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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 77

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
77 verwenden konnte. Außerdem machte er einen großen Auf- wand und gerieth darüber in schwere Schulden. Als er 1400 von einem Wahltage zu Frankfurt, woselbst er seinem Schwager F r i edr ich. von B r a u n s ch w e i g zur deutschen Königskrone verhelfen wollte, in Gesellschaft Friedrichs hcimkehrte, wurden beide vom Grafen Hein- rich von Wald eck überfallen, und Friedrich erstochen, .-Kurfürst Rudolf aber gefangen, und mußte mit schwerem Golde sich lösen. Er hielt stets treu bei dem Hause Luxen- burg undichalf auch Jobst und Sigismund zu deut- schen Königen wählen, dafür wurde er mit schönen Ver- heißungen belohnt, die nimmer in Erfüllung gingen, und nur allein das Recht, dem Kaiser bei der Krönung das Schwert vorzutragen, wurde ihm gegen B rab a n t zuerkannt. Unerwartet schnell ging es mit dem S ach si sch -W i tten- bergischen Fürstenstamme zu Ende. Rudolf hatte von seiner ersten Gemahlin Anna von Thüringen keine Erben, die zweite Barbara von Lignih gebar ihm zwei Prinzen, sie wurden aber beide 14o6 durch einen cin- stürzenden Thurm zu Lochau erschlagen. Rudolf selbst blieb 1419 in einem Treffen gegen die Hussiten. Nun war noch ein einziger Bruder, Albrecht Iii. übrig, der die Kur und das Land erbte. Dieser lebte in bedrückten Umständen, und mußte sogar die vier burggrästichen Aemter von Magdeburg verpfänden, da sein Vorgänger das Land tief verschuldet hatte. Als er im November 1422 auf der Jagd in einem Bauerhause auf der Lochau er Heide übernachtete, gerieth das Haus in Brand, und kaum konnte er mit seiner Gemahlin aus den Flammen ge- rettet werden. Der Schreck zog ihm nach wenigen Tagen den Tod zu. Mit ihm starb die Linie Sachsen-Witt- tenberg aus, und alle Lande, Würden und Rechte, die sie besessen, gingen, wie bereits erwähnt, auf Friedrich den Streitbaren und dessen Nachkommen aus dem Hause Wettin über. ¿i. . •

2. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 14

1889 - Leipzig : Veit
14 Sachsen und die goldene Bulle (1356). bürg, Länder, Gebiete, Huldigungen, Dienstleistungen und alles dazu Gehörige weder zertrennt, noch geteilt, noch auf irgend welchem Wege zerstückelt werden sollen, sondern in ihrer ganzen Vollkommenheit bleiben sollen in Ewigkeit. Der erstgeborene Sohn soll nachfolgen in diesen, und ihm allein soll Recht und Herrschaft zu teil werden; es sei denn, daß er seiner Sinne beraubt, ein Narr oder eines anderen auffälligen und bemerkbaren Gebrechens fei, weswegen er den Leuten nicht vorstehen dars und kann. Und wo ihm in einem solchen Falle die Nachfolge entzogen würde, so soll der zweitgeborne Sohn, wenn er in dem Geschlechte vorhanden ist, oder ein anderer älterer Bruder, und ein blutsverwandter Laie, der vom väterlichen Stamme in richtig absteigender Linie der nächste wäre, Nachfolger sein. Wenn der Kaiser oder König bei feierlichen Hofhaltungen auf feinem königlichen Stuhle oder kaiserlichen Throne fitzt, so foll der Herzog von Sachsen sein Amt also thun: Man soll legen vor das Gebäude des kaiserlichen oder königlichen Sitzes einen Haufen Hafer von solcher Höhe und Größe, daß er bis an die Brust des Roffes reiche, auf welchem der Herzog selbst sitzen soll; und er soll haben in der Hand einen silbernen Stab und ein silbernes Maß, welche zusammen an Gewicht zwölf Mark Silbers machen follen, und soll, auf dem Roffe sitzend, zum ersten eben dieses Maß mit Hafer gefüllt nehmen und einem Diener, der zuerst kommt, ebendasselbe darreichen. Darauf foll er den Stab in den Hafer stoßen und davonreiten, und sein Untermarschall von Pappenheim soll kommen und, wenn er nicht da wäre, so soll der Hosmarfchall den Hafer selbst teilen und ausgeben. Wenn ein Fürst auf einem Roffe oder anderem Tiere sitzt und seine Lehen vom Kaiser oder König empfängt, so soll jenes Roß oder Tier, welcher Art es auch sein möge, dem Obersten-Marschall, das ist dem Herzoge von Sachsen, wenn er zugegen ist, zugehören, anderenfalls dem Herrn von Pappenheim, feinem Untermarschall, oder wenn auch jener nicht anwesend ist, dem Marschall des kaiserlichen oder königlichen Hofes." 9. Die Gründung der Universität Leipzig (1409), Infolge hussitischer und tschechischer Umtriebe und Vergewaltigungen verließen im Mai 1409 viele deutsche Professoren und Studenten die Universität Prag und wandten sich nach Meißen. Hier fanden sie bei den fürstlichen Brüdern Friedrich dem Streitbaren und Wilhelm die wohlwollendste Aufnahme. Sie beschlossen aus ihr Bitten hin eine Universität zu gründen. Papst Alexander V. genehmigte am 9. September 1409 die Errichtung einer Hochschule in Leipzig, in dem, wie es in der Ur-

3. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 83

1889 - Leipzig : Veit
Kurfürst Friedrich August I. wird König von Polen (1697). 83 lichen Lager gegeben wurde, und unter Loszündung der Stücke auf den Wällen mit großem Frohlocken zu singen. Inzwischen verfügte sich der König wiederum zurück auf oben erwähntes Theatrum; über eine kleine Weile, und da das Te Deum laudamus bald ausgesungen war, begab er sich abermals zu dem Altare und opferte. Worauf das Vivat zum andren Male ausgerufen und wiederum Salve gegeben, der König auch wiederum zurück aus das Theatrum begleitet wurde; indessen wurde das hohe Amt gehalten. Hierauf kam der König wieder zum Altar und empfing den Reichsapfel, da dann zum dritten Male das Vivat Rex gerufen und nebst Losbrennnng der Stücke Salve gegeben wurde. Als nun die hohe Messe zu Ende war, wurde von dem Kronschatzmeister die goldene und silberne Gedächtnis-Münze ausgeworfen. Unterdessen ging der König in seinem Pontifikal-Habit (d. i. Feierkleid) zu Fuß aus der Kirche über den Kirchhof wiederum auf das Schloß; sobald derselbe iu das königliche Gemach kam, ließ er nach angenommenen Gratulationen sich die königliche Kleidung ab- und hingegen einen andern sehr kostbaren Habit anlegen, in welchem er sich mit bedecktem Haupte und einem mit Federn geschmückten Hute zur Tafel setzte, so in dem großen Saale auf einer ziemlichen Erhöhung gestellt und mit den prächtigsten Schau- und andern delikatsten Speisen besetzt war. Der König saß auf seinem Throne, unter einem rotsamtneu Himmel mit goldnen Franzen, an der breiten Seite der Tafel, der Bischof von Passau als kaiserlicher Abgesandter an der rechten schmalen Seite, und der kurbrandenburgische Gesandte von Overbeck dem Könige gegenüber; zur linken Hand aber stunden drei königliche Tafel-Stecher. Die Bischöfe, Senatoren und andre vornehme Polen saßen an zwei andern langen Tafeln; über dem Eintritte ins Gemach waren die Mnükanten auf einem Gange; allemal wenn der König trank, wurden die Kanonen, wie auch bei jedweder Gesundheit gelöst, über dieses wurde noch an vielen offnen Taseln gespeist. Dem gemeinen Volke gab man zwei gebratne Ochsen preis, welche dieselben mit ihren Obnchen oder Äxten dergestalt tranchiert haben, daß mancher die Finger darüber einbüßte oder sonst einen Hieb davon bekam. Am 6./16. September nahm der König die Huldigung zu Krakau ein, wobei sich die vornehmsten Magnaten, wie auch viele von den bisher widrig gesinnten, eingefunden und snbmittiert (b. i. sich unterworfen) hatten. Vormittags marschierten etliche Regimenter von der deutschen Infanterie und den Kürassierreitern ans dem Lager in die Stadt und besetzten vom Schlosse an bis zum Rathause die Gassen in zwei Linien; gegen 2 Uhr geschah ein prächtiger Auszug unterm Trompeten- und Panken-Schalle von schönen Handpserden, Karossen und den polnischen Panzer-Reitern und Husaren, wovon sich etliche Kompanieen dem Rathause gegenüber aufstellten; um 3 Uhr kam der König in polnischem Habit auf einem überaus prächtigen Roß geritten; vor demselben ritten der polnische Adel und kursächsische Kavaliere, wie auch der Fürst Lubomirski

4. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 82

1889 - Leipzig : Veit
82 Kurfürst Friedrich August I. wird König von Polen (1697). Alles dies, was in dieser Relation vorgestellt worden, verhält sich in der Wahrheit also, und wird solches von allen unparteiischen Zuschauern, wie nicht weniger von allen kaiserlichen Generälen selbst, so aus dem linken Flügel gewesen sind, zugestanden. Daher ist es Unrecht, daß man in den Gazetten den Sächsischen nicht einmal den geringsten Part (d. i. Anteil) von dieser Aktion hat zueignen, noch derselben mit einem Worte dabei gedenken wollen." 48. Kursürst Friedrich August I. wird König von Polen (1697). Ein Zeitgenosse Augusts des Starken, der Weimarer Archivar Joh. Sebastian Müller, entwirft von der Krönung des genannten Fürsten in seinen Annalen folgendes Bild: „Sonntags, am Tage Herkules (d. i. der 5./15. September 1697), geschah die königliche polnische Krönung zu Krakau mit einer ungemeinen und der Orten sonst nie gesehenen Pracht. Und war der Krönungsakt folgendermaßen angeordnet: Der König begab sich nach 12 Uhr mittags aus der Residenz über den Kirchhof zu Fuß in die Domkirche, unter Begleitung einer großen Menge polnischer Magnaten und des Kron-marschalls, Fürsten von Lnbomirsky, welcher mit dem Marschallsstabe vorherging, auch wurde die Krone, Zepter, Schwert und der Reichsapfel vorgetragen. Der König war angethan oben mit einem Kürasse und unten mit römischen Schurzhosen, hatte darüber einen Talar oder Kurmantel von blauem Samt mit goldgewirkten Blumen und Hermelin gefüttert und etwas ausgeschlagen, auf dem Haupte einen Hut, über und über mit weißen Federn geziert. An der Kirche wurde der König vom Bischöfe empfangen und auf ein erhabenes rundes Theatrum geführt. Rach beendeter herrlicher Musik, welche ungefähr eine halbe Stunde gewährt hat, verfügte sich der König, unter Begleitung der vornehmsten Reichs-Offizianten (d. h. der Beamten), von welchen der Kronmarschall und zwei Reichsfähnriche mit den Standarten oder Fahnen vorher gingen, zu dem hohen Altar und kniete daselbst nieder. Hieraus wurde das Ki)rie Eleison (d. H. Herr erbarme Dich) gesungen und von dem Bischose von Kujavien, welchem noch zwei andre Bischöfe assistierten (d. i. beistanden), das Glaubensbekenntnis, welches der König beschworen und unterschrieben hatte, vorgelesen und dann nach erfolgter Salbung dem Könige die Krone mit den gewöhnlichen Ceremonien aufgesetzt, der königliche Mantel umgegeben und das königliche Zepter in die Hand gereicht. Als dieses geschah, rief man: Vivat Rex (d. i. es lebe der König) mit lauter Stimme zu dreien Malen, und fing man an das Te Deum laudamus (d. i. Dich Gott loben wir), unter einer Salve, welche von der vor der Kirche stehenden Miliz, wie auch von dem vor der Stadt postierten könig-

5. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 84

1889 - Leipzig : Veit
84 Kurfürst Friedrich August I. wird König von Polen (1697). mit dem Marschallsstabe; die Reichsinsignien wurden von den Senatoren und beide Reichssahnen von den Kronfähnrichen geführt, der König war, wie obengedacht, auf polnische Art in einem blausamtnen Pelz mit gold-nem Stücke unterfüttert und mit einem Rocke von silbernem Stücke bekleidet, alles mit Diamanten besetzt, auf dem Haupte eine blaufamtne Mütze und einen Streitkolben in der Hand; um denselben her ging die Schweizergarde und hinten nach die Pagen, Heiducken und andre Bediente und zuletzt die Trabantenleibgarde zu Roß; der Zug ging aus dem Schlosse die Königsstraße hinunter nach dem Markte zu, woselbst ein hohes Gerüst ausgerichtet war; auf dasselbe begab sich der König, und wurden dem auf dem Markte versammelten vielen Volke die Reichsinfig-nien herunter gewiesen. Nachdem solches geschehen, ging der König von dem Theatro herab auf das Rathaus, allwo demselben die Senatoren obenbeschriebenes Ornat ab- und den Pontifikalhabit anlegten, worauf ersieh wiederum zurück auf die Bühne verfügte, und gingen 24 Ratsherren in einer Ordnung voran, der Reichskanzler Graf Dönhoff legte hierauf eine lateinische Rede ab, welche der König mit wenigem beantwortete, worauf die Magistrats-Personen durch gewöhnliche Unterthäuigkeit mit dem Kniekuß und Handschlag ihre Devotion (d. i. Ehrfurcht, Huldigung) ablegten und den Lehuseid abschwuren; der Reichskanzler rief hierauf diejenigen sechs Personen aus dem Stadtrate, welche von dem Könige geadelt und zu Rittern geschlagen werden sollten, mit Namen, um hervorzutreten; diese legten sich zu des Königs Füßen und wurden von demselben mit dreimaliger Berührung des Schwerts in den Adel- und Ritterftand erhoben. Nach Vollendung dessen wurden Schaupfennige ausgeteilt, und der König wieder auf das Rathaus begleitet, allwo er den Pontifikalhabit ab- und vorige polnische Kleidung wieder anlegte; er fetzte sich hierauf in die mit acht Pferden bespannte Leib-Karoffe und fuhr unter einer kleinen Begleitung, jedoch abermaliger Lösung der Stücke und Salvegeben, auch allerhand musikalischen Instrumenten nach seiner Residenz. Inzwischen ließ man vor dem Rathaufe Wein springen und 4 gebratene Ochsen dem gemeinen Volke preisgeben." 49. Das erste Meißner Porzellan ans der Leipziger Messe (1710). 3m Jahre 1710 wurden auf der Leipziger Ostermesse zum ersten Male die eben erfundneit sächsischen Porzellanwaren zum Verkaufe gebracht. Das Manufakturdirektorium, welches am 24. Januar 1710 eingesetzt worden war, berichtete unterm 28. Oktober desselben Jahres: „Nachdem Ew. Königliche Majestät im Januar dieses Jahres von hier nach Dero Königreich Polen sich erhoben, ließ der Jnventor (d. i. Erfinder), Johann Friedrich Böttger, seine einzige Sorge fein, wie zu der

6. Bilder aus der sächsischen Geschichte - S. 100

1889 - Leipzig : Veit
100 Das sächsische Wappen, die Titulatur des Königs u. s. w. (1806). 29. Dezember 1806 eingeführt. Das betreffende Schriftstück hatte diesen Wortlaut: „Generale die Titulatur nach Annahme der Königlichen Würde betr., vom 29. Dezember 1806. Friedrich August König von Sachsen u. s. w. Nachdem Wir nach Annahme der Königlichen Würde für gut finden, daß die in Unsrem Namen ausfertigenden Kollegia sich vorderhand, und bis auf weitere An-ordnnng, des Titels: Wir, von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen u. s. w. iugleicheu, ebenfalls vorderhand, eines Siegels, in welchem Unser bisheriges Herzoglich-Sächsisches Wappen der fünf schwarzen Balken im goldenen Felde, mit dem durch selbige gezogenen Rautenkranze und der darüber gestellten Königlichen Krone, aufgenommen, und welchem die Umschrift: Fridericus Augustus D. G. Rex Saxoniae etc. etc. etc. (d. i. Friedrich August von Gottes Gnaden König von Sachsen n. f. w.) gegeben wird, bedienen, die Kanzleien, Ämter und sonstige Behörden aber sich in Zukunft Königliche Sächsische nennen und die zu führenden Siegel auf die ebeu beschriebene Art, mit der nötigen Veränderung der Umsd)rift, einrichten sollen; so lassen Wir end) solches, zu eurer Nachricht und Nachachtung, hierdurd) uuverhalteu sein, mit dem Begehren, ihr wollet, damit, wenn an Uns ihr etwas allernnterthänigst gelangen lasset, ingleichen in den bei end) einkommenden Schriften, sowie bei allen andern Gelegenheiten und insonderheit bei Verpflidjtungen, eine Konformität (d. i. Übereinstimmung) obiger von Uns angenommenen Benennung nach der Beilage sub. ©. einzurichtende Titulatur gebraucht werde, Sorge tragen, nicht weniger obige Veränderung, zu gleichem Behuf, ungesäumt bekannt machen. Dresden, am 29. Dezember 1806. o In Berichten oder Supplicibus (b. s. Bittschriften) ist die Überschrift in nachstehender Weise einzurichten: Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster Herr! Im Kontexte (d. i. Zusammenhang): Ew. Königliche Majestät. Submission (d. i. Unterschrift): allernnterthänigst-gehorfamster. Aufschrift: Dem Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich August, Könige von Sachsen u. s. w. Unserm (Meinem) allergnädigsten Herrn.«" Die hier ausgesprochenen Bestimmungen über das Wappen und die Titulatur sind im wesentlichen noch heute in Kraft, doch ist durch königliche Verordnung vom 7. Juni 1889 ein besonderes Majestätswappen angenommen worden.

