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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Zeittafeln der griechischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 20

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
20 Zweite Periode. 1104 — 500 v. Chr. 1 J. v. Chr. j I [ Politische Geschichte. Kunst und Literatur. 1 826. Teleklos. 824. yeqovala, mit Einschluss der beiden Könige (welche aber auch nur je 1 Stimme hatten, s. Thuc. I, 20, Ygl. Herod. Vi, 57) aus 30 Mitgliedern bestehend, s. Flut. L. 26. Neben diesen Staatsge- walten erhoben sich nach und nach zu immer höherer Macht die fünf Ephoren (nach Herod. I, 65. Xen. de rep. L. Viii, 3 von Lykurg seihst, nach Piat. Legg. Iii. p. 692. Ar ist. Fol. V, 9. Flut. L. 7. 27 erst von Theopomp eingesetzt), welche aus dem Volke (hx zov Srjfiov, Arist. Folyb. Ii, 6, daher ot zvyovzeg genannt, elend.) auf je 1 Jahr gewählt wurden und endlich fast alle Regierungsgewalt an sich rissen. Die Volksversammlung end- lich (axla, Herod. Vii, 134, ctnexxätetv, Flut. I. 6) hatte nur die Anträge des Raths der Alten (später auch der Ephoren) ent- weder anzunehmen oder zu verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Es bestand aber dieses Volk nur aus den Spartiaten, den Nachkommen der dorischen Eroberer, welche die einzigen Wahlbürger und die Beherrscher des Landes waren. Dieselben waren in die 3 Phylen der Hylleer, Pamphylen und Dymanen (s. 5. 10. Anm. 19), in (wahrscheinlich 30) Oben, s. Flut. Lyc. 6, wahrscheinlich auch in eine bestimmte Anzahl von Geschlechtern getheilt, und ursprünglich unter einander in Rang und Rechten gleich (ojxoloi, Xenoph. de rep. L. X, 70. Isocrat. Areop. §. 61), während in der späteren Zeit die xaxoi xayctd-ol, Arist. Fol. Ii, 6, 15, oder yvtoqifiot, elend. V, 6, 7, als eine höhere Klasse der Spartiaten vor den Uehrigen (inofzeloveg, Xenoph. Hell. Iii, 3,6?) hervorgehoben werden. Ausser den Spartiaten gab es noch die zwei untergeordneten Klassen der Bevölkerung: Heploixoi, auch Aaxes aifiovcoi genannt, und Eixcozeg (entweder von der Stadt Helos, Flut. I. 2. Ephoros lei Strab. p. 365, oder vom Verbalstamme "Eall so genannt), erstere persönlich frei, aber ohne allen Antheil am Stimmrecht in der Volksversammlung und an den Ehrenrechten, letztere Leibeigene, aber nicht der einzelnen Spartiaten, denen sie immer nur vom Staate zum Dienst zugewie- sen wurden, sondern des Staates, s. besonders Ephoros a. a. 0., und hauptsächlich dazu verwandt, die Ländereien der Spartiaten zu behauen und die Spartiaten als Leichtbewaffnete im Kriege zu begleiten, s. Herod. Ix, 28, wo erwähnt wird, dass bei Platää die 5000 Spartiaten 35000 Heloten als Leichtbewaffnete bei sich haben. (Neosa/zobseig, Freigelassene, s. z. B. Thuc. V, 34. Vii, 19. 48. 58. Xenoph. Hell. Iii, 1, «4. 4, 2, fibd-axeg, Heloten- kinder, welche mit Kindern der Spartiaten erzogen und nachher in der Regel freigelassen werden, s. Fhylarch. bei Athen. Vi, 271, die xqvnzela, Flut. Lyc. 28, ein Beispiel von Grausamkeit gegen Neodamoden, Thuc. Iv, 80. Ungefähres Verhältniss der Seelen- zahl der 3 Stände zur Zeit der Blüthe Spartas: 40000 Spartiaten, 120000 Periöken, 200000 Heloten.) Ueber den Charakter der Lykurgischen Verfassung überhaupt s. Aristot. Pol. Ii, 3: “Evioc und Pherekydes, Frocl. vit. Horn., so wie das Epigramm eines Dreifusses auf dem Helikon, Bio Chrysost. t. I. p. 76. ed. Reiske: 'Halosog Movouig ‘Exixwviac zovs' avh&rjxev | v/uvqj vixrjaag ¿v Xaxxlsi d-elov "Ofxrjqov, für später Philochoros und Xenophanes, Gell. Iii, 11, 2, Eratostbenes, Strab. p. 23, und Apollodor, Strab. p. 298. 