Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Handelsfachschule
Inhalt Raum/Thema: Weltkunde
C. Einfluß der rechtlichen und Staatsverhältnisse, 17
C. Cittfluft der rechtlichen und Staatsverhältnisse.
Um alle Erzeugnisse der Erde gründlich ausnützen zu können, müssen oft
mehrere oder viele Menschen ihr Kapital und ihre Arbeitskraft unter eine
gemeinschaftliche Leitung stellen. Das ist indes nur möglich, wenn die recht-
lichen und die politischen Verhältnisse für ein derartiges Zusammenarbeiten
eine sichere Grundlage bieten.
Solange ein Volk keinen festen Wohnsitz hat, sondern als Nomadenvolk
häufig den Schauplatz seiner Wirtschaft wechselt, kann sich infolge der unsteten
Verhältnisse keine beständige Form des Rechts ausbilden. Auch wird bei
diesem niedrigen Stande der Wirtschaft nur die Bildung kleiner Staatswesen
möglich sein; zu einem Häuptlingsstamme gehören selten mehr als hundert Köpfe.
Erst wenn ein Volk seßhaft wird, bildet sich das Rechtsbewußtsein sür
Eigentum nicht allein an beweglichen, sondern auch an unbeweglichen Sachen
(Grundstücke) aus. Das Leben wird geregelter und gleichmäßiger, es entstehen
für die häufiger vorkommenden Fälle des wirtschaftlichen Verkehrs unterein-
ander feste Rechtsregeln, die später schriftlich niedergelegt werden und dann
Gesetze heißen.
Ein geordneter Rechtsstaat ist die notwendige Grundlage für die
Entwicklung eines blühenden Wirtschaftslebens; besonders Handel und Verkehr
benötigen säst auf Schritt und Tritt der Gesetze. Der wirtschaftliche Stand
eines Volkes läßt sich daher auch bis zu einem gewissen Grade nach der An
seiner Gesetzgebung beurteilen.
'Mit den Verbesserungen des Wirtschaftslebens steigt in der Regel auch die
Dichte der Bevölkerung; ihre Zahl wird daher auf einem natürlich um-
grenzten Staatsgebiet (Insel, Halbinsel) immer größer und vermehrt dadurch
die Größe und Macht des Staates. Ein solcher Groß-Staat erfordert eine
gut ausgebildete Gesetzgebung, ist somit auch aus diesem Grunde nur als wirk-
lich einheitliches Staatswesen bei Völkern mit hoher Kultur möglich. Die
europäischen und amerikanischen Großstaaten dieser Art haben sich erst im Laufe
der letzten Jahrzehnte gebildet.
Von Bedeutung für das Wirtschaftsleben ist weiter die Form des
Staates ;— absolute oder konstitutionelle Monarchie, Republik — sowie sein
Verhalten zu anderen Staaten, das sich durch Handels- und Schisfahrtsverträge,
politische Bündnisse (Dreibund) oder Abkommen (Dreiverband) äußert. Eine
Sicherung des Friedens wird ferner gegeben durch ein starkes Heer und eine achtung-
gebietende Flotte, die jeden Angreifer zurückschrecken.*)
Schließlich haben das religiöse und damit zusammenhängend das sitt-
liche Leben eines Volkes großen Einfluß aus seine Wirtschastsentwickelung.
Der religiöse Aberglaube spielt besonders bei den heidnischen Völkern eine große
Rolle; er verhinderte in China jahrhundertelang die Ausnützung der Boden-
schätze und lange Zeit den Bau von Eisenbahnen. Die mohammedanische
Religion hat durch ihre Vorschriften in weiten Gebieten den Weinbau und die
) Näheres hierüber siehe in meinem „Abriß der Staatsbürgerkunde".
E ck a r d t, Weltwirtschaftskunde. o
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I. Allgemeiner Teil.