7. Kurze Geschichte des Königreiches Sachsen - S. 47

1809 - Leipzig : Hinrichs
T «Bon 1247 —14*** 4 7 > ' - r!d)$ 5eö So wen, weil Da« -^erjogthum ©achfen jefct ¿erfplittert würde, 23. g 0 r ( f e | u ng» Bernharbß Leiter, 2i16rct von ?{ffanien ^bec f&h genannt), ein ©oijn der fäcbfifcben ‘Prinjefftn (£life, befag fc$on früher £>fc Warf Sftotbfacbfen (Branben* bürg), und roac feibft $um £erjoge von ©aebfen becettö 1138 vom Könige .tont ab ernannt woeben; ec tonnte flcb aber in ©aebfen nicht gegen daß guelpbifdje ^>auö behaupten. Bon bet Witte feinet affanifd)en ©tarnm* länber (2(fcbetßleben) auß, hatte 2llbrecbt die ©lauen an bet Jpauel und <£lbe befiegt, und wabrfcbetnücb be* »nächtigte et ftd) aud) febon urnß 3«hr 1123 betjenigen Sänber an bet §lbe, welche ehemalß ju bet norbtbürins gtfdjen, ober 6 fl liehen Warf gehörten (die ihren ©{£ in Beigem nnb nachher in (Silenburg hatte), und fpaterhin S5e|ianbtheile beß Sßittenbergffcben, Weihnifchen und Selpjiget ^reifeö biibeten. 3n biefen ©egenben etwei* tette et daß ©tammgut feinet Familie, Jpter würden die ©lauen jum ^heiie »ertilgt, jum ^heile unterworfen. 3n biefen neueroberten Säubern (egte 2jl6ted)t Burgwarten an, um die belegten ©lauen in bet Unterwürfigfeit ju et« halten. ©0 waren fchon ju 2llbrecbtß Seiten Sbittenberg, Sahna, Qmtfermünbe, ©tefenburg, idobtn und Soffewii? (toßwig) folche Burgwarten, in beten 3?ähe aber erfi in der golge ©tabte und ¿Dörfer angelegt würden.

8. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 37

1854 - Leipzig : Hirschfeld
Heinrich der Erlauchte. 37 550 Ritter und Knechte und 1000 Pferde gefangen. Der Krieg war somit beendet, da alles Verlorene in Thüringen schnell wieder gewon- nen ward. So sah sich denn Sophie gezwungen, im I. 1264 Frieden zu schließen. Sie leistete Verzicht auf alle Ansprüche, die sie auf den Besitz von Thüringen hatte. Ihr Sohn Heinrich I. oder das Kind*) dagegen erhielt Hessen, wozu uoch einige Besitzungen an der Werra geschlagen wurden, welche der \xk Jahr lang zu Merse- burg gefangen gehaltene Herzog von Braunschweig außer 8000 Mark Silber als Löscgcld an Heinrich den Erlauchten abtreten mußte, und welche der Letztere dem genannten Heinrich I. zum Hochzeitö- geschenke machte. Seinen Stiefbruder, den Grafen Hermann von Henneberg, setzte Heinrich der Erlauchte als Statthalter von Thüringen ein und gesellte ihm später seinen ältesten Sohn Al- brecht bei. Der Besitz der Landgrasschaft Thüringen war ein wichtiger zu nennen und die meißnischen Markgrafen gewannen durch diese Erwer- bung nicht wenig an politischem Gewicht im deutschen Reiche. Denn dieses Lehen bestand namentlich in der Stellvertretung des Königthums, und cs waren der Landgrafschaft alle Befugnisse wie den übrigen großen Reichslchen eigen. Nachdem nun dieser langjährige Krieg, dessen Bürde für das Land durch eine außerordentliche Wohlfeilheit der Lebensmittel etwas erträglicher geworden, glücklich beendigt war, beschloß der freigebige und der Pracht nicht abgeneigte Mark- und Landgraf Heinrich der Erlauchte, der aber auch alle Mittel zu einenr glänzenden fürst- lichen Leben besaß**), die Aussöhnung mit einem prächtigen Turnier (oder Ritterkampfspiel) zu feiern, welches im Jahre darauf (1265) zu Nordhausen abgehalten wurde.***) *) Dieser Heinrich (f 1308) ist der Stammvater der noch jetzt blühenden Fa- milie von Hessen, welche Lande, wie aus Obigem zu ersehen, früher zu Thürin- gen gehörten und 1292 durch den deutschen König Adolph von Nassau gleichfalls zu einer Landgrafschaft erhoben wurden. Thüringen gehörte also seit dem I. 1247 mit zu den Besitzungen der Markgrafen von Meißen und ist noch jetzt zum Theil Besitzung der herzoglich sächsischen «oder crnestinischen» Familie, während derjenige Theil von Thüringen, welcher der kurfürstlichen, später königlich sächsischen Familie gehörte «wie Naumburg, Wcißcnfels, Langensalza, Sangerhausen re.), seit 1815 zum Königreich Preußen gehört. **) Der freibcrger Bcrgscgen floß so reichlich, daß der Markgraf ganze Thürme voll Silber besessen haben soll. Um einen sehr Reichen zu bezeichnen, sagte man damals nicht etwa: ,,Er ist so reich, wie Krösus", sondern: „wie der Mark- graf zu Meißen." ***) Es war dieses Turnier vielleicht eines der prachtvollsten, die je gehalten wor- den sind. Es sei hier nur erwähnt, daß der erste Preis in einer 20 Pfund schwe- ren , mit goldenen Buckeln und Heftnägeln ausgelegten, silbernen Rüstung sammt prächtigem Ritterschwert mit goldenem Griff und einem reich geschmückten Streitrvß bestand, sowie daß ein stattlicher Baum aufgepflanzt war, dessen Stamm aus feinem Silber gearbeitet war, während die Blätter, welche wie die Früchte die Sieger zum Lohne sich abbrechcn durften, theils aus Gold thcils aus Silber, die cipfelarngen Früchte aber aus feinstem Golde bestanden. An 200 Ritter nahmen an den Preis- kämpsen Theil, und mit Recht durften die Blicke des Markgrafen wohlgefällig auf

9. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 186

1854 - Leipzig : Hirschfeld
186 Christian I. Steuerungen wegen auf den Königstein gefangen gesetzt ward. Wie zweckmäßig auch diese Veränderung den höheren Ständen erschien, so zeigte sieh doch beim Volke die entschiedenste Widersetzlichkeit. Manche Aeltern hielten lieber ihre Kinder von der Taufe zurück oder schickten sie außer Landes, um an ihnen die Austreibung des bösen Geistes vollziehen zu lassen; ja in Dresden erschien am Taussteine mit den Pathen seines Kindes auch dessen Vater, ein Fleischhauer, und drohete, mit dem geschwungenen Beile in der Hand, dem Geistlichen den Kopf zu spalten, wenn er nicht sofort das Kind mit dem Erorcismus taufen wolle. Auch an anderen Orten kam es zu unruhigen Auftritten. Der Grund dieser Widersetzlichkeit vieler Geistlichen und der Erbitterung, mit welcher sich das Volk an diesen Streitigkeiten betheiligte, ist haupt- sächlich in der Ueberzeugung, daß dadurch der Calvinismus begünstigt werde, sowie in dem Abscheu zu suchen, der sie bei dem Gedanken er- griff, daß ihnen ihr Lutherthum entrissen und eine andere Lehre an dessen Stelle gesetzt werden sollte. Wer mag sagen, wohin diese unerquicklichen kirchlichen Zustände unsers Vaterlandes und des Kanzlers Crell Mißbrauch der ihm anver- trauten Gewalt*) zuletzt uoch geführt hätten, wenn nicht plötzlich die letz- tere durch ein unerwartetes Ereiguiß gehemmt und gebrochen worden wäre! Bei Colditz, wo er einen schönen Thiergarten angelegt hatte, auf der Jagd befindlich, erkrankte der Kurfürst Christian I. plötzlich, ließ sich eilig in seine Residenz Dresden bringen und starb daselbst bereits am 25. Sept. 1591 im 31. Lebensjahre. Der in Sammt und Seide mit der goldenen Ordenskette der „güldenen Gesellschaft" geschmückte fürstliche Leichnam ward mit großem Gepränge beigesetzt und ruhet im Dome zu Freiberg. Das nach seinem Tode verbreitete Gerücht, er sei ver- giftet, ist durch nichts gerechtfertigt. Von seiner Gemahlin Sophie, welche 1622 im 55. Lebensjahre starb, hinterließ Christian!, drei noch minderjährige Prinzen: Chri- stian Ii. (geb. 1583), Johann Georg I. lgeb. 1585) und August (geb. 1589), sowie zwei Prinzessinnen: Sophie (geb. 1587, gest. 1635 als Wittwe des Herzogs Franz von Pommern) und Dorothea (geb. 1591, starb 1617 als Aebtissin des quedlinburger Stiftes). Die ver- wittwete Kurfürstin lebte seit dem Tode ihres Gemahls zu Colditz, das sie nebst Rochlitz und Borna zum Leibgedinge erhalten hatte, und erzog daselbst ihre Kinder als eine fromme, strenge und umsichtige Mutter vortrefflich. Wie hoch Sophie das Glück schätzte, wohlerzogene Kinder zu besitzen, beweisen auch die noch heute bekannten, nach ihrem Namen benannten Ducaten**), welchen sie als Umschrift die Worte aufprägen ließ: „Wohl dem, der Freude an seinen Kindern erlebt." *) Crell wird beschuldigt, daß er die Audienz und den Zutritt beim Kurfürsten erschwert, viele Befehle ohne dessen Vorwissen erlassen oder sie ihm doch zur Unzeit zur Unterschrift vorgelegt habe. **) Sophie ließ jene Goldmünzen im I. 1616 in der Absicht schlagen, um ihren Sohn, den Kurfürsten I o h a n n G e o rg l., damit anzubinden; durch jene Um- schrift aber wollte sie alle Aeltern ermahnen, ihre Kinder wohl zu erziehen.

10. Sächsischer Zeitspiegel - S. 37

1862 - Döbeln : Thallwitz
37 Bis zu Conrads des Großen Zeiten prägte man in hiesigen Landen wenig Geld, sondern man behalf sich mit Reichs- und anderen auswärtigen Münzen. Nur aus Markgraf Eckards I. Zeiten (f 1002) ist ein Solidus (Schilling) vorhanden, der auf einer Seite die Umschrift „Ekkihart" und auf der andern ein sternähnliches Kreuz mit der Umschrift „Misni" trägt. Man hatte damals hauptsächlich zwei Geldsorten: 80- lidi oder Schillinge- und Denare (Hohlpfennige, Bracteaten), beide von Silber, das vor dem 12. Jahr- hunderte keinen Zusatz von Kupfer erhielt. 10—12 Denare betrugen einen Schilling, 120 eine Mark, 240 ein Pfund. Da die Denare oder Hohlpfennige sehr dünn, wie Pa- pier, waren und sich leicht abführten, so wog man sie gern, und wenn dann 240 Stück ein Pfund auswogcn, nannte man sie pfündig, woraus der Name Pfennig entstanden ist. Bald kommen auch Goldpfennige vor, die von der Stadt Byzanz (Constantinopel) Byzantiner (Dysanter) genannt wurden.
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