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gen heimgesucht, auch thaten die Wölfe großen Schaden
und nun kam noch der verderbliche Krieg dazu. Fried-
rich der Gebissene wurde in einem Gefecht bei Wei-
mar gefangen genommen und in einen Thurm der Wart-
burg geworfen, wo er beinah ein Jahr lang eingekerkert
war, bis endlich Alb rechts Dienerschaft ihn entfliehen
ließ. Um das Jahr 1283 starb Heinrich, Albrechts
ältester Sohn, und das Pleißnerland fiel an Diez-
mann. Kurz darauf starb auch Dietrich von Lands-
berg und hinterließ einen Sohn, Fiedrich Tutta, der
das Osterland und Landsberg erbte. Endlich starb
1280 der alte Markgraf Heinrich der Erlauchte, nach-
dem er an seinen jüngsten Sohn, Friedrich den Klei-
nen, einenlandstrich in Meißen und in der Lausitz ab-
getreten hatte, die Markgrafschaft Lausitz aber seinem Enkel,
Friedrich Tutta, zugewiesen. Dieser Fürst hatte wäh-
rend seiner langen Negierung eine merkwürdige Zeit erlebt.
Das berühmte, mit ihm so nahe verwandte Geschlecht der
Hohenstaufen war schmählich untergegangen, das Haus
der Babenberger erloschen, die große Macht der Kö-
nigreiche Dänemark und Böhmen gebrochen, die Her-
zogthümer Schwaben und Franken waren aufgelöst,
sein eigenes Haus sah er zerrüttet und mit dem Untergange
bedroht; dagegen hatte sich an den Küsten der Ostsee ein
mächtiger deutscher Adelsstaat gebildet, und die Häu-
ser As can ie n und Habs bürg gelangten zu großer
Macht. Wahrend seines langen Lebens zeigte sich das
Ritterthum und der Adel auf dem Gipfel seines Glan-
zes, aber auch schon des Verfalls dieses Standes; dagegen
blühte der Bürgerstand herrlich auf, und die zwei mäch-
tigen bürgerlichen Vereine, der Hansebund und der
r h e i n i sch e Stadtebund, wurden gestiftet. Zu welcher groß-
ßen Macht hatte das Haus Wett in emporsteigen können,
wenn Heinrich seine Lande nicht getheilt und einen wür-
digen Nachfolger gehabt hätte! —
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht]]
TM Hauptwörter (200): [T18: [Mark Brandenburg Land Albrecht Friedrich Kaiser Jahr Markgraf Haus Markgrafe], T171: [Heinrich Otto Herzog Kaiser König Friedrich Sohn Konrad Sachsen Schwaben], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T64: [Vater Sohn Jahr Tod Mutter Regierung König Kind Heinrich Bruder]]
Extrahierte Personennamen: Heinrich Heinrich Albrechts Albrechts Fiedrich_Tutta Heinrich_der_Erlauchte Heinrich Friedrich Friedrich Friedrich_Tutta Friedrich Heinrich Heinrich
100
den Staats- und Ssttenverhältniffen anderer Länder hatte
auch manche Veränderung in den sächsischen Ländern
zur Folge. Der Fürstenhof erhielt eine Vermehrung des
Hofstaats und einen vergrößerten Glanz, und wenn gleich
die Kurfürsten in diesem Zeiträume meistens gute Staats-
wkrthe waren, und eichen ehrbaren Lebenswandel führten,
so ließen sie es an ihrem Hofe doch nicht an einem Auf-
wande fehlen, der einem königlichen nahe kam. Die land-
ständische Verfassung gewann eine andere Gestaltung und
festere Ordnung, die Stande des Herzogthums Sachsen
erschienen auf den meißnischen und osterländischen
Landesverfammlungen, und seit 1428 nahmen die Stande
regelmäßig Theil daran und bildeten mit den Prälaten,
Grafen, Herrn und Rittern die Landschaft. Außer der
Bede, von der schon die Rede gewesen und die nach und
nach außer Gebrauch kam, wurden andere Abgaben einge-
führt. Denn die Landesherrn singen an die Reichslastcn
auf die Unterthanen zu wälzen, auch reichten die Einkünfte
der fürstlichen Kammergüter nicht mehr zur Bestreitung der
Kosten der Kriegszüge und der glänzenden Hofhaltung hin.
