Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400 — 1410.)
81
und wurden reich durch Handel und Gewerbe; unter ihnen nahmen Danzig und Thorn die erste Stelle ein. Deutsche Bauern und Gutsbesitzer wurden angesiedelt und ernteten zumal in den fruchtbaren Weichselniederungen reichen Ertrag. Der Orden führte eine gute Verwaltung, hatte bedeutende Einnahmen und gewann großen Reichtum, während er zugleich nach außen machtvoll dastand.
Allmählich aber wandelten sich die Dinge. Die Ritter halten keine Verfall. Heiden mehr zu bekämpfen, zumal seit die angrenzenden Litauer Christen geworden waren, und allmählich griffen Trägheit, Genußsucht und Schwelgerei im Orden um sich. Dazu waren die Ordensritter wegen ihres Hochmuts bei den Bürgern der Städte und den Landedelleuten nicht beliebt, und gar mancher Untertan des Ordens hielt es heimlich mit den Polen, den Feinden des Ordens und des Deutschtums. Zu Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts brach ein neuer Krieg mit Polen aus, das seit kurzem mit Litauen zu einem großen Reich verbunden war; und in der Schlacht bei Tannenberg 1410 wurde der Orden geschlagen, der Hochmeister und viele Ordensritter fielen, von den Ordenskomturen entkam nur einer. Zwar gelang es dem Feinde nicht, die Marienburg zu nehmen, und für dieses Mal wurde der Orden gerettet. Aber einige Jahrzehnte später brach der Krieg von neuem aus, und der Orden mußte 1466 im Frieden von Friede von Thorn nicht nur Westpreußen abtreten, sondern auch den Rest seines 1466! Besitzes vom König von Polen zu Lehen nehmen. So unterlag damals der deutsche Staat, der die Wacht an der Weichsel hielt, den slavischen Gegnern, weil ihn das deutsche Reich, Kaiser und Fürsten, im Stich ließen.
§ 84. Die Schweizer Eidgenossenschaft. Während sich die Lage der Bauern fast überall im Deutschen Reiche im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert verschlechterte, waren in den Alpentälern am Vierwaldstätter See Bauernstaaten entstanden, welche alle Versuche sie zu unterwerfen zurückwiesen und sich durch ihre kriegerische Tüchtigkeit zu einer machtvollen Stellung emporschwangen. Seit der Schlacht am Morgarten hatte sich die Eidgenossenschaft sehr vergrößert; acht „Orte" gehörten jetzt dazu, dabei die beiden Städte Zürich und Bern. 1386 zog wiederum ein Herzog Leopold von Österreich aus, um die Eidgenossen dem Hause Habsburg zu unterwerfen; aber wiederum erlitt sein Ritterheer bei Sempach eine Schlacht bei furchtbare Niederlage. Nach der Sage war es Arnold von Winkelried, @i386?* der die Schlacht entschied; soviel feindliche Speere, als er ergreifen konnte, erfaßte er, drückte sie sich mit den Worten: „Sorgt für mein Weib und meine Kinder!" in die Brust und bahnte so den Seinigen eine Gasse in die
Neubauer, Beschicht!. Lehrbuch. B. Hi. 6. Aufl. Q
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Extrahierte Personennamen: Leopold_von_Österreich Leopold Arnold_von_Winkelried
68
Die deutsche Kaiserzeit 919—1250.
Genuas lag. Von diesen Städten führten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des südlichen Europas, Gewürze, Wein und Öl, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, über die Alpen nach den großen Handelsplätzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem größten Kanal Venedigs ein mächtiger Palast, der den Namen „Kaufhaus der Deutschen" trägt.