1. Entwickelung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Zur Befriedigung seiner Bedürfnisse nützt der Mensch in seiner
Wirtschaft, in Handel und Verkehr die natürlichen Verhältnisse der
Erde aus. Umfang und Form der Ausnutzung waren im Laufe
der Zeit verschiedenen einschneidenden Wandlungen unterworfen.
Solange das Menschengeschlecht noch gering an Zahl war, lebte
jede Familie für sich abgeschlossen. Somit mußte der einzelne Haus-
halt für alle seine Bedürfnisse — Wohnung, Nahrung, Kleidung —
sorgen. Die Zunahme der Bevölkerung brachte es mit sich, daß bald
die Familienwohnsitze einander näher rückten, zumal manche Ort
lichkeiten zur Ansiedlung sich als besonders geeignet erwiesen (ge-
schützte Lage, fette Weidegründe, fruchtbarer Ackerboden, reicher Wald-
und Wildbestand.) An solchen bevorzugten Stellen bildete sich bald aus
den einzelnen Gehöften das Dorf. Jetzt war es nicht mehr-
unbedingte Notwendigkeit, in jedem Haushalte für alle Lebens-
bedürfnisse zu sorgen; jeder sonnte nach Geschick und Neigung sich
mit der Erzeugung einer einzigen Art von Gütern befassen. So
entstanden die verschiedenen Berufe, erst einige wenige, die aber
mit der zunehmenden Bevölkerungsdichtigkeit eine immer weiter-
gehende Teilung erfuhren.
Da jetzt der einzelne nur noch eine Art von Gütern herstellte,
war er für die anderen ans die Gesamtheit angewiesen, bei welcher
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26 Preußens Aufstieg zur Großmacht.
forderte er die Untertanen auf, „sich bei ihrem Hofdienst nicht mit Peitschen- und Stockschlägen traktieren zu lassen, sondern sich gehörig darüber zu beschweren, wenn ihnen dergleichen widerführe".
b) Urbarmachung und Besiedelung. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren die meisten Teile des Deutschen Reiches, namentlich aber der Nordosten, immer noch sehr spärlich bevölkert. Zahlreiche früher bebaut gewesene Bauernhufen lagen wüst; außerdem gab es in den Niederungen weite Landstrecken, die unter Wasser standen oder doch so sumpfig waren, daß von ihrer wirtschaftlichen Ausnutzung feine Rede sein konnte. Fürsten und Staatsmänner aber waren der Meinung, daß die Macht eines Staates weniger in der Ausdehnung des Landes als vielmehr in dem Reichtum und der Zahl seiner Bewohner bestehe. Darum erblickten sie in der Urbarmachung und Besiedlung unkultivierter Ländereien das nächstliegende und wirksamste Mittel zur Erreichung einer vermehrten Volkszahl. Dieser Ansicht war auch Friedrich Wilhelm I.
In den Jahren 1708—1711 hatte in der heutigen Provinz Ostpreußen die Beulenpest sehr stark gewütet, so daß ein großer Teil dieser Provinz (Litauen) entvölkert war und 60 000 Hufen wüste und öde dalagen. Hier griff der König mit eisernem Willen ein, und der sonst so sparsame Fürst hat Millionen für die Ansiedlung neuer Familien geopfert. Sofort ließ er in allen Ländern bekannt machen: ,,Wem es daheim nicht mehr gefällt, sei er Bauer oder Handwerker, ober wer etwa gedrängt oder gedrückt werden sollte, der soll in mein Königreich kommen. Acker, Wiesen, Weibe, Wälder, Steine, Bauholz, Geräte und Gelb sinb für ihn da." Und nun eilten sie herbei, Schweizer, Franken, Hollänber und besonbers viele evangelische Salzburg er, die ihres Glaubens wegen die Heimat verlassen mußten. Sie alle fanben gastliche Aufnahme. In acht Jahren, von 1721—1729, würden mehr als 30 000 Familien, namentlich in den Gebieten von Memel, Tilsit, Gumbinnen und Insterburg angesiebelt und 10 Städte und 332 Dörfer in biesen Gegenben neu gegrünbet. In diese Zeit fällt auch die Errichtung des Gestüts Trakehnen, durch das der König den Grunb zu der später so berühmt geworbenen ostpreußischen Pferdezucht legte.
