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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 41

1914 - München : Oldenbourg
— — hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen. 3. 3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386). Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt. 4. Aus fehdereicher Zeit. Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden. Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 38

1914 - München : Oldenbourg
— 38 — sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt. Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben. V Don der Kleidung. (£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein. 2. Von der Rüstung. Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang. An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei. Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen. Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht. 3. wer nicht ins Turnier gehöret. Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt, wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete, wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 96

1914 - München : Oldenbourg
— Hü- ll. Der Schwedentrunk (1633), Bruder Valentin der Kartause Astheim wurde zur Aufdeckung des verborgenen Hausschatzes angehalten. Als er aber nichts verriet, bekamen ihn die Scharfrichter und deren Knechte in die Hand. Man band ihn an eine Leiter und fragte ihn mit vielen Streichen, Foltern und allerlei peinlichen Torturen, warf ihn ins Gefängnis, traktierte ihn mit Hunger, Durst und anderem Ungemach ärger als ein unvernünftiges Diel?. Dann gab man ihm auch den Schwedentrunk, bestehend aus abscheulichen Menschen-, Pferds-, Rinder- und allerlei Kloaken, die man ihm mit Trichtern gewalttätig in den Mund gegossen, bei dick angefülltem Leib den Hals eine Zeitlang zugestrickt, alsdann ein Brett auf den Leib gelegt und darauf herumgetreten, bis aller Unflat wieder durch den 6als zu Mund und Nasen herausgebrochen. Solchen höllischen Trank nebst grausamen peinert überstand der heldenmütige Mann zweimal, erst das drittemal offenbarte er das Geheimnis. Kurze Zeit darnach gab der erbärmlich zugerichtete Bruder seinen Geist auf. — Am \7. )uli ^6^0 gab Klaus Gerich in Stetten im Merntale nach schrecklichen Mißhandlungen seinen Geist auf; die Soldaten hatten ihm den schwedischen Trank eingeschenkt. Dem unglücklichen Gpfer wurde Kalkmilch eingeschüttet. Auch aus Humprechtshausen bei Haßfurt meldet Link (Klosterbuch) die Verabreichung eines Schwedentrunkes. jedenfalls kamen Hunderte von Fällen dieser unmenschlichen Greueltaten vor; wer aber sollte den Mut haben, diese in jenen Zeiten aufzuzeichnen? —- 12. Der Bannachgrund im Dreißigjährigen Kriege. Auch der Bannachgrund ertrug sein vollgerüttelt Teil des Jammers, wie nur wenige kurze Aufzeichnungen, die fast wahllos aus der Menge der vorhandenen Nachrichten herausgegriffen wurden, zur Genüge beweisen. Don Rentweinsdorf wird gemeldet, daß im April \632 das Schloß geplündert wurde und im August die Rotenhanschen Untertanen und Söldner fast alle erkrankt waren. Diele Gebäude lagen in Asche, andere waren von ihren Besitzern verlassen oder ausgestorben. zählte der Markt drei (Einwohner. ^633 heißt es von Lind: „Die Leute ziehen den Pflug oder hacken das Feld", ebenso von Reutersbrunn. In Preppach lagen \633 die Leute an einer Seuche fast alle krank, die Gesunden gingen betteln. „Der Pfarrer von Iesserndorf hat ^63h (seit drei Jahren) keinen Zehnt von Gänsen und Schafen gesehen, sintemal die Bauern gar nichts haben und in die äußerste Armut getrieben sind, und keine Küh und pferde haben,

4. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 91

1864 - Hannover : Hahn
91 den, brach unmittelbar nach jenem Krönnngsakte ein Aufstand der Römer gegen die Deutschen ans, und in der dabei entstandenen Verwirrung, in welcher der unvorbereitet überfallene Kaiser schon unter sein Pferd gerathen war, rettete Heinrich der Löwe durch persönliche Entschlossenheit und Tapferkeit seinem Herrn nicht nur das Leben, sondern vereitelte auch hauptsächlich das ganze Unter- nehmen. Dadurch zum innigsten Dank gegen den Welfen verpflichtet, war der Kaiser um so mehr geneigt, dessen politische Stellung in Deutschland sofort nach der Rückkehr vom italischen Zuge vollstän- dig zu ordnen. Zwei deutsche Reichsfürsten, Hartwig, Erzbischof von Bremen, und Heinrich Jasomirgott hatten durch ihr Ausblei- den ihre Pflichten gegen das Reich nicht erfüllt. Ein ernstes Ge- richt erging daher über sie. Der Vortheil sollte ans Heinrich des Löwen Seite sein. Hartwig ward seiner Reichsleben für verlustig erklärt (Schlösser zu Harburg, Bremervörde, so wie Freibnrg und Stade) und diese jenem zugesprochen. Konnte nun auch der Kirchenfürst vorerst bei Ausführung dieses Urtheils der Macht des Herzogs nicht widerstehen, so behielt er doch das Andenken an diesen Verlust wohl im Gedächtniß, um sich dafür zu anderer ge- legener Zeit an seinem Gegner zu rächen. Heinrich hatte zwar etwas Land, aber nur einen grimmigeren Feind gewonnen. Trotz ganz gleichen Vergehens gegen das Reich hatte Heinrich Jasomirgott schon wegen seiner nahen Verwandtschaft mit dem Kaiser mehr Aussicht ans vorthcilhaftere Ausgleichung. Auf dem Reichstage zu Regensburg, 1156, geschah diese. Heinrich der Löwe erhielt Baiern zurück; nun ward die östliche Mark und die dazu gehörigen Grafschaften diesseits der Ens unter den vortheil- haftesten Bedingungen in ein neues Herzogthum zusammengefaßt und dieses seinem Stiefvater übergeben*). Weitere Eroberungen nach Osten waren ihm nicht nur erlaubt, sondern er war gradezu darauf hingewiesen. Als Beschützer der Ostgränze Deutschlands gegen die alten Angriffe der Ungarn brauchte er amtlich dem Reiche hier nur freiwillig mit seiner Heermacht zu dienen; alle Lehne des Reichs innerhalb seiner Stellung sollten ihm zufallen oder von ihm genommen werden zur Hebung der eignen Macht; alle Gerichte, auch die zu Hals und Hand, gehen von ihm aus, ') Dipl, de 1156, Orig. Guelph. Iii, p. 460.

5. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 97

1864 - Hannover : Hahn
97 Kaiser den Herzog fußfällig gebeten haben soll, ihn nicht in dieser Noth zu verlassen, — jedoch vergeblich; Heinrich der Löwe zog mit seinem Heertheil nach Hallst. Der Krieg verlief für den so geschwächten Kaiser unglücklich; am 29. Mai 1176 verlor er die Schlacht bei Lignano, entging kaum der Gefangenschaft, und mußte mit dem Pabste und den Städten Italiens einen Frieden schließen, der alle Pläne der Hohenstaufen m jenem Lande, die ans unumschränkte Herrschaft gerichtet waren, vernichtete. Was hier verloren war, sollte bei den Besitzungen des Welstn- sürsten in Deutschland wieder eingebracht werden. Kaum war Friedrich wieder in Ruhe und hatte im Juli 1178 zu Arles die burgundische Krone empfangen, so ward Heinrich dreimal, nach Worms, Magdeburg und Goslar, vorgeladen, um sich wegen seines angeblichen Treubruchs zu verantworten. In Würz- burg, 1180, geschah endlich ein Spruch auf Erlegung einer Strafe von 5000 Mark Silber; als Heinrich auch hier nicht erschien, ward über ihn zu Gelnhausen die förmliche Reichsacht ausgesprochen, 13. April 1180, und ihm beide große Reichslehen abgesprochen. Baiern formte am wenigsten gehalten werden; es ging sofort in die Hände der bisherigen Verwalter desselben, Markgrafen von Wittelsbach, über. Das Herzogthum Sachsen ward getheilt; den westlichen Theil (Westphalen) erhielt der Erzbischof von Cölln, den östlichen bekam Bernhard von Askanien, Sohn Albert des Bären, welcher Lauenburg baute und den Titel: Herzog von Sachsen ganz besonders führte, ihn aber an eine ganz andere Gegend heftete. Heinrich der Löwe, welcher in seinen Herzogthümern die Geistlich- keit übersah, und ihr nicht allzuviel schenkte, hatte, als er erst Wider- stand gegen obiges Urtheil versuchte, an ihr keine Hülfe, eher Feinde. Auch war er gegen seine großen weltlichen Vasallen stets der entschiedene Herr und Gebieter. Daher fand sich leicht eine Ver- bindung weltlicher und geistlicher Fürsten, welche nach dem erfolg- ten Reichsachtsspruche Zugriffen, um von der Haut des Löwen zu prosttiren. Am weitesten verzweigte sich das Bündniß, das bereits 1178 der Erzbischof von Cölln und der Bischof von Halberstadt, mit Zuziehung einer großen Anzahl weltlicher Dynasten schlossen"). *) *) Wigand, Archiv Vi. p. 287. — quia non sumus canes muti non valentes latrare, halberstadensis ecclesia, quae hactenus mammis regum 7