Städte- § 70. Städtewesen und Bürgertum. Deutschland war ein städte-
gründungen. Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten
hatten viele Städte gegründet, wo^man Markt abhalten durfte, und die durch Mauern gegen frembe Angriffe und Überfülle geschützt waren. Ein Schultheiß waltete und richtete in der Stadt ober auch ein Graf, der den Namen Burggraf trug; bettn auch die Städte bezeichnete man als Burgen. Vielfach gab der König auch die Stadt bent Bischof, der bort wohnte, zum Sehen; dann würde der Bischof der Stab th er r. So kann man königliche, bischöfliche und fürstliche Städte unterscheiben; die letzteren sinb die, welche von den Lanbesfürsten mit Stabtrecht begabt worben waren. Zu den königlichen Stäbten gehörte z. B. Nürnberg, zu den bischöflichen Mainz und Magbeburg, zu den fürstlichen München und Braunschweig, die von Heinrich bent Löwen Stabtrecht erhalten halten.
Die Die Bevölkerung in den Stäbten bestanb in der Hauptsache aus
Geschlechter. (gruben, den Geschlechtern und den Hanbwerkeru. Der Stanb der
Geschlechter ober Patrizier ging hervor aus den Wohlhabenheit Grundbesitzern und den großen Kaufleuten, die in der Stadt ansässig waren. Sie bitbeten einen Abel, der die Herrschaft in der Stadt meist bent früheren Stabtherrn ans den Hänben wanb und selbst führte; aus den Geschlechtern würde der Rat besetzt, der nunmehr die oberste Be-hörbe in der Stadt bitbete, und die Bürgermeister gewählt. Sie waren oft reiche Leute, bereit Schiffe die Meere befuhren, und bereit Hanbelsbeziehungeu in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prächtig kleibeten und aus die übrige Bevölkerung von oben herabsahen.
Me Aber auch die Hanbwerker wurden allmählich wohlhabender, be-
sanbtoerter. und selbständiger. Daß sie in Zünften vereinigt waren, stärkte
ihre Macht; daß auch sie Waffen führten, hob ihr Selbstgefühl. Sie mochten sich nicht aus die Dauer von den Patriziern beherrschen lassen, sondern wollten selbst ant Regiment teilnehmen. So kam es denn int vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert in vielen Städten zu Auf-Zunftkämpfe. ständen der Zünfte gegen die Geschlechter, die mit den Streitigkeiten
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Extrahierte Personennamen: B._Nürnberg Heinrich Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Genuas Europas Rhein Donau Venedigs Deutschland Mainz Magbeburg Braunschweig
10
I. Die Französische Revolution.
hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____
2. Ausbruch der Revolution.
Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war.
‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber-
atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten.
In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der
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12
I- Die Französische Revolution.
gegeben hat. Diese Verfassung durch Einzelgesetze näher zu bestimmen, wurde eine neue Nationalversammlung gewählt. Niemand, der der ersten angehört hatte, durfte in diese gewählt werden. Sie wird die gesetzgebende genannt, Assemblee nationale legislative. Adel und Geistlichkeit waren darin gering vertreten.
Die Revolution ging ihren Gang weiter. Wie eine Lawine, die
den Berg hinabrollt, nicht rastet, bis sie den Abgrund erreicht und alles
zerstört hat; wie eine Mauer, aus der man einen Stein ausgebrochen, immer weiter zerfällt, bis sie zum Trümmerhaufen geworden, so erging es dem französischen Staatswesen zur Zeit der Revolution:
„wo rohe Kräfte sinnlos walten,
Da kann sich kein Gebild gestalten; wenn sich die Völker selbst befrein,
Da kann die Wohlfahrt nicht gedeihn^-^
Das Ausland. Die Emigranten hatten sich in den Rheinlanden
gesammelt und rüsteten unter dem Schutze des Kurfürsten von Trier zu einem Einfall in Frankreich. An ihrer Spitze stand ein jüngerer Bruder des Königs, der spätere König Karl X. Der Deutsche Kaiser Leopold Ii. verlangte von Frankreich Ersatz für die Schädigung deutscher Fürsten
durch die Aufhebung des Zehnten und andrer Erträge. Deutsche Fürsten hatten nämlich Privatbesitzungen im Elsaß; die französische Regierung lehnte die Entschädigungen ab und führte Beschwerde über die Unterstützung der Emigranten durch deutsche Fürsten. Ludwig Xvi. wurde gezwungen, bei der Nationalversammlung die Kriegserklärung gegen den Kaiser zu beantragen. König Friedrich Wilhelm Ii. von Preußen trat auf die Seite des Kaisers. Beide Mächte wählten den Herzog Karl Ferdinand von Braunschweig zum Oberfeldherrn der verbündeten Heere. Dieser erließ eine Erklärung, daß er die Stadt Paris zerstören würde, wenn dem Könige die geringste Gewalttätigkeit zugefügt werde. Die Folge war, daß der König als Verräter des Vaterlandes betrachtet wurde.
