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1. Die neueste Zeit - S. 151

1886 - Mainz : Kirchheim
Frankreich. Louis Napoleon. 151 Pius Ix., der um so weniger geneigt war, unter dem Schutze französischer Bajonette in seine Hauptstadt zurückzukehren, als Frankreich zum Dank für die Wiederherstellung seiner weltlichen Herrschaft verschiedene Konzessionen verlangte, die er sich nicht abzwingen lassen wollte, setzte für Rom eine aus drei Kardinälen bestehende Regieruugskommission ein, welcher der französische General Ondinot ant 1. Augnst die Gewalt übergab , sagte verschiedene Verbesserungen zu und erteilte im September eine nur durch wenige unvermeidliche Ausnahmen beschränkte Amnestie. Erst am 12. April 1850 zog er, unter dem Jubel der Bevölkerung, wieder in Rom ein und bot sogleich, unter der Mitwirkung seines Staatssekretärs, des Kardinals Antonelli, alles auf, um die schweren Wunden zuheilen, welche die Revolution seinem Lande geschlagen hatte. Wegen der von anßen fortwährend unterhaltenen Agitation mußte jedoch nicht nur die französische Besatznug in Rom, welche die Engelsburg zu einem bedeutenden Waffenplatze umgeschaffen, sondern auch die österreichische vorläufig beibehalten bleiben1). 3. Napoleon Iii. (1848-1852)2). Napoleon, der neue Präsident der Republik Frankreich, war am 20. April 1808, als der dritte Sohn Ludwig Bonaparte's, Königs von Holland, und der Hortensie Be anharnais, der Tochter Josephi neu s aus erster Ehe, geboren. Er wurde nach dem Sturze Napoleons I. von seiner Mutter teils zu Augsburg, teils in Italien, teils auf Schloß Arenenburg sorgfältig erzogen, und bei seinen großen Talenten machte er nicht unerhebliche Fortschritte. Dies hielt ihn jedoch nicht ab, sich auch stark mit der Politik zu beschäftigen, und insbesondere schloß er sich, weil Mitglied des Karbouaribundes, dem italienischen Revolntionskampse gegen die Österreicher (18:51) an, bei welcher Gelegenheit er ohne die todesmutige Aufopferung seiner Mutter ganz sicherlich verloren gewesen wäre. Gleich nachher trat eine große Veränderung in dem Leben des jungen Louis ein , denn weil in eben jenem Revolntionskampse sein älterer Bruder — der älteste war schon als Knabe gestorben — das Leben verlor (Anm. S. 108), sowie ferner, weil der einzige Sohn des Kaisers Napoleon, der Herzog von Reichstädt, 1) Die Österreicher blieben bis 1859, die Franzosen bis 1866 im Kirchenstaate. 2) Nach Th. Griesinger, Geschichte der neuesten Zeit.

2. Die neueste Zeit - S. 28

1886 - Mainz : Kirchheim
28 Italien. Der Kirchenstaat. Pius Vii. mahlte sich (1835) mit dem Herzog von Leuchtenberg, dem Bruder ihrer Stiefmutter, und als dieser schon nach wenigen Monaten starb, mit dem Prinzen Ferdinand von Sachsen-Kobnrg-Cohary. 6. Italien. a) Der Kirchenstaat. Nachdem der greise Papst Pius Vii. fünf Jahre in französischer Gefangenschaft geschmachtet, war er nach seiner Rückkehr vor allem darauf bedacht, durch eine weise Reorganisation des Kirchenstaates eine den Verhältnissen entsprechende neue Ordnung der Dinge herbeizuführen. — Der unter der napoleonifchen Herrschaft stattgefundene Verkauf der kirchlichen Güter wurde anerkannt und nur die bischöflichen Wohnungen und die für die Ordensleute notwendigen Klöster sollten gegen eine entsprechende Entschädigung den früheren Besitzern zurückgestellt werden. Von den durch die Franzofen in das Verwaltuugswefeu eingeführten Neuerungen wurden alle diejenigen beibehalten, die als wirkliche Verbesserungen erschienen, und im Jahre 1817 ein neues Handelsgesetzbuch, sowie eine nene Civilprozeßordnuug veröffentlicht. Von jedem Strafgericht über die Anhänger der französischen Herrschaft absehend, erließ der edle Pius Vii. schon im Juli 1814 eine allgemeine Amnestie. Nur die am stärksten blosge-stellten Beamten wurden von ihren Stellen entfernt; andere traf nur eine vorübergehende Dienstentlassung. Mit der Wiederherstellung auf weltlichem Gebiete ging die religiöse Hand in Hand. Sie sollte beginnen mit einem Akte der Gerechtigkeit: der Wiederanfrichtnng des der widerkiichlichen Politik der Bourbonenhöfe zum Opfer gefallenen Ordens der Gesellschaft Jesu. Nachdem Pius Vii. schon im Jahre 1801 , den Wünschen Kaiser Pauls I. entsprechend, den berühmten, um die Kirche so hochverdienten Orden durch ein Breve für Rußland hergestellt und im Jahre 1804 aus das Verlangen des Königs Ferdinand Iv. von Neapel für deffen Staaten das gleiche gethan, erfolgte durch eine am 7. August 1814 erlassene päpstliche Bulle die Wiederherstellung des Ordens für die gesamte katholische Welt, woraus die Söhne des hl. Ignatius in alleu Ländern der Christenheit, in welchen sie zugelassen wurden , trotz der siir sie in sicherer Aussicht stehenden neuen Verfolgungen, ihr Werk mit dem alten Mut und Eiser wieder aufnahmen.

