Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 294

1906 - München : Oldenbourg
294 56. Würzburg, die alte Bischofsstadt am Main. lieferung hat Walther von der Vogelweide hier den Abend seines vielbewegten Sängerlebens verbracht und sein Grab im Kreuzgang von Neumünster gefunden. Mit all diesem Glanz nach außen ging eine bedeutsame innere Entwicklung Haud iu Hand. Unter den schützenden und fördernden Einwirkungen kaiserlicher Privilegien wie auch des bischöflichen Stadtregiments reifte allmählich ein kraftvoll selbstbewußtes städtisches Bürgertum heran. Aber wie es mehr oder weniger überall in diesen Bischofsstädten zu gehen pflegte, kam auch hier bald die Zeit, da die Interessen und Ansprüche des bischöflichen Stadtherrn und der emporstrebenden Bürgerschaft auseinandergingen und in feindlichen Gegensatz zueinander gerieten, zum erstenmal unter dem gewaltigen Bischof Hermann I. von Lobdeburg im Jahre 1254. Seitdem zogen sich die Bischöfe auf ihr Bergschloß, die Marienburg, zurück um von dort aus den Trotz bürgerlicher Selbstherrlichkeit leichter bündigen zu können und nur allzuoft waren die beiden gegenüberliegenden Stadtseiten wie feindliche Heerlager geschieden, wobei die Bürgerschaft dann gerne bei den Kaisern Anlehnung und Rückhalt suchte. Mit wechselvollem Erfolg hin und her wogend zogen sich diese Kämpfe bis zum Jahre 1400 hin, wo es der fürstbischöflichen Streitmacht schließlich gelang in der Schlacht bei Bergtheim einen entscheidenden Sieg über die Bürgerschaft zu erringen. Zertrümmert lagen damit nun die lange genährten Hoffnungen auf reichsfreie Stellung und Selbstherrlichkeit zu Boden und mehrfach entschlossen sich bürgerliche Geschlechter zur Auswanderung, wovon besonders Nürnberg Vorteil gezogen haben soll. Die Herrschaft des Bischofs war damit für die weitere Folge besiegelt und Würzburg zu einer landsässigen Stadt geworden. Trotz dieser vielfach so sturmbewegten Zeitläufte nahm das Wachstum und die Verschönerung der Stadt doch ungestörten Fortgang. Auch das Zeitalter der Gotik hat hier hochbedeutende Denkmäler geschaffen; so die Kirche der Mtnoritm in den herben, strengen Formen der Frühgotik; dann die wundervolle, leider jetzt so ruinenhcist gewordene Kirche der Deutschherren, vor allem aber die dem Würzburger tief ins Herz gewachsene Marienkapelle am Markt, eine Dichtung in Steinen im schönsten Sinne des Wortes; bald nach einer grausamen Judenverfolgung hatte man sie auf dem früheren Judenplatz gewissermaßen zur Sühne dafür erstehen lassen. Dazu dann die stattlichen Kurien der Domherren mit ihren weiten Hofräumen und zierlichen Kapellen, deren noch erhaltene Reste vielfach von so malerischer Wirkung sind. Allerdings ist vieles davon späteren Umgestaltungen, besonders im vorigen Jahrhundert, zum Opfer gefallen. In Bamberg blieb weit mehr von solchen alten Höfen erhalten. Auch in der Plastik hatte mau sich in Würzburg allmählich zu achtungswerter Höhe emporgearbeitet. Sprechende Belege dafür sind die zahlreichen Grabdenkmäler der Bischöfe im Dom seit Ende des 12. Jahrhunderts; wie

2. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 313

1906 - München : Oldenbourg
58. Gründung der Akademie der Wissenschaften zu München 1759. 313 berufen, welche schon im Jahre 1763 ihre eigene Buchdrnckerei erhielt. Anch das astronomische Observatorium auf dem Gasteig entstand und wurde von dem geistlichen Ratsdirektor Osterwald geleitet, dem ein Fräulein von Schneeweiß als gelehrter Gehilfe zur Seite stand. Unter den Mitgliedern prangen in überraschender Zahl die Namen der ersten Adelsgeschlechter des Landes; das Wirken der neuen Gesellschaft war über die Mauern der Klöster, besonders der Benediktiner, der anderthalbtausendjährigen Pfleger der Wissenschaften, gedrungen und ihre Edelsten zierten die Reihen der Akademiker. Geistliche und Weltliche, Adelige und Bürgerliche beeiserten sich in diesen Blütetagen des Instituts mit edlem Freimut der Wahrheit zu dienen. Ein frisches, wissenschaftlich aufklärendes Streben ging bamals durch alle Gauen Südbeutschlauds, es entfachte in allen Stänben Liebe nnb Begeisterung für das Eble nnb Schöne. Hube-kümmert nm Genossenschaft ober Personen warb alles Verrottete nnb Schlechte schonungslos ausgebest und verfolgt. Ohne alle Selbstsucht eiferten aufgeklärte Geistliche gegen jahrhunbertelang gehegten Aberglauben. Der eble Gras Savioli, selbst Besitzer großer Güter, spricht golbene Worte für den bisher tief verachteten Lanbmann ltrtb forbert energisch zu bessert Entlastung von brückenben grunbherrlicheii Fronben und bureaukrotischer Willkür auf. Graf Haslaug fchilbert in feierlicher Sitzung schonungslos die sozialen und politischen Gebrechen Bayerns und gießt über das verrottete Zunftwesen den bittersten Spott. „Der Zunftzwang", sagte er, „versagt beut geschicktesten Arbeiter, wenn er arm ist, den ihm von der Natnr verliehenen freien Gebrauch seines Kopses und seiner Hänbe und verdammt ihn zu lebenslänglicher Dienstbarkeit. Meister werden nur Meistersöhne oder solche, die sich entschließen können mit irgend einer zahnlosen Meisterswitwe oder einer buckligen Meisterstochter vor den Altar zu treten. Das hält uns im alten Schlendrian fest, macht uns zum Spotte der Nachbarn und entvölkert das Land, bessert tüchtigste Söhne ihr Glück auswärts suchen." Er eifert für volle Freiheit des Hanbels und erklärt, beiß jenes Land das reichste sei, welches die größte Bevölkerung zähle und die ausgebreitetste Jubustrie besitze, kurz der hellfehenbe Patriot sprach bereits 1772 Worte, die heute jebein Fortschrittsmanne Ehre machen würden. Und so blieb unter der segensvollen Regierung Maximilians Iii. trotz manchem inneren balb wieber beigelegten Zerwürfnis die Akademie im schönsten Aufblühen. Ihre ferneren Schicksale unter den uachsolgenbeu Herrschern zu verfolgen ist hier nicht am Platze, das eine aber möge noch erwähnt werben, daß sie mit würbiger Feier und Pracht, unter Teilnahme des für Förbernng alles Eblen nnb Nützlichen begeisterten Königs Maximilian Ii. und einer Menge ans weiter Ferne herbeigeeilter Feftgäste irrt Herbst des Jahres 1859 ihr erstes Jubiläum beging.

3. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 432

1906 - München : Oldenbourg
432 84. Ludwig I. und Goethe. Mit den Fastenpredigten hat Jean Paul als politischer Schriftsteller seinen Höhepunkt erreicht. Wenn er von da ab noch zuweilen über die deutschen Verhältnisse spricht, so geschieht es nicht mehr so ausführlich und mit solcher Begeisterung; man hört aus manchen Zeilen schon wieder den Satiriker heraus. In den „Saturnalien" 1818 saßt er nochmals einige Wünsche zusammen im Gegensatz zu denen, „welche durch Polizeidiener gern ein korrektes Universum hätten:" „Fürst und Adel sollen nicht ... auf das göttliche Ebenbild des Menschen mit Füßen treten, . . . gegen das Feuerwerk des Witzes sollen Zensur und Polizei feine Feuertrommeln rühren und feine Lärmkanonen richten gegen Raketen;" es solle „keine halbe und feilte beschränkte Preßfreiheit geben, sondern eine ganze;" es solle „überall Landstände geben;" „Weimar, das aus einem Parnasse der deutschen Musen zu einem Sinai der Verfassungen geworden, soll bte beutsche Keblah sein." So leuchtet aus den Werken Jean Pauls, mag er in strafendem Spott, in warnender Sorge oder in freudiger Begeisterung schreiben, ein echt deutscher Sinn. Die Grundbedingungen für das Blühen und Gedeihen des Vaterlandes sind ihm treffliche Fürsten, eine freie Verfassung und allgemeine Bildung, „Einsichten des Volkes;" denn „in der Geschichte hat wie in der Göttergeschichte Minerva am meisten die Götter gegen die Giganten beschirmt." 84. Ludwig I. und Goethe. Don Thomas Stettner.* Was ein jeder unserer beiden Dichterfürsten ihm sei, hat König Ludwig I. in den knappen Worten eines Epigramms ausgesprochen: „Wenn ich erwache, bevor ich betrete den Kreis der Geschäfte, Les' ich in Schiller sogleich, daß mich’s erhebe am Tag; Aber nach geendigtem Lärmen, in nächtlicher Stille, Flücht' ich zu Goethe und träum’ fort dann den lieblichen Traum." Man sann kaum treffender die Verschiedenheit dessen, was ein jeder von ihnen uns geben sann, bezeichnen: der feurige, vorwärts drängende Schiller soll uns begeistern zur Arbeit des Tages; überschauen wir aber in des Abends Stille prüfend die abgelaufenen Stunden und unser Wirken in ihnen, dann wird Goethe in seiner abgeklärten Ruhe unsere beste Gesellschaft sein. In seiner dichterischen Eigenart stand Schiller dem Könige näher, mit Goethe aber verband ihn neben der höchsten Bewunderung mannigfache Übereinstimmung in Neigungen und in der Auffassung des tätigen Lebens: beide liebten Italien als das Land der Sehnsucht, beide erblickten in der antiken Kunst die Höhe und deshalb die bleibende Norm künstlerischen Schaffens und auch in den Fragen des politischen Lebens standen sich ihre Ansichten nahe. Goethe aber verehrte in König Ludwig den mächtigen Beschützer und Förderer der Wissenschaften und Künste, der im großen zur Tat machte, was er selbst

4. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 68

1912 - München : Oldenbourg
68 Die Zeit Ludwigs Xiv. seinem königlichen Berufe unermüdlich tätig. Außerdem wußte er die richtigen Männer an den richtigen Platz zu stellen und sie zu gehorsamen Vollstreckern seines Willens zu machen. Einen leitenden Staatsmann ernannte der König überhaupt nicht. „Premierminister" war er nach seinem eigenen Ausspruch selbst. Die einzelnen Minister und Generale hatten ein ganz bestimmtes Wirkungsgebiet: so verwaltete der rechtliche Colbert (t 1683) die Finanzen; der umsichtige, aber rücksichtslose Louvois (t 1691) führte eine großartige Neuordnung und Vermehrung der Armee durch1); erfahrene Feldherrn, wie Turenne (t 1675), Conde (t 1686), später der Marschall v. Luxemburgs-1695) it. a., standen an der Spitze des Heeres; der geschickte Baumeister Vauban (f 1707) sicherte die Grenze durch starke Festungen zc.zc. Beraten von diesen und ähnlichen tüchtigen Männern, leitete Ludwig sowohl die innere als die äußere Politik vollständig nach eigenem Ermessen, wobei er nach dem Grundsatz „L/Etat c’est moi“ die Nation gewissermaßen in sich verkörpert sah. Die Reichsstände wurden nie einberufen; das Pariser Parlament mußte königliche Verordnungen ohne Widerspruch einregistrieren; der früher so selbstbewußte Adel drängte sich an den Hof, in die Offiziers- und Beamtenstellen: kurz, aus sämtlichen Gebieten des öffentlichen Lebens galt ausschließlich der Wille des Königs. Ludwig war die „Sonne" (roi-soleil), um die sich alles drehte und von der alles Leben im Staate ausging. b) Die inneren Verhältnisse. Im Innern erstrebte Ludwig neben der Vollendung des Absolutismus vor allem die wirtschaftliche Hebung des Landes. Diese sollte die Mittel liefern für die Befriedigung der Neigungen und Wünsche des Königs, die darin gipfelten, daß der Glanz des Hofes den aller anderen Fürstenhöfe überstrahle. Auch die Pflege der Künste und Wissenschaften diente dem gleichen Zweck. Auf religiösem Gebiete suchte Ludwig die kirchliche Einheitlichkeit in der Form des Katholizismns herzustellen, wobei er aber die königliche Macht auch der Kirche gegenüber gewahrt sehen wollte. Zu Ansang seiner Regierung zeigte Ludwig großes Pflichtbewußtsein und Verantwortungsgefühl. Dann aber geriet er in eine Überspannung des Absoln-tismns hinein, d. H. er wollte jede Selbständigkeit im öffentlichen Leben unterdrücken. Noch bedenklicher wurde, daß er (etwa feit 1680) die Wohlfahrt des Landes rücksichtslos seiner Prunk- und Ruhmsucht opferte. Damit setzte zunächst ein wirtschaftlicher Verfall ein, dem allmählich auch ein politischer Niedergang folgte. 1. Die Verwaltung des Landes geschah durch den S t a a t s r a t; die einzelnen Provinzen unterstanden königlichen Intendanten, die einzelnen Städte sog. Maires. Allerdings war ein Teil dieser Ämter käuflich. — In die Rechtspflege griff die Krone vielfach durch geheime Haftbefehle (lettres de cachet) ein, auf Grund deren jeder Verdächtige oder Unbotmäßige ohne gerichtliches Verfahren ins Gefängnis (meist in die Pariser B a st i l l e) gesetzt werden konnte. 1) Das Heer, einheitlich geschult und mit den neuesten Feuerwaffen ausgerüstet, galt als das beste in Europa; ebenso war die Kriegsflotte der englischen und holländischen ebenbürtig.

5. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 129

1912 - München : Oldenbourg
Die Neuordnung des Staatswesens. 129 die Grundlagen für das geplante Werk zu schaffen. Als angeborne, un-verjährbare Menschenrechte galten vor allem die auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung. Alle Menschen sind gleich an Rechten; nur das Gefamtwohl darf einen Unterschied begründen. Da der König mit der Anerkennung der Menschenrechte zögerte, verbreitete der Herzog Ludwig Philipp von O r l e a n s (s. Stammtafel), der nach der Beseitigung des Königs die Krone zu erlangen hoffte, das Gerücht von einem beabsichtigten Gewaltstreich. Dies hatte einen Zug des Pariser Pöbels nach Versailles zur 1789 Folge. Die wegen der allgemeinen Teuerung ohnehin erbitterten Volksmassen 5-/e-Cit* drangen ins königliche Schloß, dann in die Nationalversammlung und erzwangen die Übersiedelung des Hofes und der Nationalversammlung nach Paris. Dadurch gerieten Regierung und Volksvertretung immer mehr unter den Einfluß des hauptstädtischen Pöbels. Jetzt ging die Nationalversammlung in Paris an die Reform der Regierung. Diese sollte nach den Lehren Lockes und Montesquieu? fowie dem Vorbild der englischen Verfassung ausgestaltet werden, wurde aber in Wirklichkeit viel demokratischer. Die vollziehende Gewalt sollte dem König verbleiben, die gesetzgebende durch eine Kammer — England hat deren zwei, Ober- und Unterhaus — ausgeübt werden. Nur mit Mühe wurde von Mirabeau, der sich jetzt dem Hofe näherte, für den König ein aufschiebendes (suspensives) Veto erwirkt, durch dessen Gebrauch das Inkrafttreten eines von der Kammer beschlossenen Gesetzes auf vier Jahre verschoben werden konnte. Die nun folgende Reform der Verwaltung gab den einzelnen Ver-1789/90 waltungskörpern, besonders den etwa 43 000 Gemeinden so weitgehende Befugnisse, daß Frankreich fortan strenggenommen in „43 000 kleine Republiken zerfiel" und die der Krone vorbehaltene Zentralregierung zur Bedeutungslosigkeit herabsank. Zunächst erhielt Frankreich eine neue geographische Einteilung in 83teparte-ments (Kreise), die man nach Flüssen, Gebirgen und andern natürlichen Beschaffenheiten benannte. Diese Neueinteilung blieb von Dauer und wurde zugleich die Grundlage für die Abgrenzung der Wahl-, Gerichts- und Kirchensprengel. Daneben gewann sie auch Bedeutung für die äußere Politik insofern, als sie überlieferte Besitz- und andere Rechte der Nachbarstaaten aushob und dadurch Verwicklungen mit dem Auslande herbeiführte. Die Departements und die Gemeinden erhielten volle Selbstverwaltung, Verfügung über die bewaffnete Macht (Nationalgarde) und freie Wahl der Beamten, Richter und Geistlichen (Pfarrer und Bischöfe). — Dazu kam Gleichheit des Maßes, Gewichtes und Münzfußes (nach dem Dezimalsystem, Meter, Gramm); der Livre wurde durch den etwa gleichwertigen Frank ersetzt. — Die Neuordnung der Rechtspflege beseitigte die Parlamente schasste die Folter ab, brachte die Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unentgeltlichkeit des Gerichtsverfahrens und (für Aburteilung von Verbrechen) die S ch w u r g e -richte, zusammengesetzt aus (gelehrten) Berufsrichtern und Laien (Geschwornen); da sieg jedoch die Richter alle 6 Jahre einer Neuwahl unterziehen mußten, blieben sie in der Rechtsprechung von der Stimmung ihrer Wähler abhängig. — Die Zensur wurde aufgehoben und Preßfreiheit gestattet. — Um die möglichste Lorenz, Geschichte für Gymnasien Iii. 9

6. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 233

1912 - München : Oldenbourg
Die Verfassung des Deutschen Reiches. 233 Souveränitätsrechte, soweit das zum einheitlichen und kraftvollen Auftreten nach außen notwendig erschien. Hinwiederum nahm man gebührende Rücksicht auf die bestehenden Zustände, wie sie sich nun einmal als Ergebnis der territorialen Entwicklung Deutschlands herausgebildet hatten. Allseits wurde anerkannt, daß die deutschen Stämme seit Jahrhunderten mit ihren Herrscherhäusern verwachsen und die Fürstenhöfe der Mittel- und Kleinstaaten Brennpunkte wirtschaftlicher und besonders geistiger Kultur sind (vgl. die zahlreichen kleineren Universitäten, Hoftheater, Kunstbauten, Kunstsammlungen rc. rc.). Deshalb gewährt die Reichsverfassung den Einzelstaaten innere Selbständigkeit und den notwendigen Spielraum zur Entfaltung ihrer Stammeseigenart und sichert dennoch eine geschlossene Einheit nach außen. Mag also die staatliche Form unseres Vaterlandes im einzelnen verbesserungsfähig sein, im großen und ganzen entspricht und genügt sie den Bedürfnissen des deutschen Volkes. 1. Das Deutsche Reich ist ein konstitutioneller Bundesstaat. — Das Reichsgebiet umfaßt 26 Einzelstaaten und zwar 4 Königreiche, 6 Großherzogtümer, 5 Herzogtümer, 7 Fürstentümer, 3 Freie Städte und die unmittelbaren Reichslande Elsaß-Lothringen, die von einem Statthalter regiert werden. Dieses Gesamtgebiet hat eine gemeinschaftliche Zollgrenze und einheitliche Münzen, Maße und Gewichte; ferner gilt Freizügigkeit und Gewerbefreiheit innerhalb aller Reichsteile. Außerdem sind einheitlich die Vertretung nach außen (äußere Politik), das Kriegswesen zu Wasser und zu Lande sowie das Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen, insofern hier nicht die einzelnen Reservatrechte (S. 229) in Frage kommen, dazu das Zoll-, Handels- und Kolonialwesen, soweit es staatlich geregelt wird, das öffentliche Gesundheitswesen (Abwehr von Seuchen k. k.), das Patentwesen u. ä. 2. Die Reichseinnahmen bestehen in den Erträgnissen der Zölle (auf die Einfuhr von Getreide, Vieh, Jndustcieerzeugnissen usw.), der Verbrauchssteuern (auf Bier, Branntwein, Beleuchtungsmittel, Salz, Schaumwein, Tabak, Zucker), der Umsatzsteuern (auf Geldgeschäfte, Besitz- und Vermögensveränderungen it. dgl.), ferner in den Überschüssen der Reichspost und der Reichseisenbahnen. Davon bestreitet man auch die Reichsausgaben, die hauptsächlich in den Kosten des Reichsheeres und der Reichsflotte, in den Verwaltungskosten der Reichsbehörden und Reichsämter bestehen. Ergeben sich im Reichshaushalt Fehlbeträge, so haben die einzelnen Bundesstaaten durch M a t r i -kularbeiträge (nach Maßgabe ihrer Bevölkerungszahl) dafür aufzukommen oder man nimmt Reichsanleihen auf. 3. Verwaltung und Rechtspflege sind einheitlich geordnet, in der Einzeldurchführung aber den Bundesstaaten überlassen. Es bestehen für minder wichtige Zivilstreitigkeiten und leichtere Vergehen die Amtsgerichte (mit Zuziehung von bürgerlichen Schöffen), für wichtigere Zivilstreitigkeiten, ernstere Vergehen und minder schwere Verbrechen die Landgerichte (zugleich Berufungsinstanzen gegenüber den Amtsgerichten), als höhere Berufungsinstanzen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten die Oberlandesgerichte (gegenüber den Entscheidungen der Landgerichte). Schwere Verbrechen und Preßvergehen kommen vor die Schwurgerichte, die aus 12 Laienrichtern (Geschwornen)

7. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 92

1911 - München : Oldenbourg
92 Das Kulturleben z. Zeit d. schsischen u. frnkischen Kaiser. 2. Heinrichs Verhltnis zu den Reichsfrsten. Die Beendigung des Jnvesturstreites durch das Eingreifen der Fürsten bewies deutlich, wie sehr der jahrzehntelange Streit zwischen Kaisertum und Papsttum das Aufsteigen der Frstenmacht gefrdert hatte. Das zeigte sich auch anderwrts. Heinrich V. wollte nmlich die Minderung der Knigsrechte so wenig dulden wie sein Vater; deshalb begnstigte er ebenfalls die Städte, gab ihnen Freiheitsbriefe und suchte seine Hauptsttze in ihnen sowie den Ministerialen. Sofort erhoben sich gegen diese Bestrebungen eine Anzahl weltlicher und geistlicher Fürsten, darunter Lothar von Supplinburg, dem Heinrich selbst nach dem Aussterben der Billunger (1106) das Herzogtum Sachsen verliehen hatte, und Erzbischos Adalbert von Mainz. Schon hier war es schlielich das Eingreifen der brigen Fürsten gewesen, 1121 das den Streit schlichtete und einen allgemeinen Reichsfrieden zustande brachte. Einen weiteren Beweis ihrer Macht gaben die Fürsten beim Tode des kinder-losen Kaisers. Dieser hatte die Shne seiner Schwester Agnes, die Brder Friedrich und Konrad von Schwaben (Staufen; f. Stammtafel), zu Erben der salischen Hausgter eingesetzt und ersteren auch als Nachfolger im Reiche be-zeichnet; doch die Fürsten kmmerten sich nicht um diese Bezeichnung", sond^n whlten den Herzog L o t h a r von Sachsen, den Gegner Heinrichs V., zum Kr Das Kulturleben in Deutschland zur Zeit der schsischen und 1. Die staatlichen Verhltnisse. Die Grundlage des staatlichen Lebens bildete im allgemeinen das Lehenswesen. Als oberster Lehensherr galt der König. Die bertragung der kniglichen Wrde beruhte teilweise noch wie unter denmerovingern und Karolingern aus dem Erbrecht, teilweise jedoch, besonders seit Konrad I. und mehr noch seit Heinrich Iv. und Heinrichv., auf der Wahl durch die Groen ^) des Reiches, auch Fürsten" genannt. Whrend nun die Könige die volle Erblichkeit der Krone anstrebten, trachteten die Fürsten danach, das Erbrecht (auf die Krone) ganz abzuschaffen und das unbedingte Wahlrecht durchzufhren, wobei ihnen das mehrmalige Aussterben der Knigsgeschlechter und ihre eigene wiederholte Verbindung mit dem Papsttum zustatten kam. Nach erfolgter Wahl und Krnung erschien der König als Trger der Staats-Hoheit, nmlich als hchster Gesetzgeber, Richter und Kriegsherr, ferner als weltliches Haupt der Reichskirche und vornehmster Schtzer des Reichsfriedens. Seit Otto d. Gr. war der deutsche König zugleich König von Stalten, d.h. Ober- und Mittelitalien, seit Konrad Ii. auch König i) Die anfangs noch bestehende Mitwirkung des Gesamtvolkes war schon frhzeitig auer bung gekommen. frnkischen Kaiser. a) Das Staats- itn Rechtswesen.

8. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 138

1911 - München : Oldenbourg
138 Die wichtigsten Erscheinungen auerhalb Deutschlands. Krone knpfte, ferner die Verwaltung nebst der Rechtspflege von den Lehen trennte und besonderen, ein- und absetzbaren Beamten bertrug. Mit seinem Urenkel (in weiblicher Linie) Heinrich Plantagenet kam das franzsische Haus Anjou-Plantaqenet (11541399) auf den englischen Thron. 11189 Heinrich Ii. erwarb die Oberleyensherrlichkeit der Schottland und begann die j 1199 Eroberung Irlands. Sein lterer Sohn Richard Lwenherz beteiligte sich am dritten Kreuzzug, schmachtete eine Zeitlang in der Gefangenschaft des deutschen Kaisers Heinrich Vi. und endete im Kampfe gegen Frankreich. Richards jngerer 11216 Bruder Johann ohne Land ri die Krone durch gewaltsame Beseitigung seines (erbberechtigten) Neffen Artur an sich, verlor aber infolge dieser Tat einen groen Teil der franzsischen Stammlande. Da er gleichzeitig auch mit dem Papste Innozenz Iii. wegen Besetzung des Erzbistums Canterbury in Streit geriet, wurde England mit dem Interdikt, Johann mit dem Banne belegt. Daraufhin unterwarf sich der König dem Papste und nahm England und Irland vom rmischen Stuhle zu Lehen. Diese Verwicklungen benutzte der hohe Adel, um im Bunde 1215 mit der hohen Geistlichkeit von der Krone die sog. Magna Charta libertatum zu erzwingen. Der Freiheitsbrief besttigte zwar nur die schon bisher genossenen Privilegien1), besonders der geistlichen und weltlichen Groen; aber er war doch ein schriftlicher Vertrag zwischen König und Untertanen, den man nicht mehr so leicht beiseite schieben konnte wie das nur mndlich berlieferte Gewohnheitsrecht; auch fand er nach und nach Erweiterung und wurde somit die Grundlage der englischen Verfassung. Unter Johanns Sohn und Nachfolger 1 1272 Heinrich Iii. erhielten neben dem hohen Adel und der Geistlichkeit auch niedere Adelige (als Vertreter der Grafschaften) und Abgeordnete der Städte Sitz und Stimme auf den R e i ch s v e r s a m m l u n g e n. Die gemeinsamen Bemhungen des hauptschlich angelschsischen Brger- und Bauern-standes und des grtenteils normannischen Adels um politische Rechte bewirkten dann u. a. auch eine gewisse Verschmelzung der verschiedenen Na-tionalitten und die Entstehung des englischen Volkstums (versinnbildlicht in der englischen Sprache). 3. Die Phreniienhalbinsel. Das Kalifat von Cordova fhrte jahrhundertelang einen erbitterten Kampf ums Dasein gegen die erstarkenden Christenstaaten, die nach und nach zu den Knigreichen Kastilien-Leon, Navarra, Aragon mit B a r c e l o n a und dem von einem burgundischen Grafen gegrndeten Portugal zu-fammenwuchfen. Endlich erschlaffte das maurische Herrscherhaus und das Kalifat lste sich in eine Anzahl selbstndiger Emirate auf, die allmh-lich den vordringenden Christen erlagen. Nach dem Verluste Cordovas (1236) beschrnkte sich die maurische Macht auf das Knigreich G r a n d a. i) Die Geistlichkeit geno fortan volle Freiheit der Wahlen. Die militrischen und finanziellen Verpflichtungen des Adels dem König gegenber wurden genau festgelegt. Die Städte erhielten Handelsfreiheit, Schutz gegen willkrliche Besteuerung durch Zlle, ferner einheitliches Ma und Gewicht :c. :c. Die Hauptbestimmungen aber waren, da dem Volke keine neuen Lasten auferlegt werden durften ohne Einwilligung der Reichs Versammlung und da kein Freier verhaftet oder verurteilt werden konnte ohne den Spruch seines ordentlichen (zustndigen) Gerichtes (gewhnlich der Standesgenossen).

9. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 112

1911 - München : Oldenbourg
112 Die Zeit der Hohenstaufen und der Kreuzzge. mein verlassen, nach Braunschweig zurck und starb schon einige Jahre spter (1218). Die Machtflle des Papsttums unter Innozenz Iii. Was Heinrich Vi. fr das Kaisertum vergeblich erstrebt hatte, nmlich eine Art Weltmachtstellung, wute der hochbegabte, vielseitig gebildete und willensstarke Innozenz Iii. (11981216) fr das Papsttum zu erringen. Zunchst suchte er die Herrschaft der Italien an sich zu bringen. Zu diesem Zweck beseitigte er unmittelbar nach Heinrichs Vi. Tode während des deutschen Thronstreites die kaiserlichen Rechte der Rom und Mittelitalien und ersetzte sie durch seine eigenen; ebenso befestigte er die ppstliche Lehenshoheit der Neapel-Sizilien; auch die oberitalienischen Städte sahen in ihm ihren Schutzherrn. Nun erstrebte Innozenz eine leitende Stellung in Europa. Sein wiederholtes Eingreifen in die deutschen Thron-kmpfe sicherte ihm eine ausschlaggebende Rolle in Deutschland und der junge Friedrich Ii. war, wenigstens zu Ansang seiner Regierung, ein Schtzling des Papstes. König Johann von England, der mit der Kurie in einen Streit geriet, mute sich demtigen und sein Land vom Papste zu Lehen nehmen. In Frank-reich zwang Innozenz den König, der seine rechtmige Gemahlin verstoen wollte, diese zu behalten. Die Könige von Aragon und Portugal, ja selbst die Fürsten von Bulgarien und Armenien bekannten sich als ppstliche Vasallen. In Ungarn, Schweden und Norwegen entschied Innozenz Thronstreitigkeiten. Durch den vierten Kreuzzug wurde auch das Patriarchat von Konstantinopel, wenigstens zeitweise, dem rmischen Oberhirten unterworfen. Ein weiterer allgemeiner Kreuzzug, den Innozenz eifrig betrieb, sollte den Islam in Spanien, gypten, Syrien und Klein-sten verdrngen und diese Lnder ebenfalls dem ppstlichen Einflu unterstellen. Die Universalherrschaft des rmischen Stuhles trat am deutlichsten in Er-1215 scheinung auf einem glnzenden Laterankonzil, an dem unter Vorsitz des Papstes die Patriarchen von Konstantinopel und Jerusalem, ferner 70 Metropoliten, der 1200 Bischfe und bte sowie zahlreiche weltliche Fürsten oder deren Abgesandte teilnahmen. Die Kirchenversammlung erneuerte die Absetzung Ottos Iv., sorgte u. a. fr die Reinheit der kirchlichen Lehre und ordnete behufs Herstellung der Glaubenseinheit die allgemeine Durchfhrung der Inquisition^) an, eines Gerichtes zur Bekmpfung des Irrglaubens. Auch billigte das Konzil den Kreuz-zug gegen die Ketzer2) (Waldenser, Albigenser) in Sdfrankreich. !) Die Inquisition wurde auf einem Konzil zu Toulouse (1229) weiter ausgestaltet und (1232) dem Dominikanerorden bertragen. Nach dem allgemein gebruchlichen Strafrecht jener Zeit wandte man zur Feststellung des Tatbestandes gegen die Beschul-digten die Folter an und bestrafte die berfhrten mit Gtereinziehung, lebenslnglichem Gefngnis oder dem Tode (gewhnlich dem Feuertode). In F r a n k r e i ch und be-sonders in Spanien (seit 1480) kam die Inquisition mehr und mehr in die Hnde der weltlichen Gewalt, die das ursprnglich rein geistliche Gericht mit Vorliebe auch gegen Feinde des Staates, des Knigtums und der ffentlichen Ordnung vorgehen lie. In dieser Form erhielt sich die spanische Inquisition bis ins 19. Jahrh., allerdings in den letzten 200 Jahren fast nur mehr dem Namen nach. In Deutschland fand die Inquisition wenig Boden. Der erste Jnquisitionsrichter, Konrad von Marburg, der in Mitteldeutschland wirkte, wurde vom Volke erschlagen (1233). Mit ihm verschwand die Einrichtung wieder (1234). 2) Das Wort Ketzer (Kathrer; von *afra?o>) beutet darauf hin, da jene Sekten das reine" Christentum zu besitzen glaubten. Verwanbt mit ihnen waren die Wal-

