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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 58

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
58 gen heimgesucht, auch thaten die Wölfe großen Schaden und nun kam noch der verderbliche Krieg dazu. Fried- rich der Gebissene wurde in einem Gefecht bei Wei- mar gefangen genommen und in einen Thurm der Wart- burg geworfen, wo er beinah ein Jahr lang eingekerkert war, bis endlich Alb rechts Dienerschaft ihn entfliehen ließ. Um das Jahr 1283 starb Heinrich, Albrechts ältester Sohn, und das Pleißnerland fiel an Diez- mann. Kurz darauf starb auch Dietrich von Lands- berg und hinterließ einen Sohn, Fiedrich Tutta, der das Osterland und Landsberg erbte. Endlich starb 1280 der alte Markgraf Heinrich der Erlauchte, nach- dem er an seinen jüngsten Sohn, Friedrich den Klei- nen, einenlandstrich in Meißen und in der Lausitz ab- getreten hatte, die Markgrafschaft Lausitz aber seinem Enkel, Friedrich Tutta, zugewiesen. Dieser Fürst hatte wäh- rend seiner langen Negierung eine merkwürdige Zeit erlebt. Das berühmte, mit ihm so nahe verwandte Geschlecht der Hohenstaufen war schmählich untergegangen, das Haus der Babenberger erloschen, die große Macht der Kö- nigreiche Dänemark und Böhmen gebrochen, die Her- zogthümer Schwaben und Franken waren aufgelöst, sein eigenes Haus sah er zerrüttet und mit dem Untergange bedroht; dagegen hatte sich an den Küsten der Ostsee ein mächtiger deutscher Adelsstaat gebildet, und die Häu- ser As can ie n und Habs bürg gelangten zu großer Macht. Wahrend seines langen Lebens zeigte sich das Ritterthum und der Adel auf dem Gipfel seines Glan- zes, aber auch schon des Verfalls dieses Standes; dagegen blühte der Bürgerstand herrlich auf, und die zwei mäch- tigen bürgerlichen Vereine, der Hansebund und der r h e i n i sch e Stadtebund, wurden gestiftet. Zu welcher groß- ßen Macht hatte das Haus Wett in emporsteigen können, wenn Heinrich seine Lande nicht getheilt und einen wür- digen Nachfolger gehabt hätte! —

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 100

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
100 den Staats- und Ssttenverhältniffen anderer Länder hatte auch manche Veränderung in den sächsischen Ländern zur Folge. Der Fürstenhof erhielt eine Vermehrung des Hofstaats und einen vergrößerten Glanz, und wenn gleich die Kurfürsten in diesem Zeiträume meistens gute Staats- wkrthe waren, und eichen ehrbaren Lebenswandel führten, so ließen sie es an ihrem Hofe doch nicht an einem Auf- wande fehlen, der einem königlichen nahe kam. Die land- ständische Verfassung gewann eine andere Gestaltung und festere Ordnung, die Stande des Herzogthums Sachsen erschienen auf den meißnischen und osterländischen Landesverfammlungen, und seit 1428 nahmen die Stande regelmäßig Theil daran und bildeten mit den Prälaten, Grafen, Herrn und Rittern die Landschaft. Außer der Bede, von der schon die Rede gewesen und die nach und nach außer Gebrauch kam, wurden andere Abgaben einge- führt. Denn die Landesherrn singen an die Reichslastcn auf die Unterthanen zu wälzen, auch reichten die Einkünfte der fürstlichen Kammergüter nicht mehr zur Bestreitung der Kosten der Kriegszüge und der glänzenden Hofhaltung hin. In Thüringen war schon 1405 eine allgemeine Kopf- steuer, der Bär oder Bern genannt, aufgekommen; in Meißen wurde i486 die ginfe (Accise), der 3oste Pfennig von allem feilen Verkauf, und 1443 eine Kopfsteuer von 2 gr. für den Kopf eingeführt. Letztere ward 1454 nach dem Vermögen und dem Einkommen erhoben, und selbst Geistliche und Ritter waren davon nicht ausgenom- men. Die Landschaft verwilligte zwar alle diese Abgaben, doch nicht ohne sich dabei die Bestätigung alter und Ver- leihung neuer Rechte auszubedingen. So wurde 1428 die Beisteuer zum Hussitenkriege nur unter dem Beding ver- wiüigt, daß die Lehnsgüter in Ermangelung männlicher Nachkommen auch auf Töchter und Seitenvcrwandte ver- erben sollten; und 1438 gestand der Kurfürst der Land- schaft das Recht zu, sich zu ihrer Sicherheit zu vereinigen, wenn er außer der jetzigen noch andere Forderungen sollte machen wollen. Als diese Steuern 1451 bewilligt werden sollten, erlangten die Stände das Recht, das erho- bene-Geld in Leipzig niederzulegen und durch einen stän- dischen Ausschuß verwalten zu lassen. Dadurch wurde der