Die Volksvertretung war in Parteien gespalten, die Gemäßigten hatten ihren Einfluß verloren, die Umsturzpartei, die Radikalen, die Oberhand behalten. In einem ehemaligen Jakobinerkloster hielten sie ihre Versammlungen ab und bekamen daher den Namen Jakobiner. Von diesen ging der Angriff auf den Thron aus. Die Königliche Familie war in ihrem Palaste nicht mehr sicher vor der Hefe des Volkes. Die wütendsten Gegner des Königtums waren Robespierre, Danton und Marat. Ihre Aufhetzungen führten einen Sturm auf den Königlichen Palast der Tuilerieu herbei. Die Königliche Familie flüchtete in die Nationalversammlung und mußte hier in der Kronloge zuhören, wie man über die Abschaffung des Königtums beriet. Zunächst wurde der König seiner Stellung enthoben, die Königliche Familie getrennt ins Gefängnis gebracht.
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Extrahierte Ortsnamen: Rheinlanden Frankreich Frankreich Paris
Tie Fortschritte der Reformation.
105
Die Fortschritte der Reformation.
§ 110. Kaiser Karl V. führte, während Deutschland diese schwere Revolution durchmachte, im Interesse seines Hauses in Italien Krieg. Für die Reformation war seine Abwesenheit von Nutzen; an die Durchführung des Wormser Ediktes war nicht zu denken. Nicht wenige Reichsstände fielen von der alten Kirche ab; unter ihnen waren der Kurfürst von Sachsen, Friedrich der Weise, dem nach seinem Tode sein Bruder Johann ,mnbe' der Beständige folgte, und Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen die mächtigsten. Auch eine Reihe von Städten führten die Reformation durch. Von besonderer Bedeutung war es, daß der Hochmeister des deutschen Ordens, der Hohenzoller Albrecht von Brandenburg, übertrat, sein Land säkularisierte, d. H. in ein weltliches Fürstentum umwandelte und sich von nun an Herzog von Preußen nannte. Schon ergriff die Reformation auch die nordischen Lande. Der Schwedenkönig Gustav Wasa, der Schweden van der dänischen Herrschaft befreite, reformierte sein Land und ebenso der König von Dänemark das seinige.
Im Jahre 1526 beschloß derreichstagvonspeier, in religiösen Angelegenheiten solle es jeder Reichsstand halten, wie er es „gegen Gott 1526. und Kaiserliche Majestät hoffe und vertraue zu verantworten". Nunmehr gingen Kurfürst Johann, Landgraf Philipp und andere Reichsstände daran, den kirchlichen Verhältnissen in ihren Landen eine gesetzliche Ordnung zu geben. Bisher hatte die katholische, d. h. allgemeine Kirche alle abendländischen Staaten gleichmäßig umfaßt; jetzt entstanden in den einzelnen evangelischen Landen besondere Landeskirchen. Sie konnten nur vonjjjjjjf' der bürgerlichen Obrigkeit begründet und eingerichtet werden; so kam es, daß dem Landesherrn, obwohl er ein Laie war-, meistens eine Art bischöflicher Machtbefugnis zugesprochen wurde. Ihm und seinen kirchlichen Räten lag zunächst die Ernennung von Pfarrern ob, sodann die Einziehung des Kirchenguts, das für Staatsgut erklärt und zum größeren Teil für Kirchen- und Schulzwecke verwandt wurde, ferner die Neuordnung des Gottesdienstes, in welchem nun Predigt und Gemeindegesang in den Vordergrund traten, endlich auch die Sorge für die Schulen, für die bisher meist die Kirche gesorgt hatte, und die nun der Staat in seine Obhut nahm. Das Vorbild für andere deutsche Lande wurde Kursachsen. Während Luther für den Religionsunterricht den großen und den kleinen Katechismus verfaßte, machte sich M e l a n ch t h 0 n um die Kirchenordnung und die Einrichtung von Schulen hochverdient.