6. Mit zwey illuminirten Charten - S. 140

1789 - Hannover : Pockwitz
T4° Geographie. 24000 Morgen bestehenden allgemeinen Bruch, auf welr chem, wie vorhin gesagt, alle Gänse, aber auch sämmtliche Pferde und alles Horn, und Schaafvieh der ganzen Graf- .schast weiden, zu theilen. Weil er sich aber auf den unter den Landleuten so gewöynlichen Behelfberuft, ,,mcrn müsse es beym Alten lassen" so steht ihm schwerlich zu rathen. Man beschuldigt auch manchen Diepholzer Landmann, daß er bisher in seiner Wirthschaft mehr dem Aberglauben, als der Vernunft und dem Rathe einsichtsvoller Menschen ge- folgt sey. So soll er z. B. wenn die Kuh blaue Milch gieke, oder wenn die Butter nicht werden will, oder wenn der Gaul keinen Appetit hat, zu einem benachbarten kacho- lischen Geistlichen laufen, und bey demselben Kuh, Milch, faß und Gaul mit Weyhwasser besprengen lassen. Besser thä- ten die guten Leute, wenn sie bey ihrem eigenen Prediger guten Nach, oder bey ihrem Landsmann, dem Herrn Cam- merpächter Treffurt in Burlage, gescheuten Unterricht höhlten. Die herrschende Kirche ist die Lutherische, und die zehn in der Grafschaft befindlichen Kirchspiele stehen unter der Aufsicht eines Superintendenten. Blos das Kirchspiel Goldenstedt hat viele katholische Einwohner. — Das ganze Land besteht aus 2 Aemtern, diese sind 1) das Amt Diepholz. Es ist der schlechtere Theil der Grafschaft und besieht aus wenig fruchtbaren, noch dazu erst urbar gemach- ten Lande, übrigens aber aus Sand und Heide. Es hat wenig Ackerbau, unbedeutende Viehzucht, aberstarke Schaaft und ganz gute Bienenzucht. Darin sind: Diepholz, ein Flecken an der Hunte, mit 20z H. und 6 Rittergütern. Es ist der Sitz des Amtes und der Superintendentnr. Bcrrn- ftorf, ein Flecken mit 60 H. Goldenstedt, ein Kirch- dorf. In demselben sind viele Catholiken, die aber mit den Luthe-

