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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 81

1888 - Habelschwerdt : Franke
81 es die Verhandlungen mit den auswärtigen Mächten, sowie der Umfang und die Schwierigkeit der Regierungsgeschüfte notwendig, daß nur solche Männer der Staatsverwaltung sich widmeten, welche dieselbe Zu ihrem Berufe machen konnten. War dies ohnehin nur den Reicheren möglich, da für die höheren Ämter kein Gehalt gezahlt wurde, so erforderte das die Staatskarriere eröffnende Amt, die Ädi-lität, schon ein bedeutendes Vermögen, da der Ädil die Kosten für die Spiele bestreiten mußte. So entstand aus deu Familien derer, welche höhere Staatsümter bekleidet hatten, eine fast geschlossene Kaste, die Nobilität, welche die Regierungsgeschüfte als ihr Privilegium ansah, das Parteiinteresse so viel als möglich im Auge hatte und durch die Verwaltung der Provinzen Gelegenheit zu noch größerer Anhäufung von Reichtümern erhielt. Aus der Nobilität ergänzte sich auch der Senat. Wer aus einer nichtsenatorischen Familie ein kurulisches Amt erlangte, hieß ein Emporkömmling (homo novus). 4. Der Nitterstand. Ein anderer Stand, der in dieser Zeit zur Bereicherung Gelegenheit fand, war der Ritterstand. (Ritter hießen ursprünglich die, welche ihres Vermögens wegen zum Reiterdieust berechtigt waren.) Die Ritter gehörten meist plebejischen Familien an und vergrößerten auf folgende Weise ihren Reichtum: a) Sie legten als Kapitalisten ihr Geld in den Provinzen an, wo schwere Kriegssteuern zu entrichten waren, und forderten hohe Zinsen. b) Sie pachteten, zu Aktiengesellschaften verbunden, die Steuern der Provinzen. c) Sie kauften große Güter und ließen sie durch Sklaven bearbeiten. 5. Das Volk. Der unverhältnismäßigen Bereicherung dieser beiden Stände gegenüber war die Lage des niederen Volkes eine bedenkliche und für den Staat gefährliche geworden. Die Ursachen waren folgende: a) Der Mittelstand war immer schwächer geworden, so daß das Volk nur aus Reichen und Armen bestand. Wie die Handwerke von Sklaven betrieben wurden, so konnten auch die klei- neren Bauern bei der auf den großen Gütern herrschenden Sklavenwirtschaft mit diesen nicht mehr konkurrieren. b) Der Senat übte nicht mehr seinen ehrsnrchtgebietenden Einfluß aus; sein Ansehen war geschwunden, seitdem Selbstsucht, Härte und Bestechlichkeit sein Handeln kennzeichnete. 6

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 253

1888 - Habelschwerdt : Franke
253 Jnbezug auf die Machtstellung Brandenburgs sind zwei Begebenheiten wichtig, die erst in späterer Zeit von Bedeutung wurden. a) Joachim Ii. schloß mit dem schlesischen Herzoge Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan eine Erbverbrüderung, in der beide Fürsten für den Fall des Aussterbens ihrer Familien sich gegenseitig die Erbfolge zusicherten, 1537. Dieser Vertrag wurde durch eine Doppelheirat begründet. b) Durch geschickte Verhandlungen erlangte er 1569 die Mitbelehnung mit dem Herzogtums Preußen, dem ehemaligen Ordenslande. 3. Die Finanzen. Die Schuldenlast, welche der Kurfürst von seinem Vater übernommen, wurde unter seiner Regierung vergrößert. Nicht bloß die Liebhabereien des prachtliebenden Fürsten (Ritterspiele, Hoffeste, Bau von Jagdschlössern), sondern namentlich auch die auswärtigen Angelegenheiten (Besuch der Reichstage, Feldzug gegen die Türken, Befestigung Spandaus) verschlangen große Summen und brachten ihn oft in Abhängigkeit von den Ständen. Daß dennoch seine Regierung den Wohlstand des Volkes befördert hat, beweist das Überhandnehmen des Luxus. 4. Johann von Küstrin war demgegenüber ein Muster der Ordnungsliebe und Sparsamkeit. Daher war es ihm möglich, die Herrschaften Beeskow und Storkow zu kaufen, 1555, das Land durch Festungen zu schützen und dennoch einen nicht unbedeutenden Schatz Geldes zu hinterlassen. t Beide Brüder starben wenige Tage nacheinander. Vii. Johann Georg, 1571—1598. Es war für die Zukunft Brandenburgs nicht ohne Bedeutung, daß Johann Georg das gesamte Gebiet der Marken wieder vereinigte, also auch die Nemnark gewann, wo Johann von Küstrin eine geordnete Geldwirtschaft geführt hatte. Johann Georg ist das Bild eines ernsten, sparsamen Hausvaters, dessen Regierung die seines Vaters vorteilhaft ergänzte. 1. Regelung der Finanzen. Die Günstlinge seines Vaters wurden vom Hofe entfernt. Der jüdische Münzmeister Lippold, der sich durch Wucher und Übermut verhaßt gemacht hatte, ward grausam hingerichtet. Die Strenge des Kurfürsten traf auch den redlichen Rentmeyter Thomas Matthias, der unschuldig gefangen gesetzt wurde.