10. Die Neubildung der europäischen Kulturwelt durch Christentum und Germanentum - S. 127

1911 - München : Oldenbourg
Staats-- u. Rechtswesen. Soziale u. wirtschaftliche Zustnde. 127 Wie im alten Rom entwickelten sich auch in den deutschen Stdten allmhlich zwei Bevlkerungsklassen oder Stnde, die Geschlechter" (Patrizier) und die Handwerker". Die Geschlechter setzten sich aus den Grogrundbesitzern, Gro-kaufleuten und Beamtenfamilien zusammen; als Handwerker galten auch die Kleingtler, Krmer u. dgl. Anfangs besaen die Geschlechter alle Rechte, während die Handwerker meist nur Pflichten hatten. Doch bald schlssen sich die Gewerbetreibenden zusammen, bildeten sog. Znfte (Gilden, Innungen) und erzwangen sich nach und nach Antell an der Stadtverwaltung. Zur Sicherung der stdtischen Selbstndigkeit (gegen Fürsten und Bischfe) sowie zum Schutze des Handels entstanden dann sog. Stdtebndnisse, z. B. der Rheinische Stdtebund (um 1254). In das 13. Jahrh. fallen auch die Anfnge der deutschen Hansa. 2. Die Rechtspflege bewegte sich in den hergebrachten Formen. Doch erfolgte die Rechtsprechung immer weniger im Namen des Knigs, sondern mehr und mehr im Namen der Territorialherrn, also der Fürsten, freien Städte usw. Geschriebenes Recht gab es noch wenig. Die Rechtsweisung" hielt sich im allgemeinen an das berlieferte Gewohnheitsrecht. Aufgezeichnet wurden von Reichs wegen vorwiegend Landfriedensgesetze. Dann legte man allmhlich auch Territorial(L a n d -)r e ch t e und S t a d t r e ch t e schriftlich fest. Neben diesen amtlichen Rechtsaufzeichnungen erfolgten auch private. Die bedeutendste von diesen ist der Sachsenspiegel, das Werk des schsischen Schffen Eike von Repgowe (bei Dessau), ursprnglich in deutscher Sprache abgefat (zwischen 1215 u. 1235), dann ins Lateinische bertragen. Eine sddeutsche Bearbeitung bzw. Nachahmung desselben ist u. a. der Schwabenspiegel, entstanden um 1275 in Schwaben. b) Soziale und wirtschaftliche Zustnde. 1. Die sozialen Verhltnisse. Die fortschreitende Sonderung der Berufsstnde wurde immer schrfer und fhrte schlielich wieder zur all-mhlichen Entstehung von Geburtsstnden, d. h. die Standeszugehrigkeit begann nach und nach abermals erblich zu werden. Man unterschied drei groe Gruppen, den Ritter [tan b (im allgemeinen Sinne), der sich fast ausschlielich dem Waffenhandwerk und der Verwaltung widmete, den Brgerstand (in den Stdten), der Handel und Gewerbe trieb, und den Bauernstand, der die Landwirtschaft Pflegte. Als fhrender Stand galt bis ins 13. Jahrh. der Ritterstand, welcher Fürsten, freie Herren und Ministerialen umfate; er nahm geradezu einen inter-nationalen Charakter an und lebte nach besonderen Gesetzen. Die grte gemeinschaftliche Tat der drei Stnde war, soweit Deutschland in Betracht kam, die ostdeutsche Kolonisation. Das Rittertum. Anfangs konnte jeder, der ritterlich lebte, auch Ritter werden. Seit dem 12. Jahrh. jedoch verlangte man Ritterbrtigkeit", d. h. Abstammung von ritterlichen Ahnen (Eltern und Groeltern); auerdem konnte der König Nichtritterbrtige in den Ritterstanb erheben. Der ritterbrtige Knabe kam mit sieben Jahren alsiunker (Jungherr) an den Hos eines Eblen ober Fürsten
   bis 10 von 115 weiter»  »»
115 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 115 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 2
2 0
3 6
4 51
5 2
6 0
7 1
8 2
9 2
10 15
11 0
12 8
13 0
14 17
15 0
16 3
17 0
18 0
19 0
20 11
21 0
22 0
23 1
24 0
25 20
26 75
27 1
28 3
29 0
30 0
31 2
32 0
33 2
34 2
35 1
36 1
37 16
38 2
39 17
40 0
41 0
42 3
43 0
44 0
45 15
46 2
47 4
48 2
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 26
1 507
2 44
3 57
4 109
5 71
6 47
7 52
8 33
9 146
10 15
11 45
12 81
13 140
14 16
15 21
16 226
17 990
18 20
19 224
20 22
21 264
22 54
23 161
24 124
25 54
26 51
27 20
28 150
29 96
30 8
31 32
32 56
33 16
34 9
35 73
36 130
37 26
38 60
39 338
40 97
41 115
42 153
43 148
44 16
45 189
46 46
47 17
48 47
49 79
50 48
51 129
52 86
53 26
54 175
55 43
56 40
57 11
58 43
59 71
60 62
61 52
62 22
63 169
64 24
65 71
66 38
67 27
68 219
69 26
70 118
71 196
72 144
73 86
74 18
75 165
76 204
77 1208
78 6
79 56
80 21
81 61
82 212
83 83
84 93
85 34
86 16
87 314
88 17
89 9
90 14
91 187
92 755
93 33
94 433
95 33
96 54
97 22
98 143
99 3

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 5
1 2
2 0
3 4
4 7
5 45
6 1
7 196
8 1
9 11
10 13
11 7
12 1
13 0
14 0
15 15
16 30
17 4
18 15
19 37
20 0
21 5
22 41
23 0
24 6
25 0
26 5
27 3
28 0
29 10
30 3
31 11
32 0
33 47
34 1
35 22
36 0
37 8
38 0
39 87
40 30
41 0
42 0
43 4
44 24
45 1
46 2
47 7
48 5
49 9
50 2
51 1
52 109
53 3
54 372
55 33
56 1
57 4
58 8
59 26
60 26
61 19
62 85
63 33
64 7
65 4
66 0
67 52
68 2
69 0
70 9
71 27
72 6
73 75
74 15
75 5
76 3
77 14
78 22
79 47
80 97
81 24
82 8
83 0
84 2
85 8
86 3
87 7
88 9
89 2
90 2
91 28
92 0
93 13
94 0
95 0
96 0
97 7
98 54
99 54
100 12
101 0
102 8
103 27
104 1
105 7
106 4
107 0
108 8
109 6
110 5
111 7
112 4
113 0
114 1
115 3
116 0
117 0
118 7
119 3
120 5
121 4
122 9
123 3
124 2
125 3
126 14
127 29
128 11
129 4
130 1
131 9
132 12
133 6
134 2
135 0
136 109
137 0
138 4
139 0
140 2
141 2
142 4
143 0
144 10
145 171
146 2
147 3
148 141
149 0
150 44
151 32
152 1
153 4
154 8
155 22
156 6
157 30
158 21
159 8
160 0
161 8
162 15
163 8
164 0
165 95
166 39
167 2
168 0
169 4
170 0
171 28
172 30
173 29
174 12
175 30
176 52
177 60
178 1
179 8
180 3
181 5
182 44
183 77
184 2
185 6
186 3
187 4
188 26
189 5
190 0
191 39
192 11
193 2
194 34
195 1
196 2
197 11
198 1
199 53