In Thüringen war schon 1405 eine allgemeine Kopf-
steuer, der Bär oder Bern genannt, aufgekommen; in
Meißen wurde i486 die ginfe (Accise), der 3oste
Pfennig von allem feilen Verkauf, und 1443 eine Kopfsteuer
von 2 gr. für den Kopf eingeführt. Letztere ward 1454
nach dem Vermögen und dem Einkommen erhoben, und
selbst Geistliche und Ritter waren davon nicht ausgenom-
men. Die Landschaft verwilligte zwar alle diese Abgaben,
doch nicht ohne sich dabei die Bestätigung alter und Ver-
leihung neuer Rechte auszubedingen. So wurde 1428 die
Beisteuer zum Hussitenkriege nur unter dem Beding ver-
wiüigt, daß die Lehnsgüter in Ermangelung männlicher
Nachkommen auch auf Töchter und Seitenvcrwandte ver-
erben sollten; und 1438 gestand der Kurfürst der Land-
schaft das Recht zu, sich zu ihrer Sicherheit zu vereinigen,
wenn er außer der jetzigen noch andere Forderungen
sollte machen wollen. Als diese Steuern 1451 bewilligt
werden sollten, erlangten die Stände das Recht, das erho-
bene-Geld in Leipzig niederzulegen und durch einen stän-
dischen Ausschuß verwalten zu lassen. Dadurch wurde der
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod]]
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68
Lombardei. Nützlicher war die Bekämpfung der Raub-
ritter in T hü rin gen und Meißen, deren Raubschlöffcr
zerstört, und die selbst gehenkt wurden.
Da durch die ansehnlichen Erwerbungen der Wetti-
n i sche Gcsammtstaat beträchtlich vergrößert-worden war,
so hielten die drei Brüder, die langer- als 30 Jahre i'n
größter Eintracht gemeinschaftlich regiert-hatten, es für an-
M gemcffcn, daß jeder von ihnen die Verwaltung eines Haupt-
landes besonders übernehme und benutze, wahrend viele Haupt-
gegcnstande, als hohe Gerichtsbarkeit, Ausschreibung von
Steuern, Landesveraußerungen, Kriegserklärungen und Frie-
densschlüsse, die Bergwerke und die Münze gemeinschaftlich
verwaltet wurden. Der Vertrag, der darüber am 5ten Juni
1379 deshalb geschlossen wurde, hieß die Ocrterung. In Folge
desselben erhielt Friedrich der Strenge dasosterland
und die Mark Landsberg, Balthasar Thüringen
und Wilhelm Meißen. Der Landgraf Balthasar
hatte durch seine Vermahlung mit Margaretha von
Hohenzollern 1374 auch die Äemter H i ldburgh au sen,
Heldburg und Eisfeld erworben.' Friedrich der
Strenge, nur gegen Feinde und Verbrecher streng, den
Seinen aber ein sorgsamer Schützer und Berather, starb
den 26sten Mai 1381, zu früh für sein Volk und für sein
v Haus, da er einsichtsvoll, thatig und wohlgesinnt war.
Er hinterließ 3 Söhne, Friedrich den Streitbaren,
Wilhelmii. und Georg, über die ec ihre Mutter, Ka-
thar ina von Henneberg, eine kluge und entschlossene
Frau, zur Vormünderin gesetzt hatte. Sie verwaltete die
Regierung mit Klugheit und Ansehen, dennoch konnte sie
die Erbtheilung nicht verhindern, die am I3ten November
1382 zu Ehemnitz erfolgte. Die Länder waren im Gan-
zen so wie in der Oertcrung getheilt, nur daß die neu-
erworbenen voigtländischen Besitzungen und einige thü-
ringische Städte noch zum Osterlan d geschlagen wurden.
F reib erg und die Bergwerke blieben gemeinschaftlich.
Von nun ab sind die We klinischen Länder, mit Aus-
nahme der Jahre von 1440 bis 1445, nie völlig wieder
vereinigt worden.
Js;J fi
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Balthasar_Thüringen Wilhelm Balthasar Friedrich Friedrich Friedrich Georg ina_von_Henneberg
78
Sechzehntes Capitel.
Zustand der Wettinischen Lande von 1247 bis
zur Vereinigung der Kurwürde und des Her-
zogthums Sachsen mit ihnen, 1418.
