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1. Heimatkunde für die Schulen Osnabrücks - S. 29

1915 - Osnabrück : Pillmeyer
29 aus dem die Kirchtürme hervorragen. Im Süden können wir jenseits der Wüste und der Bellevue die fernen Berge des Teutoburger Waldes erkennen. Llnsere Soldaten. Auf dem Berge liegen auch die Kasernen. Unsere 78er Wohnen in der Eaprivikaserne und zum Teil in der Klosterkaserne. Das Regiment gehört zur Infanterie und hat drei Bataillone, von denen zwei in Osna- brück liegen. Es wird von einem Oberst geführt, während jedes Bataillon einen Major, jede Kompagnie einen Hauptmann zum Führer hat. Außer- dem gibt es noch Leutnants, Feldwebel und Unteroffiziere. Jeder gesunde Mann von etwa 20 Iahren muß Soldat werden ^Musterung). Die neueingetretenen Soldaten nennt man Rekruten, sie sind meistens aus unserer Gegend oder aus Ostfriesland. Die Soldaten wohnen in den Kasernen. Auf dem Schwarzen Platze wird fleißig erer- ziert; die Offiziere und Unteroffiziere kommandieren. Manchmal mar- schieren die Kompagnien unter Gesang oder unter Flötenklang und Trom- melschlag zur Netterheioe. In den Schießständen wird fleißig nach der Scheibe geschossen. Sonst schießen die Soldaten im Frieden mit Platz- Patronen ohne Kugeln. Im Herbste rückt das Regiment mit der Kapelle, die .Offiziere voran, ins Manöver; dann werden mit anderen Regi- mentern zusammen fleißig Gefechtsübungen abgehalten. Da sieht man auch die Kavallerie mit den laugen Lanzen. Auch Artillerie nimmt am Manöver teil. In Osnabrück liegt ein Teil des 62. Feldartillerieregiments. Die Geschütze werden von sechs Pferden gezogen. Ganz kurze Kanonen nennt man Haubitzen. Es liegt auch eine Maschinengewehrkompagnie in Osnabrück, sie wohnt am Schwarzen Platze. Im Steinbruch. Am Wasserwerk vorbei führt der Weg zum Steinbruch. Wir gehen hinein. Das ist nicht immer erlaubt, denn zuweilen wird gesprengt, daß der dumpfe Knall bis in die Stadt hinein zu hören ist und die Steine hoch in die Luft fliegen. Hier werden Steine behauen, dort verladen und zu den Baustellen gefahren. Der gelbe Kalkstein ist ein guter Baustein und wird in Osnabrück viel verwendet. Er heißt Kalkstein, weil man aus ihm Maurerkalk machen kann. Das geschieht am Westerberge nicht. Die Steine im Steinbruch liegen in Schichten, bald wagerecht, bald schräg übereinander. Es sieht aus, als wenn jemand die Steine recht schön .auf- und nebeneinander gelegt, immer in Reihen, und dann plötzlich alles