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 68

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
68 Lombardei. Nützlicher war die Bekämpfung der Raub- ritter in T hü rin gen und Meißen, deren Raubschlöffcr zerstört, und die selbst gehenkt wurden. Da durch die ansehnlichen Erwerbungen der Wetti- n i sche Gcsammtstaat beträchtlich vergrößert-worden war, so hielten die drei Brüder, die langer- als 30 Jahre i'n größter Eintracht gemeinschaftlich regiert-hatten, es für an- M gemcffcn, daß jeder von ihnen die Verwaltung eines Haupt- landes besonders übernehme und benutze, wahrend viele Haupt- gegcnstande, als hohe Gerichtsbarkeit, Ausschreibung von Steuern, Landesveraußerungen, Kriegserklärungen und Frie- densschlüsse, die Bergwerke und die Münze gemeinschaftlich verwaltet wurden. Der Vertrag, der darüber am 5ten Juni 1379 deshalb geschlossen wurde, hieß die Ocrterung. In Folge desselben erhielt Friedrich der Strenge dasosterland und die Mark Landsberg, Balthasar Thüringen und Wilhelm Meißen. Der Landgraf Balthasar hatte durch seine Vermahlung mit Margaretha von Hohenzollern 1374 auch die Äemter H i ldburgh au sen, Heldburg und Eisfeld erworben.' Friedrich der Strenge, nur gegen Feinde und Verbrecher streng, den Seinen aber ein sorgsamer Schützer und Berather, starb den 26sten Mai 1381, zu früh für sein Volk und für sein v Haus, da er einsichtsvoll, thatig und wohlgesinnt war. Er hinterließ 3 Söhne, Friedrich den Streitbaren, Wilhelmii. und Georg, über die ec ihre Mutter, Ka- thar ina von Henneberg, eine kluge und entschlossene Frau, zur Vormünderin gesetzt hatte. Sie verwaltete die Regierung mit Klugheit und Ansehen, dennoch konnte sie die Erbtheilung nicht verhindern, die am I3ten November 1382 zu Ehemnitz erfolgte. Die Länder waren im Gan- zen so wie in der Oertcrung getheilt, nur daß die neu- erworbenen voigtländischen Besitzungen und einige thü- ringische Städte noch zum Osterlan d geschlagen wurden. F reib erg und die Bergwerke blieben gemeinschaftlich. Von nun ab sind die We klinischen Länder, mit Aus- nahme der Jahre von 1440 bis 1445, nie völlig wieder vereinigt worden. Js;J fi