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Extrahierte Personennamen: Leopold_von_Österreich Leopold Arnold_von_Winkelried
Preußens Erhebung zum Königreiche und der spanische Erbfolgekrieg.
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Regimenter zu sichern. So kam denn im Jahre 1700 ein Vertrag, der Krontraktat, zustande: der Kurfürst versprach für den spanischen Krieg einen beträchtlichen Teil seiner Armee zur Verfügung zu stellen; dafür gab der Kaiser seine Zustimmung dazu, daß er für sein souveränes Herzogtum Preußen den Königstitel annähme. Friedrich nahm den Titel eines Königs in Preußen ein; erst Friedrich der Große hat, nachdem er durch die erste polnische Teilung auch Westpreußen erworben hatte, sich König von Preußen genannt. Nachdem Friedrich ant 17. Januar 1701 den Orden vom Schwarzen Tönung. Adler gestiftet hatte, der die Devise Suum ouique (Jedem das Seine) 18i70iuac trägt, setzte er am 18. Januar zu Königsberg unter Entfaltung großer Pracht sich und seiner Gemahlin Sophie Charlotte die Königskrone auf das Haupt. Darauf wurde er allmählich von den Mächten Europas anerkannt.
Die preußischen Regimenter aber zogen in den spanischen Erb-folgekrieg, wo sie zwar viel Ruhm erwarben, aber für eine Sache kämpften, die ihnen fremd war; und zwar zu einer Zeit, wo an den Grenzen Brandenburg-Preußens ein Krieg tobte, der dessen Interessen viel näher berührte. Es war der nordische Krieg, den Rußland, Polen und Dänemark gegen Schweden führten (§170).
§ 168. Der spanische Erbfolgekrieg. 1701-1714. Auf die Erbschaft mi-m*. Karls Ii. von Spanien, der, immer schwach und kränklich, im Jahre 1700 starb, ohne Kinder zu hinterlassen, machten einerseits Kaiser Leopold, andrerseits Ludwig Xiv. Anspruch. Beide waren mit einer Schwester Karls Ii. verheiratet gewesen; Ludwig Xiv. forderte Spanien und seine Nebenlande für seinen jüngeren Enkel, Philipp vvnanjou, der Kaiser für seinen zweiten Sohn Karl. Mancherlei Verhandlungen erfüllten bereits die letzten Lebensjahre des spanischen Königs. Diese gingen besonders von Wilhelm Iii. von Orani en aus, der die Würde eines englischen Königs mit der des Erbstatthalters in den Niederlanden vereinigte; er wünschte vor allem zu verhindern, daß Spanien einem französischen Prinzen zufiele, da er darin eine Verschiebung des Gleichgewichts der europäischen Mächte und einen bedrohlichen Machtauffchwung Frankreichs sah.
Nach Karls Ii. Tode ergab sich, daß er in seinem Testament Philipp von Anjou zum Erben eingesetzt hatte. Dieser nahm die Erbschaft an, eilte nach Madrid und fand als P h i l i p p V. in Spanien allenthalben Anerkennung. Jetzt aber vereinigten sich der Kaiser — bis 1705 Leo* poldl., von 1705—1711 sein älterer Sohn Joseph I. —, dasdeutsche ^os^bis
Reich, unter dessen Fürsten der neue König von P r e u ß e n durch sein Heer mi.