2. Realienbuch für Stadt- und Landschulen - S. 51

1900 - Osnabrück : Rackhorst
51 junge Königreich Macht lind Ansehen erlange, sorgte Friedrich Wilhelm vor allein für ein starkes Heer und für eine sichere, ausreichende Staats- einnahme. Bei allen Einrichtungen, selbst bei Einführung neuer Steuern fragte er die Stände nie, sondern er regierte ganz unabhängig. Die ganze Staatsverwaltung ordnete er neu und überwachte jeden Beamten; alles sah er, um alles kümmerte er sich, selbst um die Reinigung der Straßen. Den Potsdamer Thorschreiber, der die Bauern morgens oft lange vor dem verschlossenen Thore warten ließ, prügelte er eigenhändig mit den Worten aus dem Bett: „Guten Morgen, Herr Thorschreiber!" Wer den König kommen sah, arbeitete mit vermehrtem Eifer oder ging ihm aus dem Wege. 2. Das Heer verdoppelte der König. Die Befehlshaber mußten gegen eine Entschädigmig dafür sorgen, daß ihre Regimenter stets voll- zählig waren. Sie sandten daher Werber ans; der König aber be- stimmte jedem Regimente einen Bezirk, in welchem es Rekruten aus- heben lasseii bürste. Wer für tüchtig befunden wurde, erhielt eine rote Binde und einen Büschel an die Mütze, damit war er zum Dienst ver- pflichtet. Diese Einrichtung bildet den ersten Anfang der allgemeinen Wehrpflicht. Die eingeborenen Soldaten blieben stets dienstpflichtig, waren aber fast während des ganzen Jahres beurlaubt. Söhne von Geistlichen, Beamten, solche, welche in ihres Vaters Geschäft unentbehr- lich waren, und die erste Nachkommenschaft der Eingewanderten waren frei. Auch im Auslande ließ der König noch Söldner werben. Alle Truppen wurden gut gekleidet und verpflegt; Waffen und Uniformen mußten peinlich sauber sein. Große Sorgfalt verwandte der König auf das Einexercieren der Soldaten, wobei ihn der Fürst von Anhalt- Dessau („Der alte Dessauer") aufs beste unterstützte. Dieser hat den Gleichschritt, die Aufstellung in drei Gliedern und den eisernen Ladestock eingeführt. Seit jener Zeit..zeichnet sich unser Heer durch die unüber- treffliche Genauigkeit in den Übungen aus. Da sich unter den Soldaten auch mancher verkommene Gesell befand, so mußte im Heer die strengste Zucht herrschen. Für Faulheit und Unordnung gab's Prügel; der Un- gehorsame mußte Spießruten lausen, der Widerspenstige wurde mit dem Tode bestraft. Besondere Vorliebe hatte der König für „lange Kerle"; sein Leibregiment in Potsdam bestand aus lauter Riesen. Andere Fürsten ahmten ihn darin nach. Mit Hülse dieses Heeres gewann er im Kampfe mit Schweden Vorpommern mit Stettin. Welches Vertrauen der König auf sein Volk, besonders auf sein Heer setzte, zeigt sein Wahl- spruch: Er (d. i. der preußische Adler) weicht der Sonne nicht! 3. Sorge für die Landwirtschaft und die Bauern. Da infolge des dreißigjährigen Krieges noch immer weite Strecken wüst lagen, so lud der König fremde Kolonisten nach Preußen ein und schenkte ihnen Land, Bauholz und Geld. Als der Erzbischof von Salzburg von seinen evangelischen Unterthanen verlangte, sie sollten katholisch werden oder auswandern, lud Friedrich Wilhelm sie nach Preußen ein, ließ sie „Unter den Linden" in Berlin festlich bewirten und sandte sie nach Litauen, das durch die Pest entvölkert war. Dort erhielten sie Häuser oder Bauholz, Land, Vieh, Geräte und Saatkorn; 12 Städte und über 300 Dörfer wurden dort neu gebaut. Auf den Domänen (königlichen Landgütern) hob der König die Hörigkeit der Bauern auf. Den Edel- leuten befahl er, sie sollten ihren Bauern nicht ohne Grund die Höfe 4*

3. Realienbuch für Stadt- und Landschulen - S. 66

1900 - Osnabrück : Rackhorst
66 Herrscherhaus zurück. Vereint zogen die deutschen Truppen nach Frank- reich, allen voran Feldinarschall Vorwärts; in der Neujahrsnacht 1814 setzte er bei Kaub über den Rhein. Zwar raffte Napoleon noch einmal ein Heer zusammen; aber schon nach 5 Monaten zogen unsere Heere in Paris ein. Napoleon wurde seines Thrones entsetzt und nach der Insel Elba verbannt. Der Bruder des enthaupteten Königs erhielt den französischen Thron. 56. Der Freiheitskamps von 1815. 1. Napoleons Rückkehr; Ligny. Die Fürsten und Staatsmänner versammelten sich jetzt in Wien, um die Verhältnisse der Staaten neu zu ordnen, gerieten aber über die Länderverteilung bald in Streit. Napoleon erfuhr dies, und da er wußte, das; seine alten Krieger seine Rückkehr wünsch- ten und die meisten Franzosen mit der Regierung ihres Königs unzufrieden waren, verlies; er mit einem Häuflein alter Soldaten Elba, landete an der französischen Küste und suchte die Franzosen durch glänzende Ver- sprechungen für sich zu gewinnen. Das Volk jubelte ihm zu, die gegen ihn ausgesandten Regimenter gingen zu ihm über, der König flüchtete, während Napoleon triumphierend in Paris einzog. Die europäischen Fürsten schlossen von neuem ein Bündnis; daher eilte Napoleon mit einem aus altgedienten Soldaten gebildeten Heere an die belgische Grenze, wo er die Preußen unter Blücher und den englischen Feld- herrn Wellington mit einem aus Engländern, Niederländern und Deutschen gemischten Heere traf. Er warf sich zunächst bei Ligny auf Blücher. Auf beiden Seiten stritten die Truppen wie Helden, zuletzt mußten aber die Preußen der Übermacht weichen. Blücher selber kam in Lebensgefahr; ihm wurde das Pferd erschossen und beim Sturz das Bein gequetscht. Sein Adjutant stellte sich mit geladener Pistole neben ihn; zum Glück bemerkten aber die vvrüberjagenden Franzosen den gefallenen Feldherrn nicht. 2. Waterloo. Napoleon hoffte, das preußische Heer werde fürs erste kampfunfähig sein; er ließ es deshalb durch eine nur kleine Ab- teilung in der Richtung nach dem Rheine zu verfolgen, während er selber sich mit der Hauptarmee nach dem Norden gegen Wellington wandte. Dieser wagte allein die Schlacht nicht anzunehmen; da- her lief; er Blücher fragen, ob er ihm zwei Korps zur Hülfe senden könne. „Nicht mit zwei Korps", erwiderte der alte Hau- degen, „sondern mit meinem ganzen Heere werde ich kommen." Gneisenan, der statt des verwundeten Blücher den Oberbefehl führte, hatte nämlich das Heer nicht nach Osten, wie Napoleon wähnte, sondern nach Norden geführt, um Wellington nahe zu bleiben. Bei dem Heer Wellingtons befand sich auch ein Teil der Hannoverschen Landwehr, insbesondere das Osnabrücker und das Quakenbrücker Bataillon; denn sobald die Franzosen nach der Schlacht bei Leipzig unser Land verlassen hatten, war aus Mannschaften der früheren Hannoverschen Armee und Frei- willigen eine Landwehr gebildet, die jetzt zum erstenmal ins Feuer kam. Wellington hatte sein Heer auf einem langgestreckten Höhenzuge in der Nähe von Waterloo ausgestellt; auf einem ähnlichen Zuge etwas weiter südlich stand das französische. Des heftigen Regens wegen be-

