtaufen alle Gastereien mit Konfekt, Süßgetränk und bergt, köstliche Sachen gegeben werden . . . Bei gleicher Strafe untersagt die Ordnung die „unzeitigen und den Betrübten hoch-beschwerlichen Gastereien" bei Begräbnissen. Fastnachtsgelage sind mit 50 Taler zu ahnden, weil dadurch fast alle Jahre viele Totschläge und andere abscheuliche Laster verursacht werden, es sich auch nicht schicken will, daß zu der Zeit, da ein jeder Christ billig bessere Gedanken haben soll, durch solch wüstes Leben viele Tage nacheinander durch unchristliche gar abscheuliche Ankleidungen, Larven, Vollsaufen und ander fast unchristlich Anstellen alte und junge Leute jämmerlich geärgert werden. . . . Wir vermerken auch, daß nunmehr gemeine Bürger und Bauern Gesundheiten zutrinken und dadurch einer den andern das Getränk in den Leib gleichsam zu nötigen und zu pressen, sich unterstehen, also daß mancher alsobalb den Tod baran nimmt, ober seine Gesunbheit schwächet, barum gebieten wir, sich solches gänzlich zu enthalten bei einem Lübeckschen Gulben Strafe. Von Kleidungen, Ketten, Kleinodien. Es ist leider mehr als kund und offenbar, daß in Kleidungen und Schmuck merkliche Üppigkeit in allen Ständen vorgeht, auch der Arme und Geringste dem Reichen darin nicht weichen will, darüber sich mancher in die äußerste Armut und Verberb stürzet, so orbnen wir, daß feiner vom Abel Kleiber von gülbenen ober silbernen Stücken ober Mantel ober Kleiber, mit Perlen ober Gold gesticket, tragen soll, auch feinen ganzen Samtmantel, er sei denn ein Ritter oder unserer vornehmsten Offiziere und Räte einer . . . Das adelige Frauenzimmer mag auch „Sammitten, Atlasche, Dammaschene" und dergleichen seidene Rocke, aber ohne Verbrämung mit güldenen Ketten, auch ohne Perlen, Gold und übermäßigem Gestick tragen, damit unter fürstlichen, geistlichen und andern Standespersonen und ihnen in Kleidung ein Unterschied sei . . .

3. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 80

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
80 36. A la mode. Hanover den 2.1) September 1688. Wir haben allhir die früde gehabt, I. L. den Courfürsten2) bey uns vergangen dondersdag zu empfangen undt sein dieselbige so gütig gemessen, den freidag bei uns zu bleiben, gestern aber gar frühe gingen dieselbigen wiederum von hir. Wir haben gethan was wir gekunt, denselbigen zu divertiren mit musik undt comedien zu Herenhausen, den I. L. nicht gern nach Hanover wollen, so daß alles in der eil zimlich schlecht abging. Ich bin recht sro, daß unser lieb finbtiensich gottlob so wol befindt, ich wollte ihn so gern recht wol undt gemechlich hir logiren . . . Gott hatt euch mit alle meine kinder gelück gegeben, ich hoffe, ihr werdet dissen lieben Cour-prins auch wol aufbringen. Der Prins von Dranien4) ist zu Zelle gewessen, hat mir mit ein ser hofflich schreiben exc.usirt, daß sie mir vor dissmal nicht sehen würden. Ich bekomme von allen orten complementen auf die geburt von unserm kleinen Courprins, habe so viel zu antworten, daß mir die handt gans mütt tharvon wirdt. Ich mus euch aber noch freundlich dancken, daß ihr so viel mühe bey mein klein söhn5) nembt, ich werde euch all mein leben tharvor obligirt sein undt wo ich kan erweissen an euch und den eurigen, daß ich von Herzen eüre ser affectionirte truwe frundin bin . . . A Madame de Harling, ä Berlin. b. Ein Hoffest in Herrenhausen. 1681. Aus: Nöldeke, Sophie, Kurfürstin von Hannover. Hannover 1864. Die verwitwete Königin von Dänemark wollte im Jahre 1681 das Bad Pyrmont besuchen und besuchte bei ihrer Reise die Fürstenhöfe in Celle und Hannover. Hier wurden ihr durch Herzog Ernst August, den späteren ersten Kurfürsten von Hannover, und seine Gemahlin Sophie ein prächtiger Empfang und ein glänzendes Fest bereitet, das nach den Quellen im Geschmack der damaligen Zeit in folgender Weise verlief: Am 25. Juni 1681 wurde die Nachricht von der Abreise der Königin und des Königlichen Prinzen von Celle durch einen Eilboten nach Hannover gebracht, und gleich darauf setzte sich vom Schlosse aus folgender Zug in Bewegung: Voran zogen vier Kompagnien Fußvolk und vier Schwadronen Reiter, Trompeter und Offiziere voran, alle neu uniformiert und mit farbigen Bändern prächtig geschmückt. Dann folgte der herzogliche Reitstall, bestehend aus 30 ausgesuchten Handpferden, sämtlich mit kostbarstem Geschirr so vollständig bedeckt, daß man kaum die Pferde sah. Zwei Stallmeister ritten vorauf; die Reitknechte, welche die Pferde führten, waren in rote Monturen mit schwarzen und silbernen Borten neu gekleidet. x) 12. n. Stils. 2) Friedrich (I.) von Brandenburg. 3) Ihr Enkel, der Kurprinz Friedrich Wilhelm. 4) Wilhelm. 6) Der Enkel Friedrich Wilhelm.

4. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 89

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
41. Die Franzosen in unserer Heimat zur Zeit des Siebenjährigen Krieges. 89 gegenüber, da die toten Körper hineingeworfen wurden. Der Ort, da sie hingegraben wurden, ist vor dem Weendertore, gleich linker Hand, wenn man über die Leinebrücke nach dem Schützenhofe geht, zwischen der Leine und dem Teiche. Es wurden Graben gemacht, 4 Ellen tief und so lang, wie der Garte(n) war; da wurden sie denn schichtweise eingepöckelt wie Heringe und mit den Füßen eingetreten, sechs bis sieben Mann boch aufeinander . . . Am ersten Ostertage (1759) kamen die Franzosen mit einem Nustwagen gefahren, es war unter der Predigt, machten ein Grab auf, wo kürzlich einer eingegraben war, zu St. Mariae allhier, legten noch sieben Franzosen in das Grab, gleich an der Mistenkuhle; sie traten mit Füßen darauf herum, und wenn bisweilen der Kopf nicht recht liegen wollte, so singen sie erst recht an zu treten und zu schelten auf ihre Art zu reden und sagten Buhcker, Schamfuttr, Sackerjöh; das Grab ward schlicht voll und oben der Erde gleich. Es war aber ein Gestank, daß man des Sommers davor nicht bleiben konnte . . . Wie nun Anno 1759 in der Ernte nach der Schlacht bei Minden die Franzosen das Land räumten und auch diese Stadt verließen oder verlassen wollten, wußte des Mittags noch niemand etwas davon. Wir gingen nach dem Garten und sahen die Armee auf dem Galgenberge kampieren bis nach Ellershausen. Da hieß es, die Tore wären zu, und sie plünderten. Ach! was kriegten wir da für einen Schrecken! Gleich darauf kam der Maschmüller im bloßen Haupte gelaufen, Hülfe zu suchen, weil sie ihm schon alles ausgeplündert hatten; aber er mußte hülflos wieder nach der Mühle gehen. Die Armee war aus dein Galgenberge aufgebrochen und marschierte nach Witzenhausen. Ich und meine Frau gingen in voller Betrübnis nach dem Gronertore zu; allein es war verschlossen, und wir gingen darauf nach dem Geismartore. Wie wir nun vor das Tor kamen, so standen wohl einige 50 Personen da und wagten sich noch nicht hineinzugehen, weil noch einige Marodeurs zurückgeblieben waren. Ehe wir es uns versahen, kamen ein Tambour und ein Soldat zum Tore heraus und schossen unter die Leute, trafen eine Frauensperson, die einen Tragkorb voll Holz auf dem Rücken hatte, vor den Kops, woraus sie sogleich zur Erde siel und war tot; das ganze Gehirn aber lag aus der Erde.........Bei dem Kreuzkirchhofe hatten sie schon den Notarius Wienecken und den Schuster Eck auch erschossen. Wir gingen nach einer halben Stunde in die Stadt; allein alle Türen und Fenster waren zugemacht; kein Mensch war auf der Straße zu sehen .... Nach zwei Stunden kamen die unsrigen vor die Stadt; da war es wieder lebhaft in Göttingen . . . Anno 1760 zu Michaelis kamen die Franzosen wieder, nahmen die Stadt ein und ließen zur Besatzung 4—6000 Mann; einige

5. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 51

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
28. Fron- ober Herrenbienste. 51 c. Die Unfreien und das Freiding zu Emmerke iw Stift Hildesheim. Bei gehegtem Freiding soll eine unfreie Person, es sei Mann oder Weib, dem Gerichte dreiundsechzig Fuß weichen und ferne bleiben, und solche dreiundsechzig Fuß sollen drei Mannespersonen, klein und groß, wie sie zur Kirche gehen, messen. Wenn aber ein Unfreier zu nahe käme, der soll nach des obersten Freidingsgrafen und der Freien Gerechtigkeit und Gnaden gestraft werden. 28. Aron- ober Kerrendienste. Aus der Dienstoersassung des Amtes Grohnde an der Weser. Aus: Wittich, Die Grunbherrschaft in Norbwest-Deutschlanb. Leipzig 1896. Das Amt Grohnbe umfaßte 10 Dörfer mit 49 Vollmeiern, 24 Klein-(Dreiviertel) Meiern, 9 Halbmeiern, 244 Kötern und 128 Beibauern (Brinksitzern). Das Hauptgut war dem Amtmann verpachtet, ein kleineres Vorwerk dem Amtsschreiber. Außer der Sanbtturtfchaft betrieb die Domäne eine Brauerei. Sie befriebigte ihr Bebürfnis an Arbeitskräften völlig aus dem Fronbienste der Amtsuntertanen. Ähnlich wie in Grohnbe war die Dienstpflicht in den niebersächsischen Ämtern überall, wenn biefe Lanbwirtschastsbetrieb hatten, auch bei Ritter- und Klostergut. Waren die Ämter ohne Lanbwirtschastsbetrieb, so fielen in der Regel die orbinären Wochenbienste fort. Im Herzogtum Bremen würden schon 1693 unter fchwebifcher Herrschaft alle tageweise gemessenen Dienste zu Gelb gesetzt. Die Bauern, die dem Amte Grohnde pflichtig waren, hatten ordinären Wochendienst, extraordinäre Dienste und allgemeine Landeshoheitsdienste zu leisten. _Als ordinären Wochendienst mußten die Meier Spanndienste, die Köter und Beibauern Handdienste leisten. Voll- und Kleinmeier dienten alle 8 Tage, die Halbmeier alle 14 Tage einen Tag lang mit dem Spann. Die Köter verrichteten alle 8 Tage, die Beibauern alle 14 Tage einen Tag Handdienst. Die Spannpflichtigen mußten mit 4 Pferden und gutem Acker-geschiri' zum Dienst erscheinen. Im Sommer begann ihr Tagewerk um 6 Uhr früh und dauerte, von einer Stunde Mittagsruhe unterbrochen, bis 6 Uhr abends. Im Winter arbeiteten sie von Sonnenaufgang bis zur Dunkelheit. Außer der Mittagsruhe hatten sie morgens zwischen 8 und 9 Uhr und nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr je eine Erfrischungspause. Während des Dienstes wurden die Pflichtigen verköstigt. Die Reichnisse hießen Pröven und bestanden in Brot (Dienstknobben), Erbsensuppe und Dünnbier (Kovent). ^seboch erhielten sie diese Naturalien nur dann, wenn sie dem Amtshaushalte dienten; wurden die Dienste in Landes- oder herrschaftlichen Angelegenheiten oder bei Vorwerkswirtfchaft des .'lmtsschreibers verbraucht, so bezahlte man statt der Proben für jeden Spanntag 1 Mgr. 4 Pf. und für jeden Handdiensttag 6 Pf. -brövengelb. Die Spanndienstpflichtigen mußten in einem Umkreise von 3 Meilen, vom Amtsflecken Grohnde aus gerechnet, Fuhren 4*

6. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 160

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
160 74. Lagerleben vor Metz. so würden die Verhältnisse noch viel günstiger stehen, aber sie sind wie die Kinder, man könnte neben jeden Baum einen Galgen stellen, sie sräßen das Zeug doch. Auch Hamburg meldet mir' heute den Abgang eines Zuges von sechs Eisenbahnwagen mit Spirituosen für das Korps. Es ist für mich eine große Freude, daß soviel für das Korps getan wird. Auch Einzelsendungen für die Truppen treffen ein von Osnabrück, Göttingen, Hildesheim, Goslar usw. Heute kam auch ein Transport aus Barmen an, von den Ersten der Stadt begleitet. Die Schinken, welche du uns geschickt hast, sind ganz wundervoll, und alle sind voll Dankes für deine Güte, auch für die Tischbutter. . . . Aus: Rindfleisch, Feldbriefe. Göttingen. Die Verproviantierung geht regelmäßig vor sich, und selbst einiger Luxus erscheint sporadisch, wenn ein Transport „Liebesgaben" plötzlich einmal eine Flut von Rotwein und Zigarren hierherwirst. Doch verläuft sich dieselbe meistens schnell wieder, und heute morgen habe ich dem Oberst und allen Bataillonskommandeuren einen ganz besonderen Hochgenuß mit dem Stückchen Göttinger Wurst bereitet, die wir neulich zusammen in Göttingen eingekauft. Ich habe übrigens einen Burschen, der ausgezeichnet stiehlt und kocht; — Name: Löwenstein, Religion: mosaisch, Charakter: unblutig bis auf die Hühner, die er mordet, wo sich eins aus dem unmittelbaren Schutze der höheren Vorgesetzten verläuft. Heute habe ich durch Konnexion eine halbe Birne und zwei Feigen bekommen, ein großer Genuß, da fast nur unreife Pflaumen und schlechte Kartoffeln zu haben sind, die der Ruhr wegen nicht genossen werden dürfen. . . . 74. csagerfeßm vor Weh. Aus: Rindfleisch, Feldbriefe. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht. Rindfleisch, Oberlandesgerichtsrat in Celle, machte den Krieg als Reserveleutnant im 1. Bataillon des 56. Regiments (Göttingen) mit. Lager bei Charly. Auch von unserm Kleinleben wolltest du wissen! Es ist nichts Absonderliches davon zu berichten, aber freilich kannst du dich auch nicht in den gewöhnlichen Gang hineindenken. So ein Tag verläuft z. B. wie folgt. Um V24 Uhr muß alles „hoch", um 4 Uhr Kaffee gekocht sein. Das Hochkommen ist nicht schwer, denn man liegt mit Hose, Stiefel, Rock und Mantel auf dem Stroh, und wer nicht mehr in der ersten Natürlichkeit der Jugend ist, schläft auch nicht so fest, wenn draußen alle Nasen lang geschossen wird, und wenn man an die Schwerfälligkeit unserer Westfalen denkt, die es recht erwünscht macht, daß im Augenblicke, wo es gilt, der Offizier auf dem Platze ist, um alles aus den rechten Weg zu schuppen. Gegen 4 Uhr kommt

7. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 54

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
54 29. Verfassung der niedersächsischen Dörfer. keine Gerechtigkeit, mit ihren Gänsen und Schweinen auf den Marsch-und Botter-Camps-Wegen, sondern gehen damit nach dem Viehwege und zum hohen Moore. Iii. Die unberechtigten Köters haben ganz keine Gerechtigkeit, auch nicht einst Feuerung, weder Torf und Plaggen zu graben, sondern müssen ihre Notdurft von den Hofschlagen oder Hufenern kaufen, jedes Tagwerk Torf oder Plaggen für 12 Groten. Iv. Bau er geschworene np flicht. Die 6 Bauergeschworenen, welche von den 24 Hufenern jährlich auf St. Petri abwechseln, sind mit angefügtem, oder nach Umständen zu veränderndem Eide zu belegen, bei Antritt ihrer Geschworenenschaft, und besteht ihre Pflicht darin, daß sie nach besagtem Eide über alle und jede Punkte dieser Willkür steif und fest halten, niemandem durch die Finger sehen, die Übertreter gleich pfänden und strafen, niemandem Gewalt noch Unrecht tun, die Strafgelder den sämtlichen Hufenern fleißig berechnen und zum gemeinen Nutzen und Besten anwenden, den Überfluß zu vorfallender Notdurft der Gemeine nützlich aufheben und an die Hufener oder folgenden Geschworenen, oder wer von der Gemeinde dazu erwählt ist, ausliefern, die gemeinen Dorfschaftsgüter als Weidenbruch, Büsche und Gräsereien, Torfmoore, Plaggen, Heide und Weide, Sand, Lehm und dergl. nach dem Einhalt der Polizeiordnung und der Holzordnung, auch dieser Willkür, mit möglichstem Fleiß und aller Treu in Aufsicht haben, wohl administrieren, die Verbesserung und Besporung suchen, ferner Teiche, Dämme, Stein- und andere Wege, Graben, Flethe, Stege, Brücken, Schlagbäume, Burrels, Zäune und Feldbefriedigung fleißig schauen und anlegen, die Schuldigen das Ihrige zu machen anhalten, was von solchem fehlet und sonsten zu des Dorfes Sicherheit diensam ist, so bald es möglich, anschaffen. V. Gehölz, Hut und Weide. 2. Es soll sich niemand unterstehen, aus demheester, Weedenbruch oder andern gemeinen Holzungen oder Büschen etwas zu hauen oder zu schneiden, noch etwas daraus zu verschenken. 3. Wer einem begegnet, der etwas geschnitten hat, und zeiget es nicht an, der soll als Hehler geachtet und dem Täter gleich mit einer Tonne Bier bestraft werden.

8. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 56

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
56 30. Hexenprozesse in Niedersachsen. Xi. 4. Niemand soll sich unterstehen, einen in einem andern Dorfe einquartierten Reiter, Dragoner oder Soldaten bei sich einzuheuern, bei Strafe einer halben Tonne Bier. Xii. 1. Wer am Sonntag mit Fahren, Gras- und Kornmähen, Hanf-und Flachsbrechen den Sabbath entheiligt, der ist in eine Tonne Bier Strafe verfallen, Herrenbrüche ausgeschieden. Xii. 6. Auch soll niemand befugt fein, nach dem neuen Maitag *) auf seines Nachbars Korn zu wenden mit Pflug und Pferden, bei Strafe einer halben Tonne Bier. Xil 9. Jeder, der aus einem andern Dorf sich hierher zu wohnen begibt, gibt der Bauerschaft als Willkumm eine Tonne Bier. Xiii. Strafen. 2. Alle ganze und halbe und Vierteltonnen-Strafen sollen zu Geld geschlagen und die Halbscheid davon vertrunken werden, die andere Halbscheid berechnet und zu gemeinem Besten verwendet werden. Xiii. 3. Es wird den Geschworenen erlaubt, die andere Halbscheid wie auch die geringeren Bierstrafen zu ihrer Ergötzlichkeit zu haben, jedoch, daß solches zu keinem Mißbrauch gereiche. 30. Kezenprozesse in Wedersachsen. a. Ein Hexenprozeß zu Hannover. Ans: Archiv d. historischen Vereins f. Niedersachsen. Hannover 1850. Im Jahre 1605 kam Anne Behren und berichtete, daß, als ihr Vater in Kurt von Windheims Hause in der Seilwinderstraße gegen der alten Strackschen über gewohnt, dessen Kühe eine Zeitlang keine Milch hätten geben wollen, sei sie deshalb mit der Magd in den Stall gegangen, und es wäre ein Ding, so anzusehen gewesen wie eine Ente, herausgekommen, über den Hof in die Gosse gelaufen x) 1. Mai; alter Maitag — 10. Mai.

9. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 57

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
30. Hexenprozesse in Niedersachsen. 57 und, wie sie nebst der Magd nachher, da sie auf die Straße gegangen, bemerkt, in der alten Strackschen Haus gelaufen. Diednch Wedekind berichtet, daß, als er der Strackschen seinen Boden nicht vernieten wollen, und selbige deswegen zornig sein Haus verlassen, es seiner Frau sofort in die Beine geschossen sei; dieselbe habe seitdem immer gekranket, sei auch vor wenig Tagen gestorben und habe in ihren letzten Stunden geäußert, daß niemand als die Stracksche an ihrem Tode schuld sei. Ebenso sei Verend Esbek seit langer Zeit an Händen und Füßen geschwollen und habe von den Fußsohlen bis an den Leib fast viele Löcher, was auch die Stracksche verursacht haben sollte. Kurt Herbst berichtet, er habe einstens seine Tochter auf den Markt geschickt, um Eier einzukaufen, ihr jedoch verboten, von der Strackschen zu kaufen; diese habe seiner Tochter, weil sie nicht von ihr gekauft, gesagt, sie wollte es ihr gedenken. Kaum drei Tage darauf habe sie auch schon Schmerzen in die Beine bekommen : er habe zwar gedacht, es sei das Wachsen und sie deswegen zum Werder ins Kloster geschickt; inmittelst wären die Schmerzen so groß geworden, daß die Domina (Vorsteherin des Klosters) sie wiedergebracht, und obgleich er sich bei vielen Leuten Rats erholet, so sei es bis jetzt noch nicht besser geworden. Hermann Schernhagens Magd berichtet, die Stracksche habe ihr einst fünf Twiesselbeeren gegeben, wovon es ihr noch etwas lahm sei. Der Strackschen Ehemann wollte von allen diesen Umständen nichts wissen und behauptete, nie Zauberei bei seiner Ehefrau bemerkt zu haben. Dennoch fand sich der Magistrat bewogen, sie sofort in Haft zu bringen und, um das schwarze Pulver, womit sie ihre Zauberei getrieben, zu finden, sofort ihre Kisten und Kasten zu durchsuchen. Die Abgeordneten fanden indes davon nichts, sondern an alten Reichstalern 184v2, an schönen dicken Talern 66, an feinen Guldenstücken 22, ohne allerhand kleine Münze, an Achtgroschenstücken 24 Fl. und an Spitzgroschen 24 Rthlr. 12 gr. Die Stracksche, die man über der Zeugen Aussagen vernahm, wollte hievon nichts wissen und behauptete auch, daß sie kein Geld im Hause habe, da sie dann, um ihrem Sohne in Helmstedt etwas Geld zu schicken, ihren Rock habe verkaufen müssen. Nach solchem Leugnen ließ man sie, ohne erst eine Rechtsbelehrung einzuholen, sofort torquieren (foltern); indes hielt sie die Folter steif und fest aus, daß die verordneten Personen nicht anders schließen konnten, als daß der Teufel leibhaftig bei ihr gewesen und ihr die Zunge gehalten, daß sie die Wahrheit nicht bekennen konnte, wie sie denn auch die Zunge auf geschehenes Begehren nicht hat weisen wollen, sondern dieselbe vorn im Maul umgewandt. Als sie gleichwohl endlich das Maul hat auftun und die Zunge herausstrecken müssen, hat sich befunden, daß dieselbe gar schwarz gewesen, und der Scharfrichter sagte aus, er habe gesehen, daß es ihr hinten auf der Zunge gesessen hätte wie eine Hummel.