Die Ansiedlung wurde auf alle mögliche Weise erleichtert. Die Kolonisten erhielten die Höfe als freien, erblichen Besitz; ihre Abgaben und Leistungen wurden auf ein geringes Maß festgesetzt oder ihnen auch für mehrere Jahre ganze Steuerfreiheit gewährt. Viele von ihnen erhielten Reifebeihilfen und lebendes und totes Inventar entweder umsonst oder zu einem billigen Preise von der Be-
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22 Preußens Aufstieg zur Großmacht.
waren von der Dienstpflicht frei, weil sie die Steuerfreist des Landes erhalten mußten; denn die Dienstzeit dauerte damals 20 bis 30 Jahre, und der Soldat war steuerfrei.
Um Ordnung in die Aushebung zu bringen, wurde das ganze Land in Bezirke (Kantons) eingeteilt, aus denen die einzelnen Regimenter ihre Mannschaften nach Bedarf ausheben konnten. Alle dienstpflichtigen Mannschaften wurden in das Soldatenregister (Stammrolle) eingetragen, und diejenigen, welche diensttauglich waren, mußten zur Fahne schwören und als Abzeichen eine rote Halsbinde tragen. Wenn der König ihrer bedurfte, wurden sie einberufen.
Freilich reichten die Bewohner des Landes infolge der vielen Befreiungen vom Militärdienst nicht aus; darum mußte ein Teil des Heeres immer noch in andern Ländern angeworben werden. Die königlichen Werber zogen aus, gingen in die Wirtshäuser der Städte und Dörfer, schilderten den jungen Leuten die Herrlichkeiten des Soldatenstandes und hielten sie mit Bier und Wein frei. Sobald der junge Mann angenommen war und ein Handgeld erhalten hatte, war er preußischer Soldat und stand nun unter den sehr strengen Heeresgesetzen.
Eine besondere Vorliebe hatte der König für die,,langen Kerle". Von diesen bildete er in Potsdam ein besonderes Leibregiment, das aus 2400 solcher Riesen bestand. Es sollte zugleich ein Musterregiment sein, und alle Neuerungen im Heer wurden erst hier versucht, ehe sie bei den übrigen Regimentern zur Einführung 'kamen.
b) Die militärische Zucht im Heere. Im Heere Friedrich Wilhelms herrschte strengste Lucht und Ordnung, und sehr hart waren die Strafen, wenn sich ein Soldat im Dienst verging. Jeder Unteroffizier hatte neben dem Säbel einen tüchtigen Stock (Korporal-stock), mit dem er selbst bei geringen Vergehen der Soldaten tüchtig zuschlug. Die härteste Strafe war das „Spießrutenlaufen". Dabei bilbeten die Äameraben des Sträflings eine Gasse; jeber hatte einen Stock in der Hand, und der Verurteilte mußte roieberholt mit entblößtem Rücken durch die Gasse laufen, wobei er von jebem einen tüchtigen Hieb bekam. Auf Fahnenflucht und rvieberholte Gehorsamsverweigerung stanb die Tvbesstrafe.
Für den Unterhalt der Truppen würde aufs genaueste gesorgt, und Waffen, Uniform und Solb den Soldaten pünktlich und vorschriftsmäßig geliefert. Das Fußvolk war blau, die Reiterei weiß und rot gekleibet. Maß und Schnitt der Uniform roaren._genau vorgeschrieben, und die Soldaten mußten große Sorgfalt beim
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelms Friedrich Wilhelms
Des Königs Sorge für die Landwirtschaft.