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 78

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
78 Sechzehntes Capitel. Zustand der Wettinischen Lande von 1247 bis zur Vereinigung der Kurwürde und des Her- zogthums Sachsen mit ihnen, 1418. Durch die Vereinigung von Thüringen mit Mei- ßen und dem Osterlande unter einen Rcgentenstamm wurde keineswegs die Verbindung dieser Lander zu einem Staate bewirkt; jedes behielt vielmehr seine besondere Ver- fassung, und die Stände eines jeden Landes nahmen nur die Angelegenheiten ihrer Landschaft in Berathung, ohne sich um die der übrigen zu kümmern; auch standen die mehrmaligen Theilungen der Regenten der Vereinbarung der Lander zu einem Gesammtstaate entgegen. Landftände waren in sehr frühen Zeiten vorhanden; in Meißen wur- den sie 1135, in Thüringen 1192 eingeführt und ohne Zweifel bestanden sie schon früher, doch hatten die Städte keinen Theil an den Landtagen. Die thüringischen Städte erschienen zuerst 1308, die meißnischen und osterländischen 1350 auf dem Landtage. Diese Ver- vollständigung der Verfassung war eine Folge der Geldnoth, in welche die Fürsten, vornehmlich ihrer Kriege und dann ihrer glänzenden Hofhaltung wegen, geriethen. Das ver- änderte Kriegswesen machte größere Heere und besonders viele Feldkrieger nothwendig. Die Kosten dazu konnten die Regenten nicht mehr von ihren Kammergütern bestreiten, sie bedurften der Beisteuer des Landes, und da die blühend gewordenen Städte vorzüglich dabei in Anspruch genom- men wurden, so war natürlich, daß sie auf den Landtagen, auf welchen Abgaben bewilligt wurden, Theil nahmen. Die ersten Abgaben wurden Beden genannt. Die ersten allgemeinen Beden wurden 1350 von den Landständcn zu Leipzig zu Abtragung der landesfürstlichen Schulden bewilligt. Später kamen noch besondere Beden, die von einzelnen Ständen oder Ortschaften bewilligt wurden, hinzu. Wenn im Allgemeinen Veden bewilligt wurden, ließen sich die Stände gewöhnlich einen Revers ausstcllen, daß keine mehr verlangt werden sollte, ausgenommen wenn cs Krieg oder anderer Nothstand nothwendig erforderte. 2"

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 79

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
79 Thüringen kam auch seit 1405 eine Kopfsteuer auf, unter dem Namen Bär oder Bären. Mit der Gerichts- verfassung ging allmählig eine große Veränderung vor. Das allgemeine thüringische Landgericht zu Mittel- hausen gerieth nach und nach in Abnahme, während das Hofgericht seinen Wirkungskreis vergrößerte. Auch verliehen die Land- und Markgrafen den Städten und ein- zelnen Grundbesitzern häufig die erbliche Gerichtsbarkeit. Die Geistlichen strebten, auch weltliche Sachen vor ihren Gerichtshof zu ziehen, wogegen aber Friedrich der Streit- bare ein päpstliches Privilegium erhielt. Auch die west- phälischen Freigerichte mischten sich in dienechtöpfiege dieser Länder, und achteten der kaiserlichen Verbote dagegen nicht. Um der Streitigkeiten mit ihnen ein Ende zu machen, sah sich F riedrich der Streitbare gendthigt, mit den weft- phälischen Freigerichten selbst in Verbindung zu treten. Die Städte gewannen durch ihren Reichthum und durch die Hilfe, die sie den Fürsten in den Kriegen leiste- ten, immer größeres Gewicht, und die Vereinigung der Handwerker in Zünfte erfolgte immer häufiger. Von den Städten in den drei Wetti nischen Hauptlanden ge- langten besonders drei zu einer vorherrschenden Wichtig- keit. In Meißen war es Dresden, doch kam diese bei Weitem ihren Schwefterftädten in Thüringen und Ofter- land, Erfurt und Leipzig nicht gleich. Dresden wurde lange durch die Nähe von Meißen, Budissin und F reib erg niedergehalten, und hob sich erst unter Heinrich dem Erlauchten und seinem Sohne, Fried- rich dem Kleinen, die daselbst Hof hielten. Schon in der ersten Hälfte des l4ten Jahrhunderts zählte es eine Menge Kirchen und Klöster, und das berühmte Mater- nenhospital, auch die steinerne Brücke soll schon 1319 erbaut sein, doch waren die steinernen Pfeiler damals nur mit Balken verbunden. Dresden lag damals auf dem rechten Elbufer, und was jetzt Alt-Dresden ist, er- hielt erst 1403 Stadt- und Marktrecht. Erfurt, die Hauptstadt von Thüringen, stand unter der Oberhoheit der Landgrafen, während-.die Erz- bischöfe von Mainz die Erbherrn davon waren. Die Streitigkeiten beider wegen ihrer Gerechtsame benutzte die