299. Für die letztere Annahme spricht der Charakter der dem Dichter zugeschriebenen Gedichte. Die Angaben über Hesiods Leben sind sagenhaft und schwankend, Paus. Ix, 31, 5; sein Grabmal mit der Grabschrift wurde zu Orchomenos gezeigt, Paus. fihv ovv Xiyovatv, (og Sei ztjv aqlazrjv noxizetuv dnaadiv eivai zwv noxizeiwv /ue^iiy/Lihvr]V' Sio xai zrjv zwv Aaxesai- fxovlwv hncuvovaiv eivai ydq avzrjv ol ¡uhv ¿g ¿Xiyaqylag xai fiovaq/lag xai Srj/uoxqazlag cpaol, Xhyovzeg zr\v /uhv ßaoixelav fiovaqylav, rrjv Sh zwv yeqovzwv uqyrjv oxiyaq/lav, Sr]/uoxqct- zszo&ai Sh xaza zr\v iwv ecpoqwv dqyi]V Sia ro hx tov Srj/J.ov eivai Toiig hqoqovg, und ausführlicher Folyb. Vi, 10. — Ein besonderes Augenmerk richtete aber Lykurg darauf, dass Sinn und Sitte der Spartiaten durch geeignete Institutionen der Gesetz- gebung gemäss gebildet und namentlich das nei&aq/szv und das xaqzeqezv hei ihnen möglichst stark entwickelt wurde. Daher die Ackervertheilung, durch welche jedem Familienhaupte unter den Spartiaten ein bestimmter Grundbesitz zugewiesen wurde, über den er weder durch Kauf oder Verkauf noch durch Schenkung oder Testament (letzteres bis auf das Gesetz des Ephoren Epitadeus nach dem peloponnesischen Kriege, s. Flut. Ag. 5) frei verfügen durfte: zu welchem Behuf die Ländereien der Spartiaten in 9000 Loose (xxdqoi, anfänglich jedoch vielleicht nur 4500 oder 6000, die volle Zahl erst nach der Eroberung Messeniens) eingetheilt wurden, Flut. lyc. 8. vgl. Heraclid. Pont. c. 2. Daher die öffent- liche Erziehung, aywyri, die sich auch auf die Mädchen erstreckte, Xen. de rep. L. I, 4, an der sich aber namentlich die Knaben und Jünglinge vom 7ten bis zum 303ten Jahre betheiligen mussten, wenn sie nicht das volle Bürgerrecht verlieren wollten, Arist. Pol. Ii, 6, und wobei die Knaben in Ixai und dyixai (dor. ßovai) getheilt, unter besonderen Aufsehern (naisovofzoi, ßovayol) haupt- sächlich in der Gymnastik geübt, übrigens auch durch besondere Veranstaltungen (die Sictfiaaxlywaig am Altar der Artemis Orthia, das Stehlen, Flut. L. 18. Xen. de rep. L. Ii, 6) abgehärtet und durch die Unterordnung der jüngem unter die ältern nach mehr- fachen Abstufungen (aisevvai, /uexxelqeveg, nqwzezqai, acpaiqezg, eiqeveg) an Gehorsam gewöhnt wurden. Das Princip der Erziehung Thuc. I, 84: xquzioxov eivai oozig hv zolg uvayxaiozaxoig nai- Sevezai, ihre Wirkung Xen. de rep. I. Iii, 4. Daher endlich auch die avaalzia (cpislzia, avsqeta) der Männer mit dem stehen- den Gericht der schwarzen Suppe (atfiaxla oder ßacpa genannt), die ivcouozlai im Kriege, Herod. I, 65. Thuc. V, 68, die Besei- tigung der edlen Metalle, Flut. Lyc. 9. 19. Lys. 17. Pol. Vi, 49, die Beschränkungen des Verkehrs mit dem Auslande (£evrjxaala), Thuc. I, 144. Ii, 39, und Anderes mehr. — Um die Spartiaten zur Aufrechthaltung der Gesetze zu zwingen, nahm ihnen Lykurg einen Eid ab, dass sie bis zu seiner Rückkehr nichts ändern wollten, und reiste nach Delphi, kehrte aber nicht wieder zurück, Flut. Lyc. 29. 31, und so sind dieselben in der That bis zur Zeit des peloponnesischen Kriegs im Wesentlichen unverändert beibehal- ten worden. Ix, 38, 3. Welche Gedichte nun vom Hesiod herrührten, darüber herrschte hei den Griechen grosse Meinungsverschiedenheit. Nur die ”Eqyu xai rj/uhqai, ein Gedicht über das Tagewerk der Land - und Hauswirthschaft, ward einstimmig von allen dem Hesiod zuge- schrieben, bis auf die zehn ersten Verse, Faus. Ix, 31, 4. Doch ist dieses Gedicht schon frühzeitig durch Einschiebsel und Zusätze mannigfach erweitert und entstellt. Die Geoyovlcc, eine epische Zusammenstellung der Sagen von den Zeugungen und Kämpfen der Götter, Riesen und Helden, ist zwar angezweifelt, Paus. Viii,