25
ljche Gewalt der Fürsten mehr erstarkt war, konnten sie es wagen, sich in gröfzerm Matze der Bauern anzunehmen. Besonders geschah dies durch Friedrich Wilhelm I., der auf diesem Gebiete bahnbrechend und vorbildlich geworden ist. Dabei kam ihm sein umfangreicher Domänenbesitz sehr zu statten. Hier war er Gutsherr und Landesherr zugleich und konnte zur Erleichterung der Bauern nach eigenem Ermessen heilsame Matzregeln anordnen. Diese erstreckten sich vornehmlich auf die Erhaltung der Bauernstellen und auf die Umgestaltung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse.
Im Jahre 1719 befahl König Friedrich Wilhelm I., daß memand sich eigenmächtig unterstehen dürfe, einen Bauer ohne begründete Ursache aus seinem Hofe zu werfen; nur wenn kein geeigneter Wirt gesunden werden könne, solle das Einziehen des Bauernhofes gestattet fein.
Um die Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauern anzubahnen, befahl der König durch drei Verordnungen aus den fahren 1718, 1719 und 1723 die Aufhebung der Leibeigenschaft für die Domänenbauern. Es wurde darin angeordnet, „datz die bäuerlichen leibeigenen Untertanen auf den Domänen ihre Höfe erblich besitzen, sie auch mit Genehmigung der Domänenkammer verkaufen oder unter ihren Rindern den Tüchtigsten zum Nachfolger und Erben wählen sollten. Die Leibeigenschaft der Bauern ist abzuschaffen, und sie sind zu Freibauern zu machen". Zwar blieb die Leibeigenschaft auf den adligen Gütern einstweilen noch bestehen; aber auf seinen Domänen war die Hörigkeit der Bauern aufgehoben. Aber mit der Aufhebung der Leibeigenschaft waren weder die Untertänigkeit der Bauern noch ihre der Herrschaft zu leistenden Dienste beseitigt. Darum ordnete Friedrich Wilhelm I. an, datz die Dienste und Rechte seiner Domänenbauern genau festgestellt und jedem Amtsuntertan eine gedruckte Nachweisung ausgehändigt werden sollte; auch überzeugte er sich persönlich davon, ob man seinen Anordnungen überall nachgekommen fei.
Vor allem aber drang der König auf eine mildere und bessere Behandlung aller Bauern. Durch wiederholte und scharfe Befehle suchte er dem ,,Bauernplacken", den körperlichen Mißhandlungen der Bauern, nach Möglichkeit entgegenzutreten. In einer Verordnung von 1738 bedrohte er die Pächter, die ihre Amtsuntertanen mit Prügeln oder Peitschen wie das Vieh antreiben, mit den härtesten Strafen; wer sich derartige barbarische Behandlung zuschulden kommen lasse, solle das erste Mal mit Festung und Arbeit in der Karre, das zweite Mal am Leben gestraft werden. Außerdem
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I. Friedrich_Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I.
Des Königs landesväterliche Fürsorge auf andern Gebieten. 49
Fuß gefaßt hatte, machte er Em-d^rr zum ersten preußischen Freihafen; die hier einlaufenden Schiffe brauchten von ihren überseeischen Waren keinen Zoll zu entrichten.
b) Steuern und Zölle. Die Fürsorge des Königs für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe erforderte große Ausgaben. Diese konnten nicht allein durch direkte Steuern aufgebracht werden. Daher ließ der König die bisherigen Einfuhrzölle auf solche ausländische Waren, die im Lande selbst hergestellt werden konnten, bestehen, ebenso auch die Accise. Den Handel mit Salz, Kaffee und Tabak ließ der König von Staats wegen betreiben (Regie), um dadurch dem Staate neue Einnahmequellen zu verschaffen. Ein Pfund Kaffee kostete z. B. in Hamburg 5 Groschen, mußte aber in Preußen in den staatlichen Niederlagen mit 1 Taler bezahlt werden. Solchen Alleinverkauf des Staates nennt man Monopol. Besondere Beamte überwachten die Einfuhr, 6e06achieterr-btt— Grenzen, damit niemand heimlich solche Waren einführe (schmuggele), und durchsuchten mit großer Strenge die Häuser, ob jemand auch geschmuggelten Kaffee oder Tabak verbrauche.