3. Viertehalb Jahrhunderte - S. 956

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
956 Die Zeit der siegreichen Revolution. Oberhaupte der Kirche geleitet würde, als Mittel borgen zu müssen. Zudem hoffte man von der Mitwirkung des Papstes eine günstige Wir- kung auf die der Kirche nicht Entfremdeten, deren Gemüther man da- durch am leichtesten dem Herrscher unterwerfen würde. Nachdem das Kaiserthum verkündet, nachdem eine Anzahl von Veränderungen, durch welche die monarchische Gewalt Verstärkung erhielt, mittelst eines Se- natsbeschlüsses angeordnet worden, sollte eine Kaiserkrönung das neue Werk beschließen. Doch wollte der neue Kaiser nicht so weit gehen, durch Empfang der Krone eine Sendung von dem Papste anzunehmen, auch nicht dadurch, daß er nach Rom reiste, sich vor dem Oberhaupte der Kirche beugen. Die Unterhandlungen zielten darauf, daß Papst Pius Vh. nach Paris kommen und nicht die Krönung, sondern Salbung und Segnung verrichten möge. Viele Bedenken stellten sich in Nom dem Eingehen auf Napoleons Wünsche in den Weg. War schon die Art, wie der Papst sich bei der Feier betheiligen sollte, eine dem Ver- hältnisse zwischen Papst und Kaiser nicht entsprechende, so war die Macht Napoleons, welche nach Entstehung und Wirksamkeit mehr von der Macht der römischen Imperatoren als von der Macht der römischen Kaiser hatte, welche durch den Gegensatz zu einem Berechtigten, selbst mit Cäsars und Auguftus' Macht verglichen, im Nachtheile stand, nicht der Art, daß der Papst ihr die geforderte kirchliche Weihe zu ertheilen geneigt sein konnte. Dazu kam die Frage, wie der Papst der vertrie- benen Familie der Bourbonen gegenüber den Kaiser salben könne, der sich Kaiser der Franzosen nannte, und ungeachtet dieser Benennung war die Stellung zweifelhaft, die der neue von Plänen der Weltherrschaft erfüllte Kaiser dem wirklichen Kaiser gegenüber einnehmen würde. Alle diese Gegengründe wurden in der Seele des sanften Pius Vii. von den Vorstellungen erschüttert, durch welche seine Räthe unter dem Ein- drücke der bereits in Napoleons Händen ruhenden Gewalt, der an seine Freundschaft geknüpften Hoffnungen und der von seinem Unwillen be- fürchteten Gefahren ihn zum Nachgeben zu stimmen suchten. Auch wur- den von Paris aus die lockenden Worte, durch welche dem Papste das, was man begehrte, als der größte Gewinn für die Kirche dargeftellt wurde, nicht gespart, und die Entscheidung im Sinne des Kaisers wurde dadurch herbeigeführt, daß gegen den Sinn des Kaisers der Erzbischof von Lyon, Cardinal Fesch, der Stiefbruder von Napoleons Mutter Lä- titia, in Rom die Erklärung abgab, der Papst solle dem Kaiser auch die Krönung ertheilen. Der Papst kam, und Napoleon setzte am 2. De- cember sich und seiner Gemahlin selbst die Krone auf. Der Papst hatte sich erniedrigt, und die für die Kirche gehofften Vortheile blieben aus, weil die zur Ausführung des Concordats erlassenen Verordnungen, oie organischen Artikel genannt, dem Sinne des Concordats entgegen die