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Extrahierte Ortsnamen: Königsberg Europas Polen Schweden Karls Spanien Karls Spanien Niederlanden Spanien Frankreichs Karls Madrid Spanien
dem Herzogtum Sachsen wurde auch Thüringeu gerechnet mit den Mark-grafschaften Zeitz, Merseburg und Meißen, die nördlich durch Sachsen und die Ostmark, östlich durch den Bober, südlich und westlich durch den Thüringer Wald begrenzt waren.
Das Herzogtum Franken umfaßte die heutige Provinz Hessen-Nassau, das Großherzogtum Hessen, die bayrische Pfalz, das nördliche Elsaß bis zur Sauer, den nördlichen Teil des Großherzogtums Baden bis zur Oos und den nordwestlichen Teil von Bayern bis zum Spessart (Rheinfranken), ferner diejenigen Teile von Württemberg und Bayern, welche zwischen den Quellen der Murg und dem Fichtelgebirge liegen.
Das Herzogtum Bayern erstreckte sich vom Fichtelgebirge bis zum Wormser Joch; die Ostgrenze bildeten der Böhmerwald und die Enns, die Westgrenze zog sich vom Fichtelgebirge bis zur Müuduug des Lech, dann in ziemlich gerader Linie südlich vom Wormser Joch, von welchem die Südgrenze dem östlichen Alpenzuge bis zu deu Ouellen der Enns nachging. Die zu Bayern gerechnete Mark Österreich erstreckte sich östlich der Enns bis zur March und Leitha.
Das Herzogtum Kärnten war durch die heutigen österreichischen Krön-länder Steiermark, Kärnten, Krain und Istrien gebildet; zu ihm gehörten die Markgrafschafteu Friaul und Verona zwischen den Alpen, der Etsch und dem Po, sowie die Grafschaft Trient.
Das Herzogtum Schwaben war nördlich vom Herzogtum Franken, östlich von Bayern, westlich von den Vogesen begrenzt; die südliche Grenzlinie zog sich von den Vogesen nach der Rheinbieguug bei Basel, folgte dem Rhein, der Aar, der Renß und dem Hauptzuge der Alpen vom Gotthard bis zuin Wormser Joch.
Das Herzogtum Lothringen, in Oberlothringen und Niederlothringen geteilt war von Frankreich durch eine Linie geschieden, die man von der Scheldemündung in ziemlich gerader Richtung nach dem südlichen Ende der Vogesen ziehen kann; die Ostgrenze folgt dem Kamme der Vogesen, wendet sich dann nördlich gegen Mainz, von wo sie dem Laufe des Rheins folgt bis zur Mündung der Sieg; hier tritt sie auf das rechte Ufer, folgt dem Laufe der Sieg bis zur heutigen Grenze zwischen der Rheinprovinz und Westfalen, mit der sie bis an die holländische Grenze zusammenfällt. Die Nordgrenze ist dann der Rhein bis zu seiner Mündung.
2. Die Verfassung des Reiches.
Krhenswesen. Wenn in den Zeiten der Völkerwanderung von einem deutschen Stamme ein Land erobert worden war, wurde der gesamte Grund und Boden als das Eigentum des Eroberers betrachtet. Ein großer .ml des Ackerlandes, der Weiden und Wälder wurde für den Herzog oder König ausgeschieden; sodann wurde jedem freien Kriegsmann ein größeres oder kleineres Landgut als Allod, d. h. freies Eigentum, übergeben; den Rest behielten die früheren Eigentümer.
