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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 569

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
zu Ende des fünfzehnten und zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts. Zgg Gunsten seines Sohnes Ferdinand Ii. im Jahre 1495 die Regierung nieder; auch dieser konnte sich nicht halten und Karl zog in die Haupt- stadt ein. Das Gelingen weckte allenthalben Besorgniß vor den Fran- zosen. Ludwig Moro hatte die Verwirklichung der Absichten Ludwigs von Orleans zu fürchten; den Venetianern konnte es nur Bedenken erregen, die französische Macht an die Stelle der mailändischen treten zu sehen; den Papst schreckte der Gedanke an verdiente Strafe laster- haften Lebenswandels, zu deren Vollziehung eine so bedeutende neue Macht in Italien das Werkzeug werden konnte; der König Marimi- lian hatte die gänzliche Mißachtung des Reiches zu beklagen; der spa- nische Ferdinand mußte sich erinnern, daß die vertriebene Herrscher- familie eine Nebenlinie seines Hauses sei und daß, die französischen Ansprüche sich leicht auf das ihm gehörige Sicilicn ausdehnen konnten. So brachte Alexander, ein Meister staatskünstlerischer Rechnung, noch im Jahre 1495 ein Bündniß zwischen den fünf betheiligten Staaten gegen die Franzosen zu Stande. Die Franzosen wurden im Süden durch Mißhandlungen, Erpressungen und Ausschweifungen schnell verhaßt, und Karl fand es gerathen, mit Zurücklassung eines Statthalters nach Frank- reich zu eilen. Am Flusse Taro mußte er sich durch ein Heer der Mai- länder und Venetianer durchschlagen, und in Asti schloß er einen Frieden mit Ludwig Moro. Darauf vergaß er, der schon einem Sprößlinge der Paläologen, dem Neffen des letzten oströmischen Kaisers, sein Erbrecht auf das Kaiserthum abgekauft, sich in Italien aber durch Ausschweifungen aufgerieben hatte, in Frankreich über Vergnügungen die beabsichtigte Wiederholung des Unternehmens, und noch im Jahre 1496 war im Süden unter Mitwirkung spanischer Truppen die aragonische Herrschaft hergestellt, die nun statt des inzwischen gestorbenen Ferdinand sein Oheim Friedrich führte. Italien wäre beruhigt gewesen, hätte nicht Pisa, das durch Peters Vertrag mit Karl von der siorentinischen Herrschaft frei geworden, mit Florenz gekämpft. Diesen Krieg zu beendigen kam Maxi- milian mit geringer Macht über die Alpen, doch er kehrte, nachdem er Florenz durch Eroberung Livorno's von der See getrennt, unzufrieden mit der mangelhaften Unterstützung der Venetianer bald wieder heim, ohne Pisa gegen Florenz sicher gestellt zu haben. In Florenz endete, nicht lange nachdem in Frankreich Karl gestorben war, auch derjenige, der ihn als Retter verkündet hatte. War schon durch den Ausgang der französischen Unternehmung Savonarola's Ansehn erschüttert, so regte sich in Florenz auch eine Partei gegen ihn, die das Joch einer strengen Zucht fürchtete. Die Angriffe, die er in seinen Predigten gegen Papst Alexander wegen seines ärgerlichen Lebens richtete, zogen ihm eine Vor- ladung nach Rom zu, und da er, die Person und das Amt nicht unter- scheidend, den Gehorsam verweigerte, traf ihn die Ausschließung aus der 37*