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 278

1888 - Habelschwerdt : Franke
278 Hof, dessen Pracht eine außerordentliche war, erforderten große Summen, die nur durch hart empfundene Stenern aufgebracht werden konnten (erste allgemeine Kopfsteuer), d) Kunst und Wissenschaft. Nicht minder groß waren aber die Summen, die der freigebige König für die Förderung von Kunst und Wissenschaft ausgab, wodurch der Glanz des jungen Königtums erhöht wurde. Schon 1694 hatte er in Halle eine Universität gegründet, an der Christian Thomasins, Samuel Pusendorf, August Hermann Francke und der Philosoph Wolff wirkten. In Berlin schuf der Architekt Schlüter das königliche Schloß, das Zeughaus und die Reiterstatue des Großen Kurfürsten. Ferner wurde hier die Akademie der Künste und die Akademie der Wissenschaften gegründet. Trotz der hohen Abgaben war selten ein Monarch so beliebt wie Friedrich I. Sein Lebensabend wurde durch eine in Preußen ausgebrochene Pest getrübt. Er starb 1713. ' Ii. Friedrich Wilhelm I., 1713—1740. Noch ehe er seine Regierungsthätigkeit, in der sich Herrschaft und Arbeit vereinigen sollten, recht entsalten konnte, nahmen ihn die auswärtigen Angelegenheiten in Anspruch. 1 Auswärtige Politik. Beim Antritte seiner Regierung waren noch zwei Kriege im vollen Gange, die ihm schließlich ansehnliche Erwerbungen einbrachten. a) Im Friedensschlüsse zu Utrecht (1713), der dem spanischen Erbfolgekriege ein Ende machte, erhielt er Obergeldern, teils zur Entschädigung für das zur oranischen Erbschaft gehörige Orange, teils auf Grund alter, von Kleve aus bestehender Ansprüche. d) Beteiligung am nordischen Kriege. Die Nachbarschaft der kriegsbedürftigen Schweden, die sinkende Macht derselben, welche die Besetzung der wichtigen Odermündungen durch eine andere Großmacht möglich machte, sowie die kriegerische Unruhe des jetzt flüchtigen Königs Karl Xii. bewogen Friedrich Wilhelm, auf das Anerbieten der schwedischen Regierung einzugehen, Stettin zu besetzen. Als aber der plötzlich zurückkehrende Karl Xii. diesen Vertrag nicht billigte, beteiligte sich der König an der