4. Viertehalb Jahrhunderte - S. 883

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätigen Staatskunst. 883 Abneigung gegen das Kirchenthum herübergetragen hatte, es war be- reits auch ein Versuch gemacht, für Deutschland Forderungen zur Gel- tung zu bringen, deren Befriedigung eine Vernichtung der Gewalt des päpstlichen Stuhles gewesen sein würde. Im Jahre 1763 hatte Hont- heim, der Weihbischof des Kurfürsten von Trier, unter dem erdichteten Namen Febronius ein Buch in jenem Sinne herausgegeben, das in der Zeit, wo so viele Feindseligkeit gegen die Kirche thätig war, mit um so größerer Freude begrüßt wurde, als die von Außen kommende Feind- seligkeit jetzt in der Kirche einen Bundesgenoffen gefunden hatte, der mit Schaustellung von Wissenschaft zw demselben Zwecke wirkte und die Wohl- fahrt der Kirche zu bezwecken schien. Zn der Meinung, daß die von den Päpsten in Anspruch genommene Gewalt als größtes Hinderniß der Wiedervereinigung der christlichen Confesstonen entgegeuftehe, unternahm er es, dieselbe auf ein angeblich ursprüngliches Maß zurückzuführen, worin ihm seiner Meinung nach Papst Clemens Xlll. durch Verzichtung auf alle weitergehenden Rechte freiwillig folgen sollte. Er kehrte zu den bedenklichsten Ansichten des Concils von Basel zurück, bestritt dem Papste jede Gerichtsbarkeit über die gesammte Kirche, machte die Gültigkeit seiner Anordnungen von einstimmigem Beitritt der Bischöfe abhängig und läugnete die göttliche Einsetzung des Primates, den er als eine von der Kirche an die römischen Bischöfe übertragene Würde bezeichnete und mit dem Range des Vorsttzenden in einem Parlamente auf gleiche Linie stellte. Wie diese Ansichten, waren auch die zu ihrer Verwirklichung vorgeschlagenen Mittel gänzlich im Sinne der Zeit. Concilien der einzelnen Nationen sollten die dem Papste nicht zustehenden Rechte zurücknehmen und, falls derselbe sich diesen Veränderungen nicht füge, der Kirche des Landes einstweilen ein besonderes Haupt geben. Dann sollten die Fürsten durch Hemmung des Verkehrs der Kirchen mit Nom den Papst zum Nachgeben zwingen und selbst das Werk der Verbesserung beginnen. Zwar ward das Werk von Papst Clemens ver- urtheilt, auch durch Schriften kundigerer und gelehrterer Männer wider- legt, ja die Gesammtheit der darin enthaltenen Zrrthümer von dem Verfasser auf Betreiben seines Erzbischofs im Zahre 1778 widerrufen, doch fuhr es fort, seine Wirkungen bei Ausbildung der Ansichten zu äußern, nach welchen die Staatsmänner in Behandlung der kirchlichen Verhältnisse verfuhren. Es fehlte nicht an Schriften, welche die Hont- heimffchen Lehren in Umlauf setzten und in Anwendung brachten. Ganz besonders fanden dieselben in Oeftreich Eingang, wo ungeachtet der kirchlichen Haltung der Maria Theresia eine Partei, die ihre Hoffnungen auf Zoseph setzte, den Fürsten Kaunitz an der Spitze, einer kirchenfeind- lichen Staatskunst huldigte. 32. Mit Kaiser Zoseph (1780—1730) kam auf den Thron Oest-

5. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 313

1831 - Mainz : Kunze
515 Vierter Abschnitt. Die Länder und Staaten der Erde. I. Asia. §. 1. Beschreibung des Landes. 8ils Grenze gegen Europa wird eine Linie angenommen, die vom Kar, Küstensiuß des Eismeers südwestl. zum Quell des Ural, dann auf dem Obtschei Sirt südwestl. zur Wolga und jen- seit derselben zur Mündung des Don zieht. Daß der Welttheil auch mit Afrika, doch nur durch die Erdenge Suez zusammenhängt, übrigens aber vom Eismeer, großen Ocean, indischen und mittel- ländischen Meer bespült wird, ist schon früher angegeben. — Die Ausdehnung Asia's ist gewaltig; von Sw. nach No. 1200, und von So. nach Nw. 800 Meilen. Der Flächeninhalt (die Inseln abgerechnet ) wird auf 800000 Qm. geschätzt; also 5mal größer als Europa; doch hat unser kleiner Welttheil im Verhält- niß weit mehr Küsten. Der Küstenumfang Asia's beträgt 7700 M., und der von Europa, das weit ausgezackter ist, 4300 M., die Inseln abgerechnet. Der Halbinseln sind also wenige und von großem Umfang; die bedeu- tendsten: Anatoli (Morgenland) od. Kleinasien 10000 Qm. — Arabien 48000 Qm. — Halbinsel diesseit des Ganges oder vorderindische 50000 Qm. — Halbinsel jenseit des Ganges od. hinterindische, mit der Neben- Halbinsel Malakka — Korea — Kamtschatka — und einige unbewohn- bare am Eismeer. Flüsse und Seen. 1. Ohne Abzug zum Meere: Der caspische See zieht den Blick zuerst an. Er hat eine Oberflache von 6000 Qm., ist

6. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 432

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
432 Das römisch-deutsche Reich in den beiden nächsten Jahrhunderten knüpften sich noch Befugnisse genug, die sich für jenen chm näher liegenden Zweck benutzen ließen. In Italien hatten die Ereignisse im neapolitanischen Reiche dessen Einfluß auf die Angelegenheiten der übrigen Staaten abgeschnitten. Im Norden des Landes entwickelte sich die Macht des Hauses Visconti mit einer solchen Gewalt, daß selbst andere gibellinische Herrscherfamilien, wie die zur Herrschaft von Mantua gelangten Gonzaga und die in Reggio an ihre Stelle getretenen Este, die Macht des Herrschers von Mailand als eine feind- liche fürchten mußten. Einer fürstlichen Gewalt gingen die gibellinischen Häupter, vor allen die Visconti, dadurch entgegen, daß das Söldner- wesen einriß und nicht mehr die Bürger der Städte die Kriege führten. Denn durch eine besoldete Truppenmacht konnte der Führer von der Partei, die ihn erhoben hatte, unabhängig werden, und das Besoldungs- wesen gab ihm Einfluß auf die Geldmittel der Städte, so daß er an die Spitze der Verwaltung trat, wie die richterliche Gewalt, früher von dem Podefta geübt, schon an ihn übergegangen war. Die Ausdehnung des Gebietes wurde sodann ein fernerer Schutz für das Haupt des neuen Staates, da etwanige Versuche einer einzelnen Stadt, sich der willkühr- lichen Herrschaft zu entziehen, durch die Kräfte der übrigen unterdrückt werden konnten. Schon griff die Macht der Visconti über die Lombardei hinaus. Auf der einen Seite faßten sie in der Romagna festen Fuß und auf der andern Seite beugte sich das von innerer Parteiung zer- rissene Genua so vor ihnen, daß es im Jahre 1353 sich förmlich unter- warf. Auch die Welfen in Tuscien oder Toscana wurden von ihnen bekämpft. Nur der Markgraf von Montserrat leistete ihnen noch nach- drücklichen Widerstand. Während so im nördlichen Italien eine neue große Macht sich bildete, war der Kirchenstaat im Begriff in eine Menge kleiner Herrschaften sich aufzulösen. In Rom selbst aber, wo man den zu Avignon wohnenden Gebieter fast vergessen hatte, tauchte ein abenteuerlicher Versuch auf, die Herrlichkeit des alten weltbeherrschenden römischen Volkes zu erneuern. Ein kühner und kluger Mann aus nie- derem Stande, Cola di Rienzi, lieh den träumerischen Erinnerungen an Roms alte Größe begeisterten Ausdruck und stieg zu solchem Ansehn empor, daß er im Jahre 1342 als Mitglied einer Gesandtschaft, die Papst Clemens Vi. zur Rückkehr nach Rom einladen sollte, das Wort führte, obgleich der große Dichter Petrarca aus Arezzo (geboren im Jahre 1304, gestorben im Jahre 1374) dabei zugegen war. Im Jahre 1347 riß er das Volk zur Herstellung der Republik hin und bewirkte eine Anzahl von Gesetzen, die auf Beseitigung der eingerissenen Unsicherheit zielten. Seine Macht stieg so schnell, daß die Häupter des römischen Adels die Stadt verließen. Gefeiert als Befreier Roms, das er unter dem Namen eines Tribuns regierte, machte er allen Fürsten, auch dem

7. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 550

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
550 Die pyrenäische Halbinsel, Skandinavien und Rußland rc. die seine Alleinherrschaft über die Russen außer Zweifel setzte. Die Vollendung seines Werkes erheischte Sorgfalt für die Ausbildung aller Thätigkeiten des Volkes, durch welche das Bedürfniß der Ordnung ge- steigert, und dem Herrscher größere Mittel zur Verfügung gestellt wer- den. Er bemühte sich daher aus der Fremde Leute zu gewinnen, welche Landbau und Gewerbe in lebhafteren Betrieb brachten. Eine Menge von Familien aus Nowgorod wurde nach Moskwa versetzt, um hier unter slavische Bevölkerung gemischt ihrer Vaterstadt, wo sie durch slavische Ansiedler ersetzt wurden, die Kraft des Widerstrebens zu ent- ziehen, und den neuen Wohnort zu einem Ausgangspunkte für Civilisation machen zu helfen. Für die Zukunft sorgte ein Gesetz über die Untheilbar- keit des Reiches, und da Conftantinopel die Hauptstadt des griechischen Reiches und die Metropole der griechischen Kirche zu sein aufgehört hatte, ward der Selbstherrscher aller Russen, der zu Moskwa in dem von ihm erbauten Schlosse des Kreml wohnte, nicht allein der mächtigste Fürst des Ostens, sondern auch der Schirmherr der Kirche seines Landes, so daß die griechische Kirche für den Umfang des russischen Reiches ihr geistliches Oberhaupt nun nicht mehr in dem Erzbischöfe von Kiew, sondern in dem Patriarchen von Moskwa hatte, und für den russischen Zweig der griechischen Kirche der Wille des neuen Schirmherrn so be- stimmend wurde, als es einst für die gesammte griechische Kirche der Wille des Kaisers zu Conftantinopel gewesen war.

8. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 340

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
340 Das römisch-deutsche Reich im Zeitalter der Kreuzzüge. zu verwandeln und versprach dafür sein süditalisches Reich chm einzu- verleiben. Zugleich bot er den geistlichen Fürsten Verzicht auf das sogenannte Spolienrecht, nach welchem unter vielfachem Widerspruche der Kirche die Kaiser bei Erledigung eines Bisthums die bewegliche Habe des Bischofs einzogen, und versprach den weltlichen Fürsten das Recht, die Reichslehen, wo es nicht schon geschehe, auch auf weibliche Nachkommen zu vererben. Im Zusammenhänge mit diesem Plane stand das Vor- haben, eine Lehenshoheit des Kaisers über die Könige von Frankreich und England zur Geltung zu bringen. Doch der Widerstand der Fürsten war nicht zu überwinden, und Heinrich konnte nichts erreichen, als daß sein dreijähriger Sohn Friedrich, den er mit Constantia in Palermo zurückgelassen, im Jahre 1195 zu Worms zum römischen Könige erwählt wurde. Desto mehr beschäftigte ihn der Gedanke, seine Stellung als Herr des ehemaligen Normannenstaates zu Ausbeutung der Vortheile zu benutzen, zu welchen das Meer einzuladen schien. Da der allgemeine Zug jeden nach That oder Gewinn Verlangenden nach Asien wies, mußte sich Heinrich durch Betheiligung an den Kreuzzügen den Weg zu öffnen suchen, der seinem Hause eine immer wachsende Macht verhieß. In weiter Ferne lag vor dem Blicke des Kaisers das oströmische Reich, das durch die Normannen schon dreimal erschüttert worden war, dem aber Schlimmeres bevorzustehen schien, wenn der Kaiser des Westens, der bisher durch das ungarische und das normannische Reich von dem- selben getrennt gewesen, nun als König des normannischen alle ihm zu Gebote stehende Kraft gegen dasselbe richtete. Doch der Sturz des ost- römischen Reiches sollte von anderer Seite kommen, und es blieb bei Aussendung eines Kreuzheeres, ohne daß Heinrich selbst an dem Zuge Theil genommen hätte oder durch denselben zu dem Papste in näheres Verhältniß getreten wäre. Er endete während eines dritten Aufent- haltes im Süden sein Leben in Messina im Jahre 1197 und fand erst später nach Lösung des Bannes sein Begräbniß in Palermo. Er war durch die Erwerbung des neuen Reiches aus dem Kreise, in welchem sich bisher die Thätigkeit der Kaiser bewegt hatte, hinausgeführt. Schien mit jener Erwerbung erreicht, was die Kaiser seit Otto Ii. erstrebt, so war dadurch der Fortgang der Auflösung in Deutschland und die Aus- bildung der landesherrlichen Gewalt in den einzelnen Gebieten begün- stigt. Durch die Rücksichtslosigkeit aber, mit welcher Heinrich die Mittel zur Erreichung seiner Zwecke wählt, leitet er sein Geschlecht auf die abschüssige Bahn, auf der es seinem Verderben zueilt. 10. Doch ehe Heinrichs Sohn den Kampf der Willkühr gegen die Einrichtungen, welche die Grundlagen der Christenheit bilden, mit ge- steigerter Gewaltsamkeit fortsetzt, tritt noch einmal das welfische Geschlecht dem hohenstaufischen in den Weg. Friedrich erhielt durch Bemühen

9. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 468

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
468 Das römisch-deutsche Reich in den beiden nächsten Jahrhunderten außer einer großen Zahl von Prälaten auch andere Geistliche in großer Zahl, besonders Lehrer der Theologie von den Universitäten, und eine Menge weltlicher Fürsten und Herren erschienen, die meistens den vier Nationen der Deutschen, Italiener, Franzosen und Engländer angehörten. Papst Gregor hatte seinen Stellvertreter daselbst, aber Benedikt hielt sich von aller Theilnahme fern, weshalb auch Spanien nicht vertreten war. Die erste wichtige Frage betraf das Verhältniß Johanns. Die Zweifel, die sich gegen das Concil von Pisa erheben mußten, die unge- eignete Persönlichkeit des Mannes und die Erklärung Gregors, falls seine beiden Gegner das Gleiche thäten, zurücktreten zu wollen, weckten den Gedanken an seine Absetzung. Diese Ansicht bildete sich bestimmter aus, seit auch Sigismund in Conftanz erschienen war. Zwar hoffte Johann Schutz von der Ueberlegenheit der Zahl, welche auf der Seite der seiner Partei ungehörigen Prälaten aus Italien war. Doch wurde diese Hoffnung dadurch vereitelt, daß beschlossen wurde, in der Frage des Schisma's, da sie die Lehre nicht betreffe, nicht bloß den Prä- laten, sondern allen zum Concil Eingeladenen Stimmrecht zu gestatten und Alles in vier nach den Nationen gebildeten Abtheilungen in Vor- berathung zu nehmen, so daß die Mehrheit der Nationen die Entschei- dung gäbe. Zwar fanden die Rücksichten, welche dem päpstlichen Primate, abgesehen von der Persönlichkeit seines Trägers, gebühren, gehörige Vertretung, aber die Eigenthümlichkeit seines jetzigen Trägers verschaffte einem Grundsätze Eingang, dessen Befolgung, so unrichtig er auch war, sich als das einzige Mittel erwies, aus der Verwirrung herauszukommen. Ohne zu beachten, daß ein Concil ohne das Oberhaupt der Kirche kein lebendiger Körper sein könne, daß der Primat nicht aus der Kirche her- vorgegangen sei, sondern auf göttlicher Stiftung beruhe, suchte eine Partei, an deren Spitze Gerson, der Kanzler der Pariser Universität, stand, im Widerspruch mit allem bisherigen kirchlichen Verfahren, eine im Staatsleben ausgebildete Ansicht, daß der Wille von Reichsständen über dem des Königs stehe, auf die kirchlichen Verhältnisse zu über- tragen. Als nun ungeachtet der von Sigismund gegen einen solchen Fall getroffenen Vorsichtsmaßregeln Johann im Jahre 1415 mit Hülfe des Herzogs Friedrich nach Schaffhausen entflohen war, und dadurch sowie durch Abberufung der ihm ergebenen Prälaten, das Concil aufzulösen gedachte, kam ein Beschluß zu Stande, daß das Concil durch den Abgang des Papstes oder die Entfernung von Prälaten nicht aufgehoben sei, auch vor Beseitigung des Schismas und Beendigung des Reformations- geschäftes nicht aufgehoben werden dürfe, eine Verlegung desselben aber nur von ihm selbst angeordnet werden könne. Darauf folgte förmliche Verkündung eines Schlusses, nach welchem ein ökumenisches Concil über dem Papste stehen solüe. Inzwischen hatten mit Johann die Verhand-
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