Da der König zur Durchführung der „Accise" und der „Regie" sich zum Teil französischer Zollbeamten bediente, denen Sprache und Sitte des Landes fremd waren, und die oft auch ungerecht und willkürlich verfuhren, so wurde diese Art der Besteuerung im Volke als eine große Last empfunden, und der Unwille über die mit der Regie verbundene Belästigung und über die „Kaffeeriecher" gab sich auf mancherlei Weise kund.
c) Verbesserung der Rechtspflege. König Friedrich Ii. war einer der ersten deutschen Fürsten, der das Ungerechte und Unmenschliche bei der bisherigen Rechtsprechung erkannte und nicht länger dulden wollte.
Schon drei Tage nach seinem Regierungsantritt hob er die Anwendung der grausamen Folter auf, die man bisher bei der Untersuchung stets angewandt hattet um ein Geständnis des Angeklagten zu erwirken.
Für größere Rechtsstreitigkeiten gab es in Berlin schon als höchstes Gericht das Kammergericht; sonst aber waren keine besonderen Richter wie heute angestellt; sondern die Amtleute (Domänenpächter), welche die kleineren Kreise verwalteten, hatten die Gerichtsbarkeit gepachtet. Dabei ging es oft willkürlich zu. Außerdem zogen sich die Prozesse oft sehr in die Länge und verursachten so hohe Gerichtskosten, daß der arme Mann gar nicht wagte, einen Prozeß anzustrengen. Das sollte nun anders werden. Er ließ deshalb eine neue Gerichtsordnung ausarbeiten, die
Ana!, Vaterländische Geschichte. 4
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12 Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Staates.
b) Der Einfall der Schweden. Die Abwesenheit des Kurfürsten aus seinem Lande benutzten die Schweden, die von Ludwig Xiv. aufgestachelt waren und immer noch nicht den Abfall des Kurfürsten im schwedisch-polnischen Kriege vergessen hatten, zu einem feindlichen Einfall in Brandenburg. Von Vorpommern aus drangen sie zur Winterszeit des Jahres 1674 in die fast wehrlose Mark. Sie raubten und plünderten wie in den Zeiten des 30-jährigen Krieges und preßten den Bewohnern durch entsetzliche Marter das Geld ab. Hier und da erhob sich wohl das erbitterte Landvolk und wehrte sich seiner Haut, so gut es ging. In der Altmark scharten sich die Bauern zu einer Art Landwehr zusammen, zogen mit Sensen und Heugabeln bewaffnet den Bedrängern entgegen und machten den Feinden gewiß zu schaffen; aber im offenen Felde konnten sie den waffengeübten Schweden nicht widerstehen.
c) Der Kampf mit den Schweden. Als der Kurfürst, der mit seinem Heere fern von der Heimat in Winterquartieren am Main lag, von diesem schändlichen Streiche Meldung erhielt, geriet er in hellen Zorn. Aber erst bei Beginn des Frühlings konnte er aufbrechen, um seinem Lande Rettung zu bringen. Mit 15 000 Mann zog er in Eilmärschen quer durch die Mitte Deutschlands der Heimat zu. Noch ahnten die Schweden, die inzwischen unter fürchterlichen Verheerungen bis in die Gebiete der Havel vorgedrungen waren, die Nähe der ersten brandenburgischen Truppen nicht, als diese plötzlich unter Derfflingers Führung vor Rathenow erschienen und mit List und Kühnheit die schwedische Besatzung überrumpelten und gefangen nahmen.