4. Realienbuch für Stadt- und Landschulen - S. 46

1900 - Osnabrück : Rackhorst
46 4. Handel, Gewerbe und Steuern. Zur Forderung des Handels ließ Friedrich Wilhelm die Oder mit der Spree durch einen Kanal, den Friedrich Wilhelms-Kanal, verbinden, schuf sich eine kleine Flotte und erwarb sogar eine kleine Kolonie an der Westküste Afrikas. Schon vor ihm bestand eine Neitpost zwischen Berlin und Königsberg; Friedrich Wilhelm richtete sogar eine Fahrpost ein, welche von Königsberg über Berlin nach Holland fuhr. Weil das Gewerbe im Lande daniederlag, berief der Kurfürst geschickte Handwerker aus anderen Ländern, legte Webereien und Eisenhütten an, die er tüchtigen Männern überließ. Um hierzu, solvie zur Unterhaltung des Heeres die erforderlichen Geldmittel zu erhalten, erhob er eine Abgabe von Verbranchsgegenständen des täg- lichen Lebens, wie Mehl, Fleisch, Bier, Branntwein, Kaffee, Thee und Tabak. Die Händler zahlten diese Abgabe an die Steuerbehörde, er- hoben sie aber von den Käufern dadurch wieder, daß sie den Verkaufs- preis etwas erhöhten. Solche Steuer besteht noch heute. Weil sie nicht direkt an die Steuerbehörde, sondern indirekt durch den Kaufmann ge- zahlt wird, heißt sie indirekte Steuer. Außerdem erhob er auch direkte Steuern: Grund-, Gewerbe- und Kopfsteuer. Somit hat der Kurfürst ein starkes Heer und eine sichere Staatseinnahme geschaffen. Die Stände hatte er um ihre Genehmigung hierzu nicht gefragt. Sie klagten über Verletzung ihrer Rechte; er aber kehrte sich nicht daran, und' bald er- kannten alle, daß er nur zuin Besten des Landes gehandelt habe. 5. Fehrbellin. Das stehende Heer vermehrte der Kurfürst auf 30 000 Mann. Eine allgemeine Wehrpflicht wie heilte gab es damals nicht; wer einmal Soldat war, blieb es, so lange er dienstfähig war. Viele meldeten sich freiwillig, die übrigen wurden von Werbeoffizieren angeworben. Sie erhielten ein einmaliges Haiidgeld, außerdem Löhnung und Unterhalt. Da der Kurfürst Kleidung und Waffen lieferte, so waren diese bei demselben Truppenteile gleichartig. Daher nannte man die Kleidung der Soldaten Uniform. Der beste' Gehülfe des Kurfürsten bei der Einübung und Führung des Heeres war Feldmarschall Dersflinger. Er hatte während des dreißigjährigen Krieges in verschiedenen Heeren gedient und sich dann in Brandenburg niedergelassen, war aber ans Wunsch des Kurfürsten wieder in das brandenbnrgische Heer eingetreten. Um diese Zeit regierte in Frankreich der ländergierige König Ludwig Xiv. Was er im westfälischen Frieden von Deutschland ab- gerissen hatte, genügte ihm noch nicht; er wollte auch die Pfalz noch an Frankreich bringen und nahm mitten im Frieden Straßburg weg. Unter den deutschen Fürsten, welche damals gegen ihn an den Rhein zogen, fürchtete er den Kurfürsten am meisten; deshalb hetzte er die Schweden auf, daß sie von Pommern aus in Brandenburg einfielen und dort die ärgsten Greuel verübten. Die Brandenburger riefeil ihren Kur- fürsten um Hülfe an; er antwortete: „Wehret euch, so gut ihr könnt; bald werde ich bei euch sein." Deshalb scharten sich die Bauern zu- sammen und wehrten sich mit Sensen, Torfspaten, Heugabeln und Beilen. Auf ihre Fahnen, deren noch eine erhalten ist, hatten sie die Worte geschrieben: „Wir sind Bauern von geringem Gut Und dienen unserm Kurfürsten mit Leib und Blut."