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 214

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
214 Stande der Landschaft keine neuen Schulden aufzudringen, keine Werbung, Krieg oder Bündnisse zu schließen, und keine Veränderung in der Religion wie auch keine Steuerveränderung vorzunehmen, kehrte der Kurfürst sich nicht, und trotz den großen Bewilligungen, die den Ständen abverlang-t wur- den, erlangten sie nicht nur keine Vermehrung ihrer Rechte, sondern litten noch in mehrerer Hinsicht eine Verminderung derselben, doch kam 1728 eine Landtagsordnung zu Stande. Das Heerwesen war es vornehmlich, was des Landes Kräfte verschlang und viele Millionen kostete. Schon i. I. 1711 belief sich das Heer auf 30,000 Mann. Da diese Kriegsmacht noch dazu sehr glänzend ausgerüstet und bei öftern Verlusten immer wieder ergänzt werden mußte, so konnte das Land die Kosten nicht mehr erschwingen und sie wurde in Etwas vermindert. Im Jahr 1726 war das Heer aber wiederum auf 20,000 Mann zu Fuß und 7000 Mann zu Pferd gebracht, deren Unterhaltung an 2 Millio- nen Lhaler kostete. Schwere Klagen des Volks und der Stände wurden wegen den gewaltsamen Werbungen der jungen Mannschaft geführt. Da Friedrich August in irgend einer Art des Glanzes sich nicht gern von andern Monarchen übertreffen ließ, so ahmte er auch die damals in Preußen herrschende kriegerische Prunkliebe nach. Er ließ i. I. 1780 bei Mühlberg ein Lustlager halten, wo- bei er 30,000 Mann auf französische Art in den Waf- fen geübt stellte. Ezi waren dabei der König und der Kur- prinz von Preußen, außerdem aber noch 47 Fürsten zugegen. Die kostbarsten Prunkfeste, Illuminationen, Feuer, werke wurden dabei gegeben, und dieses Lustlager kostete dem Lande eine Million Thaler. Bei den unaufhörlichen Verwickelungen Friedrich August's 1. in auswärtige Angelegenheiten, bei seinen vie- len Kriegen und bei den mannigfachen Vergnügungen und Zerstreuungen, denen er sich ohne Maß und Ziel überließ, ist es wahrlich zu verwundern, daß in seinen Erblanden bei allen Verwaltungszweigen noch so viel geschah und Kur- sachsen gegen andere deutsche Länder, deren thätige Re- gierungen ungesäumt stets das Beste bewirkten, was Zeit und Umstande erforderten, nicht gar zu sehr zurückblieb.

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 226

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
226 des Volkes Rechte gekränkt, gewissenloser kaum je sein Ver- mögen vergeudet, sein Wohl geopfert worden, als es da- mals in Kursachsen geschah. Und dennoch geschahen keine Gewaltschritte, um sich der Ungebühr zu entledigen, und dennoch haßten die Sachsen ihren Landesherrn nickt, sondern beklagten ihn nur, daß er getäuscht und hintergan- gen von einem unwürdigen Günstling, seinen Namen zu den Schandlichkeiten hergeben mußte, durch die sein treues Volk bedrückt, geplündert und zu Grunde gerichtet wurde. Von der übrigen Thätigkeit der k u r sä ch si sch en Re- gierung während dieses Zeitraums und von den Ereig- nissen in Sachsen iss wenig Erhebliches zu melden, und von dem Wenigen ist das Meiste nicht erfreulicher Art. Zur Belohnung des kriegerischen Verdienstes stiftete der Kurfürst am 7 Oktober 1736 den St. Heinrich 's Orden, der aber bald außer Gebrauch kam und erst 1768 wieder erneuert wurde. Wichtig wurde die 1742 errichtete In- genieurakademie und die 1738 gegründete Solda- tenkrankenanstalt. In der Rechtspflege wurden allerdings viele Mißbräuche abgestellt und die prozessualischen Weit- läufigkeiten verkürzt, dagegen aber griff der Premierminister oft willkührlich durch Cabinetsordre in die Rechtspflege ein, auch wollte er, daß in Kammersachen das Kammer- collegium die alleinige Entscheidung haben sollte; das gaben aber die Stände nicht zu. _ Polizeiverord- nungen erschienen, wie das bei einer willkührlichen Ministerherrschaft nicht anders sein konnte, in unermeßlicher Menge. Schon 1735 wurde ein Befehl erlassen, daß ohne Vorwissen des geheimen Conciliums nichts aus dem öffentlichen Rechte gedruckt werden durfte, und 1742 wurde den Geistlichen verboten, in ihren Predigten zu philosophiren. Auch an einer geheimen Polizei fehlte es nicht, es bestand sogar eine Brieferöffnungsexpedition. Daß bei den unerschwinglichen Abgaben und Besteuerungen und bei dem gänzlich zerstörten öffentlichen Credit Handel und Gewerbe in Verfall geriethen, war natürlich; viele Fabri- kanten wanderten aus, die rohen Arbeitsstoffe wurden außer Landes gesendet, der Schmuggelhandel blühte. Eine 1735 errichtete Commerciendeputation konnte nichts aus- richten, weil die drei zum Blühen der Gewerbe unerläßlichen