Auf die Kunde von diesen Vorgängen zog sich die schwedische Hauptmacht an den Rhin zurück und sammelte sich bei dem Städtchen F ehr bell in. Hier griff am Morgen des 18. Juni 1675 der Prinz von Hessen-Homburg mit seinem Vortrabe die Schweden an. Bald rückte auch der Kurfürst mit der Hauptmacht heran, und ein heißer Kampf begann. Anfänglich hatten die Brandenburger einen schweren Stand. Da aber setzte sich der Kurfürst selbst an die Spitze der Reiterei und rief aus: ,,Getrost, tapfere Soldaten, ich, euer Fürst und Hauptmann, will mit euch siegen oder sterben." Dann ging's vorwärts. Eine Weile schwankte die Schlacht. Da nahm die brandenburgische Reiterei ihren letzten, gewaltigen Anlauf. Ihm konnten die Schweden nicht standhalten. Nach wenigen Stunden war ein vollständiger Sieg errungen, und die Trümmer des Schwedenheeres zogen eiligst nach Norden ab. Das war ein Ehrentag für das junge brandenburgisch-preußische Heer!
Der Kurfürst setzte nun den Kampf gegen die Schweden kräftig fort. Er säuberte die Mark vom Feinde und eroberte Stettin,
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Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Haushaltsregeln
Geschlecht (WdK): Mädchen
5
gesetzten, der ihn auferlegt, und die Anwesenden, die seiner Ab-
legung beiwohnen.
Wer durch falschen Schwur die Heiligkeit des Eides verletzt,
begeht eins der furchtbarsten Verbrechen: ein Verbrechen gegen
denjenigen, dem er durch den falschen Eid schadet — ein Ver-
brechen gegen die Grundlage der staatlichen wie jeder Ordnung
— ein Verbrechen gegen Gott selbst, indem der Meineidige der All-
wissenheit, Gerechtigkeit und Heiligkeit Gottes spottet, sich gleichsam
feierlich von Gott lossagt und dessen Fluch auf sich herabruft.
Den Meineidigen treffen daher mit Recht die schwersten
Strafen: die weltliche Obrigkeit bestraft ihn mit mehrjährigem
Zuchthaus und erklärt ihn unfähig, fernerhin ein Amt zu bekleiden
und eidliches Zeugnis abzulegen, er ist als gemeiner Lügner ge-
brandmarkt, dem man nicht mehr glauben kann; seit den ältesten
Zeilen galt er in Deutschland als ehrlos, früher wurden ihm die
Finger, mit denen er falsch geschworen, mit dem Beil abgehauen
oder mit unauslöschlicher Farbe -angestrichen — dem geschädigten
Nächsten ist er zum Schadenersatz verpflichtet. — Wie schrecklich
Gott ihn strafen wird, besagt die Stelle der Schrift: „Es soll
kommen der Fluch in das Haus des falsch in meinem Namen
Schwörenden, und er soll bleiben mitten in seinein Hause und
es verzehren, sein Holz samt seinen Steinen!" Das; der Meineidige
im Sinne dieser Drohung wirklich schon hier auf Erden von Gott
furchtbar gestraft zu werden pflegt, hat in vielen Fällen sich recht
augenscheinlich schon gezeigt.
Beweise dich als Gottes Kind,
dem Treu' und Wahrheit heilig sind,
als Wahrheit-Freund,
als Lügen-Feind!
Nach Fr. W. Bürgel.