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 323

1888 - Habelschwerdt : Franke
323 wärts vordrang. Die preußische Vorhut wurde bei Saalseld geschlagen, wo ihr Führer, der Prinz Louis Ferdinand, fiel. Am 14. Oktober erlag das Hauptheer in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstädt der französischen Übermacht unter Napoleon und Davonst. Die zerstreuten Abteilungen des preußischen Heeres ergaben sich einzeln; auch die bedeutendsten Festungen kapitulierten fast ohne Widerstand. Nur die schlesischen Festungen Glatz, Kosel und Silberberg, sowie Kolberg, von Gneisenau, Schill und Nettelbeck verteidigt, und Graudenz, wo Courbiöre kommandierte, leisteten tapferen Widerstand. Auch Berlin wurde von den Franzosen besetzt; der König begab sich nach Königsberg und von da nach Memel. Von Berlin aus erließ Napoleon am 21. November 1806 gegen England das Dekret der Kontinentalsperre, das in den unterworfenen Ländern allen Handel und brieflichen Verkehr mit England untersagte. Er wollte auf diesem Wege den Vernichtungskrieg gegen England zum Ziele führen. b) Die Schlachten bei Eylau und Friedland. Der Kaiser von Rußland stellte jetzt ein Heer ins Feld, um gemeinschaftlich mit Preußen gegen Napoleon zu kämpfen. Nach einigen unentschiedenen Gefechten folgte die mörderische Schlacht bei Preußisch-Eylan, welche beide Teile aus längere Zeit kampfunfähig machte. Die Verbündeten erhielten nun auch Hilfe von England und Schweden. Doch wurde in der Schlacht bei Friedland das russisch-preußische Heer besiegt, und die Verbündeten baten um Frieden. c) Der Friede zu Tilsit, 1807. Die voraussichtlich ungünstigen Friedensbedingungen hatte die Königin Luise durch persönliche Bitten bei Napoleon zu mildern versucht, war aber von ihm mit Geringschätzung behandelt worden. Die Bestimmungen des zu Tilsit vollzogenen Friedens waren folgende: 1. Preußen verlor alle Länder westlich von der Elbe, nebst Magdeburg, und sämtliche polnischen Gebietsteile mit Ausnahme der in der ersten Teilung Polens gewonnenen; 2. es mußte 154 Millionen Frank Kriegskosten zahlen und durfte nur 42 000 Mann Militär halten; 3. die Kontinentalsperre wurde auch auf Preußen ausgedehnt. 21*

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 325

1888 - Habelschwerdt : Franke
wichtigste Sorge, da von der pünktlichen Zahlung der Kontrilmtions-raten die Befreiung des Staates abhing. Es wurde Papiergeld mit Zwangskurs ausgegeben und in allen Teilen der Verwaltung die strengste Sparsamkeit eingeführt. Der königliche Hof beschränkte seine Ausgaben "aufs knappste; das goldene Tafelservice wanderte in die Münze. Die Verbrauchs und Lu^ussteuern wurden erhöht; die Gewerbesteuer ward eingeführt. Durch den Verkauf der Domänen, die Einziehung der geistlichen Güter (1810) und durch Anleihen sollten die Staatsschulden gedeckt werden. Iii. Die Verwaltung. Am glänzendsten trat die reiche organisatorische Kraft Steins in der „Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten -Verwaltungsbehörden" hervor. Der Hauwveck derselben war, der Verwaltung die möglichste Einheit, Kraft und Regsamkeit zu geben und auch die Kräfte jed:s einzelnen dafür in Anspruch zu nehmen. Die Minister sollten fortan nur unter den Augen des Königs beraten; die Geschäfte wurden nach Gegenständen, nicht mehr nach Provinzen behandelt (5 Zweige der Staatsverwaltung unter 5 Ministern); dem Ministerium untergeordnet wurden die Regierungen; au die Spitze der Provinzen traten Präsidenten. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt. Iv. Das Städtewesen, 1808. Es lag tu Steins Absichten, den Landgemeinden Selbstverwaltung zu geben; doch nur bei den Städten ist ihm dies gelungen. Bisher standen die Stadtbehörden unter völliger Abhängigkeit von den Regierungsbehörden; an die Spitze der Stadtverwaltung war gewöhnlich ein Invalide gestellt, deut die nötige Sachkenntnis abging. Fortan hatte die Bürgerschaft eine selbstgewühlte Vertretung, die Stadtverordneten, welche sämtliche Gemeinde-augelegenheiten zu besorgen, Leistungen und Lasten aus bic Bürgerschaft zu verteilen hatten. Die ausführende Behürbc war der Magistrat. Die Bürgermeister würden von den Stäbten der Regierung präsentiert. B. Die Verbesserung des Heeres. Dieselbe würde vou Scharnhorst und Gneisenan vollzogen. Scharnhorst stammte aus Hannover imb legte in der Kriegsschule zu Wilhelntstem den Grund zu der reichen wissenschaftlichen und soldatischen Bildung, die ihn auszeichnete. Im Jahre 1801 trat er als Offizier in preußische Dienste und suchte als Lehrer und Schriftsteller die jüngeren Offiziere anzuregen. Als Schriftsteller hat er mehrfach die revolutionäre Kriegsführung der