Das Königsgut diente zur Bestreitung des Hoshaltes und derjenigen Ausgaben, die das gemeine Beste notwendig machte; so erhielten die vom Könige gesetzten Beamten ihre Belohnung durch Übertragung von Gütern zur Nutznießung entweder für die Dauer ihres Dienstes oder auch aus Lebenszeit; außerdem vergabte der König von seinem Gute nach Gunst oder Verdienst an die L-tammescingehörigen. Ein Gut, das aus diese Weise zur Nutznießung übergeben wurde, nannte man Lehen. Derjenige, welcher es einem andern übergab, wurde der Lehensherr genannt; der Empfänger hieß Lehensträger, Vasall, auch Dienstmann, weil er mit dem Lehen die Verpflichtung zu besonderen Diensten für den Lehensherrn, besonders zum Kriegsdienste, übernahm.
Berger-Stehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte. 5
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— 107 —
Karl Vi. hatte keine Söhne, und seine größte Sorge war die, seiner einzigen Tochter Maria Theresia die ungeschmälerte Erbschaft der österreichischen Lande zuzuwenden, -hach dem geltenden Rechte hätte die Tochter die Herrschaft nicht erben können; gleichwohl setzte der Kaiser sie durch ein besonderes Gesetz, das man die pragmatische Sanktion nannte, zur Erbin ein. Mit großen Mühen und Opsern bewog er die Fürsten des deutschen Reiches und der übrigen europäischen Länder zur Anerkennung der pragmatischen Sanktion und zu dem Versprechen, dieselbe nach fernem
Tode ausrecht zu erhalten. _ m .
Der Prinz Eugen von Savoyen legte aus diese Versprechungen sehr wenig Wert; er meinte, ein tüchtiges Heer von 100000 Mann wäre besser als alle pragmatischen Sanktionen. Beim Tode des Kaisers zeigte sich, daß der Prinz richtig geurteilt hatte. Kaum hatte der Kaiser die Augen geschlossen, so erhob der Kursürst Karl Albrecht von Bayern, der die pragmatische Sanktion nicht anerkannt hatte, Ansprüche auf die deutschen Erblande des Kaisers, und Friedrich Ii. von Preußen, der eben die Regierung angetreten hatte, besetzte Niederschlesien. Von allen Fürsten, welche die pragmatische Sanktion anerkannt hatten, stand nur König Georg Ii. von England zu Maria Theresia. Vom Könige von Frankreich mit Geld und Hilsstrnppen unterstützt, rückte Karl Albrecht in Oberösterreich und Böhmen ein und ließ sich in Prag zum böhmischen König krönen. Maria Theresia kam in die größte Not. Die Kassen waren leer, das Heer schwach und schlecht gerüstet. Gleichwohl verlor Maria' Theresia den Mut nicht. Nachdem sie in Preßbnrg als Königin von Ungarn gekrönt worden war, trat das ungarische Volksausgebot unter die Waffen, und aus allen österreichischen Landen zogen dem Heere Verstärkungen zu. Bald wurden die Franzosen und Bayern aus Böhmen verjagt und der größte Teil von Bayern samt der Hauptstadt München von den österreichischen Trappen besetzt. Inzwischen war Kurfürst Karl Albrecht zum deutschen Kaiser erwählt und in Frankfurt als Karl Vii. gekrönt worden. Er trug aber nur drei Jahre die Kaiserkrone, und nach seinem Tode 1745 machte sein Sohn Friede mit Maria Theresia, indem er auf das österreichische Erbe verzichtete. Der Gemahl Maria Theresias, Herzog Franz Stephan von Lothringen, wurde im nämlichen Jahre zum deutschen Kaiser gewählt. An Friedrich Ii. von Preußen mußte Maria Theresia, nachdem zwei Feldzüge in Schlesien unglücklich sür sie verlausen waren, im Frieden von Dresden (1745) Schlesien und die Grasschast Glatz abtreten. Mit den übrigen Feinden wurde erst im Jahre 1748 zu Aachen der Friede geschlossen, der dem österreichischen Erbsolgekriege ein Ende machte.