5. Realienbuch für Stadt- und Landschulen - S. 83

1900 - Osnabrück : Rackhorst
83 Eltern beschäftigten sich fleißig mit ihren Kindern und ließen sie in Gesellschaft mit anderen Kindern viel im Freien sich umhertummeln. Den ersten Unterricht erhielt Prinz Wilhelm im väterlichen Schloß; später sandten die Eltern ihn und seinen Bruder Heinrich auf das Gymnasium in Kassel, wo sie gerade so behandelt wurden wie alle übrigen Schüler. Nachdem Prinz Wilhelm mit Ehren die Abgangs- prüfung bestanden hatte, trat er in das Heer ein und besuchte, wie einst lein Bâter, zwei Jahre die Universität Bonn. Dann widmete er sich wieder dem Militärdienste und ließ sich von erfahrenen Staatsmännern in die Staatswissenschaft einführen. 1881 vermählte er sich mit der Prinzessin Auguste Viktoria von Schleswig-Holstein. Ihr echt deutsches und christliches Familienleben wurde ein Muster für alle Stände; sieben Kinder, sechs Prinzen und eine Prinzessin, sind die Freude unsers Kaiserpaares. Kronprinz Wilhelm ist am 6. Mai 1882 geboren. 2. Als Kaiser. Kaiser Wilhelm Hl. gelobte, als er am 15. Juni 1888 die Regierung übernahm, „ein gerechter und milder Fürst zu sein, Frömmigkeit und Gottesfurcht zu pflegen, den Frieden zu schirmen, die Wohlfahrt des Landes zu fördern, den Armen und Bedrängten ein Helfer, dem Reiche ein treuer Wächter zu sein." Dies Wort hat er gehalten. Mit großer Einsicht und eisernem Willen paart sich bei ihm ein starkes Pflicht- und Gerechtigkeitsgefühl und eine uner- müdliche Arbeitskraft. Er selber hat sich den ersten Diener des Staates genannt, und in treuer Pflichterfüllung ist er allen ein Vorbild. Unab- lässig ist der Kaiser thätig, durch Reisen an fremde Höfe sowie durch Verstärkung des Landheeres und der Marine seinem Bolke den Frieden zu wahren. Auf friedlichem Wege hat er die Insel Helgoland zurück- gewonnen, Kiautschou in China sowie Samoa und viele kleine Inseln im Großen Ocean neu erworben. Die von Kaiser Wilhelm dem Großen begonnene Fürsorge für die Arbeiter hat der Enkel fortgesetzt. Geachtet und gefürchtet steht das deutsche Reich da; Handel und Gewerbe blühen; niemals ist das deutsche Volk so wohlhabend gewesen, niemals hat es so viel für Wohnung, Nahrung und Kleidung ausgegeben wie heute. Möge es Kaiser Wilhelm vergönnt sein, das deutsche Bolk noch recht lange in Frieden zu regieren! 73. Acer und Manne. 1. Die Wehrpflicht. Jeder wehrfähige Deutsche ist wehrpflichtig; Stellvertretung ist nicht gestattet. Verbrecher sind von der Ehre des Dienstes ausgeschlossen. Die Wehrpflicht zerfällt in die Dienstpflicht und die Landsturmpflicht. Jeder Wehrpflichtige muß sich vom 15. Januar bis 1. Februar desjenigen Kalenderjahres, in welchem er 20 Jahre alt wird, bei seiner Ortsbehörde melden, damit sein Name in die Stammrolle eingetragen werde; er wird dann zur Musterung beordert. Wer für diensttüchtig befunden itttb nicht unabkömmlich oder überzählig ist, wird zum Heer oder zur Marine einberufen. Die Eingestellten dienen 7 Jahre beim stehenden Heer, nämlich 2 oder 3 Jahre bei der Fahne, die übrige Zeit in der Reserve, dann 5 Jahre in der Landwehr ersten und 7 Jahre bei der Landwehr zweiten Aufgebots, endlich vom 39. bis zum 45. Lebensjahr beim Landsturm. Dieser umfaßt auch alle 6*