9. Der Kampf mit der Zunge.
Im alten Griechenland gab es einen Orden von frommen
und nachdenklichen Männern. Die hietzen die Pythagoräer. Wer
in ihren Bund eintreten wollte, der nutzte geloben, drei Jahre
lang zu schweigen. Erst wenn er diese Probe bestanden hatte,
wurde er würdig befunden, zu ihnen zu gehören. Könnt ihr
euch wohl denken, warum diese Bedingung gestellt wurde? Ich
glaube, weil nichts auf der Welt schwerer ist, als Herr zu sein
über die Zunge. Wer das fertig bringt, der beweist damit so
viel Kraft des Geistes und der Selbstbeherrschung, datz man ihm
auch in grötzern Dingen vertrauen kann. Er ist ein freier Mann
und nicht mehr der Knecht seines Mundwerks. Was hilft alle
Gutherzigkeit, wenn die lose Zunge dem guten Herzen nicht ge-
horcht? Das grötzte Unheil und die grötzte Verwirrung in der
Welt wird durch losgelassene Zungen angerichtet. Wegen eines
leichtsinnigen Scheltwortes schietzen sich Menschen gegenseitig tot,
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
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Extrahierte Personennamen: Gott W._Bürgel
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Gottes Griechenland
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Haushaltsregeln
Geschlecht (WdK): Mädchen
21
sich nicht als Eigentümer des Quittungsbuches ausweisen kann.
Das Buch ist kein Wertpapier, sondern nur eine Anerkenntnis der
-Kasse dem Sparenden gegenüber. Deshalb müssen alle Rechte
aus dem Buche in glaubhafter Form übertragen werden. Auch
kann der ursprüngliche Eigentümer dem neuen Erwerber insofern
die Erlangung der Einlage unmöglich machen, als er bei der
Kaffe Zahlungseinsprüche erhebt oder das Quittungsbuch „sperren"
läßt, d. h. die Kasse beauftragt, einstweilen oder auf eine bestimmte
Zahl von Jahren keine Zahlung aus der Einlage zu leisten.
Wer in die Lage kommt, ein Sparkassenbuch als Sicherheit an-
nehmen zu müssen, unterlasse wenigstens nicht, von seinem Recht
der Kasse Anzeige zu machen, unter gleichzeitiger Vorlage einer
rechtsgültigen Erklärung des bisherigen Inhabers des Buches,
wonach dieser sich aller Ansprüche aus demselben einstweilen be-
gibt. Rückzahlungen der Einlage werden bei kleinern Beträgen
sofort gegen Vorweisung des Quittungsbuches, bei größern Summen
nach vorhergegangener (gewöhnlich dreimonatlicher) Kündigung
geleistet.
Von Zeit zu Zeit ist es vorgekommen, daß falsche Gerüchte
vom Ausbruch eines Krieges an verschiedenen Orten Deutschlands
einen sinnlosen Ansturm auf die Sparkassen verursacht haben —
sinnlos, weil die Gelder nicht gefährdet waren, auch im Kriegsfall,
selbst bei einem feindlichen Einfall nicht gefährdet gewesen wären.
Rach der neuerdings durch das Haager Schiedsgericht ausdrücklich
festgelegten völkerrechtlichen Anschauung gilt in: Kriege Privat-
eigentum als ebenso unantastbar, wie z. B. alles das, was unter
dem Schutze des Roten Kreuzes steht. Alle Sparkassengelder aber
sind Privateigentum, das keine zivilisierte Nation schon allein um
ihres Ansehens willen anzutasten wagen würde. Wenn aber
schon das Privateigentum fremder Nationen als solches respektiert
wird, wieviel mehr erst das der eigenen Volksgenossen. Deshalb
muß es als der größte Unsinn bezeichnet werden, wenn jemand
der Ansicht ist, der Staat könnte die Sparkassengelder mit Beschlag
belegen und zum Kriegführen benutzen. Um für Deutschlands
Ehre dauernd und mit Nachdruck eintreten zu können, braucht und
hat unsre Regierung für die Leitung und Durchhaltung der
deutschen Wehrkraft so viel Kredit, daß sie der Sorge um ungeheure
Summen baren Geldes im Kriegsfälle überhoben ist. Darum
bleiben alle Sparkassengelder aber auch in unruhigen Zeiten am
besten dort aufgehoben, wo sie sind: in den Sparkassen, für die
je nach ihrer Art die Stadt, der Kreis, die Provinz, der Staat
Gewähr leistet.