7. Mit zwey illuminirten Charten - S. 282

1789 - Hannover : Pockwitz
282 Geographie. ner Bruderliebe iverth wären, sondern im Gegentheil des ärgsten Hasseö. Daher bekommen hier die Verfolger fremi der Religionen eine starke Besoldung, erhalten einen glän« zenoen Ehrentitel und geniessen brym Volke eine ungemeine Hochachtung. Die Rotten dieser Verfolger machen eine förmliche und sehr große Gesellschaft aus, die aus einigen Prästdenten, Räthen, Secrerairen, und einer schrecklichen Menge von Canzleydienern und Bütteln besteht. Man nennt diese scheusliche Gesellschaft mit dem schönen Namen: das heilige Amt, oder das Jnquisitions » Gericht. Menschen, die stch rühmen, Priester des Mgütigen zu seyn, besonders aber Dominicaner» Mönche, haben in die» sem Jnquisitionsgericht die vornehmsten Aemter. Dir Canzleydiener und Büttel vectherlen stch in alle Gegenden des Landes, und lauern auf, ob etwan ein protestantischer Reisender, oder ein solcher Kaufmann irgend ein Wort fallen läßt, das der protestantischen Kirche zur Ehre gei reichen könnte. Wehe dann dem Unglücklichen. Erwirb von diesen unmenschlichen Knechten deö heiligen Zimtes in einen fürchterlichen Kerker geschleppt, und entweder zum ewigen Gefängniß, oder zur Arbeit auf Ruderschiffen (Galeeren) oder wohl gar zum Feuer verdammt, und alle seine Güter fallen dem Jnquisitionsgericht zu. Der Ur» theilsspruch, den die angeblichen Priester des Gerechten über ein solches schuldloses Schlachtopftr fällen, heißt eine Handlung des Glaubens, oder auf spanisch: Auto da Fe. Wenn ein Unglücklicher zum Feuer verdammt wird, bekömmt er einen groben hänfenen Kittel und eine hohe pappene Mütze. Auf dieser und auf dem Kittel sind nichts als Teufel und Feuerflammen gewählt; gerade als ob der Bedaurenswürdige recht lebhaft sehen sollte, daß er jetzt in den Klauen höllischer Wesen sey. Ihr wollet wie» der

8. Mit zwey illuminirten Charten - S. 329

1789 - Hannover : Pockwitz
Die Türkey. Z29 zeiten ein Heer von 150,000 Mann zu Fuß und 1 so,000 zu Pferde. Der Kern der Infanterie sind die Ianitscharen ; diespahis sind die regulaire Neuterey, und dis Topeys sind Artilleristen. In einem Kriege gegen Christen wird Muhameds Fahne mit zu Felde getragen. Sie öesteht aus starkem grünen Drocad, auf welchem Sprüche aus dem Coran mit Gold gestickt sind. Oben ist ein Knopf von Gold. Jeder Muselmann verspricht sich von dieser Fahne den ge, wistesten Sieg. Andere Fahnen haben die Türken nicht, sondern lange Stangen, auf deren Spitzen ein halber Mond befestigt ist, von welchem ein zierlich aufgeputzter Pferde, schwänz (Roßschweif) herunter hängt.— Weil ich glaube, daßihr, wenn Ihr groß seyd, Zeitungen lesen werdet, so muß ich Euch noch die Namen einiger türkischen obriqkeitli, chen Personen erklären: Capudan-Pascha ist deroberbe, fehlshaber der Flotte ( Groß r Admiral ) — Raimakan, der Gehülfe oder Verweser des Großrweßiers; Radiles« kier. der Justiz, Canzley« Director; auch be» den Armeen sind Radileskier, d. i Kriegsräthe; Tefterdar, der Reichs-Schatzmeister, Reiö-Llffendi, der Reichskanzler; Rislar-Aga, der Oberste der Verschnittenen: er ist eine sehr wichtige Perlonage; derseliktar-Aga, der Sckwerdt, träger des Sultans; der Dragoman, der Hof-Dolmet, scher; der Lhiaup Mascha, derreichs,Postmeisirr; der Bostangi-Mascha, der Oberste über die Gartenwache; der Capigi Pascha, der Commandant der Wachen an den Thoren des kaiserlichen Serails. Nun wollen wir einige Städte in der europäischen Türken besehen; Consrantmopel, die Haupt, und Residenzstadt des ganzen türkischen Gebiets, und ehemalige Hauptstadt des griechischen Reichs. Sie hat 400,000 Häuser und eine Mil- 5 lion