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 389

1888 - Habelschwerdt : Franke
389 schärfte den Gegensatz so, daß die Regierungen zu einem aggressiven Vorgehen veranlaßt tonrben („Kanzelparagraph," Ausweisung der Jesuiten, — Schulaufsichtsgesetz und Maigesetze in Preußen). Da-burch würde die katholische Kirche, ba sie biesen Gesetzen Wiberstanb entgegenstellte, in ihrer Thätigkeit zum Teil lahm gelegt. Der srieb-liebenbe Papst Leo Xiii. knüpfte aber tüieber Unterhanblungcn mit den Regierungen an und bewirkte vorzüglich in Preußen eine wesentliche Milberung der Gesetze. 2. Einignngsmiltel. Von einschneibenber Bebentnng auf das Leben des Volkes waren mehrere Reichsgesetze, welche das Gefühl der Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit zu beleben geeignet waren. a) Im Jahre 1874 würde die Münz-, Maß- und Gewichtsorb-nung durch ein Gesetz einheitlich gestaltet. b) An basselbe reihte sich ein Bankgesetz, das die Reichsbank in Berlin zum Mittelpunkte des deutschen Bankwesens machte. c) Am 1. Oktober 1879 trat zufolge eines Gesetzes vom Jahre 1875 die Justizreorganisation ins Leben, nachbem schon 1871 das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich eingeführt worben war. Der Sitz des Reichsgerichtes würde Leipzig. d) Vom 1. Januar 1876 an trat das Gesetz über die Einführung der obligatorischen Civilehe und die Beurkunbung des Personenstand in Kraft. 3. Soziale Folgen der Milliarden. Der Zufluß der Kriegs-entfchäbiguug Frankreichs hatte aus das wirtschaftliche Leben des deutschen Volkes einen ungeheuren Einfluß. Die bebeutenben Summen, welche an geschäbigte Privatleute verteilt würden, ferner biejenigen, welche die Regierung für die Komplettierung des Heerwesens und der Marine, für Festungsbauten und Eisenbahnen anlegte, hatten einen großen Aufschwung inbustrieller Thätigkeit zur Folge. Reue Fabriken und gewerbliche Etablissements würden angelegt, Aktiengesellschaften gegrünbet, Bauten ausgeführt^ und an den Börsen blühte der Gelbverkehr. Die gesteigerte Nachfrage nach Arbeitskräften erhöhte die Löhne der Arbeiter, die sich barum an Genüsse gewöhnten, bte thuen bisher jremb waren. Auch nach Österreich verbreitete sich der in-bustrielle Aufschwung. Sehr balb aber machte sich die Überprobuktion bemerkbar, und als int Mai 1873 in Wien bte Spekulationslust durch massenhafte Zahlungseinstellungen ein jähes Ende genommen

8. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 177

1906 - Leipzig : Dürr
Die Ursachen, der Verlauf und die Folgen der franzsischen Revolution 177 so da es wie ein gewaltiger Schrei hinaushallte nach Freiheit im geistigen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben. Weh denen, die dem ewig Blinden Des Lichtes Himmelsfackel leihn. Sie strahlt ihm nicht, sie kann nur znden Und schert Stdt' und Lnder ein." 2. Die materiellen Ursachen der franzsischen Revolution. a) Die schlechte Regierung. Schon die fortwhrenden Kriege und die wahnsinnige Verschwendung und Baulust L u d w i g s Xiv. hatten den franzsischen Staat an den Rand des Abgrunds gebracht. Whrend 200 000300000 Menschen alljhrlich aus Mangel an Nahrung zugrunde gingen, verwandte der König auf den Bau eines Prunkschlosses 88 Millionen. So hinterlie er seinem Nachfolger eine leere Kasse, eine Staatsschuld von der 2 Milliarden Livres und ein stets wachsendes Defizit. Auch Philipp von Orleans, der fr den unmndigen Ludwig Xv. die Regentschaft fhrte (17151723), war, wie in jener ppig-leichtfertigen Zeit natrlich, ein sittenloser und verschwenderischer Mensch, der durch gewagte Finanzgeschfte schlielich einen Staatsbankerott herbeifhrte. Der Schotte John Law*) wollte ihm behilflich sein, den zerrtteten Staats-haushalt zu ordnen. Er grndete zu diesem Zwecke die knigliche Bank und eine Aktiengesellschaft fr die Kolonien, die Compagnie des Indes. Aus den Geldern der indischen Kompagnie gewhrte Law dem Staate einen Vorschu von 1500 Millionen zu 3/0; hatte der Staat bisher jhrlich 80 Millionen Zinsen bezahlt, so waren jetzt nur 45 Millionen ntig; mithin ersparte er 35 Millionen. Mit diesen 1500 Millionen wurden nun die Staatsglubiger bezahlt. So flo das Aktienkapital aus der Kasse der Compagnie des Indes durch die Staatskasse in die Taschen der Staatsglubiger. Woher aber kam dies Kapital berhaupt und wo blieb es nach seiner Auszahlung? Dieselbe Summe, die den Staats-glubigem vom Staate zurckgezahlt wurde, zahlten sie gleichzeitig an die Compagnie des Indes wieder ein, indem sie deren Aktien (300000 Stck M je 5000 Livres = 1500 Millionen) kauften. Es war also in Wahr-heit nur ein Umtausch der Staatsschuldscheine in Kolonialaktien. Diesem seinem neuen Schuldner berwies der Staat den grten Teil seiner Ein-knfte, und es war sehr wohl mglich, da die Gesellschaft mit Hilfe dieses Gewinnes und der zu erwartenden berseeischen Geschfte ihren Teilhabern grere Gewinnanteile zahlen konnte, als sie bisher erhalten hatten. Gleich- *) Nach Maier, Soziale Bewegungen, S. 84 ff. Kauffmann. Berndt und Tomuschat, Geschichtsbetrachtungen. Ii. 12

9. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 178

1906 - Leipzig : Dürr
178 Das Zeitalter der franzsischen Revolution und Napoleons zeitig mit diesen Manahmen ging die Einziehung des Metallgeldes zu-gunsten der Assignaten vor sich. Anfangs ging das Geschft glnzend; die Aktien stiegen bis auf den vierzigfachen Nennwert; die Spekulationswut ergriff alle Stnde. Alles Geld wurde zu der Kasse der Kompagnie getragen; ihre Billets wurden den Staatskassenscheinen gleichgesetzt. Geld fehlte bald ganz; man sah nur noch Papiere. Law, trunken von seinen Erfolgen, vermehrte die Zahl der Aktien ins Unsinnige, so da 1719 ihr Wert das 24 fache des in Frankreich berhaupt vorhandenen Goldvorrates betrug. So war fr das um-laufende Papiergeld keine Deckung da. Als nun die Gewinnanteile der Aktien ausblieben, allmhlich immer mehr zur Einlsung eingereicht wurden, aber wegen Mangels an barem Gelde nicht eingelst werden konnten, da brach das luftige Kartenhaus zusammen: die Aktien, die man eben noch mit 20 000 Stores bezahlte, wurden mit einem Louisdor verkauft, die Banknoten zum zehnten Teil ihres Nennwertes. Tausende verloren ihr Hab und Gut, und nur der Staat hatte den Vorteil, da er einen Teil seiner Schulden in wertlosen Banknoten zum Schaden seiner Brger bezahlt hatte. Das Verhngnisvolle war eben die falsche Auffassung des Kredits: auch der Staat hat nur so lange Kredit, als er Deckung in Metall- oder anderen Werten fr seine Anleihen hat. Wird ein Staats-schuldschein nicht sofort bei Sicht eingelst, so ist bei dem selbstschtigen und gleichgltigen Aktionr sofort das Vertrauen geschwunden; die Papiere werden in Massen auf den Markt geworfen, und der Staatsbankerott ist da. Es ist erklrlich, da diese Geldwirtschaft groe und weite Erbitterung erregte. Als dann die lange Regierung Ludwigs Xv. (17151774) die Finanzkrfte aufs unerhrteste anspannte, als dieser wrdelose Monarch mit seinen Maitressen (Pompadour, Dubarry), seinen Hofleuten in Glanz, Prunk und Unsittlichkeit unglaubliche Summen vergeudetes) als rhm-lose Kriege (Frankreichs Teilnahme am 7 jhrigen Kriege; der Verlust seines amerikanischen Kolonialbesitzes) ihm viele Kosten machten und sein Ansehen nach auen hin nur verringerten, da schwand der Strahlenkranz der kniglichen Krone, da machte die Knigstreue, die zu dem Eoi Soleil auch in den schlimmsten Tagen treu gehalten hatte, verbitterter Knigsverachtung Platz. Es ist das tragische Geschick Ludwigs Xvi. geworden, da er, wenngleich gutmtig und wohlwollend, aber ohne Willenskraft und *) Des Knigs Haushalt zhlte ungefhr 15000 Personen, die 4045 Millionen jhrlich verschlangen, d. i. den 10. Teil des Staatseinkommens! Im Jahre 1774 hatte der Haushalt des Knigs die Hhe von 42 471000 Livres erreicht, d. i. den 7. Teil der jhrlichen Staatseinnahme.

10. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 22

1906 - Leipzig : Dürr
22 Das Zeitalter des Absolutismus die endlich den franzsischen Staat mit in die Wogen der Revolution hineinstrzen sollte. c) (Solbert gedachte vor allem den Finanzen Frankreichs aufzuhelfen durch Neuregelung des Wirtschaftslebens; er hat den franzsischen Merkantilismus begrndet. Der Grundsatz der Merkantilisten be-sagt, da der Reichtum eines Landes in seinem Vorrate baren Geldes oder Edelmetalles liegt. Es ist demnach notwendig, die Ausfuhr dieser Werte, also den Import fremdlndischer Waren, mglichst zu verhindern, die Einfuhr des Geldes, also den Export einheimischer Waren, mit allen Mitteln zu frdern. Zu diesem Zwecke mu der Staat ein einheitliches Wirtschaftsgebiet bilden, an dessen Grenzen nur Zlle erhoben werden, das einheimische Gewerbe mu leistungsfhig gemacht, das auslndische mglichst ausgeschaltet werden, so da eine gnstige Handelsbilanz erreicht wird, der Wert der Ausfuhr den Wert der Einfuhr bersteigt. Aus den Zeiten der Stadtwirtschaft her bestanden auch in Frankreich die Binnenzlle, mit denen sich die einzelnen Landschaften und Provinzen (so noch unter (Solbert die Provence) gegeneinander abschlssen. Durch sie wurde ein ganz Frankreich umfassender gewerblicher Verkehr beraus ge-hemmt, wo nicht gar unterbunden. 1664 wurden sie ausgehoben und nur ein allgemeiner Eingangs- und Ausgangszoll an der Grenze erhoben. Nun galt es, dies so von anderen Nationen abgegrenzte Land auch mit Verkehrsmglichkeiten auszustatten: Kunststraen wurden angelegt, der Kanal du midi gebaut. Innerhalb dieses nationalen Wirtschaftsgebietes aber wurde das heimische Gewerbe gefrdert durch staatliches Kapital oder Monopole, wurden neue Herstellungsweisen aufgebracht. So waren bis-her alljhrlich nach Venedig 100 000 Litires fr Spiegel, 300000 Livres fr Spitzen gegangen. (Solbert zog von Murano her Glasarbeiter nach Frankreich, um Spiegel herzustellen; inlndische Arbeiter wurden von ihnen angelernt, und bald waren die franzsischen Spiegel fhig zum Wett-bewerb. Jetzt legte er an der Landesgrenze auf veuetiauische Glaswaren einen so hohen Zoll, da die im Jnlande gefertigten erheblich billiger waren; der auslndische Wettbewerb verschwand. Um gleichzeitig einen inlndischen nicht aufkommen zu lassen, gab er dieser Fabrik das Allein-verkaufsrecht (Monopol) fr Spiegel. In hnlicher Weise frderte er die Spitzenindustrie in Reims und anderswo die Strumpfwirkerei, Tuch-bereitung, Blech- und Messingindustrie; ja, soweit ging das frsorgliche Eingreifen des Staates, da Tuchmachern und Frbern sogar Breite und Lnge der Stcke vorgeschrieben wurden. Durch hohe Eingangszlle wurden also fremdlndische Erzeugnisse abgehalten; durch finanzielle Untersttzung, Monopole usw. krftigte der Staat im staatlichen Interesse sein
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