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 204

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
204 Herzog Johann Georg von Sachsen - Weißen- sels übernahm, und das endlich dem evangelischen Geheimen- rath in Dresden übertragen wurde. Allein es blieb doch nicht ohne einige Zumuthungen, die nur durch die große Standhaftigkeit der geistlichen Behörden und der Stande ohne Folgen blieben. Auch wurde ein, die Rechte der Stande beeinträchtigender .Revisionsrath errichtet, der zu großen Beschwerden veranlaßte und dessen Aufhebung die Stände 1700 -durch die Bewilligung einer Million Gul- den erkauften. Wie nachtheilig die neue Krone dem Kurfürstenthume Sachsen wurde, ist aus den Veräußerungen ersichtlich, die Friedrich August machte, um das nöthige Geld zur Behauptung seiner Würde zu erhalten. Seine Ansprüche an das Herzogthum Sachsen Lauenburg verkaufte er an Braunschweig - Lünebur'g für 1 Million und 100.000 Gulden, die Erbvogtei über Quedlinburg und die Aemter Lauenburg, Levenberg, Gersdorf und das Reichsscholzenamt in Nord hausen für 300,000 Thaler an Brandenburg, und die Landeshoheit über den albertinischen Antheil an Henneberg am 4. September 1700 an den Herzog von Sachsen -Zeiz für 43.000 Thaler, am 10. März 1698 das Amt Petcrsberg, den letzten Rest der alten wetti nischen Stamm-Graf- schaft für 40,000 Thaler an Brandenburg auf Wieder- kauf, 1698 das Amt Borna an den Herzog von Gotha für 45,000 Gulden, das Amt Gräfen Hein ich en für 45.000 Thaler an die Fürstin Henriette von Anhalt- Dessau; an Hannover den Antheil an der Grafschaft Mansfeld für 600,000 Thaler 1707, an Sachsen- Weimar 1712 das Amt Pforta für 100,000 Gulden. Doch wurden diese 4 letzteren Veräußerungen spater wieder eingelöst. Noch andere Mittel, Geld aufzutreiben, wurden versucht, so unter andern die Errichtung der Depositen- bank, für welche die Geleits -Accise, Hütten - und Farben- werke zur Sicherheit verpfändet wurden, doch da die Stän- de mit Ernst darauf bestanden, daß keine gerichtlichen De- positen und Gelder von Unmündigen, Kirchen und frommen Stiftungen mit hineingezogen werden sollten, worüber sie