Um. in den Kindern den Trieb der Sparsamkeit zu erwecken
und zu pflegen, bestehen an vielen Orten die sogenannten Schul-
sparkaffen. Für jede, auch die geringste Einzahlung wird dem
Kinde eine Marke in ein Buch eingeklebt. Sobald der Wert der
Marken die Höhe von einer Mark erreicht, wird er dem Kinde
gutgeschrieben und zur Verzinsung an die Kreiskasse abgeführt.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Haushaltsregeln
Geschlecht (WdK): Mädchen
62
Fische, gleichviel ob groß oder klein, werden zuerst durch
einen kräftigen Schlag auf das Gehirn betäubt. Dann trennt
man mit einem scharfen Schnitt den Kopf vom Rumpfe, was
den Fisch sofort tötet. Nun erst darf der Fisch geschuppt und
ausgeweidet werden. Die Fische lebend zu schuppen, ist höchst
grausam, da sie gerade in den Schuppen ein sehr feines Gefühl
haben. Auch der Aal wird in der hier angegebenen Weise leicht
getötet. Man faßt ihn mit einem trocknen Tuche und gibt ihm
einen Schlag auf das Gehirn. Dann ist er sofort betäubt und
läßt sein Sträuben und Winden. In mancher Küche wird der
Aal lebendig an ein Brett genagelt und dann abgezogen. Man
sollte solche Grausamkeiten nicht für möglich halten.
Krebse und Hummern sterben sofort, wenn man sie in
kochendes Wasser wirft. Höchst unmenschlich aber ist es, sie in
kaltem Wasser aufs Feuer zu setzen und dann langsam zu Tode
zu martern.
Wer nicht Barmherzigkeit gegen die Geschöpfe Gottes übt,
ist selbst keines Mitleids wert. Der Mensch ist durch seine Ver-
nunft der Herr der Schöpfung; aber er soll auch ein vernünftiger,
barmherziger Herr sein und kein gefühlloser — Henkersknecht!
Überhaupt müssen wir es uns zur festen Regel, zum Gesetz machen:
Ohne vernünftige Absicht, ohne bestimmten Nutzen soll kein Tier
getötet werden, und wenn es geschieht, nur unter möglichst ge-
ringen Schmerzen.
Also: Seid in der Küche keine — Tierquälerinnen!
Nach Brüh. Kahnmcyer und Schulze.
50. Die Hülsenfrüchte.
Erbsen, Bohnen und Linsen haben einen sehr hohen Eiweiß-
gehalt und bieten einen vorzüglichen Ersatz für Fleisch. Da sie
drei- bis fünfmal billiger als letzteres sind, sollten sie namentlich
von ärmern Leuten öfter genossen werden. Für Personen, die
schwere Körperarbeil auszuführen haben, sind sie wegen ihres
Reichtums an fleischbildenden Stoffen geradezu unentbehrlich.
Bohnen, Erbsen und Linsen sind aber nur dann leicht verdau-
lich, wenn sie weich gekocht sind, ohne Hülsen genossen werden
und einen Zusatz von Fett erhalten haben. Überdies müssen alle
Hülsenfrüchte in weichem Wasser gekocht werden, da der im harten
Wasser enthaltene Kalk sich an die Schalen der Hülsenfrüchte
absetzt und dadurch das Eindringen des Wassers und so das Er-
weichen und Garwerden verhindert. Um ein Weichkochen zu er-
zielen, gibt man in hartes Wasser eine Messerspitze voll doppelt-
kohlensaures Natron oder etwas Soda.
In ihren Schalen enthalten die Hülsenfrüchte sehr schwer
verdauliche Teile. Für kleinere Kinder und kränkliche Familien-
glieder wird man daher die Schalen entfernen, indem man die
gekochten Früchte durch ein feines Sieb drückt. Tut man dies
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