2. Zeittafeln der griechischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 32

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
32 Zweite Periode. 1104— 500 v. Chr. Olympiaden- jahr. Jahr i vor Chr. Politische Geschichte. Kunst und Literatur. Dorische Staaten. Athen. Kolonieen Xlvi, 3. 594. j Gesetzgebung des Solon68). im westlichen Meer in Sicilien. sonst. Solon1) (politische Elegie, Spruch- dichtung). 68) Bis auf Solou bestand die Grundlage des Staatsorganismus lediglich in den 4 Stämmen (s. S. 9. Anm. 18), welche in je 3 Phra- trien, diese wieder in je 30 Geschlechter und die Geschlechter in je 30 Häuser (?) getheilt waren, s. Polluc. Viii, 111: dxe fiivxoi xegoaqeg rjocn' at cpvxai, elg xqia piqrj exadxr] dirjqrjxo, xai xo (¿eqog xovxo ixaxeixo xqixxvg xai efrvo; xai (pqazqiw exaozov de efrvovg yivrj xqiäxovta ¿g avdqcöv xogovxwv, a ixaxeixo xqia- xaäeg, xai ol /xezi/ovreg xov yivovg yevvrjxai xai ofioyaxaxxeg, yevei fxev ov nqogrixovxeg, Ix dt xrjg Gvvbdov ovxw nqogayooevo- fievoi. Unter den zu diesen Stämmen Gehörigen waren aber die Eupatriden (s. S. 9 Anm. 20) die einzigen, welche an der Herrschaft Theil nahmen, s. Plut. Thes. 25. Dion. Hai. Ii, 8. Polluc. a.a.o., und ausser jenen gab es jedenfalls noch eine grosse Anzahl solcher, welche ausserhalb der Stämme standen. Aus den Eupatriden wur- den die Archonten gewählt, s. Anm. 45, desgleichen der Areopag, der, schon vor Solon vorhanden (Plut. Sol. 19), den Archonten als berathende Behörde zur Seite stand und zugleich das höchste Gericht bildete, ferner die vavxqaqot, über welche s. Polluc. Viii, 108. Herod. V, 71, und die iqejai, auf welche durch Drakon die Blut- gerichte übertragen wurden, s. Polluc. Viii, 125. Die Verfassung war also durchaus aristokratisch und war in der letzten Zeit beson- ders durch die harte Anwendung der Schuldgesetze von Seiten der Aristokraten immer drückender geworden, so dass viele von den Bürgern ihre Grundstücke verpfändet, andere sich oder ihre Kinder in die Schuldknechtschaft gegeben oder das Land verlassen hatten, Plut. Sol. 13. 15. Die Unzufriedenheit hierüber aber hatte den Anlass gegeben, dass sich die 3 einander feindlich gegenüberstehen- den Parteien der Aiäxqioi (Demokraten), nedcelg oder nediaioi (Oligarchen), 7iäqaxot (welche zwischen jenen beiden in der Mitte standen), Plut. Sol. 13, gebildet hatten. Desshalb ertheilte man, da Drakons Gesetzgebung nicht zum Zweck geführt hatte, dem Solon, dem Sohne des Exekestides, aus dem Geschlechte des Kodros (Diog. Laert. Iii, 1), als Archonten des Jahres 594 den Auftrag, den bestehenden Uebelständen durch neue Gesetze abzuhelfen. Haupt- quelle über ihn Plut. Solon. Sein Verdienst um die Eroberung von Salamis, welches an die Megarer verloren gegangen, s. das. 8 —10, seine Betheiligung am ersten heiligen Kriege, s. daselbst 11. vergl. Anm. 67. Die Vertreibung der Alkmäoniden und die Reinigung der Stadt durch den Kretenser Epimenides als Vorbereitung zu der neuen Gesetzgebung, s. das. 12. vgl. Anm. 64. Hierauf als erster Akt der Gesetzgebung selbst die aetoax&eia, durch welche nach Solons eigner Angabe (in seinen bei Plut. Sol. 15 und Aristid. Ii. p. 536. Dind. erhaltenen Versen: oqovg avelxov noxxa/rj 7ienr]yo- xag — noxxovg (T 'Afxqvug naxqid lg Üeoxxixov avriyayov nqa- txivxag) die Pfandsäulen beseitigt, die Schuldknechtschaften aufge- hoben und die Flüchtigen zurückberufen wurden, und welche für alle diese Fälle, also für die Armen, wie Dionys. Hai. V, 65 aus- drücklich sagt, nothwendig in einer Schuldentilgung bestanden haben muss, während sie in andern Fällen den Schuldnern nur durch eine Herabsetzung des Münzwerthes (im Verhältnis von 100: 73) eine Erleichterung gewährte, s. Plut. Sol. 