2. Viertehalb Jahrhunderte - S. 572

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
572 Die Kriege in Italien und das deutsche Reich brap ein Friede zwischen Maximilian und Ludwig geschlossen, nachdem ein Abkömmling der Geldern'schen Herzoge, der sich Geldern und Züt- Phen hatte erstreiten wollen, von Frankreich unterstützt worden war. Maximilian hatte zum Kampfe mit den Venetianern besondern Antrieb durch die Begegnung erhalten, die ihm widerfahren war, als er im Jahre 1508 durch ihr Gebiet zum Empfange der Kaiserkrone nach Rom ziehen wollte. Ihre Einsprache gegen seinen Durchzug hatte seine Kai- serkrönung verhindert, und ihn veranlaßt, sich seitdem mit Genehmigung des Papstes erwählten römischen Kaiser zu nennen. Ein Krieg, den er auf der Grenze des östreichischen und des venetianischen Gebietes deshalb führte, wurde schnell aufgegeben. Da gewann er zu Cambray an Ludwig einen Bundesgenossen, der von der Bekämpfung Venedigs einen Zuwachs für sein mailändisches Gebiet hoffte. Ferdinand aber erwartete als Preis seiner Theilnahme mehrere von den Venetianern besetzte Hafenstädte an der adriatischen Küste des Reiches Neapel. Den Kampf eröffneten die Franzosen. Ihr Sieg bei Agnadello zwischen Lodi und Bergamo im Jahre 1509 war so entscheidend, daß nur wenige vene- tianische Plätze in Italien Widerstand leisteten. Der Papst, Ludwig und Ferdinand kamen in Besitz dessen, was der Vertrag ihnen im Falle des Gelingens zugesprochen. Maximilian allein war zu wenig gerüstet, um- Vortheil aus dem Kriege zu ziehen. Selbst als er durch Franzosen und Spanier verstärkt war, gelang ihm die Eroberung Padua's nicht, weil die französischen Ritter nicht mit den deutschen Söldnern stürmen wollten. Die Venetianer retteten sich vorzugsweise durch kluge Nach- giebigkeit gegen den Papst, der jetzt die Uebermacht der Franzosen als die größte Gefahr ansah und ihre Macht in Italien zu vernichten unter- nahm. Kurz vor der Schlacht bei Agnadello war Pisa, von Ferdinand und Ludwig preisgegeben und nur von der kleinen Republik Lucca noch unterstützt, durch die Florentiner wieder unterworfen worden. 6. Der Papst zog selbst zu Felde, hielt seine Herrschaft in dem unsichern Bologna aufrecht, bekriegte den Herzog Alphons von Este, eroberte Mirandola, das der Sitz einer kleinen selbstständigen Herrschaft war, schloß ein Bündniß zum Schutze der Kirche mit den Schweizern, und suchte Genua zum Aufstande gegen Frankreich zu bewegen. Ludwig ließ Bologna wegnehmen und der Familie Bentivoglio übergeben, und suchte den Papst auch dadurch einzuschüchtern, daß er mit Maximilian die Berufung eines allgemeinen Concils betrieb, welches im Jahre 1511 zu Pisa eröffnet werden sollte. Dagegen brachte'julius ein Bündniß mit Ferdinand und den Venetianern zu Stande, welches im Jahre 1511 in Rom als die heilige Liga bekannt gemacht wurde, während das Con- cil von Pisa zwar eröffnet wurde, aber zu gar keiner erheblichen Thätig- keit gelangte. Dem Kaiser und dem Könige Heinrich Viü. von England

3. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 88

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
r 88 Das römische Reich unter den Imperatoren. auch auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens geltend, da die verschiedenen Verhältnisse, welche die Kirche in beiden Theilen der weltlichen Gewalt gegenüber hatte, auch die Bedingungen ihrer Wirksamkeit verschieden gestaltete. Im Westen stand die Kirche arianischen und heidnischen Für- sten und Völkern gegenüber, und im Osten gehörten die sämmtliche Be- völkerung und die Herrscher ihr an. Dieser Unterschied war jedoch nicht unbedingt zu Gunsten der Kirche im Osten. Im Westen hatte die Kirche an den römischen Bewohnern des Reiches Bundesgenossen, mit- telst deren sie an der Bekehrung der noch nicht zu ihr Gehörigen ar- beiten konnte. Die Duldung und Achtung, welche mit Ausnahme der Vandalen die germanischen Fürsten gegen die Vorgefundenen Verhältnisse bewiesen, erstreckte sich auch auf die Kirche und eine gewisse Absonderung, in welcher sie sich den Unterworfenen gegenüber hielten, wirkte in dieser Beziehung förderlich. Schon die römischen Beherrscher des Westens hatten das Beispiel eines angemessenen Verhaltens gegen die Kirche gegeben. Im Jahre 445 hatte auf Veranlassung einer Entscheidung, die Papst Leo gegen Erzbischof Hilarius von Arelate getroffen, ein Er- laß Valentiuiaus die Bischöfe des Reiches angewiesen, sich in Allem dem Ansehen des römischen Stuhles zu fügen und auf jede Vorladung vor demselben zu erscheinen. Während so die Staatsgewalt die Handhabung der kirchlichen Ordnung sicherte, hielt sie sich fern von Streitigkeiten, die sich über die Lehre entspannen. Die seit Anfang des fünften Jahr- hunderts verbreitete Irrlehre des brittischen Mönches Pelagius, wodurch die Lehre von der göttlichen Gnade zu Gunsten der sittlichen Freiheit des Menschen verzerrt war, wurde ohne alles Zuthun der weltlichen Gewalt bekämpft und überwunden, und gerade, weil die weltliche Ge- walt an dem Kampfe keinen Theil nahm, erfolgte dessen Beendigung, um die der hl. Augustinus das größte Verdienst hat, mit großer Schnel- ligkeit. Im Osten hatte sich schon in der Zeit der arianischen Streitig- keiten Seitens der weltlichen Gewalt die Neigung gezeigt, entscheidend einzugreifen, und da sie ihren unbefugten Entscheidungen Nachdruck gegen die Bischöfe zu geben suchte, befanden sich diese in einer unsicheren und bedrohten Stellung, ohne daß das Einschreiten, wozu der Papst ver- möge seines Primates verpflichtet war, den gewünschten Erfolg hatte. Die ganze Negierung war dort despotischer und erstreckte ihren Des- potismus auch auf die Kirche. Gegenüber einer Unterwürfigkeit, wie sie Theodosius einst dem Erzbischöfe von Mediolanum bewiesen hatte, steht dort das Beispiel des heiligen Johannes Chrpsostomus, der wegen seines Eiferns gegen die in Constantinopel bei dem Volke und am Hofe ein- gerissene Lasterhaftigkeit durch die im Namen ihres Gatten Arkadius regierende Eudoria in die Verbannung geschickt wurde. Ein weites Feld zur Einmischung in kirchliche Angelegenheiten war durch die nestoria- >

4. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 167

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das Karolingische Reich. 167 des Königs zu machenden Forderungen zu halten har. Dieses Verhält- niß heißt Eremtion, das erimirte Gebiet Immunität und der Beamte, der das Gebiet oder dessen Herren und dessen Insassen vertritt, Advo- catus oder Vogt. Aehnlich einer solchen Vogtei oder Schirmherrschaft ist das Verhällniß, in welchem der Kaiser sowohl der ganzen Kirche, als den der besonder» Verwaltung des Kirchenoberhauptcs untergebenen Gebieten gegenüber steht. Das Verhältniß mußte nur dadurch oft ein schwieriges werden, daß die königliche Gewalt, welcher gegenüber dem- nach die Schirmherrschaft auszuüben war, sich mit der kaiserlichen, durch welche sie geübt wurde, in einer Person vereinigt fand. Es folgt hier- aus, daß für die Folge die Kaiserwürde nur durch die Krönung von Seiten des Papstes übertragen werden konnte, daß aber dieses keine Uebertragung der Herrschaft über das Reich, sondern eine Uebertragung des auf die Kirche bezüglichen Amtes war, und daß der Eid, den der Kaiser vor der Krönung dem Papste zu leisten hatte, nicht Unterwürfig- keit, sondern Ergebenheit und Ehrerbietung bezeichnete, die zugleich einem möglichen Ueberschreiten der Grenzen kaiserlicher Gewalt Vorbeugen sollte. Von der andern Seite war der Papst als weltlicher Regent eines besonderen Gebietes, des nachher sogenannten Kirchenstaates, keines- wegs dem Kaiser unterthan, da er die weltliche Herrschaft vor Erneue- rung des Kaiserthums gehabt hatte und eine Abtretung derselben nicht erfolgt war. Dennoch brachte die gemeinschaftliche Beziehung der kaiser- lichen und der päpstlichen Würde auf die Kirche es mit sich, daß der Kirchenstaat im Bereiche der kaiserlichen Macht lag, wenn er auch bei einer strengen Scheidung der kaiserlichen und der königlichen Macht nicht im Bereiche der königlichen gelegen haben würde. Vermöge seines kaiserlichen Amtes hatte der Kaiser, da dasselbe sich nicht bloß auf die Kirche im Ganzen, sondern auch auf das Gebiet der Kirche von Rom bezog, in diesem Gebiete namentlich auch Gerichtsbarkeit anszuüben. Es war aber auch die Erhebung zur päpstlichen Würde an eine Mitwirkung von Seiten des Kaisers geknüpft. Der Schutz, welchen dieser der Kirche zu gewähren hatte, umfaßte auch die Wahrung der Ordnung in dem Verfahren, wodurch die Kirche ihr jedesmaliges Ober- haupt erhielt. Ebenso mußte eine Quelle der Entscheidung für den Fall zwiespältiger Wahl vorhanden sein. Dieses Bedürfniß hat sogar den arianischen Oftgothenkönig Theodorich zum Schiedsrichter über Papst- wahl gemacht. Derselbe leitete daher den Anspruch auf das Recht der Einsetzung, und nach Zerstörung seines Reiches übten die oströmischen Kaiser ein Bestätignngsrecht. Nach der durch Erneuerung des Kaiser- thums begründeten Ordnung wurde es erforderlich, daß der Kaiser die Anerkennung dessen aussprach, der zur kirchlichen Regierung erhoben war, und mit welchem er gemeinschaftlich die Völker lenken sollte.

5. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 122

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
122 Die Araber bis zu Ende des achten Jahrhunderts und vie Westgothen. Fuße der östlichen Pyrenäen längs der Küste gegen die Rhone hinzog, geblieben. Die Hauptstadt war unter Amalarich nicht mehr Tolosa, sondern Narbo. Als mit Amalarich das königliche Geschlecht der Bal- then ausstarb, führte der Ostgothe Theudes, der im Auftrag Theodorichs für Amalarich regiert hatte, in eignem Namen die Herrschaft und ver- legte den Königssitz jenseits der Pyrenäen nach Barcino. Es begann nun, da die Einsetzung eines Königs das Geschäft der Vornehmen unter den Gothen wurde, eine Zeit vielfacher inneren Verwirrungen. Zugleich hinderte der immer schärfer hervortretende Gegensatz zwischen den Ka- tholiken und den Arianern das innere Gedeihen. Schon Chlodwig's Fortschritte waren dadurch begünstigt worden, und als Amalarich seine Gemahlin Chlotilde, eine Tochter Chlodwigs, zur Annahme des Aria- nismus hatte zwingen wollen, war er von deren Brüdern mit neuem Kriege heimgesucht worden, in welchem er umkam. Die Versuche des oströmischen Reiches, die Herrschaft im Abendlande herzustellen, wirkten auch auf das westgothische Reich, und Theudes unternahm auf Totilas' Betreiben einen Feldzug gegen das bereits den Oftrömern gehörende Afrika, wurde aber vor der Stadt Septum, die er belagerte, geschlagen und kehrte zurück. Zm Zahre 548 wurde Theudes ermordet und ein Heerführer Theudisklus, den man an seine Stelle setzte, hatte wegen der rohen Willkühr, mit der er schaltete, schon im Zahre 549 zu Hispalis ein gleiches Loos. Als bei der neuen Königswahl ein Zwiespalt ein- trat und von zwei verschiedenen Parteien Agila und Athanagild als Könige aufgestellt wurden, suchte der letztere eine Stütze an den Oft- römern, die inzwischen die Herren Italiens geworden waren, und gab diesen dadurch Anlaß, auch in Spanien sich festzusetzen, wo sie die süd- östliche Küste, das obere Thal des Bätis und den südlichen Küstenstrich Lusitaniens einnahmen. Nachdem er so die Herrschaft durch Aufopferung eines Theiles des Landes erkauft und Agila zu Emérita von der Hand seiner Anhänger den Tod gefunden hatte, brachte er im Znnern seine Herrschaft zur Geltung, erhob das mitten im Lande gelegene Toletum zum Königssttze, näherte sich den Franken durch Vermählung seiner bei- den Töchter Brunhilde und Galeswintha an zwei Enkel Chlodwig's, konnte aber die Oströmer nicht aus dem Lande verdrängen. Zn seiner Zeit siegte in dem Reiche der Sueven die katholische Lehre über den Arianismus. Nach dem Tode des ersten katholischen Königs Carrarich be- kannte eine von seinem Nachfolger Theodemir nach Bracara berufene Kir- chenversammlung den katholischen Glauben. Es war dies das Vorspiel einer Veränderung, welche bald tut Reiche der Westgothen vor sich gehen sollte. Nachdem Athanagild, glücklicher als seine Vorgänger, ruhig zu Toletum gestorben war, wurde nach längerer Uneinigkeit Liuva zu Narbo gewählt, der aber im Zahre 569 seinen Bruder Leowigild zur Theilnahme

6. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 324

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
324 Das römisch-deutsche Reich im Zeitalter der Kreuzzüge. empfing Abgeordnete der lombardischen Städte, unter denen die von Cremona, Lodi und Pavia gegen Mailand klagten. Schon jetzt gestaltete sich das Verhältniß zu Mailand feindselig. Der Hauptschlag traf aber das widerspenstige mit demselben gegen Pavia verbündete Tortona, welches im Jahre 1155 durch Zerstörung büßte. In Pavia erhielt Friedrich die Königskrone von Italien, und nachdem er von Bologna ñus den Apennin überstiegen, lagerte er sich bei Viterbo, ließ Arnold von Brescia gefangen nehmen und an Papst Hadrian Iv. ausliefern, worauf derselbe durch den Stadtpräfekten verbrannt wurde. In Sutri wollten die Römer mit ihm in dem Sinne unterhandeln, wie sie mit seinem Vorgänger gethan. Er aber wies ihre Ansprüche zurück, empfing Ln der Peterskirche zu Rom die Kaiserkrone vom Papste und dämpfte blutig einen Aufstand der enttäuschten Römer. Wohl erregte Roger, der Ln den Jahren von 1146 bis 1152 von Sicilien aus einen Theil Afrikas bezwungen, dann, als Manuel gegen ihn Konrads Hülfe suchte, Korfu erobert, Korinth, Theben und Euböa geplündert, sich endlich sogar vor Constantinopel gelegt hatte, Friedrichs Aufmerksamkeit. Eine Unter- nehmung gegen ihn, zu der ihm Kaiser Manuel in Ancona ein Bündniß antragen ließ, unterblieb aber aus gleichen Gründen, wie unter Hein- rich V., und die Schwächung des Heeres durch Krankheiten erheischte Beschleunigung des Rückzuges. An den Grenzen Italiens zeigte sich Verona feindlich. Hier hatte der alte Verband mit dem Herzogthume Kärnthen aufgehört. Schon unter Heinrich Iv. war mit Friaul der Patriarch von Aqnileja belehnt worden, und durch dieses neue Gebiet von Kärnthen getrennt, hatte sich die Markgrafschaft Verona aus der unnatürlichen Verbindung gelöst und die republikanische Entwicklung des nördlichen Italiens getheilt. Friedrich entging den ihm hier bereiteten Nachstellungen und kam über Botzen und Briren in Deutschland an mit erhöhter Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, alle Kräfte zur Herstellung des kaiserlichen Ansehns in Italien aufzubieten. In Deutsch- land zeigte er eine längst nicht mehr gekannte Strenge in Hand- habung des Landfriedens. Außerdem erledigte sich jetzt die welfische Angelegenheit in einer Weise, daß Heinrich der Löwe sich für treue Dienste in Italien belohnt fand. Es kam der frühere Spruch über Baiern zur Vollziehung, und Heinrich Jasomirgott ward dadurch ent- schädigt, daß ein bisher zu Baiern gehöriges Gebiet oberhalb der Ens dazugeschlagen, und die so vergrößerte Markgrafschaft in ein Herzog- thum verwandelt wurde, der Herzog aber das Recht erhielt, sein Land auf männliche und weibliche Nachkommen zu vererben, ja in Ermanglung der Nachkommen durch Vermächtniß darüber zu verfügen. Welf wurde durch Ueberlassung der Mathildischen Erbschaft abgefunden und bezeich- nete die Größe seiner Ansprüche dadurch, daß er sich den Titel eines

7. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 540

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
54-0 Die pyrenäische Halbinsel, Skandinavien und Rußland eine Stütze in der öffentlichen Meinung. Dagegen hatte der römische Stuhl, dessen Genehmigung zur Errichtung dieser Inquisition eingeholt worden war, schon wegen der königlichen Ernennung der Richter Ursache zur Besorgniß und fand oft in dem Verfahren selbst Anlaß zu ernst- licher Einsprache und zu Annahme von Berufungen gegen die ergangenen Entscheidungen. Anfangs bestand nur ein Gerichtshof der Inquisition zu Sevilla. Seitdem aber im Jahre 1483 der Dominikaner Torque- mada unter dem Namen eines Großinquisitors an die Spitze der In- quisition getreten war, wurden noch drei andere Gerichtshöfe errichtet. Die Strafe für Unverbesserliche bestand nach der damaligen Härte des peinlichen Rechtes im Feuertode. Doch hatten die sogenannten Glau- bensgerichte oder Autos da Fe keineswegs allein die Hinrichtung der von der Inquisition zum Tode Verurtheilten zum Gegenstände, sondern gaben oft das schönere Schauspiel der Freisprechung von solchen, die bei der Untersuchung für unschuldig befunden worden, oder der Rückkehr und Buße der Reuigen. Der Krieg, durch welchen der fast achthundert- jährige Kampf mit den Mauren sein Ende erreichte, begann im Jahre 1481 unter der Leitung Gonzalez', des Siegers von Toro, und zog sich, da in den Gebirgen, die das Thal des Flusses Xenil umgeben, viele feste Orte starken Widerstand leisteten, zehn Jahre hin, ehe die Haupt- stadt Granada belagert werden konnte. Im Jahre 1491 folgte Jsabella ihrem Gemahl in das Lager vor dieser Stadt und ließ dasselbe, um den Feldzug im Winter nicht unterbrechen zu müssen, in eine Stadt von steinernen Häusern verwandeln, worauf im Anfänge des Jahres 1492 die durch Hunger erzwungene Uebergabe erfolgte, und die Könige, wegen ihres Eifers für die Sache der Christenheit die katholischen genannt, in das Schloß Alhambra einzogen. Das Reich wurde dem kastilischen Reiche einverleibt. So war die Herrschaft des Islam im Südwesten Europa's gebrochen zu der Zeit, da sie sich im Südosten drohend erhob. Den Mauren ward, soweit sie nicht nach Afrika auswandern wollten, die Beibehaltung ihrer Religion und Ernennung eigner Richter aus ihrer Mitte gestattet, gegen diejenigen aber, welche sich in einzelnen festen Plätzen des Gebirges noch hielten, der Krieg bis zu völliger Unterwerfung fortgesetzt. Der Beichtvater der Königin, der Francis- kaner Ximenes, leitete die Bemühungen zur Bekehrung der Unterwor- fenen, und begann so die für Spanien und die Christenheit heilsame Thätigkeit, durch welche er in der Folge eine Zierde der Kirche und eine Stütze des Staates wurde. Da bei denjenigen Mauren, an welchen die Bekehrungsversuche scheiterten, immer neue Auflehnungen stattfanden, kam es zu strengeren Maßregeln gegen die in Granada und ander- wärts lebenden, indem man ihnen die Wahl zwischen Annahme des Christenthums und Auswanderung ließ. Doch wurde die Ausführung

8. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 45

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das römische Reich unter den Imperatoren. Hz gerte. Der Nachfolger, den das Heer ihm gab, Aurelius Claudius, zwang den Belagerten zur Uebergabe und ließ ihn hinrichten. Diesem entschlossenen und kriegerisch tüchtigen Manne erschien das Zurückdrängen der eingefallenen Barbaren dringender, als Angriffe auf das gallische und das palmyrenische Reich, durch welche er jenen Zeit gelassen hätte, die Mittelländer des Reiches, Italien, Jllyrien, Macedonien, Thracien und Griechenland zu überfluthen. Er schlug die Alemannen am See Benacus und die Gothen bei Naissus am Flusse Margus und hiuterließ, da ihn die seit Aurelius' Zeiten aus dem Reiche nicht ver- schwundene Pest im Jahre 270 zu Sirmium hiuraffte, dem daselbst durch die Legionen eingesetzten Aurelianus die Aufgabe, die gewonnenen Vor- theile zu verfolgen und die Einheit des Reiches herzustellen. Es gab neue Angriffe der Alemannen und Markomannen abzuweisen. Dagegen erwies sich die fernere Behauptung von Dacien, das immer mehr von Gothen besetzt wurde, als unthunlich, und die römischen Ansiedelungen wurden auf die rechte Seite der Donau nach dem oberen Mosten zu- rückgezogen, welches deshalb auch Uferdacien oder Aurelianisches Dacien heißt. Die von der Menge selbstständiger Theilreiche noch übrigen, das palmyrenische und das gallische, wurden aufgelöst, Zenobia und Tetri- cus aber geschont. Aurelianus' thatkräftige Negierung endete im Jahre 275 dadurch, daß er auf einem Zuge gegen die Perser, als er von By- zanz nach Kleinasien übergesetzt war, durch eiuen Menschen aus seiner Umgebung, der eines Vergehens wegen seine Strafe fürchtete, ermordet wurde. Diesem Verbrechen war das Heer selbst so fremd, daß es von dem Senate die Ernennung eines neuen Herrschers forderte. Der neue aus dem Senat hervorgegangene Herrscher, Claudius Tacitus, starb schon im Jahre 276, während er Kleinasien von eingebrochenen nördlichen Barbaren befreien wollte. Sein Bruder Florianus, der die Nachfolge in Anspruch nahm, konnte sich gegen den Feldherrn Aurelius Probus, den Tacitus an die Spitze der syrischen Legionen gestellt hatte, nicht behaupten. Dieser schirmte mit gleicher Kraft, wie Aurelianus, die Grenzen gegen Franken, Alemannen und Gothen und stellte sogar die ger- manische Befestigungslinie wieder her, wobei jedoch große Schaaren der Feinde in die Legionen eingereiht wurden. Sein Bemühen, die Soldaten in Zeiten der Waffenruhe zu Arbeiten des Friedens, zu An- legung von Weinbergen und Austrocknung von Sümpfen, zu verwenden, erregte Unmuth und einem Ausbruche solchen Unmuthes erlag er in seiner Vaterstadt Sirmium im Jahre 282. Der an seine Stelle ge- setzte Befehlshaber der Prätorianer, Carus und seine Söhne Carinus und Numerianus, die er nicht bloß zu Cäsaren annahm, sondern auch mit dem Augustustitel schmückte, blieben nur kurze Zeit im Besitz der Herrschaft. Der Vater starb schon im Jahre 283, nachdem er mit Er-

9. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 48

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
48 Das römische Reich unter den Imperatoren. des Rheines, woraus hervorgeht, daß das Zehntland verloren oder un- sicher war. Constantius erkämpft seinen größten Sieg über sie in den Gegenden der Maasquellen im Lande der Lingonen. Zu den Alemannen und Franken gesellt sich aber an den Grenzen der westlichen Provinzen noch ein neues germanisches Volk, die Saronen oder Sachsen. Die Unternehmungen dieses Volkes gehen von den nordwärts der unteren Elbe gelegenen Gegenden, dem südlichen Theile der dort zwischen Nord- see und Ostsee gelegenen Halbinsel aus. Durch sie beginnt sich ein Waffeubund gleich dem gothischen, dem alemannischen und dem fränki- schen zu begründen. Es wirkt aber hierbei, wie sich aus dem später bei ihnen sichtbaren Gegensätze von Freien und Unfreien ergibt, nicht bloß die freie Vereinigung von Gefolgschaften, sondern auch gewaltsame Unterwerfung. Die Bildung dieses Bundes ist nicht ohne Einfluß auf die Franken, deren Gebiet sich durch dessen Ausbreitung vermindert. Zur Zeit des Diocletianus, wo derselbe noch in der Kindheit ist, er- scheinen die Sachsen, denen sich vielleicht schon Abenteurer aus den Völkern der Chauken und Friesen angeschlossen haben, auf Seefahr- ten an den gallischen und brittischen Küsten plündernd und mit einem Unternehmen zu ihrer Abwehr steht die Erhebung des Carausius in Verbindung, der von der gallischen Stadt Bononia aus mit der gegen die Seeräuber bestimmten Flotte nach Britannien übergeht. 25. Mit der Theilung der Negierungsgewalt erfolgte eine grund- sätzliche Feststellung unbedingt monarchischer Handhabung derselben durch ihre Träger. Die einzige Gewalt, welche neben den Herrschern noch einen Einfluß hatte üben können, war der Senat. Im Laufe des drit- ten Jahrhunderts hatten nun schon die Unterscheidung von senatorischen und cäsarischen Provinzen und die Trennung der Staatskasse, des Ae- rariums, von der Kasse des Herrschers, dem Fiscus, aufgehört. Jetzt ver- lor durch die Wahl neuer Herrschersitze der Senat jeden Einstuß auf die Negierung des Reiches und wurde eine Obrigkeit für die Stadt Rom, wie auch die Prätorianer in Ohnmacht versanken. Der streng monarchischen Form der Regierung entsprachen neue Formen, in welche das Leben der Beherrscher sich kleidete. Nach dem Muster, welches das neue persische Reich darbot, bildete sich für jeden der Herrscher eine förmliche Hofhal- tung, in deren Mitte der Kaiser, nicht bloß mit dem bisher schon ge- bräuchlichen Purpur, sondern auch mit dem morgeuländischen Diadem geschmückt, nur unter erschwerenden Formen zugänglich war und von den Zugelasscnen mittelst der persischen Sitte des Niederfallens begrüßt wurde. Alle die von Diocletianus in's Werk gesetzten Veränderungen konnten, da sie äußerlicher Art waren und den Lauf einer in tiefliegen- den Verhältnissen gegebenen Auflösung nicht zu hemmen vermochten, nur vorübergehend wirken. Um jedoch sein Werk nicht den Zufällen,

10. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 104

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
104- Das oströmische Reich bis gegen Ende des achten Jahrhunderts, Halter mit dem Titel Dur die einzelnen Landschaften verwalteten. Der lange Krieg hatte das Land verödet, viele seiner Städte entvölkert und eine Menge von alten Werken der Kunst, namentlich in dem schwer heimgesuchten Nom, vernichtet. In Nom hatte während des Krieges das Consulat aufgehört und nur der Senat bestand bedeutungslos fort. Für die kirchlichen Verhältnisse war die eingetretene Veränderung wichtig durch die engere Verbindung, in welche der Papst mit dem Kaiser trat und welche die am Hofe von Constantinopel herrschende Neigung zu Eingriffen in die kirchlichen Angelegenheiten auch im Westen fühlbar machte. Kurz nach dem Sturze des Ostgothenreiches ward der Versuch, das Nömerreich neu zu begründen, noch weiter nach Westen, bis nach Spanien ausgedehnt, wo die Kraft der Westgothen sich in inneren Kämpfen aufreiben zu wollen schien. 9. So hatte das oströmische Reich unter Justinianus sich über das Gebiet, auf welches es ursprünglich beschränkt gewesen, hinaus erstreckt und besaß eine Ausdehnung, in welcher es noch als die eigentliche Fortsetzung des alten römischen Reiches gelten konnte. Doch war diese neue Macht nur eine vorübergehende. Auch im Osten und Norden wurde die Ruhe nur für einige Zeit hergestellt. Denn der zweite per- sische Krieg, den Vitiges erregt und den Belisarius geführt hatte, wurde nach Belisarius' Abberufung im Jahre 545 durch einen Waffenstillstand beendigt und ein dritter während der Jahre 549 bis 556 führte zu Friedensunterhandlungen, die im Jahre 563 damit schlossen, daß die Perser auf die Hoheit über die Lazier verzichteten. Den nordischen Barbaren gegenüber mußte aber das Reich das Verfahren beobachten, die einen durch die andern zu bekämpfen, wodurch immer neue Feinde an die Stelle der alten traten. So boten sich als Bundesgenossen gegen Bulgaren und Hunnen, gegen welche Belisarius, ehe er in Folge unverschuldeten Verdachtes sein Leben in der Dunkelheit endete, seine letzten Kriege zu führen hatte, die in ihrem Rücken erscheinenden Avaren dar, denen dadurch der Weg nach Westen gebahnt wurde. 10. Im Innern war Justinianus hauptsächlich durch die dop- pelte Sorge für Gesetzgebung und für Schlichtung kirchlicher Wirren beschäftigt. Nach der Sammlung rechtlicher Entscheidungen, welche Hadrianus veranstaltet hatte, war eine fernere unter dem jüngeren Theodosius, das Theodosische Rechtsbuch, gefolgt. Die Unvollständigkeit beider veranlaßte ein umfassenderes Rechtsbuch, welches der Rechtsge- lehrte Tribonianuö im Aufträge des Kaisers unter seiner Leitung aufstellen ließ. Es umfaßte eine geordnete Sammlung kaiserlicher Verfügungen, den Codex, eine Sammlung von Entscheidungen der Rechtsgelehrten, die Digesten oder Pandekten, und eine Anleitung zum Studium des römischen Rechtes, die Institutionen. Das Ganze, im
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TM Hauptwörter (200)200

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