6. Realienbuch für Stadt- und Landschulen - S. 84

1900 - Osnabrück : Rackhorst
84 Wehrpflichtigen vom 17. bis 45. Lebensjahre, welche weder dem Heer noch der Marine angehören; er wird nur zur Verteidigung des Vater- landes aufgeboten. 2. Gliederung des Heeres. Das Heer ist in das Gardekorps und in 21 Armeekorps eingeteilt. Die Provinz Hannover stellt das X. Armee- korps; es gliedert sich in 2 Divisionen: die 19. und 20., jede Division in 2 Brigaden: die 37. und 38., die 39. und 40. Zu jeder Division gehören 4 Infanterie-, 2 Kavallerie- und 2 Artillerieregimenter, zu dem Korps außerdem ein Train-, 1 Jäger- und 1 Pionierbataillon. Der kommandierende General des X. Armeekorps wohnt in Hannover. Die Marine hat die Ausgabe, unsere heimischen Küsten, unsere Kvlvnieen und Schutzgebiete sowie alle Reichsangehörigen im Auslande zu schützen. Wer in der Marine dient, ist von dem Dienst im Heere frei. 74. Die Rechtspflege im deutschen Reiche. 1. Gesetze und Gerichtsverfassung. Im ganzen deutschen Reiche gilt dasselbe Strafgesetzbuch, dasselbe bürgerliche Gesetzbuch und sind die Gerichte in gleicher Weise eingerichtet. Es giebt nur staatliche Gerichte. Die Gerichtsverhandlungen werden in deutscher Sprache, öffentlich und mündlich geführt. Die Richter sind Rechtsgelehrte und erhalten aus der Staatskasse ein bestimmtes Gehalt, haben aber keinen Anteil an den Gerichtsgebühren. Fast in jeder kleinen Stadt, selbst in Flecken und auf Dörfern giebt es Amtsgerichte, in großen Städten Landgerichte, in jeder Provinz ein Oberlandesgericht; das höchste deutsche Gericht ist das Reichsgericht in Leipzig. In der Provinz Hannover befinden sich die Landgerichte in Hannover, Hildesheim, Göttingen, Osnabrück, Anrieh, Verden, Lüneburg und Stade; das Oberlnndesgericht ist in Celle. An jedem Amtsgerichte ist mindestens 1 Amtsrichter; er hat geringere Streit- und Strafsachen, Grnndbuch- und Vormundschaftssachen behandeln. Wer mit dem Urteil der unteren Gerichte nicht zufrieden ist, kam: sich meistens aus das nächst höhere berufen. Die Landesherren haben das Recht, eine von den Gerichten verhängte Strafe zil mildern oder zu erlassen. 2. Anteil des Volks. Auch das Volk hat Anteil an der Rechts- pflege. In jedem Amtsgericht giebt es mehrere Schiedsämter; die Schredsmänner sind nicht Rechtsgelehrte, sie haben die Ausgabe, die streitenden Parteien zu versöhnen. Den Amtsrichter unterstützen zwei nicht rechtsgelehrte ehrbare Männer bei der Behandlung von Straf- sachen. Sie heißen Schössen, bilden mit beut Amtsrichter zusammen das Schöffengericht und dürfen diesen nicht nur beraten, sondern auch als Richter das Urteil mit festsetzen. Drei Landrichter und 12 Ge- schworene, ebenfalls nicht rechtsgelehrte ehrbare Männer, bilden das Schwurgericht zur Aburteilung von Verbrechen. Die Geschworenen können aber nicht richten, sondern haben nur zu erklären, ob sie den Angeklagten für schuldig halten oder nicht. 3. Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet die strafbaren Hand- lungen in Übertretungen, Vergehen und Verbrechen und setzt als Strafen fest: Geldstrafe, Haft (höchstens 6 Wochen), Gefängnis (höchstens 10 Jahre), Zuchthaus (lebenslänglich oder höchstens 15 Jahre) und Ent- hauptung. Außerdem kann der Bestrafte unter Polizeiaufsicht gestellt,
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