10. Quellenlesebuch zur Geschichte der Provinz Hannover - S. 63

1907 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
31. Zeit- und Sittenbild aus Niedersachsen um 1600. 63 Bürgermeister und Ratspersonen in Städten und die darin von ihren Renten und Gütern leben, mögen nach Gelegenheit Seiden grobgrün, Damast, Sindeltort und dergl. tragen, auch ihre Kleider mit Samt und Seiden, gleichwohl nicht über ein Halb-Biertel breit, besetzen lassen . . . Der gemeinen Bürger Frauen und Töchter sollen nicht befugt sein, seidene, sondern nur Wands- und wollene Röcke, auch von Seiden grobgrün, oder doppeltem Taft Koller zu tragen, ohne Samt, nur mit Seiden verbrämet . . . Den Bürgerfrauen und -töchtern soll nicht erlaubt sein, güldene Ketten zu tragen, es seien denn die Frauen unserer Sekretarien, der Bürgermeister, Ratsleute oder von ihren Renten lebende Leute. Silberne Ketten, Schnürketten und güldene, silberne, auch Mailändische Schnüre und Tripp1) zu tragen, verbieten wir den gemeinen Leuten . . . Die Mägde sollen kein Silber, Gold oder Perlen tragen: jedoch mögen unsrer Räte und andrer Offiziere Mägde tragen, was ihnen ihre Frauen geben. Die Bauern männ- und weiblichen Geschlechts, wäre denn, daß sie etwa einen Handel treiben und guten Vermögens wären, sollen kein engländisch, sondern nur inländisch oder leydisch oder dergleichen Tuch tragen, auch die Töchter sich der Perlen und goldnen Bändchen und Borten gänzlich enthalten; jedoch mögen sie engländische Koller mit Seiden oder geringern Aufschlägen und samtenen Bändchen tragen. Einer Braut soll es erlaubt sein, einen englischen Brautrock und einen Schamlotten^) Koller, doch unbesetzt, gleichwohl die Umschläge mit Seiden belegt, zu tragen. Und sollen Schneider, Perlensticker, Goldschmiede und andre ein andres als obstehet bei Verlust der Bürgerschaft und Gilde nicht machen. Von umlaufenden Soldaten und gardenden Knechten. Wir erfahren leider täglich, je länger, je mehr, daß sich entsetzlich mutwillige Buben, so sich unterm falschen Schein für Soldaten ausgeben und wohl niemals einen rechten Zug getan, sondern herrenlos, leichtfertig und unnützes Gesindel sind, sich zusammen rottieren, außerhalb der rechten Land- und Heerstraßen sich hausen- und rottenweis vergaddern, das ganze Land in die Quer und Länge gardend und sich des Bettelstabs ernährend durchstreifen, sich alles Mutwillens gebrauchen und unsern Untertanen unerträglich großen Drang und Beschwerung zufügen, indem sie mit dem, was ihnen unsere Untertanen gutwillig reichen, nicht ersättlich und begnügig sein wollen, sondern oftmals ganze Dorfschaften um ein gewisses brandschatzen, den Leuten vorschreiben, was und wieviel sie geben sollen, ihnen dasselbe mit starken Bedrohungen abpochen und abdringen, Tor und Türen, Kasten und anderes freventlich zerbrechen und aufschlagen und räuberischer Weise mitnehmen, was ihnen gefällig ist und beliebt, 3) Halb- ober Wollensammet; Wolle ans Leinengrund gewebt. ) Vom französischen camelot, d. i. Zeug von den Haaren der Angora-Ziege.
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