Durch die Vereinigung von Thüringen mit Mei-
ßen und dem Osterlande unter einen Rcgentenstamm
wurde keineswegs die Verbindung dieser Lander zu einem
Staate bewirkt; jedes behielt vielmehr seine besondere Ver-
fassung, und die Stände eines jeden Landes nahmen nur
die Angelegenheiten ihrer Landschaft in Berathung, ohne
sich um die der übrigen zu kümmern; auch standen die
mehrmaligen Theilungen der Regenten der Vereinbarung
der Lander zu einem Gesammtstaate entgegen. Landftände
waren in sehr frühen Zeiten vorhanden; in Meißen wur-
den sie 1135, in Thüringen 1192 eingeführt und ohne
Zweifel bestanden sie schon früher, doch hatten die Städte
keinen Theil an den Landtagen. Die thüringischen
Städte erschienen zuerst 1308, die meißnischen und
osterländischen 1350 auf dem Landtage. Diese Ver-
vollständigung der Verfassung war eine Folge der Geldnoth,
in welche die Fürsten, vornehmlich ihrer Kriege und dann
ihrer glänzenden Hofhaltung wegen, geriethen. Das ver-
änderte Kriegswesen machte größere Heere und besonders
viele Feldkrieger nothwendig. Die Kosten dazu konnten die
Regenten nicht mehr von ihren Kammergütern bestreiten,
sie bedurften der Beisteuer des Landes, und da die blühend
gewordenen Städte vorzüglich dabei in Anspruch genom-
men wurden, so war natürlich, daß sie auf den Landtagen,
auf welchen Abgaben bewilligt wurden, Theil nahmen.
Die ersten Abgaben wurden Beden genannt. Die ersten
allgemeinen Beden wurden 1350 von den Landständcn
zu Leipzig zu Abtragung der landesfürstlichen Schulden
bewilligt. Später kamen noch besondere Beden, die von
einzelnen Ständen oder Ortschaften bewilligt wurden, hinzu.
Wenn im Allgemeinen Veden bewilligt wurden, ließen
sich die Stände gewöhnlich einen Revers ausstcllen, daß
keine mehr verlangt werden sollte, ausgenommen wenn cs
Krieg oder anderer Nothstand nothwendig erforderte. 2"
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe]]
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79
Thüringen kam auch seit 1405 eine Kopfsteuer auf,
unter dem Namen Bär oder Bären. Mit der Gerichts-
verfassung ging allmählig eine große Veränderung vor.
Das allgemeine thüringische Landgericht zu Mittel-
hausen gerieth nach und nach in Abnahme, während
das Hofgericht seinen Wirkungskreis vergrößerte. Auch
verliehen die Land- und Markgrafen den Städten und ein-
zelnen Grundbesitzern häufig die erbliche Gerichtsbarkeit.
Die Geistlichen strebten, auch weltliche Sachen vor ihren
Gerichtshof zu ziehen, wogegen aber Friedrich der Streit-
bare ein päpstliches Privilegium erhielt. Auch die west-
phälischen Freigerichte mischten sich in dienechtöpfiege
dieser Länder, und achteten der kaiserlichen Verbote dagegen
nicht. Um der Streitigkeiten mit ihnen ein Ende zu machen,
sah sich F riedrich der Streitbare gendthigt, mit den weft-
phälischen Freigerichten selbst in Verbindung zu treten.
Die Städte gewannen durch ihren Reichthum und
durch die Hilfe, die sie den Fürsten in den Kriegen leiste-
ten, immer größeres Gewicht, und die Vereinigung der
Handwerker in Zünfte erfolgte immer häufiger. Von den
Städten in den drei Wetti nischen Hauptlanden ge-
langten besonders drei zu einer vorherrschenden Wichtig-
keit. In Meißen war es Dresden, doch kam diese bei
Weitem ihren Schwefterftädten in Thüringen und Ofter-
land, Erfurt und Leipzig nicht gleich. Dresden
wurde lange durch die Nähe von Meißen, Budissin
und F reib erg niedergehalten, und hob sich erst unter
Heinrich dem Erlauchten und seinem Sohne, Fried-
rich dem Kleinen, die daselbst Hof hielten. Schon in
der ersten Hälfte des l4ten Jahrhunderts zählte es eine
Menge Kirchen und Klöster, und das berühmte Mater-
nenhospital, auch die steinerne Brücke soll schon 1319
erbaut sein, doch waren die steinernen Pfeiler damals nur
mit Balken verbunden. Dresden lag damals auf dem
rechten Elbufer, und was jetzt Alt-Dresden ist, er-
hielt erst 1403 Stadt- und Marktrecht.