9. Die Lande Braunschweig und Hannover - S. 148

1871 - Hannover : Klindworth
148 sassung. In Hagen stand eine uralte Eiche, die Staleke, eine Art von „Upstalsboom", unter der das Volk sich versammelte und unter dem Vorsitze der Grafen sich selber Recht sprach. Nach dem Aussterben der Grasen hörte das aber auf und der Erzbischof verwaltete das Land durch seine Beamten. — Dann folgt das Land Wührden, mit dem Hauptorte D e d e s d o r f; es ist im Besitze von Oldenburg. Seine Nordgrenze wird durch die von Beverstedt herabkommende Luhe be- stimmt. Nördlich vom Lande Wührden wird die Marsch sehr schmal und dies Verhältnis dauert an bis zur Einmündung der G e e st e bei Geestemünde und Bremerhaven. Dieser Küstenstrich wird mit dem Namen des Vielandes d. h. des Sumpflandes bezeichnet. Er ist durch zwei Gründungen der neuesten Zeit höchst wichtig geworden. Als mit Beginn der atlantischen Seeschiffahrt die Handelsschiffe immer größer wurden und namentlich größeren Tiefgang erhielten, konnten dieselben bei der schlechten Beschaffenheit des Fahrwassers schließlich nicht mehr die Stadt Bremen erreichen, und die Bremer Kaufleute mußten sie in den kleinen Oldenburgischen Häfen, Elsfleth, Brake u. s. w. vor Anker gehen lassen. Aber auch diese Häfen reichten bald nicht mehr aus. Da kaufte Bremen im Jahre 1827 von Hannover eine kleine Fläche sumpfigen Landes — ursprünglich 450 Morgen — auf der Nordseite der Geestemündung an und erbaute hier einen großen den Bedürfnissen der heutigen Zeit genügenden Hasen, der durch ein mächtiges Schleusenwerk mit der Weser in Verbindung steht. Bald entwickelte sich um den Hafen eine junge Stadt, Bremerhaven genannt, deren Einwohnerzahl jetzt 9000 beträgt. Das ist nach Ham- bürg der wichtigste Punkt für unsere deutsche Seeschiffahrt, besonders für den Verkehr mit Nordamerika, dessen Haupthäfen durch eine regel- mäßige Fahrt der größten und schönsten Dampffchiffe von hier aus mit Deutschland in Verbindung gesetzt werden. Tausende von Auswan- derern nehmen hier vom vaterländischen Boden Abschied. Der eigent- liche Handel aber hat noch immer seinen Sitz in Bremen. Später (1857—63) hat dann Hannover selbst an der Südseite der Geeste- Mündung, einen zweiten noch großartigeren Hasen gebaut, um welchen sich jetzt der Ort Geestemünde (mit Geestendorf zusammen 8300 Ew.) entwickelt. Der Hafen ist so geräumig und tief, daß er auch die größten Kriegsschiffe ausnehmen kann. Beide Häsen haben vor Hamburg den großen Vorzug, daß sie im Winter nur wenige Tage durch Frost unzugänglich sind. Und somit ist hier für alle Zwecke der Schiffahrt und des Handels jetzt reichlich gesorgt. Höchst wichtig war es, daß diese Hafenanlagen durch eine Eisenbahn mit dem Hinterlande verbunden wurden. Nach langen Verhandlungen zwischen Hannover und Bremen kam auch diese 1861 zu Stande, ist aber leider nicht in der kürzesten Linie nach Bremen gelegt, sondern macht einen weiten Bogen in die bremische Geest hinein. Als nördlichsten Ort des Vie- landes nennen wir den Flecken Lehe (5000 Ew.) in unmittelbarer Nähe von Bremerhaven. Die Gesammteinwohnerzahl der vier Orte beträgt also gegen 22000, während die Stadt Bremen, von welcher, so zu sagen, alles Leben dieser Gegend ausgeht und abhängt, deren 75000 hat.