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 242

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
242 erwieß sich die Vermehrung und Veredlung der Schafzucht durch Einführung spanischer Zuchtschafe und durch Errich- tung der kurfürstlichen Stammschäfereien zu Ho.hen stein, Nennersdorf, und Lohmen. Die Wollzucht veredelte sich bald so, daß die sächsische E le c tora lwo I le bei Weitem die spanische und englische übertraf und dem Lande Millionen eintrug. In Leipzig entstand 1765 eine ökonomische Gesellschaft, die sehr thätig für die Ver- besserung des Landbaues war. Die Forstwirthschaft erhielt eine wesentliche Veränderung durch die Trennung der Jagd und des Forstwesens. Durch die Skiftung der Bergwerks- Akademie zu Freiberg, am 4. December 1765, nahm der sächsische Bergbau einen Aufschwung, wie in keinem andern europäischen Staate und ist seitdem das Vorhild für alle Länder der Erde gewesen. Zu einer durchgreifen- den Verbesserung der Rechtspflege konnte es während der vormundschaftlichen Regierung nicht kommen, einmal weil die Zeit dazu zu kurz, dann weil auch zu viel für die nothwendigsten Bedürfnisse des Volks, die das Leben un- mittelbar angingen, zu thun war; doch fehlte es an ein- zelnen zweckmäßigen Verordnungen zu Abstellung der schreiensten Mißbräuche nicht. Wichtig war aber für die Gesundheitspflege und für die Heilkunde zugleich das 1765 und 1768 zu Dresden errichtete Sanitäts-Collegium, welches in Verbindung mit den medicinischen Facultäten zu Leipzig und Wittenberg die Obermedizinalbehörde des Kurfürstenthums bilden sollte. Bei Weitem eifriger aber, als für irgend einen Ver- waltungszweig war der Regent für die Verbesserung des Kriegswesens thätig, denn er liebte den Krieg und hatte sich darin ausgezeichnet. Das sächsische Heerwesen be- durfte nun auch allerdings einer großen und durchgreifen- den Verbesserung, allein so schnell, als Prinz Ta ver es wünschte, konnte sie nicht geschehen, ohne das verarmte Land schwer zu bedrücken. Da aber der Prinz, was das Soldatenwesen betraf, keine Rücksicht auf das Land und auf die Vorstellungen der Stände nahm, so gab er dadurch Anlaß zu manchen gerechten Beschwerden; im Uebrigen warm seine Anordnungen bei dem Kriegswesen lobens- werth. Er beschränkte die Garden, die viel kosteten und

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 276

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
276 König mit seiner Gemahlin und Tochter und dem Kabi- netsrath nach Berlin ab. Einundvierzigstes Capilel. Sachsens innere Verwaltung und Lage von dem Jahre 1806 bis 1813. In diesem Zeiträume ging Sachsens gute Zeit zu Grunde, es erlag dem Drucke und den Leiden, welches von außenher darauf einstürmte und das, was wahrend Friedrich Angust's 4ojährigec glücklicher Regierung gediehen, war nun dem Verderben hingegeben. Der König blieb seinem Grundsätze treu, so wenig als möglich an dem Bestehenden zu ändern, und führte nur da Neuerungen ein, wo sie sich durchaus ohne sicht- lichen Schaden des Ganzen nicht mehr vermeiden ließen. So änderte er die Landesverfassung nicht, obgleich seine Souverainitätsrechte ihm dieses gestatteten und er seine landesherrliche Macht dadurch hätte vergrößern können. Nur auf Verlangen der Landstände wurden am 15. März 1811 die Reformirten den Lutheranern und Katholiken völ- lig gleich gestellt. Die Bestreitung der Geldbedürfnisse machte eine Hauptsorge der Regierung aus. Schon i. I. 1807 wurde eine neue Anleihe von 4 Millionen L'hlr. ge- macht. Die Summe der Kassenbillets wurde bis zum Jahre 1811 von 3 bis auf 5 Millionen erhöht. Eine eigene Oberbehörde wurde am 6. Nov. 1807 unter dem Namen Landescommission errichtet, deren Geschäft es war, die Landeslasten gleichmäßig zu vertheilen. Nachdem mehrere andere kleinere Anleihen nicht hinreichend befunden waren, genehmigten die versammelten Stände am 30. April 1811 eine abermalige Anleihe von 6 Millionen Thlr; auch dieses genügte nicht, und die Stände verwilligten auf 6 Jahre von 1812 bis 1817 294 Million Thlr. von denen 18 Millionen auf dem gewöhnlichen Wege beigebracht, der Rest aber theils. durch die Reichenbachische Anleihe,
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