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Extrahierte Personennamen: Karl_Vi Karl Maria_Theresia Maria Theresia Eugen_von_Savoyen Eugen Karl_Albrecht_von_Bayern Karl Albrecht Friedrich_Ii Friedrich Georg_Ii Maria_Theresia Maria Theresia Karl_Albrecht Karl Albrecht Maria_Theresia Maria Theresia Maria'_Theresia Theresia Karl_Albrecht Karl Albrecht Karl_Vii Karl Maria_Theresia Maria Theresia Maria_Theresias Maria Theresias Franz_Stephan_von_Lothringen Franz Friedrich_Ii Friedrich Maria_Theresia Maria Theresia
Extrahierte Ortsnamen: Niederschlesien England Frankreich Oberösterreich Ungarn Bayern Frankfurt Schlesien Dresden
62
Geschichte bei- Nümer.
Um den fortwährenden Einfällen der Einwohner der benachbarten Etrusker st adtveji ein Ende zu machen, erbot sich das mächtige und stolze Geschlecht der Fabier, allein den Kampf gegen diese Stadt zu übernehmen. Mit ihren Klienten zogen sie aus Rom hinaus und erbauten unfern von Veji eine Burg. Von dort fügten sie den Vejentern viel Schaden zu, lieferten ihnen glückliche Gefechte und fingen ihre Herden weg, bis sie endlich in einen Hinterhalt fielen und allesamt, über 300 Männer, erschlagen wurden. Nur ein Knabe blieb, wie erzählt wird, am Leben, von dem die späteren Fabier stammten.
Als einige Zeit später die St qu er einen Sieg über ein römisches Heer davontrugen, wußte sich der Senat keinen Rat, als daß er Lucius «tnctnnatur. Ouinctius Cincinnatus zum Diktator ernannte. Dieser war zwar ein Mann von altem Adel, aber arm; er besaß nur ein kleines Bauerngut, das er, genügsam und einfach, mit seiner Gattin selbst bewirtschaftete. So trafen ihn denn die Boten des Senats, wie er hinter dem Pfluge herging. Nachdem er sich von seiner Gattin die Toga *) hatte bringen lassen, vernahm er die Nachricht von seiner Ernennung; dann eilte er nach Rom, hob Truppen ans und brachte den Feinden eine völlige Niederlage bei.
Das Decemvirat intb die Gesetze der zwölf Tafeln.
§ 66. Die Decemvirn. Damals richteten die Plebejer alle ihre Anstrengungen darauf, die schriftliche Festsetzung des Rechts zu erreichen. Nach langem und heftigem Widerstande willigten die Patrizier darein, daß zehn Männer, Decemvirn, mit unbeschränkter Gewalt bekleidet werden sollten. Die Gesetze um die Gesetze abzufassen und aufzuzeichnen. Auf zehn Bronzetafeln sofern, wurden sie niedergeschrieben und öffentlich ausgestellt, so daß jeder von ihnen Kenntnis nehmen konnte. Da aber das Werk der Gesetzgebung noch nicht zu Ende geführt war, wurden für das nächste Jahr noch einmal zehn Männer ernannt, unter denen auch einige Plebejer waren; und diese fügten zu den zehn Gesetzestafeln noch zwei weitere hinzu. So hatte die Plebs wieder etwas Großes erreicht; es war ihr zweiter Sieg.
Aber die Decemvirn schalteten wie Tyrannen und ließen sich schwere Gewalttaten zu Schulden kommen. Der einflußreichste unter ihnen war swiis Apptus Claudius, der stolze und anmaßende Sproß eines auch sonst
1) Die Toga war das römische Nationalgewand, das nur der freie Bürger und die freie Bürgerin tragen durfte, ein breites Stück Tuch, das faltig um den Körper gelegt wurde. Darunter trug man das hemdartige Untergewand, die Tunika, die durch einen Gürtel zusammengehalten wurde.
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Extrahierte Personennamen: Lucius Ouinctius_Cincinnatus Claudius