Erfurt, die Hauptstadt von Thüringen, stand
unter der Oberhoheit der Landgrafen, während-.die Erz-
bischöfe von Mainz die Erbherrn davon waren. Die
Streitigkeiten beider wegen ihrer Gerechtsame benutzte die
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Heinrich Heinrich
214
Stande der Landschaft keine neuen Schulden aufzudringen,
keine Werbung, Krieg oder Bündnisse zu schließen, und keine
Veränderung in der Religion wie auch keine Steuerveränderung
vorzunehmen, kehrte der Kurfürst sich nicht, und trotz den
großen Bewilligungen, die den Ständen abverlang-t wur-
den, erlangten sie nicht nur keine Vermehrung ihrer Rechte,
sondern litten noch in mehrerer Hinsicht eine Verminderung
derselben, doch kam 1728 eine Landtagsordnung zu
Stande.
Das Heerwesen war es vornehmlich, was des Landes
Kräfte verschlang und viele Millionen kostete. Schon i. I.
1711 belief sich das Heer auf 30,000 Mann. Da diese
Kriegsmacht noch dazu sehr glänzend ausgerüstet und bei
öftern Verlusten immer wieder ergänzt werden mußte, so
konnte das Land die Kosten nicht mehr erschwingen und sie
wurde in Etwas vermindert. Im Jahr 1726 war das
Heer aber wiederum auf 20,000 Mann zu Fuß und 7000
Mann zu Pferd gebracht, deren Unterhaltung an 2 Millio-
nen Lhaler kostete. Schwere Klagen des Volks und der
Stände wurden wegen den gewaltsamen Werbungen der
jungen Mannschaft geführt. Da Friedrich August in
irgend einer Art des Glanzes sich nicht gern von andern
Monarchen übertreffen ließ, so ahmte er auch die damals
in Preußen herrschende kriegerische Prunkliebe nach. Er
ließ i. I. 1780 bei Mühlberg ein Lustlager halten, wo-
bei er 30,000 Mann auf französische Art in den Waf-
fen geübt stellte. Ezi waren dabei der König und der Kur-
prinz von Preußen, außerdem aber noch 47 Fürsten
zugegen. Die kostbarsten Prunkfeste, Illuminationen, Feuer,
werke wurden dabei gegeben, und dieses Lustlager kostete
dem Lande eine Million Thaler.
Bei den unaufhörlichen Verwickelungen Friedrich
August's 1. in auswärtige Angelegenheiten, bei seinen vie-
len Kriegen und bei den mannigfachen Vergnügungen und
Zerstreuungen, denen er sich ohne Maß und Ziel überließ,
ist es wahrlich zu verwundern, daß in seinen Erblanden bei
allen Verwaltungszweigen noch so viel geschah und Kur-
sachsen gegen andere deutsche Länder, deren thätige Re-
gierungen ungesäumt stets das Beste bewirkten, was Zeit
und Umstande erforderten, nicht gar zu sehr zurückblieb.
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_August Friedrich August Friedrich
August's Friedrich
226
des Volkes Rechte gekränkt, gewissenloser kaum je sein Ver-
mögen vergeudet, sein Wohl geopfert worden, als es da-
mals in Kursachsen geschah. Und dennoch geschahen
keine Gewaltschritte, um sich der Ungebühr zu entledigen,
und dennoch haßten die Sachsen ihren Landesherrn nickt,
sondern beklagten ihn nur, daß er getäuscht und hintergan-
gen von einem unwürdigen Günstling, seinen Namen zu
den Schandlichkeiten hergeben mußte, durch die sein treues
Volk bedrückt, geplündert und zu Grunde gerichtet wurde.
Von der übrigen Thätigkeit der k u r sä ch si sch en Re-
gierung während dieses Zeitraums und von den Ereig-
nissen in Sachsen iss wenig Erhebliches zu melden, und
von dem Wenigen ist das Meiste nicht erfreulicher Art.
Zur Belohnung des kriegerischen Verdienstes stiftete der
Kurfürst am 7 Oktober 1736 den St. Heinrich 's Orden,
der aber bald außer Gebrauch kam und erst 1768 wieder
erneuert wurde. Wichtig wurde die 1742 errichtete In-
genieurakademie und die 1738 gegründete Solda-
tenkrankenanstalt. In der Rechtspflege wurden allerdings
viele Mißbräuche abgestellt und die prozessualischen Weit-
läufigkeiten verkürzt, dagegen aber griff der Premierminister
oft willkührlich durch Cabinetsordre in die Rechtspflege ein,
auch wollte er, daß in Kammersachen das Kammer-
collegium die alleinige Entscheidung haben sollte; das
gaben aber die Stände nicht zu. _ Polizeiverord-
nungen erschienen, wie das bei einer willkührlichen
Ministerherrschaft nicht anders sein konnte, in unermeßlicher
Menge. Schon 1735 wurde ein Befehl erlassen, daß ohne
Vorwissen des geheimen Conciliums nichts aus dem
öffentlichen Rechte gedruckt werden durfte, und 1742 wurde
den Geistlichen verboten, in ihren Predigten zu philosophiren.