10. Deutsche Geschichte - S. 64

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
64 17. Karl der Groe. 768814. berwachen mute. Mit besonderer Borliebe hielt der Kaiser dieses Hofgericht an den Orten, wo die Reichsfrsten zu gemeinsamer Be-ratung versammelt waren. In den einzelnen Gauen hielten die Grafen der gewhnliche Dinge Gericht; denn Gerichtsbarkeit und Verwaltung waren damals noch in einer Hand. Zu bestimmten Zeiten wurden Gerichtstage gehalten, in denen nach frnkischem Rechte geurteilt wurde. Das Gericht hie Ding._ Der Graf berief die Dingpflichtigen zum echten Ding auf einer Mahlstatt feines Gaues; sieben Schffen standen ihm dabei zur Seite; das waren angesehene Männer des Gaues, die vom Grafen erwhlt waren, das Urteil schaffen" zu Helsen. Die Gerichtspflicht der kleineren Freien erleichterte Karl, indem er die Zahl der ungebotenen Dinge, zu welchen alle Eingesessenen eines Gaues erscheinen muten, auf drei im Jahre herabsetzte. Die Gemeinde gab ihre Zustimmung oder Ab-nelgung kund wie ehedem. Minder wichtige Angelegenheiten erledigte der Graf mit den Schffen und den streitenden Parteien allein im gebotenen Ding; dazu wurde die Gemeinde nicht geladen. Das Gottesurteil hatte seit der Einfhrung des Christentums eine hhere Bedeutung bekommen? Karl der Groe hatte besohlen, demselben Glauben beizumessen, Der Zweikampf wurde nur noch selten zum Beweise der Unschuld angewandt; an seine Stelle traten die Kreuzprobe, die Probe des siedenden Wassers des glhenden Eisens und der Wassertauche. Bei der Kreuzprobe stellten sich die Gegner mit kreuzweise emporgestreckten Armen vor ein Kreuz; wer die Arme zuerst sinken lie, galt als schuldig. Wer Arm oder Hand unverletzt aus dem siedenden Wasser zog, wer glhendes Eisen tragen oder barfu einen glhenden Rost berschreiten konnte, ohne sich zu verbrennen, galt als schuldlos, ebenso derjenige, der lebendig aus dem Wasser kam, in welches er eine Zeitlang getaucht war. Die Strafen wurden durch die Einfhrung des Christentums nicht gemildert, nur der heidnische Opfertod siel fort. c. Das Heerwesen. Die Heere, mit denen Karl der Groe seine Kriege fhrte, bestanden aus dem Aufgebot der freien Männer seines Reiches, dem Heerbann, und aus deu Vasallenscharen, welche ihm die Groen des Reiches, die Grafen, Erzbischfe, Bischfe, Aebte, kurz alle groen Grundherren, zufhre muten. Der Wehrpflichtige mute sich nicht nur selbst kleiden und bewaffnen, sondern auch fr drei Monate Lebensmittel mit sich führen. Jeder Reiter kam mit Schild und Lanze, zweihndigem Schwert, Bogen und Pfeilen. Anf Wagen lagen Hacken, Keile, Mauerbohrer, Aexte, Grabscheite, eiserne Schaufeln und sonstiges Kriegsgert, ausreichend fr mindestens drei Monate. Fr die kleinen Freien aber wurde die Wehrpflicht infolge der vielen langen Heerzge und des zunehmenden Reiterdienstes immer schwerer, und viele ver-armten. Um ihnen die Last zu erleichtern, verordnete Karl, da nur derjenige wehrpflichtig sein solle, welcher mindestens vier Hufen Land besitze. Von denen, die nicht soviel besen, sollten mehrere zusammen nur einen Krieger stellen, und zwar so, da der eine ins Feld ziehe, die anderen fr dessen Ausrstung, Bewaffnung und Verpflegung zu sorgen htten. Aber auch diese Last war manchem noch zu schwer. Da nun alle Hrigen und Pchter fremden Gutes vom Kriegsdienst befreit waren, so verzichteten viele freie Bauern auf ihr Eigentum, gaben es einem reicheren Nachbar und lieen es sich von diesem als Pacht- oder Lehensgut wiedergeben. Nun waren sie ihren Eigenbesitz
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