15. Hierauf theilte er das Volk nach dem Vermögen in 4 Klassen: nevxaxooio'- [xiöi/xvoi, welche jährlich mindestens 500 Medimnen (ungefähr = 15/i6 Berliner Scheffel) Getreide oder 500 Metreten (ungefähr = 33 Berliner Quart) Oel ernteten, innetg mit 300, Cevyizai mit 200 (oder 150, Demosth. adv. Macart. p. 1067) Medimnen oder Metreten, Qrjzeg, mit einem unter dieses letztere Maass herabgehenden Ein- kommen, Plut. Sol. 18. Ar ist. Pol. H, 9, 4. Polluc. Viii, 130. Diese Klassen bildeten den Maassstab, wonach die Abgaben (das Verhält- nis der 4 Klassen war in dieser Hinsicht : 1 Talent, 1/2 Talent, 10 Minen, nichts, Polluc. a. a. O.) und sonstigen Leistungen, eben so aber auch der Antheil an der Ausübung der bürgerlichen Rechte bemessen wurde; daher die Verfassung eine „Timokratie“ oder wie sie Aristoteles auch nannte eine oxeyaq/ia noxixixi] d. h. ein Mit- telding zwischen Oligarchie und Demokratie, s. Arist. Pol. Iv, 5, 1 ff. 11, 6. Vi, 4, 1 u. ö. Das Hauptsächlichste in Betreff dieser Verfassung [die vielleicht nicht in dem einen Jahre 594, sondern in einer Reihe von Jahren nach und nach zu Stande kam] ist fol- gendes: Archonten und Areopag behielt er bei, beide zum Zweck der Verwaltung der Gerichte; letzterer aber zugleich mit der Ober- aufsicht über die gesammte Staatsverwaltung betraut, s. Isocr. Areop. p. 147. Philochor. fr. 17 und 141. b. bei Müller, vgl. Aeschyl. Eumenid. v. 660 ff., beide nur für Bürger der 1. Klasse zugänglich, Plut. Arist. 1. Sol. 19; für die Verwaltung der öffentlichen Ange- legenheiten setzte er die ßovxi] ein, aus 400 Mitgliedern bestehend, je 100 aus jeder Phyle, welche theils selbstständig Beschlüsse fas- sen, theils durch einen Vorbeschluss (nqoßovxevfxa) einen Beschluss der Volksversammlung (ixxxrjaia) vorbereitete. Zur ßovxrj hatten nur die Bürger der 3 ersten Klassen den Zutritt, zur ixxxr]ola dagegen alle Bürger; endlich wurde noch ein Volksgericht aus 6000 (so wenigstens später) Bürgern bestehend, die r\Xia(a} eingesetzt. S. Plut. Sol. 18 —19. Aristot. Pol. H, 9. Zur Beurtheilung s. Arist. a. a. O. §.4: Zoxwr ye eoixe xi)V dvayxaeoxäxrjv anodidovai xtg drjfao) dvvauiv, x6 zag aq/ag aiqeio&ai xai evfrvveiv,' und die Euseb. arm. ol. 35, 2. 58, 2 p. 88. 96. Herod. I, 170. Diog. L. I, 22 f. Suid. s. v., der auch zu den sieben Weisen gezählt wird. Als Staatsmann ertheilt er den ionischen Städten Rath, Diog. L. I, 95. Herod. I, 170, und leitet die Abdämmung des Halys, Herod. I, 75. Als Naturforscher, Mathematiker und Astronom, Diog. L. I, 22. 23. 24, sagt er eine Sonnenfinsterniss vorher, Herod. I, 74, als Philo- soph sah er das Wasser als den Ursprung aller Dinge an, Arist. Metaph. I, 3. Cic. de nat. d. I, 10. Schriften hat er nach der Meinung der meisten Alten nicht hinterlassen, Diog. L. I, 23. Themist. or. Xxvi, p. 317. t) Von Gedichten des Solon werden erwähnt die Elegie Salamis in 100 Versen, durch welche er seine Mitbürger zur Wiedererobe- rung von Salamis anfeuerte, Bergk. fr. 1. 2. 3, ferner Elegieen über den athenischen Staat, fr. 4. Ueber seine Verfassung fr. 5, s. Anm. 68. Ueber die Gewaltherrschaft des Peisistratos, fr. 10, 3. Ferner dichtete er im elegischen Maass 'Yttod-rjxai eig iavzo'v, fr. 13, Tiqbg <Pix6xv7xqov, fr. 19. Tiqog Mcfiveqfaov, fr. 20. rtqbg Kqixiav, fr. 22, und andere, fr. 23 — 27, trochäische Tetrameter Txgbg <#»¿5xov, fr. 32 — 35, jambische Trimeter, fr. 36 u. a. Seine Dichtung lobt Plato Tim. p. 21. c. Auch die Staatsmänner, die man unter den Weisen versteht, wirkten als Dichter ähnlich, wie Solon; so Periandros, Diog. L. I, 97. Suid. v. Ileqiaväqos, Cheilon, Diog. L. I, 68, Bias, das. I, 85, Pittakos, das. 78. 79, Kleobulos, das. I, 91, vgl. Plat. Protag. p. 343. a. Diog. L. 41. 42.

3. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

4. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 37

1894 - Berlin : Hertz
— 37 — Durch die Aufhebung der Erbuuterthäuigkeit wurden die Bauern und durch die Verleihung der Städteordnung die Städte selbständig. Nicht Geburt, sondern persönliches Verdienst entschied fortan bei Anstellungen im Staatsdienst. Österreich nimmt den Kampf mit Napoleon wieder auf,1) aber der 1809. Sieg des letzteren bei Wagram (am 5. und 6. Juli) führt den Frieden zu Wien herbei. — Inzwischen war den 28. April der Major v. Schill mit seinem Regimente von Berlin aufgebrochen, um zunächst auf eigene Hand den Krieg gegen Napoleon aufzunehmen, fand aber in Stralsund sein Ende?) Die gefaßte allgemeine Erhebung schlug noch fehl. 1809 im Dezember kehrt die königliche Familie von Königsberg nach Berlin zurück. Die Universität Berlin wird gegründet. (Fichte, 1810. Schleiermacher, Wilhelm von Humboldt, Niebuhr.)^ Die kräftige physische Ausbildung des Heranwachsenden Geschlechts sucht „Turnvater" Jahn zu fördern. Gewerbefreiheit wird eingeführt. Den Juden werden staatsbürgerliche Rechte zugestanden (1812).4) Den 19. Juli. Die Königin Luise stirbt?) _ 1810. Napoleon zieht gegen Rußland. Friedrich Wilhelm 1812. wird von Napoleon genötigt, ihm 20000 Mann Hilfstruppen zu stellen. Nach dem Brand von Moskau geht auf den Eisfeldern Rußlands Napoleons große Armee zu Grunde?) Das Heer bekam einen volkstümlicheren Charakter. Neues Exerzier-Reglement Scharnhorsts. Durch das Institut der „Krümper" konnte Preußen (trotz der Bestimmungen des Friedens von Tilsit, s. 1807) schnell 120000 Mann wohlgefchulter Truppen aufstellen. 1) Tirol, das 1805 an Bayern abgetreten war, erhebt sich zuerst (Andreas Hofer im Februar 1810 zu Mantua von den Franzosen erschossen). 2) Dodendorf. Dömitz. — Der Herzog Friedr. Wilh. v. Braun-fchweig (Sohn des unglücklichen bei Auerftädt geschlagenen Herzogs) entkam mit feiner „schwarzen Schar" glücklich nach England. 3) Kantate zur Eröffnungsfeier von Clemens Brentano: „Heil Friedrich dir — Heil, Ruhm und Preis! — Dir war zu mächtig nicht die Zeit, — Du zogest einen Ehrenkreis — Von weisen Lehrern um den Thron" — u. s. w. 4) Der Johanniterorden wird in seiner ursprünglichen Form ausgelost, und feine Güter werden zum Besten des Staats eingezogen. 6) In Hohenzieritz bei Neu-Strelitz. — „Zur Rache mahnte Dein gebrochner Blick." — „Kommt dann der Tag der Freiheit und der Rache, — Dann ruft Dein Volk, dann, deutsche Frau, erwache,— Ein guter Engel für die gute Sache." — (Stellen aus Körner.) 6) Unglücklicher Übergang über die Beresina. (26—29. November.)

5. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

6. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 12

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 12 — Schwiegersohn Heinrich der Stolze, Herzog von Bayern und Sachsen (f 1139) und Lothars Gemahlin Richenza (f 1141). An der Stelle des Benediktinerklosters, welches ehemals zu der Kirche gehörte, befindet sich jetzt die Landes-Jrrenanstalt. Nö. von Königslutter zieht der lauggestreckte Dorm in der Richtung von W. nach O. Am Südrande desselben liegt Süpp- lingenburg, welches einst dem Grafen Lothar gehörte, der 1106 Herzog von Sachsen, 1125 deutscher Köuig und 1133 römischer Kaiser wurde. Der- selbe schenkte sein Stammgut Süpplingenburg den Tempelherren; später kam es an den Johanniterorden. Deshalb schenkte auch Prinz Albrecht von Preußen, unser Regent, welcher Herrenmeister des evangelischen Johanniter- ordens ist, der Kirche in Süpplingenburg ein schönes Kruzifix und zwei Altarleuchter. Das benachbarte Dorf Gr. Steinum hat seinen Namen von den großen Steinen, die in der Umgegend aus den Feldern liegen und welche die Riesen aus ihren Schuhen geschüttet haben sollen. Einer von diesen Steinen heißt der Wippstein, weil er so auf einem andern lag, daß er als Schaukel (Wippe) benutzt werden konnte, wenn sich sechs Männer auf jedes Ende setzten. Als die Franzosen 1809 hierher kamen, meinten sie, die Leute hätten ihre Schätze unter dem Steine versteckt. Sie versuchten ihn deshalb mit Baumstämmen abzuheben, wobei er aber in drei Stücke zerbrach. 4. Die Stadt Schöningcn (8000 Ew.) an der sö. Seite des Elms (Bahn nach Jerxheim, Eilsleben, Helmstedt, Oschersleben) heißt im Volksmunde „Scheinig". Die Sage erzählt, König Heinrich I. habe hier die Ungarn 933 angegriffen, obgleich seine Heerführer vom Kampfe abrieten, da die Feinde zwölfmal stärker waren als die Deutscheu, indem er erklärte: „Dat sall schein und dat mot schein, well Gott!" Er besiegte die Ungarn und gründete auf dem Schlachtfelde eine Stadt, die er „Schein ig" nannte. In Wirklichkeit ist die Stadt neben dem L o r e n z k l o st e r entstanden, welches einst von Augustinermönchen (Luthers Orden) bewohnt war (Domäne). Außerdem wurden die Leute durch die Salzquellen, welche in der Nähe der Stadt am Fuße des Elms entspringen, veranlaßt, sich hier anzu- siedeln. Jetzt wird die Sole aus einer Tiefe von 500 m mittelst eines Pumpwerkes zu Tage gefördert und in großen Pfannen gekocht. Hierbei verdampft das Wasser, während das Salz zurückbleibt. Die Saline, welche Staatseigentum ist, liefert jährlich 100 000 Ctr. Salz (Solbad). In Schö- ningen soll der Erzbischof Willigis von Mainz, welcher ums Jahr 1000 lebte, als Sohn eines Stellmachers geboren sein. Deshalb wählte er das Rad zu seinem Wappenzeichen und ließ den Vers darunter schreiben: „Willigis, Willigis, deiner Abkunft nie vergiß"! 5* Die Stadt Schöppenstedt (3500 Ew.) liegt am fw. Abhänge des Elms (Bahn Braunfchweig-Ofchersleben) an der A l t e n a u, die in dem Thale zwischen Elm und Asse entlang fließt und oberhalb Wolfenbüttel in die Oker mündet. Schöppenstedt soll seinen Namen von den Schöpften haben, welche als Beisitzer im altdeutschen Gerichte dem Richter halfen, das

7. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 17

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 17 — Julius (1578; ein Lustschloß, welches er zu Ehren seiner Gemahlin Hedwig von Brandenburg Hedwigsburg nannte. 4. Die Asse, welche 1 Stunde sö. von Wolfenbüttel liegt, ist ein 6 qkm großer Höhenzug (200 m h,), der mit herrlichen Buchenwäldern bestanden ist. Bon der Asse erzählt man folgende Sage: Ein armer Bauer aus der Umgegend, der die Achse (Asse) seines Wagens zerbrochen hatte, begegnete dem Herrn des Landes. Dieser sagte zu ihm: „Mit der zer- brochenen Achse wirst du auch nicht mehr weit kommen." „Oh!" entgegnete der Bauer, „wenn mir nur alles Land gehörte, das ich noch damit umfahren kann." Der Herr versprach, ihm das Land zu schenken, und nun umfuhr der Bauer noch den ganzen Höhenzug, den er fortan als Eigentum erhielt und „Asse" nannte. Im Jahre 1218 erbaute der Ritter Gunzelin von Wolfenbüttel, der Sohn des ungetreuen Eckbert, die A s s e b u r g, nach welcher sich sein zweiter Sohn Busso Herr v. d. Asseburg nannte. Dieser geriet in Krieg mit dem Herzog Albrecht von Braunschweig und mußte dem- selben nach vierjähriger Belagerung 1258 die Burg abtreten. Man erzählt, die Assebnrger hätten während der Belagerung ihren Pferden die Hufeisen verkehrt untergeschlagen, um die Braunschweiger zu täuschen. Wenn diese meinten, die Besatzung sei weggeritten, und deshalb die Burg angriffen, so wurden sie zurückgeschlagen, und wenn sie dachten, die Assebnrger wären daheim, so holten dieselben Lebensmittel aus der Nachbarschaft. Endlich verriet ein Hirt aus Wittmar dem Herzog die Schliche der Besatzung und erlangte dafür als Belohnung, daß sein Dorf keine Abgaben mehr zu zahlen brauchte. Ein andermal täuschte Busso v. d. Asseburg den Herzog, indem er den letzten Ziegenbock in der Burg schlachten ließ und eine Ziegenkeule, die wie ein Rehbraten zubereitet war, dem Herzog übersandte, damit dieser glaube, Busso habe noch viele Vorräte an Wild. Als nun der Herzog mit seinen Soldaten abzog, weil er meinte, er könne die Burg doch nicht erobern, warf der Koch den abziehenden Braunschweigern höhnend den Ziegenbart über die Mauer nach. Nun erkannten diese, daß sie betrogen waren, kehrten um und eroberten die Burg. Später verpfändeten die Herzöge die Affeburg an die Stadt Brannschweig. Im Jahre 1492 aber ließ der brannschweigische Rat die Burg von der Besatzung selbst in Brand stecken und zerstören, weil die Mauern nicht mehr stark genug waren, um den feindlichen Geschützen bei einer Belagerung zu widerstehen. Seitdem liegt die Burg in Trümmern. (Kalibergwerke bei Neindors und Wittmar). § 6. Braunschweig 1» Lage und Entstehung. Die Stadt Brauuschweig, die Haupt- und Residenzstadt unseres Landes (125000 Ew.), liegt im nördlichen Teile des Herzogtums unter 10'/,» ö. L. und 52° n. Br. zu beiden Seiten der mittleren Oker, da wo das fruchtbare Hügelland nördlich vom Harze in die sandige norddeutsche Tiefebene übergeht. Die Oker teilt sich hier in mehrere Bosse, Kleine Landeskunde. 4. Aufl. 2

8. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 23

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 23 — und hält den gezogenen Degen in der Faust, als ob er seine Soldaten noch einmal gegen die Feinde führen wollte. 5. Die Altewiek, welche den so. Teil der Stadt bildet, hat 2 Thore, das Magnithor und das Augustthor (Ägidienthor). Die Magnikirche wurde bereits i. I. 1031 vom Bischof von Halberstadt eingeweiht Sie ge- hörte nämlich zum Bistum Halberstadt, weil sie auf dem rechten Ufer der Oker liegt; dagegen gehörten die Kirchen auf dem linken Okerufer zum Bis- tum Hudeshdut. Gleichwie die Oker die Bistümer Hildesheim und Halber- stadt schied, so trennte sie auch den Darlingan (r.) vom Ostsalengan (l.) und das Gebiet der Nordthüringer (r.), deren Ortsnamen meist auf „leben" Cd. h. Erbe, Besitztum) endigen (z. B. Ampleben, Sambleben am Elm), von dem der Sachsen (L). Die Türme der Magnikirche sind nur niedrig, da sie durch Sturm und Blitzschlag, sowie bei Belagerungen wiederholt beschädigt sind. Als Herzog Friedrich Ulrich die Stadt Brauuschweig 1615 belagerte, sollen auf diese Türme allein 1000 Schüsse abgefeuert fein. Tie Ägidienkirche wurde 1115 von der Gräfin Gertrud von Braunschweig, mit der das Grafen- geschlecht der Brunonen 1117 ausstarb, gegründet, 1811 aber von der West- sälischen Regierung in ein Heu- und Strohmagazin verwandelt. Jetzt dient sie als „Ägidienhalle" zur Ausstellung von Gemälden. Blumen, Geflügel, Naturaliensammlungen u. s. w., sowie zur Aufführung von Konzerten. Das dazu gehörige Kloster der Benediktinermönche, welches bis vor wenigen Jahren als Gesäuguis benutzt wurde, ist größtenteils niedergerissen, seitdem ans dem Rennelberge (Turnierplatz!) vor dem Petrithore ein neues Ge- fängnis erbaut ist. In der Ägidienkirche befand sich im Mittelalter der Sarg des h. Autor, des Schutzheiligen der Stadt Braunschweig. Dieser lebte ums Jahr 350 und war Bischof von Trier. Die Gräfin Gertrud holte die Gebeine des h. Autor heimlich von Trier nach Braunschweig. Als König Philipp von Hohenstaufen seinen Gegenkaiser Otto Iv. von Braun- schweig bekriegte und im Jahre 1200 die Stadt Braunschweig belagerte, soll der h. Autor Braunschweig beschützt haben, indem er mit einem seurigeu Schwerte auf der Stadtmauer auf- und abgiug und die Feinde zurücktrieb. Seitdem verehrte ihn die Stadt als ihren Schutzheiligen. Die Bürgerschaft ließ für seine Gebeine einen silbernen Sarg anfertigen, der alljährlich in feierlicher Prozession unter Begleitung des Rates, der Geistlichkeit und der Bürgerschaft um die Stadt getragen wurde. An seinem Namenstage (20. August) verehrte ihm die Bürgerschaft 5 Wachslichte, jedes 1 Ctr. schwer, die auf den Hochaltar gestellt und beim Gottesdienste angezündet wurden. Der zweite Patron der Kirche war der h. Ägidius(5 um 720 als Abt eines Klosters bei Arles a. d. Rhonemündung), dessen Gebeine die „gute" Gräfiu Gertrud gleichfalls nach Braunschweig geholt hatte. In dem Eckhaufe am Ägidienmarkte (jetzt Hypothekenbank) hatte der Dichter G. E. Lessing, welcher Bibliothekar in Wolfenbüttel war, bei dem Weinhävdler Angott zwei Zimmer gemietet, welche er bewohnte, wenn er

9. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 38

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 38 in den Schlafstuben waren in dem Gestein ausgehöhlt. In dem tiefen Burgverließ des Regensteins hielt einst, wie die Sage erzählt, ein Graf von Regenstein die Tochter eines benachbarten Ritters, die er geraubt hatte, gefangen, weil sie ihn nicht heiraten wollte. Das Edelfränlein aber bohrte mit feinem Diamantringe ein Loch in die Wand des Gefängnisses und ent- kam glücklich zu seinen Eltern. Berühmt ist Graf Albrecht von Regenstein, den feine Freunde den Großen, feine Feinde aber den „Raubgrafen" nannten, weil er mit den Bürgern der Stadt Quedlinburg und mit dem Bifchof von Halberstadt beständig in Fehde lebte, wobei feine Knechte oft- mals Geld, Vieh und Korn raubten. Wie erzählt wird, wurde Graf Albrecht von den Quedlinburgern einst gefangen genommen und in einen Käfig gesperrt, den man heute noch anf dem Rathanfe zu Quedliuburg zeigt. Erst nachdem er versprochen hatte, 7 neue Türme an der Stadtmauer von Quedlinburg auf seine Kosten bauen zu lasfen, wurde er nach einem Jahre wieder freigelassen. Als die Grafen von Regenstein und Blankenburg 1599 ausgestorben waren, fiel ihr Land an den Herzog Heinrich Julius von Braunschweig zurück, weil sie es von dessen Vorfahren einst zu Lehen er- halten hatten. Da sie aber auch von den Bischöfen von Halberstadt Güter zu Lehen gehabt hatten, so nahm Kurfürst Friedrich Wilhelm von Branden- bürg, welcher 1648 im westfälischen Frieden das Bistum Halberstadt erhalten hatte, den Regenstein 1670 als heimgefallenes halberstädtisches Lehen in Besitz und ließ ihn zu einer Festung einrichten. Der Herzog Rudolf August von Braunschweig verklagte den Kurfürsten zwar beim Reichsgerichte; als aber das alte deutsche Reich und mit ihm das Reichsgericht 1806 aufhörte, war der Prozeß noch nicht zu Ende, und fo ist der Regenstein preußisch geblieben. Im Siebenjährigen Kriege wurde der Regenstein (1757) von den Fran- zosen erobert, aber fchon nach wenigen Monaten gewannen ihn die Preußen wieder zurück. Nun wurden die Festungswerke anf Befehl Friedrichs d. Gr. zerstört, weil sie für die damalige Kriegführung keine Bedeutung mehr hatten. Jetzt steht auf dem Regenstein ein Gasthaus, in welchem Fremde Unterkunft und Verpflegung finden. 2. Die Stadt Blankenburg (9500 Ew.) liegt anf der Nordfeite des Harzes zwischen Wernigerode und Thale an der Bahn von Halberstadt nach Tanne. Diese Bahn hat an den Stellen mit starker Steigung außer den beiden äußeren glatten Schienen noch eine Mittelschiene mit Ver- tiefungen, in die ein Zahnrad eingreift, nm die Steigung besser zu über- winden. Bei der Bergfahrt befindet sich die Lokomotive hinter dem Znge, den sie schiebt, während sie sich bei der Thalfahrt an der Spitze desselben befindet. Die Stadt Blankenburg verdankt ihre Entstehung dem Schlosse Blankenburg, welches oberhalb der Stadt auf einem weißen („blanken") Kalksteinfelsen, dem Blankenstein, erbaut ist. In dem Schlosse wohnten ehe- mals die Grafen von Blankenburg, denen auch die benachbarten Schlösser Regenstein und Heimburg gehörten. Graf Ulrich der Unglückliche, welcher die Reformation einführte, ließ das alte Schloß durch Neubauten vergrößern.

10. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 45

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 45 — Das Werla (Wehrlager) ist eine niedrige Anhöhe zwischen Burgdorf und Schladen, auf welcher ehemals die feste Burg Werla lag, iu denen die sächsischen Kaiser oft und gern wohnten. Als sich König Heinrich I. 924 vor den andringenden Ungarn hierher hinter die Sümpfe der Oker zurückgezogen hatte, gelang es der Besatzung der Burg, bei einem Ausfalle einen ungarischen Häuptling gefangen zu nehmen. Heinrich I. gab denselben nicht eher frei, als bis ihm die Ungarn einen neunjährigen Waffenstillstand gewährten. Jetzt ist die alte Burgstätte in Ackerland verwandelt, und nur eiu mächtiger Fels- block erinnert noch an die Stelle, wo die alte Kaiserpfalz gestanden hat. Weiter w. liegt Salzgitter (Saline) am Fuße der Bärenköpfe. Wie die Sage erzählt, wurde die dortige Salzquelle vou einem Schweine entdeckt, welches sich in derselben gewälzt hatte und nachher mit einer weißen Salzkruste be- deckt war. Bei Ringelheim wird unsere Bahnstrecke von der Linie Halber- stadt-Hildesheim gekreuzt. Hinter Ringelheim überschreitet die Bahn die schmutzige Innerste und erreicht bei Neuwallmodeu wieder brauuschweigisches Gebiet, 2. Thedel von Wallmoden. Bei Neuwallmodeu lag ehemals eine Burg, nach der sich ein adliges Geschlecht von Wallmoden nannte. Zu dieser Familie gehörte auch Thedel v. W., genannt Unvorferd, d. h. der Un- erfchrockene, der zur Zeit Heinrichs d. L. lebte. Als er einst ans die Jagd ritt, begegnete ihm, wie die Sage erzählt, eine Reiterschar, die von einem schwarzen Ritter auf eiuem schwarzen Rosse angeführt wurde. Die Begleiter waren Männer, die bereits längst verstorben waren. Einer von ihnen, der aus einer schwarzen dreibeinigen Gais ritt, lud Thedel ein, sich hinter ihm ans das Tier zu fetzeu und die Fahrt nach Jerusalem mitzumachen. Wenn er während der ganzen Reise und anch während des Aufenthaltes in der Grabeskirche in Jerusalem schweige, so werde der schwarze Anführer ihm seinen Rappen schenken. Wenn er unterwegs aber frage oder antworte, so werde ihm der Tensel den Hals umdrehen. Thedel machte die Fahrt mit, schwieg standhaft und erhielt das schwarze Zauberroß geschenkt. Er mußte es mit glühenden Kohlen und Dornreisern füttern und durfte niemand sagen, von wem er es er- halten habe. Als Thedel später auf diesem Rosse alle seine Gegner im Turniere am Hose Heinrichs d. £. zu Braunschweig überwand, überredeten diese den Herzog, des Morgens ein Federchen in seinen Bart zu stecken und den Ritter Thedel in die Finger zu beißen, wenn er es herausziehen wolle. Dann werde man sehen, daß Thedel hestig erschrecke und den Namen „Unvor- serd" nicht verdiene. Als aber Herzog Heinrich den Ritter beißen wollte, gab dieser ihm eine Ohrfeige und jagte: „Hätten mich Euer Gnaden nicht ge- bissen, so hätte ich Euer Gnaden nicht geschmissen." Herzog Heinrich schämte sich seiner That und sagte: „Ich habe eines Narren Rat befolgt, darum habe ich eines Narren Lohn empfangen." Thedel trat fpäter in den Orden der Schwertritter in Livland und besiegte anch hier alle feine Feinde. Als ihn nun der Ordensmeister einst sragte, woher er sein schwarzes Roß habe, mnßte ihm Thedel „bei des Gehorsams Pflicht" erzählen, daß er es vom Teufel geschenkt
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