Auch an einer geheimen Polizei fehlte es nicht, es
bestand sogar eine Brieferöffnungsexpedition. Daß
bei den unerschwinglichen Abgaben und Besteuerungen und
bei dem gänzlich zerstörten öffentlichen Credit Handel und
Gewerbe in Verfall geriethen, war natürlich; viele Fabri-
kanten wanderten aus, die rohen Arbeitsstoffe wurden außer
Landes gesendet, der Schmuggelhandel blühte. Eine 1735
errichtete Commerciendeputation konnte nichts aus-
richten, weil die drei zum Blühen der Gewerbe unerläßlichen
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze]]
204
Herzog Johann Georg von Sachsen - Weißen-
sels übernahm, und das endlich dem evangelischen Geheimen-
rath in Dresden übertragen wurde. Allein es blieb doch
nicht ohne einige Zumuthungen, die nur durch die große
Standhaftigkeit der geistlichen Behörden und der Stande
ohne Folgen blieben. Auch wurde ein, die Rechte der
Stande beeinträchtigender .Revisionsrath errichtet, der
zu großen Beschwerden veranlaßte und dessen Aufhebung
die Stände 1700 -durch die Bewilligung einer Million Gul-
den erkauften.
Wie nachtheilig die neue Krone dem Kurfürstenthume
Sachsen wurde, ist aus den Veräußerungen ersichtlich,
die Friedrich August machte, um das nöthige Geld zur
Behauptung seiner Würde zu erhalten. Seine Ansprüche
an das Herzogthum Sachsen Lauenburg verkaufte er
an Braunschweig - Lünebur'g für 1 Million und
100.000 Gulden, die Erbvogtei über Quedlinburg und
die Aemter Lauenburg, Levenberg, Gersdorf und
das Reichsscholzenamt in Nord hausen für 300,000
Thaler an Brandenburg, und die Landeshoheit über
den albertinischen Antheil an Henneberg am 4.
September 1700 an den Herzog von Sachsen -Zeiz für
43.000 Thaler, am 10. März 1698 das Amt Petcrsberg,
den letzten Rest der alten wetti nischen Stamm-Graf-
schaft für 40,000 Thaler an Brandenburg auf Wieder-
kauf, 1698 das Amt Borna an den Herzog von Gotha
für 45,000 Gulden, das Amt Gräfen Hein ich en für
45.000 Thaler an die Fürstin Henriette von Anhalt-
Dessau; an Hannover den Antheil an der Grafschaft
Mansfeld für 600,000 Thaler 1707, an Sachsen-
Weimar 1712 das Amt Pforta für 100,000 Gulden.
Doch wurden diese 4 letzteren Veräußerungen spater wieder
eingelöst. Noch andere Mittel, Geld aufzutreiben, wurden
versucht, so unter andern die Errichtung der Depositen-
bank, für welche die Geleits -Accise, Hütten - und Farben-
werke zur Sicherheit verpfändet wurden, doch da die Stän-
de mit Ernst darauf bestanden, daß keine gerichtlichen De-
positen und Gelder von Unmündigen, Kirchen und frommen
Stiftungen mit hineingezogen werden sollten, worüber sie
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Johann_Georg_von_Sachsen Johann Friedrich_August Friedrich August Hein Ernst
242
erwieß sich die Vermehrung und Veredlung der Schafzucht
durch Einführung spanischer Zuchtschafe und durch Errich-
tung der kurfürstlichen Stammschäfereien zu Ho.hen stein,
Nennersdorf, und Lohmen. Die Wollzucht veredelte
sich bald so, daß die sächsische E le c tora lwo I le bei
Weitem die spanische und englische übertraf und dem Lande
Millionen eintrug. In Leipzig entstand 1765 eine
ökonomische Gesellschaft, die sehr thätig für die Ver-
besserung des Landbaues war. Die Forstwirthschaft erhielt eine
wesentliche Veränderung durch die Trennung der Jagd
und des Forstwesens. Durch die Skiftung der Bergwerks-
Akademie zu Freiberg, am 4. December 1765, nahm
der sächsische Bergbau einen Aufschwung, wie in keinem
andern europäischen Staate und ist seitdem das Vorhild
für alle Länder der Erde gewesen. Zu einer durchgreifen-
den Verbesserung der Rechtspflege konnte es während der
vormundschaftlichen Regierung nicht kommen, einmal weil
die Zeit dazu zu kurz, dann weil auch zu viel für die
nothwendigsten Bedürfnisse des Volks, die das Leben un-
mittelbar angingen, zu thun war; doch fehlte es an ein-
zelnen zweckmäßigen Verordnungen zu Abstellung der
schreiensten Mißbräuche nicht. Wichtig war aber für die
Gesundheitspflege und für die Heilkunde zugleich das 1765
und 1768 zu Dresden errichtete Sanitäts-Collegium,
welches in Verbindung mit den medicinischen Facultäten
zu Leipzig und Wittenberg die Obermedizinalbehörde
des Kurfürstenthums bilden sollte.
Bei Weitem eifriger aber, als für irgend einen Ver-
waltungszweig war der Regent für die Verbesserung des
Kriegswesens thätig, denn er liebte den Krieg und hatte
sich darin ausgezeichnet. Das sächsische Heerwesen be-
durfte nun auch allerdings einer großen und durchgreifen-
den Verbesserung, allein so schnell, als Prinz Ta ver es
wünschte, konnte sie nicht geschehen, ohne das verarmte
Land schwer zu bedrücken. Da aber der Prinz, was das
Soldatenwesen betraf, keine Rücksicht auf das Land und
auf die Vorstellungen der Stände nahm, so gab er dadurch
Anlaß zu manchen gerechten Beschwerden; im Uebrigen
warm seine Anordnungen bei dem Kriegswesen lobens-
werth. Er beschränkte die Garden, die viel kosteten und
TM Hauptwörter (50): [T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium], T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde]]
TM Hauptwörter (200): [T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T94: [Stadt Fabrik Handel Dorf Schloß Weberei Einwohner Einw. Nähe Bergbau], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
276
König mit seiner Gemahlin und Tochter und dem Kabi-
netsrath nach Berlin ab.
Einundvierzigstes Capilel.
Sachsens innere Verwaltung und Lage von
dem Jahre 1806 bis 1813.
In diesem Zeiträume ging Sachsens gute Zeit zu
Grunde, es erlag dem Drucke und den Leiden, welches
von außenher darauf einstürmte und das, was wahrend
Friedrich Angust's 4ojährigec glücklicher Regierung
gediehen, war nun dem Verderben hingegeben.
Der König blieb seinem Grundsätze treu, so wenig
als möglich an dem Bestehenden zu ändern, und führte
nur da Neuerungen ein, wo sie sich durchaus ohne sicht-
lichen Schaden des Ganzen nicht mehr vermeiden ließen.
So änderte er die Landesverfassung nicht, obgleich seine
Souverainitätsrechte ihm dieses gestatteten und er seine
landesherrliche Macht dadurch hätte vergrößern können.
Nur auf Verlangen der Landstände wurden am 15. März
1811 die Reformirten den Lutheranern und Katholiken völ-
lig gleich gestellt. Die Bestreitung der Geldbedürfnisse
machte eine Hauptsorge der Regierung aus. Schon i. I.
1807 wurde eine neue Anleihe von 4 Millionen L'hlr. ge-
macht. Die Summe der Kassenbillets wurde bis zum
Jahre 1811 von 3 bis auf 5 Millionen erhöht. Eine
eigene Oberbehörde wurde am 6. Nov. 1807 unter dem
Namen Landescommission errichtet, deren Geschäft es
war, die Landeslasten gleichmäßig zu vertheilen. Nachdem
mehrere andere kleinere Anleihen nicht hinreichend befunden
waren, genehmigten die versammelten Stände am 30. April
1811 eine abermalige Anleihe von 6 Millionen Thlr; auch
dieses genügte nicht, und die Stände verwilligten auf
6 Jahre von 1812 bis 1817 294 Million Thlr. von denen
18 Millionen auf dem gewöhnlichen Wege beigebracht, der
Rest aber theils. durch die Reichenbachische Anleihe,
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T38: [Friedrich Wilhelm König Kaiser Iii Prinz Jahr Preußen Vater Sohn], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T61: [Wilhelm Friedrich Prinz König Luise Jahr Königin Gemahlin Prinzessin Kaiser]]
Extrahierte Personennamen: Einundvierzigstes_Capilel Friedrich_Angust's Friedrich